Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2

Alt 24.04.2009, 14:46   # 1521
esteuber
 
Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Verhandlungsbericht LG Köln

Der Anschlussinhaber trägt also hier ein ganz erhebliches Prozessrisiko.
Das bedeutet doch für mich als Anschlussinhaber, auch wenn ich nicht der Verletzer bin, dass ich besser einen Vergleich bezahle als von der Gnade der Gerichte abhängig zu sein.
Diesen Sachverhalt kennen die Abmahner natürlich ganz genau und haben damit ein erhebliches Druckmittel gegen den AI.
Denn es ist immer höchst schwierig etwas zu beweisen, das nicht stattgefunden hat, die einzig sichere Variante ist mit dem Finger auf jemand anderen zu zeigen.

Denunzieren und Sippenhaft fallen mir da nur noch zu ein,.................

p.s.
mod_UE ist abgenickt von Rasch, er wartet nun auf den Eingang von € 1200,- und abgabe des Vergleichs und/oder einer Stellungnahme.

Tipps für 'nen AI ??
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Alt 24.04.2009, 16:25   # 1522
Reuschteufel
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Verhandlungsbericht LG Köln

Um noch einmal auf den Verhandlungsbericht des LG Köln und Gegenstands- bzw. Streitwerte zu kommen:

Der Streitwert richtet sich nach der Höhe der geltend gemachten Forderung, wenn ein Geldbetrag eingeklagt wird. Man kann also bei Anwaltsosten sehr genau abschätzen, wie hoch dieser Gegenstandswert ist. Er entspricht der Höhe der eingeklagten Anwaltskosten.

Bei einem Unterlassungsanspruch ist das nicht mehr so einfach. Diesen Wert muss man dann schätzen. Das hat die Rechtsprechung gemacht. Man kann also anhand vorhergehender Entscheidungen auch hier abschätzen, wie hoch der Gegenstandswert sein wird.

Wer also eine Unterlassungserklärung abgibt, ist erst einmal vom hohen Gegenstandswert der Unterlassungsklage weg. Es geht dann nur noch um 2 Positionen, die Anwaltskosten und einen Schadensersatzanspruch.
Der Streitwert richtet sich nach der Forderung?

was ist jetzt der Streitwert?
was ist die Forderung?
was ist der gegenstandswert?

jetzt komm ich ganz durcheinander!!
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Alt 24.04.2009, 17:49   # 1523
Brumbär
 
Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 136
Die Worte Gegenstandswert und Streitwert beschreiben das gleiche.

Die Rechtsanwaltskosten errechnen sich an dem Ursprungsstreitwert, also an dem Streitwert des Unterlassungsanspruchs (laut LG Köln zB 400.000,00 €).

Werden die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 5xxx,xx eingeklagt, ist dieser Wert der Streitwert des Gerichtsverfahrens.
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Alt 24.04.2009, 17:55   # 1524
Reuschteufel
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
Zitat:
Zitat von Brumbär Beitrag anzeigen
Die Worte Gegenstandswert und Streitwert beschreiben das gleiche.

Die Rechtsanwaltskosten errechnen sich an dem Ursprungsstreitwert, also an dem Streitwert des Unterlassungsanspruchs (laut LG Köln zB 400.000,00 €).

Werden die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 5xxx,xx eingeklagt, ist dieser Wert der Streitwert des Gerichtsverfahrens.
OK

und vor Gericht werden dann die daraus errechneten anwaltskosten eingeklagt? ja!

hat jemand erfahrung inwieweit mit Rasch sein Vergleichsangebot 8welches er selber oohne Verhandlung schon mehrere mal reduziert hat) verhandelbar ist??

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Alt 24.04.2009, 19:23   # 1525
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Reuschteufel Beitrag anzeigen
Der Streitwert richtet sich nach der Forderung?

was ist jetzt der Streitwert?
was ist die Forderung?
was ist der gegenstandswert?

jetzt komm ich ganz durcheinander!!
Entschuldigung. Gegenstandswert und Streitwert sind meist deckungsgleich. Die Forderung ist das, was eingeklagt wird.
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Alt 24.04.2009, 21:36   # 1526
korniopfer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
Zitat:
Zitat von esteuber Beitrag anzeigen
Denn es ist immer höchst schwierig etwas zu beweisen, das nicht stattgefunden hat, die einzig sichere Variante ist mit dem Finger auf jemand anderen zu zeigen
Ich bin mir nicht sicher, ob das die Lage des AI verbessert. Die Frage ist ja nun, wenn der AI sagt, es war Person XYZ, steht immer noch die Störerhaftung im Raum. Der Abmahner könnte dann gegen den AI weiter vorgehen und hätte noch eine weitere Person zum abmahnen. Oder mache ich hier einen Gedankenfehler?
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Alt 24.04.2009, 22:43   # 1527
Reuschteufel
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Entschuldigung. Gegenstandswert und Streitwert sind meist deckungsgleich. Die Forderung ist das, was eingeklagt wird.
und die Forderung sind die Kosten des Rechtsanwalt errechnet aus dem gegenstandswert/Streitwert? gebührenordnung für Rechtsanwälte? gibt es so was?

und warum gerade 400000€? wenn doch tatsächlich überhaupt kein Schaden nachweisbar, errechenbar ist?

Das ist doch Abzocke pur!!
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Alt 24.04.2009, 22:47   # 1528
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
Hallo

wenn ich das jetzt alles so lese? kann es sein das sich das Blatt im Abmahnwahn gewendet hat? In eine Richtung die vielleicht so nicht erwartet wurde? bzw. so nicht erhofft wurde?
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Alt 24.04.2009, 22:53   # 1529
esteuber
 
Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von korniopfer Beitrag anzeigen
Ich bin mir nicht sicher, ob das die Lage des AI verbessert. Die Frage ist ja nun, wenn der AI sagt, es war Person XYZ, steht immer noch die Störerhaftung im Raum. Der Abmahner könnte dann gegen den AI weiter vorgehen und hätte noch eine weitere Person zum abmahnen. Oder mache ich hier einen Gedankenfehler?
Natürlich vorrausgesetzt, der AI kann glaubhaft vorbringen seine Pflichten erfüllt zu haben.

Geraded in Mehrpersonenhaushalten muss der AI nicht der Verletzer sein und wie jeder wisse sollte der von Absichern der Rechner durch Rechtevergabe erzählt:
Physical access is root access !!
Und wie weiterhin jeder wissen sollte ist die einzig sichere Verbindung mit dem Internet, keine Verbindung !!

Wenn ein WEP key für das WLAN nichtmehr ausreichend ist, dann frage ich mich welche anforderungen dann wohl zufriedenstellend sind ?? 802.1X authetifizierung gegn einen Radius mit Aufzeichnung der Verbindungsdaten der eigen Haushaltsangehörigen und Speicherung derselben für sechs Monate ??

Der Begriff der Störerhaftung ist ist ein Konstrukt, das niemals für den rein privaten Bereich gedacht war, es wurde nur dahin verdreht.
Der Begriff macht Sinn bei Institutionen wie Hotels, Krankenhäusern oä., die Gästen Internetzugang anbieten.
Diese Institutionen sind auch in der Lage die technischen Massnahmen zur Authentifizierung und zum Accounting einzurichten und sich dadurch aus der Störerhaftung zu nehmen.

Niemand kann von mir als Privatperson verlangen alle zwei Jahre neue Netzwerkhardware zu kaufen nur weil ältere Gräte nicht mehr sicher währen.

Niemand kann von mir verlangen das sich jeder user im Heimnetzwerk über 802.1X anmeldet.

Und üblicherweise ist der Router ja wohl auf Dial on Demand eingestellt damit jeder Mitbewohner jederzeit online gehen kann.

Womit wir wieder beim Anfang sind, wie soll man beweisen das man nicht der Verletzer ist ????

Und sollte man dieses dem Abmahnanwalt schon frühzeitig mitteilen ???
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Alt 24.04.2009, 23:20   # 1530
Stupendous
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 49
Also ich hab grad heute den hier mehrfach erwähnten Dr. Wachs beauftragt für mich tätig zu werden. Grund dafür war vor allem, dass nur sehr geringe Kosten anfallen, zumindest so lange das Ganze aussergerichtlich bleibt. (Wie gesagt, kein Rechtschutz) und die Tatsache, dass eventuelle Folge-Abmahnungen wegen zB weitere angeblich für den Download bereit gestellte Alben, zuvorgekommen werden kann.

Weil auf so ner: "Die 1. Abmahnung hat der brav bezahlt, dann bekommt er jetzt die anderen 3." Masche hab ich nun wirklich kein Bock.

Ich werde mit ziemlicher Sicherheit das Vergleichsangebot bezahlen, einfach weil ohne Rechtschutz die Alternative mit zu großer Wahrscheinlichkeit deutlich teurer wird.

Hab allerdings die Hoffnung, die 1200,- noch ein wenig zu drücken. In einem ersten persönlichen Gespräch mit RA XY von Kanzlei Rasch ging er "schon" auf 1.000,- runter.

Naja, werde weiter berichten was passiert.

Stupendous
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Alt 25.04.2009, 13:27   # 1531
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Zitat:
Zitat von Reuschteufel Beitrag anzeigen
und die Forderung sind die Kosten des Rechtsanwalt errechnet aus dem gegenstandswert/Streitwert? gebührenordnung für Rechtsanwälte? gibt es so was?
Ja das RVG.

Der Streitwert orientiert sich eher nicht am Schadensersatzanspruch, sondern am Unterlassungsanspruch.
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 11:54   # 1532
Reuschteufel
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Ja das RVG.

Der Streitwert orientiert sich eher nicht am Schadensersatzanspruch, sondern am Unterlassungsanspruch.
Hallo

und was bitte ist der Unterlassungsanspruch ????

Schönen Tag
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 13:38   # 1533
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Das ist der Anspruch weswegen Du eine modi. Unterlassungserklärung abgegeben hast.

gntl hatte das doch schon erklärt.
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Alt 26.04.2009, 14:00   # 1534
Aked Zend
 
Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 7
Hoi,

einen guten Tag euch allen ich reihe mich in die Liste Abmahnwahnopfer mit ein.

Gestern wurde auch mir solch ein Schreiben gesandt.
Künstlergruppe: Mando Diao Album: Give me fire

An Herrn Rechtsanwalt Wachs habe ich mich diesbezüglich schon gewandt.
Die mod. UE habe ich ebenfalls schon besorgt, jedoch diese noch nicht Versand fertig gemacht. Hierfür warte ich auf Antwort von Ra. Wachs.

Wenn es dazu kommen sollte, dass eine Klage seitens der Abmahner (Rasch Rechtsanwälte) zustande kommt ... SIE sollen ihren Spaß kriegen.

Dieses Forum hat mir bezüglich der Frage, "Was ich tun soll.", schon recht gut weitergeholfen, ebenso die Seite Dreipage.de. Dafür schon mal ein Danke. Nur ist die allgemeine Meinung und Vorgehensweise noch etwas verworren, weshalb ich gleich einen Ra. kontaktiert habe.

Ich werde euch über weitere Schritte und Folgen auf dem Laufenden halten.

Gruß
Aked Zend

Ps.: Aufgabe ist keine Alternative.
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 15:38   # 1535
Reuschteufel
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Das ist der Anspruch weswegen Du eine modi. Unterlassungserklärung abgegeben hast.

gntl hatte das doch schon erklärt.
mag schon sein das gntl das schon tat.
und wo steht der Anspruch bzw wie hoch ist der?

ist alles nicht so einfach menno?
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 19:06   # 1536
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
Bitte diesen Link lesen

Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht), Kanzlei Stauffenbergstr. 18, 74523 Schwäbisch Hall

wie muss das verstanden werden? ist das jetzt für abgemahnte (auch altfälle) eher von nachteil?

-----Doppelpost zusammengeführt am 26.4.2009 um 19:50:55-----

auch dieser Link ist doch interesant

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte

vielleicht gibt es doch Licht am Ende des Tunnels
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 20:37   # 1537
Aked Zend
 
Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 7
@ Hunenkönig

1.) Für Altfälle dürfte dies eher keine Relevanz haben, da sie noch einer anderen Vorgehensweise entsprechen.

Die neuen Abmahnungen von Rasch hingegen schon da sie genauere Angaben liefern, vor allem wenn es darum geht die Lizenzen nachzuweisen. Dieses ist jetzt einfacher möglich wenn es zu einer Klage durch den Abmahner kommt. Hier benötigen sie nur noch für ein Album, somit für einen Künstler, nachzuweisen das sie diese Lizenzen vertreten.

2.) Licht ja, aber nicht für die neuen Abmahnungen. Es muss, wie zu erlesen ist, für mehrere Künstler nachgewiesen werden das die Lizenzen vertreten werden. Da dies offenbar meist nicht vollständig möglich ist würde ein Verfahren vor Gericht wohl schlecht ausgehen. Dieses würde weitere Abmahnungen und Prozessierungen erschweren, für den Abmahner.

So habe ich das jetzt jedenfalls verstanden, wenn ich falsch liege, belehrt mich bitte eines besseren.
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 20:50   # 1538
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
einfacher zusammengefasst.

Die Altfälle sind für die Abgemahnten besser???

Die neu Abgemahnten sind schlechter dran?
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 21:43   # 1539
Aked Zend
 
Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 7
Ja die alten Fälle sind "leichter" zu vertreten und die neuen "schwerer".

Da sich die Strategie, von Rasch zumidest, weiterentwickelt hat.

Ich habe auch schon von einer anderen Kanzlei gelesen die es anscheinend genauso machen möchte wie Rasch, allerdings weiß ich nicht mehr wo ich das gelesen hab.
  Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2009, 22:00   # 1540
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Aked Zend Beitrag anzeigen
Ich habe auch schon von einer anderen Kanzlei gelesen die es anscheinend genauso machen möchte wie Rasch, allerdings weiß ich nicht mehr wo ich das gelesen hab.
Kornmeier/Digiprotect mahnen Sampler ab > siehe Parallelthread

Ist das die Kanzlei, die Du meintest?
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:37 # --
News Flash
 
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