Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2


Alt 30.10.2007, 22:51   # 61
Der_Retter
 
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Beiträge: 8
Wenn es mal genug Aufsätze, Bücher und Dissertationen gibt, die die obige Auffassung teilen mag das "hM" werden - man kann es nur hoffen.
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Alt 30.10.2007, 22:55   # 62
Eikmeier
 
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Wenn man das Netz lauffähig beibehalten will, dann muss man sich über Haftungsrestriktionen Gedanken machen. Daher hoffe ich darauf, dass sich die Meinung durchsetzt. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
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Alt 30.10.2007, 23:02   # 63
Der_Retter
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 8
Sie sagen es.

Die Äußerungen aus dem Volkszählungs-Urteil kommen einem vor wie aus einer anderen Welt.

Es ist im Grunde genommen Zeit, dass das BVerfG einen Rundumschlag vornimmt. Angesichts der Onlinedurchsuchung in NRW kann man das derzeit ernsthaft hoffen.

Es darf nur - da sei Gott vor - nichts passieren vorher (keine größeren Verhaftungen o.ä.): Das BVerfG hat mit seinen Entscheidungen zu Heiligendamm gezeigt, dass es sich durch Tatsachen einschüchtern lässt....

Daumen drücken, weitermachen.
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Alt 31.10.2007, 09:35   # 64
Lustiger Lurch
 
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von nicht wissende Beitrag anzeigen
.....zuallem überfluss hat mein mann auch noch liedgut auf dem rechner gehabt was nicht erlaubt ist glaub ich oi musik wir hatten .........
Zitat Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Oi!):
Oi! ist die Bezeichnung für einen Musikstil, der in der Skinhead- und Punkszene viele Anhänger hat. Der Ausruf "Oi!" ist ein englischer Slangausdruck für „Hey“, „Hallo du da“, der seinen Ursprung im jiddischen Oy hat. Er wird aber auch mit dem englischen Wort Joy (= Spaß) in Verbindung gebracht, unter anderem wegen der Oi!-Kompilation „Strength Thru Oi!“.

Die meisten Oi!-Bands in Deutschland wie auch international haben ihre Meinung in der politischen Mitte orientiert, grenzen sich zum Teil auch explizit gegen den neonazistisch geprägten Teil der Skinhead-Szene ab. Die Grenzen sind jedoch bisweilen fließend, da bei rechtsradikalen bzw. neonazistischen Bands häufig nur der offen propagierte Rassismus mehr oder weniger deutlich zum Themenspektrum hinzutritt.

--> Jetzt kommt es drauf an, was ihr auf dem Rechner hattet bzw. was du mit "Oi Musik" meinst. Wenn es so Gruppen wie Werewolf, Störkraft oder Endstufe sind "könntet" ihr ein Problem bekommen da diese Gruppen verboten wurden.
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Alt 31.10.2007, 17:50   # 65
samhot
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Hallo samhot,

natürlich hat worldwidefab Dir das richtige empfohlen, nur nützt Dir das hinterher auch nichts.
Worldwidefab ist Anwalt aus Bielefeld. Was soll ein Anwalt Dir auch anderes empfehlen, als zum Anwalt zu gehen. Du hattest ja auch in der Tat 1 Jahr Zeit, Dich schlau zu machen, was noch kommen kann. Wenn Du Dich in die Problematik eingelesen hättest in dieser Zeit, dann hättest Du herausgefunden, daß Dir bis zum Eingang das Schreibens die Möglichkeit offengestanden hat, ohne was da wieder rauszukommen. Dann hättest Du einfach von Dir aus vorsorglich strafbewehrte Unterlassungserklärungen an die Rechteinhaber verschickt und damit das Ziel des Abmahnbriefes der Kanzlei Rasch vorweggenommen. Er mahnt Dich nämlich ab, künftig dafür zu sorgen, daß von Deinem Anschluß keine Dateien mehr im Internet zum Download präsentiert werden. Jetzt wirst Du sagen, daß Du das bereits gegenüber der Polizei versichert hast, künftig Deinen Sohn und Deinen Internetanschluß so zu präparieren, daß von dort keine Tauschbörse mehr besucht wird. Du wirst fragen, warum Rasch Dich denn noch abmahnt, wenn Du es gegenüber der Polizei bereits versichert hast, es nicht wieder zuzulassen und das Strafverfahren daraufhin eingestellt wurde, auch weil Du bisher ein unbescholtener Bürger gewesen bist und man Deinem Wort vertrauen kann.
Du mußt aber folgendes wissen, was hier abläuft und, wo Du da reingeraten bist, ist nicht wirklich die Zielsetzung Tauschbörsennutzer abzuschrecken; das könnte man mit einem Serienbrief und einer Forderung von 200,-- € auch machen. Hier macht einer ein Geschäft mit dem Abmahnen und eine ganze Nation schaut zu, wie er die Eltern von Kid´s abkassiert.
Deine Aufgabe jetzt ist es, das zu verhindern, nämlich daß Du abkassiert wirst.
Wie kann man das machen wirst Du fragen.

Die erste Lösung geht nur, wenn der Anschlußinhaber sehr wenig verdient (wo nichts ist, kann man auch nichts holen). Das hilft Studenten, Arbeitslosen und anderen, die Pech im Leben haben. Dem normalen Familienvater hilft es aber nicht.

Die zweite Lösung ist nur etwas für sehr mutige und risikofreudige Leute. Die geben einfach eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach dem Hamburger Brauch ab und ignorieren von da an alles, was Rasch so schreibt. Das Risiko hier besteht darin, daß Rasch noch sein Honorar einklagt. Das ist für den aber viel Arbeit und wenig Streitwert und deshalb recht sauer verdientes Geld. Bei Dir wäre ein solches Vorgehen nicht so gut, weil Du im strafrechtlichen Verfahren schon zugegeben hast, daß Dein Sohn es war. Aber es gibt Leute, die glauben fest daran, daß Rasch sich diese Arbeit nicht macht, weil er im Moment noch sehr einfach Geld verdienen kann. Das Kostenrisiko liegt bei mehreren Tausend EURO, wenn man doch verklagt wird.

Die dritte Möglichkeit ist die, einen Anwalt zu beauftragen und die Summe runterhandeln zu lassen. Was man da als prima Erfolg verbuchen kann, wenn daraus die Hälfte (maximal ein Drittel) der ursprünglichen Forderung wird. Aber die eigenen Anwaltskosten (üblicherweise rd. 500,-- € bis 650,-- €) kommen da dann noch wieder drauf. Wenn Du das möchtest, dann solltest Du sinnvoller weise vor der Beauftragung des Anwaltes mit ihm ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ich sage jetzt mal kraß: Du drückst (das ist ein Riesenerfolg) mit Anwalt die Forderung von 2500,-- auf 1250,-- € und zahlst 600,-- für Deinen Anwalt, dann bist Du wieder bei 1850,-- und hast gerade mal 750,-- € gespart und zusätzlich Ärger und eine Zitterpartie, ob der Anwalt auch wirklich so erfolgreich ist, beim verhandeln und bei Deinen Rahmenbedingungen (kenne ich natürlich nicht).

Die vierte Möglichkeit und die würde ich Dir empfehlen, ist die Beauftragung eines Anwaltes, der hier im Forum berichtet hat, daß er die Leute so rausholt, ohne daß die was zahlen müssen. Sein Post findest Du hier, er ist noch ganz frisch, gerade mal 2 Tage alt: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 ;wichtig sind nur die zwei letzten Sätze und der Link auf seine Homepage. Ob es stimmt, was er schreibt, weiß ich nicht, vielleicht hat er nur 2 Mandanten mit dem Problem Rasch gehabt bisher und bei beiden liest Rasch noch den Brief vom Anwalt. Wenn es klappt, mailst Du mir Deinen Erfolg in der Forum-Mail, das mußt Du mir versprechen, als Ersatz für den guten Tipp. Wenn nicht, berichte hier im Forum, warum nicht.

Gruß Baker
Hallo Baker,

vielen Dank für den Tipp. Haben uns letztendlich doch aneinen Anwalt gewendet; dieser ist sich sicher, dass wir nicht bezahlen müssen. genauer wissen werden wir dies wohl erst anch Ablauf der Frist in zwei Jahren. Zu den Kosten: gut 700 EUR.

Grüße,

Samhot
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Alt 02.11.2007, 17:57   # 66
niewiederinternet
 
Benutzerbild von niewiederinternet
 
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moin

habe einen abmahnbrief von KUW aus duisburg, soll eine datei heruntergeladen haben.
die wollen 250 euro, für mich eine enorme summe, wie soll ich da vorgehen.
einige bekannte sagen ich sollte zahlen sonst wirds teurer, kann haber das geld nicht aufeinmal zahlen.


gruss
niewiederinternet
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Alt 02.11.2007, 20:04   # 67
betroffene1
 
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Beiträge: 12
@niewiederinternet
alles was Du wissen mußt findest Du hier in Zusammenfassung.

Abmahnwahn-Dreipage :: Information

wenn Du aber ein paar Seiten weiter vorn angefangen hättest zu lesen, hättest Du auch die Antwort erhalten.
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Alt 03.11.2007, 00:47   # 68
Baker
 
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Hallo niewiederinternet,

ich habe da meine eigene Meinung dazu und würde zahlen und die Sache vergessen. Du bist hier in einem Forum, da geht es um Rasch, der mahnt über ein paar tausend Euro ab.
Andere Threads oder andere Foren, die über KuW berichten, empfehlen nur eine geänderte Unterlassungserklärung hinzuschicken. Das ist sicher richtig, wenn man nicht darauf vertraut, daß unsere Politiker, die die Gesetze machen, irgendwann kapieren, was mit den Abmahnanwälten hier im Land so abgeht. Der einzige Weg um den Kanzleien das bundesweit abzugewöhnen, ist der, nichts zu zahlen. Die können nämlich nicht alle Leute verklagen, die sie abmahnen. Wenn keiner mehr zahlt, müssen die Abmahnanwälte sich einen anderen Job suchen.
Andererseits kann es gerade Dich treffen und die KuW-Anwälte zerren Dich vor Gericht. Dagegen sind 250,-- € nichts.

Gruß Baker
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Alt 03.11.2007, 07:01   # 69
niewiederinternet
 
Benutzerbild von niewiederinternet
 
Registriert seit: 02.11.2007
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Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Hallo niewiederinternet,

ich habe da meine eigene Meinung dazu und würde zahlen und die Sache vergessen. Du bist hier in einem Forum, da geht es um Rasch, der mahnt über ein paar tausend Euro ab.

Andererseits kann es gerade Dich treffen und die KuW-Anwälte zerren Dich vor Gericht. Dagegen sind 250,-- € nichts.

Gruß Baker
moin
das hört sich nach einen neuen wirtschaftszweigt an und passt zur dieser verrrückten welt.
ich werde bezahlen und sehen was kommt ,einef rage hätte ich noch:" muss ich dann auch deren ue unterschreiben oder meine eigene die ich für richtig halte "?

ps:entschludigung das ich im falschen thread gelandet bin.


gruss
niewiederinterent
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Alt 03.11.2007, 16:17   # 70
betroffene1
 
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nimm Deine eigene mod. UE, da bist Du auf dem sicheren Weg. Mit der originalen hast Du das Pech, wenn Du was anderes von denen runterlädtst, haben sie Dich mit dem hohen angesetzten Streitwert am A.... Deshalb nur für das die UE abgeben, für was Du abgemahnt wurdest.
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Alt 03.11.2007, 17:31   # 71
niewiederinternet
 
Benutzerbild von niewiederinternet
 
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moin
werde meine eigene zu den rechtinhaber schicken und das geld überweisen.
sollte nochmal so ein unfug bei mir ins haus flattern, gibst nur noch die eigene
ue. igendwann verliert die aktion dann an glaubwürdigkeit und man reagiert mit
gleichglütigkeit was eigenliche nicht diesen sinne ist, dann könnte das wort abmahnung auch gleich abzocke heissen.
bin gespannt auf das jahr 2008, da geht es richtig zur sache.

ps:wünsche allen hier viel erfolgt und kraft

gruss
niewiederinternet
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Alt 03.11.2007, 17:42   # 72
roland1973
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von niewiederinternet Beitrag anzeigen
moin

bin gespannt auf das jahr 2008, da geht es richtig zur sache.

ps:wünsche allen hier viel erfolgt und kraft

gruss
niewiederinternet
Hallo,

inwiefern geht es 2008 richtig zu sache???
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Alt 03.11.2007, 18:01   # 73
niewiederinternet
 
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moin
@roland1973 da tritt das neue gesetzt in kraft dann geht das alles ohne vorladung und staatsanwalt, da heisst die können dich gleich zivilrechtlich belangen,die kommen schneller an deine adresse und deiner geldbörse.


gruss
niewiederinternet
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Alt 03.11.2007, 18:05   # 74
roland1973
Gastposter
 
moin

hört sich ja nett an...

gilt das dann für fälle die erst 2008 passiert sind, oder auch nachwirkend???

Servus!
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Alt 03.11.2007, 18:18   # 75
niewiederinternet
 
Benutzerbild von niewiederinternet
 
Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
moin
die lassen sich die butter nicht von brot nehmen, selbstverständlich nachwirkend, ein raubüberfall verjährt auch nicht.
erst wenn die wirtschaft unter den ganzen schrott leidet wird der gesetztgeber
anfangen zu reagieren, das dürfte haber bei 100 000 tausend abgemahnte nicht lange dauern.
den auch die multimedia industrie wird durch diese machenschaften nicht gerade
positiv darstehen.


gruss
niewiederinternet
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Alt 03.11.2007, 20:19   # 76
BRAKStA
 
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Zitat:
Zitat von Der_Retter Beitrag anzeigen
Sie sagen es.

Die Äußerungen aus dem Volkszählungs-Urteil kommen einem vor wie aus einer anderen Welt.

Es ist im Grunde genommen Zeit, dass das BVerfG einen Rundumschlag vornimmt. Angesichts der Onlinedurchsuchung in NRW kann man das derzeit ernsthaft hoffen.

Es darf nur - da sei Gott vor - nichts passieren vorher (keine größeren Verhaftungen o.ä.): Das BVerfG hat mit seinen Entscheidungen zu Heiligendamm gezeigt, dass es sich durch Tatsachen einschüchtern lässt....

Daumen drücken, weitermachen.
Was hat das Volkszählungsurteil mit kriminellen Machenschaften zu tun? Das VZ- Urteil richtet sich gegen den Datenhunger des Staates, nicht gegen zivilrechtliche Ansprüche von Rechteinhabern gegen Rechtepiraten! Es geht dabei um informationelle Selbstbestimmung, d.h. dem Staat (!) nicht mehr Informationen preisgeben zu müssen, als unbedingt nötig! Im Zivil- und Strafrecht, in Sonderheit dem hier in Rede stehenden Sachverhalt, kann man aus dem Urteil aber auch gar nichts herleiten. Was hat dieser Thread mit Heiligendamm zu tun? Woher nehmen Sie die Erkenntnis, daß sich das BVerfG von Tatsachen einschüchtern läßt? Abgesehen davon, daß jedes Urteil ohnehin auf Tatsachen aufbaut, ist es schon eine Unverfrorenheit (von einem Nichtjuristen, richtig?) unser höchstes Gericht "anzupinkeln", ohne auch nur ein juristisches Argument vorzubringen bzw. - mangels ausreichender Qualifikation - vorbringen zu können. Si tacuisses...
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Alt 03.11.2007, 22:00   # 77
BRAKStA
 
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Ort: Oldenburg (Oldb)
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Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Hallo niewiederinternet,

ich habe da meine eigene Meinung dazu und würde zahlen und die Sache vergessen. Du bist hier in einem Forum, da geht es um Rasch, der mahnt über ein paar tausend Euro ab.
Andere Threads oder andere Foren, die über KuW berichten, empfehlen nur eine geänderte Unterlassungserklärung hinzuschicken. Das ist sicher richtig, wenn man nicht darauf vertraut, daß unsere Politiker, die die Gesetze machen, irgendwann kapieren, was mit den Abmahnanwälten hier im Land so abgeht. Der einzige Weg um den Kanzleien das bundesweit abzugewöhnen, ist der, nichts zu zahlen. Die können nämlich nicht alle Leute verklagen, die sie abmahnen. Wenn keiner mehr zahlt, müssen die Abmahnanwälte sich einen anderen Job suchen.
Andererseits kann es gerade Dich treffen und die KuW-Anwälte zerren Dich vor Gericht. Dagegen sind 250,-- € nichts.


Gruß Baker
Schon mal was von unerlaubter Rechtsberatung gehört? Gutes Gesetz - trotz NS-Vergangenheit -: Verhindert, daß juristisch unqualifizierte Menschen (also ohne zwei (!) bestandene (!) juristische Staatsexamen und ohne Anwaltszulassung) vermeintlichen Rechtsrat erteilen dürfen. Daß auf Ihren Sermon Rechtsanwälte antworten, spricht nicht für Sie, sondern gegen die Anwälte! Wie tief muß man als Anwalt gesunken sein, mit Nichtjuristen Rechtsfragen zu diskutieren, nach vorgeblichen 18 Stunden in der Kanzlei, mitten in der Nacht? Wir lassen zunächst mal standesrechtliche Fragen außen vor. Die Herren oder Damen RAe können aus meinem Nicknamen einiges entnehmen! Ich werde gegen das, was hier abläuft, etwas unternehmen! Und zwar bei den aus dem Nick zu entnehmenden zuständigen Stellen!

Noch etwas, Herr (?) Baker: Auch RAe dürfen nur im Rahmen eines (erteilten) Mandats Rechtsberatung betreiben, ansonsten dürfen sie eine Meinung äußern, aber nicht bezogen auf den konkreten Einzelfall.

Peace & Pink Floyd
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Alt 03.11.2007, 23:18   # 78
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Herr Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Staatsanwalt (StA) ?,

selbst Dilettanten können erkennen, daß es nur noch ein paar Leute gibt, die den Zusammenhang zwischen Datenschutz und filesharing kennen.
Frau Juliane Kokott ist eine davon, die es sogar erklären kann:
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG - Ergebnisse (bitte nach dem Klick auf den Link noch mal auf das Aktenzeichen: C-275/06 klicken)
Auch in unserm Land gibt es nur noch ganz wenige Leute, die den Datenschutz ernst nehmen:
https://tepin.aiki.de/blog/archives/...reas-Bogk.html
Sie scheinen nicht gerade dazu zu gehören.
Mein Text beginnt mit den Wörtern:" ich habe da meine eigene Meinung ...."
Interessiert Sie alles nicht, was ?

Gruß Baker
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Alt 03.11.2007, 23:29   # 79
BRAKStA
 
Registriert seit: 03.11.2007
Ort: Oldenburg (Oldb)
Beiträge: 12
[QUOTE=Baker;465965]Hallo Herr Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Staatsanwalt (StA) ?,

selbst Dilettanten können erkennen, daß es nur noch ein paar Leute gibt, die den Zusammenhang zwischen Datenschutz und filesharing kennen.
Frau Juliane Kokott ist eine davon, die es sogar erklären kann:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...6C0275:DE:HTML
Auch in unserm Land gibt es nur noch ganz wenige Leute, die den Datenschutz ernst nehmen:
https://tepin.aiki.de/blog/archives/...reas-Bogk.html
Sie scheinen nicht gerade dazu zu gehören.
Mein Text beginnt mit den Wörtern:" ich habe da meine eigene Meinung ...."
Interessiert Sie alles nicht, was ?

Gruß Baker[/Q

Was wollen Sie mir sagen? Ihre drei Jahre in der achten Klasse waren schlimm!?
  Mit Zitat antworten
Alt 03.11.2007, 23:40   # 80
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Herr Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Staatsanwalt ? (StA),

Sie wollen doch gar nicht mit irgend jemand Texte oder Meinungen austauschen, Sie wollen nur einfach destruktiv sein. Warum sollte ich mich unter den Rahmenbedingungen mit Ihnen weiter unterhalten?
Wer hat Sie persönlich denn so verletzt, daß Sie sich so verhalten?
Mahnen Sie etwa Leute ab? Dann hören Sie gefälligst damit auf und verdienen Ihr Geld mit ehrlicher Arbeit (in dem Wort steckt was von Ehre drin!).

Gruß Baker
Baker
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Antwort


Alt 12.02.2012, 13:24 # --
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