| | # 1643 |
| Gastposter | Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung Artikel als PDF Die Kölner Kanzlei Wilde-Beuger und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. stellen das Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung vor. Auch nach zwei Jahre sind die Abmahnwellen der Musikindustrie wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem Internet auch nicht ansatzweise zurückgegangen. Und auch in weiteren Bereichen (Film, Spiele, Software) findet diese Vorgehensweise wachsenden Einsatz. Vereinzelt werden abgemahnte Verbraucher auch wegen Filesharing verklagt. Da die meisten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, geht es in diesen Prozessen um Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltsgebühren. Viele der Klagen sind identisch oder vergleichbar. Oftmals ist die Beweisführung sehr zweifelhaft. Hier setzt die interaktive Musterklage- erwiderung an, welche für jeden unter Einhaltung der Creative Commons-Lizenz (siehe unten) frei verwendbar ist. Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons orientieren sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe: Rechtssuchenden und Rechtsberatenden wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um ihr Know-How zu vernetzen und sich interaktiv mit Verbesserungen, Änderungen, Kritiken usw. einzubringen. Möglichst viele Anwälte nehmen unsere Erwiderung als Grundlage, verbessern unseren Schriftsatz und erstreiten damit möglichst positive Urteile. Grundlage für das Muster war ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Frankfurt zwischen der Firma DigiProtect, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier und einem betroffenen Filesharer. In der mündlichen Verhandlung vom 28.05.2009 hat sich das AG Frankfurt im Rahmen eines Hinweisbeschlusses mit den in der Erwiderung angesprochenen Aspekten auseinandergesetzt (Download als PDF). Regeln zur freien Verwendung: weiterlesen... |
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| | # 1644 |
| Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
| Gutes Projekt, wobei es sich bisher doch sehr stark auf Kornmeier-Abmahnungen bezieht. Gerade beim Tatsachenvortrag muss man aber sehr aufpassen (Stichwort Prozessbetrug, denn anders als im Strafverfahren darf man im Zivilrecht nicht so einfach lügen). Ich seh hier auch schon einige Ehefrauen wegen Falschaussagen in den Knast gehen |
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| | # 1645 | |||||||||||||
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn man sich nämlich 'mal auf der Seite der "IFPI Deutschland" (musikindustrie.de = ifpi.de) die Auflistung der "ordentlichen Mitglieder" betrachtet ((Quelle) *, dann findet man gerade die beiden wieder, also Digiprotect (laut WIKIPEDIA und gemäß zahlreicher Indizien "nur" ein "Firmenableger" von "3-P" -> (Quelle): Zitat:
(1.) - (Quelle) Zitat:
Zitat:
(3) - (Quelle), bzw. (Quelle "Turn Piracy Into Profit", *.pdf) ![]() (4) - (Quelle) Zitat:
Zitat:
Glaubt daran hier tatsächlich noch jemand? Bei allem Verständnis / bei aller Liebe: Wenn aber zum Beispiel der "Director Business & Legal Affairs SONY BMG MUSIC ENTERTAINMENT (GERMANY) GmbH" auf die Frage vom Steffen [********], wer denn der eigentliche Rechteinhaber hinsichtlich der "sampler-Geschichte" folgendes antwortet, dann komme ich mir -ehrlich gesagt- ein wenig verschaukelt vor... und das ist jetzt ausnahmsweise (für meine Verhältnisse) gelinde ausgedrückt... (Quelle) Zitat:
Ach sooooo! Weiß er auch nicht - kann er nicht sagen... Sicher, sicherlich! Jaaaaa! Genau! Is' klar... Und am Firmament fliegt ein rosa Elephäntchen im Sonntagskleid spazieren! * ![]() Frage am Rande: Wer oder Was GENAU (!) ist eigentlich diese "ProMedia GmbH" !? Wie werden die Daten eigentlich GENAU (!) erhoben ? WO ist eigentlich die/irgendeine detaillierte Prozessbeschreibung? Wo ist der/irgendein Ablaufplan? Wo ist denn überhaupt eine a) ernstzunehmende bzw. b) nennenswerte Dokumentation hinsichtlich des sog. "log-Vorgangs" ? Gleiche Frage gilt für diese "Digirights Solution GmbH" mit dem Geschäftsführer Michael Eisele, aka. "Attack II", oder aber auch für den "Nümann-Lang"- bzw. den "C. Weber"- "IT-Dienstleister" evidenzia! Und noch 'ne Frage: Wenn ProMedia und Digiprotect den "Abmahnmarkt" hinsichtlich Musik abdecken, welche Rolle spielt dann die Abmahnkanzlei "Nümann & Lang" bzw. (siehe copydefense.de, bzw. "wesaveyourcopyrights.org") der sog. "Musikanwalt" Christian Weber !?? Schließlich fischen "die" so ziemlich im gleichen Teich wie Digiprotect auch. Hier wären die Verträge zwischen all den Protagonisten doch erst recht 'mal äußerst interessant, oder!?? Siehe ganz oben: Zitat von Herrn RA Vetter! Abschließende Frage: Wo sind eigentlich die Verwertungsgesellschaften im Abmahnwahn-Zirkus ??? Zumal unsere eigentliche Volksvertreterin, aber eher (Achtung: persönliche Meinungsäußerung!) "Volkszertreterin" Brigitte Zypries ständig auf GEMA-events und so rumturnt (siehe google!) und dabei scheinbar das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland völlig aus den Augen verliert und auch sonst nicht unbedingt mit sonderlich viel (Fach-)Wissen glänzt (siehe google und lies ihre Reden!)** Zum Thema "Verwertungsgesellschaften" als solches, siehe zum Beispiel *.pdf der IHK-Köln zum Thema Verwertungsgesellschaften (Quelle) Zitat:
Zitat:
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Zitat:
---------------------------------------------- Frohe Pfingsten! | |||||||||||||
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| | # 1647 |
| Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 27
| Hallo wie sich herumspricht klagt Rasch derzeit wohl massenhaft seine Kostennote ein!! Eine UE hatten ja wohl die meisten abgegeben. und seit der Abgabe der ersten UE sind sicher schon 2-3 Jahre in unsere Land gezogen. Frage: Warum fällt es jetzt Rasch ein, so massiv Klagen zu gehen? Was sind hierfür bzw. was könnten hierfür sein Gründe sein??? Haben die Gerichte nicht irgenwann mal die faxen dicke und sagen, wir haben auch besseres zu tun als Herrn........ Ferraries zu finanzieren?? Hat so ein screenshoot tatsächlich vor Gericht Beweiskraft? Muss Rasch nicht auch beweisen das er tatsächlich an allen Titeln die Rechte besitzt? Sind wirklich alle Titel geschützt? Rasch kann doch im Prinzip gar nix beweisen? Ist das überhaupt alles legal geschehen? Hier wird doch unrecht getan um ein angebliches Unrecht aufzudecken? und das von unschuldigen Menschen die unsere Zukunft sind dennen aber in keinster weise bewußt war hier etwas falsches zu tun?? Der Gegenwart wird doch die Zukunft verbaut. In Zukunft wird bei einmal Falsch parken eine Strafe von 100000 verordnet und eine UE abverlangt, in Zukunft das Falsch Parken sein zu lassen, ansonsten die Fahrlizenz auf 100Jahre entzogen wird und für jedes weitere Falsch Parken eine Summe von 5 000 000 zu zahlen ist. Leben wir wirklich noch in einem Rechtsstaat?? Sind wir wirklich alle(speziell die Kiddies) Urheberverbrecher?? Wo ist denn die Verhältnismäßigkeit? Wem war es denn wirklich bewußt, das hier eine Rechtsverletzung begangen worden ist? PS: ich bin kein Abgemahnter. |
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| | # 1648 |
| Registriert seit: 19.12.2008
Beiträge: 15
| LG Köln :roses4u: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen Wie lange haben wir auf diesen Tag gewartet? Jetzt ist er endlich da! Jeder nehme sich 15 min. Zeit, lese und verstehe den Link. Niemand braucht ab heute mehr Angst haben oder irgendwas zahlen. Ausser diejenigen, die -sich selbst in irgendeiner Weise belastet haben -nicht den hier vorgeschlagenen Weg gegangen sind Die Abmahnmafia wird Pfingsten noch feiern können. Bereits am Montag danach werden Sie in Kenntnis des o.g. Urteils bei Angela am Rockzipfel hängen und jammern, dass ihre "Geschäftsidee" sich als nicht "tragfähig" erwiesen hat. Sie es aber leider leider nicht vorhersehen konnten, dass plötzlich aus dem Nichts das Ihnen einst so wohlgesonnene LG Köln auf die andere Seite gewechselt hat, nämlich auf die Seite des Rechtsstaats. Wo immer noch (meistens) die Unschuldsvermutung gilt. R.I.P. Abmahnmafia. Ihr kommt sicher bald mit einer schönen neuen Geschäftsidee wieder. Bis dann: |
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| | # 1650 | |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Zitat:
Der erhobene moralische Zeigefinger, der begleitet vom Ruf: "Die haben alle kein Unrechtsbewusstsein!" mahnend in die Luft gestreckt wird, spiegelt das Problem deutlich wider. Warum haben "die" denn kein Unrechtsbewusstsein? Müssen sie denn überhaupt Unrecht empfinden? Sind das wirklich alles böse Menschen? Und kann man ihnen Unrechtsbewusstsein einflößen, wenn man sie mit Rechtsmitteln, die als völlig unverhältnismäßig empfunden werden, brutal niederdrückt? Ich sehe in der Entwicklung des Urheberrechtes eine sich immer stärker offenbarende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit, zwischen abstraktem Recht und faktisch Gelebten bzw. dem technisch Möglichen. Der Wunsch der Rechteverwerter ist der nach immer stärkerer Einschränkung, Regelung und Kontrolle. Dem gegenüber steht die Wirklichkeit einer kaum mehr zu bremsende Kopierwalze. Das muss man einfach mal so sehen, ohne es moralisch zu bewerten. Wenn Millionen Menschen auf der ganzen Welt etwas tun, was wenigen nicht gefällt, dann kann man nicht einfach Gesetze verschärfen und dann jammern, dass die kopierenden Millionen schlecht und böse, unmoralisch und unmenschlich sind und dass sich keiner um die Künstler scheren würde. Da macht man es sich zu leicht. Wenn die zentrale Frage lautet: "Warum machen die Leute das?" sind "Weil sie kein Unrechtbewusstsein haben.", "Weil die rechtliche Verfolgung zu wenig abschreckt.", "Weil wir noch nicht genug erwischt haben." keine Antworten. Trotzdem wird aber immer wieder so auf "Raubkopiererzahlen" reagiert, zuletzt im März 2009: Musikindustrie will wieder vermehrt gegen Urheberrechtsverletzer klagen. Ich behaupte mal: Diese harte juristische Gangart ist nicht zielführend und als Stellschraube zur Piraterie-Eindämmung nicht geeignet. Sie wird langfristig das Kopieren nicht verhindern. Zur volksweiten Ausbildung eines erhöhten Bewusstseins für den Wert des geistigen Dünnsch..., äh, des geistigen Eigentums führt Verklagen tendenziell nicht. Eher wird dann trotzig wieder mehr privat kopiert. USB-Sticks mit 32GB sind bald Standard. In ein paar Jahren 1TB: "Den Stick kannste mitnehmen, liegt da drüben irgendwo."Für Rechteverwerter geht es einfach nicht mehr so weiter, wie es jahrelang gut funktioniert hat. Wenn man althergebrachte, auf dem Kopiermonopol basierende Geschäftsmodelle auch im Internet ohne Kompromisse aufrecht erhalten will, dann muss man das Netz zwangsläufig stark regulieren, dann braucht man DRM-Techniken, dann muss man sogar Datenströme überwachen. Am Ende verkauft man nicht mehr, sondern lizenziert nur noch. Der Kunde kann kein Eigentum mehr erwerben, sondern nur noch eine Lizenz. Und Lizenzen kann man einem Käufer auch jederzeit wieder entziehen, so wie es beispielsweise Microsoft bei MSN-Music gemacht hat. Dem Internet droht eine düstere Zukunft. Es wird reduziert auf einen klicki-bunti "Kaufmannsladen 2.0". Es wird zerstückelt, eingeteilt, reguliert, überwacht und kontrolliert. Langfristig verliert es seine ursprüngliche Kraft und sein ursprüngliches Potential: Eine für jedermann angstfrei zugängliche globale und dynamische Plattform zum Austausch von Information, freier Kultur und Wissen. Das sollten wir uns vom Kulturvermarktungsapparat und seiner gierigen Lobby nicht kaputtmachen lassen! "Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: »Dies ist mein!« und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: »Hütet euch auf diesen ******** zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem«" Jean-Jacques Rousseau, Diskurs über die Ungleichheit.Das Festhalten am uneingeschränkten Recht der Kopie ist möglicherweise nicht mehr zeitgemäß. Vielleicht muss man sich auch endlich mal vom wirtschaftlichen Paradigma des Stückverkaufs - eine mp3 gleich x,- - lösen. Was aber tut man? Man stellt die gewaltige Masse der Kopierer moralisch ins Abseits, beschimpft sie als Räuber und organisiert Hetzkampagnen, die jede Sachlichkeit vermissen lassen. Man verbreitet Angst und gräbt die Moral ab. Und leider findet man genug willfährige Politiker, die sich vor den unzeitgemäßen morschen Karren spannen lassen. Ich denke, Herr Rasch sieht sich selbst als einen Schützer unserer kulturellen Zukunft, als einen Bewahrer künstlerischer Leistungen usw. Anderes passt irgendwie nicht in seine Vita. Obwohl er der teuerste der Abmahner ist, halte ich ihn persönlich nicht für den schlimmsten, jedenfalls was seine Beweggründe angeht. Für Betroffene stellt sich das natürlich etwas anders dar, eben wegen der extremen finanziellen Forderungen eines Herrn Rasch. _______ Was ist Moral? Was ist das Gute? | |
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| | # 1651 |
| Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 27
| Quelle: gulliboard Wie Rechtsanwalt ....... in seinem Blog erklärt, müsse man sich vorab klar machen, dass das Landgericht Köln eine Spezialzuständigkeit im Urheberrecht innehat. Infolge dessen würden 99 Prozent der herausgegebenen Adress-Daten von eben diesem Gericht kommen. Dr. Wachs drückt es erheblich simpler aus: "ohne Köln keine Adressen und damit auch keine Abmahnungen." ohne Köln keine Adressen und damit keine Abmahnungen wieso? Das versteh ich nicht. Denke die Adressen kommen von der Staatsanwaltschaft. Und wie sieht es mit den Fällen vor ..09.2008 aus??? |
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| | # 1652 | |
| Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 30.5.2009 um 23:12:11----- Dass es eine Strafkammer war, ist offensichtlich Dr. Wachs nicht aufgefallen. | |
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| | # 1653 | |
| Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
| Zitat Knüppelklaus Zitat:
LG Köln vom 1.4.09 bzw.13.5.2009 warum kam es hier nach der Abmahnung überhaupt zu einer Klage? Die Abgemahnten waren ja allem Anschein nach erst ohne einen Rechtsanwalt aktiv. Gaben sich daraus eventuell Nachteile? | |
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| | # 1654 | |
| Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
| Zitat:
Die Strafgerichtsentscheidung ist auch schon paar Monate alt und wurde schon vor Wochen veröffentlicht, noch vor der Entscheidung vom 13.05.2009. Und der Zivilkammer in Köln dürfte die Entscheidung noch läger bekannt sein. Daher mache ich mir keine großen Hoffnungen, dass sich in Köln an der Zivilrechtsprechung etwas ändern wird und allein darauf käme es leider an. | |
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| | # 1655 | |
| Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 288
| Zitat:
http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post641054 | |
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| | # 1657 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
aber jetzt die Frage: Wenn jemand auf eine Klageschrift antwortet, dass er den Klagegrund anerkennt erfolgt ein Anerkenntnissurteil. Was aber ist, wenn jemand den Klagegrund anerkennt und eine Begründung darunter schreibt, die "gelogen" ist, also zumindestens war die Ablaufdarstellung falsch. Könnte man nachträglich dann, aufgrund der "Lüge" noch die Rechtswirksamkeit der Erklärung bis zum Erlaß des Anerkenntnissurteils anfechten?
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 1658 |
| Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
| Versteh ich das jetzt richtig, der Beklagte hat einen bewusst falschen Sachvortrag gemacht, die Klageforderung jedoch anerkannt? Hm na ja Lügen ist solange nicht verboten, solange man dadurch den Prozess nicht gewinnen kann. Sprich ich kann sonstwas erzählen, wenn ich die Klageforderung anerkenne. Denn mit den Lügen schade ich ja niemanden. Das Gericht wird es auch richtig verstehen, wenn jemand lang und breit ausführt, warum der Anspruch eigentlich nicht besteht, um dann die Klage anerkennt. Nur wird das Gericht bei einem Arnerkenntnis keinen Tatbestand bzw. Urteilsbegründung schreiben. Darum ging es dem Beklagten wahrscheinlich auch. Er wollte verhindern, dass er es schriftlich bekommt, dass er gelogen hat, deswegen kennt er lieber an. Als Kläger kann man da nicht viel machen. Denn man hat bei einem Anerkenntnis keinen Anspruch auf eine begründete Entscheidung (wobei es dem Gericht möglicherweise frei steht, dennoch eine Begründung zu schreiben. Dazu wird man aber die Richter kaum bewegen können. Ist ja schließlich Arbeit die man sich nicht machen muss). Ein Anerkenntnis oder umgekehrt der Verzicht auf eine Forderung sind ein bei Anwälten eine für sie negative Entscheidung zu verhindern. Als Beipiel: Ein berühmter Anwalt im Presserecht klagt wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung gegen seinen Mandanten, er gewinnt vorm LG und OLG, die Sache geht zum BGH, der lässt durchblicken, dass er anders entscheiden wird, daraufhin verzichtet der RA auf den geltend gemachten Anspruch, da er nicht will, dass eine Grundsatzentscheidung ergeht, die für spätere Prozesse von ihm negativ sein könnte. |
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