Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2

Alt 23.05.2009, 13:59   # 1641
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Zitat:
Zitat von Hunenkönig Beitrag anzeigen
was hat den Anwalt dann zu diesem Handeln getrieben?
Das war doch ein Eigentor des populären Anwaltes oder??
Hätte der das nicht wissen müssen? zudem das Vergleichsangebot bei 1500€ doch wesentlich günstiger war!!
Na ja am Ende sagt immer noch der Mandant wo es lang geht. Vielleicht wollte der Mandant einfach nicht einsehen, dass der Fall verloren ist. (ich mein in Foren wie diesen wird auch immer so häufig das Wort abzocke benutzt, dass bei vielen der Eindruck entstehen kann, dass, wenn sie verklagt werden, ein Gericht doch diese Abzocke auch erkennen muss. Fakt ist, dass nicht ein Gericht bisher das Vorgehen von Rasch als Abzocke gesehen hat. Deswegen muss man sich von den Gedanken einfach lösen und die einfachen Fakten betrachten.)

Im Übrigen muss man sich von der Hollywood-Romantik verabschieden, dass ein guter Anwalt jeden Fall gewinnen kann.
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Alt 25.05.2009, 14:39   # 1642
gntl
 
Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 173
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Im Übrigen muss man sich von der Hollywood-Romantik verabschieden, dass ein guter Anwalt jeden Fall gewinnen kann.
Du hast gerade meine letzte romantische Hoffnung zerstört.

vielen DANK!!!:klo:
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Alt 29.05.2009, 11:15   # 1643
steffenXXL
Gastposter
 
Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung

Artikel als PDF

Die Kölner Kanzlei Wilde-Beuger und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
stellen das Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung vor.

Auch nach zwei Jahre sind die Abmahnwellen der Musikindustrie wegen behaupteter
Urheberrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem Internet auch nicht ansatzweise
zurückgegangen. Und auch in weiteren Bereichen (Film, Spiele, Software) findet
diese Vorgehensweise wachsenden Einsatz.

Vereinzelt werden abgemahnte Verbraucher auch wegen Filesharing verklagt. Da die
meisten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, geht es in diesen
Prozessen um Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltsgebühren. Viele
der Klagen sind identisch oder vergleichbar.

Oftmals ist die Beweisführung sehr zweifelhaft. Hier setzt die interaktive Musterklage-
erwiderung an, welche für jeden unter Einhaltung der Creative Commons-Lizenz (siehe unten)
frei verwendbar ist. Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons orientieren sich an
den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe: Rechtssuchenden und Rechtsberatenden wird
damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um ihr Know-How zu vernetzen und sich
interaktiv mit Verbesserungen, Änderungen, Kritiken usw. einzubringen. Möglichst viele
Anwälte nehmen unsere Erwiderung als Grundlage, verbessern unseren Schriftsatz und erstreiten
damit möglichst positive Urteile.

Grundlage für das Muster war ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Frankfurt zwischen der
Firma DigiProtect, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier und einem betroffenen Filesharer.
In der mündlichen Verhandlung vom 28.05.2009 hat sich das AG Frankfurt im Rahmen eines
Hinweisbeschlusses mit den in der Erwiderung angesprochenen Aspekten auseinandergesetzt
(Download als PDF).


Regeln zur freien Verwendung:

weiterlesen...
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Alt 29.05.2009, 15:19   # 1644
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Gutes Projekt, wobei es sich bisher doch sehr stark auf Kornmeier-Abmahnungen bezieht.

Gerade beim Tatsachenvortrag muss man aber sehr aufpassen (Stichwort Prozessbetrug, denn anders als im Strafverfahren darf man im Zivilrecht nicht so einfach lügen).

Ich seh hier auch schon einige Ehefrauen wegen Falschaussagen in den Knast gehen
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Alt 30.05.2009, 13:33   # 1645
USA
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus
Gerade beim Tatsachenvortrag muss man aber sehr aufpassen (Stichwort Prozessbetrug, denn anders als im Strafverfahren darf man im Zivilrecht nicht so einfach lügen).
DAS gilt ja wohl für "beide Seiten", zumal man sich auch nicht selbst belasten muss... Richtig!? In dem Zusammenhang (Thema -> Digiprotect mit "Turn Piracy Into Profit") möchte ich gerne noch einmal an den Beitrag des Herrn RA Vetter auf der Seite seines blogs erinnern (Quelle)
Zitat:
Zitat von Udo Vetter auf lawblog.de
Wenn man die Frage, was der Auftraggeber eigentlich vom Anwalt berechnet bekommt, konsequent problematisiert und eine Anzeige wegen versuchten Prozessbetrugs in den Raum stellt, hört man sehr häufig nichts mehr von der Sache.
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus
wobei es sich bisher doch sehr stark auf Kornmeier-Abmahnungen bezieht.
Tun "die" sich denn viel...!? Wenn man sich nämlich 'mal auf der Seite der "IFPI Deutschland" (musikindustrie.de = ifpi.de) die Auflistung der "ordentlichen Mitglieder" betrachtet ((Quelle) *, dann findet man gerade die beiden wieder, also Digiprotect (laut WIKIPEDIA und gemäß zahlreicher Indizien "nur" ein "Firmenableger" von "3-P" -> (Quelle):
Zitat:
Unter dem Namen 3p Songs werden die Urheberrechte verwaltet. Distributor der Musik ist die Firma Intergroove aus Frankfurt am Main. 3P überwacht Angebote des eigenen Repertoires in Internettauschbörsen durch seinen Firmenableger DigiProtect.
...,sowie die "Großen" Rechteinhaber, welche durch den Herrn Rasch verteten werden. Auch sind sowohl der Herr Rasch, als auch der CO-Gründer der Digiprotect GmbH (neben dem Herrn Moses Pelham) (1) - Andreas Walter - "alte" IFPI-Kollegen (2.) --> Quellen/Zitate

(1.) - (Quelle)
Zitat:
Moses Pelham gründete im Jahre 2006 zusammen mit Andreas Walter die Digi Protect Gmbh in Frankfurt
(2.) - (Quelle)
Zitat:
seit 2002 Mitglied im Business Ausschuss des Bundesverbands der phonografischen Wirtschaft e.V. und des Weltverbands der Tonträgerhersteller IFPI
Die Motive scheinen möglicherweise individuell ja etwas anders gelagert zu sein !?? "TURN PIRACY INTO PROFIT"(3) vs. Abschreckungseffekt (4)

(3) - (Quelle), bzw. (Quelle "Turn Piracy Into Profit", *.pdf)
ru6yz7

(4) - (Quelle)
Zitat:
Zitat von boersenblatt.net
Herr Clemens Rasch hat sich seit 2003 mit seiner Kanzlei auf Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet spezielaisiert. Zuvor war er Justiziar bei der IFPI (Dachverband der Musikindustrie)

Titel des Vortrags: Strategien und Maßnahmen gegen Raubkopien und Online Piraterie von Musik in Deutschland.
bzw.
Zitat:
Abschreckungseffekt funktioniert nur, wenn Sanktionen durchgesetzt werden. So etwas spricht sich schnell in Foren rum und führt zu einem Negativ-Effekt
--> So oder so handelt es hier - in meinen Augen (!) - um eine vorsätzlich (und demnach bewusst) mißbräuchliche Anwendung des "Instrumentes" Abmahnung. Denn der Sinn und Zweck einer Abmahnung gegen Privatleute (!) ist es schließlich nicht Profit zu erwirtschaften und auch liegt der Sinn einer Abmahnung gegen Privatleute nicht darin politische sowie gewerbliche Ziele zu verfolgen und durchgesetzt zu bekommen, sondern darin - mittels außergerichtlicher, zivilrechtlicher Abmahnung die Möglichkeit einzuräumen durch die Abmgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen.

Glaubt daran hier tatsächlich noch jemand? Bei allem Verständnis / bei aller Liebe: Wenn aber zum Beispiel der "Director Business & Legal Affairs
SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH" auf die Frage vom Steffen [********], wer denn der eigentliche Rechteinhaber hinsichtlich der "sampler-Geschichte" folgendes antwortet, dann komme ich mir -ehrlich gesagt- ein wenig verschaukelt vor... und das ist jetzt ausnahmsweise (für meine Verhältnisse) gelinde ausgedrückt... (Quelle)
Zitat:
Ob die exklusiven Rechte von den jeweiligen Rechteinhabern an DigiProtect eingeräumt wurden, kann ich Ihnen nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ekkehard Kuhn
________________________
Ekkehard Kuhn
Director Business & Legal Affairs
SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH //

Neumarkter Strasse 28 // 81673 München /Germany
Übrigens ist der Herr Kuhn gleichzeitig auch der Justiziar der IFPI (siehe oben -> Punkte (1.), (2.) und (4.) )
Ach sooooo! Weiß er auch nicht - kann er nicht sagen... Sicher, sicherlich! Jaaaaa! Genau! Is' klar... Und am Firmament fliegt ein rosa Elephäntchen im Sonntagskleid spazieren!

*
m8gylk

Frage am Rande: Wer oder Was GENAU (!) ist eigentlich diese "ProMedia GmbH" !? Wie werden die Daten eigentlich GENAU (!) erhoben ? WO ist eigentlich die/irgendeine detaillierte Prozessbeschreibung? Wo ist der/irgendein Ablaufplan? Wo ist denn überhaupt eine a) ernstzunehmende bzw. b) nennenswerte Dokumentation hinsichtlich des sog. "log-Vorgangs" ? Gleiche Frage gilt für diese "Digirights Solution GmbH" mit dem Geschäftsführer Michael Eisele, aka. "Attack II", oder aber auch für den "Nümann-Lang"- bzw. den "C. Weber"- "IT-Dienstleister" evidenzia!

Und noch 'ne Frage: Wenn ProMedia und Digiprotect den "Abmahnmarkt" hinsichtlich Musik abdecken, welche Rolle spielt dann die Abmahnkanzlei "Nümann & Lang" bzw. (siehe copydefense.de, bzw. "wesaveyourcopyrights.org") der sog. "Musikanwalt" Christian Weber !?? Schließlich fischen "die" so ziemlich im gleichen Teich wie Digiprotect auch. Hier wären die Verträge zwischen all den Protagonisten doch erst recht 'mal äußerst interessant, oder!?? Siehe ganz oben: Zitat von Herrn RA Vetter!

Abschließende Frage: Wo sind eigentlich die Verwertungsgesellschaften im Abmahnwahn-Zirkus ??? Zumal unsere eigentliche Volksvertreterin, aber eher (Achtung: persönliche Meinungsäußerung!) "Volkszertreterin" Brigitte Zypries ständig auf GEMA-events und so rumturnt (siehe google!) und dabei scheinbar das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland völlig aus den Augen verliert und auch sonst nicht unbedingt mit sonderlich viel (Fach-)Wissen glänzt (siehe google und lies ihre Reden!)**
Zum Thema "Verwertungsgesellschaften" als solches, siehe zum Beispiel *.pdf der IHK-Köln zum Thema Verwertungsgesellschaften (Quelle)
Zitat:
Struktur der Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften sind privatrechtlich organisierte Vereinigungen von Urhebern und Inhabern von Leistungsschutzrechten (zum Beispiel Komponisten, Textdichter, Schriftsteller, bildende Künstler,
Fotografen, Filminterpreten, Tonträgerhersteller, Filmproduzenten). Die Berechtigten übertragen in einem Wahrnehmungs- beziehungsweise Berechtigungsvertrag ihre urheberechtlichen Nutzungs- und Einwilligungsrechte, sowie Vergütungsansprüche auf eine spezielle Verwertungsgesellschaft. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Vortragsrecht, sowie um das Recht auf Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger und von Funksendungen.
bzw.
Zitat:
Die Verwertungsgesellschaften sind übrigens sowohl zum Abschluss der Wahrnehmungsverträge als auch zur Lizenzerteilung zu angemessenen Bedingungen gesetzlich verpflichtet. Über die bloße Inkasso- und Verteilungsfunktion hinaus sollen die Verwertungsgesellschaften aber auch sozialstaatliche Aufgaben erfüllen
** - (Quelle: website des Bundesjustizministeriums):
Zitat:
Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates.
SOWIE Artikel 30, Grundgesetz:
Zitat:
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.
@Frau Zypries: Fühlen Sie sich wirklich für ihren Posten qualifiziert?

----------------------------------------------
Frohe Pfingsten!
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Alt 30.05.2009, 14:35   # 1646
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
@ Baxter

Deinen Kram lese ich mir nicht mehr durch ... sorry.

Falls da etwas halbwegs sinnvolles drinsteht, kann ja vielleicht ein interssierter Leser es einmal zusammenfassen.
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Alt 30.05.2009, 16:33   # 1647
tuetuetiluet
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 27
Hallo

wie sich herumspricht klagt Rasch derzeit wohl massenhaft seine Kostennote ein!! Eine UE hatten ja wohl die meisten abgegeben. und seit der Abgabe der ersten UE sind sicher schon 2-3 Jahre in unsere Land gezogen.

Frage:

Warum fällt es jetzt Rasch ein, so massiv Klagen zu gehen? Was sind hierfür bzw. was könnten hierfür sein Gründe sein???

Haben die Gerichte nicht irgenwann mal die faxen dicke und sagen, wir haben auch besseres zu tun als Herrn........ Ferraries zu finanzieren??

Hat so ein screenshoot tatsächlich vor Gericht Beweiskraft? Muss Rasch nicht auch beweisen das er tatsächlich an allen Titeln die Rechte besitzt? Sind wirklich alle Titel geschützt?
Rasch kann doch im Prinzip gar nix beweisen?
Ist das überhaupt alles legal geschehen? Hier wird doch unrecht getan um ein angebliches Unrecht aufzudecken? und das von unschuldigen Menschen die unsere Zukunft sind dennen aber in keinster weise bewußt war hier etwas falsches zu tun??
Der Gegenwart wird doch die Zukunft verbaut.

In Zukunft wird bei einmal Falsch parken eine Strafe von 100000€ verordnet und eine UE abverlangt, in Zukunft das Falsch Parken sein zu lassen, ansonsten die Fahrlizenz auf 100Jahre entzogen wird und für jedes weitere Falsch Parken eine Summe von 5 000 000€ zu zahlen ist.


Leben wir wirklich noch in einem Rechtsstaat??
Sind wir wirklich alle(speziell die Kiddies) Urheberverbrecher??
Wo ist denn die Verhältnismäßigkeit?

Wem war es denn wirklich bewußt, das hier eine Rechtsverletzung begangen worden ist?


PS:
ich bin kein Abgemahnter.
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Alt 30.05.2009, 18:31   # 1648
EdmundBlackadder
 
Registriert seit: 19.12.2008
Beiträge: 15
LG Köln :roses4u:
Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen
Wie lange haben wir auf diesen Tag gewartet? Jetzt ist er endlich da!
Jeder nehme sich 15 min. Zeit, lese und verstehe den Link. Niemand braucht ab heute mehr Angst haben oder irgendwas zahlen.
Ausser diejenigen, die
-sich selbst in irgendeiner Weise belastet haben
-nicht den hier vorgeschlagenen Weg gegangen sind
Die Abmahnmafia wird Pfingsten noch feiern können. Bereits am Montag danach werden Sie in Kenntnis des o.g. Urteils bei Angela am Rockzipfel hängen und jammern, dass ihre "Geschäftsidee" sich als nicht "tragfähig" erwiesen hat. Sie es aber leider leider nicht vorhersehen konnten, dass plötzlich aus dem Nichts das Ihnen einst so wohlgesonnene LG Köln auf die andere Seite gewechselt hat, nämlich auf die Seite des Rechtsstaats. Wo immer noch (meistens) die Unschuldsvermutung gilt.
R.I.P. Abmahnmafia. Ihr kommt sicher bald mit einer schönen neuen Geschäftsidee wieder. Bis dann:
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Alt 30.05.2009, 20:23   # 1649
tuetuetiluet
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 27
@edmundblackadder

kennst du das Urteil des verfahrens beim LG Köln vom 1.4.09???

Wie konnte es da dann zu so einem Urteil kommen?

Ich traue der ganzen Sache mal noch nicht so ganz
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Alt 30.05.2009, 20:30   # 1650
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Zitat:
Hier wird doch Unrecht getan um ein angebliches Unrecht aufzudecken?
Das kommt darauf an, wie man es betrachtet. Was dem einen als Gut erscheint, das kann ein anderer als Böse sehen. Nur auf Gesetzestexte zeigen, um damit Gutes von Bösem trennen zu wollen, ist jedenfalls viel zu einfach. Das machen nur Anwälte so, die jahrelang in strengen, paragraphengestützten Regelsystemen leben.

Der erhobene moralische Zeigefinger, der begleitet vom Ruf: "Die haben alle kein Unrechtsbewusstsein!" mahnend in die Luft gestreckt wird, spiegelt das Problem deutlich wider. Warum haben "die" denn kein Unrechtsbewusstsein? Müssen sie denn überhaupt Unrecht empfinden? Sind das wirklich alles böse Menschen? Und kann man ihnen Unrechtsbewusstsein einflößen, wenn man sie mit Rechtsmitteln, die als völlig unverhältnismäßig empfunden werden, brutal niederdrückt?

Ich sehe in der Entwicklung des Urheberrechtes eine sich immer stärker offenbarende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, zwischen abstraktem Recht und faktisch Gelebten bzw. dem technisch Möglichen. Der Wunsch der Rechteverwerter ist der nach immer stärkerer Einschränkung, Regelung und Kontrolle. Dem gegenüber steht die Wirklichkeit einer kaum mehr zu bremsende Kopierwalze. Das muss man einfach mal so sehen, ohne es moralisch zu bewerten. Wenn Millionen Menschen auf der ganzen Welt etwas tun, was wenigen nicht gefällt, dann kann man nicht einfach Gesetze verschärfen und dann jammern, dass die kopierenden Millionen schlecht und böse, unmoralisch und unmenschlich sind und dass sich keiner um die Künstler scheren würde. Da macht man es sich zu leicht.

Wenn die zentrale Frage lautet: "Warum machen die Leute das?" sind "Weil sie kein Unrechtbewusstsein haben.", "Weil die rechtliche Verfolgung zu wenig abschreckt.", "Weil wir noch nicht genug erwischt haben." keine Antworten. Trotzdem wird aber immer wieder so auf "Raubkopiererzahlen" reagiert, zuletzt im März 2009: Musikindustrie will wieder vermehrt gegen Urheberrechtsverletzer klagen. Ich behaupte mal: Diese harte juristische Gangart ist nicht zielführend und als Stellschraube zur Piraterie-Eindämmung nicht geeignet. Sie wird langfristig das Kopieren nicht verhindern. Zur volksweiten Ausbildung eines erhöhten Bewusstseins für den Wert des geistigen Dünnsch..., äh, des geistigen Eigentums führt Verklagen tendenziell nicht. Eher wird dann trotzig wieder mehr privat kopiert. USB-Sticks mit 32GB sind bald Standard. In ein paar Jahren 1TB:
"Den Stick kannste mitnehmen, liegt da drüben irgendwo."
--- "Was'n drauf?"
"Beethoven Gesamtwerk, Beatles-Diskografie, TOP-1000-Germany, alle Staffeln StarTrek TNG und etwas Porn."
--- "Ah, shit! Bin draufgetreten!"
"Macht nix, sind grad günstig bei Saturn."
Für Rechteverwerter geht es einfach nicht mehr so weiter, wie es jahrelang gut funktioniert hat. Wenn man althergebrachte, auf dem Kopiermonopol basierende Geschäftsmodelle auch im Internet ohne Kompromisse aufrecht erhalten will, dann muss man das Netz zwangsläufig stark regulieren, dann braucht man DRM-Techniken, dann muss man sogar Datenströme überwachen. Am Ende verkauft man nicht mehr, sondern lizenziert nur noch. Der Kunde kann kein Eigentum mehr erwerben, sondern nur noch eine Lizenz. Und Lizenzen kann man einem Käufer auch jederzeit wieder entziehen, so wie es beispielsweise Microsoft bei MSN-Music gemacht hat.

Dem Internet droht eine düstere Zukunft. Es wird reduziert auf einen klicki-bunti "Kaufmannsladen 2.0". Es wird zerstückelt, eingeteilt, reguliert, überwacht und kontrolliert. Langfristig verliert es seine ursprüngliche Kraft und sein ursprüngliches Potential: Eine für jedermann angstfrei zugängliche globale und dynamische Plattform zum Austausch von Information, freier Kultur und Wissen. Das sollten wir uns vom Kulturvermarktungsapparat und seiner gierigen Lobby nicht kaputtmachen lassen!
"Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: »Dies ist mein!« und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: »Hütet euch auf diesen ******** zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem«" Jean-Jacques Rousseau, Diskurs über die Ungleichheit.
Das Festhalten am uneingeschränkten Recht der Kopie ist möglicherweise nicht mehr zeitgemäß. Vielleicht muss man sich auch endlich mal vom wirtschaftlichen Paradigma des Stückverkaufs - eine mp3 gleich x,-€ - lösen. Was aber tut man? Man stellt die gewaltige Masse der Kopierer moralisch ins Abseits, beschimpft sie als Räuber und organisiert Hetzkampagnen, die jede Sachlichkeit vermissen lassen. Man verbreitet Angst und gräbt die Moral ab. Und leider findet man genug willfährige Politiker, die sich vor den unzeitgemäßen morschen Karren spannen lassen.

Ich denke, Herr Rasch sieht sich selbst als einen Schützer unserer kulturellen Zukunft, als einen Bewahrer künstlerischer Leistungen usw. Anderes passt irgendwie nicht in seine Vita. Obwohl er der teuerste der Abmahner ist, halte ich ihn persönlich nicht für den schlimmsten, jedenfalls was seine Beweggründe angeht. Für Betroffene stellt sich das natürlich etwas anders dar, eben wegen der extremen finanziellen Forderungen eines Herrn Rasch.
_______
Was ist Moral? Was ist das Gute?
Hau ich im Zorne mit der Rute?
Betracht' ich sie mit Nächstenliebe,
oder nenn' sie Klangesdiebe?

O Haupt voll Blut und Wunden! (Leitung: C. Rasch)
Durch Jura-Sumpf wir schreiten,
sind erst die Räuber überwunden,
ins helle Licht wir gleiten!

Der Rapper: erhält sein täglich Brot.
Das Netz: ist nieder und öd und tot.
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Alt 30.05.2009, 22:09   # 1651
tuetuetiluet
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 27
Quelle: gulliboard
Wie Rechtsanwalt ....... in seinem Blog erklärt, müsse man sich vorab klar machen, dass das Landgericht Köln eine Spezialzuständigkeit im Urheberrecht innehat. Infolge dessen würden 99 Prozent der herausgegebenen Adress-Daten von eben diesem Gericht kommen. Dr. Wachs drückt es erheblich simpler aus: "ohne Köln keine Adressen und damit auch keine Abmahnungen."


ohne Köln keine Adressen und damit keine Abmahnungen wieso? Das versteh ich nicht.
Denke die Adressen kommen von der Staatsanwaltschaft.

Und wie sieht es mit den Fällen vor ..09.2008 aus???
  Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2009, 22:26   # 1652
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Zitat:
Zitat von tuetuetiluet Beitrag anzeigen
@edmundblackadder

kennst du das Urteil des verfahrens beim LG Köln vom 1.4.09???

Wie konnte es da dann zu so einem Urteil kommen?
Die hier gerade gepostete Entscheidung aus 2008 war ein Strafgericht ... die Entscheidung vom 13.05.2009 (01.04.2009) stammt von der nach erfolgten Abmahnung zuständigen Zivilkammer.

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.5.2009 um 23:12:11-----

Dass es eine Strafkammer war, ist offensichtlich Dr. Wachs nicht aufgefallen.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2009, 23:30   # 1653
Reuschteufel
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
Zitat Knüppelklaus
Zitat:
Dass es eine Strafkammer war, ist offensichtlich Dr. Wachs nicht aufgefallen.
könnte sich aber auf das Zivilgericht auswirken?

LG Köln vom 1.4.09 bzw.13.5.2009
warum kam es hier nach der Abmahnung überhaupt zu einer Klage? Die Abgemahnten waren ja allem Anschein nach erst ohne einen Rechtsanwalt aktiv. Gaben sich daraus eventuell Nachteile?
  Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2009, 00:35   # 1654
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Zitat:
Zitat von Reuschteufel Beitrag anzeigen
Zitat Knüppelklaus


könnte sich aber auf das Zivilgericht auswirken?

LG Köln vom 1.4.09 bzw.13.5.2009
warum kam es hier nach der Abmahnung überhaupt zu einer Klage? Die Abgemahnten waren ja allem Anschein nach erst ohne einen Rechtsanwalt aktiv. Gaben sich daraus eventuell Nachteile?
Auswirkungen haben kann die Entscheidung. Ich bin da aber pessimistisch. Frühere Entscheidungen zur Akteneinsicht hatten auch keine Auswirkungen auf die Zivilgerichte. Bei Strafgerichten gelten auch ganz andere Maßstäbe bezüglich dem Nachweis einer Täterschaft. Störerhaftung oder sekundäre Darlegungslast gibst im Strafrecht nicht.

Die Strafgerichtsentscheidung ist auch schon paar Monate alt und wurde schon vor Wochen veröffentlicht, noch vor der Entscheidung vom 13.05.2009. Und der Zivilkammer in Köln dürfte die Entscheidung noch läger bekannt sein. Daher mache ich mir keine großen Hoffnungen, dass sich in Köln an der Zivilrechtsprechung etwas ändern wird und allein darauf käme es leider an.
  Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2009, 01:58   # 1655
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Dass es eine Strafkammer war, ist offensichtlich Dr. Wachs nicht aufgefallen.
Doch, ist es:

http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post641054
  Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2009, 12:50   # 1656
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Da musste ein Kollege aber mal etwas zurückrudern.
  Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2009, 13:44   # 1657
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Gerade beim Tatsachenvortrag muss man aber sehr aufpassen (Stichwort Prozessbetrug, denn anders als im Strafverfahren darf man im Zivilrecht nicht so einfach lügen).
Da habe ich einen für Dich, Herr Rechtsanwalt. Gegebenenfalls natürlich per mail, wenns zu einzelfallig ist. Darüber wird noch zu berichten sein...

aber jetzt die Frage: Wenn jemand auf eine Klageschrift antwortet, dass er den Klagegrund anerkennt erfolgt ein Anerkenntnissurteil.

Was aber ist, wenn jemand den Klagegrund anerkennt und eine Begründung darunter schreibt, die "gelogen" ist, also zumindestens war die Ablaufdarstellung falsch. Könnte man nachträglich dann, aufgrund der "Lüge" noch die Rechtswirksamkeit der Erklärung bis zum Erlaß des Anerkenntnissurteils anfechten?
  Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2009, 15:15   # 1658
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Versteh ich das jetzt richtig, der Beklagte hat einen bewusst falschen Sachvortrag gemacht, die Klageforderung jedoch anerkannt?

Hm na ja Lügen ist solange nicht verboten, solange man dadurch den Prozess nicht gewinnen kann. Sprich ich kann sonstwas erzählen, wenn ich die Klageforderung anerkenne. Denn mit den Lügen schade ich ja niemanden.

Das Gericht wird es auch richtig verstehen, wenn jemand lang und breit ausführt, warum der Anspruch eigentlich nicht besteht, um dann die Klage anerkennt. Nur wird das Gericht bei einem Arnerkenntnis keinen Tatbestand bzw. Urteilsbegründung schreiben. Darum ging es dem Beklagten wahrscheinlich auch. Er wollte verhindern, dass er es schriftlich bekommt, dass er gelogen hat, deswegen kennt er lieber an.

Als Kläger kann man da nicht viel machen. Denn man hat bei einem Anerkenntnis keinen Anspruch auf eine begründete Entscheidung (wobei es dem Gericht möglicherweise frei steht, dennoch eine Begründung zu schreiben. Dazu wird man aber die Richter kaum bewegen können. Ist ja schließlich Arbeit die man sich nicht machen muss).

Ein Anerkenntnis oder umgekehrt der Verzicht auf eine Forderung sind ein bei Anwälten eine für sie negative Entscheidung zu verhindern.

Als Beipiel: Ein berühmter Anwalt im Presserecht klagt wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung gegen seinen Mandanten, er gewinnt vorm LG und OLG, die Sache geht zum BGH, der lässt durchblicken, dass er anders entscheiden wird, daraufhin verzichtet der RA auf den geltend gemachten Anspruch, da er nicht will, dass eine Grundsatzentscheidung ergeht, die für spätere Prozesse von ihm negativ sein könnte.
  Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2009, 15:37   # 1659
Reuschteufel
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
@Knüppelklaus

steh aufm Schlauch, um was für einen Fall geht es bei der Lüge??

um das vom 1.4.09 bzw. 13.05.09 oder um die 09.2008 Botschaft?

MFG
  Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2009, 20:11   # 1660
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
War offtopic ... es geht nicht ums Filesharing. Ich bezog mich auf den Fall von Shual.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:37 # --
News Flash
 
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