| | # 123 |
| Registriert seit: 03.08.2007
Beiträge: 10
| Ist hier die Tage nicht ein interessierter Mitleser- und schreiber der Bundesrechtsanwaltskammer aufgetaucht? Soweit mir bekannt ist, nimmt die Organisation doch auch Beschwerden entgegen - oder werden dort nur die Anwälte behütet? So, wie sich die hanseatische Rechtsanwaltskammer ja auch empfohlenerweise Betroffenenangelegenheiten gegen Rasch zu Herzen nimmt. Bestimmt kann Herr BRAKSta da was für uns tun ! Und Baker, was ist los? lass Dich jetzt bitte nicht unterbuttern. Oder wurde Dir mit ernstzunehmenden rechtlichen Konsequenzen gedroht? |
|
| | # 124 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Nein. Was die Kosten des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches angeht, steht noch nicht fest, wie diese Regelung überhaupt aussieht. Außerdem kostet die Akteneinsicht bei der StA auch Geld, nämlich 12,00 Aktenversendungspauschale und natürlich noch mehr Zeit. Aber man wird sehen, was kommt. Außerdem machen die 35,00 , die jetzt für die Auskunft gezahlt werden, wohl bei dem Kostenvolumen kaum etwas aus. |
|
| | # 125 | |
| Registriert seit: 11.08.2007 Ort: in Deinen schlimmsten Träumen
Beiträge: 44
| Zitat:
Kosten von 35,00 EUR multipliziert mit den zu erwartenden zighunderttausenden Auskunftsersuchen, "bereinigt" um die "erwartungsgemässe Ausfallquote" und zahlbar direkt aus den liquiden Mitteln der Abmahnkanzlei...; da brauche ich als Kaufmann nicht viel Phantasie, um mir vorzustellen, dass das für die ein oder andere Kanzlei ein echtes Existenzrisiko werden wird; und das bereits in kürzester Zeit...! Und -wie Sie sehr richtig schreiben- dazu noch die anderen Kosten addiert: Eigenliquidität verbessern sieht anders aus, jedenfalls in kaufmännischem Denken. Warum also diesen Auskunftskostenblock nicht, wie bis dato erfolgreich praktiziert, weiterhin auf Steuerzahlers Schultern abwälzen?? Was ein Anderer -noch dazu so abstrakter Zahler, wie der "Staat", also alle Steuer zahlenden Bürger- an Kosten trägt, das muss mich als Wirtschaftsunternehmen in meiner Kostenrechnung ja nicht mehr interessieren, oder?? Ist das das Moralverständnis für diese Welt, das Sie Ihren Kindern hinterlassen wollen?? Geld stinkt nicht?? Da bin ich ganz anderer Meinung...- Gruß, Brainstorm | |
|
| | # 126 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Marko-TH, ich bin hier angetreten, um den Leuten zu helfen, die abgemahnt wurden. Nichts anderes ist mein Ziel. Solange sich keiner mehr meldet, der Hilfe braucht, gibt es für mich nichts zu tun. Die Idee von Dr. Eikmeier mit den Abgeordneten ist nicht schlecht, werde mal darüber nachdenken. Gruß Baker ps.: den Herrn Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Staatsanwalt (StA) muß man noch mit der Ergänzung Richter (§ 5 DRiG) versehen, das ergibt sich noch zusätzlich aus seinem Profil. Damit wird es aber noch undurchsichtiger. Wer weiß, was der so treibt. Ist auch nicht so wichtig! |
|
| | # 127 | ||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Zitat:
Ich habe nur vermutet, dass die Strafanzeigen nachlassen werden. Wer 12,00 + Rückporto & Personalkosten für den ganzen Schriftverkehr für die Akteneinsicht aufbringen kann, der kann auch 35,00 für eine Auskunft bezahlen (wobei noch nicht einmal sicher ist, ob die Auskunft überhaupt etwas kostet). Sie unterschätzen da den Faktor Zeit, der kostenmäßig in einer Kanzlei eine nicht unbedeutende Rolle spielt. Was die Moral angeht: "Geld stinkt nicht" ist doch bereits eine der moralischen Prämissen unserer Zeit. Überall, selbst in der Kirche. Das soll nicht heißen, dass ich diese Einstellung unterstütze. | ||
|
| | # 128 | |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 136
| Zitat:
Spricht man muss gegen die Serverbetreiber vorgehen. Von Deutschland aus kann man aber wohl nur gegen deutsche Server vorgehen. Dies wird anscheinend auch gemacht. Jedenfalls hatte ich letztens aus der Seite eines solchen Betreibers gelesen, dass er seinen Server nun abstellt. War ja auch bei Edonkey so ... oder kennst findest du noch einen in Deutschland betriebenen Server? Im Übrigen hier mal ein Link zu einer Mitteilung eines neuen Urteils des LG Darmstadt, wonach die Speicherung der IP Adresse für 7 Tage zulässig ist. Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Gewinnspielrecht, Wirtschaftsrecht, Online-Recht :eekdevil: | |
|
| | # 129 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund vieler Nachfragen möchte ich mich zu einigen hier diskutierten Punkten (erneut) äußern. 1.Vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben, Ja oder Nein? Wenn Sie nicht wissen was eine Unterlassungserklärung ist, und die Folgen der Abgabe nicht einschätzen können, lautet die Antwort eindeutig Nein. Im Zweifel sollten Sie wirklich einen Anwalt befragen. Dieser Hinweis ist nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für meine Kollegen gedacht. Wer nach Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung weiterhin seinen Internetanschluss nur halbherzig schützt und oder gar nicht weiß was er zu tun hat, riskiert die Insolvenz. Es werden in dem Forum hier eine Vielzahl von Anwälten genannt. Es lieg in der Natur der Sache, dass die genannten Anwälte nicht immer alle einer Meinung sind, zweifellos ist es aber sinnvoll einmal einen in der Materie tätigen Anwalt (RA Morbitzer aus Hannover, RA Dr. Eikmeier aus Witten, RA Solmecke aus Köln oder meine Wenigkeit RA Dr. Wachs aus Hamburg zu der Angelegenheit zu befragen). Nach meinem Kenntnisstand bieten alle Genannten die Möglichkeit zu einer kurzen kostenlosen Einschätzung der Lage. Im übrigen verweise ich (erneut)auf meinen Beitrag auf meiner Internetpräsenz: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung 2. Entwicklung auf dem Abmahnungsmarkt wegen Urheberrechtsverletzungen Der eine oder andere mag es bereits leidvoll erfahren haben, die Kanzlei Rasch mahnt nicht mehr allein Urheberrechtsverletzungen von Tauschbörsennutzern für die 5 großen Musikfirmen ab. Hinzu gekommen ist die Kanzlei Waldorf aus München. Amüsant wäre es allerdings wenn irgendwann aus München Strafanzeige gegen eine IP gestellt wird, die der ProMedia GmbH/der Kanzlei Rasch zugeordnet wird und die Staatsgewalt ausrückt. Hausdurchsuchung bei der ProMedia, wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung. Nur zur Klarstellung: Nein die ProMedia GmbH mach sich nicht strafbar, wenn Sie (zum Schein) Musikstücke im Internet zur Verfügung stellt, sie besitzt dafür das Einverständnis der Rechteinhaber. Anders als die Kanzlei Rasch setzt die Kanzlei Waldorf auf geringere Abmahngebühren, die sich abhängig von der Dateianzahl meist um 1.000,00 bewegen. Natürlich ist dieser bescheidenere Ansatz der Kanzlei Waldorf nicht allein dem Umstand geschuldet, dass die Härte mit der die Kanzlei Rasch gegen Tauschbörsennutzer vorgeht in der Bevölkerung und damit bei Kunden der Rechteinhaber immer wieder auf Unverständnis stößt, sondern auch wirtschaftlich für die Kanzlei Waldorf sinnvoller. Nach meiner Erfahrung (ich habe allein in den letzten 2 Monaten fast 110 Erstberatungen durchgeführt) werden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bis ca. 500,00 ohne Einschaltung eines Anwalts sofort gezahlt. Zwischen 500,00 und 1.000,00 regt sich der Widerstand, aber abhängig von der Aufmachung und Schärfe des Schreibens werden die meisten schnell zahlen. Über 1.300,00 Euro schalten sehr viele den Hausanwalt oder manchmal einen spezialisierten Kollegen ein. Alles deutet daher darauf hin, dass die Kanzlei Waldorf effizienter arbeiten wird, sollte es die Kanzlei Waldorf schaffen die Erwartungen zu erfüllen, also höhere Abmahnzahlen bei besserem Umsatz und geringeren Kosten (geringere Anzahl von Anwälten, keine Internetermittler der ProMedia GmbH), könnte es durchaus passieren, dass die Kanzlei Waldorf auf lange Sicht exklusiver Partner der IFPI wird. Doch dies bleibt abzuwarten. Diese beiden unterschiedlichen Herangehensweisen an den Umgang mit Rechtsverletzer wiederholen sich übrigens an vielen Stellen. Viele Kanzleien haben erkannt, dass mit Abmahnungen erhebliche Umsatzzahlen zu erzielen sind, fast jede Woche betritt eine neue Kanzlei diesen lukrativen Markt. Der Kampf um Mandanten wird sicher für Verstimmung sorgen. Auch einige Rechteinhaber werden gieriger und fordern einen größeren Stück vom Kuchen. So hat ein Hersteller von Pornofilmen kürzlich die Kanzlei gewechselt und versucht nun statt 50,00 die stolze Summe von 1000,00 Schadensersatz durchsetzen zu lassen. Die darin erkennbare Gier wird bald auch andere Rechteinhaber befallen und für großen Wettbewerb der Abmahner untereinander und weiterhin dafür sorgen, dass irgendwann auch die verständnisvollsten Richter und Staatsanwälte dem nicht mehr tatenlos zusehen können. Das größte Ungemach froht den Abmahnkanzleien damit aus den eigenen Reihen. 3. Äußerungen von Abgemahnten in Foren Es ist extrem wichtig, dass sich Abgemahnte in Foren austauschen und Ihre Erfahrungen miteinander teilen. Allerdings weise ich darauf hin, dass die zuständigen Kanzleien selbstverständlich alle großen Foren mitlesen. Daher mein dringender Hinweis es zu unterlassen persönliche Daten in den Forenbeiträgen mitzuteilen. Es ist unerheblich, ob Sie am 4.11.2007 oder am 2.11.2007 abgemahnt wurden. Dass die Fristen kurz sind, ist bekannt, daher kann auch der Hinweis wann ihre Frist genau endet, unterbleiben. Ich hatte bereits Fälle, in denen unbedachte Äußerungen im Internet sich zum Nachteil meiner Mandanten auswirkten. Unterlassen Sie bitte ebenfalls jegliche Hinweise auf Ihren Namen. Dieser Beitrag ist bereits sehr lang, ich werde daher morgen die Punkte 4-6 hinzufügen. Bis dahin vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- Ps: Für die Neuabgemahnten verweise ich auf meinen "Erste Hilfe" Bereich http://www.dr-wachs.de/unerlaubte-ve...aufnahmen.html |
|
| | # 130 | |
| Registriert seit: 11.08.2007 Ort: in Deinen schlimmsten Träumen
Beiträge: 44
| Zitat:
Übrigens: seit wann hatte "die Kirche" je etwas mit Moral gemeinsam?? Gruß, Brainstorm | |
|
| | # 131 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| @brainstorm Es gibt mehrere Möglichkeiten, warum kein Prozess geführt wird. Neben der Frage der Darlegungs- und Beweislast spielt es sicher auch eine Rolle, dass ein Prozeß Zeit und Geld kostet. Wenn man nun x% der abgemahnten Gegner außergerichtlich zur Zahlung bewegen kann, dann kommt es auch auf die Größe von x an, ob die Prozeßführung gegen den Rest lohnt. Es kann natürlich sein, dass man die Beweislage als dürftig einschätzt. Das muss aber nicht so sein. Jedenfalls kann man allein daraus, dass kein Prozeß geführt wird, keinen zwingenden Schluss auf die Qualität der Beweise ziehen. Auch die Abgabe an Inkassobüros läßt keine zwingenden Schlüsse auf den Beweggrund - insbesondere auf die Beweislage - zu. Wie die Gerichte mit den potentiell vorhandenen Beweisen umgehen, wird man ohnehin erst sehen, wenn es Entscheidungen dazu gibt. Bis dahin bleibt es letztlich Spekulation. |
|
| | # 132 | |
| Registriert seit: 11.08.2007 Ort: in Deinen schlimmsten Träumen
Beiträge: 44
| Zitat:
Was die Beweiswürdigung und ihre Spekulativität angeht, so bin ich da gleicher Meinung. Abwarten und "aufrüsten"...- :razz: (edit): Ausserdem unterstelle ich -vielleicht zu Unrecht- den Gerichten ein technisches Verständnis, das in umgekehrt-proportionalem Verhältnis zum Alter des Richters/der Richterin steht; in dem Punkt arbeitet die Zeit für uns Filesharer...- Aber in Ihrer Rechnung -inhaltlich absolut richtig- vermisse ich den Faktor "Rechteinhaber", also Ihre originären Mandanten. Ich lese nur "Zahlung". Wie bereits erwähnt: an einer halbgaren, modifizierten UE und -wenn überhaupt- geringem Schadenersatz kann mir doch als Rechteinhaber nicht so sehr gelegen sein, wie an einer Unterbindung des unerlaubten, unentgeltlichen Verbreitens meiner "Ware". Sollte doch so sein, oder?! Total OT: @all: Sorry für den -zumindest bis dato- Dialog, aber schon mein Grossvater lehrte mich: Du wirst nicht schlauer, wenn Du redest, sondern nur, wenn Du zuhörst; und wer die richtigen Antworten will, der muss erst die richtigen Fragen stellen. Nichts für ungut...! Gruß, Brainstorm | |
|
| | # 133 |
| Gastposter | Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht. Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können. Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander. Diese laufen dem Gericht zufolge "aus Gründen der Logik" ins Leere. Die Kanzlei Rasch hatte wie in anderen Fällen auch eine Fraunhofer-Studie ins Feld geführt, nach der in den Jahren 2001 und 2002 jeweils über fünf Milliarden Musikdateien verbreitet worden seien. Das Gericht bestritt diese Zahlen nicht, erklärte aber, sie würden keinen "strafrechtlich relevanten Schaden" belegen. Im Gegenteil habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten. In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere. Auch den Vorwurf des Vorsatzes in der Strafanzeige zog das Amtsgericht in Zweifel. Es sei in einer US-amerikanischen Studie von 2006 überzeugend dargelegt, dass Clients zu fünf gängigen P2P-Netzwerken Programmkomponenten aufweisen, "die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, der im vorliegenden Fall als Täter anzusprechen wäre, dies erkennen könne". Außer im Falle eines Geständnisses sei folglich "der Nachweis, er sei nicht auf die teils verborgenen und schwer entdeckbaren Redistributionsprogrammteile hereingefallen, kaum zu führen". Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat". Der Beschluss dürfte bundesweit bei den Staatsanwaltschaften auf großes Interesse stoßen. In Gesprächen mit Strafermittlern und Staatsanwälten erfuhr heise online immer wieder, dass die Behörden unter der Last von Massenstrafanzeigen der Rechteinhaber ächzen. "Da bleibt die Ermittlung schwerer Straftaten auf der Strecke, weil wir uns mit diesen Bagatellgeschichten herumschlagen müssen", beschwerte sich beispielsweise ein Staatsanwalt, der nicht genannt werden will. Unter der Hand war zu erfahren, dass mehrere Staatsanwälte versuchen werden, einen ähnlichen Beschluss ihres ortsansässigen Amtsgericht zu erwirken. (hob/c't) |
|
| | # 134 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Wie deren Absprachen mit den jeweiligen Kanzleien aussehen, weiß ich nicht. Da kann ich nur innerliche Vermutungen anstellen. | |
|
| | # 135 | |
| Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
| Zitat:
fakt ist, das die herren abmahn-anwälte nichts als abzocken,reine gier und die niedristen instinke werde da erweckt. das hat nichts mehr mit recht und ordnung zu tun, wie soll da einer nach solcher attacke rechtsbewusstsein bekommen,das erzeugt nur das gegenteil. es werden jetzt alle anwälte über einen kam gezogen und der glauben an die Justiz geht verloren. da werden gesetzte erlassen die ein normal bürger total überfordern und dann wird von oben herab verklagt das die wände wackeln. der arzt schwört auf den hippokrates und schläft dabei ein,der jurist lacht justzia aus, wo soll das noch hinführen. gruss niewiederinternet | |
|
| | # 136 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Herr Dr. Wachs, das was Sie schreiben ist erst einmal erfrischend, weil es neue Informationen zur Sache enthält. Diese Nachrichten sind gut und schlecht zugleich. Gut daran ist es folgendes: • zu hören, daß die geforderten Summen runtergehen, • hoffentlich ist es so (wie Sie es uns prophezeien), dass irgendwann auch die verständnisvollsten Richter und Staatsanwälte dem Treiben der Abmahnkanzleien nicht mehr tatenlos zusehen können, • es bleibt aber auch zu hoffen (und das ist mein Wunsch), daß es dann nicht mehr unbemerkt an der Politik vorbeigehen kann. Schlecht daran ist: • daß mit der Konkurrenz der Abmahnkanzleien die Gier sicher bald auch die Rechteinhaber befallen wird (wie Sie es schon heute ansatzweise erkennen), weil auch die Rechteinhaber mehr an der Abmahnflut verdienen wollen. • daß es künftig auch durchaus passieren kann, daß Abgemahnte Post von Rasch und danach noch mal Post von Waldorf erhalten für Aktivitäten, die kurz hintereinander liegen. • daß künftig bei der vorauseilenden Unterlassungserklärung (bei einem Hinweis von Seiten der Strafverfolgungsbehörden auf die Kanzlei Waldorf) sowohl die Hörbücher als auch die Musikdateien abgedeckt werden müssen. Für Betroffene ist dieser Link wichtig, auf die Seite von Steffen: http://www.abmahnwahn.dreipage.de/we..._73325144.html Dort kann man nachsehen, welcher Verlag künftig auch Empfänger einer Erklärung sein muß, wenn man Musik und mp3-Dateien auf dem Rechner hat (auch wenn die Musik und Hörbücher überwiegend gekauft wurde und man Urheberrechtsgebühren bezahlt hat, weil man sie trotzdem nicht anbieten darf). Dort muß man unter Waldorf nachsehen, was bisher abgemahnt wurde. @michel stock das war sicher gut gemeint mit Deinem kopierten Text von: heise online - Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig In Zukunft reicht aber ein Link und ein eigener Kommentar. Leider war es auch nicht neu, im Juli diesen Jahres hat es uns hier schon durchgerüttelt das Urteil der mutigen Richterin aus Offenburg; aber Schule hat es bisher leider nicht gemacht in Deutschland. @niewiederinternet sei bitte nicht so ungerecht, es gibt einen riesengroßen Unterschied zwischen Abmahnanwälten und anderen Anwälten. Du weißt es und solltest deshalb nicht schreiben: „jetzt alle Anwälte über einen Kamm gezogen“. Jeder, der sich von diesen Abmahnanwälten und deren Tun distanzieren kann, sollte auch unser Vertrauen haben. Und das sollten wir auch ehrlich so zum Ausdruck bringen. Natürlich hast Du eine Wut; aber bitte auf die richtigen Leute. Gruß Baker |
|
| | # 137 | |
| Registriert seit: 11.08.2007 Ort: in Deinen schlimmsten Träumen
Beiträge: 44
| Zitat:
Gruß, Brainstorm | |
|
| | # 138 |
| Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 3
| Das "in spe" ist eine ironische Antwort auf die Unterstellung, einer werden zu wollen, da eine Verbindung zu Resisto besteht bzw. "der Name im Internet" zu finden ist. Leider sind die meisten, mich eingeschlossen, inzwischen so paranoid oder voller Vorurteile, das man automatisch in diese Schublade kommt. |
|
| | # 140 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Hier ist der Link , müsste aber auch über google zu finden sein. Oder ist das schon zensiert? ![]() Aber gut, ich hab auf diese Diskussion keine Lust mehr. Wie gesagt, wenn ich Abmahnungen in der Sache versenden würde, dann fände sich meine Argumentation sicher nicht hier. | |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren: Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/50857-brief-rasch-rechtsanwaelte-hamburg-teil-2-a.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Der Volksbrief | The Different Way | Dieses Thema | Pingback | 14.01.2009 16:17 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de Thema anzeigen - Diskussionen nur hier! | Dieses Thema | Refback | 18.09.2008 08:54 | |
| Die ist eine gemeinsame Aktion v | Dieses Thema | Refback | 18.09.2008 08:49 | |
| Verein gegen den Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 17.09.2008 17:45 | |
| Bookmarks | Dieses Thema | Refback | 17.09.2008 07:55 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de Thema anzeigen - Diskussionen nur hier! | Dieses Thema | Refback | 15.09.2008 23:40 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de Thema anzeigen - Interviews mit RA Dr. Wachs | Dieses Thema | Refback | 14.09.2008 03:08 | |
| Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Teil 1 | Dieses Thema | Refback | 30.08.2008 04:09 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Allgemeine Diskussion - nur hier! | Dieses Thema | Refback | 27.08.2008 12:35 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 20.08.2008 22:04 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Thema anzeigen - Diskussionsplattform: Deutschland | Dieses Thema | Refback | 13.08.2008 10:05 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 29.07.2008 12:27 | |
| Forum - Abmahnwiki | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 22:57 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 19:24 | |
| del.icio.us/network/lucina62 | Dieses Thema | Refback | 10.07.2008 18:25 | |
| Strafanzeige Urheberrecht - Seite 3 - ForumBase | Dieses Thema | Refback | 12.06.2008 19:13 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 260 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 08.04.2008 20:16 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 80 - gulli:board | Beitrag #0 | Refback | 30.03.2008 21:40 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 256 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 25.03.2008 19:22 | |
| Hilfe, Rasch hat mir eine Abmahnung geschickt - was soll ich jetzt machen? - gulli:board | Beitrag #551 | Refback | 22.02.2008 00:07 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:37 Uhr.







