Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2

Alt 15.02.2008, 22:58   # 561
Baker
 
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Dieses Dokument habe ich erhalten und möchte es hier mit einstellen, damit möglichst viele Menschen es lesen und kennen lernen. Es ist ein offener Brief vom 13.02.2008 den Steffen ******** geschrieben hat an den:

Bundesverband Musikindustrie e.V.
Geschäftsführer: Stefan Michalk
Oranienburger Straße 67/68
10117 Berlin


Sehr geehrter Herr Stefan Michalk,

ich bin ein besorgter Bürger, der sich engagiert einsetzt im Kampf gegen die Auswirkungen des Abmahnwesens. Dabei werde ich dem Rechteinhaber das Recht auf den Schutz seines geistigen Eigentums nicht absprechen.
Kritikfähig ist aber die Art und Weise wie Seitens der Unterhaltungsindustrie, im speziellen der Musik- , Videospiel- und Pornografischen Industrie, vorgegangen wird. Hier kommt schnell der Verdacht auf, daß hier die Abmahnung umgemünzt wird zu einer Art - Verlustausgleich -, eigenverschuldeter Fehler.
In der groß angelegten Werbekampagne der proMedia GmbH ist seit diesem Jahr zuerkennen, dass das Abmahnwesen der Musikindustrie gerechtfertigt werden soll. Dabei ist eine Großzahl von Auftritten des GF der proMedia + seines “Chefermittlers“ zu sehen und zu lesen. Es war einmal die Rede von 50.000, ein anderes Mal von 25.000 Strafanzeigen im Jahre 2007 (pro Strafanzeige werden ja zusätzlich noch zig Hunderte IP-Adressen angehängt). Wenn wir nur von 25.000 Abmahnungen ausgehen und von dem Regelfall der Forderungen von 3000,- Euro, hat die Musikindustrie im Jahre 2007 - 75.000.000,- Euro zivilrechtliche Schadensersatzforderungen eingenommen. Natürlich wird es in Einzelfällen weniger als 3.000 Euro, in anderen Fällen mehr als 3.000 Euro sein.

Sind denn solche Summen überhaupt gerechtfertigt und sinnvoll für den Verbraucher?
Genau so wie der Chefermittler der proMedia, aktiv an Hausdurchsuchungen teilnimmt. Natürlich wird er vielleicht als sachverständiger Zeuge von den "unwissenden" und "überforderten" Polizisten hinzu gezogen, aber ein bitterer Beigeschmack bleibt, wenn ein IT-Dienstleistungsanbieter, seine eigenen Beweise sammelt.

Sehr geehrter Herr Michalk, ich bin im Dezember 2006 abgemahnt worden und bin weder ein Pirat, noch fehlt mir Unrechtsbewußtsein, noch habe ich einen Arbeitsplatz gefährdet und als ein Verbrecher - fühle ich mich auch nicht. Ich finde es aber sehr bedenklich, wenn ein Industriezweig wie der deutsche Phonoverband, eigene Verluste ausgleichen will durch eine Klageflut gegen Kinder, die nicht einmal wissen was sie tun.

Hier sind Wege gefragt wie Politik, Industrie und Eltern. Aufklärung und Information sollte im Mittelpunkt stehen und nicht das Millionen scheffeln.

Ich werde diese E-Mail öffentlich machen und ich habe mich schon zu weit engagiert im Kampf gegen den Abmahnwahn, als daß ich nachgebe oder zurückstecke. Auch ein erneutes Nichtsenden eines Beitrages des Herrn RA Dr. Wachs, natürlich aus technischen Gründen, drängt die Frage in mir auf:

Hat die Musikindustrie Angst vor Kritik?

Wäre es nicht einmal an der Zeit:

ein Vertreter der Musikindustrie/Unterhaltungsindustrie (Stefan Michalk),
ein Vertreter der Politik (Frau Brigitte Zypries),
ein Vertreter des Datenschutz (Peter Schaar),
ein Anwalt der Abmahner (RA Clemens Rasch)
ein Anwalt der Abgemahnten (RA Dr. Alexander Wachs)
ein Abgemahnter (Verein gegen den Abmahnwahn e.V.)

an einem Tisch zu setzen und eine öffentliche Talkrunde durchzuführen mit Antworten auf Fragen. Ohne Zensur und Zeitlimit.

Das Phänomen Tauschbörse und illegales Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken - kann nicht weggemahnt werden!

Natürlich bin ich selber als Betreiber der Homepage: Abmahnwahn.Dreipage an einem Gespräch mit Ihnen, Herr Michalk, interessiert.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen ********
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Alt 15.02.2008, 23:32   # 562
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
...In der Summe ist Fix2002 damit raus und Rasch kann ihm nichts mehr anhaben...
Hinsichtlich der Auswirkung einer vorauseilenden Unterlassungserklärung bin ich derzeit immer noch etwas verunsichert:

Mein verwirrter Beitrag vom 07.02.08 ff.
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Alt 16.02.2008, 12:28   # 563
Angelika44
 
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Mich würde mal Interessieren ab wann gilt die Frist,ab dem Zeitpunkt als der PC gescannt wurde, oder ab dem Zeitpunkt wo man von Rasch den Brief bekommen hat.
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Alt 16.02.2008, 14:15   # 564
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Angelika44 Beitrag anzeigen
Mich würde mal Interessieren ab wann gilt die Frist,ab dem Zeitpunkt als der PC gescannt wurde, oder ab dem Zeitpunkt wo man von Rasch den Brief bekommen hat.
Ab dem Moment, als der Abmahner durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Kenntnis von Deiner Identität erhalten hat.

Wann genau Akteneinsicht durch Rasch erfolgte, kann Dir nur Dein Rechtsanwalt mitteilen, nachdem er selbst auch Akteneinsicht erhalten hat.
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Alt 19.02.2008, 10:16   # 565
RA Morbitzer
 
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Hallo alle zusammen, Hallo Baker,

ich kann aus der Praxis nur berichten, dass die vorbeugenden UEen hervorragend funktionieren. Macht Euch darüber keinen Kopf.

Dem Kollegen Dr. Eickmeyer ist zuzugeben, dass u.U. kein Unterlassungsvertrag zustande kommt, in jedem Fall aber der GoA-Anspruch auf RA-Kosten nicht entsteht. Da allein dies die Kosten sind, die eingeklagt werden, reicht das völlig aus.

Und was ist denn die Konsequenz, wenn mangels Annahme der Labels kein Unterlassungsvertrag zustande kommt ?

Folgende: Wird man nach Abgabe der vorbeugenden UE noch mal erwischt – was nie, nie, nie passieren darf – hätten die Labels m.E. mangels Unterlassungsvertrag nicht mal einen Anspruch auf die Vertragsstrafe. Jedenfalls wird man darüber dann im Notfall trefflich streiten können.

Aber dies bitte nur im absoluten Notfall !

Und dann will ich von konkludentem Vertragsschluss und kaufmännischem Bestätigungsschreiben nichts hören.

Einziger Wermutstropfen: Wird man – aber nur in dieser Konstellation ! - das zweite mal erwischt, dürften dann in jedem Fall Abmahnkosten von ca. 3.000 entstehen - was immer noch genau 500 mal besser ist, als je Datei € 5.001 zu zahlen, was bei zB 300 Dateien leicht € 1,5 Mio sein könnten.

Also Nachteile sehe ich darin überhaupt keine !

Beste Grüsse

RA Carsten Morbitzer
Hannover
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Alt 19.02.2008, 12:01   # 566
niewiederinternet
 
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moin
da wird wird man ja wirr im kopf Oo

da zieht einer ein datei aus den internet und soll gleich auf 30 jahre verpfilchtet werden dies nicht mehr zutun, sonst gibst eine saftige strafe.

ein schwers krimineller bekommt 1 jahr auf bewährung und kann danach wieder fleissig mist bauen.

wie entsehen solche gesetzte ?




gruss
niewiederinternet
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Alt 19.02.2008, 12:26   # 567
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von RA Morbitzer Beitrag anzeigen
ich kann aus der Praxis nur berichten, dass die vorbeugenden UEen hervorragend funktionieren. Macht Euch darüber keinen Kopf.
Das sehe ich ebenso. Falls da ein anderer Eindruck entstanden sein sollte, bitte ich um Entschuldigung.

Zitat:
Dem Kollegen Dr. Eickmeyer ist zuzugeben, dass u.U. kein Unterlassungsvertrag zustande kommt, in jedem Fall aber der GoA-Anspruch auf RA-Kosten nicht entsteht. Da allein dies die Kosten sind, die eingeklagt werden, reicht das völlig aus.
Sagte ich ja auch. Ich habe da auch nicht alle Möglichkeiten des Zustandekommens eines Unterwerfungsvertrages -das Problem ist ja juristisch recht vielschichtig - genannt, mea culpa für diese Schlampigkeit.

Ich wollte nur mal das grundsätzliche Problem anschneiden, das ja immerhin entsteht und mit dem vielleicht der eine oder andere der juristischen Selbstversorger dann nicht umgehen kann.

Um es noch einmal deutlich zu machen: die vorbeugende Unterlassungserklärung ist natürlich an der geeigneten Stelle ein probates Mittel, dem Kostenerstattungsanspruch zu entgehen.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 19.02.2008, 19:00   # 568
Zeylo
Gastposter
 
Hab das gleiche Problem wie fast alle hier, muss 3500€ blechen.
Bzw mein Vater... ist ein halbes Jahr her das ich dort unwsisend geuploadet habe.
Zu diesem Zeitpunkt war ich noch nicht Volljährig und benutzte ( wie auch immernoch ) einen W-Lan anschluss, hilft mir das irgendwie?

Mfg Zeylo
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Alt 19.02.2008, 22:19   # 569
Baker
 
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Hallo Zeylo,

Deinem Vater kann es helfen, wenn Du noch minderjährig warst, es kommt darauf an, ob da ein Ermittlungsverfahren voranlief bei der Polizei und ob dort Aussagen von Euch gemacht wurden. Wenn nicht, um so besser. Was auch noch gut wäre, wenn der Scann- Termin an einem Wochentag lag, an dem Dein Vater nachweislich nicht zu hause war und gearbeitet hat. Dann braucht Ihr nur noch einen guten Anwalt, der Euch da ganz rausholt oder Rasch zumindest erheblich von der Forderungssumme runterholt. Die aktuelle Rechtsprechung ist recht gut für Familienväter. Man muß sie nur kennen und die Tricks der Gegenseite einschätzen können. Eine Empfehlung von mir: schau Dich mal mit Deinem Vater hier im Forum nach einem guten Anwalt um. Die Rechtsanwälte Dr. Wachs, RA Morbitzer und RA Dr. Eikmeier schreiben doch relativ häufig und sind immer offen für ein kostenloses Erstberatungsgespräch. Wenn sie Euch nicht überzeugen, dann geht zu dem Anwalt, den Dein Vater kennt und der schon früher immer alles für ihn gemacht hat, wenn Ihr Glück habt, erreicht der dann auch das, was Ihr wollt.

Gruß Baker
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Alt 19.02.2008, 22:54   # 570
Brumbär
 
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Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Hallo Zeylo,
Was auch noch gut wäre, wenn der Scann- Termin an einem Wochentag lag, an dem Dein Vater nachweislich nicht zu hause war und gearbeitet hat.
Hmm ... was soll das bringen? Ich mein ein Filesharingprogramm kann doch auch betrieben werden, ohne dass ich davor sitze.
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Alt 20.02.2008, 07:27   # 571
niewiederinternet
 
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Zitat:
Zitat von Brumbär Beitrag anzeigen
Hmm ... was soll das bringen? Ich mein ein Filesharingprogramm kann doch auch betrieben werden, ohne dass ich davor sitze.
moin
besser als nichts,ob´s was bring wird der richter entscheiden wenn es überhaupt soweit kommt.
mach dein rechner filesharing sicher , dann hast du noch ein plus punkt.

gruss
niewiederinternet
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Alt 20.02.2008, 15:02   # 572
RA Morbitzer
 
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Lieber Herr Kollege Eikmeyer,

das war auch keineswegs kritisch von mir gemeint !

Ich sehe da halt nur sogar noch einen Riesen-Vorteil drin, wenn keine Annahme kommt !

Nämlich dann - wenn eigentlich der Super-Gau eintritt - ist es nur einfünfhunderstel so wild !

Peace & Rock´n´Roll

RA Carsten Morbitzer
Hannover
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Alt 20.02.2008, 15:51   # 573
Alter Esel
 
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Nachtrag zum Frontal21 Beitrag im ZDF
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Alt 20.02.2008, 16:11   # 574
Eikmeier
 
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Hallo Herr Morbitzer,

ich hab´s auch nicht kritisch aufgefaßt, obwohl Kritik ja auch erhellend sein kann.

Klar hat es einen großen Vorteil, wenn die UE nicht angenommen worden ist...
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 20.02.2008, 18:52   # 575
Baker
 
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@ All

Frau Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries hat Steffen ******** geantwortet auf sein Schreiben mit einem (meiner Meinung nach) sehr fairen Antwortschreiben. Ob sie nun auch Gas geben (unsere gewählten Volksvertreter) und die Probleme nicht nur aussitzen sondern im Jahre 2008 die 50,-- € - Deckelung bei Erstabmahnungen von Verbrauchern tatsächlich durchziehen und einführen bleibt abzuwarten.


Der Brief von Steffen ist hier zu finden (Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2) und wurde nachfolgend noch einmal zur Erinnerung wiederholt:


Sehr geehrte Frau Brigitte Zypries

Sie haben zur Störerhaftung geschrieben, dass die Rechtsprechung maßgeblich auf den Einzelfall ab stellt und noch keine einheitliche Linie gefunden hat. Entscheidend ist, ob dem Anschlussinhaber eine Prüfungspflicht obliegt und wenn ja, ob er diese verletzt hat.

Wenn wir am Beispiel einer Abmahnkanzlei aus Regensburg (kuw-Anwälte) annehmen, das 60.000 Personen abgemahnt wurden im Jahr 2007, davon 90% der Betroffenen bezahlen, bei einer Gebühr von 250,- Euro (200,- Euro Anwaltsgebühren / 50,- Euro Rechteinhaber bei einem Streitwert von 25.000,- Euro für eine Datei) pro Abmahnung, wären es 10,8 Millionen für die Kanzlei und 2,7 Millionen Euro für die Rechteinhaber.
Die Provider bekommen gemäß dem TKG §113 auch noch 2,4 Millionen Euro (Steuergelder) - 1 Abmahnkanzlei für ein Jahr! -.
Jetzt käme noch die Musikindustrie mit 50.000 Abmahnung (Gebühren zw. 3.000 - 10.000 Euro) sowie mindestens 30.000 Abmahnungen anderer Abmahnkanzleien ( Gebühr zw. 300 - 1500 Euro) dazu, wo die Abgemahnten meistens aus Angst vor teuren Prozessen bezahlen und - nicht - der Einzelfall betrachtet wird,
sondern generell behauptet wird, der Anschlussinhaber ist haftbar zu machen!

Dabei lasse ich bewußt die 50,- Euro Deckelung außer Acht und das durch dieses Abmahnwesen die Strafermittlungsbehörden hoffnungslos überlastet sind. Wäre es nicht langsam Zeit, von Seiten des Gesetzgeber hier endlich eine einheitliche Linie zu schaffen und nicht nur die Rechteinhaber, sondern auch den Bürger zu schützen, vor dem Geschäftsmodell: Abmahnung?

Mit freundlichen Grüßen
Steffen ********



Die Antwort von Frau Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries kann hier nachgelesen werden: abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries sie lautet:


Sehr geehrter Herr ********,

aus zahlreichen Schreiben, die mich gerade auch als Justizministerin erreichen, weiß ich, dass Abmahnungen zu einem flächendeckenden Problem geworden sind und zum Teil auch missbräuchlich eingesetzt werden.

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich des Urheberrechts vor überhöhten Abmahnkosten besser zu schützen, hat die Bundesregierung deshalb den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgelegt.
Die in dem Entwurf vorgesehenen Regelungen berücksichtigen die Interessen aller Beteiligten und führen sie einer ausgewogenen Lösung zu. Denn eines ist doch klar: Dem Inhaber des Rechts, das verletzt wurde, muss die Möglichkeit bleiben, gegen die Rechtsverletzung vorzugehen und diese nicht hinnehmen zu müssen. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass derjenige, der in die Rechte eingegriffen hat, die Folgen seiner Verletzungshandlung tragen muss. Dazu zählt auch, dass die Kosten der Rechtsverfolgung dem Berechtigten zu erstatten sind.

Auf der anderen Seite sehe ich natürlich aber die Belange der Verbraucher, die oft in Unkenntnis ein Recht verletzen. Deswegen ist vorgesehen, das Kostenrisiko bei der ersten Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 50 Euro zu begrenzen. Hierfür muss sich die Verletzung aber außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen haben und es muss sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handeln.

Der Regierungsentwurf wurde am 24. Januar 2007 durch das Kabinett beschlossen und wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
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Alt 20.02.2008, 20:09   # 576
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
"...Hierfür muss sich die Verletzung aber außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen haben und es muss sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handeln..."

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Gesetzentwurf der Bundesregierung)


(siehe hier Seiten 114ff.)


Interessant ist auch die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur geplanten Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen in § 97 a Abs. 2 UrhG-E

Ich befürchte, dass die durchschnittlichen Rasch-Abmahnungen über der genannten Wischiwaschi-Schwelle liegen:

"Der Kostenerstattungsanspruch wird nur für die erstmalige Abmahnung beschränkt. Ob eine erstmalige Abmahnung vorliegt, ist aus Sicht des konkret betroffenen Verletzten zu beurteilen.
Erfasst werden von Absatz 2 zudem nur Urheberrechtsverstöße in einfach gelagerten Fällen mit nur einer unerheblichen Rechtsverletzung. Einfach gelagert ist ein Fall dann, wenn er nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist, also zur Routine gehört.
Eine unerhebliche Rechtsverletzung erfordert ein geringes Ausmaß der Verletzung inqualitativer wie quantitativer Hinsicht, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt."
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Alt 21.02.2008, 09:31   # 577
niewiederinternet
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Gesetzentwurf der Bundesregierung)


(siehe hier Seiten 114ff.)


Interessant ist auch die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur geplanten Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen in § 97 a Abs. 2 UrhG-E

Ich befürchte, dass die durchschnittlichen Rasch-Abmahnungen über der genannten Wischiwaschi-Schwelle liegen:

"Der Kostenerstattungsanspruch wird nur für die erstmalige Abmahnung beschränkt. Ob eine erstmalige Abmahnung vorliegt, ist aus Sicht des konkret betroffenen Verletzten zu beurteilen.
Erfasst werden von Absatz 2 zudem nur Urheberrechtsverstöße in einfach gelagerten Fällen mit nur einer unerheblichen Rechtsverletzung. Einfach gelagert ist ein Fall dann, wenn er nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist, also zur Routine gehört.
Eine unerhebliche Rechtsverletzung erfordert ein geringes Ausmaß der Verletzung inqualitativer wie quantitativer Hinsicht, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt."
moin
löl! ich denke das es so bleiben wird wie es ist,die aussage von frau z. ist nur freundlich formuliert sonst nichts.
was soll da fair sein,da ja schon eine menge die erste abmahnung bekommen haben,trifft dies woll nicht mehr zu.
die sollen zugeben das die mit den gesetzt solchen anwälten diesen wahnsinn erst ermöglich haben.

einer lädt eine datei runter,die in verkauf gerade mal 10 euro kostet ,dies ist dann ein einfacher fall,haber was ist wenn 100 diese datei von ihm upgeloaded
haben,da sieht die sache anders aus.
wie wird so ein fall behandelt?


gruss
niewiederinternet
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Alt 21.02.2008, 20:25   # 578
Baker
 
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Hallo niewiederinternet,

wenn man abgemahnt wurde, ist das sicher richtig und bitter, was Frau Zypries da schreibt.

Aber bitte bedenke auch, daß wir in einer Demokratie leben, in der nicht die Ministerin oder Ihre Mitarbeiter im Justizministerium die Entscheidungen treffen sondern das Parlament. Und das wird von vielen Interessenvertretern und Politikern mit unterschiedlichen Parteizugehörigkeiten und Zielen beeinflußt. Da nützt der beste Gesetzesentwurf nichts, wenn er in den Beratungen festhängt und sich keiner der Beteiligten in die richtige Richtung bewegt.

Wenn Du sagst, daß die mit dem Gesetz es den Abmahnanwälten erst ermöglicht haben, dann ist das auch nur teilweise zutreffend. Die haben das Gesetz nämlich gemacht, damit die Firma Warner der Musikfirma yxz ganz schnell verbieten kann weiter illegal gepreßte CD´s von dem Interpret zu verkaufen dessen Rechte Warner besitzt. Der Markt darf nicht mit illegal hergestellten Musik-CD´s überschwemmt werden, deren Urheberrechte die Vertreiber nicht besitzen. Und da ist schnell zu handeln, sonst hat der eine Konkurrent den anderen niedergemacht. Dafür war das Gesetz gedacht.
Erst unsere Gerichte haben nicht erkannt, daß dieses Gesetz nicht gegen Verbraucher (Eltern und Kid´s) angewendet werden sollte, sondern für den Schutz im gewerblichen Bereich. Die haben das einfach auf die Kleinsten in unserer Gesellschaft angewendet, die gar nicht wußten, daß man das, was auf dem Schulhof zwischen Freunden erlaubt ist, im Internet verboten ist, obwohl es dort wie dort alle Freunde tun. Die Gerichte haben auch übersehen, daß hier Beträge gefordert werden für Serienbriefe, die zwar nach der Gebührenordnung der Anwälte zulässig sind, aber mit dem tatsächlich notwendigen Aufwand in keinem Verhältnis mehr stehen. Und das mit dem öffentlich in Stern-TV bekannt gemachten und in vielen Interviews wiederholten Argument "es solle weh tun". Ja wo leben wir denn, daß man so etwas nicht abstellt? Ich habe einmal vor langer Zeit geglaubt, ich würde in einem Rechtsstaat leben.

Unsern Politikern kann man da wirklich nur (und das ganz massiv) vorwerfen alles auszusitzen und zu vergessen, daß sie in wenigen Jahren von einer jungen Generation gewählt werden wollen, die sie heute schutzlos diesen miesen Abmahnern und Rechteinhabern ausliefern und die sie bis zum Ruin ausnehmen. Was glauben die Politiker eigentlich, was diese neue Generation, die da gerade erzogen wird von dem Herrn Rasch und die einen solchen Lehrgang dann hinter sich hat, für eine Partei wählen?

Deine Upload-Berechnungen kann niemand beweisen, insofern möchte ich die nicht weiter diskutieren, weil ich auch noch an den gesunden Verstand unserer Justiz glaube, wenn man denen brauchbare Gesetze zur Verfügung stellt (wenn wir Hamburg einfach mal ausnehmen, da ist Hopfen und Malz nass geworden und deshalb verloren).
Aber eines ist wichtig: Da verdienen Firmen mit Abmahnungen inzwischen mehr Geld, als mit ihrem eigentlichem Geschäft, nämlich mit dem Verkauf von Musik. Da wird etwas, das Generationen von Jugendlichen schon immer gemacht haben (Musik gehört und mit Freunden getauscht) verteufelt, weil es im Internet passiert. Ohne Vorwarnung oder Aufklärung über die Gesetzeslage. Da werden Gesetze ausgelegt gegen unser höchstes Gut, was unsere Gesellschaft hat, nämlich gegen U N S E R E K I N D E R anstatt sich die Tauschbörsenbetreiber vorzunehmen (damals bei Napster hat es doch auch geklappt) oder sich die kriminellen Entwickler oder die skrupellosen Vertreiber von Tauschprogrammen vorzunehmen, die nachweislich mit fehlerbehafteten Programmen weiterhin unsere Kid´s hinters Licht führen.

Zusammenfassend hast Du Recht niewiederinternet; es tut furchtbar weh abgemahnt zu werden und es tut auch sehr sehr weh das, was in diesem Land hier seit Jahren passiert ansehen zu müssen, ohne wirklich etwas nachhaltig daran ändern zu können. Ich könnte heulen wegen so viel Dummheit in unserer Politik, die das nicht abstellt und damit eine ganze Generation junger Menschen ins Verderben rennen läßt und sich letztendlich unendlich damit selbst nur schadet.

Gruß Baker

@ Alter Esel,

diese Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer ist einfach nur lächerlich, mehr kann man zu so einem, die wahren Verhältnisse ignorierenden Text, nicht sagen. Tut mir leid, daß ich den Inhalt so abqualifiziere. Aber auch, wenn man Interessenvertreter ist, müßte es eigentlich möglich sein, nicht ganz so plumpe Texte zu stricken.

Gruß Baker
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Alt 21.02.2008, 20:38   # 579
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
@ All,

jemanden, der hier unermüdlich und engagiert kämpft und der seine Text mit Sorgfalt und Bedacht auswählt, hat unserer Justizministerin Frau Brigitte Zypries ebenfalls ein paar weitere Fragen gestellt, die sicherlich nicht so leicht zu beantworten sind. Ich bitte Euch, nicht auch dort zu schreiben und das Forum dann mit Massenanfragen zu vernichten, sondern ich bitte Euch, den Mann durch Eure Stimme zu unterstützen, indem Ihr auf den Schalter „Benachrichtigung, wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt“ klickt und Eure e-mail-Adresse angebt. Die nachfolgende Frage und den Schalter zum unterstützen findet ihr im Original hier: .... abgeordnetenwatch.de


Sehr geehrte Frau Justizministerin,

aus verschiedenen Medienberichten geht nachweislich hervor, dass ein Herr Frank Lüngen als "Chefermittler" der Hamburger proMedia GmbH aktiv an Hausdurchsuchungen beteiligt ist, welche im Zusammenhang mit Urheberrechtsvergehen in Internettauschbörsen durchgeführt werden.

Siehe hierzu beispielsweise den letzten Beitrag in frontal21 (ZDF) vom 12.02.2008:
"Teure Töne aus dem Internet"

Geschäftsführer der proMedia GmbH und damit Arbeitgeber von Herrn Lüngen ist der Hamburger Jurist Clemens Rasch, welcher zugleich als Rechtsanwalt im Auftrag der Musikindustrie nach eigenen Angaben jährlich tausendfach zivilrechtliche Abmahnungen an die im vorherigen Strafverfahren ermittelten Anschlussinhaber versendet.

An die für ihn zivilrechtlich interessanten Adressen der Betroffenen gelangt er hierbei über Akteneinsicht bei den Staatsanwaltschaften, wo er zuvor bereits tausendfach Anzeige gegen Unbekannt auf Grundlage der proMedia-Ermittlungen erstattet hat.

Frage 1:
Muss der Bürger (und darf eine Justizministerin) akzeptieren, dass ein Mitarbeiter und damit Interessenvertreter der Gegenpartei in einem Ermittlungsverfahren als "Sachverständiger" die angeblichen "Tatwerkzeuge" vor Ort untersuchen und/oder sogar zur weiteren "Begutachtung" beschlagnahmen darf?

Die Polizeidienststelle in Paderborn findet das offenbar normal:
space....presseortal.de

Frage 2:
Muss der Bürger akzeptieren, dass im Interesse der Musikindustrie unsere Staatsanwaltschaften mit solchen "Dingern" (O-Ton Ina Holznagel, Staatsanwaltschaft Dortmund*) beschäftigt werden und wer zahlt dafür?

*Quelle:
....frontal21.zdf.de

Ich erwarte nicht wirklich, dass dieser ausufernde Abmahnwahn durch die "versprochene" Begrenzung der Abmahngebühren stagniert.

Auch hätte ich mir einen effektiveren Schutz vor solchen Entwicklungen und vor allem eine schnellere Reaktion der Politiker gewünscht.

Mit freundlichen Grüßen

A. Esel
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Alt 21.02.2008, 21:53   # 580
schoeef
Gastposter
 
Hallo Zusammen,
habe so fast alle Beiträge gelesen. Auch ich habe heute Post bekommen! Ich betreibe ein Geschäft mit einem extra Raum wo ich vier Internetplätze anbiete. Jetzt hat sich wohl einer Bearshare Installiert und seine externe Platte angehängt. Da wir diese Plätze neu eingerichtet hatten bin ich ja selber schuld! 2800 Files 10.000€ ... Ich werde weiter berichten.
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Alt 26.05.2012, 19:36 # --
News Flash
 
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