| | # 1 | |
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| Zitat:
Diesem Wunsche kann entsprochen werden. Da mittlerweile mehr als 1200 Postings zu dem Filesharingproblem und diversen Briefen des RA Rasch zusammengekommen sind, wird dieser Thread geteilt! Über den Link Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 gelangt man zum usprünglichen Thread.Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2 stellt die Fortsetzung des Themas dar.Hinweis: Das Netzwelt.de- Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen zum Thema Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Werbung | |
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| | # 3 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Sendung vom 17.10.07 - YouTube: sternTV - Filesharing, 2. Sendung (1. Teil von 2) sternTV - Filesharing, 2. Sendung (2. Teil von 2) sternTV - Filesharing, 2. Sendung - Epilog Eine symphatische Sendung mit sympathischen Menschen |
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| | # 4 |
| weiss wovon sie redet Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 475
| Sehr interessant fand ich den Staatsanwalt, vielleicht greift seine Auffassung um sich, schließlich werden die Ermittlungen (zugunsten der "Rechteinhaber", die dann auch kassieren) auf Kosten der Steuerzahler geführt.
__________________ Anklicken: Übersicht vermeintliche Gratisdienste und Abofallen Weiterhin viel Spass im Forum, ich bin nun Vergangenheit, endgültig :aufelefa: |
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| | # 5 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| ich weiß nicht, ob es schon allgemein bekannt ist, aber lt. LG Köln ist nun der provider verpflichtet, Kundendaten zu speichern, wenn er vor Ablauf der gesetzlichen Speicherungsfrist von einer Urheberrechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird. Siehe hier |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Auch Alice (HanseNet) hat sich schon einmal eine einstweilige Verfügung (oder ist das nur ein Beschluss?) vor dem Landgericht Hamburg eingefangen, weil sie nicht auf die Speicheraufforderung einer privaten Schnüffelfirma reagiert haben. In diesem Fall handelte es sich um die Firma DigiProtect/RA Kornmeier, die anfänglich noch einzelne mp3-Dateien abgemahnt haben, jetzt aber anscheinend zum wesentlich lukrativeren Geschäft des Porno-Abmahnens übergegangen sind. Siehe hier: Landgericht Hamburg Zivilkammer 8 308 0 469/07 Man beachte auch die Titel der beanstandeten Werke. Insbesondere Menschen, denen der Download des Werkes "Der Tittenjäger" vorgeworfen wird, schlagen ganz aktuell massenhaft in den Foren auf. Da scheint man jetzt die Ernte einzufahren, die man im August gesät hat. Es wurde auch bereits einmal eine EV gegen die Telekom erwirkt, ebenfalls von der Firma Digiprotect: 28 O 339/07 Landgericht Köln Beschluss Clemens Rasch ist in meinen Augen unverschämt, was die Höhe der Forderungen angeht. Eins muss man ihm aber lassen: Er scheut die Öffentlichkeit nicht und er lässt die IP-Adressen zumindest deutlich nachvollziehbar und - im Gegensatz zu allen anderen "Anti-Piracy-Firmen" - nicht maschinell ermitteln. Um die anderen Kanzleien herum aber hat sich in aller Stille ein regelrechter Abmahn-Sumpf ausgebildet. Da herrscht Goldgräberstimmung und Monat für Monat kommen neue selbsternannte Anti-Piracy-Firmen und Kanzleien hinzu. Insbesonders dieses Porno-Abmahngeschäft nimmt Formen an, die es zu beobachten gilt. Was ich nicht verstehe: Was unterscheidet eine selbsternannte private "Anti-Piracy-Firma" eigentlich von meinem Kumpel Achim, der auch gerne mal Daten gespeichert haben möchte? Wer hat die Arbeitsweise der rein geschäftlich arbeitenden Anti-Piracy-Firmen eigentlich mal einer genauen Prüfung unterzogen? Es gibt kein Gütesiegel oder ähnliches für die Ermittlung von IP-Adressen. Lediglich die Firma Logistep kann wohl ein Gutachten vorlegen, welches ich im übrigen für unzureichend halte, da es nicht für alle P2P-Netzwerke erstellt wurde, in denen Logistep ermittelt, das mal nur am Rande. Mit etwas Aufwand und organisatorischem Geschick könnten auch wir hier, die Diskussionsteilnehmer, eine Anti-Piracy-Firma gründen, dann IP-Adressen aufschreiben und eine lukrative Abmahntätigkeit aufnehmen. Ich bin Informatiker und kenne mich mit Tauschbörsen einigermaßen aus, Rechtsanwälte gibt es hier auch genug. Wann fangen wir an? Achso. Welche Werke mahnen wir ab? Nun, irgend etwas, das knapp die Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlichen Schutz genießen zu können, werden wir schon zusammensingen. Da gibt es Gangsta-Rapper, die schaffen das nicht. Dann stellen wir unser Werk selbst in Tauschbörsen ein und los geht's! |
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| | # 9 |
| Registriert seit: 17.10.2007
Beiträge: 3
| Hallöchen alle hier in diesem sehr nettem Forum. Hier fühlt man sich gut aufgehoben und ich bin sehr froh, dass ich hier gelandet bin. @ RA Morbitzer Das war sehr witzig, ich war also beim Anwalt wegen meines Expartners und an dem Tag als ich den Termin bei ihm hatte, lag morgens dieser suspekte Brief dieser Anwälte Rasch im Kasten. Da dachte ich ok ich habe Rechtsschutz, nehme ich das mit und lasse mich beraten. Zudem ist er Fachanwalt für Internetrecht. Ich weiß nicht mehr, was er mir riet, da er selbst nicht den Eindruck machte, besonders gute Lösungen zu haben außer die UE zu unterschreiben und die Kostennote durchzustreichen. Ich entschied mich dann, als er meinte, das würde für Brief und Beratung um die 500 Euro kosten (bis dato dachte ich, es kostet noch nichts^^), den Brief selber zu tippen. Er meinte es bleiben für diese Beratung dann so 240 Euro, er ginge einmal vom niedrigeren Betrag aus also der Forderung von 5000 Euro durch Rasch und das wären dann die Gebühren dieser Beratung. Also so war das damals mit dieser Beratung. Ich lösche dann hier mal meinen Post wieder und danke nocheinmal. |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 15
| Hallo Danny, Ruf bitte den Herrn Morbitzer an. Ein deutlicheres Angebot als oben wird er dir sicherlich nicht machen. Ich bin sicher, er hat eine gute Idee für dich. Und kosten tut dich dieser Anruf (ausser den Telefongebühren) auch nix. Gruß rockholzer |
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| | # 11 |
| Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 17
| @Danny1973 Sollte die Rechnung Deines Anwaltes zufällig genau 243,60 € ausweisen, so hat er eine Beratung für Verbraucher abgerechnet. Hierzu wäre er nur nicht berechtigt gewesen, wenn Du einen Anspruch auf Beratungshilfe gehabt hättest. Solltest Du trotz Arbeitsstelle immer noch sehr wenig Einkommen haben, könntest Du auch jetzt noch einen Anspruch auf Beratungshilfe haben. Zu Recht jubelt ein RA bei Vorlage eines Beratungshilfescheins allerdings nicht, da er die gleiche Arbeit nun für nichtmals kostendeckende staatliche 100 EUR erbringen darf. Bis dann |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 17.10.2007
Beiträge: 3
| @NuAber Habe gerade einmal die Kosten für das Beratungsgespräch gefunden, das waren 226,10 Euro. Sicher hätte ich da einen Anspruch auf diese Beratungshilfe gehabt, nur wusste ich das nicht. Bis zu dem Zeitpunkt dachte ich ja auch, dass ich das über die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann und der Anwalt hat auch nicht erwähnt, dass das ab dem Brief zeigen nun etwas kostet, das sagte er, als wir fertig waren. Danke Euch Gruß Danny |
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| | # 13 |
| Gastposter | Hallo, Ich hab hier und bei Gulli die letzten beiden Tage damit verbracht, mir die Augen wundzulesen. Leider bin ich - gerade durch die Lektüre dieses Freds hier - unsicherer als zuvor. Ich habe unlängst einen Brief von Kornmeier und Konsorten erhalten und war eigentlich schon soweit, die mod. UE inklusive eines Begleitschreibens abzusenden, wie es von vielen empfohlen wird. Ich frage mich/euch nun, ob das in der jetzigen Situation noch der richtige Weg ist, mit dieser leidigen Geschichte umzugehen. Etwas ratlose Grüße Heavy Horse |
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| | # 14 |
| Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 17
| @Danny1973 226,10 € ist die Gebühr für eine Beratung bei Verbrauchern (höchstens 190,00 €) + 19 Prozent MwSt.. Ich hatte noch mit 16 Prozent und Auslagen gerechnet. Dass eine Beratung bei einem Anwalt etwas kostet, dürfte doch eigentlich selbstverständlich sein, schließlich erwartet man ja auch kompetenten Rat. Wenn hier einige Anwälte kostenlose telefonische Beratung anbieten, so erfolgt das ja auch nicht ohne Hintergedanken, sondern in der Hoffnung, mandatiert zu werden, um letztlich auch den ein oder anderen Euro zu verdienen. Aber hier noch ein Tipp: Wenn Du zu Deinem alten Anwalt gehst, natürlich nur wenn er gut ist (Du sprachst von Medienrechtler), dann wird die Gebühr, die Du jetzt schon zahlen sollst, auf die durch weitere Tätigkeiten entstehenden Gebühren angerechnet. Oder Du einigst Dich irgendwie mit ihm, da er nicht auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hingewiesen hat, denn nach erfolgter Beratung, kann für diese Beratung keine Beratungshilfe mehr gewährt werden. Bis dann |
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| | # 15 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Heavy Horse, der Unterschied von den Abmahnungen von Rasch (Thema dieses Thread´s) zu KUW ist einfach der Preis. KUW verlangt ein paar hundert Euro, Rasch ein paar Tausender. Bei ein paar Tausender fallen die Anwaltsgebühren meist nicht ins Gewicht. Bei ein paar Hunderter ist es meist nicht so sinnvoll einen Anwalt zu beauftragen. Es gibt aber auch hier einen begonnenen Thread für KUW Abmahnungen. http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post462001 Du findest hier im Thread die Informationen, die Du zur Bewertung brauchst, wenn Du suchst. Alternativ kannst Du aber auch konkrete Fragen stellen. Hier hat eigentlich jeder ordentlich Antwort bekommen, notfalls muß man zwei Mal fragen. Es ist sicherlich besser eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben als den Kopf in den Sand zu stecken und nichts zu tun. Einfach weil man den Streitwert erheblich verringert, wenn es dann doch vor Gericht gehen sollte. Je nach Sicherheitsbedürfnis oder Kaltschnäuzigkeit kann man sich auch entscheiden ob und was man zahlt für den Abmahnanwalt und für den Rechteinhaber. Wenn es um ein paar Hundert EURO geht, wie meist bei KUW, dann sieht die Welt ganz anders aus, als bei Rasch. Gruß Baker |
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| | # 16 |
| Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
| zu SternTV vom 17.10.07: Es ist einfach unglaublich, was man über kostenloses "online-Radio" alles als Musik-Dateien erhalten kann. Wissenswertes dazu bei Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/ClipInc Das kostenfreie Programm gibt es bei ClipInc 3.10a Deutsch - Download - CHIP Online Die Bedienung ist detailierter beschrieben z.B. bei Live-Streaming mit ClipInc - Tipps und Tricks: ClipInc im Einsatz - CHIP Online oder Tobit ClipInc - Download Für mp3-Dateien sollte man den aktuellen Encoder "lame_enc.dll" (Version 3.96 oder 3.97) im Verzeichnis Windows/system32 abgelegt haben. LAME 3.97 Englisch - Download - CHIP Online 15 Euro für die Vollversion dieses genialen deutschen Programms ClipInc sind echt geschenkt. *Ich bevorzuge ab sofort ausländische Sender* Die Lieblinge der $$§$$$-Truppe wie "Rammstein und Co." (geballte Dosis gibt's bei "Pop-Radio Three" ), alles klickert automatisch aus dem Internet auf die Festplatte, völlig legal!!! (Radiosender bezahlt GEMA, Verbraucher zahlt GEZ und GEMA für seine "Leermedien").Ich hoffe auf ein sehr baldiges Ende dieses Spuks ... .... dank dieser SternSchnuppe am MusikhimmelPS: "Der Musikindustrie" ist online-Radio bereits ebenfalls ein Dorn im Auge Internet-Radio-Ripper: Radio Jack 2006 und Clipinc im Duell - PC-WELT |
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| | # 17 | |
| Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
| Zitat:
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
| Zitat:
[Anmerk: ein Staatsanwalt saß in der ersten Reihe :engelsei:] https://club.tobit.com/clipinc/recht.asp | |
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| | # 20 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Ich habe den Gesetzeswortlaut jetzt nicht genau m Kopf, aber verboten sein wird der Download von urheberrechtlich geschütztem Material, wenn sich aufdrängen muss, dass es sich um ein illegales Angbeot handelt. Das ist bei Internetradio gerade nicht der fall, weil die ja eben völlig legal senden und so die Aufnahme auch völlig legal ist. Wie eben zu meiner Zeit der Cassettenmitschnitt vom Radio - der Kollege Solmecke erwähnt das glaube ich auch in der Sendung. Nur das die Qualität heute eben digital genial ist. |
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