Sind Downloads via Filesharing 2008 verboten?

Alt 29.12.2007, 22:51   # 1
florinho91
 
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Das saugen von Musik über BearShare oder LimeWire war bis jetzt nicht verboten. Es war bis jetzt nur der Upload verboten.

Aber ich habe gehört auch der Download soll 2008 verboten werden soll....... stimmt das???

Vielen Dank schon im Vorraus


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Alt 31.12.2007, 06:32   # 2
FreewareGuide
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Moin,

das Problem ist, dass diese Downloads quasi stets als Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" angesehen werden können (vgl. Wikipedia). Das ist rechtlich zwar eher schwammig formuliert, aber ich gehe davon aus, das quasi alle Rechtsinstanzen das zu Deinen Ungunsten auslegen werden. Wenn Du ein "Robbie Williams"-Album in P2P runterlädst, dann sollte Dir klar sein, dass das keine erlaubte "Vorlage" sein kann.

Grüße,
Thorsten
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Alt 10.01.2008, 11:35   # 3
Hadron
 
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Nur mal zur Klarstellung:
Zitat:
Upload war schon vorher illegal, jetzt ist auch der Download illegal bei "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" (was auf nahezu alle auch kommerziell vermarktete Musik zutrifft).
Der Download (= das Erstellen einer Kopie) war auch vorher schon illegal bei "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen". Das Problem bestand darin, das man als Downloader aber normalerweise nicht wissen kann, ob eine Vorlage rechtswidrig - zum Beispiel durch Umgehung eines Kopierschutzes o.ä. - hergestellt wurde, schließlich war man in der Regel nicht dabei, als die Vorlage erstellt wurde.

Beispiel: Man konnte sich eine CD kaufen und sie legal in mp3-Dateien rippen. Das ist dann eine legal hergestellte Vorlage. Bot man diese Dateien nun zum Download an, so konnten andere von dieser völlig rechtskonform hergestellten Vorlage legal Kopien erstellen (d.h. downloaden); zur Vervielfältigung wurde eine legal hergestellte Vorlage verwendet. Aber selbst wenn sie illegal hergestellt worden wäre (z.B. durch Kopierschutz-Umgehung), diese rechtswidrige Herstellung wäre für einen Downloader niemals offensichtlich und somit war der Download faktisch nicht verfolgbar.

Genau um das zu klären, wurde bei der Änderung des Urheberrechtes zum 1.1.2008 im § 53,1 der Passus hinzugefügt, dass der Download jetzt auch illegal ist, wenn eine "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich" gemachte Vorlage verwendet wird. Wenn zum Beispiel ein Film zum Download angeboten wird, der aktuell gerade in den Kinos läuft, so ist es offensichtlich, dass es sich um eine rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage handelt. Somit ist der Download strafbar.

Aber auch hier hat der Gesetzgeber leider wieder schön schwammig formuliert. Gibt es eigentlich eine juristisch präzise Definition für "Offensichtlichkeit"? Ist ein bedauernswerter Idiot, dem es bei seiner gesamten Lebensführung permanent an Offensichtlichkeit fehlt ("Hä?"), fein raus und kann ungestraft saugen, was das Zeug hält?

Weitere Infos gibt es direkt vom Bundesministerium der Justiz: Kopien brauchen Originale
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Alt 10.01.2008, 11:58   # 4
FreewareGuide
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Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Beispiel: Man konnte sich eine CD kaufen und sie legal in mp3-Dateien rippen. Das ist dann eine legal hergestellte Vorlage. Bot man diese Dateien nun zum Download an, so konnten andere von dieser völlig rechtskonform hergestellten Vorlage legal Kopien erstellen (d.h. downloaden); zur Vervielfältigung wurde eine legal hergestellte Vorlage verwendet.
Ähm, sicher? Das wäre tatsächlich eine andere Sichtweise auf diese Formulierung. Ich glaube aber nicht, dass dies die vom Gesetzgeber intendierte Sicht ist.

Meines Erachtens hatte und habe ich das Recht zur Privatkopie, aber nicht zur Weiterverbreitung. Wenn ich eine CD rippe und im allerengsten Kreis kopiere, dann ist das okay, aber wir reden hier von "Filesharing", und da war es meines Wissens nach nie legal, irgendeine Form von Kopie urheberrechtlich geschützter Materialien zum öffentlichen Download anzubieten.

Die Frage ist nun, was im Internet eine Vorlage ist. Ich deute es so, dass es die Datei ist, von der ich durch Download eine Byte-für-Byte-Kopie erstelle. Und dann ist die "rechtswidrige Herstellung" das zum Download zur Verfügung stellen dieser Datei. (Und damit ist dann auch der Download illegal, zumindest bei kommerziell vermarkteten Werken muss ich davon ausgehen, ist es mehr oder weniger "offensichtlich".) Ob die von Audio-CD gerippt oder gekauft oder selbst heruntergeladen ist, das wäre dann völlig unerheblich.

Aber schön, dass hier auch mal inhaltlich diskutiert wird, gefällt mir besser

Grüße,
Thorsten
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Alt 10.01.2008, 16:10   # 5
Hadron
 
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Zitat:
sinngemäß nach UrhG § 53,1 (alt!):
Zulässig sind einzelne Kopien zum privaten Gebrauch, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Ein Download ist immer mit der Herstellung einer Kopie gleichzusetzen (weshalb übrigens der Begriff Raubkopierer zwar medienwirksam, trotzdem aber grundfalsch ist). Die Vorlage für diese Kopie ist in der Tat die Datei, von der ich durch Download eine Byte-für-Byte-Kopie erstelle. Der alte Gesetzestext lässt sich nun darüber aus, wie genau diese Vorlage hergestellt wurde. Das Gesetz verbot mir die Kopie, den Download, nur genau dann, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Im Internet kann man einer Datei die Art ihrer Herstellung in der Regel aber nicht ansehen, deshalb auch keine Offensichtlichkeit, weshalb schließlich Juristen sagten, der Download war bis 2007 prinzipiell legal.

Fallbeispiel: Ich konnte mir eine CD kaufen, die Titel legal rippen und auf einem Server zum Download bereitstellen. Menschen, die sich an meinem Angebot bedienten, handelten bei obiger Auslegung legal. Selbst dann, wenn ich aufgrund fehlender Verwertungsrechte (vgl. UrhG § 106) die Dateien überhaupt nicht hätte anbieten dürfen! Nur ich hätte mich dann strafbar gemacht, nicht aber die Downloader.

Zitat:
Zitat von FreewareGuide Beitrag anzeigen
Ich glaube aber nicht, dass dies die vom Gesetzgeber intendierte Sicht ist.
Ich denke genau wie Du, dass das alles so nicht beabsichtigt war.

Der Gesetzestext stammt möglicherweise noch aus einer Zeit, als an die Up- und Downloadproblematik überhaupt nicht zu denken war. Aber auch wenn es nicht beabsichtigt war: Die Formulierung lies sich so auslegen, wie ich das oben getan habe, wodurch der reine Download kaum verfolgbar war. Genau deshalb wurde der Gesetzestext nun erweitert zu:
Zitat:
sinngemäß nach UrhG § 53,1 (neu):
Zulässig sind einzelne Kopien zum privaten Gebrauch, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Jetzt wird der Fall von oben auch für die Downloader strafbar. Denn wenn diese von irgendeinem privaten Server die TOP-10 herunterladen, dann dürfte offensichtlich sein, dass der Anbieter keine Verwertungsrechte besitzt. Damit werden die TOP-10 offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht. Der Download, das Erstellen von Kopien von solchen Vorlagen ist ab 2008 aber explizit verboten, der Download ist nun strafbar.

Zitat:
Zitat von FreewareGuide
[...] wir reden hier von "Filesharing", und da war es meines Wissens nach nie legal, irgendeine Form von Kopie urheberrechtlich geschützter Materialien zum öffentlichen Download anzubieten.
Das stimmt, ist aber auch quasi die andere Seite der Medallie. Das Anbieten zum Download - also der Upload - war schon immer ultraböse, da man als Rechteinhaber auch bisher schon immer mit der illegalen öffentlichen Verwertung des Werkes (§ 106, evtl. § 19a) argumentieren konnte.
_______

Im Prinzip möchte der Gesetzgeber (besser: die sich in seinem Hintern befindliche Lobby), dass wir alle Tauschbörsen sofort von unseren Rechnern verbannen und uns direkt in das nächste Geschäft begeben, um CDs zu kaufen. Durchgesetzt wird dies mit einer immer weiter gefassten generellen Strafbarkeit von Kopierhandlungen im Internet. Da ist bei weitem noch nicht das letzte Wort gesprochen, das letzte Gesetz erlassen oder verschärft.

Das steht nun aber in einem krassen Widerspruch zu einem extrem weit verbreiteten Bedürfnis in der Bevölkerung nach einfachen, preisgünstigen und unkomplizierten legalen Downloadmöglichkeiten. Ich wette ein Terabyte, dass es großen Teilen der Bevölkerung gar nicht vornehmlich um die Kostenfreiheit geht. Aus meinem persönlichen Umfeld entnehme ich, dass Einfachheit und Unkompliziertheit ganz wichtige Kriterien sind, die aber leider von den legalen Platformen bisher nicht erfüllt werden. Wäre schön, wenn sich die Contenindustrie auch darum einmal kümmern könnte, anstatt neuerdings sogar von den ISPs zu fordern, sie sollen den gesamten Internetverkehr ihrer Kunden auf illegale Up- und Downloads untersuchen und gegebenenfalls filtern.
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Alt 12.01.2008, 00:59   # 6
Hadron
 
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Ich kann Emotionalität bei dem Themenkomplex "Upload, Download, Urheberrecht" durchaus nachvollziehen. Ich bin hier hinter meiner Tastatur oftmals viel emotionaler, als ich mir das wünschen würde. Man kann sich nicht vorstellen, wie mir der ganze Urheberrechtskram stinkt. Insbesondere, weil ich da am Horizont noch wesentliche Verschärfungen auf uns zukommen sehe, ich das aber für eine Fehlentwicklung halte.

Ich verspüre eine große Diskrepanz zwischen dem, was unsere Regierungspolitiker bei der Gesetzgebung veranstalten und dem, was in breiten Teilen der Bevölkerung stattfindet. In meinen Augen hört man da viel zu einseitig auf die Stimmen weniger mächtiger Menschen aus Industriekreisen und besonders der Medienindustrie, anstatt auch mal auf die Stimme des Volkes zu hören. Schließlich sind es ja nicht ein paar hundert "fehlgeleitete" Bürger, die Tauschbörsen und ähnliches benutzen, es sind Millionen anständiger Bürger, die bestimmte Bedürfnisse haben und sich einer neuen modernen Technologie bedienen.

Anhand unzähliger Beiträge und Fragen in Internetforen stelle ich bei vielen Menschen eine große Verunsicherung fest. Das macht mir wirklich Sorge. Sie macht mich wütend auf unsere Politiker, die viel zu engstirnig ausschließlich ökonomische Gesichtspunkte bei der Gesetzgebung berücksichtigen.

Gut. Beziehungsweise nicht gut. Das ist aus meiner Sicht alles unzufriedenstellend und schlecht. Dennoch wurde das Urheberrecht aber nun einmal geändert und verschärft! Dennoch stellt sich das Problem: Wie antwortet man nun einem Menschen, der die eigentlich simple Frage stellt:

"Downloads ab 2008 verboten? Was darf ich noch?"

Oder - um die Frage des Threadstarters zu wiederholen - etwas konkreter:
Zitat:
Zitat von florinho91 Beitrag anzeigen
Das saugen von Musik über BearShare oder LimeWire war bis jetzt nicht verboten. Es war bis jetzt nur der Upload verboten. Aber ich habe gehört auch der Download soll 2008 verboten werden soll....... stimmt das???
Jetzt mit Gesetzen und Paragraphen zu werfen, ist nicht immer effektiv. Die pragmatische Antwort auf die Frage wäre deshalb:
Zitat:
Zitat von pragmatische Antwort
Ja. Der Download ist verboten. Da davon auszugehen ist, dass fast alles, was man in Tauschbörsen wie BearShare oder LimeWire finden kann, rechtswidrig öffentlich angeboten wird, ist von der Nutzung von Tauschbörsen generell abzuraten. Denn selbst wenn man einen Upload von Null hat, seit 2008 ist auch der reine Download von rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Quellen strafbar.
Es ist zum Heulen, aber genau das ist es, was der Gesetzgeber von seinem Volk möchte! Genau so antworten unsere Politiker auf die Fragen von Millionen von Tauschbörsennutzern! Im Jargon des Bundesministeriums der Justiz gibt es ja auch nur "illegale Tauschbörsen", der Begriff "Tauschbörse" ist dort unzertrennbar mit "illegal" verbunden, obwohl das inhaltlich natürlich Schwachsinn ist. Ob einem das nun gefällt oder nicht, und ob das die Leute nun hören wollen oder nicht: Was sonst soll man den Fragestellern denn antworten, wenn man sie nicht in die Gefahr einer Abmahnung oder sogar einer Strafverfolgung bringen will?

Natürlich ist die pragmatische Antwort oben nicht völlig korrekt, denn selbstverständlich kann man lizenzfreie Werke beliebig herunterladen und verbreiten. Allerdings werden die Fragen sicherlich immer mit Chart-Musik im Hinterkopf gestellt und da kann man dem Durchschnitts-User von einer Tauschbörsennutzung leider nur abraten.

Klar, es gibt Möglichkeiten, die Gefahr des Erwischtwerdens zu reduzieren. Wenn es darum geht, Lücken auszumachen, die einen kostenlosen Download weiterhin ermöglichen, dann gibt es diese. Mir persönlich fällt es aber recht schwer, diese uneingeschränkt zu empfehlen, weil man sich da unter Umständen schnell in rechtliche Grauzonen begeben kann. Für den größten Teil der unbedarften Tauschbörsennutzer ist das nix. Soll man jetzt wirklich anfangen, Filehoster zu empfehlen? Weil das zwar irgendwie illegal ist, irgendwie aber auch nicht, weil man da eigentlich nicht erwischt werden kann, vielleicht aber doch? Was loggen die denn eigentlich? Nee, als direkte Empfehlung wäre mir das echt zu heikel...

Nimm das Beispiel YouTube. Ok, youtube.de zahlt Gebühren an die GEMA, also ist ein Download von dort wahrscheinlich legal, weil youtube.de Verwertungsrechte erworben hat. Eine klare und eindeutige Antwort auf diese Frage konnte ich allerdings nicht finden. Wie sieht es aber aus mit Titeln, die sich nicht im GEMA-Repertoire befinden? Oder wie sieht es aus mit dem französischen Ableger youtube.fr? Oder sogar mit youtube.com?

Das ist ein ganz ätzender Zustand, den unsere Politiker da herbeigeführt haben! Da ich aber sogar noch weitere gesetzliche Verschärfungen erwarte, gibt es aus meiner Sicht für Menschen, die für Musikdownloads nichts bezahlen möchten, im Moment nur die Empfehlung, sich mehr und mehr für freie Musik zu interessieren. Davon gibt es immer mehr und sie wird auch immer besser, während die Qualität der Mainstream-Musik aus meiner Sicht so langsam den Bach runtergeht. Siehe auch meinen "Kampfbeitrag" (untere Hälfte)

Man braucht übrigens nicht unbedingt das Internet, um sich kostenlos mit Chartmusik zu versorgen. Viele Leute besitzen einen Brenner...

Ach! Fast hätte ich es vergessen: Es gibt auch kostenpflichtige Downloadmöglichkeiten! In meinem Bekanntenkreis rate ich von diesen aber momentan ab, im wesentlichen aufgrund der überteuerten Preise, der niedrigen Bitraten und vor allem der DRM-Restriktionen. Letztere können einen zur Weißglut treiben, das begreift aber glücklicherweise so langsam auch die Musikindustrie...

Danke für eure Aufmerksamkeit! Das Thema liegt mir echt am Herzen.
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Alt 12.01.2008, 19:33   # 7
pittiplatsch
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Da in diesem Thread eine intensive und teilweise unsachliche - am Thema vorbeigehende - Diskussion ausgebrochen ist
wird das Thema Downloads 2008 verboten vorübergehend geschlossen und die betreffenden Postings in "Quarantäne" genommen.
(NEIN ich lösche die Beiträge nicht - sie geben einen zu großen Aufschluss über das hier Geschehene!)

Für die rein sachliche Diskussion über das Thema:
Sind Downloads via Filesharing 2008 verboten?
eröffne ich mit dem hiesigen Ursprungsposting einen neuen Thread,
in dem dann nur auf die aktuelle (tatsächliche) Rechtslage eingegangen werden kann.

Eventuallitäten aus laufenden Verfahren oder der angestrebten Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung etc. haben hier nichts zu suchen!

@hadron
Die beiden sachlichen Postings mit der Kopie-, Download-, Uploadproblematik werden in den neuen Thread eingearbeitet!
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Alt 12.01.2008, 19:53   # 8
pittiplatsch
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Mit den themenbezogenen Postings ist ein Teil des ursprünglichen Threads hier nun wieder verfügbar.

Bitte nur zum Thema und sachlich diskutieren!
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Alt 26.05.2012, 15:23 # --
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