| | # 441 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst nutze ich die Gelegenheit den geschätzten Kollegen RA Hechler zu begrüßen. 1.Schadensersatz und Anwaltskosten Zunächst der Hinweis, dass auf der Seite der Kanzlei Rasch von Zeit zu Zeit immer wieder neue Entscheidungen eingestellt werden. Um Ihre Frage nach den Schadensersatzforderungen und deren konkreten Durchsetzbarkeit sowie vergleichbaren Fällen zu beantworten. Die Kanzlei Rasch klagt nach meinen Kenntnistand regelmäßig lediglich auf Ersatz der Anwaltskosten (vgl. etwa LG Köln v. 18.7.2007) Klage auf fast € 6.000,00. Ausweislich des Urteils des LG Kölns könnte die Kanzlei Rasch also durchaus höhere Summen durchsetzen. In der von mir zitierten Entscheidung des LG München vom Oktober letzten Jahres, wird noch hilfsweise ein bereicherungsrechtlicher Anspruch angeprüft. Der Anspruch auf Ersatz des Schadensersatzes (nicht der Anwaltskosten !) wäre mangels Verschuldens des Anschlussinhabers ohnehin kaum durchsetzbar. Daher wird dieser Weg von der Kanzlei Rasch kaum gewählt. Warum auch - wenn bereits ohne Schadensersatz fünfstellige Zahlungen zu leisten sind? Auch viele Anwälte verkennen leider, dass die Kanzlei Rasch den Schaden nicht beweisen muss. Die Kanzlei Rasch könnte sich auf die bei Immaterialgüterrechten anerkannte sog. dreifache Schadensberechnung berufen, bzw. nach der Lizenzanalogie vorgehen. Sicherlich ist noch ungeklärt wie hoch man etwa die Lizenzgebühr ansetzen müsste, klar ist jedoch, dass dieser höher als der „Kaufwert“ eines Liedes bei Musicload oder der Wert einer CD liegen muss. Man müsste nämlich fragen, was würde mich die Genehmigung kosten, ein Lied öffentlich zur Verfügung zu stellen. All diese Probleme stellen sich jedoch nicht, wenn der Anschlussinhaber seinen Prüf- und Überwachungspflichten nachgekommen ist. Diese sind wie ich in meinem vorherigen Beitrag ausführlich darstellte – deutlich herabgesetzt worden. Nach den jüngsten Urteilen lege ich jedem Abgemahnten nahe, prüfen zu lassen, ob und wenn ja wie viel Geld an die Kanzlei Rasch zu zahlen ist. Die geforderte Summe ist nach meiner Erfahrung grundsätzlich viel zu hoch. Es gab noch nie so viele positive Urteile für die Abgemahnten wie derzeit. Daher habe ich auf meiner Internetpräsenz einen „Erste Hilfe“ Bereich eingerichtet. 2.Anfechtung der Unterlassungserklärung Eine Problematik, die mich schon lange beschäftigt ist, ob und unter welchen Vorraussetzungen eine abgegebene Unterlassungserklärung anfechtbar ist. Tausende von Personen haben im letzten Jahr ohne rechtlichen Beistand einzuholen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und sich verpflichtet hohe Zahlungen zu leisten. Die erste Frage, die sich stellt, ist ob eine Anfechtung etwas nach den §§ 119 ff. möglich ist. Zweitens, welche Folgen dies hätte. MÖGLICHERWEISE könnte eine Anfechtung es auch ermöglichen, die ohne anwaltlich geleisteten Zahlungen „nachzuverhandeln“. Ich weise AUSDRÜCKLICH darauf hin, dass eine Anfechtung der Erklärung (vgl. dazu LG München vom 4.10.2007), sollte dies möglich sein, ohne rechtliche Prüfung im Einzelfall massive rechtliche Nachteile zur Folge haben könnte. Gerade die ursprüngliche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Kanzlei Rasch – wie Sie bis zum Ende letzten Jahres verschickt wurde - bietet nach meiner Einschätzung eine Reihe von Angriffspunkten für eine Anfechtung. Ich werde mich zu dieser Problematik in den nächsten Tagen noch ausführlich äußern, etwa auf der Seite des Vereins gegen den Abmahnwahn Verein gegen den Abmahnwahn. Auch auf meiner Internetpräsenz Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Home werde ich diese Problematik in den nächsten Tagen erneut aufgreifen. 3. Allgemeine Anmerkung zu den Diskussionen Ich möchte einmal die Gelegenheit nutzen und den Leuten hier danken, die unermüdlich mitarbeiten und erst das hohe Niveau dieses Forums gewährleisten. In diesem Zusammenhang wäre besonders der geschätzte Herr Kollege Morbitzer zu nennen, außerdem natürlich Baker, Alter Esel, Erfinderpferd und unzählige andere, die sich seltener zu Wort melden. Insofern finde ich es manchmal ein wenig unpassend, wenn die Beteiligten von Dritten hier vereinzelt mehr als unhöflich kritisiert werden. Sicherlich sind hier nicht alle einer Meinung und manche Überlegungen klappen vielleicht nicht/noch nicht, doch Drohungen und Beschimpfungen helfen niemandem. ALLE hier schreibenden Personen verfolgen das Ziel, eine Lösung für das Problem „Post von Rasch“ zu finden. Die „Nicht-Anwälte“ sogar in Ihrer Freizeit und absolut ohne Lohn. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße aus der Hansestadt Hamburg wünscht Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- |
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| | # 444 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| @ anna74, um die Hilfe von einem Rechtsanwalt einzuholen ist keinesfalls zu spät. Es ist nur inzwischen nicht mehr so leicht (wie vorher) aus der Sache halbwegs ungeschoren rauszukommen. Du hast nicht wirklich was von Dir geschrieben, insofern kann man Dir hier keinen Tipp geben. Wenn Du einen Anwalt mal anrufst, kann er sich für Dich was ausdenken. Er wird mit Dir ein Gespräch führen und dabei versuchen die Möglichkeiten abzuklopfen, die es gibt, um den Preis der Forderung zu drücken. Vor Weihnachten wurde einmal im Internet verbreitet, daß Rasch im Durchschnitt 2.500,-- bekommt. Da könntest Du, so vom Gefühl her, sicher auch hinkommen. @ terremoto, Du fragst, ob wenn Rasch nicht die genaue Person in dem Haushalt die für den Schaden verantwortlich gemacht wird herausfinden kann, haftet dann der Halter. Du solltest Dir in dem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Wachs hier: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2 mal das Urteil vom OLG Frankfurt mit Ruhe anschauen. Auch die Entscheidung vom Landgericht Frankfurt zwei Absätze tiefer wäre zu lesen, wenn er sie denn einstellt. Es sieht für Euch seit Anfang des Jahres 2008 sehr gut aus. Ihr müßt Euch aber nur auch einen guten Anwalt suchen, der die aktuellen Urteile kennt. Gruß Baker |
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| | # 445 |
| Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 2
| guten morgen! erstmal vielen dank an Dr. Eikmeier und Baker für die Antworten. Ich habe noch nie was mit Anwälten zu tun gehabt und ich kenne hier auch keinen in der Gegend! Und die aus dem Forum sind alle weit weg und die hören sich alle gut an da kann ich mich garnicht entscheiden! Ich muss die Unterlassungserklärung noch diese Woche abschicken, obwohl der Brief erst am Wochenende kam. Die Frist ist wirklich sehr kurz. an Baker wenn ich 2.500 € Rasch zahlen muss und 500-600€ einem Anwalt, dann kann ich auch direkt die 3.500 € bezahlen, die ich leider nicht habe. Ich habe meine Arbeit vor zwei Monaten verloren, weil mein toller Chef nicht mehr zahlen konnte(wollte). Mein Mann hat sich vor einem Jahr selbständig gemacht und das läuft noch nicht so gut,leider. Es deckt gerade mal die Unkosten. Und es gibt leider Kunden, die meinen Ihre Rechnungen erst später bezahlen zu müssen. Wovon soll ich das bezahlen, ist Rasch doch egal, oder? Hat dieser Mensch Probleme? Ich denke nicht. Lieben Gruß an die normale Menschheit ICH HASSE GIERIGE UND EGOISTISCHE MENSCHEN OHNE GEWISSEN |
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| | # 446 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Alle hier schreibenden Kollegen nehmen für ein solches Telefonat meiner Kenntnis nach kein Geld und nachher bist Du jedenfalls schlauer, was die Erfolgsaussichten in Deiner Sache angeht. | |
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| | # 447 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Hallo Anna, ich hab Dir ja schon gesagt, wie Du vorgehen solltest. Hier im Forum kann und wird man Dein spezielles Problem nicht lösen. Die Vorgehensweisen, die Du selbst hättest durchführen können, sind jetzt so einfach nicht mehr möglich. Die Leute hier im Forum, die immer gern helfen, werden mit Deinem speziellen Problem überfordert sein. Die hier schreibenden Anwälte können und dürfen eine Rechtsberatung im Einzelfall in einem Forum nicht durchführen. Erstens muss ein Anwalt seinen Mandanten kennen, um Interessenkollisionen zu vermeiden. Zweitens ist ein öffentliche Forum kein geeigneter Ort, um das Mandatsgeheimnis zu wahren. Drittens untersagt die Berufsordnung dies. Es gibt hier wirklich einige traurige Fälle und außerhalb des Forums wahrscheinlich noch viele mehr. Jammern hilft Dir aber nicht weiter. Du wirst letztlich um die Beauftragung eines Anwaltes nicht herumkommen, wenn Du da noch retten willst, was zu retten ist. Du kannst natürlich auch einfach zahlen oder selbst versuchen, zu verhandeln. Ich fürchte allerdings, dass Du da allein einfach überfordert bist. |
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| | # 448 |
| Registriert seit: 14.01.2008
Beiträge: 2
| Hallo Dr. Eikmeier, darf ich denn hier berichten, wenn ich einen Anwalt aus dem Forum gewählt habe und er mir helfen konnte? z.B. wenn ich Sie per Mail anschreiben, können wir uns hier weiter unterhalten? Ich bin ein echter Laie, wenn es um sowas geht, dafür kann ich ganz tolle Kuchen und Torten machen und Blut abnehmen (gelernte Arzthelferin). hi,hi anna74 |
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| | # 450 |
| Registriert seit: 29.12.2007
Beiträge: 16
| Hallo zusammen! Habe letzte Woche Montag einen Brief an die Kanzlei Rasch geschrieben, indem ich meine finanzielle Lage dargestellt habe, zudem habe ich die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben und beigefügt. Jedoch alles ohne Anwalt (kein Geld) Jetzt heißt es wohl abwarten. Aber muss der Rasch jetzt darauf reagieren und mir bescheid geben wie es denn nun weiter geht? Oder kann es sein das ich gar nichts mehr von ihm höre? Soll ich da mal in einigen Wochen anrufen? Will natürlich schon wissen, ob es noch weiter geht oder dieser "Mist" ein Ende hat, oder soll man schlafende Hunde nicht wecken? Außerdem noch eine Frage, ich habe ja die UE abgegeben, in der ich mich verpflichte 5001 Euro zu zahlen falls es noch mal möglich wäre von meinem PC zu downloaden. Und man sollte am besten den Anschlussinhaber wechseln, aber das ist bei mir nicht möglich. Ich kann meinen Anschluss nicht auf meinen Freund ect. umschreiben. Nun hab ich GROßE Angst das mir sowas nochmal passiert, habe das erste mal auch nicht Bearshare selbst installiert und nichts von so ner "Scheiße" geahnt. Ich bin auch nicht alleiniger Nutzer des PC´s. Wie kann ich mich denn nun Schützen? Gibt es irgendwelche Programme die es nicht zulassen sowas runterzuladen? Gruß Angelique |
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| | # 451 |
| Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
| moin @angelique* du hast die ue unterschrieben und das ist ein schuld bekenntnis. hol dir eine beratung bei wachs, die erste ist meist kostenlos, der wird dir erzählen was zutun ist. also,wenn noch mal sowas kommt,würde ich die ue nicht unterschreiben. gruss niewiederinternet |
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| | # 452 |
| Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 44
| Guten Morgen angelique, 1. nein die UE ist grsl. kein Schuldeingeständnis. Haben wir schon oft klargestellt. 2. Wenn der Passus mit der Vergleichsannahme noch drin ist, hat man uU den Vergleich am Hals. Da die UEen neueren Datums dies nicht mehr beinhalten, sondern ein gesonderter Vergleich beliegt, dürfte auch der hier nicht angenommen sein. Schau einfach nach, ob du dich zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet hast (außer den 5001 im Wiederholungsfall). 3. Schutzprogramme ? Die Technikfreaks haben hiermit das Wort !!! 4. Die Kollegen Rasch haben viel zu tun, bitte nicht auch noch belästigen. 5. Anschluß ummelden ist eine sehr wichtige Firewall. Warum soll das nicht gehen ? Eltern, Geschwister etc. ins Boot holen. 6. Ich möchte alle Betroffenen ganz generell nochmal dringend darauf hinweisen, hier keine Details im Forum bekanntzugeben. Die Kollegen Rasch studieren das Forum sehr genau. Das kann die spätere Verteidigung erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen. Vor allem keine Angaben zu - wer es evtl war - Einkommens- und Schuldensituation - WLan etc. Später Strategien oder Ergebnisse bekanntzugeben, halte ich ebenfalls für eine Todsünde, weil die Tür für die nachfolgenden damit geschlossen werden kann. Ich denke die neuen Urteile zeigen deutlich genug auf, wie es geht. Beste Grüsse RA Carsten Morbitzer Hannover |
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| | # 453 | |||
| Registriert seit: 29.12.2007
Beiträge: 16
| Zitat:
Genau, die Vergleichsannahmeerklärung war extra beigefügt, somit nur der Teil mit der Vergleichsannahme, nur das "im Fall der Zuwiederhandlung....5001 Euro...". Zitat:
Zitat:
des Anschlussinhabers. Habe dann versucht meine Situation kurz zu schildern und ich soll es nochmals schriftlich und mit einer detalierter Begründung versuchen, jedoch wurde mir keine große Chance auf eine Ausnahme gemacht. Ist natürlich saublöd da mein Vertrag noch ne lange Zeit läuft. Danke Angelique | |||
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| | # 454 |
| Registriert seit: 16.01.2008
Beiträge: 2
| hallo, auch uns hat es heute erwischt :fettgrin: habe einige beiträge gelesen..... in dem letzten von herrn ra morbitzer steht drin : Da die UEen neueren Datums dies nicht mehr beinhalten, sondern ein gesonderter Vergleich beliegt, dürfte auch der hier nicht angenommen sein. Schau einfach nach, ob du dich zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet hast (außer den 5001 im Wiederholungsfall). das ist bei unserem schreiben noch dabei ?! vorab wir haben nichts unterschrieben und auch noch nichts unternommen, sind jetzt aber auf der suche nach einem guten anwalt, der uns helfen kann im raum stgt. gibt es denn schon irgendwelche urteile oder ergebnisse die darauf hinweisen, das man den " preis drücken " kann ?? von uns werden auch ein paar tausender gefordert. ich habe also einen wisch mit : strafbewehrte unterlassungserklärung einen mit : vergleichsannahmeerklärung mir wird vorgeworfen, ich hätte soundsoviele dateien zur verfügung gestellt, aber ich sehe nichts, das die mir nachweisen ICH hätte heruntergeladen ? dazu eine anlage mit den titeln 7 seiten lang. wo finde ich denn urteile zum nachlesen herr ra morbitzer? ich muß noch hinzufügen.... im april 07 habe wir vom staatsanwalt ein schreiben bekommen zwecks ermittlungsverfahren. wir haben die auflage damals erfüllt und einen betrag x an die staatskasse bezahlt, damit keine öffentliche klage erhoben wird. haben wir dadurch anchteile? schuldeingeständnis? warte mal auf eure antworten und bedanke mich im voraus grüße von einer betroffenen |
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| | # 455 |
| Registriert seit: 16.01.2008
Beiträge: 2
| hallo weiß zwar , dass die frage hier nicht hingehört aber ich wusste nicht wohin damit und vielleicht kann mir ja doch jmd helfen hab dA ein probelem mit sms-jetzt-senden hab hier nen inkassobrief von media finanz über 147 euro bekommen indem steht, dass ich auf die letzte mahnung nicht reagiert hab und jetzt wollen die 150 euro ansonetn drohen die mit gerichtlichen mahnverfahren und gerichts und anwaltskosten bzw vollstreckungskosten für den gerichtsvollzieher - WAS SOLL ICH NUN MACHEN??? so schnell wie möglich bezahlen ...??? mfg |
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| | # 457 | |
| Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
| Zitat:
inkasso? haben die dir auch die abtretungserklärung ihrer gläubiger oder eine inkassovollmacht migeschickt,wenn nicht ,solltes du die aktuelle anfordern um nachher die rechnungen überprüfen,gehe zur eine verbraccher zentrale und lass dich da beraten, wenn es sich um sms abzocke handelt wissen die bescheid. gruss niewiederinternet | |
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| | # 459 |
| Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 44
| Hallo zusammen, bekanntlich dürfen wir RAe keine Einzelfallberatung im Internetforum durchführen. Jeder der RAe hier im Forum steht aber m.W. für ein kostenloses Telefonat zur Verfügung. Kann man ja unproblematisch er-googeln. Die Entfernung spielt keine Rolle, da wir alles per Fax, e-mail und Telefon erledigen. Wir haben Mandanten von Nord bis Süd. Kosten kann man dabei auch besprechen. Die meisten nehmen angemessene Pauschalen - die auflaufenden Gesamtkosten sind bei Stundensätzen dagegen schlecht kalkulierbar. Je nach Fallgestaltung kann auch nicht nur der Preis gedrückt werden - dazu gibt´s auch keine Urteile ( Fair wäre es m.E. aber, den RA, der Euch berät, dann tatsächlich auch zu mandatieren - wenn Ihr denn Vertrauen gefasst habt. Oft rufen Mandanten alle RAe im Forum der Reihe nach an, lassen sich beraten - und gehen dann dann doch zu ihrem Haus- und Hofanwalt im Ort. Ob der RA vor Ort sich dieses Spezialgebiet in der Kürze der Zeit draufschaffen kann, halte ich für zweifelhaft. Beste Grüsse RA Carsten Morbitzer Hannover |
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| | # 460 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| @ anna74, hier im Forum wurde schon mehrfach gepostet, daß die Verdienstgrenze bei 1.400,-- € brutto im Monat liegt. Wenn Du drunter kommst, kann Rasch nichts bei Dir holen. Das Einkommen Deines Mannes mußt Du nicht mitzählen, wenn Du Anschlußinhaber bist. Auf dem Arbeitslosengeld-Nachweis steht er ja nicht drauf. @angelique*, Du fragst:“ Außerdem noch eine Frage, ich habe ja die UE abgegeben, in der ich mich verpflichte 5001 Euro zu zahlen falls es noch mal möglich wäre von meinem PC zu downloaden“ Das ist falsch, Du hast Dich verpflichtet pro Titel 5.001,-- € zu zahlen! Das bedeutet, daß wenn Du noch mal mit mehreren Titeln in einer Tauschbörse bist und erwischt wirst, dann ist der Weg zum Amtsgericht in die Privatinsolvenz angesagt. Du fragst: “.. man sollte am besten den Anschlußinhaber wechseln, aber das ist bei mir nicht möglich. Dann gibt es nur eine Möglichkeit: Benutzerkonten mit Paßwort einrichten, selbst nur Administratorenrechte behalten, Gästen nur Gastrechte einräumen, Rechner durch Update von Windows, Firewall, Antiviren-Software absichern lassen wie üblich, von Leuten, die davon etwas verstehen. Niemanden mehr an den Rechner dran lassen, dem Du nicht zu 100 % vertraust. Selbst keine Musik oder Filme oder Hörbücher mehr up- oder downloaden. Filme ansehen und Musik anhören, die direkt abgespielt wird (das ist noch nicht verboten, auch wenn der Rechner dafür temporär Daten auf die Festplatte speichert). Du fragst: “Gibt es irgendwelche Programme die es nicht zulassen so was runterzuladen?“ Meines Wissens kann man alle Schutz- Programme, die es gibt, ausschalten oder austricksen. Wenn einer Unfug auf Deinem Rechner machen will, und wenn er die Zugangsrechte hat, dann kannst Du es nicht verhindern. Du schreibst: Dein Internetanbieter will Dich aus dem Vertrag nicht rauslassen. Du mußt mit denen vereinbaren, daß ein anderer in den bestehenden Vertrag einsteigt. Die haben nur Angst, sie müßten noch mal ein Werbegeschenk für den neuen Anschlußinhaber mitbringen. @niewiederinternet Ich habe hier mal die neuen Texte von Rasch eingestellt: RECHTSLAGE bis 31.12.2007! BEVOR IHR POSTET! Da kannst Du Dir die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Vergleichsannahmeerklärung und seine Texte des Anschreibens mal ansehen. @ RA Morbitzer, Sie schreiben: „später Strategien oder Ergebnisse bekanntzugeben, halte ich ebenfalls für eine Todsünde, weil die Tür für die nachfolgenden damit geschlossen werden kann“. Die Gefahr besteht immer, da haben Sie Recht. Jede Veröffentlichung im Internet verschafft Nachahmer, wenn einem bestimmten Herrn das dann zu bunt wird und es alle versuchen, stellt er es ab, indem er vor Gericht geht mit einem Fall, bei dem die Aussichten gut sind, aber der Sachverhalt gerade noch passend ist. Wenn sich aber alle strikt an Ihren Rat halten würden, dann würde das ganze Forum hier noch zu einer aussagelosen Diskussionsrunde von ein paar Insidern und Fachanwälten verkommen und das eigentliche Ziel: ein Forum zum Auffangen von Neubeschuldigten, eine „Erste Hilfe“ im Sinne einer Erstversorgung, gutem Zuspruch, Erfahrungsaustausch mit Leidensgenossen .... würde untergehen, weil diejenigen, die Mut und Zuversicht verbreiten können und die Ihre Anwälte auch mal erfrischend und ohne Hintergedanken einfach mal loben, hier echt fehlen würden. Insofern möchte ich das ergänzen, was Herr RA Morbitzer gesagt hat. Bleibt weiter drin im Forum, laßt nicht alle Details raus, was bei Euch so alles zutraf und was Rasch ermöglichen würde, Euch zu identifizieren, aber helft den Neuen, notfalls per PM, wenn Ihr seht, daß deren Fall so ähnlich ist. @ candygirl, man kann immer runterhandeln, dafür braucht man Fachwissen, das Du Dir durch lesen des Forums (Erfahrungsberichte anderer) und durch suchen im Internet aneignen kannst, wenn Du Zeit und Nerven dafür hast. Du kannst Dir aber auch einen guten Anwalt suchen, der das Wissen und viel mehr (was Du Dir mit noch so viel Lesen nicht aneignen kannst) schon hat und Dich berät. Manch einer, der hier ins Forum reinkommt hat das geforderte Geld einfach nicht zur Verfügung und kann die Anwaltskosten auch nicht aufbringen, dem bleibt nichts anderes übrig, als sich selbst schlau zu machen und dann zu handeln. Die neuen Urteile helfen den Beschuldigten, die als Anschlußinhaber, angeschrieben wurden, die es aber selbst nicht waren und bei denen im vorausgehenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auch nicht gerade alles ausgeplaudert wurde oder die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gar nicht angehört wurden. Ob Du aus dem vorlaufenden Verfahren Nachteile hast, kann Dein Anwalt durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte feststellen. Das Angebot auf Stundenbasis ist so nach der Gebührenordnung zulässig, aber es ist ein geringes Risiko für Deinen Anwalt, wenn er nicht so wirklich viel über Filesharing weiß, dann arbeitet er sich halt auf Deine Kosten mal ein. Üblich sind Pauschalen von 350,-- bis 550,-- €. @schnubbi1234, suche mal hier nach Hilfe, da hat es ein Moderator vom Verbraucherschutz hinkopiert: Sms-Sofort + sms-jetzt-senden Da sitzen auch ganz fähige Leute dahinter, die Dir helfen können und auch wollen. Gruß Baker |
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