| | # 1785 | |
| Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 27
| Frank2009 Zitat:
Derzeit spielt es keine Rolle. Vom gesetztesgeber gehören hier wie gesagt klare Regeln her. Derzeit entscheidet doch das eine Gericht so und das andere wieder anderst. Das das alles Abzocke ist, darin Frank2009 sind wir uns absolut einig. Aber wie heist es auch so schön. Recht haben und Recht bekommen sind 2Paar Stiefel. oder wenn 2 das gleiche tun ist es noch längst nicht daselbe | |
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| | # 1786 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Mal was zum Entspannen... KabelEins kürt die fiesesten Kontrolleure. Auf Platz 5 - F. L. Videolink ab 4:30 (Quelle: KabelEins Mediathek) |
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| | # 1787 |
| Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 49
| Hat zwar nur indirekt damit zu tun: dnews.de/netzwelt | Betreiber von Internet-Tauschdienst muss Urheberrecht schtzen |
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| | # 1790 |
| Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 8
| Ich reihe mich dann hier auch mal mit ein ... **17.06.09, Post von Herrn Rasch! ...*grrrr!!! Tatzeit: 21.03.09 Ich, der Anschlussinhaber, habe inzwischen eine mod. UVE abgegeben. Da insgesamt drei Alben von unterschiedlichen Interpreten betroffen bzw. öffentlich zugänglich gemacht wurden, aber nur eines davon abgemaht wurde, befürchte ich, dass für die zwei anderen weitere Abmahnungen kommen könnten. Soweit mir bekannt, ist es ratsam, unaufgefordert eine bzw. weitere UVE an die entsprechenden Rechteinhaber abzugeben, um weiteren Abmahnungen (und Anwaltskosten) zuvorzukommen. Nur wo/wie finde ich heraus, wer die Rechte (an den in meinem Fall bislang noch nicht abgemahnten Alben) hat bzw. an wen sende ich die (präventive) UVE? |
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| | # 1791 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Brisant, Hier findest Du, welche Musik, Alben und Hörbücher abgemahnt werden, wenn Du dem Link von Alter Esel folgst: http://www.netzwelt.de/forum/525961-post.html Hier findest Du Hinweise auf die Datenbank der GEMA: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 Die präventive modUE sendest Du an den Inhaber des Rechtes für die Vervielfältigung, nicht an den Anwalt, der überlicherweise die Abmahnungen verschickt. Normalerweise macht das, was Du vor hast, aber keinen Sinn, wenn die Titel nicht mehr oder noch nicht abgemahnt werden. Gruß Baker |
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| | # 1792 |
| Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
| Hallo Hier in diesem Forum wird es die letzten Wochen bedeutend ruhiger!! Warum?? Hat sich die Sache mit Rasch erledigt? Gibt es Rasch nicht mehr? Hat man Rasch das Handwerk gelegt? Warum ist es hier so ruhig geworden? Oder ist das Pulverfass auf welchem wir sitzen kurz vorm explodieren?? |
|
| | # 1793 | |
| Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 8
| Zitat:
Wie finde ich (oder ein zu beauftragender Anwalt) denn nun raus, wo es *vermutlich* sinnvoll ist, eine präventive UE abzugeben? Einer der hier oft genannten Anwälte sagt mir am Telefon, dass er (im Pauschalhonorar enthalten) u. a. prüfen & handeln würde, um zu verhindern, dass ich noch weitere Abmahnungen erhalte. Wie macht er das? Woher weiß er an wen ... siehe oben! ??? | |
|
| | # 1794 | ||
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 137
| dass dein werk nicht in der liste ist, liegt vielleicht daran, dass es noch nicht so häufig abgemahnt wurde und die abgemahnten dieses werks noch nicht den weg in die datenbank gefunden haben. umso wichtiger ist es, dass du deine daten übermittelst. Zitat:
Zitat:
| ||
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| | # 1795 | |
| Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 173
| Zitat:
| |
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| | # 1796 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Datum der Abmahnung: abmahnende RA-Kanzlei: Name der abgemahnten Datei: Dateityp: z.B. Film oder mp3 ? Datum des Logg-Vorganges: XX.xx.09 (keine Uhrzeit angeben !) P2P-Client: Provider: Schadensersatzforderung in EUR: Forderung RA-Kosten in EUR: Forderung-Pauschalbetrag in EUR: Ermittlung Anschrift/des Namens über: - Staatsanwaltschaft oder - richterlichen Beschluss Bundesland des Abgemahnten: Reaktion des Abgemahnten: z.B. ModUe abgegeben, nicht bezahlt | |
|
| | # 1797 |
| Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 8
| Datum der Abmahnung: 17.06.09 abmahnende RA-Kanzlei: Rasch Name der abgemahnten Datei: Stadtaffe (Peter Vox) Dateityp: MP3 Datum des Logg-Vorganges: 21.03.09 und 22.03.09 P2P-Client: Bit-Torrent Provider: 1&1 Schadensersatzforderung in EUR: Forderung RA-Kosten in EUR: Forderung-Pauschalbetrag in EUR: 1200,00 Euro Ermittlung Anschrift/des Namens über: lt. Beschluss Langericht Köln Bundesland des Abgemahnten: Niedersachsen Reaktion des Abgemahnten: ModUe abgegeben, noch unentschlossen über das weitere Vorgehen, evtl. Vergleich bei 600,00 Euro!? Noch Fragen? ![]() Ja, ich habe noch welche. Zwecks Vergleich: http://www.verein-gegen-den-abmahnwa...chsangebot.doc Was genau bedeutet Ageltungsbetrag (im Mustertext)? Sind damit sämtliche Forderungen (RA-Kosten, Ermittlungskosten usw.) ab- bzw. ausgeglichen? Oder kommt dann da noch etwas nach? Sollte man sich vor Zahlung der ersten Rate erst noch die Annahme des Vergleichs bestätigen lassen oder gilt dieser als angenommen, wenn (innerhalb einer angemessenen Frist) kein Widerspruch erfolgt? |
|
| | # 1798 | |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Gruß, Baxter | |
|
| | # 1799 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
es wird aber kein Schuldeingeständnis gemacht und auch nicht ausdrücklich einem Vergleich zugestimmt.... ist quasi so formuliert, dass es (sollte es doch noch zu einem Gerichtsverfahren kommen) auf keinen Fall zu deinen Ungunsten ausgelegt werden kann. (Begriffe wie Schadensersatz etc. sollten also nicht erwähnt werden). Nimmt die "Gegenpartei" dieses Angebot an, ist diese eine Sache (Risiko einer Kostenklage) jedoch aus der Welt. So verstehe ich es, bitte um Korrektur wenns anders ist. | |
|
| | # 1800 |
| Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 6
| So, ich reihe mich dann mal in den bunten Reigen ein und möchte meinen Fall kurz schildern. Sachlage: Abmahnung von Rasch mit zugehörigem Beschluss vom LG Bielefeld wegen eines Albums, Streitwert laut LG 74100 Euro, Rasch Vergleichsangebot wie erwartet bei 1200 Euro. Vorgehen: einen der genannten Anwälte mit der rechtlichen Beratung beauftragt. Weiter ist nichts passiert, da die Abmahnung erst gestern angekommen ist. Fragen: 1) Gibt es Erfahrungswerte über Einigungsverhalten von Rasch im Fall von Vergleichsangeboten meinerseits? Gerne per PN falls das schon zu sensibel ist hier. 2) Gibt es Erfahrungswerte über das momentane Verhalten von Rasch? Ist der normale Weg weiterhin mod. UE --> warten --> Vergleichsangebote verhandeln / ignorieren wenn Klagewunsch besteht? Nimmt Rasch im Normalfall die mod. UE an und will weiter vergleichen? 3) Im Schreiben des LG stehen weitere Titel, an denen der Antragsteller die Urheberrechte hält, die allerdings in der Abmahnung von Rasch nicht erwähnt wurden. Vorgehensweise hier muss natürlich in Richtung präventiver Maßnahmen zur Verhinderung einer "Abmahnwelle" in meinem Briefkasten gehen. Sorgen die präv. UEs zuverlässig dafür, dass keine weitere Titel abgemahnt werden, oder kann man sich dieser Maßnahme nur bedienen, wenn die Titel noch nicht im LG Beschluss stehen? Wenn letzteres, wie wäre hier die sinnvollste Vorgehensweise? 4) Sollte ich bisher, was der Fall ist, keine Post von der Staatsanwaltschaft oder Polizei bekommen haben, stehen die Chancen gut, dass das Ermittlungsverfahren auf Grund von Geringfügkeit eingestellt worden ist oder muss man hier längere zeitliche Rahmen beachten? (Man beachte die suggestive Formulierung) Allgemeines: Sicherlich werde ich diese Frage auch mit meinem RA beraten, ich bin mir aber der hohen Qualität dieses Forums bewußt und möchte versuchen, dadurch meinen eigenen (sehr bodennahen) Kenntnisstand zu verbessern. Weiterhin kommt es mir manchmal so vor, und ich habe wirklich viele Seiten in diesem Forum zum Thema Rasch gelesen, als wäre der Fokus etwas von der Hilfe Abgemahnter zur rechtlichen Diskussion zwischen einigen wenigen Spezialisten verschoben worden. Sicherlich hat auch diese mir weitergeholfen. Ich habe aber mit einiger Regelmäßigkeit festgestellt, dass gerade die wirklich interessanten Fragen einiger Benutzer, die absolut konkrete Hilfestellungen angefragt hatten, völlig übergangen wurden. Das ist in diesem Fall mMn besonders unglücklich, da dieser Thread doch eigentlich die besondere Betreuung und die Überwindung des ersten Schocks von Abmahn-"Opfern" zum Ziel hatte (oder?). Ich wäre dankbar, wenn zur rechtlichen Auseinandersetzung schlichte Erfahrungsberichte mit Rasch und dem konkreten Vorgehen oder etwa direkte Hinweise zu Verhandlungspositionen (per PN) hinzukommen könnten. Dafür sind natürlich nicht nur die Experten gefragt, sondern gerade diejenigen, die den Vorgang in letzter Zeit durchlebt haben, sollten ihre Erfahrungen teilen! justmy2cents Vielen Dank für die Hilfe |
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