Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2

Alt 09.11.2007, 11:49   # 121
morris1612
 
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Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen

Warum es nur an die Tauschbörsen geht, weiß ich nicht. Möglicherweise ist die Beweisführung da schwieriger. Ich kenne mich mit Usenet aber nicht wirklich aus. Damit habe ich mich noch nicht beschäftigt. Hängt da an einem Download auch zwangsweise ein Angebot zum Upload?
Das Usenet basiert auf den alten Newsserverrn, die es schon vor dem Internet gab. Eine Identifikation durch die IP Adresse ist hier bei Zugriff nicht möglich. Die Anbieter werben mit Anonymität und 300 Terrabyte an Software, Filmen und mp3s (die Server werden meist vom Ausland her gefüttert). Auf den Newsservern liegen legale und illegale Files. Solche Anbieter sind zB. usenext.de , hier kann man für 10 € im Monat soviel Downloaden wie man will. Die Anbieter weisen zwar daraufhin, dass man nur legales down- und uploaden darf; da man aber beim Up- und Download nicht ermittelbar ist, ist es jedem selbst überlassen war er hier tut. Der kostenpflichtige Anbieter selbst, betreibt keinen eigenen Server, er ist sozusagen nur eine Art google-Dienst, der per Keywords tausende Newsserver durchsucht und die Verbindung herstellt.
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Alt 09.11.2007, 12:47   # 122
Brainstorm
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Wenn es demnächst einen Auskunftsanspruch gibt, werden die Verfahren stark zurückgehen.
Moin, moin, Herr Eikmeier! Also, das sehe ich allerdings völlig anders. Ohne Strafverfahren müssen die Abmahnanwälte doch die Kosten der Auskunftserteilung selber tragen. Das schmälert -bezogen auf die massenhaften Anfragen- den offensichtlich schon sinkenden "Ertrag" noch zusätzlich. Bezahlt werden müssen diese Kosten in jedem Fall, ob sie wieder "reinkommen" ist doch eher fraglich, angesichts der zunehmenden Zahl der Nichtzahler. Warum also nicht weiter die Staatsanwaltschaften mit Anzeigen zuschütten, die -und da gehe ich mit Ihnen absolut d'accord- ohnehin alleine dem Zwecke der IP- und Nutzeridentifizierung dienen, also NIE wirklich zur Verfolgung der eigentlichen Straftat beabsichtigt waren? Wo bleibt da das Interesse des Mandanten, also des Rechteinhabers?? Wenn ihm tatsächlich ein solch immenser Schaden entstanden ist, wie es die angesetzte Streitwert-Summe unterstellt, dann gebe ich mich doch als Rechteinhaber nicht mit einer halbgaren UE zufrieden?!
Da setze ich doch Zeichen und dem FS-Treiben ein Ende! Umkehrschluss: Wenn ich sie nicht setze, dann, weil ... . Können Sie mir diesen Satz beenden?

Gruß,
Brainstorm
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Alt 09.11.2007, 17:35   # 123
Marco-TH
 
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Ist hier die Tage nicht ein interessierter Mitleser- und schreiber der Bundesrechtsanwaltskammer aufgetaucht? Soweit mir bekannt ist, nimmt die Organisation doch auch Beschwerden entgegen - oder werden dort nur die Anwälte behütet? So, wie sich die hanseatische Rechtsanwaltskammer ja auch empfohlenerweise Betroffenenangelegenheiten gegen Rasch zu Herzen nimmt.

Bestimmt kann Herr BRAKSta da was für uns tun !

Und Baker, was ist los? lass Dich jetzt bitte nicht unterbuttern. Oder wurde Dir mit ernstzunehmenden rechtlichen Konsequenzen gedroht?
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Alt 09.11.2007, 19:28   # 124
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Brainstorm Beitrag anzeigen
Können Sie mir diesen Satz beenden?
Nein.

Was die Kosten des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches angeht, steht noch nicht fest, wie diese Regelung überhaupt aussieht. Außerdem kostet die Akteneinsicht bei der StA auch Geld, nämlich 12,00 € Aktenversendungspauschale und natürlich noch mehr Zeit. Aber man wird sehen, was kommt.

Außerdem machen die 35,00 €, die jetzt für die Auskunft gezahlt werden, wohl bei dem Kostenvolumen kaum etwas aus.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
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Alt 09.11.2007, 20:48   # 125
Brainstorm
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Nein.
...
Außerdem machen die 35,00 €, die jetzt für die Auskunft gezahlt werden, wohl bei dem Kostenvolumen kaum etwas aus.
Danke Ihnen erstmal für Ihre Antwort! Warum überrascht mich dieses "Nein." bloss nicht...?!

Kosten von 35,00 EUR multipliziert mit den zu erwartenden zighunderttausenden Auskunftsersuchen, "bereinigt" um die "erwartungsgemässe Ausfallquote" und zahlbar direkt aus den liquiden Mitteln der Abmahnkanzlei...; da brauche ich als Kaufmann nicht viel Phantasie, um mir vorzustellen, dass das für die ein oder andere Kanzlei ein echtes Existenzrisiko werden wird; und das bereits in kürzester Zeit...! Und -wie Sie sehr richtig schreiben- dazu noch die anderen Kosten addiert: Eigenliquidität verbessern sieht anders aus, jedenfalls in kaufmännischem Denken.

Warum also diesen Auskunftskostenblock nicht, wie bis dato erfolgreich praktiziert, weiterhin auf Steuerzahlers Schultern abwälzen?? Was ein Anderer -noch dazu so abstrakter Zahler, wie der "Staat", also alle Steuer zahlenden Bürger- an Kosten trägt, das muss mich als Wirtschaftsunternehmen in meiner Kostenrechnung ja nicht mehr interessieren, oder?? Ist das das Moralverständnis für diese Welt, das Sie Ihren Kindern hinterlassen wollen?? Geld stinkt nicht?? Da bin ich ganz anderer Meinung...-

Gruß,
Brainstorm
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Alt 09.11.2007, 21:36   # 126
Baker
 
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Hallo Marko-TH,

ich bin hier angetreten, um den Leuten zu helfen, die abgemahnt wurden. Nichts anderes ist mein Ziel. Solange sich keiner mehr meldet, der Hilfe braucht, gibt es für mich nichts zu tun. Die Idee von Dr. Eikmeier mit den Abgeordneten ist nicht schlecht, werde mal darüber nachdenken.

Gruß Baker

ps.: den Herrn Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Staatsanwalt (StA) muß man noch mit der Ergänzung Richter (§ 5 DRiG) versehen, das ergibt sich noch zusätzlich aus seinem Profil. Damit wird es aber noch undurchsichtiger. Wer weiß, was der so treibt. Ist auch nicht so wichtig!
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Alt 09.11.2007, 22:23   # 127
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Brainstorm Beitrag anzeigen
Danke Ihnen erstmal für Ihre Antwort! Warum überrascht mich dieses "Nein." bloss nicht...?!
Das weiß ich nicht. Ich verstehe aber den Sinn Ihres Satzes nicht, was schon mit dem Kürzel FS-Treiben beginnt. Und Ratespiele mag ich nicht.

Zitat:
Ist das das Moralverständnis für diese Welt, das Sie Ihren Kindern hinterlassen wollen?? Geld stinkt nicht?? Da bin ich ganz anderer Meinung...-
Ich will gar nichts hinterlassen.

Ich habe nur vermutet, dass die Strafanzeigen nachlassen werden. Wer 12,00 € + Rückporto & Personalkosten für den ganzen Schriftverkehr für die Akteneinsicht aufbringen kann, der kann auch 35,00 € für eine Auskunft bezahlen (wobei noch nicht einmal sicher ist, ob die Auskunft überhaupt etwas kostet). Sie unterschätzen da den Faktor Zeit, der kostenmäßig in einer Kanzlei eine nicht unbedeutende Rolle spielt.

Was die Moral angeht: "Geld stinkt nicht" ist doch bereits eine der moralischen Prämissen unserer Zeit. Überall, selbst in der Kirche.

Das soll nicht heißen, dass ich diese Einstellung unterstütze.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
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Alt 10.11.2007, 02:11   # 128
Brumbär
 
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Zitat:
Zitat von morris1612 Beitrag anzeigen
Dann noch ne ganz andere Frage: Warum werden zZ nur die Tauschbörsen kriminalisiert, nicht aber das Usenet - denn im usenet finde ich doch genauso nach dem was ich suche?
Habe mich auch schon mal mit der Frage beschäftigt. Das Problem ist glaube ich, dass gegen die Anbieter der Accounts kaum etwas gemacht werden kann, da das Usenet ja nicht illegal ist.

Spricht man muss gegen die Serverbetreiber vorgehen. Von Deutschland aus kann man aber wohl nur gegen deutsche Server vorgehen. Dies wird anscheinend auch gemacht. Jedenfalls hatte ich letztens aus der Seite eines solchen Betreibers gelesen, dass er seinen Server nun abstellt.

War ja auch bei Edonkey so ... oder kennst findest du noch einen in Deutschland betriebenen Server?

Im Übrigen hier mal ein Link zu einer Mitteilung eines neuen Urteils des LG Darmstadt, wonach die Speicherung der IP Adresse für 7 Tage zulässig ist.
Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Gewinnspielrecht, Wirtschaftsrecht, Online-Recht :eekdevil:
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Alt 10.11.2007, 20:36   # 129
RA Dr. Alexander Wachs
 
Benutzerbild von RA Dr. Alexander Wachs
 
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


aufgrund vieler Nachfragen möchte ich mich zu einigen hier diskutierten Punkten (erneut) äußern.

1.Vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben, Ja oder Nein?
Wenn Sie nicht wissen was eine Unterlassungserklärung ist, und die Folgen der Abgabe nicht einschätzen können, lautet die Antwort eindeutig Nein. Im Zweifel sollten Sie wirklich einen Anwalt befragen.
Dieser Hinweis ist nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für meine Kollegen gedacht. Wer nach Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung weiterhin seinen Internetanschluss nur halbherzig schützt und oder gar nicht weiß was er zu tun hat, riskiert die Insolvenz.
Es werden in dem Forum hier eine Vielzahl von Anwälten genannt. Es lieg in der Natur der Sache, dass die genannten Anwälte nicht immer alle einer Meinung sind, zweifellos ist es aber sinnvoll einmal einen in der Materie tätigen Anwalt (RA Morbitzer aus Hannover, RA Dr. Eikmeier aus Witten, RA Solmecke aus Köln oder meine Wenigkeit RA Dr. Wachs aus Hamburg zu der Angelegenheit zu befragen). Nach meinem Kenntnisstand bieten alle Genannten die Möglichkeit zu einer kurzen kostenlosen Einschätzung der Lage.
Im übrigen verweise ich (erneut)auf meinen Beitrag auf meiner Internetpräsenz:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung

2. Entwicklung auf dem Abmahnungsmarkt wegen Urheberrechtsverletzungen
Der eine oder andere mag es bereits leidvoll erfahren haben, die Kanzlei Rasch mahnt nicht mehr allein Urheberrechtsverletzungen von Tauschbörsennutzern für die 5 großen Musikfirmen ab. Hinzu gekommen ist die Kanzlei Waldorf aus München.

Amüsant wäre es allerdings wenn irgendwann aus München Strafanzeige gegen eine IP gestellt wird, die der ProMedia GmbH/der Kanzlei Rasch zugeordnet wird und die Staatsgewalt ausrückt. Hausdurchsuchung bei der ProMedia, wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung.
Nur zur Klarstellung: Nein die ProMedia GmbH mach sich nicht strafbar, wenn Sie (zum Schein) Musikstücke im Internet zur Verfügung stellt, sie besitzt dafür das Einverständnis der Rechteinhaber.

Anders als die Kanzlei Rasch setzt die Kanzlei Waldorf auf geringere Abmahngebühren, die sich – abhängig von der Dateianzahl meist um € 1.000,00 bewegen. Natürlich ist dieser „bescheidenere“ Ansatz der Kanzlei Waldorf nicht allein dem Umstand geschuldet, dass die Härte mit der die Kanzlei Rasch gegen Tauschbörsennutzer vorgeht in der Bevölkerung und damit bei Kunden der Rechteinhaber immer wieder auf Unverständnis stößt, sondern auch wirtschaftlich für die Kanzlei Waldorf sinnvoller.
Nach meiner Erfahrung (ich habe allein in den letzten 2 Monaten fast 110 Erstberatungen durchgeführt) werden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bis ca. € 500,00 ohne Einschaltung eines Anwalts sofort gezahlt.
Zwischen € 500,00 und € 1.000,00 regt sich der Widerstand, aber abhängig von der Aufmachung und Schärfe des Schreibens werden die meisten schnell zahlen. Über 1.300,00 Euro schalten sehr viele den Hausanwalt oder manchmal einen spezialisierten Kollegen ein.
Alles deutet daher darauf hin, dass die Kanzlei Waldorf effizienter arbeiten wird, sollte es die Kanzlei Waldorf schaffen die Erwartungen zu erfüllen, also höhere Abmahnzahlen bei besserem Umsatz und geringeren Kosten (geringere Anzahl von Anwälten, keine „Internetermittler“ der ProMedia GmbH), könnte es durchaus passieren, dass die Kanzlei Waldorf auf lange Sicht exklusiver Partner der IFPI wird. Doch dies bleibt abzuwarten.

Diese beiden unterschiedlichen Herangehensweisen an den Umgang mit Rechtsverletzer wiederholen sich übrigens an vielen Stellen.
Viele Kanzleien haben erkannt, dass mit Abmahnungen erhebliche Umsatzzahlen zu erzielen sind, fast jede Woche betritt eine neue Kanzlei diesen lukrativen Markt. Der Kampf um Mandanten wird sicher für Verstimmung sorgen. Auch einige Rechteinhaber werden gieriger und fordern einen größeren Stück vom Kuchen. So hat ein Hersteller von Pornofilmen kürzlich die Kanzlei gewechselt und versucht nun statt € 50,00 die stolze Summe von € 1000,00 Schadensersatz durchsetzen zu lassen. Die darin erkennbare Gier wird bald auch andere Rechteinhaber befallen und für großen Wettbewerb der Abmahner untereinander und weiterhin dafür sorgen, dass irgendwann auch die verständnisvollsten Richter und Staatsanwälte dem nicht mehr tatenlos zusehen können.

Das größte Ungemach froht den Abmahnkanzleien damit aus den eigenen Reihen.


3. Äußerungen von Abgemahnten in Foren
Es ist extrem wichtig, dass sich Abgemahnte in Foren austauschen und Ihre Erfahrungen miteinander teilen. Allerdings weise ich darauf hin, dass die zuständigen Kanzleien selbstverständlich alle großen Foren mitlesen. Daher mein dringender Hinweis es zu unterlassen persönliche Daten in den Forenbeiträgen mitzuteilen. Es ist unerheblich, ob Sie am 4.11.2007 oder am 2.11.2007 abgemahnt wurden. Dass die Fristen kurz sind, ist bekannt, daher kann auch der Hinweis wann ihre Frist genau endet, unterbleiben.
Ich hatte bereits Fälle, in denen unbedachte Äußerungen im Internet sich zum Nachteil meiner Mandanten auswirkten. Unterlassen Sie bitte ebenfalls jegliche Hinweise auf Ihren Namen.





Dieser Beitrag ist bereits sehr lang, ich werde daher morgen die Punkte 4-6 hinzufügen. Bis dahin vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit




Ihr


Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-


Ps: Für die Neuabgemahnten verweise ich auf meinen "Erste Hilfe" Bereich

http://www.dr-wachs.de/unerlaubte-ve...aufnahmen.html
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Alt 11.11.2007, 11:58   # 130
Brainstorm
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Das weiß ich nicht. Ich verstehe aber den Sinn Ihres Satzes nicht, was schon mit dem Kürzel FS-Treiben beginnt. Und Ratespiele mag ich nicht.
Ratespiele spiele ich auch nicht. FS ist nur die gebräuchliche Abkürzung für "file sharing". Was war sonst noch unklar an meinem Satz? Wenn ich die vielbeschworenen, handfesten Beweise als Abmahner in der Hand habe, dann muss ich doch nicht so 'rumeiern, wie es die Kanzleien derzeit mit Mahnbescheiden und Einschaltung von Inkassobüros tun. Dann gehe ich doch schnurstracks mit einem gepflegten Musterprozess vor Gericht, ziehe den durch und setze dem illegalen Filesharing ein Ende. Alles Andere ist doch in meinen Augen, ja..., eben Augenwischerei. Und macht mich weder glaubwürdiger, noch ernst zu nehmender als Gegner.

Übrigens: seit wann hatte "die Kirche" je etwas mit Moral gemeinsam??

Gruß,
Brainstorm
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Alt 11.11.2007, 12:11   # 131
Eikmeier
 
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@brainstorm

Es gibt mehrere Möglichkeiten, warum kein Prozess geführt wird. Neben der Frage der Darlegungs- und Beweislast spielt es sicher auch eine Rolle, dass ein Prozeß Zeit und Geld kostet.

Wenn man nun x% der abgemahnten Gegner außergerichtlich zur Zahlung bewegen kann, dann kommt es auch auf die Größe von x an, ob die Prozeßführung gegen den Rest lohnt.

Es kann natürlich sein, dass man die Beweislage als dürftig einschätzt. Das muss aber nicht so sein. Jedenfalls kann man allein daraus, dass kein Prozeß geführt wird, keinen zwingenden Schluss auf die Qualität der Beweise ziehen.

Auch die Abgabe an Inkassobüros läßt keine zwingenden Schlüsse auf den Beweggrund - insbesondere auf die Beweislage - zu.

Wie die Gerichte mit den potentiell vorhandenen Beweisen umgehen, wird man ohnehin erst sehen, wenn es Entscheidungen dazu gibt. Bis dahin bleibt es letztlich Spekulation.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
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Alt 11.11.2007, 12:33   # 132
Brainstorm
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Wenn man nun x% der abgemahnten Gegner außergerichtlich zur Zahlung bewegen kann, dann kommt es auch auf die Größe von x an, ob die Prozeßführung gegen den Rest lohnt.
@Eikmeier
Was die Beweiswürdigung und ihre Spekulativität angeht, so bin ich da gleicher Meinung. Abwarten und "aufrüsten"...- :razz: (edit): Ausserdem unterstelle ich -vielleicht zu Unrecht- den Gerichten ein technisches Verständnis, das in umgekehrt-proportionalem Verhältnis zum Alter des Richters/der Richterin steht; in dem Punkt arbeitet die Zeit für uns Filesharer...-

Aber in Ihrer Rechnung -inhaltlich absolut richtig- vermisse ich den Faktor "Rechteinhaber", also Ihre originären Mandanten. Ich lese nur "Zahlung". Wie bereits erwähnt: an einer halbgaren, modifizierten UE und -wenn überhaupt- geringem Schadenersatz kann mir doch als Rechteinhaber nicht so sehr gelegen sein, wie an einer Unterbindung des unerlaubten, unentgeltlichen Verbreitens meiner "Ware". Sollte doch so sein, oder?!

Total OT: @all: Sorry für den -zumindest bis dato- Dialog, aber schon mein Grossvater lehrte mich: Du wirst nicht schlauer, wenn Du redest, sondern nur, wenn Du zuhörst; und wer die richtigen Antworten will, der muss erst die richtigen Fragen stellen. Nichts für ungut...!


Gruß,
Brainstorm
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Alt 11.11.2007, 14:42   # 133
michel stock
Gastposter
 
Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig

Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.

Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.

Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.

Diese laufen dem Gericht zufolge "aus Gründen der Logik" ins Leere. Die Kanzlei Rasch hatte wie in anderen Fällen auch eine Fraunhofer-Studie ins Feld geführt, nach der in den Jahren 2001 und 2002 jeweils über fünf Milliarden Musikdateien verbreitet worden seien. Das Gericht bestritt diese Zahlen nicht, erklärte aber, sie würden keinen "strafrechtlich relevanten Schaden" belegen. Im Gegenteil habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten.

In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.

Auch den Vorwurf des Vorsatzes in der Strafanzeige zog das Amtsgericht in Zweifel. Es sei in einer US-amerikanischen Studie von 2006 überzeugend dargelegt, dass Clients zu fünf gängigen P2P-Netzwerken Programmkomponenten aufweisen, "die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, der im vorliegenden Fall als Täter anzusprechen wäre, dies erkennen könne". Außer im Falle eines Geständnisses sei folglich "der Nachweis, er sei nicht auf die teils verborgenen und schwer entdeckbaren Redistributionsprogrammteile hereingefallen, kaum zu führen".

Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat".

Der Beschluss dürfte bundesweit bei den Staatsanwaltschaften auf großes Interesse stoßen. In Gesprächen mit Strafermittlern und Staatsanwälten erfuhr heise online immer wieder, dass die Behörden unter der Last von Massenstrafanzeigen der Rechteinhaber ächzen. "Da bleibt die Ermittlung schwerer Straftaten auf der Strecke, weil wir uns mit diesen Bagatellgeschichten herumschlagen müssen", beschwerte sich beispielsweise ein Staatsanwalt, der nicht genannt werden will. Unter der Hand war zu erfahren, dass mehrere Staatsanwälte versuchen werden, einen ähnlichen Beschluss ihres ortsansässigen Amtsgericht zu erwirken. (hob/c't)
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Alt 11.11.2007, 15:32   # 134
Eikmeier
 
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Zitat von Brainstorm Beitrag anzeigen
Aber in Ihrer Rechnung -inhaltlich absolut richtig- vermisse ich den Faktor "Rechteinhaber", also Ihre originären Mandanten.
Wieso meine originären Mandanten? Wenn ich Rechteinhaber vertreten würde, dann wäre das hier nicht der Ort, an dem ich Beiträge schriebe.

Wie deren Absprachen mit den jeweiligen Kanzleien aussehen, weiß ich nicht. Da kann ich nur innerliche Vermutungen anstellen.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
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Alt 11.11.2007, 16:56   # 135
niewiederinternet
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Wieso meine originären Mandanten? Wenn ich Rechteinhaber vertreten würde, dann wäre das hier nicht der Ort, an dem ich Beiträge schriebe.

Wie deren Absprachen mit den jeweiligen Kanzleien aussehen, weiß ich nicht. Da kann ich nur innerliche Vermutungen anstellen.
moin
fakt ist, das die herren abmahn-anwälte nichts als abzocken,reine gier und die niedristen instinke werde da erweckt.
das hat nichts mehr mit recht und ordnung zu tun, wie soll da einer nach solcher attacke rechtsbewusstsein bekommen,das erzeugt nur das gegenteil.
es werden jetzt alle anwälte über einen kam gezogen und der glauben an die Justiz geht verloren.
da werden gesetzte erlassen die ein normal bürger total überfordern und dann wird von oben herab verklagt das die wände wackeln.

der arzt schwört auf den hippokrates und schläft dabei ein,der jurist lacht justzia aus, wo soll das noch hinführen.

gruss
niewiederinternet
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Alt 11.11.2007, 20:34   # 136
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
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Hallo Herr Dr. Wachs,

das was Sie schreiben ist erst einmal erfrischend, weil es neue Informationen zur Sache enthält.
Diese Nachrichten sind gut und schlecht zugleich.

Gut daran ist es folgendes:
• zu hören, daß die geforderten Summen runtergehen,
• hoffentlich ist es so (wie Sie es uns prophezeien), dass irgendwann auch die verständnisvollsten Richter und Staatsanwälte dem Treiben der Abmahnkanzleien nicht mehr tatenlos zusehen können,
• es bleibt aber auch zu hoffen (und das ist mein Wunsch), daß es dann nicht mehr unbemerkt an der Politik vorbeigehen kann.

Schlecht daran ist:
• daß mit der Konkurrenz der Abmahnkanzleien die Gier sicher bald auch die Rechteinhaber befallen wird (wie Sie es schon heute ansatzweise erkennen), weil auch die Rechteinhaber mehr an der Abmahnflut verdienen wollen.
• daß es künftig auch durchaus passieren kann, daß Abgemahnte Post von Rasch und danach noch mal Post von Waldorf erhalten für Aktivitäten, die kurz hintereinander liegen.
• daß künftig bei der vorauseilenden Unterlassungserklärung (bei einem Hinweis von Seiten der Strafverfolgungsbehörden auf die Kanzlei Waldorf) sowohl die Hörbücher als auch die Musikdateien abgedeckt werden müssen.

Für Betroffene ist dieser Link wichtig, auf die Seite von Steffen: http://www.abmahnwahn.dreipage.de/we..._73325144.html
Dort kann man nachsehen, welcher Verlag künftig auch Empfänger einer Erklärung sein muß, wenn man Musik und mp3-Dateien auf dem Rechner hat (auch wenn die Musik und Hörbücher überwiegend gekauft wurde und man Urheberrechtsgebühren bezahlt hat, weil man sie trotzdem nicht anbieten darf). Dort muß man unter Waldorf nachsehen, was bisher abgemahnt wurde.

@michel stock

das war sicher gut gemeint mit Deinem kopierten Text von: heise online - Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig
In Zukunft reicht aber ein Link und ein eigener Kommentar. Leider war es auch nicht neu, im Juli diesen Jahres hat es uns hier schon durchgerüttelt das Urteil der mutigen Richterin aus Offenburg; aber Schule hat es bisher leider nicht gemacht in Deutschland.

@niewiederinternet

sei bitte nicht so ungerecht, es gibt einen riesengroßen Unterschied zwischen Abmahnanwälten und anderen Anwälten. Du weißt es und solltest deshalb nicht schreiben: „jetzt alle Anwälte über einen Kamm gezogen“. Jeder, der sich von diesen Abmahnanwälten und deren Tun distanzieren kann, sollte auch unser Vertrauen haben. Und das sollten wir auch ehrlich so zum Ausdruck bringen. Natürlich hast Du eine Wut; aber bitte auf die richtigen Leute.

Gruß Baker
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Alt 11.11.2007, 21:33   # 137
Brainstorm
 
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Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Wieso meine originären Mandanten? Wenn ich Rechteinhaber vertreten würde, dann wäre das hier nicht der Ort, an dem ich Beiträge schriebe.
Hab' ich da was übersehen oder falsch gelesen im gulli:board? "Abmahner in spe"? Ich liege doch richtig damit, dass beide "Eikmeier"s aus Hattingen im gulli und hier in realita identisch sind?! Alter Esel und Hadron haben da ja einige interessante Links in Bezug auf Ihre Nähe zur "resisto it" geliefert. (@Alter Esel: Vielleicht kannst Du die hier ja nochmal einbringen, ich finde sie gerade nicht. Danke!) Na gut, "in spe" heisst nicht "ich mach's schon". Aber die Richtung zeigt es. Macht aber nichts, selbst wenn es so wäre, dann diskreditiert es Sie in meinen Augen nicht; ich rede gerne mit (m?)einem "Abmahner in spe". Eine Diskussion lebt ja schliesslich nicht von einheitlichen Meinungen. Wobei ich ehrlich sagen muss, dass ich -analog zu Baker- ein solches Forum zu diesem Thema eigentlich lieber nicht vorfinden müssen möchte. Aber wenn es schon sein muss, dann darf man auch mal seinem Gegner zuhören. Und von ihm lernen. Machen die Abmahnkanzleien ja auch.

Gruß,
Brainstorm
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Alt 11.11.2007, 23:22   # 138
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Das "in spe" ist eine ironische Antwort auf die Unterstellung, einer werden zu wollen, da eine Verbindung zu Resisto besteht bzw. "der Name im Internet" zu finden ist.

Leider sind die meisten, mich eingeschlossen, inzwischen so paranoid oder voller Vorurteile, das man automatisch in diese Schublade kommt.
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Alt 11.11.2007, 23:29   # 139
morris1612
 
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Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
• daß künftig bei der vorauseilenden Unterlassungserklärung (bei einem Hinweis von Seiten der Strafverfolgungsbehörden auf die Kanzlei Waldorf) sowohl die Hörbücher als auch die Musikdateien abgedeckt werden müssen.
Baker, es sind nicht nur Hörbücher und Musik, ich wurde von den Waldörfern wegen zwei eingescannten Büchern abgemahnt, die ich angeblich downgeloaded hatte.
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Alt 12.11.2007, 00:04   # 140
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Brainstorm Beitrag anzeigen
Hab' ich da was übersehen oder falsch gelesen im gulli:board? "Abmahner in spe"? Ich liege doch richtig damit, dass beide "Eikmeier"s aus Hattingen im gulli und hier in realita identisch sind?! [B]Alter
Vielleicht nicht alles gelesen? Sicher sind die identisch, wobei Hattingen mein Wohnort ist und meine Kanzlei in Witten liegt.

Hier ist der Link
, müsste aber auch über google zu finden sein.

Oder ist das schon zensiert?

Aber gut, ich hab auf diese Diskussion keine Lust mehr. Wie gesagt, wenn ich Abmahnungen in der Sache versenden würde, dann fände sich meine Argumentation sicher nicht hier.
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Dr. Frank Eikmeier
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Alt 26.05.2012, 19:37 # --
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