Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2

Alt 26.04.2008, 18:34   # 861
schenis
Gastposter
 
HeyHey habe folgendes Anliegen:werde vom ra rasch zur kasse gebeten nun hab ich aus verschiedenen foreneinträgen entnehmen können das nur zu einer bestimmten gehaltsgrenze der ra rasch diese forderung auch erhaben kann.ich selber bin student,bekomme bafög,er verlangt ein vergleichszahlung von 8000euro. noch dazu zu sagen ist das der ip inhaber mein vater ist,ich aber bei der polizei zugegeben hab die musik bereitgestellt zu haben und mein vater nichts davon wusste,war zur tatzeit volljährig!kann er wirklich diese summe von mir verlangen?hab am dienstag gespräch mit unseren ra und wollte das gerne in vorhinein geklärt wissen!
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Alt 26.04.2008, 19:11   # 862
niewiederinternet
 
Benutzerbild von niewiederinternet
 
Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
moin

@schenis die mahnen ohne sinn und verstand ab, was du da bekommen hast ist quasi eine standard abmahnung von rash.
da du schon ein rechtsanwalt zu rate ziehts, wird er dir schon sagen was sache ist,zerbrich dir nicht den kopf und hab ein schönes wochenende.

gruss
niwwiederinternet
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Alt 26.04.2008, 21:14   # 863
steffenXXL
Gastposter
 
Abmahnung
für Abmahnwahn-Dreipage


Heute am 26. April 2008 möchte ich Euch informieren,
das Abmahnwahn-Dreipage abgemahnt wurde.

1 Abmahnung (21 Seiten) mit Abgabe
der Strafbewehrten Unterlassungserklärung

Gegenstandswert = 25.000 Euro
1,5 GG Nr. 2300 VV RVG = 1029,00 Euro
Pauschale für Post und Telekom. 7002 VV RVG = 20,00 Euro
…................................................. .......................................
Gesamtbetrag = 1.049,00 Euro



Begründung:
1.) Ich würde, nach eigenen Vorbringen
Mo. - Fr. ca 5 Stunden sowie
Sa. und So. je ca. 10 Stunden
geschäftsmäßig gegen das Rechtsberatungsgesetz
verstoßen.

Richtig. Ich, wie viele andere treuen Helfer,
investieren unsere persönliche Freizeit um Menschen
die schuldhaft bzw. nicht schuldhaft
Hilfe brauchen.
Ein offenen Wort, zuhören, informieren
und aufklären. Gebote der Nächstenliebe.
- Aber keine Rechtsberatung - sondern Empfehlungen
Vieler weitergeben.
Ist es Heute verboten, Hilfe und Trost zu Spenden?


2.) Andere Forenmitglieder würden falsche
Rechtsberatung erteilen.

Nochmals, mit Forenhaftung zu kommen ist schwach.
Und wenn die Empfehlungen falsch wären,
wo ist das Problem. Jeder der sich in meinem Forum
anmeldet sucht eine Empfehlung und findet sie.


3.)
Als Rechtsanwalt wäre er unmittelbar betroffen und damit
aktiv legitimiert, da ich Deutschlandweit Präsenz erbringe.

Ah. Jetzt wird die Katze aus dem Sack gelassen. Wie immer
Profitgier. Bitte schön, ich bekomme auch Post aus der Schweiz
und Osterreich nur der Ordnungshalber.


@Rechtsanwälte,
ist denn Abmahnwahn-Dreipage so groß und wichtig
dass man mich ruhig stellen muss?
Es ist genau 1 Jahr her das ich Abmahnwahn-Dreipage
zum Leben gerufen habe.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.
Abmahnwahn-Dreipage hat in seinen Regeln klar definiert
(bitte die Bordregel studieren
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Boardregeln),
das wir ein Laien-Forum sind und keinerlei Rechtsberatung
erteilen dürfen und keine erteilen.
Wir geben unsere Verfassungsmäßige – freie Meinung –
wieder.
Soll dies ein vermeintlicher Weg sein die Information und
Aufklärung zu unterbinden?
Ich glaube nicht. Man hätte dieses, nach meiner Meinung
- Mundtod machen - gleich durchführen sollen.
Jetzt ist es zu spät. In der Community der Abgemahnten ist
Wissen und Niveau eingezogen und wenn nicht ich, dann führt
ein anderer das Werk von Abmahnwahn-Dreipage weiter.
Ich werde aber kämpfen und weiß eine Menge gute Menschen
die mich unterstützen werden.
Mit der Regelung dieser Angelegenheit habe ich
Herrn RA Dr. Alexander Wachs beauftragt.

Wenn es ein Verbrechen ist verängstigte und Rat suchende
Menschen zu helfen und Trost zu spenden,
Abmahnwahn-Dreipage wird kämpfen um christliche Werte.



Steinwiesen, den 26.04.2008



Steffen ********

Betreiber der Homepage: Abmahnwahn-Dreipage
und des Forums: Forencity-Abmahnwahn-Dreipage
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Alt 26.04.2008, 21:26   # 864
Rosenrot
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 11
Das kann doch jetzt wohl nicht wahr sein, oder?!! Wo sind wir denn??!
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Alt 26.04.2008, 21:56   # 865
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
In Deutschland, einig Abmahnland.
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Alt 27.04.2008, 13:03   # 866
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo steffenXXL,

ich bin schockiert über diese Unverschämtheit, die freie Meinungsäußerung in Deinem Internetforum verbieten zu wollen. Bitte richte eine 2. Kriegskasse ein, wenn ihr an die bestehende nicht drangehen solltet. Was sollte wichtiger für alle Abgemahnten sein, als ein Forum, in dem man sich mit anderen Beschuldigten austauschen kann und untereinander informieren kann. Du bekommst jede Unterstützung von uns allen, die wir Dir geben können.

Gruß Baker
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Alt 27.04.2008, 13:27   # 867
jay1975
 
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
Auch wenn ich es für bedenklich halte eine Abmahnung gegen ein Forum und damit gegen freie Meinungsäusserung durchsetzen zu wollen....

möchte ich erstmal gern wissen, wo hört ein Ratschlag auf und wo fängt "gewerbsmäßige" Rechtsberatung an???

Ist das etwa der Punkt wo allgemeines Geplänkel in tiefergründiges Diskutieren übergeht oder wie soll ich das verstehen?

Fakt ist:

Wenn man uns mundtot machen will, müssen schon andere Leute auf der Matte stehen als irgendwelche dahergelaufenen Abmahnanwälte.

JETZT ERST RECHT !

MfG Jay
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Alt 27.04.2008, 17:58   # 868
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo schenis,

irgendwie komme ich aus Deinem Text nicht ganz klar. Verlangt Rasch nun von Dir oder Deinem Vater, der Anschlußinhaber das Geld?

Fall a) Ja er verlagt es von Dir und hat Dich angeschrieben.
Dann sagst Du dem Anwalt, daß Du BaföG bekommst aber nicht bereit bist von den paar Kröten was abzugeben. Er soll dem Rasch das schreiben und eine BaföG- Bescheinigung beifügen, weil Du unter dem pfändungsfreien Existenzminimum bist. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung von Rasch änderst Du ab, indem Du den Satz über die Zahlung von 5.001,-- € rausnimmst und die Formulierung nach dem Hamburger Brauch einfügst. Einen sinnvollen Text für so eine Erklärung, die auch eine Änderung der Gesetzeslage berücksichtigt, hat Rechtsanwalt Solmecke seinerzeit mal hier aufgeschrieben: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2 . Zwischenzeitlich haben die Anwälte kritisch drüber geschaut und empfehlen eher, den Satz:“ unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“ rauszulassen. Das würde ich aufschreiben, ausdrucken und mit der BaföG- Bescheinigung zum Anwalt mitnehmen. Wenn er kein Fachanwalt für Medienrecht ist, sagst Du ihm ohnehin besser selbst, was Du so haben möchtest; wenn er Fachanwalt ist, weiß er ohnehin direkt, was Du möchtest.

Fall b) Er hat Deinen Vater abgemahnt und nicht Dich.
Du befürchtest nur, daß er Dich demnächst abmahnt. Dann änderst Du die strafbewehrte Unterlassungserklärung Deines Vaters so ab, wie zuvor beschrieben. Dem Anwalt soll Dein Vater sagen, daß er die Akte der Staatsanwaltschaft anfordern und einsehen soll und überprüfen soll, ob Deine Aussage gegenüber der Polizei, die Du geschrieben hast, so drin steht. Wenn das der Fall ist, dann soll er dem Rasch schreiben, daß Deinem Vater eine Überwachung seines volljährigen Sohnes nicht zuzumuten sei und er deshalb sich an Dich wenden soll. Es gibt da ein Urteil aus Mannheim, das könnte der Anwalt z.B. zitieren: Urteil der 2. Zivilkammer vom 30.1.2007 - 2 O 71/06 - . Drucke es ihm aus und nehme es mit zu dem Termin oder schreibe Dir folgenden Hinweis auf: „LG Mannheim Urteil vom 30.1.2007, 2 O 71/06“ damit er es in Juris suchen kann (das Google für Anwälte). Damit Du nicht auch dann ein paar Monate später einen Anwalt brauchst, weil Rasch Dich dann mit dem gleichen Brief beglückt, wie jetzt Deinen Vater, wäre es sinnvoll, von Dir aus den Rechteinhabern im voraus das zu senden, was die so dringend haben wollen. Dafür mußt Du dem o.g. Link zu den Erklärungen von Rechtsanwalt Solmecke folgen und für alle Rechteinhaber, die in dem Schreiben an Deinen Vater genannt sind (und die Du verletzt hast) eine Erklärung ausdrucken und den o.g. Satz rausnehmen. Die Erklärungen mußt Du dann (Zeitgleich zu dem Schreiben des Anwaltes wegen Deinem Vater an Rasch) an alle Rechteinhaberfirmen per Einschreiben-Rückschein und mit Deiner Unterschrift versehen hinschicken. Ein Begleitschreiben brauchen die nicht, die haben eine Datenbank und können es dort eintragen. Außerdem können die Rasch ja auch anrufen und sagen, daß von Dir Erklärungen gekommen sind. Rasch weiß dann, daß er Dich nicht mehr abmahnen muß und auch nicht mehr darf, weil es rechtsmißbräuchlich wäre. Wenn er es dann doch noch versuchen sollte, gehe zu dem gleichen Anwalt, bei dem Dein Vater ist und laß ihn einen einzigen Brief schreiben, dann hast Du Ruhe.


So jetzt hast Du ein Kochrezept, was Du tun mußt, für beide Fälle. Auch das Kochrezept kannst Du ausdrucken und mit zum Anwalt nehmen. Dann sieht er direkt, in welche Richtung Du und Dein Vater vorgehen wollen und was andere Beschuldigte in der Vergangenheit so erfolgreich zur Gegenwehr getan haben.
Gruß Baker
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Alt 27.04.2008, 19:02   # 869
jay1975
 
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
@ Baker ....

er hat es doch eindeutig geschrieben....

1. Die Ip wurde dem Anschluss seines Vaters zugeordnet
2. Bei der Polizei hat er dann die Schuld auf sich genommen und alles zugegeben
3. Nun befürchtet er von Rasch auf die 8000 EUR abgemahnt zu werden oder wurde es schon.

Ich denke aber mal dass er es eher befürchtet.

Jay
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Alt 27.04.2008, 21:02   # 870
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
...So jetzt hast Du ein Kochrezept, was Du tun mußt, für beide Fälle. Auch das Kochrezept kannst Du ausdrucken und mit zum Anwalt nehmen...
...womit Baker "aus gegebenem Anlass" ausdrücklich darauf hinweisen möchte, dass hier lediglich Informationen und Erfahrungswerte ausgetauscht werden, welche selbstverständlich keine "gewerbliche Rechtsberatung" darstellen und/oder ersetzen sollen.
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Alt 27.04.2008, 21:47   # 871
Bax is back
Gastposter
 
@Alter Esel,

ist schon krank alles, oder? Da werden Spielregeln, welche das FREIE, DEMOKRATISCHE Zusammenleben SCHÜTZEN sollen, für uns Bürger gemacht (sprich Gesetze) und diese dürfen dann nicht unter denselbigen öffentlich diskutiert/zitiert werden bzw. Erfahrungen diesbezüglich ausgetauscht werden, ohne daß man sich mit zig Zusatzsätzen "absichern" muss, um der Gefahr einer Abmahnung entgegenzuwirken!
Nicht, daß nachher noch ein Germanist daherkommt und einzelne Formulierungen abmahnt...

Könnte ich eigentlich auch einen Anwalt abmahnen, der öffentlich über technische Zusammenhänge diskutiert?

Übrigens: Vor dem Gesetz sind alle gleich! Allerdings: Wenn Zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das selbe!

In diesem Sinne und der Überzeugung obiger Text ist gesetzestreu formuliert,
Baxter
_______________________________
Die Zeit ist reif! Alea iacta est!
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Alt 27.04.2008, 22:53   # 872
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von jay1975 Beitrag anzeigen
möchte ich erstmal gern wissen, wo hört ein Ratschlag auf und wo fängt "gewerbsmäßige" Rechtsberatung an???
Auf eine "Gewerbsmäßigkeit" kommt es - noch - nicht an:

"Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist."

Noch nicht deshalb, weil das Rechtsberatungsgesetz im Sommer abgelöst wird von einem Rechtsdienstleistungsgesetz.

Es kommt also darauf an, ob Dein "Ratschlag" bereits als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zu sehen ist. Daran könnte man zumindest denken, wenn auf eine konkrete Frage zu einem konkreten Sachverhalt ein Verhaltensvorschlag gemacht wird.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 28.04.2008, 02:14   # 873
Bax is back
Gastposter
 
@Eikmeier,
Herzlichen Dank für die Angabe der links nebst Einschätzung.
Vorweg etwas nebenbei bemerkt: Mich hatte das vorherige Lesen dieses Gesetzestextes und die Hintergründe des selbigen (z.B. daß es sich um ein ur-altes, über die Jahrzehnte modifiziertes Nazi-Gesetz aus dem Jahre 1935 handelt *) zu dem obigen Beitrag hinreißen lassen. Grundsätzlich, d.h. bei einer "modernen" (wenigstens auf das 21. Jhd. anwendbare) Auslegung beinhaltet dieses Gesetz -meiner Meinung nach- auch durchaus nachvollziehbare Ansätze.
Ich selbst halte es für äußerst bedenklich, eher sogar unakzeptabel wenn Fachfremde Personen technische Daten gewerblich erheben (siehe z.B. Frank L.). Genauso verwerflich finde ich es, wenn jeder Hinz- und Kunz meint ein technisches Gutachten erstellen UND interpretieren zu können (siehe z.B. im Falle des Gutachtens bzgl. software von Logi). Wegen mir können diese aber gerne - auch öffentlich - über diese Themen diskutieren und ihre Meinung dazu äußern. Selbst wenn diese einen vermeintlich falschen Ratschlag erteilen würden, würde ich mich noch lange nicht in meiner Existenz gefährdet fühlen und ob durch Empfehlungen in 'nem Forum die Belange des Gemeinwohls gefährdet sind, erachte ich als nicht zutreffend. Im Übrigen bedeuten Forendiskussionen für Anwälte -m.E.- eher einen Mandantenzuwachs, aber da lasse ich mich gerne korrigieren. Das auch nur am Rande...

Zurück zum eigentlichen Thema: Es wird in diesem Beitrag bewusst nicht auf den Artikel 5, GG eingegangen, da dieser nach Meinung des Verfassers im Grunde alleine schon als Gegenargument ausreichen sollte!

Dein Beitrag im Kontext mit dem zitiertem Satz irritiert mich zugegebenermaßen ein wenig. Mir persönlich fiel natürlich der Zusatz...
Zitat:
darf geschäftsmäßig
... direkt auf, wohlweißlich, daß genaue Definitionen in Gesetzestexten sehr rar gestreut sind. So brachte eine Internetrecherche zwecks Begriffsbestimmung auffallend oft das uns allen bekannte "das muss von Fall zu Fall...blablabla" hervor. Ein Blick ins Wörterbuch ergab: "den kaufmännischen Gepflogenheiten entsprechend" aber auf der homepage des Bundesverfassungsgerichtes findet man folgendes (Beschluss vom 16. Februar 2006 - URL):
Zitat:
... Nach den Grundsätzen dieser Entscheidung kann Art. 1 § 1
Rechtsberatungsgesetz auf die von dem Beschwerdeführer ausgeübte
unentgeltliche Rechtsberatung keine Anwendung finden, wenn bei der
Auslegung des Begriffs der „Geschäftsmäßigkeit“ die grundrechtlich
garantierte Handlungsfreiheit des Beschwerdeführers hinreichende
Beachtung findet
. ...
Dieses basierte auf dem Folgenden: (URL)
Zitat:
Was geschäftsmäßige Rechtsberatung im Sinne
des Rechtsberatungsgesetzes ist, muss im Einzelfall abgeklärt werden.
Bei der Gesetzesauslegung und der Rechtsanwendung sind sowohl die durch
das Rechtsberatungsgesetz geschützten Belange wie auch die
Freiheitsrechte des Einzelnen zum Ausgleich zu bringen.
Das
Rechtsberatungsgesetz unterliegt wie andere Gesetze auch einem
Alterungsprozess. Mit dem Wandel des Umfelds sozialer Verhältnisse und
gesellschaftspolitischer Anschauungen kann sich auch der Norminhalt
ändern. Deshalb müssen die Gerichte prüfen, ob die gesetzliche Regelung
zwischenzeitlich lückenhaft geworden ist. Die Bindung des Richters an
das Gesetz bedeutet nicht Bindung an dessen Buchstaben, sondern
Gebundensein an Sinn und Zweck des Gesetzes. Bei mehreren
Deutungsmöglichkeiten einer Norm ist diejenige zu bevorzugen, die den
Wertentscheidungen der Verfassung entspricht. Das Grundrecht der
allgemeinen Handlungsfreiheit ist insbesondere dann verletzt, wenn die
Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts die grundrechtliche
Freiheit unverhältnismäßig einschränkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat
die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts zwar grundsätzlich
nicht nachzuprüfen. Bei Auslegungsfehlern in einer Entscheidung jedoch,
die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung
eines Grundrechts, insbesondere von dessen Tragweite, beruhen, hat das
Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Verfassungsrecht zu
korrigieren.
Und das "Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit" meint Art. 2 Abs. 1 GG:
Zitat:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Zur Erinnerung:
Art. 1 Abs. 3 GG:
Zitat:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Bezogen auf die an den Betreiber des Forums (KAMPF GEGEN DEN ABMAHNWAHN) auf dem Postweg versandte Abmahnung, also der Versendung eines außergerichtlichen Vergleichsangebotes, welches als Aufforderung verstanden werden kann ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen, folgende (freie) Gedanken: Diese Aufforderung erachte ich persönlich, d.h. als Ausdruck meiner freien Meinung als haltlos und gehe auch im Grunde davon aus, daß der Abmahnende diese Forderung zurückziehen wird.
In dem Zusammenhang möchte ich zusätzlich, als Erinnerung, noch weiters anmerken/zitieren: Ich kann mich an eine Aussage im Zusammenhang mit dem Abmahnmahnwahn erinnern, welche -frei wiedergegeben- besagte, daß viele gleiche Verletzungen des Urheberrechts auch viele gleiche Abmahnungen legitimieren (könnte!). Bedeutet das nicht auch gleichzeitig, daß es aus diesem Grunde völlig nachvollziehbar ist, wenn über einen längeren Zeitraum auch die gleichen Dinge gleichartig diskutiert werden? Ferner ist es meines Erachtens völlig legitim die Fristsetzung von einem einzigen Tag für die Rücksendung einer UE zu hinterfragen. Subjektiv empfunden halte ich das für sehr provokativ - ob dieses Vorgehen auch sittenwidrig ist muss selbstverständlich ein gelernter Anwalt evaluieren und ein Richter entscheiden! Man sollte ruhig des öfteren auch auf folgenden Paragraphen verweisen, der in diesem Zusammenhang sehr gut zu unserem Grundgesetz (Artikel 2, Absatz 1 - s.o.) passt, wie ich finde!
§ 12a BRAO, Vereidigung
Zitat:
(1) Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten:
"Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Abschließend sei noch die Anmerkung gestattet, daß das Rechtsberatungsgesetz lange Zeit "Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung"hieß. Ist das nicht ein sehr treffendes, zum allgemeinen Thema passendes Ende dieses Beitrages...?

Auf andere Meinungen freuend...
Danke & Gruß, Baxter
___________________________
Irgendwann hat alles ein Ende!

P.S.: *Zitat von FORUMJUSTIZGESCHICHE: "Die unreflektierte Praktizierung des RBerG mehr als 55 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft, ist ein Lehrstück für die Weigerung der Profession, die zeitgeschichtliche Forschung ernst zu nehmen."
P.P.S.: Obiger Beitrag stellt selbstverständlich und augenscheinlich keine Rechtsberatung dar! Vielmehr handelt es sich lediglich um eine laienhafte Auseinandersetzung eines mündigen, steuerzahlenden und demokratischen Bürgers der Bundesrepublik Deutschland mit der geltenden Gesetzeslage.
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Alt 28.04.2008, 20:30   # 874
Hadron
 
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Nun hat auch der Süden Deutschlands die Faxen dicke:

LG München I - Beschluss v. 12.03.2008 - Az.: 5 Qs 19/08

Keine Akteneinsicht der Film(Porno)industrie bei Filesharing:
Zitat:
Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Filesharing ist der Musik-/Filmindustrie keine Akteneinsicht zu gewähren, da dem überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen. Denn aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberechtsverletzungen begangen hat, so dass diesbezüglich nicht ohne weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann.
Die Verknappung des Abmahn-Rohstoffs "IP-Adresse" schreitet unaufhörlich voran. Ich glaube, man hat es einfach übertrieben. Hier geht es jetzt auch explizit um die Porno-Abmahner, die der "sauberen" Musikindustrie da einen prima Bärendienst erwiesen haben dürften! Ich kann mir ein gegrinstes "Ätsch" nicht verkneifen, zu offensichtlich erscheint mir die Entwicklung des Abmahnwesens, wo es immer mehr um das massenhafte Abkassieren, als um saubere Rechtsverfolgung im Einzelfall zu gehen scheint.

Lesenswerte Entscheidungsgründe.
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Alt 28.04.2008, 21:51   # 875
Alter Esel
 
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RA Kirchmann aus Wülfrath stellt eine weitere interessante These auf:

"Je stärker die Erlangung der Kenntnis der störungsrelevanten Tatsachen in Richtung Intimssphäre greift, desto eher dürfte von einem Beweisverwertungsverbot auch in einem Zivilprozeß auszugehen sein."

Quelle

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Alt 29.04.2008, 00:21   # 876
RA Dr. Alexander Wachs
 
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


1. Verhaltensweise der Staatsanwaltschaften
Obwohl sich in letzter Zeit immer öfter die Hinweise häufen, dass Staatsanwaltschaften nicht mehr länger die IP-Adressen herausgeben, ist nicht erkennbar, dass die Abmahnungen weniger werden. Die Kanzlei Rasch schickt derzeit jedenfalls Abmahnungen wie immer raus.

Nach meiner persönlichen Einschätzung werden übrigens schon lange nur noch die Eltern der Kinder abgemahnt, welche wirklich keine Ahnung von Tauschbörsen haben. Gefördert wird dies durch die Suchkriterien der PROMEDIA, die aus rechtlichen Gründen vornehmlich nach Deutschen Interpreten sucht.

Leider ist im letzten Monat (möglicherweise ein subjektiver Eindruck) die Anzahl der Hausdurchsuchungen gestiegen. Es gab sogar eine Dursuchung einer Kaserne (im Wege der Amtshilfe).


2. Erstberatung der Rechtsschutzversicherungen
Die Erstberatungen der Rechtsschutzversicherungen zum Thema Abmahnungen sind teilweise nur als "originell" zu bezeichnen. Einige Highlights, die mir Mandanten in der letzten Woche mitgeteilt haben:
-Unterlassungserklärung von dem 12jährigen Sohn SELBST unterschreiben lassen
-Gar nicht auf das Schreiben reagieren - es gebe ein neues Urteil....
-Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe zurückschicken.

Die genannten Ratschläge sind FALSCH. Kinder und Jugendliche können die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und Eltern sollten das für Ihre Kinder nicht tun.
Auch sollte auf das Schreiben der Kanzlei Rasch reagiert werden. Vorzugsweise in Abstimmung mit einem Anwalt. Die Unterlassungserklärung sollte ebenfalls nicht ohne Rechtshilfe verändert werden.

3. Urheberrechtsnovelle (Deckelung)
Die Lobby der Musikindustrie gegen die sinnvolle Deckelung läuft auf Hochtouren und hat mit dem offenen Brief an unsere Kanzlerin einen neuen Höhepunkt erreicht. Ich bin gespannt, wann die Deckelung wieder "vom Tisch ist".

4. Abmahnung von Abmahnwahn-dreipage
Die beliebte Seite Abmahnwahn-Dreipage wurde - wie hier bekannt ist - durch einen Anwalt abgemahnt. Angeblich wurde gegen das Rechtsberatungsgesetz verstossen.
Vieleicht sollte das Thema in einem anderen Beitrag diskutiert werden. Ich prüfe derzeit für abmahnwahn-dreipage, wie man dieser Abmahnung am besten entgegentreten kann. Ich empfehle aber derzeit gerade den Nicht-Juristen in den Foren, bis zur gerichtlichen Klärung dieser Angelegenheit mit konkreten Tipps, etwas vorsichtiger umzugehen. Es besteht nach meiner Meinung nach derzeitigem Stand allerdings kein Grund die Unterstützung in den Foren einzustellen.
Wir bereiten uns in jedem Fall auf eine lange gerichtliche mehrinstanzliche Auseinandersetzung vor. Wer Herr ******** kennt, weiß dass Abmahnwahn-dreipage.de keinesfalls einfach sang- und klanglos verschwinden wird, auch wenn einge Anwälte das gerne hätten.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüßen aus der Hansestadt Hamburg.


Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
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Alt 30.04.2008, 14:18   # 877
phiy
Gastposter
 
Hallo ,
ich bzw meine Mutter haben heute auch eine Abmahnung von Anwaltskanzlei Rasch bekommen ...
Es wurden 712 Datein zum download angeboten, bei meiner Schwester .
Screenshots und Dateinamen sind alle im Anhang ... insgesamt 8 gb.
Gefordert sind 5000€ :/
Meine Schwester ist 19 , ich (bruder) bin 17 also noch minderjährig ...
meine schwester ist noch in der Schule, hat also keine Einkünfte.
Ich hab erstmal die Festplatte von meiner Schwester verschwinden lassen.
Hausdurchsuchung oder ähnliches gabs gottseidank noch nicht .
gibts irgenteine möglichkeit , dass wir uns aus der sache wieder rauswinden ???

mfg
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Alt 30.04.2008, 16:01   # 878
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von phiy Beitrag anzeigen
...gibts irgenteine möglichkeit , dass wir uns aus der sache wieder rauswinden ???
Da Du in einem anderen Board auf das laufende Insolvenzverfahren hingewiesen hast und es in Eurem Fall nicht um "kleine Fische" geht, empfehle ich Deiner Mutter dringend, einen geeigneten Anwalt anzurufen, bevor irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden.
Die telefonische Erstberatung dürfte kostenlos erfolgen.

Auf dieser Seit findet Ihr z.B. Dr. Eikmeier oder Dr. Wachs als erfahrene Ansprechpartner.

Kopf hoch - keine Panik und keine unüberlegten Handlungen!
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Alt 01.05.2008, 09:48   # 879
Helenna
 
Registriert seit: 24.04.2008
Beiträge: 8
hi an alle,

also, wie auch ihr, bin ich nun auch betroffen....jedoch bin ich noch mit nem blauen Auge davon gekommen...man hat lediglich 3 Titel bei mir gefunden, das Anwaltshonorar beträgt 750 Euro. Bin damit zu einem befreundeten Anwalt...der hat den Betrag auf 500 gedrückt...FInd ich immer noch hoch dafür dass ich STudentin bin...aber naja.
Meine eigentliche Frage ist, ich habe meinem Anwalt zunächst gefragt, wie schon einige hier im Forum, ob ich denn nun jede Woche Post von Herrn Rasch erwarten kann, da das Datum meines "Erwischtwerdens" schon 2!! JAhre her ist, und ich natürlich bis letzte Woche gelegentlich schon noch einiges heruntergeldaen habe....MEin Anwalt konnte mir dazu nichts sagen, ich verwieß ihn auf dieses Forum und zeigt ihm entsprechende Antworten. Aber er meinte, man könne diesem Forum nicht unbedingt Glauben schenken, weil hier LAien unter LAien sind...Das hat mit der Rechtslage nicht unbedingt was zu tun....
Er hatte den RAsch am TElefon und fragte ihn danach ob seine Klientin nun mit neuen Abmahnungen rechnen müsse. Er erhielt eine unfreundliche ANtwort, dass in der Regel nicht mehr damit zu rechnen ist....
Nun...wie is es denn nu? In der Regel nicht....das ist eine sehr schwammige Aussage.....
  Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2008, 11:15   # 880
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Helenna Beitrag anzeigen
...Er hatte den RAsch am TElefon und fragte ihn danach ob seine Klientin nun mit neuen Abmahnungen rechnen müsse. Er erhielt eine unfreundliche ANtwort, dass in der Regel nicht mehr damit zu rechnen ist....
Nun...wie is es denn nu? In der Regel nicht....das ist eine sehr schwammige Aussage.....
Wie Dein Anwalt ja bereits festgestellt hat, schreiben hier juristische Laien ohne hellseherische Fähigkeiten.

Ob keine weiteren "Bettelbriefe" zu erwarten sind, kann Dir aber auch kein Volljurist beantworten.

Vielleicht denkst Du mal über Dein bisheriges "Sortiment" nach und vergleichst es mit der "Wer mahnt was ab-Liste": KLICK

Ob neben Rasch auch noch weitere "Hüter des Urheberrechtes" an Deiner Kohle interessiert sind, werden Dir zumindest die nächsten 3 Kalenderjahre zeigen.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:37 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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