| | # 1522 | |
| Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
| Zitat:
was ist jetzt der Streitwert? was ist die Forderung? was ist der gegenstandswert? jetzt komm ich ganz durcheinander!! | |
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| | # 1523 |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 136
| Die Worte Gegenstandswert und Streitwert beschreiben das gleiche. Die Rechtsanwaltskosten errechnen sich an dem Ursprungsstreitwert, also an dem Streitwert des Unterlassungsanspruchs (laut LG Köln zB 400.000,00 €). Werden die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 5xxx,xx eingeklagt, ist dieser Wert der Streitwert des Gerichtsverfahrens. |
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| | # 1524 | |
| Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
| Zitat:
und vor Gericht werden dann die daraus errechneten anwaltskosten eingeklagt? ja! hat jemand erfahrung inwieweit mit Rasch sein Vergleichsangebot 8welches er selber oohne Verhandlung schon mehrere mal reduziert hat) verhandelbar ist?? | |
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| | # 1526 |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Ich bin mir nicht sicher, ob das die Lage des AI verbessert. Die Frage ist ja nun, wenn der AI sagt, es war Person XYZ, steht immer noch die Störerhaftung im Raum. Der Abmahner könnte dann gegen den AI weiter vorgehen und hätte noch eine weitere Person zum abmahnen. Oder mache ich hier einen Gedankenfehler? |
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| | # 1527 | |
| Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
| Zitat:
und warum gerade 400000? wenn doch tatsächlich überhaupt kein Schaden nachweisbar, errechenbar ist? Das ist doch Abzocke pur!! | |
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| | # 1529 | |
| Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 10
| Zitat:
Geraded in Mehrpersonenhaushalten muss der AI nicht der Verletzer sein und wie jeder wisse sollte der von Absichern der Rechner durch Rechtevergabe erzählt: Physical access is root access !! Und wie weiterhin jeder wissen sollte ist die einzig sichere Verbindung mit dem Internet, keine Verbindung !! Wenn ein WEP key für das WLAN nichtmehr ausreichend ist, dann frage ich mich welche anforderungen dann wohl zufriedenstellend sind ?? 802.1X authetifizierung gegn einen Radius mit Aufzeichnung der Verbindungsdaten der eigen Haushaltsangehörigen und Speicherung derselben für sechs Monate ?? Der Begriff der Störerhaftung ist ist ein Konstrukt, das niemals für den rein privaten Bereich gedacht war, es wurde nur dahin verdreht. Der Begriff macht Sinn bei Institutionen wie Hotels, Krankenhäusern oä., die Gästen Internetzugang anbieten. Diese Institutionen sind auch in der Lage die technischen Massnahmen zur Authentifizierung und zum Accounting einzurichten und sich dadurch aus der Störerhaftung zu nehmen. Niemand kann von mir als Privatperson verlangen alle zwei Jahre neue Netzwerkhardware zu kaufen nur weil ältere Gräte nicht mehr sicher währen. Niemand kann von mir verlangen das sich jeder user im Heimnetzwerk über 802.1X anmeldet. Und üblicherweise ist der Router ja wohl auf Dial on Demand eingestellt damit jeder Mitbewohner jederzeit online gehen kann. Womit wir wieder beim Anfang sind, wie soll man beweisen das man nicht der Verletzer ist ???? Und sollte man dieses dem Abmahnanwalt schon frühzeitig mitteilen ??? | |
|
| | # 1530 |
| Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 49
| Also ich hab grad heute den hier mehrfach erwähnten Dr. Wachs beauftragt für mich tätig zu werden. Grund dafür war vor allem, dass nur sehr geringe Kosten anfallen, zumindest so lange das Ganze aussergerichtlich bleibt. (Wie gesagt, kein Rechtschutz) und die Tatsache, dass eventuelle Folge-Abmahnungen wegen zB weitere angeblich für den Download bereit gestellte Alben, zuvorgekommen werden kann. Weil auf so ner: "Die 1. Abmahnung hat der brav bezahlt, dann bekommt er jetzt die anderen 3." Masche hab ich nun wirklich kein Bock. Ich werde mit ziemlicher Sicherheit das Vergleichsangebot bezahlen, einfach weil ohne Rechtschutz die Alternative mit zu großer Wahrscheinlichkeit deutlich teurer wird. Hab allerdings die Hoffnung, die 1200,- noch ein wenig zu drücken. In einem ersten persönlichen Gespräch mit RA XY von Kanzlei Rasch ging er "schon" auf 1.000,- runter. Naja, werde weiter berichten was passiert. Stupendous |
|
| | # 1534 |
| Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 7
| Hoi, einen guten Tag euch allen ich reihe mich in die Liste Abmahnwahnopfer mit ein. Gestern wurde auch mir solch ein Schreiben gesandt. Künstlergruppe: Mando Diao Album: Give me fire An Herrn Rechtsanwalt Wachs habe ich mich diesbezüglich schon gewandt. Die mod. UE habe ich ebenfalls schon besorgt, jedoch diese noch nicht Versand fertig gemacht. Hierfür warte ich auf Antwort von Ra. Wachs. Wenn es dazu kommen sollte, dass eine Klage seitens der Abmahner (Rasch Rechtsanwälte) zustande kommt ... SIE sollen ihren Spaß kriegen. Dieses Forum hat mir bezüglich der Frage, "Was ich tun soll.", schon recht gut weitergeholfen, ebenso die Seite Dreipage.de. Dafür schon mal ein Danke. Nur ist die allgemeine Meinung und Vorgehensweise noch etwas verworren, weshalb ich gleich einen Ra. kontaktiert habe. Ich werde euch über weitere Schritte und Folgen auf dem Laufenden halten. Gruß Aked Zend Ps.: Aufgabe ist keine Alternative. |
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| | # 1536 |
| Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
| Bitte diesen Link lesen Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht), Kanzlei Stauffenbergstr. 18, 74523 Schwäbisch Hall wie muss das verstanden werden? ist das jetzt für abgemahnte (auch altfälle) eher von nachteil? -----Doppelpost zusammengeführt am 26.4.2009 um 19:50:55----- auch dieser Link ist doch interesant Abmahnung Rasch Rechtsanwälte vielleicht gibt es doch Licht am Ende des Tunnels |
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| | # 1537 |
| Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 7
| @ Hunenkönig 1.) Für Altfälle dürfte dies eher keine Relevanz haben, da sie noch einer anderen Vorgehensweise entsprechen. Die neuen Abmahnungen von Rasch hingegen schon da sie genauere Angaben liefern, vor allem wenn es darum geht die Lizenzen nachzuweisen. Dieses ist jetzt einfacher möglich wenn es zu einer Klage durch den Abmahner kommt. Hier benötigen sie nur noch für ein Album, somit für einen Künstler, nachzuweisen das sie diese Lizenzen vertreten. 2.) Licht ja, aber nicht für die neuen Abmahnungen. Es muss, wie zu erlesen ist, für mehrere Künstler nachgewiesen werden das die Lizenzen vertreten werden. Da dies offenbar meist nicht vollständig möglich ist würde ein Verfahren vor Gericht wohl schlecht ausgehen. Dieses würde weitere Abmahnungen und Prozessierungen erschweren, für den Abmahner. So habe ich das jetzt jedenfalls verstanden, wenn ich falsch liege, belehrt mich bitte eines besseren. |
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| | # 1539 |
| Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 7
| Ja die alten Fälle sind "leichter" zu vertreten und die neuen "schwerer". Da sich die Strategie, von Rasch zumidest, weiterentwickelt hat. Ich habe auch schon von einer anderen Kanzlei gelesen die es anscheinend genauso machen möchte wie Rasch, allerdings weiß ich nicht mehr wo ich das gelesen hab. |
|
| | # 1540 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Ist das die Kanzlei, die Du meintest? | |
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