Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2

Alt 31.03.2010, 15:36   # 4281
Thogorosh
 
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Weitere ist gut... bis jetzt hast du nichtmal eine, sondern nur eine Abmahnung
Ja, ich weiß^^

aber Rasch hat bestimmt nochwas gegen mich in der Hinterhand und da möcht ich mich gegen absichern.
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Alt 31.03.2010, 15:56   # 4282
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Cypher Beitrag anzeigen
aber Rasch hat bestimmt nochwas gegen mich in der Hinterhand und da möcht ich mich gegen absichern.
Die ModUE sollte immer so eng wie möglich gefasst sein. Bis auf wenige Ausnahmen wird von einer erweiterten ModUE in diesem Forum abgeraten. Die 100%-ige Absicherung gibt es nicht. Lies Dir mal diesen Beitrag von Herrn Dr. Wachs durch. Wenn Du noch etwas googlest oder die Forensuche verwendest, findest Du ausführlichere Beiträge und Diskussionen, weshalb von einer vorbeugenden oder zu weitgefassen ModUE abgeraten wird.
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Alt 31.03.2010, 16:02   # 4283
Thogorosh
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Die ModUE sollte immer so eng wie möglich gefasst sein. Bis auf wenige Ausnahmen wird von einer erweiterten ModUE in diesem Forum abgeraten. Die 100%-ige Absicherung gibt es nicht. Lies Dir mal diesen Beitrag von Herrn Dr. Wachs durch. Wenn Du noch etwas googlest oder die Forensuche verwendest, findest Du ausführlichere Beiträge und Diskussionen, weshalb von einer vorbeugenden oder zu weitgefassen ModUE abgeraten wird.
OK, gut zu wissen dann bedanke ich mich für den Hinweis!

Ist es dann in meinem Fall am besten, die mod.UE ausschließlich auf das abgemahnte album zu beziehen? Inkl. einer Auflistung aller enthaltenen Lieder (in der mod.UE Anleitung steht ja, wenn eins der Lieder genauso heißt wie das Album, soll man alle Songtitel einzeln auflisten).

-----Doppelpost zusammengeführt am 31.3.2010 um 16:43:01-----

Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
findest Du ausführlichere Beiträge und Diskussionen, weshalb von einer vorbeugenden oder zu weitgefassen ModUE abgeraten wird.
In der Erläuterung von Herrn Dr. Wachs steht aber auch

"Wenn wahrscheinlich ist, dass weitere Abmahnungen kommen, etwa weil mehrere Werke angeklickt wurden, die auch einschlägig abgemahnt werden, kann es durchaus sinnvoll sein, die Unterlassungserklärung weiter zu formulieren."

daher wäre evtl doch eine erweiterte UE sinnvoll?! Oder wie seht ihr das?
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Alt 31.03.2010, 17:03   # 4284
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Cypher Beitrag anzeigen
"Wenn wahrscheinlich ist, dass weitere Abmahnungen kommen, etwa weil mehrere Werke angeklickt wurden, die auch einschlägig abgemahnt werden, kann es durchaus sinnvoll sein, die Unterlassungserklärung weiter zu formulieren."

daher wäre evtl doch eine erweiterte UE sinnvoll?! Oder wie seht ihr das?
Klick mal auf das grüne "w" in meiner Signatur und gehe dann mal durch, was Rasch bisher alles abgemahnt hat. Beachte dabei auch das Datum, wann die Datei geloggt wurde. Danach kannst Du selbst entscheiden, welche Werke Du noch aufnehmen möchtest, von denen Du realistischerweise noch eine Abmahnung erhalten könntest.
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Alt 31.03.2010, 17:18   # 4285
Thogorosh
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Klick mal auf das grüne "w" in meiner Signatur und gehe dann mal durch, was Rasch bisher alles abgemahnt hat. Beachte dabei auch das Datum, wann die Datei geloggt wurde. Danach kannst Du selbst entscheiden, welche Werke Du noch aufnehmen möchtest, von denen Du realistischerweise noch eine Abmahnung erhalten könntest.
Danke für den Tipp. Diese Liste kenn ich schon. nur von ner anderen Seite:
Homepage des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V.

dort bin ich schon die Rasch-werke durchgegangen und da is das bisher abgemahnte nicht das einzige.

Ich möchte nur verhindern, dass aus den geforderten 1200€ nicht auf einmal 20.000€ werden (surrealer Wert! Wollte nur mal übertreiben), wenn ich jetzt mehrere Werke aufliste, von denen evtl. noch nichtmal Rasch was weiß^^ Von daher bin ich grad schwer am rätseln, wie ich die UE am besten formuliere. Is echt nicht einfach das Thema!!
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Alt 31.03.2010, 17:41   # 4286
Kersare
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Klick mal auf das grüne "w"
Ganz toll, ich hab ne Rot/ Grünschwäche
Hab mal auf das farblich abgesetzte geklickt, hat funktioniert

-----Doppelpost zusammengeführt am 31.3.2010 um 17:46:45-----

Zitat:
Zitat von Cypher Beitrag anzeigen
Is echt nicht einfach das Thema!!
Eine erweiterte modUE schütz aber nicht vor Strafe!!
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Alt 31.03.2010, 18:21   # 4287
Thogorosh
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Beachte dabei auch das Datum, wann die Datei geloggt wurde.
WAS is denn genau mit diesem "geloggt" gemeint?
Die Fälle von Rasch sind ja sowieso alle aus diesem und letzten Jahr. Da bringt das mit der Verjährungsfrist von 3 Jahren nichts.
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Alt 31.03.2010, 18:27   # 4288
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Cypher Beitrag anzeigen
WAS is denn genau mit diesem "geloggt" gemeint?
Mit Loggdatum ist der Zeitpunkt gemeint, an welchem Tag die Internetdetektive (auch Loggerbuden genannt) Dich beim Filesharing erwischt haben, also wann Deine IP-Adresse erfasst (geloggt) wurde.

Zitat:
Zitat von Cypher Beitrag anzeigen
Die Fälle von Rasch sind ja sowieso alle aus diesem und letzten Jahr. Da bringt das mit der Verjährungsfrist von 3 Jahren nichts.
Wenn Du den kritischen Zeipunkt Deiner Filesharing-Aktivitäten vor Augen führst und z.B. berücksichtigst, dass in der Regel spätestens 6 Monate nach Loggdatum die Abmahnung im Briefkasten sein sollte, kannst Du einen großen Teil der abgemahnten Dateien ausschließen. Abgesehen davon, dass ich persönlich nur das tatsächlich abgemahnte Werk auf der ModUE angeben würde, würde ich im Falle einer erweiterten ModUE keine Werke aufführen, die vor dem Logg-Datum Deiner jetzigen Abmahnung liegen.
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Alt 31.03.2010, 19:28   # 4289
Fledermaus
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Der großartige Steffen H. wenn er wieder mal nix weiß

Zitat:
"Baxter" sagte:
Aber, OK - du hast ja geschrieben, daß du "sehr viele Fälle" kennst! Dann laß 'mal bitte hören,
bzw. lesen... Beispiele her, wo der Beklagtenvertreter das angeblich so vorgetragen haben soll.
Da bin ich ja mal gespannt!

Wie willst Du es haben? Soll ich es in einer Klick-Parade platzieren.

* Bilder vom RA mit seiner Frau + Wohnhaus mit Anschrift;
* Bilder vom Beklagten mit Anschrift;
* Aktienfonds der RAs + Solarenergie-Jobs oder Wurstl-Fabriken;
Richter war früher Landwirt?

:l,

Oder hast Du es Ernst gemeint, dass ich Vertrauliches preisgebe?

VG Steffen

EDIT BY PRINCESS
Textpassage gemeldet!


Vorsicht vor diesem Mann!
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Alt 31.03.2010, 19:39   # 4290
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von SancheZ Beitrag anzeigen
.....Frist für die mod. U.E. ist 14 nach erhalt der Mahnung?
@SancheZ,

wie kommst Du denn auf das schmale Brett?

Das Fristende steht in Deiner Abmahnung!

Was meinst Du, weshalb hier im Forum immer von extrem kurzen Reaktionszeiten auf die Abmahnung gesprochen wird? Weil die Herrschaften Abmahnanwälte die Post immer so verschicken, dass meist nur 2 bis 3 Tage zum Schlaumachen und zur Reaktion übrigbleiben.

Ich denke, Du solltest Dich dringend einmal in den Grundkurs für Neuabgemahnte (siehe Signatur) einlesen!!!

Gruß
montezuma##
__________________
Meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Grundkurs für Neuabgemahnte
modUE
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Alt 31.03.2010, 19:56   # 4291
Thogorosh
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Wenn Du den kritischen Zeipunkt Deiner Filesharing-Aktivitäten vor Augen führst und z.B. berücksichtigst, dass in der Regel spätestens 6 Monate nach Loggdatum die Abmahnung im Briefkasten sein sollte, kannst Du einen großen Teil der abgemahnten Dateien ausschließen. Abgesehen davon, dass ich persönlich nur das tatsächlich abgemahnte Werk auf der ModUE angeben würde, würde ich im Falle einer erweiterten ModUE keine Werke aufführen, die vor dem Logg-Datum Deiner jetzigen Abmahnung liegen.
hmm dann wär theoretisch bis jetzt nur das abgemahnte Album "aufführbar". Vll belass ich es dann doch erstmal bei dem an sich abgemahnten Album.

is das mit den "spätestens 6 Monate nach Logdatum" irgendwo "nachzulesen"? oder gibts bestimmungen, dass nur 6 Monate nach einer Sache gefahndet werden darf? oder wie kommst du auf die 6?

@Fledermaus: Ich hoffe, ICH muss deinen letzten Beitrag nicht verstehen......^^
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Alt 31.03.2010, 20:44   # 4292
pro-man1st
 
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Zitat:
Zitat von Cypher Beitrag anzeigen
is das mit den "spätestens 6 Monate nach Logdatum" irgendwo "nachzulesen"? oder gibts bestimmungen, dass nur 6 Monate nach einer Sache gefahndet werden darf? oder wie kommst du auf die 6?
Nein, dass wirst Du sicher nirgends nachlesen können.
Es handelt sich hierbei um Erfahrungswerte. Auch nach längerer Zeit kannst Du noch mit Abmahnungen belästigt werden!
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Alt 31.03.2010, 22:10   # 4293
Fledermaus
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Zitat:
@Fledermaus: Ich hoffe, ICH muss deinen letzten Beitrag nicht verstehen......^^
Ne,mußt Du nicht.

Der Heintschi war ja auch ziemlich schnell und hat seinen eigenen Beitrag,aus dem ich zitiert habe und der bei Abmahnwahn-Dreipage nachzulesen war,plötzlich gelöscht:fettgrin:

Der zensiert sich jetzt schon selber

Gut das man alles kopiert hat
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Alt 01.04.2010, 02:36   # 4294
Altfall
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.12.2009
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Ich kann nicht verstehen, wie hier Leute quasi bereitwillig ihr Geld diesen "absolut anständigen Anwälten" hinterherwerfen wollen. Dieser psychischer Druck, dieses Angstmachen... das ist Teil des Geschäfts. Wer sich auf Verhandlungen hinsichtlich der Höhe der Summe einlässt, hat doch schon längst verloren. Selbst wenn Ihr 800 € anstatt 1.200 € aushandelt, lachen die sich einen und nehmen speichelleckend Euren Zahlungseingang wahr.

Mein Gott, schaut Euch die bisherigen Urteile doch einmal genauer an. In der Regel läuft es darauf hinaus, dass die ach so bösen Raubkopierer sich vorab vollkommen inkorrekt verhalten haben. In der Regel hängen dort Schuldanerkenntnisse an, meistens nach dem Motto "Ja, ich bin zwar Anschlussinhaber, aber es waren meine minderjährigen Kinder. Ääätsch!" Dass diese Leute mit ihrer Argumentation natürlich vollkommen ins Leere laufen, wussten sie nicht. Leider. Oftmals kommen auch noch Aussagen aus früheren Verfahren bei der Polizei dazu, die leider dann negativ beim Zivilprozess ausgelegt werden.

Rasch und sein fetter Kollege werden niemals Prozesse anstrengen, in denen sie keinerlei Informationen über den Gegner haben. Um es vereinfacht auszudrücken: die bisherigen Beklagten waren Opfer, die sich schon vor Prozessbeginn um Kopf und Kragen geredet haben. Ein weiterer Ansatzpunkt ist zu erkennen: sie suchen sich Opfer mit Kinder um über diese die quasi "Normalschuld" des Anschlussinhabers vor Gericht zu beweisen. Deshalb: kein Wort gegenüber diesen ************

Und bevor ich Kritik ernte: über eine 1.200 €-Forderung wäre ich ja schon fast froh, bei mir sind es von diesem "ehrenwerten" Anwalt ein Betrag im mittleren vierstelligen Betrag (eben ein Altfall). Meine Verjährung tritt Ende des Jahres ein, ich erwarte aber noch Aktivitäten von dieser Dreckskanzlei. Warum? Nicht weil ich Angst habe, sondern weil es einfach deren Prinzip ist.

An alle Neuabgemahnte: mod UE und das wars... kein einziges Begleitschreiben und bitte hört bloß auf mit Vergleichsverhandlungen! Raschellinchen sucht sich ganz genau seine Opfer aus und das sind mit Sicherheit nicht diejenigen, die nichts von sich preisgeben. Opfer der bisherigen Prozesse waren stets solche, die vorab intensiven Kontakt mit ihm hatten, teilweise bei der Polizei nachteilige Aussagen getätigt hatten.

So, jetzt habe ich einfach mal auch ein wenig meinen Frust herausgelassen. Trotzdem ist der Beitrag inhaltlich richtig... also liebe Neuabgemahnten, bitte sehr genau nachdenken! In genau neun Monaten schreibe ich diesen Blutsaugern, dass ich ihr Klopapier sehr gut gebrauchen konnte... ja ja , der Magen.
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Alt 01.04.2010, 10:24   # 4295
SancheZ
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
@SancheZ,

wie kommst Du denn auf das schmale Brett?

Das Fristende steht in Deiner Abmahnung!

Was meinst Du, weshalb hier im Forum immer von extrem kurzen Reaktionszeiten auf die Abmahnung gesprochen wird? Weil die Herrschaften Abmahnanwälte die Post immer so verschicken, dass meist nur 2 bis 3 Tage zum Schlaumachen und zur Reaktion übrigbleiben.

Ich denke, Du solltest Dich dringend einmal in den Grundkurs für Neuabgemahnte (siehe Signatur) einlesen!!!

Gruß
montezuma##
ok abgeschickt noch nicht, wollt ich tun - nun kommen zweifel.
Ich kenn mich halt mit Recht und Gesetz nicht so gut aus und will einfach keine Infos rausgeben, die als Schuldeingeständnis gedeutet werden könnten
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Alt 01.04.2010, 10:55   # 4296
Fledermaus
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Zitat:
Zitat von Fledermaus Beitrag anzeigen
Der großartige Steffen H. wenn er wieder mal nix weiß

Zitat:
"Baxter" sagte:
Aber, OK - du hast ja geschrieben, daß du "sehr viele Fälle" kennst! Dann laß 'mal bitte hören,
bzw. lesen... Beispiele her, wo der Beklagtenvertreter das angeblich so vorgetragen haben soll.
Da bin ich ja mal gespannt!

Wie willst Du es haben? Soll ich es in einer Klick-Parade platzieren.

* Bilder vom RA mit seiner Frau + Wohnhaus mit Anschrift;
* Bilder vom Beklagten mit Anschrift;
* Aktienfonds der RAs + Solarenergie-Jobs oder Wurstl-Fabriken;
Richter war früher Landwirt?

:l,

Oder hast Du es Ernst gemeint, dass ich Vertrauliches preisgebe?

VG Steffen

EDIT BY PRINCESS
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Vorsicht vor diesem Mann!
EDIT BY PRINCESS
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26. 12. 2009, 13:16 # 10013
steffen_h
Mitglied


Und nicht nur das er beleidigt den Abgemahnten auch noch!!!
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Alt 01.04.2010, 11:04   # 4297
constantin
 
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Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
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Zitat:
Zitat von Cypher Beitrag anzeigen
is das mit den "spätestens 6 Monate nach Logdatum" irgendwo "nachzulesen"? oder gibts bestimmungen, dass nur 6 Monate nach einer Sache gefahndet werden darf? oder wie kommst du auf die 6?
Die Zahl stammt von einem Rechtsanwalt namens Eikmeier und basiert auf seinen Erfahrungswerten, die sich mit den Beobachtungen (siehe auch Statistik) von diesem Forum decken. Es gibt natürlich immer auch Ausnahmen, dass eine Abmahnung noch später eintreffen kann, was aber nicht sehr wahrscheinlich ist.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2010, 13:15   # 4298
Desperados
 
Registriert seit: 31.03.2010
Beiträge: 4
Hallo,

also ich habe gestern die mod UE abgeschickt und wollte jetzt nix mehr tun, also auch nichts zahlen und sonst was und Kontakt habe ich auch keinen aufgenommen. Das heißt jetzt würde die Wartezeit auf mich zukommen, und ein bisschen bange ist mir ja schon muss ich gestehen....3 Jahre sind ne lange Zeit und wenn ich Altfall höre ("...Meine Verjährung tritt Ende des Jahres ein, ich erwarte aber noch Aktivitäten...")...
Da kommen doch einige Schweißperlen zustande
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2010, 13:28   # 4299
Altfall
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 89
Hey Desperados,

mit diesen "Aktivitäten" meinte ich aber nur das Standardprogramm, sprich den x-ten Bettelbrief und eventuell noch einen Mahnbescheid um die Verjährung zu hemmen. Ich hatte ja auch geschrieben, dass mich dies nach der langen Zeit auch nicht mehr beeindrucken kann. Warum sollte ich auch, wenn das Ende absehbar ist, plötzlich einknicken und diesen Geiern mit unachtsamen Reaktionen etwas gegen mich in die Hand geben?!

Nein, wichtig ist nur, dass man den einmal für sich persönlich ausgehandelten Weg bis zum Schluss bestreitet. Also bloß nicht entmutigen lassen!
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2010, 16:20   # 4300
Thogorosh
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 35
Mir sind noch 3 (weitere) Punkte in den Sinn gekommen, die ich gern mit euch klären würde:

1.
Diese Verpflichtung, nach Abgabe der mod.UE 30 Jahre lang in keinster Weise mehr illegal aufzufallen... dort gelten doch die 30 Jahre erst mit dem Abgabedatum der mod.UE, oder??

Denn es könnte ja bspw. vorkommen, dass man in der Zeit zwischen Log-Datum und Abgabe der UE weitere Alben des RI's runtergeladen und verteilt hat und man möchte ja nicht gegen die abgegebene UE verstoßen.

Sollte man diesbzüglich irgendwas in die mod.UE mit einbauen oder sonstiges unternehmen?


2.
Kann man irgendwie rausbekommen, wieviel MB des abgemahnten Albums tatsächlich als Upload freigegeben wurden? Denn wenn ich insgesamt nur ca. 50MB des Albums verteilt habe, kann die Kanzlei doch schlecht ankommen, ich müsste für den Schaden von bspw. 60 Alben aufkommen, denn 50 verteilte MB sind vll gerade mal 45% von 1nem einzigen Exemplar des Albums (was sich der Dritte ja dann eigentlich im Laden hätte kaufen können und daher eine dem entsprechende Entschädigung eingefordert wird) und da können die doch nicht gleich alles so hochspielen, nur weil angeblich an bspw. 60 weitere User verteilt wurde... Da gilt meiner Meinung nach "Hätte, hätte, Fahrradkette" und ich weiß nicht, ob die Kanzlei mit so ner Milchmädchen-Rechnung vor Gericht oder sonst wo irgendwelche Chancen hätte oder seh ich das falsch??


3.
Ich weiß, die Sache wurde auf den vorherigen Seiten schon halbwegs gekärt, aber um nochmal sicher zu gehen: Wenn ich die mod.UE abgebe und den Vergleichsbetrag bezahle...

(runterhandeln (ohne Anwalt) soll ja nicht so gut sein hab ich gelesen?!?!? weil die sonst den Betrag evtl noch weiter in die Höhe treiben. Oder meint ihr, den Versuch ist es Wert bezüglich einem "Gegenangebot"?)

... ist dann wirklich NUR dieser eine Fall (das eine Aktenkennzeichen) über den Tisch? D.h. totzt alledem könnte ne Woche später eine weitere Abmahnung mit zich 1000€ im Briefkasten landen?

Das bedeutet also, trotz dem Abatz

"Mit Zahlung dieses Betrages sind sämtliche in dieser Angelegenheit entstandenen Verfahrenskosten, einschließlich unserer Rechtsanwaltskosten, abgegolten. Soweit darüber hinaus gegenüber dem Täter weitere Schadensersatzansprüche für verlorerene Online-Verkäufe (dies kann sich doch nicht nur auf das bereits abgemahnte Album beziehen oder?!) bestehen, sind auch diese mit dem Ausgleich des Vergleichsbetrages (also vollständiger Bezahlung, wo dann eine Ratenzahlung eher suboptimal ist, da der Betrag während der Ratenzahlung ja noch nicht "ausgeglichen" ist) abgegolten."

Ich weiß, mir wurde die Sache schon versucht zu erklären ABER ich lese gerade aus den fett hervorgehobenen Wörtern immer wieder heraus, dass damit auch weitere, evtl noch folgende Abmahnungen, die sich auf Klagen / Abmahnungen des RI beziehen (!), null und nichtig wären... Bitte also nochmal um genaue Aufklärung.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:35 # --
News Flash
 
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