| | # 1081 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich in meiner Erstberatung immer wieder viele Fragen zur Deckelung und zur Auskunftsfreudigkeit der Staatsanwaltschaften habe, hier ein paar Sätze: Sehr viele Staatsanwaltschaften tendieren derzeit dazu keine Daten mehr herauszugeben, bzw. keine Ermittlungen einzuleiten. Sie scheinen sich dabei an der Gesetzesänderung (gewerbliches Ausmaß) zu orientieren, und sind über Übereinkünfte der Generalstaatsanwaltschaften nicht bereit Daten herauszugeben. Die Staatsanwälte, mit denen ich sprach, deuteten 1000 Dateien (Nordrhein-Westfalen), mehrere hundert Dateien (Bayern) als Untergrenze an. Auch Hamburg scheint sich in diese Richtung zu bewegen, Berlin ermittelt - nach einem Zeitungsinterview in der Süddeutschen Zeitung - offenbar grundsätzlich nicht. Diese Zahlen gelten nicht bei sog. Vor-Veröffentlichungen von Musik/Computerspielen/Filmen). Überflüssig zu sagen, dass dies kein Freibrief für Rechtsverletzungen darstellt, das ist eine Momentaufnahme, die JEDERZEIT überholt sein kann. Die Staatsanwaltschaften nehmen damit eine Auslegung der Gewerbsmäßigkeit vorweg, die sehr streng ist. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, würde sogar die Kanzlei Rasch in einigen Fällen Probleme bekommen an die nötigen Adressdaten zu kommen. Von Gegenwind für die Abmahnkanzleien kann hier kaum noch gesprochen werden, es handelt sich wohl eher um einen "Gegen-Sturm". Ausgelöst wurde dies alles übrigens nach Aussagen mehrerer Staatsanwälte durch den Missbrauch der Staatsanwaltschaften einiger Firmen , die die Rechte an Uralt-Erotik Filme gekauft haben, um dann kostenpflichtig abzumahnen. Neu Abgemahnte verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de und die Möglichkeit ein kostenloses Erstgespräch über Kosten und Risiken durchzuführen. Freundliche Grüße aus der Hansestadt Hamburg Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- |
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| | # 1084 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Herr Dr. Wachs, herzlichen Dank für die Informationen. Es tut sehr gut, einmal etwas richtig positives zu vernehmen. Warten wir nun noch geduldig ab, bis das neue Gesetz in 4 Wochen gültig wird. Hoffentlich hat es Auswirkungen auf die Abgemahnten von der Kanzlei Rasch, denn gerade die sind doch wirklich die Leidtragenden, weil sie so unmäßig geschröpft werden. Gruß Baker @ dreizack: Dr. Wachs und vermutlich auch Dein Anwalt rechnen ihre Gebühren nicht nach dem undifferenzierten Streitwert wie Rasch es tut. Wenn Du Dich hier: http://www.netzwelt.de/forum/525999-post.html einmal informierst, dann siehst Du, wie die Honorarberechnung funktioniert und auch, dass Du nicht ganz richtig gelegen hast mit Deiner Einschätzung. Die Abwägung, ob er auf Nummer Sicher gehen soll oder bereit ist auf Risiko zu gehen, muß jeder Abgemahnter einmal machen. Es ist nicht leicht, wir wissen es alle. |
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| | # 1085 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| @Baker: Ihre Postings über die Gebühren hatte ich schon gelesen, bevor ich mir einen Anwalt suchte und die vereinbarte Pauschale entspricht fast genau die Summe in Ihrem 1. Beispiel. Vielen Dank also für die hilfreichen Infos. Insofern denke ich nicht, dass ich mit meiner Einschätzung falsch liege. Ich meinte mit meiner Aussage (Das nennt die Kanzlei Rasch als Streitwert für seine Gebühren und irgendwie berechnet mein Anwalt und auch Sie, Dr. Wachs, seine Gebühren entsprechend.), dass bei den hohen Summen, die die Kanzlei Rasch fordert, die Pauschale genau nach dieser Summe berechnet wird. Bei den Abmahnungen von den Bushido-Anwälten - diese liegen i.d.R. bei einem Zehntel der Rasch-Beträge - wird die Pauschale niedriger angesetzt, obwohl die zu erwartende Arbeit dasselbe ist. Unter Pauschale verstehe ich etwas Anderes! Das sieht für mich eher wie ein Versicherungsbeitrag aus |
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| | # 1086 |
| Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 25
| Hallo, ich möchte hier noch etwas zur Entspannung beitragen, dass den Beitrag von Dr. Wachs untermauert: Tauschbörsennutzer sollen nicht mehr ermittelt werden Scheinbar geht ein richtungsweisender Wandel durch die deutsche Justiz, der Filesharing in Zukunft wieder auf etwas sicherere Wege bringen könnte. So sollen Tauschbörsennutzer nur noch ermittelt werden dürfen, wenn diese mehr als 200 Dateien im Shareordner haben. Dieser neuerliche Ansatz der Generalstaatsanwälte von Nordrhein-Westfalen ist mit Sicherheit einer der Besten, den die Justiz je getroffen hat. So sollen diejenigen, welche nur vereinzelt einige urheberrechtlich geschützte Files herunterladen, nicht mehr belangt werden. Bereits im Juli soll diese Anordnung durch die Generalstaatsanwälte ausgegeben worden sein, dass nur noch bei Urheberrechtsverletzungen ermittelt werden soll, die ein gewerbliches Ausmaß erreichen. Ähnliche Regelwerke sollen in Kürze auch in Bayern, Baden-Württemberg, Sachen-Anhalt sowie Niedersachen folgen. Wenn es nach den neuen Richtlinien geht, beginnen die Staatsanwälte erst dann mit Ermittlungen gegen Filesharer, wenn diese mehr als 200 Dateien heruntergeladen haben. "Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat", so der Kölner Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke gegenüber Focus. Der Trend Tauschbörsennutzer nicht mehr zu ermitteln, scheint sich rapide zu verbreiten. Vermeintlich aufgrund der enormen Lasten, welcher die Staatsanwaltschaften mitunter gegenüberstanden, wenn hunderte Anzeigen eingingen, wegen einer einzelnen MP3. Da dies in der Regel nie zu einer Anklage führte, wurden die Staatsanwaltschaften nur instrumentalisiert, um an den Klarnamen des Anschlussinhabers zu gelangen. Sollte sich nun dieses Regelwerk durchsetzen, so wäre man zukünftig vor Abmahnungen geschützt, unter der Annahme, dass man nur wegen einer MP3 angezeigt wird. Die Staatsanwaltschaften würden das Verfahren daraufhin nämlich sofort einstellen, ohne den Anschlussinhaber zu ermitteln. Da kein gewerblicher Rahmen vorliegt, dürfte ein Auskunftsanspruch an den Provider, wie er im Rahmen der Neuregelung des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beschlossen wurde, ebenfalls ins Leere laufen. Quelle: Gulli.com, Golem.de Bärenklau1 |
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| | # 1088 |
| Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 25
| @ Miliander, ich denke, dass dies für uns zu spät kommt.Ich bin ja selbst ein Betroffener.Aber ich hoffe, dass es den vielen, die noch kommen, weiter hilft. Und wer weiß, vielleicht hilft es ja auch ein bisschen weiter, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Ich glaube, dass auch die Staatsanwälte so langsam die Nase voll haben von den Machenschaften von Rasch und Co. Bärenklau1 PS: Allgemeine Info zu meiner Abmahnung - Seit den 16.05. keine weitere Briefe erhalten. Hoffentlich bleibt es so. |
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| | # 1089 |
| Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 5
| Hallöchen hab dazu eine Frage: das ist ein wunderschöner Link, den Du uns gezeigt hast. Ab 1.9.2008 kann Rasch in Urlaub fahren, da bin ich fest von überzeugt. Ich werde mir einen Abreiß-Kalender basteln und den Tag herbeisehnen, wenn er nicht mehr in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten wird. Da gehts darum das ab 1 September das Gesetz in Kraft tritt und man nur 100 Euro blechen muss. Bringt mir das was, wenn ich schon vorher erwischt wurde? Also wenn ich vor dem 1. September den Brief vom Rasch bekommen habe. |
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| | # 1090 |
| Gastposter | Dann gebe ich hier mal meinen Einstand: Moin, Beisammen Von mir sind im letzten Jahr wiederholt Torrentseiten besucht worden und obwohl ich bis dato kein Schreiben der üblichen Verdächtigen erhalten habe, warte ich nur auf den Tag, an dem der Postmann 2mal klingelt. Jetzt habe ich folgender Problem: In den letzten Jahren lief mein Netzzugang über die Telekom. Nun werde ich umziehen und mein Telekomkonto auflösen, da ich zu Unitymedia wechseln werde. Allerdings werde ich bei Umzug KEINEN Nachsendeantrag stellen und frage mich nun, was passiert wenn nach meinem Auszug eine Abmahnung eintrudelt und ich auf diese entsprechend nicht reagieren kann ? mfg Daniel |
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| | # 1091 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| @ DjFreiflug, leider hilft es Dir nichts. Aber glaube mir, es wird sehr schwer sein für Rasch einen Richter so kurz vorher davon zu überzeugen, dass man Dich noch nach dem alten Recht aburteilen und zur Zahlung seines überhöhten Honorars verdonnern sollte. @ danix123, bei einem Umzug meldest Du Dich beim Einwohnermeldeamt ab und beim neuen Ort an. Mehr brauchst Du nicht zu machen, der Rest ist das Problem von dem, der was von Dir will. Wenn Rasch an die falsche Adresse schreiben sollte, hat er und nicht Du Pech gehabt. Gruß Baker |
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| | # 1092 |
| Registriert seit: 07.08.2008
Beiträge: 5
| Danke erstmal, hier mal meine Situation. Ich habe damals im Juli 2007 Limewire auf mein PC geladen, wollte ein Programm wo man Musik anhören kann ohne sie runterzuladen, und war auf der Suche. Da ich erst Musik anhöre bevor ichs kaufe. Als ich Limewire öffnete wurden alle meine Musik dateien, die ich noch im Musikordner zum Bearbeiten hatte automatisch freigegeben. Bis ichs gemerkt habe verging ne ca. halbe Stunde. Das Programm hat mir selber auch nichts genützt hab auch keine Musik jemals runtergeldaen. Aber, darum gehts nicht. Im September 2007 habe ich dann von der Staatsanwaltschaft ein Brief bekommen ich soll in Zukunft unterlassen, meine Musik freizugeben. Hab mir nix dabei gedacht, wusste was los war, habs ja aber dann auch nie wieder verwendet. Limewire wurde nach Beginn auch ne Stunde später wieder deinstaliert. War nich das was ich suchte. Naja auf jeden Fall habe ich nun vor ca. 1 Monat an meine alte Adresse per Postnachsendeantrag zu mir, zwei Tage bevor der Nachsendeantrag abgelaufen ist, Post von Rasch bekommen, 619 Musiktitel freigegeben und soll 5000 Euro bezahln. Habe nicht darauf reagiert. Vielleicht da ich weggezogen bin findet er mich nich. Ich weiß Unwissen schützt vor Strafe nicht, aber ich wusste nicht das ich mein Ordner freigegeben habe. Ich selber besitze über 2000 original CDs hab nix gebranntes. Und geb meine hartverdienten CDs nicht weiter, sogar meine Frau kriegt die nur unter gaaaaaaaaaaaanz lieber Bitte, hihi, is mir heilig. Na gut, wollt euch nur mal berichten. Grüssler |
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| | # 1093 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo DjFreiflug, das was Du schreibst ist wichtig und all jene, die da sagen, eine unerhebliche Urheberrechtsverletzung sei nur dann anzunehmen, wenn weniger als 100 Dateien hoch- oder runtergeladen würden, lesen Deinen Bericht hoffentlich und werden dadurch eines besseren belehrt. Noch unerheblicher kann eine Rechtsverletzung wohl nicht sein. Oder was meint Ihr anderen User zu seinem Beitrag. Man sieht daran, dass Rasch auch mal völlig daneben greifen kann. Eines gefällt mir natürlich gar nicht und zwar der Textteil: Habe nicht darauf reagiert. Vielleicht da ich weggezogen bin findet er mich nicht. Ich hoffe, Du weißt, dass Du da mit dem ganz ganz heißen Feuer spielst? Mit anderen Worten, wenn er vor Gericht eine einstweilige Anordnung gegen Dich beantragt, bist Du reif und das Gericht findet Dich, da kannst Du Gift drauf nehmen. Nach der Rücksendung der Zustellungsurkunde folgt die Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Und das neue Gesetz schützt auch keinen vor der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; lediglich die Abmahnkosten dürfen ab 1.09.2008 nur noch bei 100,-- liegen. Insofern ändert sich nichts daran, dass man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben muss. Und genau das würde ich Dir jetzt dringendst empfehlen. Gruß Baker |
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| | # 1094 |
| Registriert seit: 11.08.2008
Beiträge: 9
| Hi Leute, ich bin leider auch betroffen. Aber ich fürchte, bei mir sieht es schlecht aus. Ich hatte zunächst am 09.07.2008 Post von Sasse & Partner bekommen, mit der üblichen Forderung von 750 wegen der angeblichen Verbreitung von 2 MP3 Files in einem gepackten zip oder rar Format über Filesharing im Internet. Da ich diese Songs auf meiner Festplatte nicht gefunden habe, ignorierte ich dieses Schreiben und hielt es für Geldschneiderei, wie es ja leider immer öfter vorkommt. Heute kam nun Post vom Landegericht Hamburg. Demnach soll ich nun 6000 zahlen! Ich bin ruiniert, wenn ich das wirklich zahlen muß. Dabei hab ich über 3000 originale CD's und lade mir nur hin und wieder mal ein paar Songs runter, um zu testen, ob sich ein Kauf der CD lohnt. Das mache ich deshalb, weil die Musikrichtung (Dark-Wave, Gothic) im Handel kaum zu finden ist, um einen Tonträger vor dem Kauf anzuhören. So wird man dann also von der Musikindustrie verarscht und bestraft. Des weiteren kommt hinzu, daß ich in einer WG wohne und hier immer mindestens 3 Rechner am Netz hängen. Auch Besucher klinken sich ab und zu ein. Und nur weil der Anschluß über meinen Namen läuft, muß ich jetzt dafür gerade stehen? Es kommen ja auch in meiner Abwesenheit Leute zu Besuch, von denen ich nichts weiß. Aber selbst wenn die 2 Songs auf meiner Festplatte waren, was ich nicht hundertprozentig ausschließen kann, ist es doch gar kein Vergleich, was die 6000 in irgendeiner Weise rechtfertigen würde. Hat jemand einen Rat, wie ich da wieder rauskomme? |
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| | # 1095 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| In deinem Fall - Post vom Gericht - lautet die eindringliche Empfehlung hier im Forum: einen mit diesen Vorgängen vertrauten Anwalt zu konsultieren. Einige Namen sind hier im Forum zu finden. Es gibt in der Regel ein kostenloses Beratungsgespräch und, wenn der Anwalt weiter tätig werden soll, ist es wichtig, eine Pauschale zu vereinbaren. |
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| | # 1096 |
| Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 25
| Hallo, heute habe ich eine Meldung in den Runfunknachrichtn gehört, die die Meldungen der letzten Wochen bestätigt: Die Sraatsanwaltschaft NRW will "Tauscher" nur noch ab 1.000 Liedern oder 200 Filmen verfolgen. Aussnahme: Sie dienen zu gewerblichen Zwecken. Dann reicht eine Datei. Das hört sich toll an und ist offiziell. Doch nun kamen mir folgende Fragen auf. 1. Da ist ja nur die strafrechtliche Seite gemeint. Heißt es nun, dass Rasch und Co erst gar keine Akteneinsicht bekommen, oder geht es so weiter wie bisher? Das Verfahren wird eingestellt, aber er bekommt weiterhin die Adresse heraus? 2. Gilt das für die gesamte BRD? So könnte er ja zum Beispiel die Bundesländer abgrasen, bis er einen Staatsanwalt findet, der die Anzeige bearbeitet. So könnte er auch sein Ziel erreichen. Ihr seht, dass doch noch viel Aufklärungsbedarf besteht und freue mich auf eure Meinung. Bärenklau1 PS: Ich hasse zwar hohe Arbeitslosenzahlen, freue mich aber darauf, dass vielleicht die Crew der ProMedia in diesen Kreis aufgenommen wird |
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| | # 1097 |
| Registriert seit: 11.08.2008
Beiträge: 9
| Muß noch was nachtragen. Hab inzwischen rausgefunden, daß die Datei, für deren Verbreitung ich beschuldigt werde, von dem Rechner meines Mitbewohners stammt. Der Anschluß läuft aber auf meinen Namen, darum kommen die natürlich zu mir. Ganz toll Weiß jemand, wie ich den belangen kann, falls er sich weigern sollte zu zahlen? |
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| | # 1098 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Klar, könntest du nun an den Abmahner einen Brief schreiben, in dem steht, ich war es nicht aber ich habe schon mal für sie die erforderliche Ermittlungsarbeit gemacht und teile ihnen hiermit den wahren Täter mit... Dann kann es passieren, dass ihr beide dran seit. Du als Störer, wenn du nichts unversucht hast, das Filesharing in der WG zu unterbinden, und dein Mitbewohner, da er als von dir benannter Verursacher für den Schadensersatz aufkommen muss. Abgesehen davon dass die menschliche Komponente dadurch endgültig im Eimer ist und dein Mitbewohner sich eine neue Bleibe suchen wird (es sei denn, du möchtest es so), hätte ich einen anderen Vorschlag (nur für den Fall, das Geld fließen soll): Geht beide zu einem Anwalt. Der handelt das Ganze beim Abmahner runter. Die Kosten teilt ihr euch. Dies entbindet dich als Anschlussinhaber allerdings nicht vor der Abgabe einer mod. UE um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. | |
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| | # 1099 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| @ nullinger Nachtrag: Sollte der Brief vom LG Hamburg eine Einstweilige Verfügung beinhalten (wird allerdings i.d.R. persönlich vom Gerichtsvollzieher vorbeigebracht), so hast du auf Grund des Nichtstuns (ignorieren der ersten Post) nicht mehr so sehr viele Möglichkeiten (zahlen/Widerspruch gegen EV). aus dem Bauch heraus erscheinen mir persönlich die dafür angesetzten Streitwerte (für zwei MP3), um auf den Betrag zu kommen, zu hoch. Dies würde ich jedoch mit einem kompetenten Anwalt für Internetrecht besprechen. |
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| | # 1100 | |
| Gastposter | @princess15114: Zitat:
Wir reden hier immer noch über ein AUßERGERICHTLICHES Vergleichsangebot! Da gibt es (zu dem Zeitpunkt) in meinen Augen keinen Schuldigen! Das Ermitteln ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und die hat die Ermittlungen schließlich eingestellt, da sie der Auffassung ist, daß es sich um einen Pisselskram handelt. Der Meinung bin ich übrigens auch! Wenn "die" Kohle sehen wollen, dann müssen "die" eben vor ein Gericht ziehen und klagen! Simple as that! Ich würde denen 'ne mail schicken mit dem Hinweis, daß leider ein Irrtum vorliegt und ich um eine Aufklärung bitte! Warum? Damit erstens eine Reaktion passiert ist und ich zweitens dadurch diese mail im Falle einer EV dem Richter (wegen des Zweifelns... Wie wahrscheinlich durch die entsprechend verwendeten Satzbauteile ersichtlich, handelt es sich bei diesem Beitrag lediglich um meine persönliche Meinung, nach Artikel 5, GG der Bundesrepublik Deutschland! Übrigens: Geld gäbe es von MIR zumindest in keinem Fall! Ich laß mich doch nicht (vor allen Dingen, wenn ich gar nichts gemacht habe) kostenpflichtig meiner Grundrechte berauben! So weit kommt's noch... In diesem Sinne, Baxter Editiert wegen zu offensichtlicher Tippfehler... | |
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