| | # 163 | |
| Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 30
| Zitat:
Wie immer muss man das natürlich differenziert betrachten. Wer wirklich gesaugt hat und auch bei der (evtl.) polizeilichen Vernehmung alles zugegeben hat, sollte sich schon auf einen Vergleich einigen. Wer sich nichts vorzuwerfen hat und trotzdem zahlt, ist in meinen Augen geistig nicht ganz auf der Höhe. | |
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| | # 164 |
| Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
| Eine Frage: Die RA bekommen durch die Strafanzeige die Adressen, ist klar. Aber wenn die das vorher machen! Wobei das eigentliche "Vergehen" in der Abmahnung aber mit einem wesentlich späteren Zeitpunkt datiert ist, wie kann das sein oder habe ich da einen Denkfehler drin??? So war es z.b. bei mir: Vergehn, angeblich: 15.09.07 Strafanzeige, laut meiner Kopie am 28.08.07, gestellt Abmahnung die letzten tage... Dazu kommt noch das ich erst seid "10.09.07 DSL habe"!!! MfG |
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| | # 165 | |
| Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
| Zitat:
das vergehen kommt hin ,aber die strafanzeige haben die woll verkackt. vieleicht kann man die damit beeindrucken, desto mehr fehler die machen um so besser für die abgemahnten. das macht die angreifbar und die müssen dann irgendwann hre machenschaften darlegen und können sich nicht mehr hinter diesen planlosen gesetzt verstecken. gruss n.w.i | |
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| | # 167 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo earligor, Du hast doch auch ein Aktenzeichen in dem Schreiben mitgeteilt bekommen. Wenn Du der Überzeugung bist, der falsche Beschuldigte zu sein, dann kannst Du Dich bei der Staatsanwaltschaft erkundigen. Wenn nicht, vergiß den Schreibfehler, er hilft Dir nicht wirklich. Gruß Baker @basalti1 mit wem kommunizierst Du hier eigentlich ? |
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| | # 170 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Vielleicht erledigen sich viele unnötige Fragen so von selbst. | |
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| | # 171 | |
| Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
| Zitat:
da die Postausgangsbücher in der Regel (oder so ähnlich) führen, reicht bei denen der normale Brief aus. Nachweis ist gegeben das die etwas, oder genau das, verschickt haben. Also wie immer, nix ignorieren weil das nur ein normaler Brief war der auch untergehen kann/könnte. Nur eine priv. Meinung. MfG | |
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| | # 172 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Dotore, earligor´s Aussage ist absolut richtig. Du mußt davon ausgehen, daß es ausreicht, wenn das Schreiben vom Abmahnanwalt als normaler Brief bei Dir einging. Es muß weder als Einschreiben noch als Einschreiben-Rückschein verschickt werden. Mit dem Trick, es sei gar nichts bei Dir eingegangen, kommst Du vor Gericht nicht durch. Denk Dir was anderes aus, was mehr Sinn macht (Kopf in den Sand macht im übrigen, wie earligor bereits geschrieben hat, auch nicht wirklich Sinn). Gruß Baker |
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| | # 173 |
| Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 80
| Hallo und guten Tag! Ich bin neu hier im Forum und über Google zu Netzwelt gelangt. Bin noch ganz durch den Wind! Jetzt ist folgendes.Gestern habe ich einen Brief vom RA Rasch im Briefkasten gehabt. Bin bald aus allen Wolken gefallen! Er fordert von uns 5000,01 Euro.Oder aber eine gütige Einigung, (Vergleichsangebot bis zum 10.12.2007),in der ich 4000,00 Euro zahlen soll.Damit wäre alles aus der Welt! Ich habe aber kein Geld in dieser Höhe zur Verfügung. ( Wer hat das schon?). Meine Tochter hat im Januar 2007 Musik runter geladen.Sie wusste nicht, daß sie sich damit Strafbar macht. Anbei in dem Brief drei Ausdrucke, der von ihr runter geladenen Musik. Habe schon bei Rechtsanwalt Christian Solmecke angerufen,aber heute ist ja leider die Kanzlei geschlossen. Wie gehe ich jetzt vor? Gruss Angelika |
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| | # 174 | |
| Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 10
| Zitat:
Naja, mein Anwalt hat nur knapp 400 Euronen gekosten, etwas weniger wie Rasch selbst ![]() @raschfeind: Ich verstehe zwar Deinen Ärger, aber wer sich nichts vorzuwerfen hat bekommt auch keine Abmahnung. Mehr als 500 Dateien zum Upload anbieten ist eben strafbar, das habe ich eingesehen. Jedenfalls habe ich jetzt Ruhe und die Gewissheit, dass nichts mehr nachkommt. Ein Bekannter von mir ist zu einem anderen Anwalt, der hat geraten, nichts zu bezahlen, da Rasch den Schaden überhaupt nicht nachweisen kann. Man wird sehen, wie das ausgeht. | |
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| | # 175 | |
| Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 10
| Zitat:
RA Solmecke gibt nur eine Unterlassungserklärung ab, sonst nichts. Das können Sie auch selber machen. Wenn Sie nachweisen, dass das Kind minderjährig ist, zahlen Sie EUR 1500,00 in Raten von EUR 100,00. Ich kenne einen Anwalt, der hat meinem Bekannten geraten, gar nichts zu zahlen. Mein Anwalt selbst hat geraten, zu bezahlen. | |
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| | # 176 |
| Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 80
| Hallo Lilalaunebär, meine Tochter war damals noch 16 Jahre alt.Ich habe die Unterlassungserklärung von der Stern TV Seite ausgedruckt,kann man die ohne weiteres nehmen? Ich habe auf den Brief 5 Musik-Firmen aufgeführt,dann muss ich demnach an jeder dieser Firma eine Unterlassungserkärung abschicken? Gruss Angelika |
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| | # 179 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Angelika44, Du hast von Lilalaunebär einen Rat bekommen, der falsch ist. Zumindest hat er nicht erklärt, was er warum empfielt, so daß Du nichts verstanden hast. Du hast das richtige getan, als Du Rechtsanwalt Solmecke angerufen hast! Schicke keine Unterlassungserklärung an irgendwen, bevor Du mit RA Solmecke gesprochen hast. jetzt erst einmal schön der Reihe nach: Die Unterlassungserklärungen von Stern-TV sind nur dann geeignet, wenn man noch keine Post von Rasch im Briefkasten hat. Diese Erklärungen werden an die Rechteinhaberfirmen geschickt, wenn man vom Staatsanwalt Post bekommen hat oder Besuch von der Polizei. Das alles ist bei Dir nicht der Fall; Du hast Post von Rasch bekommen. Er handelt im Auftrag der Firmen, die er in seinem Schreiben benannt hat. Du hast auch das Schreiben nicht wirklich verstanden und Du hast Dich nicht wirklich gut informiert, das sehe ich an Deinen Fragen. Es gibt eine einzige Möglichkeit, das zu tun, was Lilalaunebär empfiehlt, nämlich eine modifizierte Unterlassungserklärung an Rasch zu senden (aber nicht die Dinger von Stern-TV, weil die dafür nicht aufgesetzt wurden). Wenn man diese einzige Möglichkeit durchziehen will braucht man viel viel Mut und Wissen, denn es kann sein, daß Rasch einem dann doch verklagt, insofern kann man so etwas nicht einem Neuling, der keine Ahnung hat empfehlen. Gruß Baker |
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