| @ geldmann3
Ich denke, das dürfte vom Urheberrecht ausgehend, kein Problem sein, da Du in diesem Fall lediglich eine Aufzeichnung eines Spiels in Videoform vornehmen würdest, in der man lediglich eine Spielhandlung sieht. Wäre jedenfalls nicht mit einer 1:1 Kopie des Spiels vergleichbar, bei deren Anfertigung Du den Kopierschutz umgehen müsstest.
Wenn Du allerdings so ein Video anfertigen möchtest und es z.B. über Deine Homepage ins Internet stellen möchtest, dann würde ich an Deiner Stellen eine schriftliche Erlaubnis dazu direkt vom Rechteinhaber anfordern. Eine Abmahung wg. Urheberrechtsverletzung bei vorhandener Genehmigung durch den Urheber selbst würde dann 100%-ig ins Leere gehen.
Gruß, N-Traxx. |