also Deine Frage hat allesnurgeklaut bereits beantwortet. Er hat Dir geschrieben: „Das ist das zivilrechtliche Verfahren, welches mit dem Strafverfahren, das die Staatsanwaltschaft München eingestellt hat, nicht, aber auch gar nichts zu tun hat“.
Ich erkläre Dir jetzt mal ausführlich, wie so etwas abläuft:
Es gibt unterschiedliche Arten, wie Abgemahnte die Information erhalten, daß etwas sehr massives auf sie zukommt. Viele erfahren es von der Staatsanwaltschaft oder Polizei, daß gegen sie strafrechtlich ermittelt wird. Dennoch droht den Abgemahnten von Seiten der Staatsanwaltschaft meist nichts. Schätzungsweise 98 % aller strafrechtlicher Verfahren werden inzwischen eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil eine Anzeige gegen Deine Mum erstattet wurde von Rasch. Die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wird von ihm erstattet, um über diesen Umweg an den Namen und die Anschrift Deiner Mum zu gelangen, weil bei der digitalen Überwachung der Musik-Tauschbörsen lediglich die zugeteilte IP- Ziffernfolge und der Name des Providers offengelegt werden kann und die Uhrzeit zu der die Tauschbörse besucht wurde sowie die Titel der urheberrechtlich geschützten Musik-Dateien, die zum Tausch angeboten wurden. Weitere Informationen hat Rasch erst einmal nicht.
Die Staatsanwaltschaft fragt dann beim Euerm Internet-Provider nach, welcher Nutzer die IP-Ziffernfolge zu der Tatzeit zugeteilt bekommen hatte. Erst danach kennt der Staatsanwalt den Namen und die Anschrift Deiner Mum. Nach Abschluß der Ermittlungen erhält Rasch die Auskunft über das Ermittlungsergebnis und den Namen sowie die Anschrift von Euch.
Kurze Zeit später (manchmal passiert es auch erst viele Monate danach) schreibt Rasch Deine Mum an und fordert von ihr zivilrechtlich die Unterlassung mit einem Abmahnschreiben.
Das Schreiben von Rasch enthält eine sehr juristisch verschlüsselt klingenden Erläuterung des Vergehens und den Hinweis, daß die Anwaltskosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Lasten des Beschuldigten gehe. In Fällen wie diesem würde der Streitwert pro Titel bei 10.000,-- € liegen, so daß der Beschuldigte mit erheblichen Kosten zu rechnen habe. Danach folgt das Angebot zu einer zügigen außergerichtlichen Einigung zu kommen mit einer einmaligen Pauschalzahlung von 10.000,-- €. Als Beweise werden die Ermittlungen einer Firma (z.B. ProMedia) benannt (die übrigens auch dem abmahnenden Anwalt gehört) und es werden Bildschirmkopien als Ausdruck beigefügt, die alle angebotenen Dateien vom damaligen Besuch der Tausuchbörse beinhalten. Weiterhin ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Das ist rechtlich gesehen ein Vertragsangebot, in dem Deine Mum dem Rasch verspricht künftig 5.001,-- € zu zahlen, für jede Datei, die sie noch mal im Internet anbietet wenn sie noch einmal erwischt wird. Auch ein Vertragsentwurf für eine Vergleichsannahmeerklärung ist beigefügt. Diese ist so formuliert, daß Deine Mum gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis unterschreibt und eine Zahlungsverpflichtung eingeht zur Zahlung der 10.000,-- €.
allesnurgeklaut hat Dir bereits gesagt was jetzt zu tun ist.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung muß Deine Mum unterschreiben (aber ein anderer Text sollte schon drin stehen -siehe unten-), da führt kein weg dran vorbei. Die Vergleichsannahmeerklärung darf sie aber keinesfalls unterschreiben. Wenn ihr dann noch mal im Internet Musik tauscht und erwischt werdet, dann seid ihr noch ärmer dran als jetzt. Euer Anwalt muß Deiner Mum jetzt etwa folgenden Brief (oder einen ähnlichen Text) schreiben an Rasch:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ein paar Tagen habe ich Ihr Abmahnschreiben erhalten. Sie haben mir damit glaubhaft dargelegt, dass von meinem Telefonanschluß aus im Internet Musikdateien zum kostenlosen Download angeboten wurden. Da ich nie in einer Tauschbörse Musik getauscht habe, war ist sehr überrascht. Ich kann Ihnen leider nicht das Gegenteil beweisen, dass ich oder eines meiner 4 Kinder gerade nicht an dem besagten Datum im Internet waren. In Ihrem Schreiben wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Sie haben sogar einen Text für diese Erklärung als Anlage in Ihrem Schreiben beigefügt. Diese Erklärung habe ich abgeändert und unterschrieben und sende Sie Ihnen als Anlage zurück. In der Frage des Schadenersatzes gehe ich auf Ihr Vergleichsangebot aus folgenden Gründen nicht ein:
Ich erkenne einen Schadenersatzanspruch der von Ihnen benannten Firmen nicht an, weil ich im Internet gelesen habe, dass eine Harvard-Studie vom März 2004 zu dem Ergebnis kommt, dass der Schaden für einen Einzelfall (nicht für die Jahressumme aller Firmen, die Rechte besitzen) gegen Null tendiert. Weiterhin erkenne ich einen Aufwand Ihrer Kanzlei für die Eingabe meiner Adressdaten in den Serienbrief nicht an, den Sie verschicken. Ich habe nahezu identische Texte im Internet von Ihrer Kanzlei gelesen und kann diese auch in Kopie von den Betroffenen anfordern und notfalls in einem Rechtstreit als Beweis vorlegen. Meine wirtschaftliche Lage läßt es nicht zu, Ihnen Zahlungen auf Ihre Forderungen zu leisten oder Verhandlungen darüber zu führen. Ich lehne diese endgültig ab, da ich mir keiner Schuld bewußt bin. Sie müssen die, wenn Sie auf eine Vergütung bestehen, dann vor Gericht durchsetzen. Zum Nachweis , dass mein Einkommen unter dem pfändungsfreien Existenzminimum liegt, habe ich eine Verdienstbescheinigung beigefügt. Notfalls werde ich Prozeßkostenhilfe beantragen, wenn Sie mich vor Gericht bringen sollten.
verpflichtet sich hiermit ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich gegenüber den Firmen:
1. Warner Music Group Germany Holding GmbH,
vertr. d. d. Geschäftsführer .....
2. Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH,
vertr. d. d. Geschäftsführer ...........
3. EMI Music Germany GmbH & Co. KG,
vertr. d. d. pers. haftende Gesellschafterin ..........
4. Universal Music GmbH,
vertr. d. d. Geschäftsführer .......
- im folgenden Unterlassungsgläubiger -
es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs von den Unterlassungsgläubigern festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden, Vertragsstrafe ab sofort zu unterlassen, Tonaufnahmen ohne Einwilligung von den Unterlassungsgläubigern öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, soweit den Unterlassungsgläubigern an diesen Tonaufnahmen das ausschließliche Recht bzw. ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen.
Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird.
2xxxxx Musterstadt, den .......
Unterschrift Frau linse_Suppe
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dann müßte Deine Mum raus sein. Wenn Rasch nämlich sieht, daß bei Deiner Mum nichts zu holen ist, dann klagt der auch nicht. Wenn er nämlich klagen würde, hätte er die Prozeßkosten selbst zu zahlen, weil der Richter Deiner Mum sie nicht überbraten kann. Sie verdient einfach zu wenig.
Du hattest gesagt, der Anwalt wisse vielleicht nicht wirklich schnell, was zu tun ist. Zeig ihm den Post hier oder druck Dir den Text aus und nimm ihn mit zu Euerm Anwalt. Der weiß dann schon Bescheid.
Da scheint übrigens auch eine ganz interessante Meinung hinsichtlich des Betreibens eines offenen W-Lans vertreten zu werden. Der Rechtsanwalt dort ist der Auffassung, dass jemand, der willentlich ein offenes W-Lan betreibt keinerlei Haftung ausgesetzt ist. Anderenfalls müsste ja auch jedes Internetcafe abgemahnt werden, wenn ich mir von da was auf meinen Laptop herunter lade.
Bei Gulli ist übrigens auch ne nette FAQ zu finden.
Liebe Grüße
Lomax
01.04.2008, 22:01
#
763
N. Baxter
Gastposter
@Hadron, @Baker:
Ich würde ganz gerne noch einmal ganz kurz auf eure durchaus interessante Analyse des Eilantrages des Bundesverfassungsgerichtes bzgl. § 113 a und b TKG eingehen. Ich hatte es mir vorher nicht durchgelesen, da ich nicht registriert war und mir einfach der ellenlange Hinweis, daß links nur für registrierte Nutzer lesbar sind zu dämlich war. Ich hatte zu diesem Thema hier http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/topic,3,4335,-diskussion-abmahnwahn-nur-hier.html#5891
nämlich ebenfalls 'mal "laut gedacht". Ich denke es liegt in der Natur der Sache, daß es da zu gewissen Überschneidungen kommt. Ich muss zugeben, daß es mir nicht bewusst war, daß sich Juristen offensichtlich so schwer mit feststehenden Begriffen wie Verkehrs- und Bestandsdaten (eher und besser und richtiger: "Stammdaten") tun. Ist aber nicht verwunderlich: Klar definierte Begriffe kann man ja auch nicht nach belieben interpretieren und hin- und herdrehen! Ferner ist es völlig unerheblich, wie die Musikindustrie das nennt oder interpretiert! Einleitend folgendes: (Zitat von Baker)
Zitat:
Hallo Herr Rechtsanwalt Dr. Eikmeier,
Sie haben natürlich absolut Recht, das Gericht wollte sicherlich eine andere Sach-Entscheidung treffen. Ich denke nur kritisch nach und will dazu anregen, sich diese Sichtweise der Sachverhalte einmal zu verdeutlichen und vielleicht bei den nächsten Gerichtsverfahren aufzugreifen.
Wer hat wie Recht? Vielleicht senkrecht oder waagerecht, meinetwegen sogar noch lotrecht...Das Bundesverfassungsgericht hat doch 'ne klare Ansage gemacht. Da interessiert doch z.B. ein (zitiertes) Amtsgericht nicht mehr... Warum wurde das (befragen des Bundesverfassungsgerichtes) nicht schon eher gemacht? Weil nach wie vor folgendes gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter" und der Staat, also wir das Volk viel zu lange die Füße still gehalten haben!
Baker, ich gebe dir hier, als steuerzahlender und aktiv zum Bruttosozialprodukt beitragender, wahlberechtigter Bürger Recht! Aber das nur 'mal nebenbei! Hadron hatte das geschrieben:
Zitat:
Diese Abzockerei muss ein Ende haben! Ich halte es jedoch für wenig aussichtsreich, diese Geschäftsmodelle nun dadurch zerstören zu wollen, indem den Abmahnern das Ernten von IP-Adressen unmöglich gemacht wird. Auf diese Weise wird das nicht funktionieren.
Wenn wir schon 'mal dabei sind: Auch hier gebe ich dir Recht! Worauf es dennoch ankommt ist, daß dieser IP-Adressen-Diebstahl NIEMALS beweiskräftig wird, d.h. vor Gericht verwertbar. Aus folgenden Gründen:
1. WER das vermeintliche Vergehen begangen hat ist durch eine Herausgabe eines Klarnamens - also des vermeintlichen Anschlußinhabers, wie wir Alle wissen, dann immer noch nicht geklärt. allesnurgeklaut hat es bereits erwähnt und ich bin ebenso der Ansicht, daß von daher auch UNSER Grundrecht definitiv immer über dem stehen sollte! Übrigens genau so, wie es auch im Eilantrag niedergeschrieben steht. Übrigens habe ich in euren Ausführungen irgendwie diesen - für mich persönlich wichtigsten (!) - Bezug irgendwie überlesen...Zur "Sicherheit": (Aus dem Eilantrag zitiert):
Zitat:
In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG
(Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses).
Womöglich kommt jetzt aus der Juristenecke der, aus dem Wettbewerbsrecht abgekupferte, Paragraph der Störerhaftung? Ernsthaft? Leute! Ich denke, wir müssen hier wirklich nicht auf diesen Paragraphen eingehen, schließlich reden wir ja im Moment nicht über einen Eilantrag eines Amtsgerichtes...Damit wären wir bei Punkt 2...
2. Sollten wir Bürger dem Zugriff der content-Industrie auf unsere persönlichen Daten tatsächlich hilflos zusehen müssen, ist 'ne Menge Raum für Sauereien geschaffen. Dann würde doch z.B. (EXTRA übertrieben formuliert) jeder Hinz- und Kunz als Urheber, sorry, als Rechteinhaber (warum heißt es eigentlich überhaupt noch "Vestoß gegen das Urheberrecht" - für den interessiert sich doch scheinbar keine Sau) z.B. 'ne homepage basteln, seinen Hintern fotografieren, ins Netz stellen und alle Zugriffe mitloggen...Das geht nicht? Oh ja und wie! Jetzt loggen doch auch schon irgendwelche steuersparenden Briefkästen unsere privaten Daten - mit zumindest fragwürdigen Methoden! Aber das allerwichtigste in meinen Augen: Denkt doch 'mal an die Zukunft! Technik entwickelt sich nun einmal schneller, als Gesetze! Punkt 3:
3. Hot spots, WLAN-Handys, WLAN im Auto etc. ist doch schon längst nichts neues mehr - erst Recht keine Zukunftsmusik oder "Raketentechnologie"... Wer weiß was noch kommt? Vielleicht WLAN mit Knopf im Ohr und nem display in einer Brille integriert oder ein implantierter chip oder was weiß ich? Wie soll dann noch einer den Überblick behalten, wenn bei Heimanwendern immer noch über Prüfpflichten eines WLAN-Netzwerkes diskutiert wird... Sorry, DAS ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar und alles andere als über den Tellerrand gedacht! Natürlich benötigt man immer eine Adresse um Pakete empfangen zu können. Ganz klar! Aber diese sollte nicht so einfach mißbraucht werden können! Da finde ich den Ansatz des Eilantrages mehr als vernünftig. Bei einer schweren Straftat als unterstützendes Element der Ermittlungen, also als Indiz - evtl. noch OK, wenn es sich um einen hoheitlichen Auftrag handelt! Bei unverhältnismäßigen Bagatellen - Nein!
Aber so oder so sollte eins ganz klar definiert sein - ohne Raum für Interpretationen: NIEMALS von fachlich unqualifizierten Menschen. Man darf nicht vergessen: Der Herr Lü. z.B. hat bei REWE Kaufmann gelernt, der Stellvertreter ist Betriebswert, die angestellten "Ermittler" sind teilweise Studenten oder z.B. aus der Tourismusbranche... 'Ne Hostess ist übrigens auch dabei...Nichts gegen all diese ehrbaren Berufe - bitte nicht falsch verstehen. Aber ICH gebe MEINE Daten NICHT kampflos in solche Hände! Sorry! Außerdem besitze ich nebenbei auch ein Fünkchen Berufsehre, um solche Vorgehensweisen als äußerst kritisch zu beäugen und äußerst aufmerksam zu beobachten!
So, Danke für die Aufmerksamkeit, bin selbstverständlich offen für Anregungen, Kritik, Belehrungen etc. (@Eikmeier, sollte es dir überhaupt in den Fingern jucken, bitte nur sofern es auch konstruktiv ist!)
Danke & Gruß, Baxter (ziehe mich auch wieder aus diesem Forum zurück, bleibe aber stiller Mitleser...)
P.S.: Ich hatte im abmahnwahn-Forum folgende Fragen in den Raum geschmissen:
Zitat:
Wer ruft die Daten eigentlich noch 'mal ab? Wer übermittelt diese Daten eigentlich noch 'mal? Wer nutzt diese Daten eigentlich noch 'mal?
Kann mir einer von euch diese Fragen anhand der "Datenkette" - logger, provider, StaA - beantworten?
_________________________________________________ Zur Erinnerung: §12a BRAO - Vereidigung: Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe." (Geht auch ohne Gott)
04.04.2008, 15:47
#
764
Erfinderpferd
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
Ein kleines Highlite .... SONY BMG verwendete selbst raubkopierte Software für seine Jagd auf "raubkopierte Musikdateien" und wurde ERWISCHT siehe Anti-Raubkopien-Razzia gegen Sony BMG
Hierbei berücksichtigt er die Empfehlungen des Rechtsausschusses vom 19.11.2007 an den Bundesrat zum "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG"(KLICK)
Zitat:
"Konkret geht es darum, dass Rechteinhaber einen direkten Auskunftsanspruch gegen die Provider bekommen sollen.
Dann wäre es der Musikindustrie beispielsweise möglich, unmittelbar von T-Online die Information zu bekommen, wer hinter einer bestimmten IP-Adresse steckt.
Unseres Erachtens besteht dann zwar ein Anspruch der Provider auf Herausgabe der Daten. Gleichzeitig ist es den Providern aber verboten, die Daten - die im Sinne der Vorratsdatenspeicherung gespeichert worden sind - herauszugeben.
Damit dürfte der Auskunftsanspruch leer laufen."
Wir dürfen weiter gespannt sein, was der Gesetzgeber unternimmt, um eine klare Regelung zu schaffen.
05.04.2008, 17:47
#
767
niewiederinternet
Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
moin
@Alter Esel die verwurzeln sich immer mehr,was für ein hickhack Oo
wie soll man das denn verstehen? am besten nie wieder ins internet.
gruss
niewiederinternet
05.04.2008, 22:40
#
768
Erfinderpferd
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
P2P-Technologie prinzipiell nicht Schlechtes
Seit Anfang April gibt es Internet-TV nach diesem Prinzip, http://www.netzwelt.de/news/75220-za...-p2philfe.html
Die Öffentlich-Rechtlichen (die GEMA-Gewaltigen") verbreiten ihre Digitalprogramme auf diesem Weg, und mit meinem UPLOAD während des TV-sehens (=DOWNLOAD) :eisessen: beteilige ich mich an der "Verbreitung" des Streams.
Erste Programme zum Anfertigen von Kopien des Streams gibt es auch schon. http://www.netzwelt.de/news/73316-bu...-internet.html
Die Medienwelt im Wandel :jump: .... ZATTOO !
05.04.2008, 23:23
#
769
Orie_05
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 7
Nun ja, mich sollte es auch treffen.
Habe heute einen netten Brief von Rasch RA bekommen.
Allerdings macht mich was stuzig:
1. Zeitraum Januar 2006 um aa:bb:cc unter IP xxx.xxx.xxx.xxx damals bei (1&1)
- verjährt das denn nicht? Anfang 2006 soll ich filesharing betrieben haben-kann sein!- Aber wieso bekomme ich dann erst am Anfang April 2008 ein Schreiben?
2. ganze 3 Titel soll ich angeboten haben:
einer von - Warner
einer von - EMI und
einer- Universal
-kommt da noch ein 2. Schreiben auf das ich warten sollte mit den anderen Titeln oder habe ich Glück dass es nur 3 snd und sich die Forderung auf ca. 750,00Euro beschränkt.
3. Der Brief kam von RA Rasch unterschrieben aber von einem Anwalt, der nicht in der Kanzlei aufgeführt ist.
Frist bis zum Mitte April 2008
Die Frage habt Ihr langsam satt:
Wie gehe ich vor?
Brauch ich nen Anwalt oder soll ich die strafbewehrte Unterlassungserklärung hier aus dem Netz nehmen (bitte um Link)
Können da noch mehr Schreiben kommen?
Kann ja dann nicht mit jedem zum RA rennen oder?
Wie hole ich meinen Kopf da aus der Schlinge?
DANKE!
06.04.2008, 04:54
#
770
N. Baxter
Gastposter
@Orie_05:
Zitat:
Die Frage habt Ihr langsam satt:
Wie gehe ich vor?
Stöber doch 'mal ein wenig hier 'rum, da wirst du sicher einige Erkenntnisse gewinnen:
Übrigens: Dieser M. Kim turnt da tatsächlich mit 'rum...noch ganz junger Typ! 'Ne "Anja" oder so (müsste ich nachgucken) haben die aber auch noch als RA im Boot - nur so zur Info!
Laß dich bitte von dem jetzt Folgenden nicht verwirren! Das stellt nämlich lediglich meine persönliche Meinung dar und ist weder als Empfehlung und schon gar nicht als Rat gedacht (oder dergleichen)
@all:
Sieh 'mal einer an: Der Raschi ist wohl in den Keller gegangen und hat aus der dicken Kiste ganz hinten den Uralt-Kram mit hochgebracht! Nee, wie erbärmlich
Was ist eigentlich noch 'mal der Sinn und Zweck einer Abmahnung....? Ach ja, hier: (Zitat Wiki)
Zitat:
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.
So, so...nach über 2 Jahren also... Leute!!
Ob "Orie_05" wirklich so 'ne lahme Verbindung hat, daß sie immer noch die 3 mp3s zur Verfügung stellt, um schließlich dazu aufgefordert zu werden, dies zu unterlassen?
Kann es evtl. sein, daß die ewige "Klauerei" der Justizia aus'm Wettbewerbsrecht hier so langsam an die Grenzen stößt? Sorry, aber ich persönlich kann so etwas nicht mehr ernst nehmen...
In diesem Sinne, Baxter
06.04.2008, 10:44
#
771
Orie_05
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 7
Also dann wende ich mich mal telefonisch an C. Weiner.
Oder reicht die modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung an Raschi?
Wird Herr Weiner mir darüber Auskunft erteilen, ob die modi. UE reicht?
Der Streitwert liegt ja bei wie gesagt (Kostennote 750 Euro) 3 Dateien
Haben die mich dann ab dem Januar 2006 unter Beobachtung?
06.04.2008, 16:48
#
772
RA Dr. Alexander Wachs
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Moment passiert wirklich viel und man kann mittlerweile klar festhalten, dass sich allerorts in der Justiz Widerstand gegen die Massenabmahnungen regt. Aufgrund vieler Nachfragen hier eine kurze Zusammenfassung der letzten Wochen. Sie ist eher für die Neu-Leser gedacht, weil die Vielzahl der positiven Entwicklung einer gewissen Ordnung bedarf.
1.Gesetzgeber
Die Beschränkung der Abmahngebühren auf nunmehr 100,00 Euro bei einfach gelagerten Fällen wird wieder diskutiert, ob diese allerdings wirklich Gesetz wird, ist zwar noch nicht sicher, aber wahrscheinlich. Erfreulich ist es, dass der Vorschlag nach dem letzten gescheiterten Versuch unserer Justizministerin nicht einfach zu den Akten gelegt wurde. Dies zeigt den Willen des Gesetzgebers den offensichtlichen Missständen entgegenzuwirken.
Ein Wehrmutstropfen ist allerdings, dass es sich bei den derzeitigen Abmahnungen der Kanzlei Rasch wohl nicht um einfach gelagerte Fälle handeln wird. Dagegen spricht wohl die hohe Anzahl der Musiktitel, allerdings wird es schwerer für die Kanzlei Rasch die in der Luft liegenden geplanten Abmahnungen für die One-click-hoster wie rapid-share durchzusetzen.
2. Staatsanwälte und Gerichte
Die Rebellion der Staatsanwälte also der Widerwillen von immer mehr Staatsanwälten die Hausadresse zu ermitteln [Exkurs für die Neuabgemahnten: Die Rechteinhaber können bei Tauschbörsennutzungen nur die Internet-Adresse (IP-Nummer) einsehen, wissen aber nicht, wem der dazugehörige Internetanschluss gehört. Diese Zuordnung kann nur der Internetanbieter leisten, der diese Information nur an die Staatsanwaltschaften herausgibt. Daher gingen die Rechteinhaber immer den Umweg über die Staatsanwaltschaften, in dem sie Strafanzeige erstatteten und dann Akteneinsicht in die Strafakte erlangten] betrifft dagegen auch die derzeitigen Abmahnungen wegen hohen Liederzahlen durch die Kanzlei Rasch.
Nun bekamen die Staatsanwälte Rückendeckung durch das LG Saarbrücken (Az.: 5 (3) Qs 349/07), dieses hat in einem Beschluss v. 28.1.2008 entschieden, dass den Auskunftsbegehren der Industrie nicht nachgekommen werden muss. Die Begründung ist denkbar einfach und deswegen so überzeugend, weil im Rahmen des Strafverfahrens regelmäßig der Täter nicht ermittelt wird (werden kann), hat der Rechteinhaber auch keinen Anspruch auf Einsicht in die Akte, denn aus der kann nur der Anschlussinhaber entnommen werden und nicht der Täter. Zur Erinnerung: In den meisten Fällen nutzen die Kinder der Anschlussinhaber die Tauschbörsen. Täter sind also die Kinder.
Sie finden diese Entscheidung auch auf meiner Internetpräsenz besprochen unter Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung
Schließen sich dieser Entscheidung, die juristisch überzeugender ist als die Entscheidung als die Entscheiddung des AG Offenburg, das Sie unter Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung ebenfalls dargestellt finden, weitere Gerichte an, wäre das ein schwererr Schlag für die Abmahner.
Ebenfalls für Aufruhr hat die vielfach zur Kenntnis genommene und hier auch diskutierte Entscheidung des LG Hamburg vom 14.3.2008 (308 o 76/07). Das Gericht rügte die Beweissicherung der Musikindustrie für die vorgeworfene Rechtsverletzung. Die Kanzlei Rasch hatte also keinen Zeugen für die Rechtsverletzung, weil derjenige der die Rechtsverletzung hätte bezeugen sollen, sich nicht mehr in Deutschland aufhielt. Die Vorlage der Bildschirmausdrucke allein wäre nicht ausreichend. Auch wenn diese Entscheidung sehr erfreulich ist, ist nicht davon auszugehen, dass die Kanzlei Rasch denselben Fehler zweimal begehen wird. Die Entscheidung zeigt aber, dass sogar echte Hochburgen für die Industrie der Praxis industriell gefertigter Massenabmahnungen immer kritischer gegenüberstehen - vgl. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung sorgt sicher hier und dort für besorgte Blicke.
Zu der Eilentscheidung des BVerfG habe ich mich bereits hier geäußert Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung. Auch im Forum habe ich mich dazu bereits geäußert. (Information für Neu-Leser:: Sie können durch Anklicken des Namens wenn Sie registriert sind auch meine anderen Beiträge lesen). Ansonsten glaube ich, dass in der hier auf hohem Niveau geführten Diskussion (zwischen Herrn Baker, Herrn N.Baxter, Herrn Hadron, dem geschätzten Kollegen Herrn Dr. Eikmeier, Herrn Nie-wieder-Internet und anderen) alle Deutungen diskutiert wurden. Zumindest die bekannten Staatsanwaltschaften aus Köln und München haben übrigens nach meinen Informationen keine Änderungen in der Vorgehensweise geplant.
FAZIT: Man kann sicher festhalten, dass die Kanzlei Rasch in letzter Zeit viel Gegenwind bekommen hat. Wenn bis auf die Entscheidung des LG Saarbrücken auch keine Entscheidung oder kein Gesetzesentwurf geeignet ist, die Abmahnungen der Kanzlei Rasch zu beenden, wird deutlich, dass das Risiko der Kanzlei Rasch einen Prozess zu verlieren, in letzter Zeit zuzunehmen scheint. Ich finde das erfreulich.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße aus der Hansestadt Hamburg wünscht.
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
06.04.2008, 18:25
#
773
Baker
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Orie_05,
Du bist bei uns ein absoluter Exot hier im Forum. N. Baxter hat es schon zum Ausdruck gebracht. Leute, die mit 3 Titeln abgemahnt werden, gibt es hier eigentlich nur ganz ganz wenige. Und Leute, die nach über 2 Jahren abgemahnt werden, erst recht.
In nahezu allen anderen Foren wirst Du lesen, daß man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und alles andere von da an ignorieren soll. Hier in diesem Forum liest Du im Regelfall andere Empfehlungen; weil es bei Rasch meist um sehr viel mehr Geld geht. Du hast nicht wirklich etwas von Dir geschrieben, deshalb denke ich, daß Du weder ganz jung bist, noch daß Du besonders wenig verdienst. Was ich nicht weiß ist, ob Du mutig bist und gegen Rasch kämpfen willst, wie es viele andere Leute aus der Not heraus tun, weil sie die geforderte Summe nicht aufbringen können.
Ein Anwalt kostet Dich voraussichtlich 350,-- € und dann ist der Rechtsanwalt schon sehr sehr kulant. Er erreicht, wenn er gut ist, voraussichtlich eine Halbierung der geforderten Summe. Du mußt dann also nur noch 375,-- € an Rasch und die 350,-- € an Deinen Anwalt zahlen. In der Summe macht das dann 725,-- € und Du hast damit dann 25,-- € gespart gegenüber der Alternative alles direkt zu zahlen.
Andererseits schreibst Du hier im Forum und fragst, was Du tun sollst.
Eigentlich hast Du 3 Alternativen:
A) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Begleitbrief schreiben. (8 Post´s vor Deinem ersten Post findest Du das Beispiel für Frau Linse_Suppe)
B) einen Anwalt konsultieren (aber bitte vorher ein Pauschalhonorar mit ihm vereinbaren, damit nicht noch weitere Überraschungen auf Dich zukommen)
C) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die geforderte Zahlung leisten. (8 Post´s vor Deinem ersten Post findest Du ein Beispiel für so eine Erklärung für Frau Linse_Suppe, viele vergleichbare Texte findet man aber auch im Internet)
Ein Begleitbrief könnte z.B. so aussehen, wie der von Frau Linse_Suppe. Optional würde ich einmal darüber nachdenken, anstatt der beiden letzten Sätze, noch anzufügen, daß die Bundesregierung am 11.04.2008 eine Gesetzesänderung berät, nach der dann nur noch 100,00 € an Kosten für Abmahnungen bei einfach gelagerten Fällen angesetzt werden dürfen und daß anzunehmen ist, daß dieser Gesetzesentwurf auch durchkommt, weil Deutschland noch immer gegen das TRIPS- Übereinkommen der WTO verstößt und gegen die EU- Richtlinie 2004/48, Art. 3, nach denen Abmahnverfahren nicht unnötig kostspielig sein dürfen. Dann würde ich die 100,-- € überweisen und eine Kopie des Einzahlungsbeleges dem Schreiben beilegen.
Wenn ich dann aber Pech hätte, dann würden die mir immer weitere Briefe mit immer höheren Forderungen und immer tolleren Drohungen schreiben. Wenn ich das nervlich nicht aushalte, dann würde ich gleich die Alternative B) oder C) wählen, wenn ich an Deiner Stelle wäre.
Gruß Baker
ps.: Wir können hier noch so viel Gedanken schreiben, was wir tun würden, wenn wir an Deiner Stelle wären. Entscheiden mußt Du ganz alleine, unsicher und zweifelnd, was denn nun das Richtige ist. Wenn Du es jetzt noch immer nicht weißt, dann rede mit einem Anwalt, bevor Du ihn beauftragst, wie er die Sache sieht. Die Erstgespräche sind meist recht günstig (auch da vorher nachfragen, was es kostet).
Noch ein paar Antworten auf Deine Frage:
1. Frage: Verjährt das denn nicht?
1. Antwort: Nach 3 Jahren ist es verjährt.
2. Frage: Kommt da noch ein 2. Schreiben auf das ich warten sollte?
2. Antwort: Nein, wenn Du zahlst oder zum Anwalt gehst nicht. Wenn Du nichts tust, dann kommt noch ein 2. Schreiben.
3. Frage: Habe ich Glück dass es nur 3 sind und sich die Forderung auf ...beschränkt ?
3. Antwort: Ja, mehrfach (auch nicht für Vergehen in der Zwischenzeit) darf er Dich nicht abmahnen.
4. + 5. Frage: Wie gehe ich vor? Brauch ich nen Anwalt?
4. + 5. Antwort: Siehe oben, ist bereits beantwortet
6. Frage: Können da noch mehr Schreiben kommen?
6. Antwort: Nicht von Rasch, andere Abmahnanwälte suchen nach Filmen, Hörbücher und für andere Musiklabels.
7. Frage: Wird Herr Weiner mir darüber Auskunft erteilen, ob die modi. UE reicht?
7. Antwort: Ja, er wird sagen, daß es nicht ausreicht, weil er als Anwalt die Sache richtig lösen muß.
8. Frage: Haben die mich dann ab dem Januar 2006 unter Beobachtung?
8. Antwort: Nein, die beobachten niemand; die scannen und zeigen unmittelbar danach diejenigen an, die sie gescannt haben. Wenn die länger warten würden, dann hätten die Provider die Daten gelöscht. Vermutlich hat es der Staatsanwalt nicht so eilig gehabt, weil es für unsere Justizvollzugsbehörden wichtigeres zu tun gibt.
06.04.2008, 21:11
#
774
Orie_05
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 7
Ach ich weiß auch nicht.....mein Geld muß ich nicht wirklich an diesen Anwalt loswerden.
Wenn ich A wähle, kommt die nächste Forderung von Rasch, die müssen das doch erst mal beweisen....oder reicht das.....
Ich denke C und 100Euro´s tun´s auch mal fürn Anfang, wenn das dem Rasch zu wenig ist, dann wird er sich schon melden oder? Frage ist was kommt dann für eine Forderung....Die Frist halte ich ja nicht ein(Zahlung)->Hoffe dan aber nicht knüppeldick....
Werde trotzdem telefonisch mal diejenigen Anwälte befragen und deren Meinung mir anhören was sich eher lohnt.
In meinem Brief von Rasch steht nicht´s von pro media o.ä.
06.04.2008, 22:38
#
775
Rosenrot
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 11
Hallo Leidensgenossen,
wir haben den Rasch-Brief vor drei Tagen bekommen. Vor ca. einem Jahr
hatten wir Kontakt mit der Staatsanwaltschaft deswegen, nach einem
erklärenden Brief unsererseits wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit
eingestellt.
Bei uns war es auch so, daß unsere Kinder nichts vom Uploaden während
des Downloadens gewußt hatten, und wir fielen hinterher aus allen Wolken,
als wir uns schlau gemacht hatten, weil wir so etwas nie für möglich
gehalten hätten.
Nun sitze ich seit drei Tagen am PC und suche Rasch-Geschädigte und
meine Augen sind mittlerweile viereckig, deshalb kann ich hier nicht alle
Seiten durchlesen, aber nachdem, was ich mitbekommen habe, gibt es
Möglichkeiten, sich zu wehren und ich wäre sehr dankbar, wenn mir
jemand schnell die folgenden Fragen beantworten könnte... - bis 14.04.
sollen wir schon die Unterlassungserklärung geschickt haben, die haben
uns also nur etwas mehr als eine Woche Zeit gelassen...
1. Haben Juristen in diesem Forum die abgeänderte Unterlassungs-
erklärung verfaßt?
2. Hat jemand dieselbige schon an Rasch verschickt und auch eine
Antwort darauf?
3. Hat jemand eine persönlich verfaßte Erklärung an Rasch geschickt
und wie war die Antwort darauf? Bzw., die Unterlassungserklärung
nicht in der vorgefaßten Form und auch nicht abgeändert abgeschickt,
sondern bloß ein Schreiben selber verfaßt.
4. Weiß man, wie viele Betroffene es gibt?
5. Ist die Homepage "Abmahnwahn" seriös?
6. Weiß jemand, wie lange es dauern könnte, bis dieses ins Auge gefaßte
Gesetz, das am 11.04. von der Bundesregierung diskutiert wird, bei
Beschluß in Kraft tritt?
7. Habt Ihr Euch irgendwie zusammengeschlossen, können wir hier
irgendwie gemeinsam etwas bewirken, protestieren, etc....?
8. Wie sind unsere Chancen ohne Anwalt?
Danke Euch schon jetzt vielmals für Eure Antworten!!
Lieben Gruß,
Rosenrot.
07.04.2008, 06:37
#
776
Orie_05
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 7
Hilft das vielleicht? einen Brief zurück mit folgendem Inhalt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Stellung zu Ihrem Schreiben vom tt.mm.jjjj.
Die Forderung in Höhe von "xxxx EUR" lehne ich ab zu begleichen.
Es wird gebeten folgende Kopien an oben stehende Anschrift zuzusenden:
- Kopie der Anwaltszulassung bei der zuständigen Anwaltskammer
- Ihre Prozessbevollmächtigung zu dieser Sache
- Kopie von Beschlüssen von herausgabe der Nutzerdaten (Vom zuständigen Gericht)
- Abschrift über alle persönlichen Daten die Sie über meine Person in Ihrer Datenbank führen.
Ich werde mich zur Sache erst wieder einlassen, wenn mir die oben stehenden Dokumente zugesandt wurden. Desweiteren ziehe ich in erwägung einen Rechtsanwalt dieser Sache hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Dein Name
07.04.2008, 09:29
#
777
Rosenrot
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 11
Kann ich hier meinen Beitrag noch nachträglich bearbeiten....?
07.04.2008, 19:16
#
778
Orie_05
Registriert seit: 05.04.2008
Beiträge: 7
So.....einen Anwalt habe ich nun aufgesucht-telefonisch.
Die Akte hab ich schnell rübergefaxt und heute hat er mich gleich beraten.
Er wird eine modi.strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Zahlung (Kostennote) werde ich nicht bezahlen.
Dann sehen wir weiter. Werde weiter posten wenn´s was neues vom Rasch gibt.
Ein an alle die mich und viele andere hier beraten haben!!
Klasse Forum!:froschar:
07.04.2008, 22:01
#
779
Baker
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Rosenrot,
Du schreibst nichts von Dir. Also kann man nur Deine Fragen beantworten.
2. Frage: Hat jemand dieselbige schon an Rasch verschickt und auch eine Antwort darauf?
2. Antwort: Ja, sehr viele Leute, wenn es in stern tv kam, werden es wohl einige Leute gesehen haben. Nein, Antwort bekommt man, soviel ich weiß, keine darauf.
3. Frage: Hat jemand eine persönlich verfaßte Erklärung an Rasch geschickt und wie war die Antwort darauf? Bzw., die Unterlassungserklärung nicht in der vorgefaßten Form und auch nicht abgeändert abgeschickt, sondern bloß ein Schreiben selber verfaßt.
3. Antwort: Das kann man sich definitiv sparen, es gibt durchaus Leute, die das versucht haben. Man bekommt dann einen Antwortbrief mit Drohungen zurück. Jeder Satz, den man schreibt wird gegen einen verwand; und ein eigener Anwalt hat es danach schwerer als vorher, irgend etwas zu erreichen.
4. Frage: Weiß man, wie viele Betroffene es gibt?
4. Antwort: hochgerechnet rd. 30.000 bis 35.000 im letzten Jahr nur von Rasch.
5. Frage: Ist die Homepage "Abmahnwahn" seriös?
5. Antwort: Ja, sie ist sehr seriös, aber sie behandelt nicht unbedingt Abmahnungen von Rasch.
6. Frage: Weiß jemand, wie lange es dauern könnte, bis dieses ins Auge gefaßte Gesetz, das am 11.04. von der Bundesregierung diskutiert wird, bei Beschluß in Kraft tritt?
6. Antwort: Keine Ahnung, schätze mal 3 Monate bis ein halbes Jahr
7. Frage: Habt Ihr Euch irgendwie zusammengeschlossen, können wir hier irgendwie gemeinsam etwas bewirken, protestieren, etc....?
7. Antwort: siehe Abmahnwahn.de
8. Frage: Wie sind unsere Chancen ohne Anwalt?
8. Antwort: Das ist immer die Frage, wie mutig man ist und wie gut man sich informiert in der kurzen Zeit, die man zur Verfügung hat. Die Chancen mit einem eigenen, selbstgestrickten Bettelbrief sind = Null
Gruß Baker
ps.: Seinen eigenen Betrag noch mal korrigieren kann man, indem man sich anmeldet und unter dem Beitrag auf “Ändern“ klickt und nach der Änderung noch mal auf “Speichern“.
07.04.2008, 23:15
#
780
Alter Esel
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Baker
ps.: Seinen eigenen Betrag noch mal korrigieren kann man, indem man sich anmeldet und unter dem Beitrag auf Ändern klickt und nach der Änderung noch mal auf Speichern.
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