Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2

Alt 06.02.2008, 11:37   # 521
Brainstorm
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Herr Doktor, bitte! Nicht so öffentlich! Wenn meine Frau das sieht...! Da komme ich ernsthaft in Erklärungsnotstand...!

Bedeutet das, dass auch mein Anwalt zu jeder Zeit Einblick in eine Ermittlungsakte hätte, vorausgesetzt, dass mir überhaupt bekannt wäre, dass gegen mich ermittelt wird? Warum werde ich dann als Beschuldigter nicht über die Einleitung des/das Ermittlungsverfahren(s) informiert -meinetwegen gerne mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung, aber auf jeden Fall, wenn/bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind..?! Das ist doch eine gnadenlose Benachteiligung des Beschuldigten gegenüber dem Beschuldiger!

Gruß,
Brainstorm
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Alt 06.02.2008, 12:13   # 522
Eikmeier
 
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@Brainstorm

Klar, der eigene Anwalt erhält Akteneinsicht. Das Problem ist, dass dem Beschuldigten weder die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens noch dessen Einstellung mitgeteilt werden muss.

Insofern ist das in der Tat - gerade aus zivilrechtlicher Sicht - bei den Abmahnungen ein gravierender Nachteil.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 06.02.2008, 20:28   # 523
Baker
 
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Hallo Herr Dr. Eikmeier,
hallo Brainstorm,

das war eine angeregte, lehrreiche Diskussion dessen Ergebnis ich aber noch mal zusammenfassen möchte:

Wer Chancen sieht, durch Feststellungen der Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft oder Polizei) herauszukommen, der darf sofort einen eigenen Anwalt einschalten und dessen Kosten ggf. von den Labels zurückverlangen (wenn er wirklich falsch beschuldigt wurde). Es ist ihm auch generell anzuraten, wenn er vermeiden will, daß die Gegenseite unbedachte Äußerungen oder Textpassagen in dem eigenen Schreiben ausnutzt
(Brainstorm, lies nur mal die Texte von Esperanza hier im Forum; ich hätte als Rasch schon genug Argumente, um sie zum Teufel zu schicken, wenn sie das in ihrem Brief schreiben würde. Sorry, das ist nicht wertend gemeint, es soll nur heißen, daß sich der Privatmann nicht bewußt ist, was ein falscher Halbsatz bewirken kann. Diese Abmahnanwälte haben eine Ausbildung hinter sich, in der sie gelernt haben, Worte so zu drehen und umzudeuten, daß das Ziel, das sie verfolgen, näher rückt).

Der Staatsanwalt kann (Ermessensentscheidung) Rasch die Adresse geben, auch wenn er mit seinen Ermittlungen noch nicht fertig ist. Dem eigenen Anwalt muß er Auskunft geben (aber das nützt den Beschuldigten nichts, so lange sie nicht wissen, daß gegen sie ermittelt wird).

Esperanza wäre deshalb gut beraten, wenn sie einen Anwalt einschalten würde und nicht erst einmal selbst versuchen würde, das Abmahnverfahren durch ein eigenes Schreiben oder einen Anruf bei Rasch abzuwehren. Ich hoffe, Esperanza hört oder sieht diese Texte und handelt entsprechend.

Gruß Baker
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Alt 07.02.2008, 18:08   # 524
Brainstorm
 
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Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
1. Wer Chancen sieht, durch Feststellungen der Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft oder Polizei) herauszukommen, der darf sofort einen eigenen Anwalt einschalten und dessen Kosten ggf. von den Labels zurückverlangen (wenn er wirklich falsch beschuldigt wurde).

2. Der Staatsanwalt kann (Ermessensentscheidung) Rasch die Adresse geben, auch wenn er mit seinen Ermittlungen noch nicht fertig ist. Dem eigenen Anwalt muß er Auskunft geben (aber das nützt den Beschuldigten nichts, so lange sie nicht wissen, daß gegen sie ermittelt wird).
Hallo Baker!

Da habe jetzt hoffentlich nicht nur ich einiges Neue dazugelernt! Danke nochmal an Dr. Eikmeier! Dein Fazit und @Eikmeiers Empfehlung für @Esperanza kann ich vor diesem Hintergrund nur uneingeschränkt teilen.

ad 1.: ich hatte aus dem Urteil/der Urteilsbegründung aus Altona gelesen, dass eben nur aufgrund der Weigerung von Rasch's RA, die falsche IP nochmals zu überprüfen, der Klägerin ein Anspruch auf Einschaltung eines eigenen RA entstanden war, um ihre Rechte zu wahren. Die StPO sagt's anders und ganz deutlich. Die Frage, die sich mir dann allerdings aufwirft, ist: können die hochausgebildeten und spezialisierten Anwälte (...) bei Rasch nicht lesen??

ad 2.: das hinterlässt bei mir einen extrem üblen Nachgeschmack! Muss ich denn wirklich (theoretisch...!) täglich einen Anwalt damit beschäftigen, für mich Deutschlands Staatsanwaltschaften abzutelefonieren, ob da was gegen mich anhängig ist, nur um dann ggf. meine gesetzlichen Rechte vernünftig wahrnehmen zu können?

O tempora, o mores...-

Gruß,
Brainstorm
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Alt 07.02.2008, 21:02   # 525
Hadron
 
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Soeben haben die Rolling Stones die 58. Berlinale eröffnet. Alle vier standen auf der Bühne und man überreichte Mick Jagger einen einzelnen Ehren-Bären. Darauf Mick Jagger im Originalton: "Ok, we will share the bear".
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Alt 07.02.2008, 22:19   # 526
Baker
 
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Beiträge: 545
Hallo Brainstorm,

Du fragst, ob die Abmahnanwälte bei Rasch nicht lesen können, weil sie auf den Einwand des Beschuldigten nicht reagiert haben. Ich denke, sie pokern und arbeiten auch nicht sehr sorgfältig. Warum auch; 99,999 % der Leute kämpft nicht sondern ignoriert oder zahlt alles oder auch nur einen Teil des geforderten Betrages.

Weiterhin schreibst Du, Du behieltest einen üblen Nachgeschmack und Du fragst: „muss ich denn wirklich einen Anwalt damit beschäftigen, für mich Deutschlands Staatsanwaltschaften abzutelefonieren, ob da was gegen mich anhängig ist?“
Du weißt genau, daß das mit dem telefonieren nicht wirklich geht und Du keine verläßliche Auskunft bekämst. Wenn aber Dein Wunsch in Erfüllung ginge und Du grundsätzlich vor Rasch vom Staatsanwalt Bescheid bekämst (dann bräuchtest Du ja nicht rumzutelefonieren) dann wäre die Abmahnwelle zu Ende. Wenn die Staatsanwälte die Beschuldigten generell vorher informieren müßten, hätten sie selbst langfristig gesehen dann auch weniger Arbeit, weil einige Leute (vielleicht 5 bis 10 %) sich in Foren informieren würden und eine vorauseilende Unterlassungserklärung verschicken würden, bevor sie abgemahnt würden. Mit der Zeit würde sich es auch unter den Kid´s rumsprechen und die Quote würde auf 60 % steigen. Der Rest würde einfach nur den Kopf einziehen und abwarten, bis Rasch sie abmahnt.
Aber unsere Staatsanwälte sollen keine Politik machen!
Sie sollen die Einhaltung der Gesetze überprüfen!
Die Gerichte sollen bestimmen, ob etwas rechtens oder Unrecht ist,
auch das ist nicht Sache der Staatsanwälte!
Warum wollen wir diese Leute fordern oder gar überfordern mit Aufgaben, die ihnen gar nicht zustehen sollten?
Die Politiker machen die Politik in unserm Land und auch die Gesetze; sonst keiner. Wenn man Fehlentwicklungen sieht (die durchaus unbeabsichtigt entstehen können, weil die Gerichte Instrumente, die für den geschäftlichen Schutz erdacht und entwickelt wurden, auf Privatleute anwenden) dann kann man versuchen die entstandenen Probleme auszusitzen (wie es unsere Politiker derzeit versuchen) oder man kann versuchen, die Probleme zu lösen. Mal schauen, wie lange die Politiker noch aussitzen können, bevor es in diesem Land (erst in den einzelnen Bundesländern) dann beim Bund einen Linksruck gibt und alle ganz überrascht aufblicken, daß einige Bürger sich erwehren.

Gruß Baker
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Alt 08.02.2008, 08:47   # 527
Brainstorm
 
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Zitat:
Zitat von Baker Beitrag anzeigen
Die Politiker machen die Politik in unserm Land und auch die Gesetze; sonst keiner.
Hallo Baker!

Das sehe ich anders. Ich habe das Gefühl, dass unsere Gesetze schon lange nicht mehr in Berlin, sondern in Karlsruhe gemacht werden. Als Beispiel mögen dienen: der Abschuss von Passagierflugzeugen im Entführungsfalle, die VDS und demnächst dann auch die Neuregelung der Pendlerpauschale (wie sagte doch Steinbrück dazu sinngemäss: "wenn unser Gesetz verfassungswidrig sein sollte, dann schaffen wir sie eben ganz ab...").

Wenigstens die Gewaltenteilung funktioniert noch. Aber das Ergebnis...-

Aber was die Staatsanwälte und ihre Aufgaben angeht, stimme ich Dir natürlich zu. Allerdings: früher hab' ich mal gelernt "Vor dem Gesetz sind Alle gleich!" @Eikmeier hat mich lesen lassen: "... im Gesetz aber noch lange nicht...!"

Liebe Grüße,
Brainstorm
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Alt 08.02.2008, 11:07   # 528
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
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Folgende Anfrage aus einem Nachbarforum habe ich erhalten:

Hallo Baker,
für eine "Erste Hilfe" im Sachen Abmahnung wende ich mich an Dich. Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar.

Gestern habe ich eine Abmahnung über ca. 500 € von der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten. Nach einiger Recherche bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass es wohl das beste ist wenn ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abschicke (ohne Schuldeingeständnis) und dann einfach abwarte und deren Mahnungen ignoriere. Das ist jedenfalls die vorherrschende Meinung. Sollte ich das tun, oder eher zahlen?

MfG xyzv


Hallo xyzv,

Ich schreibe in einem Forum für Leute, die von Rasch aus Hamburg abgemahnt wurden.
Warum tue ich das, wirst Du fragen. Nun ich mache es, weil dieser Rasch meist bei erst 3.000,-- € Abmahngebühren anfängt zu arbeiten. Drunter tut er es üblicherweise nicht (es soll den Leuten weh tun, wie er öffentlich bekennt). Mit diesen maßlos überzogenen Forderungen geht er an die Eltern von Kid´s, die selbst gar nicht wußten, daß ihre Kids da aus dem Internet was ziehen, geschweige denn, daß man beim ziehen auch was präsentiert und, daß das präsentieren etwas verbotenes ist. Oder er geht an Leute ran, die alleinstehend sind und nicht viel Kohle haben und mal gerade so die über die Runde kommen mit ihrem Leben. Gegen diese Maßlosigkeit von diesem Herrn Rasch kämpfe ich. In Foren über andere Abmahnanwälte wirst Du mich nicht antreffen, weil ich dazu meine eigene Meinung habe, die etwas von dem abweicht, was dort so propagiert wird. Urheberrechte sind Rechte für diejenigen, die diese Musik gemacht haben oder ein Hörbuch oder einen Film. Unser Gesetz schützt die Urheber vor dem Diebstahl ihrer künstlerischen Werke durch andere Geschäftemacher, die nur vervielfältigen aber keine Ureberabgabe zahlen. Das ist gut so und muß auch so sein, wenn wir ehrlich vor uns selbst sind. Ansonsten könnte kein Musiker von seiner Musik leben und kein Schauspieler mehr von seinem Können und kein Autor von seiner tollen Phantasie (fürs Geschichten ausdenken) mehr leben; es gäbe nur Musikanten in Fußgängerzonen, nur noch Werbefilme im Fernsehen und Kino und nur noch Fachbücher, die man kauft, wie ein Skript um sich die Kopierkosten zu sparen. Unsere Gesellschaft würde etwas verlieren, was man Kunst und Kultur nennt. Wenn man erwischt wird, wie man Musik kostenlos im Internet zum download anbietet, dann war der Download (der dem Anbieten meist vorausging) vorher etwas gesetzlich verbotenes und jeder, der in Tauschbörsen reingeht, weiß das auch, daß er jetzt etwas nicht so ganz legales macht. Der Gesetzgeber hat aber nun einmal das öffentliche Angebot zum Tausch verboten (erst seit 2008 ist auch der Download untersagt worden). Wenn man erwischt wurde und abgemahnt wird, dann verlangt der Anwalt des Rechteinhabers eine Erklärung, daß man es in Zukunft nicht mehr tut und den anderen Tauschbörsenbesuchern keine urheberrechtlich geschützten Stücke mehr zur Verfügung stellt. Das geht soweit in Ordnung, wenn ich beim Ladendiebstahl erwischt werde, schützt sich der Ladenbetreiber auch, in dem er mir Hausverbot erteilt. Das geht im Internet nicht, also gibt es diese Erklärungen (richtig heißen sie strafbewehrte Unterlassungserklärung, abgekürzt liest man im Netz oft UE). Damit eine solche Erklärung auch eine Bedeutung hat, muß sie strafbewehrt sein. Zumindest fordern die Gerichte das so, weil jeder weiß, daß ein Versprechen ohne Folgen kein wirklich ernst gemeintes Versprechen ist. Die Höhe der Strafe kann unbestimmt sein, dann nennt man die Erklärung nach dem `Hamburger Brauch`. Oder sie kann eine Summe enthalten, die man als Beschuldigter nicht kürzen darf (es sei denn, sie geht über 5.001,-- € hinaus, dann darf man kürzen). Das ist einfach geltende Rechtsprechung und so zu akzeptieren (wenn man die Rechtsprechung ändern will, muß man andere Gesetze machen, die dann Rücksicht auf unsere Jugend nehmen und die unsere Kid´s und Mitbürger nicht wie skrupellose gewerbliche Konkurrenten der 5 größten Musiklabels in Deutschland behandeln). Mit der Abgabe einer solchen Erklärung hat man dann einen zivilrechtlichen Vertrag abgeschlossen mit dem Rechteinhaber, in dem man sich verpflichtet, wenn man noch mal was anbietet und von ihm erwischt wird, eine Strafe zu zahlen. Wer sich weigert eine solche Erklärung abzugeben, der kann ganz schnell in einer Art Eilverfahren (richtig heißt das Verfahren: “einstweilige Verfügung“) vom Gericht dazu verdonnert werden, es bei Androhung einer hohen Strafe, künftig zu unterlassen urheberrechtlich geschützte Werke im Internet weiter anzubieten. Der Verurteilte wird dafür meistens nicht einmal angehört und hat dannach die ersten Gerichtskosten für das Eilverfahren am Bein und muß zusätzlich die Abmahnkosten dann auch doch bezahlen, sonst wird er in einem zweiten Gerichtsverfahren (das sich Hauptsacheverfahren nennt) weiter verklagt und letztendlich auch ziemlich sicher zur Zahlung verurteilt, wenn er nicht seine ´Unschuld´ nachweisen kann, indem er die Anschuldigungen der Gegenseite entkräftet.
Mit der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung schuldet man dem Rechteinhaber die Anwaltskosten, weil die Gerichte davon ausgehen, daß ein Rechteinhaber Aufwand mit der Abmahnung hatte und dieser Aufwand auch bezahlt werden soll. Die Gerichte gehen weiterhin davon aus, daß es im Sinne des Abgemahnten ist, daß er erst abgemahnt und nicht gleich verklagt wird. Deshalb nennt man den Anspruch auch `Geschäftsführung ohne Auftrag`; so als habe der Abmahnanwalt im Sinne des Abgemahnten dessen Geschäft (immer an den Konkurrenten von den Labels denken) geführt bzw. abgewickelt ohne wirklich von dem Abgemanten beauftragt worden zu sein. Man schuldet auch Schadenersatz, aber nur, wenn es nicht unwissentlich und unachtsam passierte, daß man die Stücke anderen angeboten hat, z.B. beim Besuch einer Tauschbörse. Die Juristen nennen es: “ nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit“ schuldet man Schadenersatz. Der Rechteinhaber muß dafür nachweisen, daß man es vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Meistens führt der Abmahnanwalt diesen Nachweis aber gerade nicht und er kann es meist auch nicht, weil ein solcher Nachweis fast nicht zu erbringen ist, ohne den Rechner zu überprüfen und den Beschuldigten zu verhören. Also fordern die Abmahnanwälte überwiegend Schadenersatz, der ihnen nicht zusteht, weil sie die nötigen Beweise nicht haben. Die Anwaltskosten stehen ihnen aber zu und daß die entstanden sind, sieht man an den Abmahnschreiben. Nun kann man durchaus die Meinung vertreten, daß die nur einen Serienbrief schreiben und der auch von dem Hausjurist mit der Sekretärin von dem Rechteinhaber hinzubekommen wäre und daß die Anwaltskosten für teure Fremdkanzleien ein wenig hoch ausgefallen sind. Rechtlich gesehen haben Anwälte eine Gebührenordnung, die solch hohe, unangemessene Forderungen nicht verbietet. Es bleibt aber somit Forderungsbetrag, den man eigentlich zu zahlen hat.

Ich persönlich würde deshalb die strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und eine verringerte Zahlung nach billigem Ermessen leisten. Dabei würde ich berücksichtigen, daß ein Anwalt 200,-- € je Stunde kostet und seine Sekretärin sowie derjenige, der am PC sitzt und andere scannt kosten 50,-- € je Stunde. Schadenersatz würde ich in der Höhe zahlen, was das geschützte Werk im Handel kostet. Die Zahlung würde ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht leisten.

Wenn der Zahlbetrag nicht weit weg von dem Angebot läge, was deren Anwalt mir als Vergleichsvereinbarung unterbreitet hat, würde ich es halt ganz bezahlen und die Sache vergessen.
Wenn ich nicht ganz bezahle, dann muß ich 3 Jahre lang (bis die Sache verjährt ist) damit rechnen, wegen der verbliebenen Restforderung verklagt zu werden.

Viele Foren raten bei geringen Abmahnsummen, nicht zu zahlen, weil die Abmahnanwälte nicht alle Leute, die sie abmahnen auch verklagen können (soviel Klagen würden die Gerichte nicht mitmachen können). Da steckt auch noch eine weitere, logische und nachvollziehbare Überlegung dahinter, die ebenfalls noch was für sich hat: Wenn alle so handeln würden (und nichts zahlen), dann wäre das Abmahngeschäft nicht mehr so lukrativ und es gäbe keine Abmahnanwälte mehr, die nichts anderes mehr machen als Privatleute mit Serienbriefen auszunehmen. So könnte man auch ohne gesetzgeberische Änderung in einer Art Selbstschutzverfahren denen das Geschäft vermiesen. Diese Empfehlungen sind deshalb bei geringen Summen in Ordnung, weil das Risiko bei geringen Streitwerten begrenzt ist (ca. ein bis zweitausend Euro) und viele sie verkraften würden. Letztendlich sind sie in der Gesamtsicht der Dinge das einzig richtige, was man den Leuten empfehlen sollte.

So, jetzt weißt Du, was ich tun würde, ob Dir das hilft, ist eine andere Frage, denn entscheiden mußt Du Dich selbst.

Gruß Baker
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Alt 08.02.2008, 21:01   # 529
Baker
 
Registriert seit: 05.06.2007
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Hallo @ All,

es gibt eine ganz tolle neue Nachricht:

Vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. wurde eine Info-Plattform eingerichtet, die wie Wikipedia aufgebaut ist und von verschiedenen Autoren gestaltet und ergänzt werden kann.
Die Seite findet Ihr hier: Kategorie:Abmahnwahn - Abmahnwiki

Von dem Verein habe ich folgende Infos bekommen:

Initiator des Projektes ist Firebird77. Er hilft auch aktiv an bestehenden Projekten des Vereins mit.
Ziel soll es sein eine freie Enzyklopädie einzurichten, in der jeder mitarbeiten kann. Wenn er Beiträge
verfaßt oder bestehende Beiträge ergänzt oder berichtigt, muß er natürlich vorher registriert sein.
Zwei User des Vereins (ADN2004 + Dunkelfalke) fungieren als Kontrollorgan. Ihre Aufgabe wird es sein, Themen zu kontrollieren auf deren Inhalt sowie falsche oder rechtswidrige Beiträge zu entfernen.
Dies erfolgt ohne Angaben von Gründen.
Wichtig ist noch folgendes: Es ist kein Forum und kein Chat, sondern ein Nachschlagewerk über das
gesammelte Wissen zum Thema Abmahnwahn. Die Vereinsvorsitzenden Steffen ******** und Stellvertreter Fred-Olaf Neiße hoffen auf rege Mitarbeit und wünschen allen viel Erfolg bei dem neuen Projekt.

Den Verein findet man hier: Verein gegen den Abmahnwahn

Gruß Baker

ps.: Ein Interview von Steffen ******** mit Rechtsanwalt Dr. Wachs habe ich auch hier gefunden: Abmahnwahn-Dreipage :: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs das sehr gut ist und auf aktuelle Themen eingeht (Artikel in Chip bzgl. ProMedia als Ermittler, Zahlenspiele von ProMedia über die Anzahl der Abmahnungen 2007, Kriminalisierung der Tauschbörsennutzer, eigene Verhandlungen mit Rasch per e-Mail, Doppelabmahnungen, wie sollte man auf einen Anhörbogen reagieren, kombinierte Anzeigen mit Porno-Verbreitungshinweis)
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Alt 09.02.2008, 20:35   # 530
Salamijunge
 
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Hallo liebe user...

Meine Eltern haben heute ein schreiben aus Hamburg bekommen das im August 2007 rd. 300 Datei auf meinem pc gefunden wurden die gesaugt sind. Sie wollen nun 5000 Euro haben?

Was soll ich tuhen?? Habe zuhause mega Stress ....ich weis nicht mehr wirklich was ich machen soll.......bin erst 17 ...gerade in einer Bewerbungs fase ......können die denn ohne Gerichtstermin 5000 Euro verlangen ??

Ich habe Bearshare früher benutzt ...alle meinten jaaa das ist sicher aach da passiert nichts.!!!!! Alle die das haben LÖSCHT ES AUCH DIE DOWNLOADS::.... Die haben auch eine Songliste rangehangen was geloadet wurde....nun wies ich nicht wie ich vorgehen muss...ein betrug kann es nicht sein. ABER KÖNNEN DIE MICH EINFACH SO ANSCHEIßEN ??? AUF 5000 EURO ??? OHNE GERICHT OHNE PC EINZIEHEN??


Ich brauche hilfe....bin am ***** mein Halbvater will alles an mich witerleiten..........
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Alt 10.02.2008, 00:57   # 531
Lotec
 
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es handelt sich wohl um RA Rasch, richtig? Wenn ja:

Clemens Rasch vs. DeeJays & den Rest der digitalen Welt

bitte aufmerksam lesen.
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Alt 10.02.2008, 01:24   # 532
Lotec
 
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Beiträge: 166
ach ja, der folgende Urteil ist für deinen Fall sehr wichtig:

heise online - Urteil: Eltern haften nicht immer für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder
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Alt 10.02.2008, 04:42   # 533
x-Tigris-x
 
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...auch wenn es nicht beruhigt,du bist nicht der einzige den es so erwischt hat...
Heute ist nichts mehr sicher,weder Bearshare,Emule,Limeware noch all die anderen!In meine umgebung hör ich immer wieder wer alles so'n brief gekriegt hat und es werden immer mehr.Soweit ich weiss man kann sich mit den "einigen" was die strafe betrifft,sprich besteht die möglichkeit weniger zu zahlen.Ach und deine PC können die beschlagnahmen wann die wollen,kriegst du auch nie zurück wegen beweismaterial.Hab hier zwei links,vielleicht findest du da was hilfreiches...COMPUTER BILD: Illegale Downloads, Raubkopien, Urheberrecht
Raubkopien: Die Piratenjäger im Internet - Raubkopien - FOCUS Online
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Alt 10.02.2008, 11:58   # 534
Salamijunge
 
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Zitat:
Zitat von Lotec Beitrag anzeigen
es handelt sich wohl um RA Rasch, richtig?
ja genau um den handelt es sich...ich weis garnet wie ich die Musik angeboten haben soll...?? Wo denn?? Ich habe mir sie jedeglich gedownloadet...aber angeboten habe ich es auf keinen Fall!!
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Alt 10.02.2008, 12:32   # 535
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Salamijunge Beitrag anzeigen
ja genau um den handelt es sich...ich weis garnet wie ich die Musik angeboten haben soll...?? Wo denn?? Ich habe mir sie jedeglich gedownloadet...aber angeboten habe ich es auf keinen Fall!!
siehe Abmahn-FAQ:

"2.1 Wie funktioniert der Tausch in Tauschbörsen?

Der Tausch in Tauschbörsen funktioniert wie folgt: wenn ein Nutzer ein Musikstücke herunterladen möchte, meldet er diese Anfrage an einem so genannten Server an. Dieser Server benennt dem anfragenden Nutzer einen anbietenden Nutzer, der genau den gewünschten Song auf seiner Festplatte hat. Zwischen diesen beiden Nutzern wird dann eine direkte Verbindung hergestellt. Was viele nicht wissen: noch während ich ein Musikstück herunterlade, biete ich es im Hintergrund gleichzeitig wieder zum Upload an. Nur hierin liegt die strafbare Handlung."


Und dann nimm Dir bitte die Zeit, ausführlich auf Steffens Abmahnwahn-Seiten zu schmökern.
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2008, 12:36   # 536
Lotec
 
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Beiträge: 166
@Salamijunge,

leider ist es so, dass wenn du Sachen runterlädst, bietest du die automatisch an, es sei denn du hast die Software entsprechend eingestellt und die Software funktioniert wie erwartet. Du musst dir UNBEDINGT einen guten Anwalt nehmen. Nicht irgendeinen, sondern einen guten, der darauf spezialisiert ist. Ein Paar gute Anwälte wären z.B. Solmecke, Dr. Wachs, Dr. Eikmeier, Palm... die Eltern haften nur bedingt für ihre minderjährigen Kinder, deswegen sehe ich gute Chancen für dich rauszukommen, aber es geht nur mit einem sehr fähigen Anwalt.
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2008, 13:32   # 537
Alter Esel
 
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Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Ankündigung von Dr. Wachs:

"Dienstag, 12.02.2008 21:00 - 21:45 Uhr (Frontal 21) läuft im ZDF ein Beitrag über den Kampf der Musikindustrie und die Abmahnungen der Kanzlei Rasch. Im Rahmen dieses Beitrags wurde ich interviewt. Der Beitrag wird sicher interessant werden und wohl für Aufsehen sorgen."
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2008, 14:06   # 538
Salamijunge
 
Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 4
Ich habe eine Abmahnung bekommen...also habe ich jetzt die Gefahr das mein pc beschlagtnamt wird? Oder wie ?? leider ist heute Sonntag also kann ich mich erst morgen beim anwalt infomieren. Ich habe mir ein Film angeguckt der hat einen Jugentlichen gezeigt der in etwa genau so viel Daten wie ich auf dem pc hatte. Ich könnte mich die ganze Zeit selber schlagen. Ich habe es echt nicht gewusst das der Ordner die Lieder automatisch weitergibt. Aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Morgen Telefoniere ich mal mit dem Herr Dr. Wachs . Ich denke nicht das ich unbestraft davon kommen werde. Sie haben ungefähr 700 Datein erkannt und auf meine ip Adresse zurück verfolgt. Meine Eltern sind total sauer ich weis erstmal nicht weiter.
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Alt 10.02.2008, 16:33   # 539
orren
 
Registriert seit: 10.02.2008
Beiträge: 2
Auch ich bin nun abgemahnt worden.

Nach langem durchstöbern diverser Foren raucht der Schädel.

Vorgehensweise ist soweit klar und es bleibt noch eine Frage offen. Wer soll der Anwalt meines Vertrauens werden?

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit Anwälten, die sich auf diesem Sektor auskennen und was hat er für den Service gezahlt? Es bringt ja kaum etwas wenn ich "meine Anwaltkosten + Restkosten= Waldorfkosten" lande.

Näher ins Auge habe ich die Kanzlei von Adiuro bzw. DR Wachs aus Hamburg. Von ihm habe ich bereits 2 positive Rückmeldungen von Usern aus anderen Foren erhalten.

Habt ihr noch Vorschläge oder Adressen von fähigen Anwälten die Euch erfolgreich vertreten haben?

Antworten gerne per PN.

Danke und allen hier weiterhin viel Glück bei Ihren Problemen.
  Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2008, 17:05   # 540
Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von orren Beitrag anzeigen
Es bringt ja kaum etwas wenn ich "meine Anwaltkosten + Restkosten= Waldorfkosten" lande.

Habt ihr noch Vorschläge oder Adressen von fähigen Anwälten die Euch erfolgreich vertreten haben?
b**rd.gulli.com/thread/792853-abmahn-laberthread/****


Steffen hat das inzwischen hier im neuen Abmahn-Wiki auch nochmals zusammengefasst: KLICK
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:35 # --
News Flash
 
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