Prozess mit RA Rasch/Strafbefehl/Einstellung des Verfahrens

Alt 07.02.2008, 15:25   # 1
ludobyte
 
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Ich wollte Euch von meiner absurden Begegnung mit der Kanzlei Rasch und der Justiz erzählen. Ich bekam letztes Jahr im Juli eine Vorladung zur Polizei in Aachen.
Ich rief vorab auf der Wache an und fragte worum es den gehen sollte bei dieser Vorladung und der Polizist sagte mir, dass eine Strafanzeige wegen Verletzung des Urheberrechts des RA Raschs gegen mich eingegangen sei.
Da ich noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und auch sonst kein Profi in Sachen Kriminalität bin und keinen blassen Schimmer hatte was mich da erwartet, habe ich mich im Web informiert.
Hier im Forum fand ich Hilfe, unter anderem die damalige Empfehlung von Baker und noch zwei weiteren Usern, welche ebenfalls Ärger mit Rasch hatten.Ich habe mich an den von diesen empfohlenen Rechtsanwalt Palm aus Aachen gewandt.

Auf Empfehlung des Anwalts bin ich gar nicht erst zu der Vorladung bei der Polizei gegangen. Er hat für mich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt und im übrigen die Aussage verweigert.
Als wir dann die Akte besprochen haben traf mich der Hammer.
Mir wurde von der Kanzlei Rasch vorgeworfen, dass ich 1278 Musikdateien zum Upload zur Verfügung gestellt hätte. Ich hatte auch noch Schwein, dass sie keine Hausdurchsuchung gemacht haben, was laut Herrn Palm hätte passieren können bei der Menge an Dateien.
Da ich bis dahin kein Schreiben von Rasch bekommen hatte, habe ich auf Empfehlung von Herrn Palm eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegenüber den betroffenen Tonträgerfirmen abgegeben.

Ca. 5 Monate später bekam ich einen Strafbefehl zugestellt!!! Ich sollte eine Geldstrafe von 600,00 Euro bezahlen. Mein Anwalt legte hiergegen Widerspruch ein.
So weit so gut.Ist auch nichts ungewöhnliches und zig Leuten passiert.

Vor ein paar Tagen war jetzt die Gerichtsverhandlung. Ich sagte dem Richter, dass ich wirklich keine Ahnung habe wie das sein kann und räumte ein, dass ich damals ein offenes WLAN hatte.(Stimmt wirklich!)
Herr Palm argumentierte noch, dass die Beweisermittlungen rechtswidrig gewesen seien als der Staatsanwalt plötzlich regelrecht ausflippte.
Der Rasch würde sie mit Anzeigen überfluten, das sei doch alles Geldmacherei dieser Abmahnanwälte.
Er war bereit, das Verfahren gegen mich ohne irgendwelche Auflage einzustellen, Herr Palm konnte noch erreichen, dass die Staatsanwaltschaft die Hälfte der mir entstandenen Anwaltskosten erstatten muss!!!
So viel zu meiner Begegnung mit der dritten Art.

PS: Von der Anwaltskanzlei Rasch habe ich bis zum heutigen Tage niemals wieder ein Schreiben erhalten.

Wenn Ihr Fragen habt so könnt Ihr mich gerne anschreiben.

Gruß.

Ludobyte
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Alt 07.02.2008, 15:50   # 2
quattro111
 
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Na das is doch mal was.
Könntest du das bitte ma detailierter beschreiben wie die Verhandlung und das Strafmass dann ausgesehen hat?? Besonders der Punkt mit der rechtswiedrigen Beweisermittlung wäre sehr interesant.
Wäre echt super für alle anderen Betroffenen
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Alt 07.02.2008, 20:58   # 3
Lotec
 
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na wenn das nicht geil ist :devil3:
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Alt 07.02.2008, 21:14   # 4
ludobyte
Threadstarter
 
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Hallo quattro111
Also zu der Gerichtsverhandlung kam es, weil Herr Palm gegen den Strafbefehl, das ist so eine Art schriftliches Urteil, Widerspruch eingelegt hat. Hätte er das nicht getan hätte ich eine Geldstrafe von 600,- € zahlen müssen (30 Tagessätze zu 20,-€).
Die Strafe ist wohl noch niedrig angesetzt worden, weil ich noch in der Ausbildung bin und nur 600€ verdiene (der Anwalt sagt, die Höhe jeder Geldstrafe hängt vom Einkommen ab, die Tagessätze bleiben gleich).

Im Gericht hat der Staatsanwalt diesen Strafbefehl vorgelesen. Dann fragte mich die Richterin, ob ich aussage, wozu ich ja nicht verpflichtet wäre. Herr Palm riet mir auszusagen. Wir hatten meine Aussage vorher gut durchgesprochen. Ich habe folgendes kurz ausgesagt: Das ich es nicht getan habe ; das ich damals ein offenes W-Lan hatte; das ich deswegen sicher bin, das sich ein Dritter über meinen Anschluss eingewählt haben muss. Danach hat Herr Palm eingehakt und massiv die gesamte Vorgehensweise, auch der Staatsanwaltschaft, kritisiert.

Ich kann das leider nicht mehr exakt wiedergeben, weil alles sehr schnell ging. Jedenfalls entwickelte sich ein Wortgefecht mit dem Staatsanwalt. Der fühlte sich zu Unrecht angegriffen, könne aber gewiss keine Sympathie für die Geldmacherei dieser Abmahnanwälte aufbringen.

Er sei bereit das Verfahren einzustellen. Wir machten eine kurze Pause.

Herr Palm erklärte mir, dass die Sache damit für mich erledigt sei und die Geldstrafe quasi damit aufgehoben würde. Die Gerichtskosten müsste im Regelfall die Staatskasse tragen, hierzu gehören wohl auch die Kosten der Provider für die Auskunft an die Staatsanwaltschaft. Die Rechtsanwaltskosten sollte ich nach Vorschlag der Staatsanwaltschaft tragen, dies würde regelmäßig so gemacht. Er wollte jedoch noch mehr rausholen und die Staatsanwaltschaft sollte zumindest einen Teil meiner Kosten tragen. Im Gericht forderte Herr Palm, dass die Staatsanwaltschaft alle Kosten übernehmen solle, was den Staatsanwalt alles andere als amüsierte. Nach einigem Gezeter und Hin und Her übernahm er die Hälfte der Anwaltskosten.

Am Ende machte das Gericht eine mündlichen Beschluss, dass das Verfahren eingestellt ist und die Staatskasse die Verfahrenskosten und die Hälfte meiner Anwaltskosten zahlen muss!!!

Ach ja, eigentlich sollte der Mitarbeiter von pro media(die Ermittlerfirma vom RASCH), als Zeuge zu Gericht anreisen!!! Herr Palm meinte, er würde sich drauf freuen, weil er ein paar interessante und drängende Fragen an den Zeugen hätte und darauf schon sehr gespannt sei. Aber nix da. Obwohl der Staatsanwalt das vorher beantragt hatte, hat das Gericht den Zeugen nicht mal geladen.
So. Hoffe das war aufschlussreich genug für Dich.

Bis dann
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Alt 07.02.2008, 21:42   # 5
Brainstorm
 
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Zitat:
Zitat von Lotec Beitrag anzeigen
na wenn das nicht geil ist :devil3:
Getroffen! Geil ist anders. Jetzt steht nämlich in den Prozess-Akten, dass es da ein offenes WLAN gab; da greift regelmässig die Störerhaftung, also heisst es: die zu erwartende Abmahnung zahlen!Also: schon mal ordentlich Geld sparen für Rasch, denn jetzt kommt erst das dicke Ende. Das nenne ich mal Pyrrhus-Sieg...- Hätte @ludobyte wenigstens was von "WEP-Verschlüsselung" erzählt...-

Gruß,
Brainstorm
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Alt 07.02.2008, 21:59   # 6
Lotec
 
Benutzerbild von Lotec
 
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Warten wir doch ab. Dem Urteil von LG München nach, haftet der Arbeitgeber nicht für die Mitarbeiter. Für die nächsten Verfahren sehe ich gute Chancen darin: es könnte darauf auslaufen, dass ohne Verdacht keine Überwachungspflicht besteht.
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Alt 07.02.2008, 22:51   # 7
Hadron
 
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Zitat:
Zitat von ludobyte Beitrag anzeigen
Da ich bis dahin kein Schreiben von Rasch bekommen hatte, habe ich auf Empfehlung von Herrn Palm eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegenüber den betroffenen Tonträgerfirmen abgegeben.
Eine Abmahnung bezüglich der Unterlassung kommt daher nicht mehr. Rasch kann jetzt maximal noch versuchen, einen Schadensersatz einzutreiben.
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Alt 07.02.2008, 23:22   # 8
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Eine Abmahnung bezüglich der Unterlassung kommt daher nicht mehr. Rasch kann jetzt maximal noch versuchen, einen Schadensersatz einzutreiben.
Selbst darüber können Juristen offenbar geteilter Meinung sein:

"Inwieweit die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung
zudem von der Geltendmachung von Anwaltskosten schützt,
halten wir für zweifelhaft.
Die Anwaltskosten entstehen mit Beauftragung der Abmahneranwälte,
nicht mit dem Versenden einer Unterlassungserklärung durch diese Anwälte.
Die Kosten können sich gegebenenfalls verringern, für den Fall,
dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung der Abgemahnte
bereits im Visier der Abmahnanwälte stand, die bspw. gerade dabei waren,
über eine Strafanzeige an den Klarnamen des Inhabers der IP-Adresse
heranzukommen, führt dies nicht zu einer Kostenbefreiung."


Quelle

Das wurde mir gerade erst im Gulli-Board von @Schattenlos vor den Latz geknallt.
2 13
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Alt 08.02.2008, 01:09   # 9
Hadron
 
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Beiträge: 495
Thanks, Esel! Ich wundere mich ja beim Abmahnwahn so langsam über gar nichts mehr. :vogel:

Wie muss man sich das dann vorstellen?

Sehr geehrter $PÖSEWICHT!

Wir wollten Sie eigentlich kostenpflichtig abmahnen, aber wie wir feststellen mussten, sind Sie uns zuvor gekommen. Der Rechteinhaber hat von Ihnen persönlich bereits eine Unterlassungserklärung erhalten. Als Unterlassungsstreitwert hätten wir 10.000,- EUR angesetzt, wären Ihnen aber entgegengekommen und hätten Gebühren in Höhe von lediglich 300,- EUR gefordert. Bitte überweisen Sie uns diesen Betrag bis spätestens zum 3.3.2008 auf untenstehendes Konto.

So mit Sicherheit nicht. Wie aber dann? Also ich kann der Argumentation der Rostocker wirklich nicht ganz folgen... Allein das mit den Schadensersatzforderungen kann ich verstehen, die sind nach Abgabe einer vorbeugenden UE nicht vom Tisch. Wenn die Anwälte also diesbezüglich noch tätig werden, können sie vielleicht auch wieder irgendwie Gebühren vom Abgemahnten fordern, dann aber nicht aufgrund utopisch hoher Unterlassungsstreitwerte. Ich will da aber nicht weiter spekulieren und besser Dieter Nuhr berücksichtigen.
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Alt 08.02.2008, 01:21   # 10
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Ich will da aber nicht weiter spekulieren und besser Dieter Nuhr berücksichtigen.
Ich war auch ziemlich verblüfft und musste mich auf meinen Pinguin zurück besinnen.

Vielleicht hilft uns ja Dr. Eikmeier mal wieder aus der Klemme.

1 20
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Alt 08.02.2008, 07:05   # 11
Brainstorm
 
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Zitat:
Zitat von ludobyte Beitrag anzeigen
Da ich bis dahin kein Schreiben von Rasch bekommen hatte, habe ich auf Empfehlung von Herrn Palm eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegenüber den betroffenen Tonträgerfirmen abgegeben.
Sorry, hatte ich überlesen! "information overflow"...- Stimmt, dann ist eine Abmahnung wohl ziemlich unwahrscheinlich.

Gruß,
Brainstorm

Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Eine Abmahnung bezüglich der Unterlassung kommt daher nicht mehr. Rasch kann jetzt maximal noch versuchen, einen Schadensersatz einzutreiben.
Du meinst Schadenersatz für den Rechteinhaber? Dazu müsste er aber doch "zur Überzeugung des Gerichtes" beweisen können, dass @ludobyte tatsächlicher Täter war. Bei offenem WLAN...?!-

Gruß,
Brainstorm
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Alt 08.02.2008, 08:01   # 12
Brainstorm
 
Registriert seit: 11.08.2007
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@Alter Esel

Also, diese Rostocker Meinung begreife ich auch nicht. Schadenersatz kann der Rechteinhaber nur vom wirklichen Täter bekommen, also dann, wenn die Täterschaft des Schädigers (polizeilich/gerichtlich?) festgestellt ist. Rasch kann seine Anwaltskosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag nur dann (vom Abgemahnten) ersetzt bekommen, wenn er -berechtigterweise- abgemahnt hat. Hat er aber nicht. Rasch ist ja ausserdem gar kein Schaden durch den Täter (der de facto keiner ist) entstanden, da Rasch vom Rechteinhaber beauftragt und damit bezahlt worden ist.

Frei nach Obelix: "Die spinnen, die Rö..., äh, Rostocker!"

@Eikmeier: oder doch nicht??!

Gruß,
Brainstorm
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Alt 10.02.2008, 12:53   # 13
RA Dr. Alexander Wachs
 
Benutzerbild von RA Dr. Alexander Wachs
 
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Damen und Herren,



da sich dieser Unterbeitrag ausschließlich mit dem Strafverfahren beschäftigt möchte ich hier gerne ein paar Ausführungen dazu machen. Die Fortgeschrittenen mögen entschuldigen, dass ich einmal ganz von vorne anfange. Die Ausführungen sind stark vereinfacht und sollen nur als erste Orientierung dienen. Für die Kollegen mag daher erst Punkt 2 interessant sein:


1. Strafrecht, Zivilrecht und Urheberrechtsverletzung
Bevor irgendjemand einen Brief mit einer hohen Forderung bekommt, wird ein Strafverfahren gegen Unbekannt geführt. Im Strafverfahren wird entschieden, ob jemand zu einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe verurteilt wird. Das Strafverfahren wird durch den Staat geführt, weil gegen Gesetze verstossen wurde, Ankläger ist der Staatsanwalt. Bei Tauschbörsennutzungen ist die Wahrscheinlichkeit strafrechtlich verurteilt zu werden sehr sehr sehr gering,
weil im STRAFVERFAHREN die Schuld nachgewiesen werden muss. Solange also der Angeklagte nicht allein wohnte und nie Besuch hatte, kein W-lan hatte usw muss man sich vor dem Strafverfahren nicht übermäßig Sorgen.


In 99% der Fälle kommt es aber überhaupt nicht zu einer Anklage. Das heißt das das Strafverfahren wird einfach eingestellt. Dies hat zum einen den Grund, dass die Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen ohnehin nie eine Verurteilung erreichen könnte (s.o.), zum anderen weil es sich nach der Ansicht vieler Staatsanwälte bei Tauschbörsennutzungen um Bagatellkriminalität handelt.

Die Einstellung erfolgt häufig ohne Nachricht an den Anschlussinhaber. Dies ist zumindest dann erlaubt, wenn der Anschlussinhaber nicht als Beschuldigter vernommen wurde. Mit anderen Worten: Wenn man nie gemerkt hat, dass gegen einen ermittelt wird, und das Verfahren dann sofort eingestellt wird, bekommt man auch keine Nachricht.

Nun verstehen viele Abgemahnte nicht, wie es sein kann, dass der Staat (im Wege des Strafverfahrens) das Verfahren nicht weiter verfolgt, aber die Kanzlei Rasch trotzdem meint, Geld fordern zu können.

Dies möchte ich gern an einem Beispiel erklären, das ich regelmäßig in meiner Erstberatung verwende (Tulpenbeispiel):

Sie ärgern sich über Ihren Nachbarn und laufen Ihm durchs Tulpenbeet. Dabei zertreten Sie zwei Tulpen (Wert je Tulpe 0,50 Euro) Schaden insgesamt 1 Euro. Ihr Nachbar geht zur Polizei und zeigt Sie wegen Sachbeschädigung an.
Die Polizei teilt dem Nachbarn mit, dass nur ein geringes öffentliches Interesse besteht diese Bagatelle zu verfolgen. Das "Verfahren" wird eingestellt. Sie bekommen davon auch keine Nachricht.
Trotzdem kann Ihr Nachbar Sie ZIVILRECHTLICH auf Schadensersatz in Höhe von 1 Euro in Anspruch nehmen.

Hinzu kommt noch folgendes, im Strafrecht muß die Schuld bewiesen werden, im Zivilrecht ist das nicht so. Da muss jeder vortragen was für Ihn günstig ist. Das Strafverfahren stellt also HÖHERE Anforderungen an den Nachweis der "Schuld" als das Zivilverfahren.

2. Offenes W-Lan und vorbeugende Unterlassungserklärung

Es ist derzeit tatsächlich sinnvoll, dass wenn man von einem Strafverfahren Kenntnis erhält, eine vorbeugende UE an die Rechteinhaber zu senden.
Zu den Gefahren der vorbeugenden UE verweise ich wieder einmal auf

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung

Nicht ungefährlich ist es allerdings mit einem ungeschützten W-lan im Strafverfahren zu argumentieren. Die vorbeugende UE schützt wie hier richtig dargestellt wurde, nur den Anschlussinhaber vor den Abmahnkosten. Hat der Anschlussinhaber jedoch die Rechtsverletzung verschuldet - was die Kanzlei Rasch beweisen muss, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.
Nun könnte es Richter geben, die in der Verwendung eines ungeschützten W-lans eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und damit ein Verschulden des Anschlussinhabers erkennnen.
Diese Problematik stellt sich generell bei Schadensersatzansprüchen für Tauschbörsennutzungen und nicht nur im Rahmen der vorbeugenden UE. Ich wäre daher mit der Verteidigung über das ungeschützte W-lan vorsichtig.



3. Ankündigung eines TV-Beitrags im ZDF

Dienstag, 12.02.2008 21:00 - 21:45 Uhr (Frontal 21) läuft im ZDF ein Beitrag über den Kampf der Musikindustrie und die Abmahnungen der Kanzlei Rasch. Im Rahmen dieses Beitrags wurde ich interviewt. Der Beitrag wird sicher interessant werden und wohl für Aufsehen sorgen.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße aus der Hansestadt Hamburg wünscht


Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-








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Alt 12.02.2008, 21:30   # 14
Rik28
 
Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 12
Hab Ich was verpasst oder kam da gar nichts. Da war wohl der R***H schneller und hat ne Einstweillige Verfügung erwirkt. Toller Rechtsstaat ist das
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Alt 13.02.2008, 18:27   # 15
mariina
 
Registriert seit: 12.02.2008
Beiträge: 4
ich hab da eine frage an dich... wie hast du denn auf den ersten brief von rasch geantwortet? ich habe jetzt einen bekommen, aber meine eltern können sich keinen anwalt leisten, ich weiß es ist sehr schlecht wenn man selber versucht die sache auszubaden und dadurch noch mehr kosten verschulden kann, aber wir haben einfach nicht noch über 500€ für einen anwalt.
ich werde morgen noch dr. alexander wachs anrufen und diesen um rat bitten.
ich soll 6000€ für unerlaubte verwertung geschützer tondatein zahlen.
weil ich angeblich mit bearshare online war, dabei kenne ich dieses programm nicht mal und hatte das noch nie auf meinem pc! aber die songs die angezeigt wurden stammen tatsächlich von mir [sind alle genau aufgelistet]
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Alt 08.03.2008, 18:40   # 16
RA Hechler
 
Benutzerbild von RA Hechler
 
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Wachs,

auch nach unserer Erfahrung werden bei unter 1000 Dateien die Strafverfahren stets eingestellt.

MfKG

RA Hechler
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Alt 26.05.2012, 15:25 # --
News Flash
 
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