Meistens Abmahnung bei Telecom und 1$1 Kunden?

Alt 15.03.2008, 01:13   # 1
-Valmont-
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 19
HI Leute,

hab mich grad ca 5h über Abmahnungen von illegalem Download beschäftigt.
Hätte aber doch dazu noch ein paar Fragen, falls die Fragen schon mal gestellt wurden, schon mal sorry, hab nicht das ganze Forum durchgelesen.

Mir ist aufgefallen, das meist Kunden von Telecom und 1&1 betroffen sind. Stimmt dies?

Ich bin bei Kabel BW, würden hier schon fälle bekannt?

War leider auch einer von den Downloadern, bis vor ein paar Tagen und so langsam mache ich mir echt Gedanken, ob nicht die nächste Zeit eine Abmahnung kommt.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 01:26   # 2
Lotec
 
Benutzerbild von Lotec
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
Meines Wissens nach, ist der Provider verpflichtet, die IP-Adresse zu speichern, wenn sie später für die Ermittlung benötigt werden kann, also es kann jeden treffen, unabhängig vom Provider. Wenn du dir Sorgen machst, überlege dir, ob du eine vorbeugende Unterlassungserklärung schickst.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 01:28   # 3
-Valmont-
Threadstarter
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 19
Und an wen muß ich die schicken?
Hab eben mal die Blackliste durchgeschaut, und hab mir 1 oder 2 Filme gezogen, die drauf stehen.
Heißt das jetzt, dass ich definitiv eine Abmahnung bekomme?
Der eine Film bei dem ich mir fast sicher bin war Anfang Januar.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 08:58   # 4
Lotec
 
Benutzerbild von Lotec
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
Zitat:
Und an wen muß ich die schicken?
du musst alle Rechteinhaber herausfinden, dessen Werke du runtergeladen hast, und eben an die eine vorbeugende UE schicken. Muss halt ein bisschen googeln und dich erkundigen.

Zitat:
Heißt das jetzt, dass ich definitiv eine Abmahnung bekomme?
es ist ziemlich wahrscheinlich.

Zitat:
Der eine Film bei dem ich mir fast sicher bin war Anfang Januar.
die Abmahner warten manchmal gerne halbes Jahr und mehr.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 10:22   # 5
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von -Valmont- Beitrag anzeigen
Mir ist aufgefallen, das meist Kunden von Telecom und 1&1 betroffen sind. Stimmt dies?
Zu dieser Frage hat princess15114 aus dem G:B bereits eine statistische Auswertung vorgenommen:

Beitrag vom 29.12.2007

und

Zusammenfassung 04.03.2008

bzw.
Ergänzung vom 04.03.2008



Eigentlich beinhaltet der Name des Threads jedoch nicht wirklich die Frage, die Dich beschäftigt:

"Werde ich demnächst vielleicht abgemahnt?"

Wenn Dich die Abmahnliste beunruhigt, kann ich Dir nur empfehlen, eigenständig weitere Informationsseiten zu studieren, wie z.B.:

Abmahn-Wiki

Abmahn-FAQ von RA Solmecke

Abmahnwahn-FAQ

lesen...lesen...lesen!
  Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 20:02   # 6
-Valmont-
Threadstarter
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 19
Ja stimmt, der Titel war etas ungünstig gewählt.

Hatte jetzt gestern so viel gelesen, dass ich manches wieder vergessen habe.
Deswegen nochmal die Frage:
Wenn ich weiß es wurde ein Film von der Produktionfirma Magma runtergeladen, dann schicke ich denen eine vorbeugende Unterlassungserklärung.
Bestätige ich dann damit, dass ich von denen ein Film runtergeladen habe?
Wenn ich dann von denen eine Abmahnung bekomme, was muß ich dann genau bezahlen? Alles bis auf die Anwaltskosten? Hab ich das so richtig verstanden?
  Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2008, 12:06   # 7
muslix64fan
 
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 15
Zitat:
Zitat von -Valmont- Beitrag anzeigen
Ja stimmt, der Titel war etas ungünstig gewählt.

Hatte jetzt gestern so viel gelesen, dass ich manches wieder vergessen habe.
Deswegen nochmal die Frage:
Wenn ich weiß es wurde ein Film von der Produktionfirma Magma runtergeladen, dann schicke ich denen eine vorbeugende Unterlassungserklärung.
Bestätige ich dann damit, dass ich von denen ein Film runtergeladen habe?
Wenn ich dann von denen eine Abmahnung bekomme, was muß ich dann genau bezahlen? Alles bis auf die Anwaltskosten? Hab ich das so richtig verstanden?
Solltest du einen Film von der Firma XXX heruntergeladen haben, dann warte
erst mal ab. Eine Unterlassungserklärung würde ich an diese nur dann schicken,
wenn du von einen Anwalt dazu aufgefordert wurdest.
Hast du noch keine Post von einem Anwalt bekommen mache erst mal nichts.
Schickst du aber unaufgefordert eine Unterlassungserklärung, könnte es sein,
dass du zahlen musst, keine Ahnung wie viel.

Was man bei einem Abmahnverfahren so zahlen soll kann man nicht genau
sagen, das hängt von den beteiligten Anwälten und der XXX Firma ab, es
beginnt so bei 250 Euro.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 06:13   # 8
N-Traxx
Hardware Guru
 
Benutzerbild von N-Traxx
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
@ -Valmont-

Hi,

Ich verstehe nicht, warum Du Dich wegen 2 Filmen, bzw. 2 Dateien verrückt machst??? Ich würde an Deiner Seite vorerst garnichts unternehmen und einfach abwarten. Wegen einem Download werden die Dich eh nich abmahnen, da hier der Beweisweg für die Urheberrechtinhaber und die Abmahnanwälte eh sehr schwer gestrickt ist. Ein Abmahnanwalt mahnt deshalb nur wegen einem von Deinem PC, bzw. Deinem Internetanschluß erfolgtem Upload ab. Dazu verbindet sich die ermittelnde Antipiracy Firma (angemerkt ein Privatunternehmen und keine staatliche Behörde zur Strafverfolgung) mit Deinem Rechner und lädt das urheberrechtlich geschützte Werk zur Beweismittelsicherung von Dir herunter. Bei Filmen, die in der Regel mehrere hundert Megabyte gross sind, müssten die sich bei den üblichen P2P Netzwerken (eDonkey, Gnutella 1, Gnutella 2, BitTorrent) tagelang mit Deinem PC verbunden haben, falls von Deinem Rechner überhaupt ein Upload möglich war.
Daher rate ich Dir einfach dazu, Ruhe zu bewahren und abzuwarten. Solltest Du dem Urheberrechtinhaber eine vorbeugende UE zukommen lassen, so könnte dieser die UE als Geständnis gegen Dich im Falle einer Gerichtsverhandlung verwenden. Überlege daher nun genau, was Du tust!!!

Ach ja, die Tatsache, warum meistens Kunden von der Deutschen Telekom und der 1&1 Internet AG abgemahnt werden liegt einfach daran, dass die beiden Provider die größten Marktanteile im bereich der Internetzugänge in Deutschland haben.

Gruß, N-Traxx.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 07:52   # 9
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von muslix64fan Beitrag anzeigen
...Eine Unterlassungserklärung würde ich an diese nur dann schicken, wenn du von einen Anwalt dazu aufgefordert wurdest.
Hast du noch keine Post von einem Anwalt bekommen mache erst mal nichts.
-Valmont- hat sich hier mit der Option einer vorauseilenden Unterlassungserklärung beschäftigt.

Wenn er von einem Anwalt per Abmahnung zur Abgabe einer UE aufgefordert wird, ist es für präventive Maßnahmen bereits zu spät.

Allerdings sollte man natürlich Folgendes beachten:

Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung

Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Solltest Du dem Urheberrechtinhaber eine vorbeugende UE zukommen lassen, so könnte dieser die UE als Geständnis gegen Dich im Falle einer Gerichtsverhandlung verwenden.
Das habe ich nicht verstanden.
Worüber sollte danach vor Gericht noch verhandelt werden?
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 08:38   # 10
N-Traxx
Hardware Guru
 
Benutzerbild von N-Traxx
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Das habe ich nicht verstanden.
Worüber sollte danach vor Gericht noch verhandelt werden?
Hi Alter Esel (etwas komisch dein Nick / nicht persönlich nehmen ),

Durch eine Unterlassungserklärung (egal ob abgeändert, oder auch nicht) gibst Du im Prinzip schon mal zu, dass die erfolgte Urheberrechtsverletzung über Deinen Internetanschluß erfolgt sein könnte. Das könnte sich der Abmahner wiederum zum Vorteil machen und weitere Forderungen gegen Dich zu stellen und evtl. durchzusetzen. Weiterhin gehst Du mit einer UE eine Vertrag mit dem Rechteinhaber ein, an welchen Du die nächste 30 Jahre gebunden bist (deutsches Recht).
Sollte also ein weiteres Mal eine urheberechtsverletzung über Deinen Anschluß an dem gleichen Werk erfolgen, so könnte der Rechteinhaber Dich ohne zu zügern vors Zivilgericht ziehen und durchaus finanziell in Verlegenheit bringen, denn jetzt würde es nunmehr um einen Vertragsbruch gehen. Über die Kosten würde zwar das zuständige Gericht entscheiden, aber die würden meiner Auffassung nach wesentlich höher ausfallen, als die der normalen Abmahnung und der mit dieser verbundenen Gerichtsverhandlung.
Fakt ist, dass nur in den geringsten Fällen die Leute auf Erstattung der Anwaltskosten verklagt werden, weil nunmehr der Trend in der Gerichtsbarkeit erkennbar ist, dass die zusträndigen Richter erkannt habe, dass bei Massenabmahnungen (auch hier zutreffend) solche Kosten einfach absolut überzogen sind. Auch die aktuellen Gerichtsurteile sprechen dafür.
Verlassen kann man sich aber freilich nicht auf alles, denn das P2P-Rechtsproblem ist immer noch vom Gesetztgeber her zu unklar definiert.

Gruß, N-Traxx.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 09:40   # 11
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Durch eine Unterlassungserklärung (egal ob abgeändert, oder auch nicht) gibst Du im Prinzip schon mal zu, dass die erfolgte Urheberrechtsverletzung über Deinen Internetanschluß erfolgt sein könnte. Das könnte sich der Abmahner wiederum zum Vorteil machen und weitere Forderungen gegen Dich zu stellen und evtl. durchzusetzen.
Welcher Abmahner?
Die Kommunikation erfolgt lediglich mit dem Rechteinhaber.
Die vorbeugende Unterlassungserklärung bewirkt doch gerade, dass eine kostenpflichtige Abmahnung danach nicht mehr wirksam möglich ist.

Kennst Du folgende Gegenüberstellung?

Pro / Contra - vorbeugende Unterlassungserklärung

Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Weiterhin gehst Du mit einer UE eine Vertrag mit dem Rechteinhaber ein, an welchen Du die nächste 30 Jahre gebunden bist (deutsches Recht).
Sollte also ein weiteres Mal eine urheberechtsverletzung über Deinen Anschluß an dem gleichen Werk erfolgen, so könnte der Rechteinhaber Dich ohne zu zügern vors Zivilgericht ziehen und durchaus finanziell in Verlegenheit bringen, denn jetzt würde es nunmehr um einen Vertragsbruch gehen. Über die Kosten würde zwar das zuständige Gericht entscheiden, aber die würden meiner Auffassung nach wesentlich höher ausfallen, als die der normalen Abmahnung und der mit dieser verbundenen Gerichtsverhandlung.
Wer sich danach noch mit der gleichen Datei im Shared Folder erwischen lässt, ist...sorry...zu dämlich für diese Welt.

Außerdem empfehlen die "Alten Esel" nur dann auf die Option der vorbeugenden Unterlassungserklärung zurückzugreifen, wenn ausnahmsweise eindeutige Hinweise auf eine bevorstehende Abmahnung vorliegen, wie z.B. eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft über die strafrechtliche Einstellung des Verfahrens.

Negativbeispiel hierzu ist ziegenpeter (KLICK), welcher die Chance verpasst hat.


Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Fakt ist, dass nur in den geringsten Fällen die Leute auf Erstattung der Anwaltskosten verklagt werden, weil nunmehr der Trend in der Gerichtsbarkeit erkennbar ist, dass die zusträndigen Richter erkannt habe, dass bei Massenabmahnungen (auch hier zutreffend) solche Kosten einfach absolut überzogen sind.
Die Höhe der Kosten wurden nach meiner Kenntnis aktuell noch von keinem Gericht in Frage gestellt...oder hast Du dazu einen Urteils-Link?
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 10:03   # 12
N-Traxx
Hardware Guru
 
Benutzerbild von N-Traxx
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Welcher Abmahner?
Die Kommunikation erfolgt lediglich mit dem Rechteinhaber.
Die vorbeugende Unterlassungserklärung bewirkt doch gerade, dass eine kostenpflichtige Abmahnung danach nicht mehr wirksam möglich ist.

Kennst Du folgende Gegenüberstellung?

Pro / Contra - vorbeugende Unterlassungserklärung



Wer sich danach noch mit der gleichen Datei im Shared Folder erwischen lässt, ist...sorry...zu dämlich für diese Welt.

Außerdem empfehlen die "Alten Esel" nur dann auf die Option der vorbeugenden Unterlassungserklärung zurückzugreifen, wenn ausnahmsweise eindeutige Hinweise auf eine bevorstehende Abmahnung vorliegen, wie z.B. eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft über die strafrechtliche Einstellung des Verfahrens.

Negativbeispiel hierzu ist ziegenpeter (KLICK), welcher die Chance verpasst hat.




Die Höhe der Kosten wurden nach meiner Kenntnis aktuell noch von keinem Gericht in Frage gestellt...oder hast Du dazu einen Urteils-Link?
Hi,

Ich kenne die Gegenüberstellung und weiss auch, dass die Meinungen der Anwälte auseinander gehen. Das liegt einfach daran, dass es im Filesharingbereich gesetzlich gesehen keine eindeutigen Richtlinien gibt und dass jeder Fall für sich selbst vorm Gericht entschieden wird. Daher kann man nie genau abschätzen, welche Verhaltensweisen seitens des Abgemahnten korrekt wären. Faktisch ist aber die Tatsache, dass man durch Abgabe einer vorbeugenden UE einen Vertrag mit dem Rechteinhaber eingeht. Dieser könnte das dann auch als Grundlage für sich für weitere Forderungen mittels Rechtsanwalt gegen den Verletzer/Störer ausnutzen. Das ist lediglich eine These und soll aufzeigen, dass es diese Möglichkeit durchaus gibt.
Man erspart sich zwar dadurch die Anwaltskosten, aber was wäre denn, wenn ein Rechteinhaber einen doch noch verklagt? Wie würde denn das Gericht dann die vorbeugende UE bewerten? Nur weil es bis jetzt noch so nicht vorgekommen ist, heisst es noch lange nicht, dass es nicht bald passiert.

Wer sich noch wegen der gleichen Datei ein zweites mal erwischen lässt, ist freilich dumm, aber hast Du mal daran gedacht, dass eventuell jemand anderer in den nächsten 30 Jahren die gleiche Datei an Deinem Internetanschluß über ein P2P-Netzwerk verteilen könnte?
Man denke doch nur an die vielen PC-Spielefans, die hin und wieder sog. LAN-Partys zuhause veranstalten und wohl kaum in der Lage sind, den Internetverkehr während dieser zu überwachen.

Betreffend der Gebührenschinderei durch die Abmahnanwälte hier klicken: heise online - Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei [Update]

Gruß, N-Traxx.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 10:34   # 13
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Wer sich noch wegen der gleichen Datei ein zweites mal erwischen lässt, ist freilich dumm, aber hast Du mal daran gedacht, dass eventuell jemand anderer in den nächsten 30 Jahren die gleiche Datei an Deinem Internetanschluß über ein P2P-Netzwerk verteilen könnte?
Man denke doch nur an die vielen PC-Spielefans, die hin und wieder sog. LAN-Partys zuhause veranstalten und wohl kaum in der Lage sind, den Internetverkehr während dieser zu überwachen.
Ich habe keine Ahnung, wie lange der betreffende Rechteinhaber zukünftig noch auf dem Markt ist oder ein Interesse daran besteht, ein 2 Jahre altes PC-Game (in meinem Fall) zukünftig zu überwachen.

Dennoch ist die Abgabe einer abgeänderten UE zur Minderung des Kostenrisikos und zur Vorbeugung gegenüber einer EV zur Zeit die sinnvollste Empfehlung.

Wenn ich durch die Ermittlungsbehörden ausnahmsweise einmal vorgewarnt werde, sollte ich die seltene Chance nutzen und schnell reagieren.

Welchen Sinn macht es denn in solchen Fällen (trifft nicht auf -valmont- zu), abzuwarten, bis die Abmahnung kommt?


Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Betreffend der Gebührenschinderei durch die Abmahnanwälte hier klicken: heise online - Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei [Update]

"news" 24.01.2007 14:44
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 10:41   # 14
N-Traxx
Hardware Guru
 
Benutzerbild von N-Traxx
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
@ Alter Esel

Ganz einfach: Gibst Du dem Rechteinhaber Geld, so hat er mehr Möglichkeiten künftig seine misslungene Wirtschaftspolitik auf Kosten hauptsächlich minderjähriger Filesharer auszubügeln und sich zu bereichern.
Eine Tatsache, die Du offensichtlich noch nicht begriffen hast.

Eine vorbeugende UE schützt Dich keinesfalls vor Schadensersatzanprüchen seitens der Rechteinhaber, lediglich vor den Anwaltskosten.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 11:13   # 15
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Eine Tatsache, die Du offensichtlich noch nicht begriffen hast.
Woraus schließt Du das?

Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Eine vorbeugende UE schützt Dich keinesfalls vor Schadensersatzanprüchen seitens der Rechteinhaber, lediglich vor den Anwaltskosten.
Unsinn, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anschlussinhaber können nicht ohne Nachweis dazu geltend gemacht werden, dass er persönlich den Upload vorgenommen hat.

Zudem beinhaltet die modifizierte UE (auch in vorauseilender Form) inhaltlich gerade kein Schuldeingeständnis.

Vielleicht sortierst Du Deine seit Sommer 2007 gesammelten informationen noch einmal.

Dann findest Du sicher auch wieder den Streitwertkatalog des LG Hamburg:

LG Hamburg gibt Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer heraus
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 11:53   # 16
N-Traxx
Hardware Guru
 
Benutzerbild von N-Traxx
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Woraus schließt Du das?



Unsinn, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anschlussinhaber können nicht ohne Nachweis dazu geltend gemacht werden, dass er persönlich den Upload vorgenommen hat.

Zudem beinhaltet die modifizierte UE (auch in vorauseilender Form) inhaltlich gerade kein Schuldeingeständnis.

Vielleicht sortierst Du Deine seit Sommer 2007 gesammelten informationen noch einmal.

Dann findest Du sicher auch wieder den Streitwertkatalog des LG Hamburg:

LG Hamburg gibt Streitwertkatalog für Tauschbörsennutzer heraus
Das sehe ich leider anders. Woher weist Du denn, dass die keinen Nachweis dafür haben? Nur weil man noch keine Abmahnung kassiert hat, heisst es noch lange nicht, dass die nicht bereits über die für die Abmahnung nötigen Daten verfügen.
Eine UE könnte meiner Auffasung nach durchaus als eine Art Geständnis aufgefasst werden. Dazu muss man sich doch einfach nur die Formulierung so einer UE anschauen und überhaupt über den Grund nachdenken, warum man eine abgeben will. So kommt man zu dem Schluß, dass man bei Abgabe einer vorbeugenden UE bereits von der Urheberrechtsverletzung gewusst hat. Es ist halt immer eine Frage der Interpretation. Denk mal genau darüber nach.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 12:16   # 17
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Das sehe ich leider anders. Woher weist Du denn, dass die keinen Nachweis dafür haben? Nur weil man noch keine Abmahnung kassiert hat, heisst es noch lange nicht, dass die nicht bereits über die für die Abmahnung nötigen Daten verfügen.
Weil Hash-Wert, GUID und IP kein Video beinhalten, in welchem ich persönlich
die Mouse zum fraglichen Zeitpunkt bedient habe.

Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Eine UE könnte meiner Auffasung nach durchaus als eine Art Geständnis aufgefasst werden. Dazu muss man sich doch einfach nur die Formulierung so einer UE anschauen und überhaupt über den Grund nachdenken, warum man eine abgeben will. So kommt man zu dem Schluß, dass man bei Abgabe einer vorbeugenden UE bereits von der Urheberrechtsverletzung gewusst hat. Es ist halt immer eine Frage der Interpretation.
Nochmal dazu meine Frage:
Was wäre dann Deines Erachtens der Streitgegenstand, welcher einer daraufhin drohenden Klage zu Grunde gelegt werden könnte?

a) Unterlassungsanspruch ist durch die UE bereits erfüllt
b) Schadensersatz kann vom Anschlussinhaber (persönlich) nicht ohne Beweis gefordert werden (s.o.)
c) Anwaltskosten sind nicht angefallen, da kein Anwalt tätig werden musste.

Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Denk mal genau darüber nach.
Wenn Du die einschlägigen Abmahn-Threads kennst, weißt Du, dass ich bereits mehr darüber nachgedacht habe, als die Sache eigentlich wert ist...

...zumindest empfindet meine Familie das so.

Meine Abmahnung hat vor einem Monat den 1.Geburtstag gefeiert. :aetsch:
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 12:46   # 18
N-Traxx
Hardware Guru
 
Benutzerbild von N-Traxx
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Weil Hash-Wert, GUID und IP kein Video beinhalten, in welchem ich persönlich
die Mouse zum fraglichen Zeitpunkt bedient habe.



Nochmal dazu meine Frage:
Was wäre dann Deines Erachtens der Streitgegenstand, welcher einer daraufhin drohenden Klage zu Grunde gelegt werden könnte?

a) Unterlassungsanspruch ist durch die UE bereits erfüllt
b) Schadensersatz kann vom Anschlussinhaber (persönlich) nicht ohne Beweis gefordert werden (s.o.)
c) Anwaltskosten sind nicht angefallen, da kein Anwalt tätig werden musste.



Wenn Du die einschlägigen Abmahn-Threads kennst, weißt Du, dass ich bereits mehr darüber nachgedacht habe, als die Sache eigentlich wert ist...

...zumindest empfindet meine Familie das so.

Meine Abmahnung hat vor einem Monat den 1.Geburtstag gefeiert. :aetsch:
Und was ist mit der geloggten IP-Adresse und der Störerhaftung???
Der Anwalt könnte da noch tätig werden.
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 13:01   # 19
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Und was ist mit der geloggten IP-Adresse und der Störerhaftung???
Der Anwalt könnte da noch tätig werden.
Die Störerhaftung dient im Regelfall (nach der Abmahnung) dazu, die Anwaltskosten vom Anschlussinhaber zu fordern >

vorbeugende UE an den Rechteinhaber bedeutet aber (s.o.):

kein Anwalt erforderlich = keine Anwaltskosten

Besser kann ich es nun wirklich nicht erklären...:bedrueck:
  Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 14:09   # 20
N-Traxx
Hardware Guru
 
Benutzerbild von N-Traxx
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bamberg
Beiträge: 4.910
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Die Störerhaftung dient im Regelfall (nach der Abmahnung) dazu, die Anwaltskosten vom Anschlussinhaber zu fordern >

vorbeugende UE an den Rechteinhaber bedeutet aber (s.o.):

kein Anwalt erforderlich = keine Anwaltskosten

Besser kann ich es nun wirklich nicht erklären...:bedrueck:
Der Rechteinhaber hat aber trotzdem in Deinem Fall aufgrund der illegalen Verbreitung seines urheberrechtlich geschützten Werkes einen Anspruch auf Schadensersatz, weil er einfach ausgedrückt jetzt z.B. 50 DVDs weniger verkauft hat.
Denkst Du nicht, dass er das wohl noch einklagen könnte?

Mir geht es nicht um die Unterlassungsansprüche, bzw. die Anwaltskosten, jedoch um den Schadensersatzanspruch, der immer noch gerichtlich eingeklagt werden könnte, zumal Du nicht sicher sein kannst, dass zum Zeitpunkt der Abgabe einer vorbeugenden UE Deine IP nicht bereits von einer Antipiracy Firma augezeichnet worden ist.
Daher auch meine Folgerung, dass in so einem Fall eine UE durchaus negative Folgen für Dich im Falle einer Gerichtsverhandlung haben könnte, denn sie könnte eventuell durch den zuständigen Richter als eine Art Geständnis interpretiert werden.
Denke, dass so ein Risiko durchaus gegeben ist und man sich dessen auch bewußt sein sollte.

:color:
  Mit Zitat antworten

Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:26 Uhr.