| | # 1283 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo @ All, das ist doch eine etwas verdrehte Welt, die hier konstruiert wurde. Deshalb will ich auch einmal etwas dazu beitragen im neuen Jahr mit ein paar Gedanken zum Autoklau. Wer sein Auto nicht abschließt und den Schlüssel stecken lässt (Kopierschutz) und zusätzlich einen Einheitsschlüssel und Einheitsschlösser verwendet, den es für Kinder bei diversen Schlüsseldiensten (z.B. Chip,…) der Stadt kostenlos abzuholen gibt, einschließlich einer Bedienungsanleitung und einem beigefügten Verzeichnis darüber, welche Autotypen wo geparkt sind (Filesharing- Programm), ist nach meiner festen Überzeugung selbst schuld dran, wenn das Auto dann von Kindern geklaut wird. Der Denkansatz von Reuschteufel ist insofern weder komisch noch falsch. Wenn das Autoklauen “kinderleicht“ gemacht würde und überall die Kids mit den geklauten Autos rumfahren würden und sich in der Schule damit brüsten könnten, wie viele Autos sie schon gefahren haben, dann wäre doch was falsch in unserm Land. Wenn dann die Befürworter dieser “Pseudofreiheit“ als Argument vorbringen würden, dass der Schlüssel ja auf das eigene Fahrrad passe und dieses ja schließlich auch in den Verzeichnisplänen zu finden sei und das verleihen des Fahrrades an den Nachbarn damit erst möglich wäre und deshalb das alles legal, gut und richtig sei und so bleiben müsse, was da so getrieben wird (Legaldefinition von Filesharing), dann würde erst einmal mehreren Leuten deutlich, was hier mit unserer Jugend getrieben wird. Wenn dann Rattenfänger losgeschickt würden, um Jugendliche auf der Straße zu fotografieren wie sie nach Autos Ausschau halten und dann Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt würde mit den Fotos der Kids, die beim Schauen erwicht wurden, weil das Schauen nach solchen Autos für Privatleute verboten wäre und nur von den Autohändlern gesetzlich zulässig wäre, dann würde sich so mancher fragen, was das denn soll und ob man da nicht einmal die Gesetze ändern müsse. Wenn dann ein Anwalt im Auftrag eines Autoherstellers den Eltern solcher Jugendlicher vorwerfen würde, deren Kinder hätten (wegen dem Ausschau halten) einen Autohandel betreiben wollen und nur gegen Zahlung von mehreren tausend Euro und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung würde er auf ein Rechtsstreit mit mehreren Hunderttausend Euro Streitwert verzichten, dann würde sich so mancher Normalsterbliche einmal an den Kopf fühlen und fragen, ob der Anwalt nicht spinnt und da etwas verwechseln würde. Vielleicht würde die Masse der Menschen einmal kapieren, wie absurd die Behauptung ist, die da von dem Anwalt aufgestellt wird. Wenn zusätzlich die Bedienungsanleitung, die mit dem Einheitsschlüssel an die Kinder herausgegeben würde, wissenschaftlich untersucht und nachweislich so falsch wäre, dass die Kinder sie falsch verstehen müssten, dann ginge ein Aufschrei durch dieses Land und der Verbraucherschutz würde aufwachen aus seinem Tiefschlaf. Wenn dann der Staranwalt mit seinen Serienbriefen jährlich viele Millionen scheffeln und viele anderen Anwälte von vergleichbaren Niveau und Kaliber auch was von dem Kuchen wollten und ebenfalls mit dieser Masche beginnen und Kohle scheffeln würden, bis ein Großteil unserer Jugend abgemahnt und damit endlich vom Weg der Tugend bekehrt und durch unsere Industrie, unsere Gerichte, Polizisten und Staatsanwälte erzogen worden wäre, dann würden vielleicht irgendwann ein paar wenige Menschen kritisch in einem Internetforum hinterfragen, ob das denn überhaupt der richtige Weg ist, Kinder zu erziehen und ihnen ein Gefühl für Recht oder Unrecht zu vermitteln. Wenn diese paar Menschen, denen ihre kritische Sichtweise noch nicht abhanden gekommen ist, sich aber nicht gegen die Masse der Egoisten in unserm Land durchsetzen könnten, die da sagen „geschieht denen ganz recht, die Kids hätten ja nur die Gesetze beachten müssen“, dann wären irgendwann alle Kinder abgemahnt. Was bliebe wohl dann an prägenden Eindrücken übrig, wenn es so weit gekommen wäre? Was werden diese Kinder für Musik hören, wenn sie älter werden? Was werden diese Kinder von unserm Rechtssystem halten? Welche Achtung werden sie vor dem Berufsstand der Anwälte haben? Was werden sie vom Urheberschutz halten? Was werden sie über unsere Politiker denken? Wen werden sie wählen, wenn einer ihnen sagt, dass die Industrie der Grund allen Übels ist? Ist es uns wirklich allen egal, wenn man unsere Jugend ausnimmt und zu Verbrechern macht? |
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| | # 1284 |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Ich finde der Autovergleich passt gar nicht so gut. Denn das entsprechende Auto gibt es nur einmal. Es wird durch den Diebstahl nicht dupliziert. Daher werden wir ja auch aufgrund des Urheberrechts abgemahnt und nicht aufgrund von Diebstahl. Passender wäre: Jemand bricht bei einem Autohersteller ein und kopiert die Baupläne für ein Automodell. Anschließend fertigt diese Person das Automodell nach und verkauft dieses. Dann ist das von der strafrechtlichen Seite wahrscheinlich Einbruch, Wirtschaftsspionage, etc und auf der privatrechtlichen Seite ein Verstoß gegen ein Patent- bzw. Musterschutz. Nun kommt aber der entscheide Unterschied: Der Nachbau des Autos wird erhebliche finanzielle Mittel beanspruchen, so dass der Nachbauer das Auto gegen Geld verkaufen will und einen Gewinn für sich erwirtschaften möchte. Er handelt nun gewerblich, da er eine Gewinnabsicht verfolgt (zumindest nach Steuerrecht ob nach GewO?) Auf digitale Produkte übertragen: Ich kopiere, was mir in die Finger fällt, mache einen Onlineshop auf und verkaufe die kopierten Werke. Dann handele ich gewerblich. Oder ist mache einen Server auf, biete alles feil und habe immense Werbeeinnahmen. Dann verfolge ich ebenfalls eine Gewinnabsicht und handel gewerblich (zumindest für das Finanzamt, aber nicht nach GewO) Der Dreh und Angelpunkt wird bleiben, was ist Gewerblich? Schaut man nun mal ins Wiki Gewerbe ? Wikipedia so steht dort unter anderem: "In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein freier Beruf ist." Weitere Quelle: Gewerbe/Gewerbebetrieb/gewerblich in lexexakt.de - Das RechtsLexikon und Rechtswörterbuch Definition/Erklärung/Erläuterung/Bedeutung Diese macht vielleicht das Problem deutlicher: "Was mit Gewerbe/Gewerbebetrieb oder gewerblich bezeichnet wird, variiert je nach Gesetzeszweck:" Übereinstimmend ist jedoch, dass überall eine "Gewinnerzielung" genannt wird. Da ich davon ausgehe, dass viele Anwälte im Bundestag sitzen, werden diese wohl eher diese Definition von Gewerblich im Kopf gehabt haben. Was also z.Zt. fehlt ist die Legaldefinition von gewerblich im Sinne des Urheberrechts bzw. Einheitlich für alle Gesetze. Dieses werden ggf. die Lobbyvertreter der Rechtinhaber im Kopf gehabt haben. Wo keine Legaldefinition da kann dann lustig weiter geklagt (bzw. abgemahnt um eine Klage zu verhindern) werden. Verfolgt nun das Kind / der Jugendliche eine Gewinnerziehlungsabsicht wenn er ein, zwei oder 50 Musikstücke zum Tausch anbietet? Wohl nur, wenn er Einnahmen generiert. |
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| | # 1286 | |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 136
| Zitat:
Mir ging es nur darum zu sagen, dass in erster Linie der Fielsharer selbst für seine Handlung verantwortlich ist und nicht wie Reuschteufel schreibt "die Folgen treffen die MI, also ist es auch allein deren Problem". So funktioniert der Rechtsstaat meiner Ansicht nach nicht. Hätte die MI die Filesharingsysteme entwickelt, sähe das ganze anders aus. Insofern kann man auch die Entwickler der Filesharingsysteme in Anspruch nehmen. Wenn man jedoch sieht was in Foren wie heise oder auch abmahnwahn los ist, wenn man nur einmal "illegale Tauschbörse" sagt, dann weiß ich ehrlich nicht was die Leute wollen. Da werden dann Beispiele gebracht, was man alles legales mit den Tauschbörsen machen kann und man den Zugang daher auf keinen Fall beschränken darf. Dass es mit dem momentanen Verfahren nicht weiter gehen kann ist denke ich jedem klar, nur kann ich irgendwo auch die MI verstehen, wenn die nicht einfach hinnimmt, dass die Produkte von ihnen umsonst rumgereicht werden. | |
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| | # 1287 |
| Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
| @Brummbär Dass es mit dem momentanen Verfahren nicht weiter gehen kann ist denke ich jedem klar, nur kann ich irgendwo auch die MI verstehen, wenn die nicht einfach hinnimmt, dass die Produkte von ihnen umsonst rumgereicht werden. genau darum muss sich die MI kümmern das Sie eben wie CD DVD Ihre Produkte schützt. Wie Baker sagt - wenn ich mein Auto unverschlossen abstelle muß ich damit rechnen das sich jemand bedient. @Baker ein dickes Lob an dich das hast du herrvorragend erklärt genau so meinte ich das und das hast du finde ich ganz toll für alle erklärt. Hoffentlich lesen das die Rechtis auch. ansonsten sollte mann deine Erklärung in einem golden Rahmen setzten und auf allen websides als Schlagzeile des Jahres 2009 setzen Dankeschön |
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| | # 1288 | |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 136
| Zitat:
Auch CDs hatten einen Kopierschutz. Nur kann man jeden Kopierschutz umgehen. Der Versuch bessere Kopierschutzmaßnahmen zu entwickeln führte dazu, dass einige Abspielgeräte die CDs und DVDs nicht mehr nicht mehr erkannt haben (was kein Wunder ist bei den tausend unterschiedlichen Geräten und Herstellern). der Protest der Kunden war wieder so immens, dass viele wieder auf den Kopierschutz verzichten, denn wie gesagt, auch der beste Kopierschutz kann umgangen werden. Ich will nur aufzeigen, dass die MI es ja durchaus versucht ihre Produkte zu schützen. Aber solche Maßnahmen verärgern im Zweifel denjenigen, der sich die Musik wirklich gekauft hat... | |
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| | # 1289 |
| Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 75
| Das ist bei weitem nicht alles. Kopiergeschütze CDs klingen auch hörbar schlechter und versaubeuteln den Sound ! Entsprechende Datenfehler müssen fortlaufend korrigiert werden, weil die CD(Laser)direkt auf die Musikdaten zugreift. Selbst auf einer gewöhnlichen Stereo-Anlage verschlechtert sich der Ton. Bei Preisen zwischen 15-20 Teuronen pro neue Scheibe nicht gerade verlockend sich den "Sound-Datemüll" Reinzuziehen. Bei Hochauflösendem SACD/DvD Audio sind es schnell mal 25-30 Euronen für ein undynamische Produkt. Führende Fachzeitschriften und Leserbriefe zum Thema Kopierschutz auf Audio CD`s belegen das. |
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| | # 1291 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Brumbär, natürlich hast Du formal Recht, mit dem was Du schreibst. Ich habe auch keine Patentlösung parat, sonst würde ich sie vorstellen und erläutern. Natürlich weiß ich, dass kein Kopierschutz unüberwindbar ist, so wie auch kein Auto diebstahlsicher ist. Aber eines weiß ich ganz sicher: Das, was derzeit läuft von der Musikindustrie ist mindestens so falsch, wie das, was unsere Kinder da machen. Wenn wir ehrlich wären, würden wir es herausschreien, was da läuft. Die Musikindustrie lässt die Abmahnanwälte unsere Kinder und ihre Eltern verprügeln. Und das nicht etwa um selbst wieder zu mehr Kohle zu kommen, nein nur um zu prügeln! Wer das nicht sieht oder nicht sehen will, ist blind! Das Autobeispiel war von mir eigentlich mit dem Hintergedanken ausgemalt, um daran aufzeigen zu können, was man wirklich tun kann. Oft ist es einfacher an so einem Beispiel die Schutzmöglichkeiten zu erarbeiten und dann wieder zurück zu übertragen in die Problematik des Filesharings. Also was kann man tun? 1. Die Autos abschließen, übersetzt: die Dateien verschlüsseln (macht einfach mehr Arbeit beim Autoknacken und ist nervig) 2. Die Bedienungsanleitung richtig erstellen lassen (im Sinne einer Produkthaftung), übersetzt: die Vertreiber der Filesharing- Programme (besser, alle, die sie zum download anbieten) müssten gesetzlich dazu verpflichtet werden, für falsche Programmfunktionen zu haften und dazu verpflichtet werden, in den Programmen Warnhinweise für Minderjährige aufzunehmen. Bei Pornoseiten im Internet geht es doch auch und bei der Programminstallation muss ich auch zuerst bestätigen, dass ich die Lizenzbedingungen akzeptiere, bevor es weitergeht. Warum sind solche Hinweise (die sicherlich allein gesehenen untauglichen Hindernisse sind und eher Erschwernisse darstellen) nicht in Filesharingprogrammen enthalten. 3. Den Fahrradfahrern, die sie an Nachbarn verleihen wollen eine kostenlose Plattform schaffen, übersetzt: eine Tauschbörse für legale Tauschobjekte einrichten, die kostenlos ist und von jedem genutzt werden kann. Die jedoch automatisch per Programm oder durch eine staatliche Kontrollbehörde überwacht wird und die Dateien löscht, die urheberrechtlich geschützt sind. Bei YouTube funktioniert es ja auch irgendwie mit dem Schutz. 4. Nicht das schauen nach Autos unter Strafe stellen und verfolgen sondern das fahren ohne Erlaubnis, übersetzt: nicht den Upload sondern den Download unter Strafe stellen (ist bereits geschehen). 5. Nicht den Abmahnanwalt Geld verdienen lassen sondern die Industrie, übersetzt: Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zur Erfassung von angemessenen Abrechnung von Serienbriefabmahnungen (ist durch Gesetzesänderung in anderer Form realisiert durch Pauschalbetrag). 6. Diese blöden Drohbriefe mit irrsinnig hohen Streitwerten und die skrupellose Fortführung des Abmahnwahnes gegenüber Privatleuten unter Außerachtlassung der Gesetzesänderung unterbinden, übersetzt: eine gesetzliche Regelung, dass in den Abmahnungen auch die Rechte der Bürger benannt werden müssen, einführen (z.B. durch ein Verweis, dass gesetzlich folgende Regelung gilt: Pauschalierung auf 100,-- € wenn die verschiedenen Kriterien a, b, c zutreffen. Hier in dem speziellen Fall trifft nach Ansicht des Abmahnanwaltes aber das Kriterium b nicht zu, was wie folgt bewiesen und dargelegt wird). Vielleicht fällt Euch noch was konstruktives ein (als Vorwarnung, was ich nicht möchte ist: jedes meiner Argumente zerpflücken und für sich als untauglich abstempeln, das kann ich nämlich selbst, dafür brauche ich Eure Hilfe nicht). Aber ich möchte Denkanstöße geben und auch gerne bekommen um in der Sache weiter voran zu kommen und nicht auf der Stelle zu treten. Die anderen Alternativen sind die Einführung einer Musik- Flatrate, die von den Providern abkassiert wird und an die Musikindustrie überwiesen wird oder eine Downloadplattform die mit Handynummern die Gebühren für den digitalen Download einzieht und die wenig kostet, weil wirklich so gut wie nichts mehr an Aufwand für die Labels dahinter steckt (vergleichbar mit dem Download eines Klingeltones). |
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| | # 1292 |
| Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 86
| @Baker genau so meine ich das auch. die Kinder haben uns unwissenlich genug Leid getan und sie (die Kinder) waren sich ihres falschen Handelns gar nicht bewußt.(zumindest meine wie sie mir versichert haben). und nochmal zurück kommend, ich muss selbst meine Wohnung mein Auto verschließen wenn ich weis, das es eine Gefahr ist diese offen stehen zu lassen. Das es eine Gefahr ist das meine Kinder unrecht tun und davon eine Gefahr ausgeht wenn sie sich im Internett bewegen war mir persönlich nicht bewußt. Von Pornoseiten und Gewaltseiten war mir schon bekannt und das wurde auch von meiner Seite aus gesperrt. Das F ilesharing auch dazu gehört weis ich erst seit der Abmahnung und das ich dafür jetzt Geld bezahlen soll (eine unverschämte Summe)Was F i lesharing ist war mir bis dato völlig unbekannt. Wer klärt hier auf????????!!!!!!!!! in der öffentlichkeit und was mich am meisten erzürnt ist, das sich hier jemand eine unrechtmäßig goldene Nase verdienen will. Ich will nur hoffen das dieser Branche eines Tages wirklich das Handwerk gelegt wird und das es der MI gelingt Ihre Ware so zu sichern (auch im Internett) das sie nur legal erworben werden kann. Aber bitte nicht auf kosten unwissender Kinder und deren Eltern. Überhaupt stellt sich mir die Frage auch noch - waren die angeblichen Dateien überhaupt urheberrechtlich geschützt? Wer kann das beweisen??? auf dem damaligen screenshoot waren Stücke die meine Kids gar nicht kannten bzw sie interresieren!! |
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| | # 1293 |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 136
| Oh man, kaum ist man mal anderer Meinung was die Problematik des Fielsharings ansich betrifft, ist man schon Verbündeter der Abmahnlobby ... ja ne ist klar. Ich seh halt nicht nur schwarz und weiß, sondern versuche auch mal etwas grau zu sehen. Täte Dir auch mal ganz gut glaub ich ... wirklich ohne Worte ... |
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| | # 1296 |
| Registriert seit: 28.03.2008
Beiträge: 3
| hallo... ich hab eine frage, vllt. wurde die ja auch schon gestellt... also: wenn es zu einer gerichtsverhandlung kommen sollte, kann der kläger ,wie z.b. sony, sich das gricht aussuchen, da das "verbrechen" im i-net stattgefunden hatt und das i-net sozusagen überall ist? ich danke euch schon mal für die antworten im voraus LG Linse_suppe |
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| | # 1297 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
| Zitat:
Die hinken wie die Pest. Thema Autodiebstahl-Vergleich und Türschlösser: Hier sind ganz andere Voraussetzungen und Interessen gegeben. Die Autoindustrie hat jahrelang (im Grunde Jahrzehnte) nicht gerade eine intensive Entwicklungsarbeit auf diesem Gebiet getätigt. Ein klassischer "cost saver", wie es so schön heißt. Warum auch (aus deren Sicht)? Ein geklautes Auto ist ein neues Auto! Mittlerweile ist die Technik dann doch ein wenig fortgeschritten (z.B. Stichwort "keyless entry"), so daß auch die Verschließsysteme ausgeklügelter sind. Es reicht mittlerweile nicht mehr einen Schraubendreher durch das Scheibengummi zu rammen, damit die Türe aufgeht. Konsequenz: Es werden derzeit verstärkt "ältere" Autos geklaut und im Ausland verscheuert... Außerdem ist bei einem Autodiebstahl das Auto i.d.R. auch tatsächlich physikalisch weg, d.h. nicht mehr da wo es auch hingestellt wurde! Bei einem filesharing wird nichts geklaut und erst recht nichts ge"raubt" (Raubkopieren). Diebstahl UNGLEICH Kopieren!!! Was will ich damit sagen? Daß mir persönlich diese Äpfel-Birnen-Vergleiche einfach auf'n Keks gehen! Darüberhinaus tragen diese Vergleiche auch nichts konstruktives zum Thema "Interessen durchsetzen mit Hilfe von filesharern"! Siehe zum Beispiel (um nur EIN einziges Beispiel von vielen zu nennen): HIER Zitat:
Denkt 'mal drüber nach... In diesem Sinne, Baxter | ||
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| | # 1298 | |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 136
| Zitat:
Auch würde ich stark davon ausgehen, dass eine Klage nicht bei einem Gericht anhängig gemacht werden würde, welches den fliegenden Gerichtsstand nicht anerkennt. Du kannst also davon ausgehen, dass ein Verfahren nicht in Frankfurt oder Mannheim stattfinden würde. | |
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| | # 1299 |
| Registriert seit: 13.02.2009
Beiträge: 6
| Hallo zusammen! Heute ist Freitag, der 13.! Bei der Post, die ich bekommen habe, könnte ich fast abergläubisch werden... War jetzt lange nicht hier, dachte auch, ich müße es nie mehr. Vor beinahe einem Jahr habe ich eine abgeänderte UE samt Begleitbrief abgeschickt. Darauf kam keine Reaktion. Aber heute kam ein Brief, der ein neues Vergleichsangebot enthält. Der Betrag ist um einiges niedriger, da, wie man schreibt, die Rechtsverletzungen nicht von uns selbst begangen wurden. Es sind drei Urteile von Gerichten beigefügt, zwei ohne Datum, eines von 2007. Ist so ein Fall hier schon mal geschildert worden? Wenn ja, wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand sagt, wo ich das finden kann. Gruß, leiderichwieder |
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| | # 1300 |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 136
| Na ja so viel ich weiß sind die von Rasch gerade damit beschäftigt, die Altfälle abzuarbeiten. Warst Du es denn selbst, oder bist Du nur der Anschlussinhaber? Deine Optionen sind jetzt: 1. Du lässt Dich auf das Angebot ein (keine Ahnung was die Dir angeboten haben). 2. Du (bzw. Dein Rechtsanwalt) steigts in Verhandlungen ein. 3. Du ignorierst das Schreiben. Bei Option 1. und 2. könntest Du die Angelegenheit für Dich irgendwann in absehbarer Zeit abschließen. Bei Option 3. musst Du noch die nächsten 2 Jahre damit rechnen, dass die Dich verklagen könnten. Falls Du noch keinen Rechtsanwalt hast, kannst Du ja mal bei Wachs & Co in einer kurzen Erstberatung anfragen, was der/die so empfehlen würden. |
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