| | # 4282 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
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| | # 4283 | ||
| Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 35
| Zitat:
Ist es dann in meinem Fall am besten, die mod.UE ausschließlich auf das abgemahnte album zu beziehen? Inkl. einer Auflistung aller enthaltenen Lieder (in der mod.UE Anleitung steht ja, wenn eins der Lieder genauso heißt wie das Album, soll man alle Songtitel einzeln auflisten). -----Doppelpost zusammengeführt am 31.3.2010 um 16:43:01----- Zitat:
"Wenn wahrscheinlich ist, dass weitere Abmahnungen kommen, etwa weil mehrere Werke angeklickt wurden, die auch einschlägig abgemahnt werden, kann es durchaus sinnvoll sein, die Unterlassungserklärung weiter zu formulieren." daher wäre evtl doch eine erweiterte UE sinnvoll?! Oder wie seht ihr das? | ||
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| | # 4285 | |
| Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 35
| Zitat:
Homepage des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V. dort bin ich schon die Rasch-werke durchgegangen und da is das bisher abgemahnte nicht das einzige. Ich möchte nur verhindern, dass aus den geforderten 1200€ nicht auf einmal 20.000€ werden (surrealer Wert! Wollte nur mal übertreiben), wenn ich jetzt mehrere Werke aufliste, von denen evtl. noch nichtmal Rasch was weiß^^ Von daher bin ich grad schwer am rätseln, wie ich die UE am besten formuliere. Is echt nicht einfach das Thema!! | |
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| | # 4288 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Mit Loggdatum ist der Zeitpunkt gemeint, an welchem Tag die Internetdetektive (auch Loggerbuden genannt) Dich beim Filesharing erwischt haben, also wann Deine IP-Adresse erfasst (geloggt) wurde. Wenn Du den kritischen Zeipunkt Deiner Filesharing-Aktivitäten vor Augen führst und z.B. berücksichtigst, dass in der Regel spätestens 6 Monate nach Loggdatum die Abmahnung im Briefkasten sein sollte, kannst Du einen großen Teil der abgemahnten Dateien ausschließen. Abgesehen davon, dass ich persönlich nur das tatsächlich abgemahnte Werk auf der ModUE angeben würde, würde ich im Falle einer erweiterten ModUE keine Werke aufführen, die vor dem Logg-Datum Deiner jetzigen Abmahnung liegen. |
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| | # 4289 |
| Gastposter | Der großartige Steffen H. wenn er wieder mal nix weiß Zitat: "Baxter" sagte: Aber, OK - du hast ja geschrieben, daß du "sehr viele Fälle" kennst! Dann laß 'mal bitte hören, bzw. lesen... Beispiele her, wo der Beklagtenvertreter das angeblich so vorgetragen haben soll. Da bin ich ja mal gespannt! Wie willst Du es haben? Soll ich es in einer Klick-Parade platzieren. * Bilder vom RA mit seiner Frau + Wohnhaus mit Anschrift; * Bilder vom Beklagten mit Anschrift; * Aktienfonds der RAs + Solarenergie-Jobs oder Wurstl-Fabriken; Richter war früher Landwirt? :l, Oder hast Du es Ernst gemeint, dass ich Vertrauliches preisgebe? VG Steffen EDIT BY PRINCESS Textpassage gemeldet! Vorsicht vor diesem Mann! |
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| | # 4290 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| @SancheZ, wie kommst Du denn auf das schmale Brett? ![]() Das Fristende steht in Deiner Abmahnung! Was meinst Du, weshalb hier im Forum immer von extrem kurzen Reaktionszeiten auf die Abmahnung gesprochen wird? Weil die Herrschaften Abmahnanwälte die Post immer so verschicken, dass meist nur 2 bis 3 Tage zum Schlaumachen und zur Reaktion übrigbleiben. Ich denke, Du solltest Dich dringend einmal in den Grundkurs für Neuabgemahnte (siehe Signatur) einlesen!!! Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen |
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| | # 4291 | |
| Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 35
| Zitat:
is das mit den "spätestens 6 Monate nach Logdatum" irgendwo "nachzulesen"? oder gibts bestimmungen, dass nur 6 Monate nach einer Sache gefahndet werden darf? oder wie kommst du auf die 6? @Fledermaus: Ich hoffe, ICH muss deinen letzten Beitrag nicht verstehen......^^ | |
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| | # 4292 | |
| Registriert seit: 10.01.2010 Ort: Bayern
Beiträge: 348
| Zitat:
Es handelt sich hierbei um Erfahrungswerte. Auch nach längerer Zeit kannst Du noch mit Abmahnungen belästigt werden! | |
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| | # 4293 | |
| Gastposter | Zitat:
Der Heintschi war ja auch ziemlich schnell und hat seinen eigenen Beitrag,aus dem ich zitiert habe und der bei Abmahnwahn-Dreipage nachzulesen war,plötzlich gelöscht:fettgrin: Der zensiert sich jetzt schon selber Gut das man alles kopiert hat | |
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| | # 4294 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 89
| Ich kann nicht verstehen, wie hier Leute quasi bereitwillig ihr Geld diesen "absolut anständigen Anwälten" hinterherwerfen wollen. Dieser psychischer Druck, dieses Angstmachen... das ist Teil des Geschäfts. Wer sich auf Verhandlungen hinsichtlich der Höhe der Summe einlässt, hat doch schon längst verloren. Selbst wenn Ihr 800 anstatt 1.200 aushandelt, lachen die sich einen und nehmen speichelleckend Euren Zahlungseingang wahr. Mein Gott, schaut Euch die bisherigen Urteile doch einmal genauer an. In der Regel läuft es darauf hinaus, dass die ach so bösen Raubkopierer sich vorab vollkommen inkorrekt verhalten haben. In der Regel hängen dort Schuldanerkenntnisse an, meistens nach dem Motto "Ja, ich bin zwar Anschlussinhaber, aber es waren meine minderjährigen Kinder. Ääätsch!" Dass diese Leute mit ihrer Argumentation natürlich vollkommen ins Leere laufen, wussten sie nicht. Leider. Oftmals kommen auch noch Aussagen aus früheren Verfahren bei der Polizei dazu, die leider dann negativ beim Zivilprozess ausgelegt werden. Rasch und sein fetter Kollege werden niemals Prozesse anstrengen, in denen sie keinerlei Informationen über den Gegner haben. Um es vereinfacht auszudrücken: die bisherigen Beklagten waren Opfer, die sich schon vor Prozessbeginn um Kopf und Kragen geredet haben. Ein weiterer Ansatzpunkt ist zu erkennen: sie suchen sich Opfer mit Kinder um über diese die quasi "Normalschuld" des Anschlussinhabers vor Gericht zu beweisen. Deshalb: kein Wort gegenüber diesen ************ Und bevor ich Kritik ernte: über eine 1.200 -Forderung wäre ich ja schon fast froh, bei mir sind es von diesem "ehrenwerten" Anwalt ein Betrag im mittleren vierstelligen Betrag (eben ein Altfall). Meine Verjährung tritt Ende des Jahres ein, ich erwarte aber noch Aktivitäten von dieser Dreckskanzlei. Warum? Nicht weil ich Angst habe, sondern weil es einfach deren Prinzip ist. An alle Neuabgemahnte: mod UE und das wars... kein einziges Begleitschreiben und bitte hört bloß auf mit Vergleichsverhandlungen! Raschellinchen sucht sich ganz genau seine Opfer aus und das sind mit Sicherheit nicht diejenigen, die nichts von sich preisgeben. Opfer der bisherigen Prozesse waren stets solche, die vorab intensiven Kontakt mit ihm hatten, teilweise bei der Polizei nachteilige Aussagen getätigt hatten. So, jetzt habe ich einfach mal auch ein wenig meinen Frust herausgelassen. Trotzdem ist der Beitrag inhaltlich richtig... also liebe Neuabgemahnten, bitte sehr genau nachdenken! In genau neun Monaten schreibe ich diesen Blutsaugern, dass ich ihr Klopapier sehr gut gebrauchen konnte... ja ja , der Magen. |
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| | # 4295 | |
| Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 7
| Zitat:
Ich kenn mich halt mit Recht und Gesetz nicht so gut aus und will einfach keine Infos rausgeben, die als Schuldeingeständnis gedeutet werden könnten | |
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| | # 4296 | |
| Gastposter | Zitat:
Textpassage gemeldet! 26. 12. 2009, 13:16 # 10013 steffen_h Mitglied Und nicht nur das er beleidigt den Abgemahnten auch noch!!! | |
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| | # 4297 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Die Zahl stammt von einem Rechtsanwalt namens Eikmeier und basiert auf seinen Erfahrungswerten, die sich mit den Beobachtungen (siehe auch Statistik) von diesem Forum decken. Es gibt natürlich immer auch Ausnahmen, dass eine Abmahnung noch später eintreffen kann, was aber nicht sehr wahrscheinlich ist. |
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| | # 4298 |
| Registriert seit: 31.03.2010
Beiträge: 4
| Hallo, also ich habe gestern die mod UE abgeschickt und wollte jetzt nix mehr tun, also auch nichts zahlen und sonst was und Kontakt habe ich auch keinen aufgenommen. Das heißt jetzt würde die Wartezeit auf mich zukommen, und ein bisschen bange ist mir ja schon muss ich gestehen....3 Jahre sind ne lange Zeit und wenn ich Altfall höre ("...Meine Verjährung tritt Ende des Jahres ein, ich erwarte aber noch Aktivitäten...")... Da kommen doch einige Schweißperlen zustande |
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| | # 4299 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 89
| Hey Desperados, mit diesen "Aktivitäten" meinte ich aber nur das Standardprogramm, sprich den x-ten Bettelbrief und eventuell noch einen Mahnbescheid um die Verjährung zu hemmen. Ich hatte ja auch geschrieben, dass mich dies nach der langen Zeit auch nicht mehr beeindrucken kann. Warum sollte ich auch, wenn das Ende absehbar ist, plötzlich einknicken und diesen Geiern mit unachtsamen Reaktionen etwas gegen mich in die Hand geben?! Nein, wichtig ist nur, dass man den einmal für sich persönlich ausgehandelten Weg bis zum Schluss bestreitet. Also bloß nicht entmutigen lassen! |
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| | # 4300 |
| Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 35
| Mir sind noch 3 (weitere) Punkte in den Sinn gekommen, die ich gern mit euch klären würde: 1. Diese Verpflichtung, nach Abgabe der mod.UE 30 Jahre lang in keinster Weise mehr illegal aufzufallen... dort gelten doch die 30 Jahre erst mit dem Abgabedatum der mod.UE, oder?? Denn es könnte ja bspw. vorkommen, dass man in der Zeit zwischen Log-Datum und Abgabe der UE weitere Alben des RI's runtergeladen und verteilt hat und man möchte ja nicht gegen die abgegebene UE verstoßen. Sollte man diesbzüglich irgendwas in die mod.UE mit einbauen oder sonstiges unternehmen? 2. Kann man irgendwie rausbekommen, wieviel MB des abgemahnten Albums tatsächlich als Upload freigegeben wurden? Denn wenn ich insgesamt nur ca. 50MB des Albums verteilt habe, kann die Kanzlei doch schlecht ankommen, ich müsste für den Schaden von bspw. 60 Alben aufkommen, denn 50 verteilte MB sind vll gerade mal 45% von 1nem einzigen Exemplar des Albums (was sich der Dritte ja dann eigentlich im Laden hätte kaufen können und daher eine dem entsprechende Entschädigung eingefordert wird) und da können die doch nicht gleich alles so hochspielen, nur weil angeblich an bspw. 60 weitere User verteilt wurde... Da gilt meiner Meinung nach "Hätte, hätte, Fahrradkette" und ich weiß nicht, ob die Kanzlei mit so ner Milchmädchen-Rechnung vor Gericht oder sonst wo irgendwelche Chancen hätte oder seh ich das falsch?? 3. Ich weiß, die Sache wurde auf den vorherigen Seiten schon halbwegs gekärt, aber um nochmal sicher zu gehen: Wenn ich die mod.UE abgebe und den Vergleichsbetrag bezahle... (runterhandeln (ohne Anwalt) soll ja nicht so gut sein hab ich gelesen?!?!? weil die sonst den Betrag evtl noch weiter in die Höhe treiben. Oder meint ihr, den Versuch ist es Wert bezüglich einem "Gegenangebot"?) ... ist dann wirklich NUR dieser eine Fall (das eine Aktenkennzeichen) über den Tisch? D.h. totzt alledem könnte ne Woche später eine weitere Abmahnung mit zich 1000€ im Briefkasten landen? Das bedeutet also, trotz dem Abatz "Mit Zahlung dieses Betrages sind sämtliche in dieser Angelegenheit entstandenen Verfahrenskosten, einschließlich unserer Rechtsanwaltskosten, abgegolten. Soweit darüber hinaus gegenüber dem Täter weitere Schadensersatzansprüche für verlorerene Online-Verkäufe (dies kann sich doch nicht nur auf das bereits abgemahnte Album beziehen oder?!) bestehen, sind auch diese mit dem Ausgleich des Vergleichsbetrages (also vollständiger Bezahlung, wo dann eine Ratenzahlung eher suboptimal ist, da der Betrag während der Ratenzahlung ja noch nicht "ausgeglichen" ist) abgegolten." Ich weiß, mir wurde die Sache schon versucht zu erklären ABER ich lese gerade aus den fett hervorgehobenen Wörtern immer wieder heraus, dass damit auch weitere, evtl noch folgende Abmahnungen, die sich auf Klagen / Abmahnungen des RI beziehen (!), null und nichtig wären... Bitte also nochmal um genaue Aufklärung. |
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