Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2


Alt 23.10.2007, 12:45   # 41
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von patmvrc Beitrag anzeigen
sicher sicher...aber falls ich mit jemand zusammen zieh und kinder haben werde....sowas kann IMMER passieren... kannst glauben das ich nurnoch webradio aufneheme
Du kannst sicher sein, dass die Musikindustrie durch ihre Lobby auch daran schon nagt:

Beschluss des Bundesrates

"Prüfung eines gesetzlichen Verbotes sog. intelligenter Aufnahmesoftware, mit der gezielt Musiktitel aus dem Webradioangebot herausgefiltert und aufgenommen werden können."
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Alt 23.10.2007, 13:59   # 42
JackLucas
 
Registriert seit: 06.08.2007
Beiträge: 7
ist einem hier bekannt, daß außer den bislang bekannten files (hoppelfilme, games, hörbücher etc.) auch ins netz gestellte kinofilme abgemahnt werden? mir ist lediglich TMNT bekannt, wo abmahnungen rausgingen....
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Alt 23.10.2007, 13:59   # 43
Erfinderpferd
 
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Beschluss des Bundesrates
"Prüfung ... Verbotes ... Aufnahmesoftware, mit der gezielt Musiktitel aus dem Webradioangebot herausgefiltert ..."
der genaue Text lautet "... gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Webradioangebot herausgefiltert und aufgenommen werden können."

Nun, das scheint dann der Knackpunkt zu werden, daß man diese Software in Deutschland und auch nur für eine bestimmte Zeit vielleicht auf "Handbetrieb" zusammenstutzen kann.
[ich erinnere in diesem Zusammenhang an die jur. Auseinandersetzungen bei der "Invers-Suche in Tel.verzeichnissen" - Stichwort "D-Info 1997" .... heute: alles erlaubt, sogar online sind die kurzzeitig verbotenen Auskünfte zu erhalten]
EU-weit wird diese "deutsche Kleinstaaterei" keinen Bestand mehr haben, genauso, wie das deutsche AMG stückchenweise den anderen EU-Partnern (z.B. NL, GB) die deutschen Grenzen nicht versperren konnte.

"Webradio" kommt nicht nur EU-, sondern weltweit. *:liebegru: ich bin begeistert!!*
Wenn ich meinen manuellen Aufwand zum Extrahieren einer MP3 aus dem Stream bewerte, habe ich Kostengleichheit mit dem MP3-Kauf über einen Online-Anbieter.
Nach meinen Erfahrungen des Jahres mit einem gewissen $$§$$$ werde ich aber prinzipiell keine einzige CD oder MP3 mehr in Deutschland kaufen wollen. WWW-sei-dank - koste es, was es wolle

==============================================
@JackLucas: was noch nicht ist, wird noch werden.
Diese ehrenwerte Gesellschaft wird nach allem Schützenswertem fahnden, ist ja eine feine Einnahmequelle.

?? kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen, ich kann mir unter "Hoppelfilmen" nix wirkliches vorstellen. Galopprennen? Dressurveranstaltungen?
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Alt 23.10.2007, 14:29   # 44
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Wenn ich mir die Sperrungsverfügung gegen Arcor so ansehe, dann noch die kastrierte Google - Suche etc., dann hege ich den Verdacht, dass wir bald ein Inlandsnetz haben, welches auch die Umsetzung des genannten Alleingangs möglich machen wird.

Zensur fängt bei Porno an, denn da meckern öffentlich nicht so viele. Ist die Technik einmal etabliert, kann man dann ja auf weitere Inhalte ausdehnen.

Ich gebe da zu bedenken, dass der Webradio betreiber für die Nutzung der Musik bezahlt und der Geräteinhaber des Rechners demnächst auch. Was bitte rechtfertigt dann ein solches Verbot?

Aber Entschuldigung, ich entferne mich ja vom eigentlichen Thema des Threads.
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Alt 23.10.2007, 14:37   # 45
JackLucas
 
Registriert seit: 06.08.2007
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Erfinderpferd Beitrag anzeigen
kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen, ich kann mir unter "Hoppelfilmen" nix wirkliches vorstellen. Galopprennen? Dressurveranstaltungen?
hoppelfilme = 6x-filme
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Alt 23.10.2007, 14:48   # 46
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Zitat:
Zitat von Erfinderpferd Beitrag anzeigen
kann mir mal jemand helfen, ich kann mir unter "Hoppelfilmen" nix wirkliches vorstellen. Galopprennen? Dressurveranstaltungen?
Hoppelwestern sind Filme, die "durch unmittelbare und deutliche Darstellung menschlicher Sexualität und primärer Geschlechtsorgane die sexuelle Stimulierung des Konsumenten zum Ziel haben." (wikipedia) Zur Erreichung dieses Ziels kommen häufig heftige rhythmische Vor- und Rückwärtsbewegungen der Akteure zum Einsatz, welche auch regelmäßig beim männlichen Hasen, dem Rammler, festzustellen sind, wenn dieser den rückwärtigen Geschlechtsakt vollzieht. Gleichsam "hoppelt" der Rammler auf seiner leidgeprüften Sexualpartnerin herum, oftmals ohne ausdrückliche Genehmigung.

Um solch hässliche Worte wie "Porno" zu vermeiden, wird in zivilisierten Foren daher häufig das Wort "Hoppelwestern" verwendet, das klingt dann gleich viel niedlicher und wird vielleicht sogar von Hasenartigen verstanden.

"Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts!" ist dann auch eine sehr häufige Reaktion von Menschen, denen ein angeblicher Upload eines Hoppelwestern vorgeworfen wird.
_____

Aber zurück zum für die Betroffenen eigentlich recht ernsten Thema und eine kleine Anmerkung zur Musikindustrie und den Webradios: Für RA Solmecke scheint das nicht unbedingt Neuland zu sein, wie man dieser heise-Meldung entnehmen kann: MP3flat.com ist offline
Rechtlich allerdings ein anderes Kaliber, da es sich hier offenbar um einen zentralen Dienst handelte. Trotzdem denke ich, dass die Musikindustrie die Webradios als "Überwachungslücke" versteht, kleinere Webradios haben es aufgrund der hohen Gebühren schon jetzt ziemlich schwer. Langfristig wird man es wahrscheinlich darauf anlegen, durch Gebühren und restriktive Nutzungsbedingungen den Betrieb von Webradios unattraktiv und teuer zu machen. Da braucht's dann nicht einmal ein explizites Verbot.
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Alt 23.10.2007, 15:50   # 47
Erfinderpferd
 
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
.... kleinere Webradios haben es aufgrund der hohen Gebühren schon jetzt ziemlich schwer. Langfristig wird man es wahrscheinlich darauf anlegen, durch Gebühren und restriktive Nutzungsbedingungen den Betrieb von Webradios unattraktiv und teuer zu machen. Da braucht's dann nicht einmal ein explizites Verbot.
Hmmm, die großen ARD-Rund-Funker werben doch allerorten mit ihrer Internetpräsenz unter diesem Aspekt habe ich sogar Verständnis für einen GEZ-Anteil, denn "betriebskostenlos" gibt es kein Webradio.

mp3flat.com war doch etwas anders aufgemacht als ein normaler Radiosender konzipiert wäre.
--
ausländische Sender - wie wollen die da ran kommen? Ich darf in FRG doch auch BBC oder Ö3 hören ohne deren Rundfunkgebühren zahlen zu müssen. Kleinere Webradios werden sich durch Werbung finanzieren.

am Rande aufgeschnappt:
Stars zeigen den Majors die kalte Schulter
Laute Musik ist "öffentl. Veranstaltung"

==============================
zu guterletzt:
gigatonnenweise kostenlose US-Wildwest-Hoppler bei Nennung einer Emailadresse *bis zum Abwinken: guggen oder downloaden*
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Alt 23.10.2007, 19:29   # 48
patmvrc
 
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
da ich auch finde das wir langsam weiter vom eigentlich thema abdriften habe ich jetzt einen eigenen threat für webradio eingerichtet

Webradio - Rechtslage und ihre Zukunft

würde mich freuen wenn sich viele aus diesem forum auch dort an der diskussion beteiligen würden, damit alle auf den neusten stand der rechtslage bleiben.
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Alt 24.10.2007, 17:35   # 49
vielleicht123
Gastposter
 
hat sich erledigt
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Alt 25.10.2007, 11:24   # 50
dünnpfiff
 
Registriert seit: 27.09.2007
Beiträge: 8
Habe einen Tag nach der legendären stern.tv Sendung Anfang Oktober (die in der die vorauseilende UE erörtert wurde) meine UE an die großen Labels wie empfohlen mit Einschreiben Rückschein verschickt.

Leider hat die Sache einen Haken: Ein Einschreiben mit Rückschein gilt nur dann als zugegangen, wenn der Empfänger entgegennimmt.

Im Umkehrschluss: Wenn der Empfänger nicht annimmt gilt es als nicht zugegangen.

Im Gegensatz dazu gilt bei einem Einwurfschreiben der Einwurf automatisch als Zugang.

Welch Zufall, dass ich von den beiden Major-Labels die in Hamburg (in Hamburg? Ja so ein Zufall) sitzen noch keinen Rückschein erhalten habe...

Gleich heute nochmal ein einfaches Einschreiben hinterher.

Immer wieder liest man folgende Argumentation:
"Selbst ein Einschreiben ist keine Sicherheit, wer sagt denn ob nicht nur ein leeres Blatt drin war"...denkbar ja. Ich habe allerdings noch kein Gerichtsurteil
gefunden, in dem der Empfänger mit einer solchen Argumentation durchkam.

Der goldene Weg:

Zustellung per Gerichtsvollzieher. Kostet kaum mehr als 10 euro und ist todsicher. Weil auch der Inhalt "bezeugt" wird.
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Alt 25.10.2007, 11:40   # 51
dünnpfiff
 
Registriert seit: 27.09.2007
Beiträge: 8
wens interessiert... :

BGH NJW 1998, 976: Zugangsvereitelung


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Alt 25.10.2007, 18:02   # 52
KalliSeppl
Gastposter
 
Hallo zusammen,

folgender Punkt:
Hab auch "Dateien" auf einer Festplatte unserer Rechner gefunden die evtl. abgemahnt werden könnten.
Netzwerk: Emule
Rechteinhaber: einer der großen 6
Anzahl der Dateien: zwischen 10 und 100

Frage, evtl. auch an unsere RA's, da es sich ausschließlich um diese eine Dateien handelt, macht es Sinn eine vorrauseilende UE an den Rechteinhaber zu senden oder wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit abgemahnt zu werden?
Keinerlei Infos von Pol oder SA bisher, kein Schreiben von Raschi.
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Alt 25.10.2007, 21:27   # 53
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Kalliseppl,

eine ähnliche Frage wurde vor kurzem hier im Forum gestellt: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 darauf hat der Anfragende eine begründete Antwort erhalten, die Dir auch weiterhelfen müßte: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1

Gruß Baker

ps.: Ich würde es an Deiner Stelle nicht tun!
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Alt 28.10.2007, 02:02   # 54
Der_Retter
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 8
@RA Dr. Eikmeier:

Kennen Sie das schon: Gietl, "Störerhaftung für ungesicherte Funknetze - Voraussetzungen und Grenzen", MMR 2007, 630 ff.

Konkret interessiert Sie vielleicht
Zitat:
Die Betreiber offener Funknetzwerke haften vor Kenntnis der Inhalte, die über ihr Netz verbreitet werden, nicht als Störer, da es an einer Überwachungspflicht fehlt, § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG. Nach Kenntnis haften Sie nach den allgemeinen Regeln der Störerhaftung. Da vorher kein Anspruch besteht, kann der Betreiber nicht kostenpflichtig abgemahnt werden. Auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann er durch sofortige Anerkennung des Anspruchs die Kostenfolge abwenden.
Ebenfalls interessant die stringente und logische Gedankenführung des Autors hier:
Zitat:
Als Handlungspflicht hat das LG Hamburg das Gebot der Verschlüsselung eines offenen Funknetzes vorgeschlagen.28 Dies läuft faktisch auf ein Verbot von freien Funknetzwerken hinaus. Da es auch für DSL-Access-Provider keine gesetzliche Pflicht gibt, die Identität ihrer Nutzer festzustellen, und Provider, denen die Identität ihrer Nutzer bekannt ist, die ihnen dynamisch zugewiesenen IP-Adressen nur zu Abrechnungszwecken speichern dürfen,29 § 97 Abs. 1 TKG, kann es ein Verbot solcher Funknetzwerke jedoch nicht geben. Der Gesetzgeber zeigt durch die datenschutzrechtliche Regelung des § 97 Abs. 1 TKG, dass er das Risiko einer anonymen Internetnutzung nicht nur in Kauf nimmt, sondern sogar begrüßt, da er ansonsten die Access-Provider nicht zu einer Löschung verpflichten würde.

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Alt 29.10.2007, 19:39   # 55
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
nein, kannte ich nocht nicht. Ich hoffe, die Auffassung setzt sich durch.
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Alt 29.10.2007, 22:44   # 56
Hunenkönig
 
Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
@der Retter

das heist mit dem Inhalt deines Beitrages bin ich aus allem raus?
oder versteh ich was nicht?

MFG
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Alt 30.10.2007, 11:13   # 57
Der_Retter
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 8
Tut mir leid, zu direkten Fälle dürfen nur Rechtsanwälte etwas sagen, wie zum Beispiel Herr Dr. Eikmeier.
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Alt 30.10.2007, 16:12   # 58
nicht wissende
 
Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 2
hallo ich bin neu hier und habe euch über google gefunden .
bei uns klingelte es am 10.9 die kripo hausdurchsuchung und beschlagnahme des rechners weil wir im g??nutella??heisst das so ??waren,
und im februar 2illegale downlouds breitgestellt hätten und andere bereitstanden .ich wusst nicht mal das man da was freigibt keiner wusste das hier (ja nennt mich doof)
rechner weg nun waren wir beim anwalt der fordert akteneinsicht das wird nu am 12 11 der fall sein oh man was kommt da auf uns zu?haben nie was verbotenes gemacht ..kommt gut bist mit 2kiddys mittags am essen und dann klingelt es....hätte lieber nen brief bekommen ...unseren pc der ist nu beim lka düsseldorf und die chancen den jemals wieder zu bekommen sind gleich 0 .zuallem überfluss hat mein mann auch noch liedgut auf dem rechner gehabt was nicht erlaubt ist glaub ich oi musik wir hatten viel musik,charts kinderlieder -sind wir nun schwerverbrecher ??ßhab echt angst was so abgehn wird .hätte lieber erstmal nur nen brief bekommen....
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Alt 30.10.2007, 20:03   # 59
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo nicht wissende,

erst einmal mußt Du Dich nicht entschuldigen, die wenigsten wissen vorher was erlaubt oder verboten ist. Mir ging es auch so. Ihr wart beim Anwalt und der will Akteneinsicht. Das macht mich etwas stutzig, weil am 10.09.2007 die Kripo da war und die Einsicht am 12.11.2007 gewährt werden soll.
Du schreibst weiter, daß Du lieber erst mal so einen Brief bekommen hättest.
Diese Sätze sagen mir, daß Du hier gepostet hast, ohne was zu lesen oder Dich schlau zu machen. Sie sagen mir weiter, daß Du einen Haus-Hof-und-Wiesen-Anwalt genommen hast, der das macht, was alle Anwälte erst einmal machen, nämlich Akteneinsicht beantragen und den Termin abwarten.
Sorry, wenn ich Dir erst einmal eine Analyse Deines Textes verpasse, die sich sehr negativ anhört. Ich mache das, um Dich aufzuwecken. Ich muß Dich wecken, damit Du das Gefühl verlierst, mit der Beauftragung des Anwaltes alles richtig gemacht zu haben und jetzt nur mal abwarten zu müssen, weil er es schon richten wird, weil er ja Anwalt ist und alles weiß.
Du mußt hier im Forum mal lesen, dann siehst Du folgendes:

Strafrechtlich geht die Sache ihren Weg. Der Anwalt kann Euch da raushelfen, das wird er auch, wenn er nicht gerade Fachanwalt für Scheidungssachen oder Baurecht ist. Im Regelfall wird das Verfahren eingestellt oder es gibt eine minimale Strafe. Die Kripo hat Euch Angst gemacht, wenn Du hier und in anderen Foren nachliest, findest Du fast keinen, der strafrechtlich eine dickere Strafe bekam.

Zivilrechtlich geht die Sache aber anders und deshalb bin ich so frech zu Dir und schreibe jetzt noch weitere Frechheiten, damit Du was tust!
Es besteht die Gefahr, daß die Staatsanwaltschaft vor dem 12.11.2007 das Verfahren einstellt und das Ermittlungsergebnis an die Kanzlei Rasch sendet. Rasch erfährt dann Eure Adresse und fordert von Euch (in der Regel rund 10,-- € /Musiktitel) an Schadenersatz und Rechtsanwaltkosten. Wieviel das sind mußt Du Dir selbst ausrechnen, weil Du weißt wieviel Musikdateien auf dem Rechner waren.
Zwar hat Rasch nur 2 Dateien von Euch runtergeladen um beweisen zu können, daß in den Dateien auch Musik drin war und nicht etwa eigene Gesangskunst die nur zufällig so genannt worden ist, wie bekannte Musikstücke, die urheberrechtlich geschützt sind. Meist beträgt die Forderung von Rasch mehrere Tausend Euro. Das ganze kann man vermeiden, indem man etwas bestimmtes tut. Man muß Rasch zuvorkommen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Rechteinhaberfirmen senden. Wenn man das nicht alleine kann, muß man einen Anwalt damit betrauen, der von der Sache was versteht. Wenn man diesen Vorschlag aber seinem Haus-Hof-und-Wiesen-Anwalt erzählt, weiß der erst mal nichts damit anzufangen und redet einem das mit vielen Sprüchen erst einmal aus, damit er Zeit hat, sich schlau zu machen. Deshalb habe ich einen Tipp für Dich: Beauftrage einen Fachanwalt (zum Beispiel einem Anwalt hier aus dem Forum) damit, für Dich diese Erklärungen anzufertigen und zu verschicken. Laß den Haus-Hof-und-Wiesen-Anwalt die strafrechtliche Sache abwickeln und dafür sorgen, daß die Staatsanwaltschaft Euch keine Strafe verpaßt. Das kann Dein Anwalt gut und er macht es auch richtig, weil man das als Anwalt lernt, auch wenn man kein Fachanwalt für Medienrecht ist.
Jetzt fragst Du sicher, was das kostet, wenn Du einen 2. Anwalt beauftragst. Das kostet rd. 500,-- € und Du kannst mit den Anwälten hierfür eine pauschalierte Gebühr vereinbart, die ein Festpreis ist.
Die nächste Frage, die Du haben wirst ist, wie Du den Anwalt aussuchst und erreichst.

Da kann ich Dir den folgenden Tipp geben, die Anwälte die hier im Forum posten heißen:

Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln von der Kanzlei Wilde & Beuger
Rechtsanwalt Dr. Wachs aus Hamburg von der Kanzlei Dr. Wachs
Rechtsanwalt Carsten Morbitzer aus Hannover von der Kanzlei Bergmann, Morbitzer und Dr. Hüttl
Rechtsanwalt Dr. Frank Eikmeier aus Witten

Die Tel.-Nr. findest Du mit Google. Sag dem Anwalt einen schönen Gruß vom Netzweltforum.
Die wissen sofort, was zu tun ist. Der guten Ordnung halber muß ich noch schreiben, daß es selbstverständlich viele gute andere Rechtsanwälte gibt, die das auch können. Noch was muß ich sagen, die Benennung Deines Anwaltes als Haus-Hof-und-Wiesen-Anwalt soll nicht wirklich bewertend sein, er mach sicher gute Arbeit auf seinem Spezialgebiet und hat nur leider noch keine Fälle zum file-sharing in seiner Kanzlei gehabt, weil das bei ihm nicht so oft vorkommt.

Gruß Baker
ps.: Du mußt morgen handeln und einen der Anwälte anrufen bitte bitte nicht abwarten oder verschieben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2007, 22:07   # 60
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von Hunenkönig Beitrag anzeigen
@der Retter

das heist mit dem Inhalt deines Beitrages bin ich aus allem raus?
oder versteh ich was nicht?

MFG
Nein, das heißt es nicht. Gesetze sind auslegbar. Das führt dazu, dass es verschiedene Auffasungen dazu gibt, was denn nun ein Gesetz konkret aussagt. In der Literatur - so wie in dem zitierten Artikel - läßt sich natürlich alles vertreten. Auch wenn ich die dort geäußerte Rechtsauffassung teile, so muss man sich doch in der Praxis in erster Linie an der Rechtsprechung orientieren.

Es würde sich also nur etwas ändern, wenn sich die Gerichte der dort dargestellten Ansicht anschließen.
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Alt 12.02.2012, 13:24 # --
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