Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2

Alt 11.02.2012, 20:47   # 7941
switchbox
 
Registriert seit: 20.07.2007
Beiträge: 44
Zitat:
Zitat von kirchi Beitrag anzeigen
stimmt so nicht ganz. anschluss war da, aber kein pc. und eine zeugin hat wohl igendeine "box" bei der seniorin gesehen.
Ja sicherlich, der Oma haben sie im Zuge der Digitalisierung
ein Entertain-Paket mit Box aufs Auge gedrückt.
Ich warte heute schon auf die Abmahnungen die an Entertain-Kunden gehen.
Eventuell ist sie ja eine der Ersten.
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Alt 12.02.2012, 17:52   # 7942
Galaxy II
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 73
Nabend

Das einfachste wäre,dass Internet zu löschen ^^ dann würde auch niemand zu unrecht beschuldigt werden,was illegales gedownloadet oder geuploadet zu haben
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Alt 13.02.2012, 20:55   # 7943
Missha
 
Registriert seit: 13.01.2012
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von whoopsidaisy Beitrag anzeigen
also die meisten hier im Forum scheinen ja erst so nach 1 oder 2 Jahren was von denen nach Abgabe der modUE zu hören.
hier halt wirklich immer sofort nach Fristüberstreichung....
das beunruhigt halt ..
Ich weiß ganz genau was du meinst.
Meine erste Abmahnung kam im August 2011 wegen 9 Songs aus einem Container. Bis Dezember folgten dann 3 weitere, sodass ich jetzt bei 4 Briefen bin.
Nun herrscht aber Stille.
So geht es hier gerade einigen, wie ich es mitbekommen habe.

Hat schon jemand mehr als 4 Briefe erhalten?
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Alt 14.02.2012, 05:25   # 7944
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Zitat:
Zitat von Missha Beitrag anzeigen
, sodass ich jetzt bei 4 Briefen bin.

Hat schon jemand mehr als 4 Briefe erhalten?
Hierzu wurde eigens ein Thread angelegt, der leider nicht mehr sonderlich genutzt wird.

Umfrage Anzahl Abmahnungen.
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Alt 14.02.2012, 16:32   # 7945
Missha
 
Registriert seit: 13.01.2012
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von Fuchs & Hase Beitrag anzeigen
Hierzu wurde eigens ein Thread angelegt, der leider nicht mehr sonderlich genutzt wird.

Umfrage Anzahl Abmahnungen.
Da hab ich mich falsch ausgedrückt!
Tut mir Leid.
Ich habe bisher NUR eine Abmahnung von Rasch erhalten. Daraufhin folgten 3 Bettler von ihm, sodass ich also bei insgesamt 4 Briefen bin.
Der 4. Brief hatte den Wortlaut, wie er auf den letzten Seiten zu lesen ist. "Wir betrachen daher die Verhandlungen als gescheitert usw."
Mich würde interessieren, ob jemand nach so einem Brief weiterhin nur Bettler bekommen hat.
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Alt 14.02.2012, 18:40   # 7946
olo
 
Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 3
wurde hier Jemand überhaupt von RA Rasch angeklagt?
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Alt 14.02.2012, 20:25   # 7947
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Zitat:
Zitat von olo Beitrag anzeigen
wurde hier Jemand überhaupt von RA Rasch angeklagt?
Bitte selber suchen

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Alt 16.02.2012, 19:34   # 7948
voice
 
Registriert seit: 23.03.2011
Beiträge: 9
so nachdem ich im februar letzten jahres abgemahnt wurde von rasch und die mod ue abgeschickt habe bekam ich heute fast ein jahr später wieder einen brief, in dem rasch bezug auf meine angelegenheit nimmt

in dem brief steht folgendes :

die von ihnen abgegebene strafbewehrte ue ist aufgrund der pauschalen bezugnahme auf die dateisammlung "german top 100 single charts" nicht annahmefähig.eine lediglich auf die unstete zusammenstellung bezogene unterlassungsverpflichtung ist daher nicht bestimmt genug.die unterlassungsverpflichtung muss sich auf die konkret in insrem schreiben vom feb 2011 benannten titel oder vorzugsweise auf das musikrepertoire unserer mandantin beziehen..

dann noch gesetzestexte und es wird aufgrund mangelnder anderweitiger einlassung meinerseits, davon ausgegangen,dass ich als täter jedenfalls aber als sogenannter störerverantwortlich bin...

unsere mandantin hält sich innerhalb einer letztmaligen frist bis zum 2.3.2012 an das vorgenannte vergleichsangebot gebunden..


kennt ihr diese art von breifen? ist das nun ein sogennanter bettelöbrief oder hab ich bei der mod ue etwas falsch angegeben.. ??

lg
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Alt 16.02.2012, 19:45   # 7949
kirchi
 
Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 762
du musst das abgemahnte werk genau angeben. die seinerzeit beiliegende "böse" ue der kanzlei als vorlage für die werkbezeichnung; in die modue übernehmen und dann nochmals an rasch!!
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Alt 16.02.2012, 23:32   # 7950
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von kirchi Beitrag anzeigen
du musst das abgemahnte werk genau angeben. die seinerzeit beiliegende "böse" ue der kanzlei als vorlage für die werkbezeichnung
Rasch mahnt grundsätzlich mehrere Titel aus einem Container ab.
Es sollten also so ca. 5-9 Musikwerke in der Abmahnung genannt worden sein. Diese sind mit Interpret und Titel genauso aufzulisten, wie in der Abmahnung genannt.
Das sagt ja selbst rasch in seinem gerade genannten Schreiben.
Auch, dass sie natürlich vorzugsweise die Erweiterung auf alle Titel des RI annehmen (so wie auch in deren beigefügter UE wohl genannt). Davon ist allerdings abzusehen.
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
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Alt 17.02.2012, 00:35   # 7951
voice
 
Registriert seit: 23.03.2011
Beiträge: 9
is das nu dolle schlimm das ich da nen fehler gemacht habe?? ich guck morgen mal nach aber ich glaube es ging um 3 titel...

und dann kann ich so einfach ne 2.te mod ue da losschicken?

ich finde der 2.te brief wirkt total unseriös irgendwie, mit der kopie eines urteils..
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Alt 17.02.2012, 02:12   # 7952
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von voice Beitrag anzeigen
is das nu dolle schlimm das ich da nen fehler gemacht habe??
Nein, da man Dir "gnädiger Weise" eine Nachfrist getzt hast, die Du aber einhalten solltest...
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Alt 18.02.2012, 11:31   # 7953
smart622
 
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 2
Guten morgen zusammen

Und zwar bin ich auch opfer von 2 Abmahnungen geworden

Nun ja soweit so gut...jetzt hatte ich 1Woche Urlaub und war bei meinen Grosseltern im Emsland und so deshalb nicht zuhause. Und jetzt habe Ich natürlich erst gestern Nachmittag diese tollen Abmahnungsbriefe gelesen...

Ok, das mit der Mod.Ue habe ich auch soweit verstanden sprich das Ich bloss nicht die Ue von den Abmahnern unterzeichnen soll.

Jetzt habe Ich Die Mod.Ue soweit ausgefüllt nur bin Ich verwirrt welche aktuell ist und warum es 3 Verschiedene endsätze gibt?!?

Am Anfang sind alle 3 gleich...

Adresse des Abmahners

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Hiermit verpflichte ich,

Eigene Adresse

Aktenzeichen: Steht in Der Ue

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber

Adresse des Rechteinhabers

- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,

Streitgegenständliches Werk


-----------------------------------------------------

Und jetzt kommen diese 3 verschiedenen endsätze, wo Ich nicht weiss welcher Der richtige ist und welchen ihr alle verwendet habt

Satz 1:

ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über so genannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Diese Unterlassungsverpflichtung umfasst damit auch die Ermöglichung der Zugänglichmachung über einen dem Unterlassungsschuldner gehörenden Internetanschluss durch Dritte.

Satz 2:

ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und /oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

Satz 3:

ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sogenannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen.

Über Hilfe würde Ich mich Sehr freuen...wird den ein oder anderen bestimmt interessieren und auch Helfen

Vielen Dank im vorraus

Und toll das es solch ein forum gibt

mfg Smarti
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Alt 18.02.2012, 12:17   # 7954
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von smart622 Beitrag anzeigen
Über Hilfe würde Ich mich Sehr freuen...wird den ein oder anderen bestimmt interessieren und auch Helfen
Ohne lang drüber zu debattieren:

Die hier im Grundkurs verlinkte modUE, welche du auch in meiner Signatur verlinkt findest ist straf- und gerichtsbewehrt und bereitet keine Probleme.

Wenn man weitersucht, findet man mit Sicherheit noch viele andere Vorlagen... Manche sind ebenfalls gut und manche taugen nix...

Warum also nicht die hier verlinkte verwenden, hmmm?
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Alt 19.02.2012, 08:12   # 7955
Galaxy II
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 73
Zitat:
Zitat von voice Beitrag anzeigen
.die unterlassungsverpflichtung muss sich auf die konkret in insrem schreiben vom feb 2011 benannten titel oder vorzugsweise auf das musikrepertoire unserer mandantin beziehen..
lg
Ich finde es ja schon sehr nett von RA Rasch das er dir sogar erklärt wie es richtig gemacht werden muss
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Alt 19.02.2012, 13:35   # 7956
didi89
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 6
hallo,

so 3 tage nach ablauf der frist zum zahlen bekam ich einen brief dass meine modUE wurde angenommen (wird ausdrücklich im Brief so geschrieben), weisen aber draufhin dass sie sich nur auf ein album bezieht.

da ich mich bisher nicht weiter geäussert habe nehmen sie an dass ich weiter der störer bin.

dann folgt eine bespielhafte ausrechnung der anwaltskosten (streitwert:niedrige 5 stellige zahl).

dann wird auf den anhang verwiesen. ein urteil von einer erfolgreichen klage.

dann wird mir angeboten, sollte ich nicht bezahlen können, dass ich mich telefonisch melden könnte und man eventuell den betrag reduzieren könnte oder eine ratenzahlung vereinbaren könnte.

als letztes wird eine neue frist mitgeteilt und wenn die verstreicht wird man dem mandaten anraten gerichtliche schritte einzuleiten. (auf das verstreichen der ersten frist wird gar nicht eingegangen)

ich nehme an dies ist ein bettlerbrief?


gruss und danke!
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Alt 19.02.2012, 13:41   # 7957
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von didi89 Beitrag anzeigen
ich nehme an dies ist ein bettlerbrief?
Richtig angenommen...
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Alt 19.02.2012, 14:25   # 7958
smart622
 
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Ohne lang drüber zu debattieren:

Die hier im Grundkurs verlinkte modUE, welche du auch in meiner Signatur verlinkt findest ist straf- und gerichtsbewehrt und bereitet keine Probleme.

Wenn man weitersucht, findet man mit Sicherheit noch viele andere Vorlagen... Manche sind ebenfalls gut und manche taugen nix...

Warum also nicht die hier verlinkte verwenden, hmmm?
Alles klar dann nehme ich diese

Vielen Dank für Die Schnelle Antwort, das hat mir Sehr geholfen

Dann schauen wir mal wie sich Die Geschichte entwickeln wird...

gruss smarti
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Alt 19.02.2012, 18:51   # 7959
504boyz
 
Benutzerbild von 504boyz
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: schwaben land
Beiträge: 91
hallo ich melde mich für eine bekannte der hat auch ein brief von Rasch bekommen wegen eine tonaufnahme genau weis auch nicht ich schreibe mal später um welche geschüzte werk handelt sie. nunn hat (modUE) paar tage zu spät geschickt.jezt hat noch eine brief bekommen und der schreibt.

in vorbezeichneter angelegenheit beziehen wir uns auf ihre strafbewehrte Unterlassungserklärung vom 09.02,2012,die wir mit zugang angenommen haben.

wegen zu spät geschickte (modUE) halt meinte ich sollte sorgen machen oder was meint ihrer.
__________________
Für Schriftliche fehler keine Haftung!


Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung
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Alt 19.02.2012, 19:05   # 7960
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von 504boyz Beitrag anzeigen
in vorbezeichneter angelegenheit beziehen wir uns auf ihre strafbewehrte Unterlassungserklärung vom 09.02,2012,die wir mit zugang angenommen haben.
was liest Du da aus dem hervorgehobenen raus?
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:36 # --
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