| | # 5 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Beitrag vom 29.12.2007 und Zusammenfassung 04.03.2008 bzw. Ergänzung vom 04.03.2008 ![]() Eigentlich beinhaltet der Name des Threads jedoch nicht wirklich die Frage, die Dich beschäftigt: "Werde ich demnächst vielleicht abgemahnt?" Wenn Dich die Abmahnliste beunruhigt, kann ich Dir nur empfehlen, eigenständig weitere Informationsseiten zu studieren, wie z.B.: Abmahn-Wiki Abmahn-FAQ von RA Solmecke Abmahnwahn-FAQ lesen...lesen...lesen! | |
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| | # 6 |
| Threadstarter Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 19
| Ja stimmt, der Titel war etas ungünstig gewählt. Hatte jetzt gestern so viel gelesen, dass ich manches wieder vergessen habe. Deswegen nochmal die Frage: Wenn ich weiß es wurde ein Film von der Produktionfirma Magma runtergeladen, dann schicke ich denen eine vorbeugende Unterlassungserklärung. Bestätige ich dann damit, dass ich von denen ein Film runtergeladen habe? Wenn ich dann von denen eine Abmahnung bekomme, was muß ich dann genau bezahlen? Alles bis auf die Anwaltskosten? Hab ich das so richtig verstanden? |
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| | # 7 | |
| Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 15
| Zitat:
erst mal ab. Eine Unterlassungserklärung würde ich an diese nur dann schicken, wenn du von einen Anwalt dazu aufgefordert wurdest. Hast du noch keine Post von einem Anwalt bekommen mache erst mal nichts. Schickst du aber unaufgefordert eine Unterlassungserklärung, könnte es sein, dass du zahlen musst, keine Ahnung wie viel. Was man bei einem Abmahnverfahren so zahlen soll kann man nicht genau sagen, das hängt von den beteiligten Anwälten und der XXX Firma ab, es beginnt so bei 250 Euro. | |
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| | # 8 |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| @ -Valmont- Hi, Ich verstehe nicht, warum Du Dich wegen 2 Filmen, bzw. 2 Dateien verrückt machst??? Ich würde an Deiner Seite vorerst garnichts unternehmen und einfach abwarten. Wegen einem Download werden die Dich eh nich abmahnen, da hier der Beweisweg für die Urheberrechtinhaber und die Abmahnanwälte eh sehr schwer gestrickt ist. Ein Abmahnanwalt mahnt deshalb nur wegen einem von Deinem PC, bzw. Deinem Internetanschluß erfolgtem Upload ab. Dazu verbindet sich die ermittelnde Antipiracy Firma (angemerkt ein Privatunternehmen und keine staatliche Behörde zur Strafverfolgung) mit Deinem Rechner und lädt das urheberrechtlich geschützte Werk zur Beweismittelsicherung von Dir herunter. Bei Filmen, die in der Regel mehrere hundert Megabyte gross sind, müssten die sich bei den üblichen P2P Netzwerken (eDonkey, Gnutella 1, Gnutella 2, BitTorrent) tagelang mit Deinem PC verbunden haben, falls von Deinem Rechner überhaupt ein Upload möglich war. Daher rate ich Dir einfach dazu, Ruhe zu bewahren und abzuwarten. Solltest Du dem Urheberrechtinhaber eine vorbeugende UE zukommen lassen, so könnte dieser die UE als Geständnis gegen Dich im Falle einer Gerichtsverhandlung verwenden. Überlege daher nun genau, was Du tust!!! ![]() Ach ja, die Tatsache, warum meistens Kunden von der Deutschen Telekom und der 1&1 Internet AG abgemahnt werden liegt einfach daran, dass die beiden Provider die größten Marktanteile im bereich der Internetzugänge in Deutschland haben. Gruß, N-Traxx. |
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| | # 9 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Wenn er von einem Anwalt per Abmahnung zur Abgabe einer UE aufgefordert wird, ist es für präventive Maßnahmen bereits zu spät. ![]() Allerdings sollte man natürlich Folgendes beachten: Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung Zitat:
Worüber sollte danach vor Gericht noch verhandelt werden? | ||
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| | # 10 | |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zitat:
Durch eine Unterlassungserklärung (egal ob abgeändert, oder auch nicht) gibst Du im Prinzip schon mal zu, dass die erfolgte Urheberrechtsverletzung über Deinen Internetanschluß erfolgt sein könnte. Das könnte sich der Abmahner wiederum zum Vorteil machen und weitere Forderungen gegen Dich zu stellen und evtl. durchzusetzen. Weiterhin gehst Du mit einer UE eine Vertrag mit dem Rechteinhaber ein, an welchen Du die nächste 30 Jahre gebunden bist (deutsches Recht). Sollte also ein weiteres Mal eine urheberechtsverletzung über Deinen Anschluß an dem gleichen Werk erfolgen, so könnte der Rechteinhaber Dich ohne zu zügern vors Zivilgericht ziehen und durchaus finanziell in Verlegenheit bringen, denn jetzt würde es nunmehr um einen Vertragsbruch gehen. Über die Kosten würde zwar das zuständige Gericht entscheiden, aber die würden meiner Auffassung nach wesentlich höher ausfallen, als die der normalen Abmahnung und der mit dieser verbundenen Gerichtsverhandlung. Fakt ist, dass nur in den geringsten Fällen die Leute auf Erstattung der Anwaltskosten verklagt werden, weil nunmehr der Trend in der Gerichtsbarkeit erkennbar ist, dass die zusträndigen Richter erkannt habe, dass bei Massenabmahnungen (auch hier zutreffend) solche Kosten einfach absolut überzogen sind. Auch die aktuellen Gerichtsurteile sprechen dafür. Verlassen kann man sich aber freilich nicht auf alles, denn das P2P-Rechtsproblem ist immer noch vom Gesetztgeber her zu unklar definiert. Gruß, N-Traxx. | |
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| | # 11 | |||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Die Kommunikation erfolgt lediglich mit dem Rechteinhaber. Die vorbeugende Unterlassungserklärung bewirkt doch gerade, dass eine kostenpflichtige Abmahnung danach nicht mehr wirksam möglich ist. Kennst Du folgende Gegenüberstellung? Pro / Contra - vorbeugende Unterlassungserklärung Zitat:
Außerdem empfehlen die "Alten Esel" nur dann auf die Option der vorbeugenden Unterlassungserklärung zurückzugreifen, wenn ausnahmsweise eindeutige Hinweise auf eine bevorstehende Abmahnung vorliegen, wie z.B. eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft über die strafrechtliche Einstellung des Verfahrens. Negativbeispiel hierzu ist ziegenpeter (KLICK), welcher die Chance verpasst hat. ![]() Zitat:
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| | # 12 | |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zitat:
Ich kenne die Gegenüberstellung und weiss auch, dass die Meinungen der Anwälte auseinander gehen. Das liegt einfach daran, dass es im Filesharingbereich gesetzlich gesehen keine eindeutigen Richtlinien gibt und dass jeder Fall für sich selbst vorm Gericht entschieden wird. Daher kann man nie genau abschätzen, welche Verhaltensweisen seitens des Abgemahnten korrekt wären. Faktisch ist aber die Tatsache, dass man durch Abgabe einer vorbeugenden UE einen Vertrag mit dem Rechteinhaber eingeht. Dieser könnte das dann auch als Grundlage für sich für weitere Forderungen mittels Rechtsanwalt gegen den Verletzer/Störer ausnutzen. Das ist lediglich eine These und soll aufzeigen, dass es diese Möglichkeit durchaus gibt. Man erspart sich zwar dadurch die Anwaltskosten, aber was wäre denn, wenn ein Rechteinhaber einen doch noch verklagt? Wie würde denn das Gericht dann die vorbeugende UE bewerten? Nur weil es bis jetzt noch so nicht vorgekommen ist, heisst es noch lange nicht, dass es nicht bald passiert. Wer sich noch wegen der gleichen Datei ein zweites mal erwischen lässt, ist freilich dumm, aber hast Du mal daran gedacht, dass eventuell jemand anderer in den nächsten 30 Jahren die gleiche Datei an Deinem Internetanschluß über ein P2P-Netzwerk verteilen könnte? Man denke doch nur an die vielen PC-Spielefans, die hin und wieder sog. LAN-Partys zuhause veranstalten und wohl kaum in der Lage sind, den Internetverkehr während dieser zu überwachen. Betreffend der Gebührenschinderei durch die Abmahnanwälte hier klicken: heise online - Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei [Update] Gruß, N-Traxx. | |
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| | # 13 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Dennoch ist die Abgabe einer abgeänderten UE zur Minderung des Kostenrisikos und zur Vorbeugung gegenüber einer EV zur Zeit die sinnvollste Empfehlung. Wenn ich durch die Ermittlungsbehörden ausnahmsweise einmal vorgewarnt werde, sollte ich die seltene Chance nutzen und schnell reagieren. Welchen Sinn macht es denn in solchen Fällen (trifft nicht auf -valmont- zu), abzuwarten, bis die Abmahnung kommt? ![]() Zitat:
"news" 24.01.2007 14:44 | ||
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| | # 14 |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| @ Alter Esel Ganz einfach: Gibst Du dem Rechteinhaber Geld, so hat er mehr Möglichkeiten künftig seine misslungene Wirtschaftspolitik auf Kosten hauptsächlich minderjähriger Filesharer auszubügeln und sich zu bereichern. Eine Tatsache, die Du offensichtlich noch nicht begriffen hast. Eine vorbeugende UE schützt Dich keinesfalls vor Schadensersatzanprüchen seitens der Rechteinhaber, lediglich vor den Anwaltskosten. |
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| | # 15 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Woraus schließt Du das? Zitat:
Zudem beinhaltet die modifizierte UE (auch in vorauseilender Form) inhaltlich gerade kein Schuldeingeständnis. Vielleicht sortierst Du Deine seit Sommer 2007 gesammelten informationen noch einmal. ![]() Dann findest Du sicher auch wieder den Streitwertkatalog des LG Hamburg: LG Hamburg gibt Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer heraus | |
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| | # 16 | |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zitat:
Eine UE könnte meiner Auffasung nach durchaus als eine Art Geständnis aufgefasst werden. Dazu muss man sich doch einfach nur die Formulierung so einer UE anschauen und überhaupt über den Grund nachdenken, warum man eine abgeben will. So kommt man zu dem Schluß, dass man bei Abgabe einer vorbeugenden UE bereits von der Urheberrechtsverletzung gewusst hat. Es ist halt immer eine Frage der Interpretation. Denk mal genau darüber nach. | |
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| | # 17 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
die Mouse zum fraglichen Zeitpunkt bedient habe. Zitat:
Was wäre dann Deines Erachtens der Streitgegenstand, welcher einer daraufhin drohenden Klage zu Grunde gelegt werden könnte? a) Unterlassungsanspruch ist durch die UE bereits erfüllt b) Schadensersatz kann vom Anschlussinhaber (persönlich) nicht ohne Beweis gefordert werden (s.o.) c) Anwaltskosten sind nicht angefallen, da kein Anwalt tätig werden musste. Wenn Du die einschlägigen Abmahn-Threads kennst, weißt Du, dass ich bereits mehr darüber nachgedacht habe, als die Sache eigentlich wert ist... ...zumindest empfindet meine Familie das so. Meine Abmahnung hat vor einem Monat den 1.Geburtstag gefeiert. :aetsch: | ||
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| | # 18 | |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zitat:
Der Anwalt könnte da noch tätig werden. | |
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| | # 19 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
vorbeugende UE an den Rechteinhaber bedeutet aber (s.o.): kein Anwalt erforderlich = keine Anwaltskosten Besser kann ich es nun wirklich nicht erklären...:bedrueck: | |
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| | # 20 | |
| Hardware Guru Registriert seit: 28.08.2007 Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
| Zitat:
Denkst Du nicht, dass er das wohl noch einklagen könnte? Mir geht es nicht um die Unterlassungsansprüche, bzw. die Anwaltskosten, jedoch um den Schadensersatzanspruch, der immer noch gerichtlich eingeklagt werden könnte, zumal Du nicht sicher sein kannst, dass zum Zeitpunkt der Abgabe einer vorbeugenden UE Deine IP nicht bereits von einer Antipiracy Firma augezeichnet worden ist. Daher auch meine Folgerung, dass in so einem Fall eine UE durchaus negative Folgen für Dich im Falle einer Gerichtsverhandlung haben könnte, denn sie könnte eventuell durch den zuständigen Richter als eine Art Geständnis interpretiert werden. Denke, dass so ein Risiko durchaus gegeben ist und man sich dessen auch bewußt sein sollte. :color: | |
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