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| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| Moin, das Problem ist, dass diese Downloads quasi stets als Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" angesehen werden können (vgl. Wikipedia). Das ist rechtlich zwar eher schwammig formuliert, aber ich gehe davon aus, das quasi alle Rechtsinstanzen das zu Deinen Ungunsten auslegen werden. Wenn Du ein "Robbie Williams"-Album in P2P runterlädst, dann sollte Dir klar sein, dass das keine erlaubte "Vorlage" sein kann. Grüße, Thorsten
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| | # 3 | |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Nur mal zur Klarstellung: Zitat:
Beispiel: Man konnte sich eine CD kaufen und sie legal in mp3-Dateien rippen. Das ist dann eine legal hergestellte Vorlage. Bot man diese Dateien nun zum Download an, so konnten andere von dieser völlig rechtskonform hergestellten Vorlage legal Kopien erstellen (d.h. downloaden); zur Vervielfältigung wurde eine legal hergestellte Vorlage verwendet. Aber selbst wenn sie illegal hergestellt worden wäre (z.B. durch Kopierschutz-Umgehung), diese rechtswidrige Herstellung wäre für einen Downloader niemals offensichtlich und somit war der Download faktisch nicht verfolgbar. Genau um das zu klären, wurde bei der Änderung des Urheberrechtes zum 1.1.2008 im § 53,1 der Passus hinzugefügt, dass der Download jetzt auch illegal ist, wenn eine "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich" gemachte Vorlage verwendet wird. Wenn zum Beispiel ein Film zum Download angeboten wird, der aktuell gerade in den Kinos läuft, so ist es offensichtlich, dass es sich um eine rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage handelt. Somit ist der Download strafbar. Aber auch hier hat der Gesetzgeber leider wieder schön schwammig formuliert. Gibt es eigentlich eine juristisch präzise Definition für "Offensichtlichkeit"? Ist ein bedauernswerter Idiot, dem es bei seiner gesamten Lebensführung permanent an Offensichtlichkeit fehlt ("Hä?"), fein raus und kann ungestraft saugen, was das Zeug hält? Weitere Infos gibt es direkt vom Bundesministerium der Justiz: Kopien brauchen Originale | |
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| | # 4 | |
| Moderator Registriert seit: 31.10.2002 Ort: Oldenburg
Beiträge: 5.432
| Zitat:
Meines Erachtens hatte und habe ich das Recht zur Privatkopie, aber nicht zur Weiterverbreitung. Wenn ich eine CD rippe und im allerengsten Kreis kopiere, dann ist das okay, aber wir reden hier von "Filesharing", und da war es meines Wissens nach nie legal, irgendeine Form von Kopie urheberrechtlich geschützter Materialien zum öffentlichen Download anzubieten. Die Frage ist nun, was im Internet eine Vorlage ist. Ich deute es so, dass es die Datei ist, von der ich durch Download eine Byte-für-Byte-Kopie erstelle. Und dann ist die "rechtswidrige Herstellung" das zum Download zur Verfügung stellen dieser Datei. (Und damit ist dann auch der Download illegal, zumindest bei kommerziell vermarkteten Werken muss ich davon ausgehen, ist es mehr oder weniger "offensichtlich".) Ob die von Audio-CD gerippt oder gekauft oder selbst heruntergeladen ist, das wäre dann völlig unerheblich. Aber schön, dass hier auch mal inhaltlich diskutiert wird, gefällt mir besser Grüße, Thorsten
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| | # 5 | ||||
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Zitat:
Fallbeispiel: Ich konnte mir eine CD kaufen, die Titel legal rippen und auf einem Server zum Download bereitstellen. Menschen, die sich an meinem Angebot bedienten, handelten bei obiger Auslegung legal. Selbst dann, wenn ich aufgrund fehlender Verwertungsrechte (vgl. UrhG § 106) die Dateien überhaupt nicht hätte anbieten dürfen! Nur ich hätte mich dann strafbar gemacht, nicht aber die Downloader. Zitat:
Der Gesetzestext stammt möglicherweise noch aus einer Zeit, als an die Up- und Downloadproblematik überhaupt nicht zu denken war. Aber auch wenn es nicht beabsichtigt war: Die Formulierung lies sich so auslegen, wie ich das oben getan habe, wodurch der reine Download kaum verfolgbar war. Genau deshalb wurde der Gesetzestext nun erweitert zu: Zitat:
Zitat:
_______ Im Prinzip möchte der Gesetzgeber (besser: die sich in seinem Hintern befindliche Lobby), dass wir alle Tauschbörsen sofort von unseren Rechnern verbannen und uns direkt in das nächste Geschäft begeben, um CDs zu kaufen. Durchgesetzt wird dies mit einer immer weiter gefassten generellen Strafbarkeit von Kopierhandlungen im Internet. Da ist bei weitem noch nicht das letzte Wort gesprochen, das letzte Gesetz erlassen oder verschärft. Das steht nun aber in einem krassen Widerspruch zu einem extrem weit verbreiteten Bedürfnis in der Bevölkerung nach einfachen, preisgünstigen und unkomplizierten legalen Downloadmöglichkeiten. Ich wette ein Terabyte, dass es großen Teilen der Bevölkerung gar nicht vornehmlich um die Kostenfreiheit geht. Aus meinem persönlichen Umfeld entnehme ich, dass Einfachheit und Unkompliziertheit ganz wichtige Kriterien sind, die aber leider von den legalen Platformen bisher nicht erfüllt werden. Wäre schön, wenn sich die Contenindustrie auch darum einmal kümmern könnte, anstatt neuerdings sogar von den ISPs zu fordern, sie sollen den gesamten Internetverkehr ihrer Kunden auf illegale Up- und Downloads untersuchen und gegebenenfalls filtern. | ||||
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| | # 6 | ||
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Ich kann Emotionalität bei dem Themenkomplex "Upload, Download, Urheberrecht" durchaus nachvollziehen. Ich bin hier hinter meiner Tastatur oftmals viel emotionaler, als ich mir das wünschen würde. Man kann sich nicht vorstellen, wie mir der ganze Urheberrechtskram stinkt. Insbesondere, weil ich da am Horizont noch wesentliche Verschärfungen auf uns zukommen sehe, ich das aber für eine Fehlentwicklung halte. Ich verspüre eine große Diskrepanz zwischen dem, was unsere Regierungspolitiker bei der Gesetzgebung veranstalten und dem, was in breiten Teilen der Bevölkerung stattfindet. In meinen Augen hört man da viel zu einseitig auf die Stimmen weniger mächtiger Menschen aus Industriekreisen und besonders der Medienindustrie, anstatt auch mal auf die Stimme des Volkes zu hören. Schließlich sind es ja nicht ein paar hundert "fehlgeleitete" Bürger, die Tauschbörsen und ähnliches benutzen, es sind Millionen anständiger Bürger, die bestimmte Bedürfnisse haben und sich einer neuen modernen Technologie bedienen. Anhand unzähliger Beiträge und Fragen in Internetforen stelle ich bei vielen Menschen eine große Verunsicherung fest. Das macht mir wirklich Sorge. Sie macht mich wütend auf unsere Politiker, die viel zu engstirnig ausschließlich ökonomische Gesichtspunkte bei der Gesetzgebung berücksichtigen. Gut. Beziehungsweise nicht gut. Das ist aus meiner Sicht alles unzufriedenstellend und schlecht. Dennoch wurde das Urheberrecht aber nun einmal geändert und verschärft! Dennoch stellt sich das Problem: Wie antwortet man nun einem Menschen, der die eigentlich simple Frage stellt: "Downloads ab 2008 verboten? Was darf ich noch?" Oder - um die Frage des Threadstarters zu wiederholen - etwas konkreter: Zitat:
Zitat:
Natürlich ist die pragmatische Antwort oben nicht völlig korrekt, denn selbstverständlich kann man lizenzfreie Werke beliebig herunterladen und verbreiten. Allerdings werden die Fragen sicherlich immer mit Chart-Musik im Hinterkopf gestellt und da kann man dem Durchschnitts-User von einer Tauschbörsennutzung leider nur abraten. Klar, es gibt Möglichkeiten, die Gefahr des Erwischtwerdens zu reduzieren. Wenn es darum geht, Lücken auszumachen, die einen kostenlosen Download weiterhin ermöglichen, dann gibt es diese. Mir persönlich fällt es aber recht schwer, diese uneingeschränkt zu empfehlen, weil man sich da unter Umständen schnell in rechtliche Grauzonen begeben kann. Für den größten Teil der unbedarften Tauschbörsennutzer ist das nix. Soll man jetzt wirklich anfangen, Filehoster zu empfehlen? Weil das zwar irgendwie illegal ist, irgendwie aber auch nicht, weil man da eigentlich nicht erwischt werden kann, vielleicht aber doch? Was loggen die denn eigentlich? Nee, als direkte Empfehlung wäre mir das echt zu heikel... Nimm das Beispiel YouTube. Ok, youtube.de zahlt Gebühren an die GEMA, also ist ein Download von dort wahrscheinlich legal, weil youtube.de Verwertungsrechte erworben hat. Eine klare und eindeutige Antwort auf diese Frage konnte ich allerdings nicht finden. Wie sieht es aber aus mit Titeln, die sich nicht im GEMA-Repertoire befinden? Oder wie sieht es aus mit dem französischen Ableger youtube.fr? Oder sogar mit youtube.com? Das ist ein ganz ätzender Zustand, den unsere Politiker da herbeigeführt haben! Da ich aber sogar noch weitere gesetzliche Verschärfungen erwarte, gibt es aus meiner Sicht für Menschen, die für Musikdownloads nichts bezahlen möchten, im Moment nur die Empfehlung, sich mehr und mehr für freie Musik zu interessieren. Davon gibt es immer mehr und sie wird auch immer besser, während die Qualität der Mainstream-Musik aus meiner Sicht so langsam den Bach runtergeht. Siehe auch meinen "Kampfbeitrag" (untere Hälfte) Man braucht übrigens nicht unbedingt das Internet, um sich kostenlos mit Chartmusik zu versorgen. Viele Leute besitzen einen Brenner... Ach! Fast hätte ich es vergessen: Es gibt auch kostenpflichtige Downloadmöglichkeiten! In meinem Bekanntenkreis rate ich von diesen aber momentan ab, im wesentlichen aufgrund der überteuerten Preise, der niedrigen Bitraten und vor allem der DRM-Restriktionen. Letztere können einen zur Weißglut treiben, das begreift aber glücklicherweise so langsam auch die Musikindustrie... Danke für eure Aufmerksamkeit! Das Thema liegt mir echt am Herzen. | ||
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| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Da in diesem Thread eine intensive und teilweise unsachliche - am Thema vorbeigehende - Diskussion ausgebrochen istwird das Thema Downloads 2008 verboten vorübergehend geschlossen und die betreffenden Postings in "Quarantäne" genommen. ![]() (NEIN ich lösche die Beiträge nicht - sie geben einen zu großen Aufschluss über das hier Geschehene!) Für die rein sachliche Diskussion über das Thema: Sind Downloads via Filesharing 2008 verboten? eröffne ich mit dem hiesigen Ursprungsposting einen neuen Thread, in dem dann nur auf die aktuelle (tatsächliche) Rechtslage eingegangen werden kann. Eventuallitäten aus laufenden Verfahren oder der angestrebten Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung etc. haben hier nichts zu suchen! @hadron Die beiden sachlichen Postings mit der Kopie-, Download-, Uploadproblematik werden in den neuen Thread eingearbeitet!
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Zitat:
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| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Untitled document | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 15:06 | |
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