§§ 184, § 19 a

Alt 13.03.2008, 08:48   # 1
mdawn
 
Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 2
Guten Tag,

ich habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen in dem meiner Frau vorgeworfen wird pornograhphische Schriften über eine Taushbörse öffentlich zugengich gemacht zu haben.

aufgelistet ist ein Film mit Uhrzeit und Datum des Downloads.

Da aber nur ich am PC tätig bin muß meine Frau trotzdem dafür gerade stehen oder gibt es die möglichkeit das das ganze an mich geht?

Ich möchte nicht das sie deswegen eine Anzeige bekommt...

Wird das ganze verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt???

Kommt dann der berüchtigte Brief der Anwälte mit der Unterlasungserklärung??

vielleicht kann mir da jemand etwas dazu sagen?

Viellen Dank
  Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 09:53   # 2
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
@mdawn

Du musst da unterscheiden. Zivilrechtlich kommt irgendwann eine Abmahnung, wenn Du nicht vorher selbst tätig wirst. Du hast aber die seltene Chance, einer Abmahnung im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Strafrechtlich bringt die "Selbstanzeige" nichts, denn in der Regel bekommt man die Verfahren gegen den Anschlußinhaber ohnehin eingestellt. Die meisten Anwälte hier erledigen das gleich mit.

Es ist bei einem strafrechtlichen Vorwurf immer empfehlenswert, einen Verteidiger zu beauftragen, denn nur bei Kenntnis des genauen Einzelfalles kann man entsprechend reagieren.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
  Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 10:13   # 3
mdawn
Threadstarter
 
Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 2
Vielen dank für die information.

also nehme ich mir einen anwalt, muß er spezialisiert darauf sein oder geht auch ein sagen wir mal (normaler) anwalt?

kann es im moment nicht besser erklären!
  Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 10:26   # 4
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Ich halte da einen Anwalt, der in Urheberstreitsachen Erfahrung hat, für empfehlenswert. Grundsätzlich darf das aber jeder zugelassene Kollege.

Ich bearbeite auch nicht alle Rechtsgebiete, weil die heute einfach zu spezialisiert sind.

Neben mir posten hier noch der Kollege Morbitzer und Dr. Wachs. Bei den Anwaltskammern gibt es aber auch eine kostenlose Auskunft oder auch online beim DAV.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
  Mit Zitat antworten

Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:26 Uhr.