Hallo rahu,
das Landgericht Mannheim ist leider nicht die entscheidende Stelle in unserm Land. Rasch würde niemals nach Mannheim gehen und er, nicht Du, kann es sich aussuchen. Er geht nach Hamburg und da gehen die Uhren anders. Denk einfach mal andersherum, dann kommst Du darauf, daß das, was Du uns hier weiszumachen versuchst, nicht stimmen kann. Stell Dir vor es wäre vom BGH entschieden, daß Eltern minderjähriger Kinder diese nur darauf aufmerksam machen müßten, daß filesharing verboten ist und ab dann würden die Eltern nicht mehr haften. Die Kids haben alle kein Geld und Rasch ist der Verlierer, wenn er Kids abmahnt. Glaub mir, es gäbe keine Eltern mehr in unserm Land, die nicht steif und fest behaupten würden ihre Kinder belehrt zu haben und die Kids würden das auch noch alle bezeugen, wenn sie danach gefragt würden. Junge, das wäre eine schöne Welt. Dann ginge ich und manch ein anderer, der den Beschuldigten tagtäglich hilft, sofort in Winterschlaf. Also das sollte Dir nur zeigen, daß es so nicht ist, wie Du es schreibst. Du hast ja auch aus einem Urteil zitiert oder einem Kommentar dazu, bei dem der Vater eines Volljährigen vor Gericht stand. Daraus Schlüsse zu ziehen, wie das Gericht Väter minderjähriger Kinder beurteilen würde ist gefährlich. Rechtsanwalt Solmecke schreibt hier gerne kräftige Kommentare, weil er weiß, daß Rasch dann zittert. Ob die aber standhalten in anderen Verfahren, ist noch nicht so sicher.
Bei minderjährigen Kindern ist die Sachlage nicht wirklich eindeutig geklärt. Es existiert keine gefestigte, klare Rechtsprechung. Deshalb, weil es viele Haken und Ösen gibt, die ein guter Anwalt dem Rasch auch vorhalten und damit drohen kann, geht Rasch bei den Familien meistens von seiner Forderung runter; je jünger die Kids, um so mehr. Am besten, es war die 12- jährige Tochter, wenn man viele Kids in verschiedenem Alter zur Auswahl hat.
Gruß Baker
04.01.2008, 07:26
#
402
rahu
Registriert seit: 21.06.2007
Beiträge: 15
guten morgen...
mir ist schon klar, dass das noch kein gesetz ist.
war auch eher als hinweis an claudiak gedacht. wie schon gesagt eine bekannte hat es mit Hilfe ihres Anwalts unter Berufung auf dieses urteil geschafft. ach ja zusätzlich hat sie sich noch einen 'edv-experten' ins haus geholt, der ihren pc 'filesharing-sicher' gemacht hat. Die Rechnung davon hat sie dann ebenfalls über ihren Anwalt an Rasch schicken lassen. Damit hat sie insgesamt etwa 100 für den 'edv-experten' und rund 450 für ihren Anwalt bezahlt, also etwa 1/7 von dem was Rasch haben wollte.
Mehr werde ich dazu jetzt nicht schreiben um nicht noch mehr weismachen zu wollen..
grüße
04.01.2008, 09:24
#
403
niewiederinternet
Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
@rahu kann man den anwalt der deine bekannte vertritt irgendwo erreichen? damit andere hier in forum sich den anwalt nehmen können.
wäre nicht schlecht wenn hier mal erfogreiche antiabmahn- anwälte aufgelistet werden,so können sich einige leute ein bild von machen.
also,bei den fall deiner bekannten musste sie garnichts an rasch zahlen,das nenne ich erfolgreich.
gruss
niewiederinternet
04.01.2008, 11:52
#
404
RA Morbitzer
Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 44
Frohes Neues Jahr erst mal zusammen,
das geht hier ja mal wieder drunter und drüber. Ich kann die Unsicherheit - und teilweise auch Panik - der Betroffenen durchaus nachvollziehen. Die Anwälte hier im Forum haben aber genügend Erfahrung mit dem Thema um für jede Fallgestaltung die richtige Strategie zu fahren.
Ich kann hier aber auch nicht alle Strategien posten, weil die Kollegen Rasch das Forum sehr genau studieren. Das sind keine Unmenschen leider sind sie eben aber auch ziemlich clever. Deshalb keine Details, schon gar nicht wer gesaugt hat.
Die Strategien kann man aber in einem kostenlosen Telefongespräch erörtern.
Die Kosten/Nutzenanalyse - Anwalt einschalten oder nicht - kann ich für mich nur so beantworten, dass ich noch kein Rasch-Mandat hatte, bei dem der Betroffene insgesamt nicht ordentlich Geld gespart hätte. Da rechne ich schon genau mit. Das wird für die Kollegen Wachs, Solmecke und Eickmeier genauso gelten.
Überraschend war für mich zu sehen, dass die Leute, die wir da rausgehauen haben hinterher nicht mehr posten. Ich hatte wirklich gedacht da würden mehr Lobeshymnen kommen. Aber das muss man auch folgendermaßen sehen:
Die Leute sind doch froh, dass sie den Mist endlich vom Hals haben und wollen mit der Sache nie wieder was zu tun haben. Dafür haben sie uns ja mandatiert.
Es wäre in jeder einzelnen Sache ja auch nur schädlich, wenn hier im nachhinein jede Strategie breitgetreten würde. Deshalb liebe Mandanten auch weiterhin: reden ist schweigen und Silber ist Gold oder wie das heißt.
Die generelle Anwaltsschelte kann ich daher nicht verstehen. Lieber Nie wieder Internet Du weißt doch gar nicht, was wir so alles draufhaben. Deine Tipps sind jedenfalls nicht wirklich hilfreich, im wesentlichen eigentlich nur Gemecker, dass Rasch abmahnt. Haallooo ??? Das haben wir hier auch schon alle bemerkt.
Amüsant und eben die Kosten-Nutzen-Problematik kennzeichnend war doch der Fall von Winterland 123 auf Seite 24. Auf S 26 gebe ich ihm ein paar Tipps und unten auf S. 26 berichtet er wie es gelaufen ist.
Es ging dabei nur um 750,- beim Kollegen Schlegel von RAe Sasse. Der Kollege hat mich nämlich hinterher direkt angerufen. 750,- ist im Vergleich zu den Rasch-Forderungen ziemlich billig - und es war auch nicht nur eine Datei.
Wenn sowenig Geld verlangt wird, ist das von der Gegenseite schon sehr knapp bemessen. Dann kann man auch nicht viel runterhandeln. Deshalb habe ich geraten, lieber selbst zu verhandeln und ihm ein paar Tipps gegeben. Dann gehört die ganze Ersparnis ihm.
Das hat er dann auch ganz toll gemacht und steif und fest behauptet, RA Morbitzer hätte ihm erklärt dass so eine Abmahnung höchstens 300 kosten darf. Damit hat er die Sache zumindest auf 500,- drücken können. Vielleicht hätte ich 400 und Ratenzahlung hinbekommen. Wenn ich dann aber noch was verdienen wollte, hätte der Mandant nichts mehr davon gehabt. Deshalb war es sinnvoll, dass er es selbst macht.
RA Schlegel rief dann an und fragte wie ich darauf komme, dass so was nur 300 kosten darf. Ich hab ihm dann erklärt, dass der Mann eben nur gut und trickreich verhandelt hat. Fanden wir dann beide gut.
Winterland 123 war auch zufrieden und bedankt sich, nur Niewiederinternet redet auf S. 27 wieder nur vom Anwaltspack und ist unzufrieden. Hättest ja auch sagen können, nett vom Morbitzer - der dunklen Seite der Macht - Dir einfach mal kostenlos den wirtschaftlich sinnvollsten Rat zu geben.
So bei den Rasch-Forderungen ist aber doch ganz offensichtlich sehr viel mehr Luft nach oben. Deshalb ist da auch eine sehr ordentliche Ersparnis mit einem RA möglich. Und die ganze Panik ist dann auch weg. Und dass in manchen Fällen nichts gezahlt wird, dürfte wohl auch klar sein.
Mein Lieblingskind sind und bleiben aber bekanntermaßen die vorsorglichen Unterlassungserklärungen, d.h. die Erledigung bevor überhaupt eine Abmahnung zugeht:
Wer Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommt, sollte in jedem Fall sofort einen auf diese Materie spezialisierten RA anrufen und keinerlei Aussagen machen.
Bevor die Kollegen Rasch überhaupt Akteneinsicht haben, liegt den Plattenfirmen dann schon meine UE vor, so daß schon überhaupt keine Forderungen von Rasch entstehen können. Das könnte man eine Guerilla-Taktik nennen.
Darüber habe ich jetzt mit der Staatsanwaltschaft Hannover gesprochen. Die wussten gar nicht, was vorsorgliche Unterlassungserklärungen überhaupt sind oder was sie bewirken.
Die schreiben zwar netterweise an die Täter, dass das Strafverfahren eingestellt ist, sich die Rechteinhaber aber gleichwohl wegen zivilrechtlicher Ansprüche an ihn wenden können. Da ahnt aber noch keiner, was jetzt noch auf ihn zukommt und dass der Horror gerade erst begonnen hat.
Leider wird die StA auch in Zukunft nicht dazuschreiben dass meine UEen dem Täter ca. 3.500,- einsparen (.
Peace & Rock`n´Roll
RA Carsten Morbitzer
Hannover
04.01.2008, 16:13
#
405
niewiederinternet
Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
moin
@RA Carsten Morbitzer danke für ihren beitrag.
ich bin auch der meinung das hier mehr leute posten sollten die es geschafft haben und so könnte sich meine einstellung zu solchen anwälten ändern.
wenn ich schon ein anwalt nehme dann bitte schön einen der was vorzuweisen hat, vorrausgesetzt man hat das geld.
sie sind der erste von den ich höre das sie welche rausgehauen haben und das spricht für sie.
gruss
niewiederinternet
04.01.2008, 19:32
#
406
Angelika44
Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 80
Ja der Meinung bin ich auch!
Ich werde ein kurzes Feedback geben.
Bis jetzt habe ich ja nichts mehr gehört.Aber es ist ja auch noch nicht so lange her.
04.01.2008, 19:41
#
407
ClaudiaK
Registriert seit: 27.12.2007
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Baker
Hallo Claudia,
rahu hat Dir bereits geantwortet. Aber Du hattest doch geschrieben, daß Dein Kind minderjährig sei. Ich vermute mal, daß es auch nichts verdient. rahu vertrat die Meinung: “Solange also Dein Kind kein Schwerverdiener ist, solltest Du, und Dein Kind gar nix zahlen müssen.“ Diese Aussage trifft leider nicht zu, wenn Dein Kind minderjährig ist. Auch war er der Meinung:“ Allerdings ist dies nun davon abhängig, ob eventuell Aussagen bei Polizei gemacht wurden“. Wie er das gemeint hat, habe ich nicht verstanden. Es ist bei Deinem Fall nämlich egal, was bei der Polizei gesagt wurde. Vermutlich wurde gesagt, daß das minderjährige Kind es war; Du wirst ja nicht für Dein Kind die Schuld eingestanden haben. Da Rasch Dich als Anschlußinhaber und Zustandsstörer abmahnt, will er von Dir das Geld, weil Du bisher nicht dafür gesorgt hast, daß von Deinem Anschluß keine Urheberrechtsverletzung begangen werden kann, wie er ja nachgewiesen hat. Er will auch von Dir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, damit er künftig sicher sein kann, daß Du dafür sorgst oder 5.001,-- € Strafe je Titel zahlst. Insofern ist die weitere Aussage von rahu: „Auch würde mich interessieren ob die UE in Deinem, oder im Namen Deines Kindes abgegeben wurde. Solltest Du sie abgegeben haben, kann es durchaus sein, dass Du damit verloren hast“ ebenfalls bedeutungslos.
Nun zu Deiner Frage. Man muß im Prinzip 2 Fälle unterscheiden:
Fall 1: Du gibst keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab:
Wenn Du Pech hast so zahlst Du dann nach Schätzung von Herrn Rechtsanwalt Morbitzer rd. 8.000,-- bis 9.000,-- €. Als Quelle siehe hier: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1
Fall 2: Du gibt doch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab:
Dann muß Rasch sein Honorar und den Schadenersatz der Rechteinhaber einklagen.
Sein Vergleichsvorschlag lag bei Dir bei 3.000,-- €. Günstigstenfalls behält er den Betrag bei und fordert den vor Gericht ein. Das wäre dann auch der Streitwert. Dann mußt Du auf diese Seite gehen: Bürger-Service und dort auf den Schalter ´zum Kostenrechner´ klicken. In der sich öffnenden Tabelle trägst Du unten den Streitwert von 3.000,-- € ein und klickst auf den Schalter berechnen. Dann findest aufgeschlüsselte Kosten von rd. 1.441,-- € in der ersten Instanz für das Gericht und Deinen, sowie den gegnerischen Anwalt. Wenn Du verlierst, zahlst Du noch die Streitsumme von 3.000,- € (sein Honorar für die Geschäftsführung ohne Auftrag), die er für die Rechteinhaber erbracht hat, um Dich abzumahnen und vor dem Prozeß zu schützen, was Du aber leider vereitelt hast. In der Summe macht das dann für Dich: 1.441 + 3.000 = 4.441,-- €
Sein Honorar wird er aber voraussichtlich mit 5.000,-- € ansetzen, weil er bis dahin noch erst ein paar Briefe an Dich schreiben wird. Warum sollte er sich auch, wenn Du ihm Arbeit machst, an das bisherige Vergleichsangebot halten. Den Schaden setzen wir mal mit Null an, weil er den nicht wirklich beweisen kann. Also dürfte er die 5.000,-- € Honorar als Streitwert ansetzen. Dann bekommst Du aufgeschlüsselte Kosten von rd. 2201,-- € für das Gericht und die Anwälte. In der Summe zahlst Du dann: 2.201 + 5.000 = 7.201,-- €. Irgendwo dazwischen wird es wohl liegen 4.400,-- € ....7.200,-- €.
Gruß Baker
vielen Dank für die beruhigende Info.
Dieser schlimmst mögliche Betrag wird somit nicht im existentiell ruinösen Bereich liegen wie es für mich beim ersten Lesen in den Rasch-Briefen klang.
(Ich habe die Unterlassungserklärung abgegeben, allerdings eine modifizierte nach "Hamburger Brauch".)
05.01.2008, 09:21
#
408
Fellow77
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 2
Moin Moin,
ich stelle mal eine ganz andere Frage in den Raum und hoffe, daß ich beim Durchlesen der vielen Postings nicht vielleicht schon doch die Antwort darauf überlesen haben - dann bitte ich um Entschuldigung.
Das Thema Schadensersatz und Abgabe der strafbew. UE ist ja schon ziemlich abgegrast.
Was ist aber mit dem Auskunftsanspruch, der ebenso geltend gemacht wird und der ja eigentlich auch zu erfüllen ist? Wie würde man sowas handhaben bzw. darauf reagieren?
Viele Grüße
Fellow
05.01.2008, 13:01
#
409
Baker
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Fellow77,
Du meinst wohl den Unterpunkt 2 und 3 aus den folgenden Sätzen des Schreibens von Rasch:
„Namens und in Vollmacht unserer Mandanten haben wir Sie daher aufzufordern.
1. es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandanten auf einem Computer zum Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
2. Auskunft zu erteilen darüber in welchem Zeitraum und in welchem Umfang Sie die streitgegenständlichen Tonaufnahmen über Filesharing- Systeme vertrieben haben,
3. Auskunft zu erteilen in welcher sonstigen Form (Kopie auf CD-R etc. ) und in welchem Umfang Sie die streitgegenständlichen Tonaufnahmen weiter ausgewertet haben.
Unseren Mandanten steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 97 Abs. 1 UrhG zu, da sie Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte gemäß § 85 Abs. 1 UrhG sind. Diese nach dem UrhG geschützten Rechte haben Sie verletzt“
Das Urheberrechtgesetz sagt folgendes dazu:
§ 97 (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.
Nun zu Deiner Frage:
Die Ziffer 2 ist wohl regelmäßig auszuschließen, weil die Filesharer Tonaufnahmen nicht
v e r t r e i b e n. Wer sollte die mp3-Dateien denn kaufen, wenn sie für jeden anderen Filesharer auch frei runterzuladen sind.
Die Ziffer 3 geht in die gleiche Richtung. Er will wissen, ob Du nicht nur illegal Musik als mp3-Datei präsentiert hast, sondern ob Du auch illegale CD-Vervielfältigungen gemacht hast und verkauft hast.
Die Unterpunkte in Verbindung mit dem § 97 (1) des Urheberrechtgesetzes zielen wohl eher auf gewerbliche Verletzungen der Schutzrechte ab. Hier werden sie nur zweckentfremdet aufgezählt, damit diese Fehlinterpretation des Gesetzes verschleiert wird (klingt aber doch gut und schüchtert die Leute offensichtlich mächtig ein).
Wer auf diesen Blödsinn Rasch etwas schreibt oder antwortet, ist selbst dran Schuld. Bestenfalls müßte man ihn fragen, ob er sie noch alle hat. Die Richterin aus Offenburg hat es meiner Meinung nach sinngemäß wohl gesagt.
Gruß Baker
05.01.2008, 14:34
#
410
Fellow77
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 2
Hallo Baker und danke für Deine Antwort.
In einem mir vorliegenden Schreiben heißt es so ähnlich.
Es kommt zunächst das Geplänkel zu Filesharing-Systemen, dann wird der Unterlassungsanspruch erläutert und dann heißt es weiter:
"Unserre Mandanten haben daneben einen Anspruch auf Auskunftserteilung hinsichtlich der unter Umständen weiteren Verwertung der streitgegenständlichen Tonaufnahmen aus § 97 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB."
Dann kommt die Hinweise auf Schadensersatz, Streitwerte, etc.
An- bzw. abschließend heißt es:
"1. Stellen Sie sicher, daß keine Urheberrechtsverletzungen mehr begangen werden.
2. Senden Sie die UE zurück.
3. Erläutern Sie kurz schriftlich, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang die streitgegenständlichen Tonaufnahmen im Internet vertrieben sowie in welcher sonstigen Form (Kopie auf CD-R etc.) und in welchem Umfang die streitgegenständlichen Tonaufnahmen weiter ausgewertet wurden.
4. Senden Sie die Vergleichsannahme zurück....
Und um diesen Punkt 3. geht's mir.
Der deckt sich durchaus mit dem, was Du vorher geschrieben hast und wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist darauf nicht einzugehen!?
05.01.2008, 19:33
#
411
Baker
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Fellow77,
natürlich könntest Du darauf eingehen. Z.B. so:
In Ihrem Schreiben wurde einen Anspruch auf Auskunftserteilung hinsichtlich der unter Umständen weiteren Verwertung der streitgegenständlichen Tonaufnahmen aus § 97 Abs. 1 UrhG, unter Hinweis auf den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB vorgetragen.
Ein relevanter materieller Schaden ist nach den von Ihnen vorgebrachten Unterlagen nicht nachzuvollziehen, denn einen Download durch einen Dritten (mit Ausnahme des Downloads der Fa. Promedia von 2 Dateien) hat es danach nicht gegeben. Ganz allgemein scheidet schon aus Gründen der Logik ein tatsächlicher Schaden aus. Es mag sein, dass kommerzielle Anbieter von Musikdateien im Internet einen Euro für das legale Herunterladen eines Stückes verlangen. Meist sind die Musikdateien sogar für wenige Cent zu haben. Bei Preisen von 0,00 ,-- € für alle anderen Tauschbörsennutzer fragt aber auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde. Selbst wenn also ein einzelner Download durch einen Dritten von Ihnen nachgewiesen wäre, hieße das nicht, dass den von Ihren vertretenen Rechteinhabern auch nur ein einziger legaler Käufer fehlen würde. Zwar führen Sie die Argumentationen der Musikbranche an, die oft mit vermuteten volkswirtschaftlichen Schäden weltweit und dem damit zusammenhängenden Gebaren der Medienindustrie Begründungen konstruiert, aber in dem hier anstehenden Einzelfall treffen Sie die notwendigen Feststellungen zur Beurteilung des Schadens gerade nicht. In diesem Zusammenhang ist auch die Studie der Universität Harvard aus dem Jahre 2004 mit dem Titel: „The Effect of Filesharing on Recordsales “von Oberholz und Koleman Strumpf zu erwähnen, welche hier einsehbar ist: http://www.unc.edu/~cigar/papers/Fil..._March2004.pdf . Nach dem Inhalt dieser Studie tendiert der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entstanden ist, gegen Null. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, daß von Ihnen keinerlei Gründe vorgebracht wurden, die ein gewerbsmäßiges Handeln, nahe legen, so daß finanzielle Vorteile gar nicht in Erwägung kommen. Weiterhin sind die Ausführungen des US Patent und Trademark Office in einer im November 2006 veröffentlichten Studie mit dem Titel: „ Filesharing Programms and Technological Features to Induce Users to Share“ von Sydnor, Knight und Hollaar, zu beachten, die hier: heise online - US-Patentbehörde: Filesharing macht unbedarfte Nutzer zu Kriminellen eingesehen werden können. Wie dort überzeugend ausgeführt wird, weisen die untersuchten fünf P2P-Software Programme KaZaA und Morpheus LimeWire, BearShare und eDonkey allesamt Programmkomponenten auf, die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, dies erkennen könnte. Daraus ist der Schluß naheliegend, dass der von Ihnen behauptete Upload durchaus ohne mein Zutun und Wissen erfolgt sein kann, also keinesfalls vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden sein muß, wie von Ihnen wiederum zwar behauptet, nicht aber nachvollziehbar dargelegt worden ist.
Oder Du gehst anders darauf ein und denkst Dir selbst was aus. Oder Du beauftragst einen Anwalt, der das alles Rasch am Telefon sagt und dann fordert, daß Du nur noch die Hälfte bezahlst. Du siehst, wenn Du ernsthaft darauf eingehst, dann mußt Du sein gesamtes Forderungshaus angreifen und kaputt machen. Das Dumme ist nur, daß es kaum jemand auf die Tour vor Gericht geschafft hat. Was strafrechtlich funktioniert, muß nicht zwangsweise auch zivilrechtlich klappen.
Gruß Baker
08.01.2008, 10:57
#
412
Lilalaunebär
Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 10
@ Baker
Lieber Baker,
hört doch bitte endlich auf mit deinen - zum Teil sehr falschen - Rechtsberatungen. Ich werde mir jetzt beim Boardbetreiber Deine IP besorgen und dem Einhalt gebieten.
Dasselbe gilt für die Rechtsanwälte, die hier rechtswidrig Einzelfallwerbung machen. Das kann alles nicht wahr sein.
08.01.2008, 11:10
#
413
heijo
Gastposter
Hallo Miteinander,
ich habe mir einen Großteil von Euren zahlreichen Beiträge durchgelesen. Es ist richtig, dass inzwischen zwei Schreiben von RA Rasch zur Unterzeichnung mit geschickt werden (UE + Vergleichsvereinbarung).
Was sind denn die besten Argumente um die Vergleichshöhe zu drücken (bei meinem Freund 3000 ) bzw. wie kann man die UE abändern? Ich habe oben gelesen, dass es eine "Hamburger Art" o.ä. für die Abänderung gibt. Ist dies hier im Forum schon irgentwo beschrieben?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe!
08.01.2008, 16:28
#
414
Hadron
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Lilalaunebär, solche Drohungen verschaffen mir regelmäßig schlechte Laune. Was soll das? Gerade Baker leistet hier unermüdlich gute Arbeit, hat so manchen Betroffenen beruhigen können und ihm/ihr erste Tipps für die nächsten Schritte gegeben. Wenn Du mit Baker ein persönliches Problem hast, wenn Dir seine Art nicht passt oder ähnliches, dann mach das doch bitte privat mit ihm aus.
Lieber Lilalaunebär, Deine Drohung beinhaltet ja den unausgesprochenen Wunsch: "Baker, hau ab!" - Das kann ich nicht unkommentiert lassen und möchte dagegenstellen: "Baker, bleib hier!"
Ich denke, wir sollten uns hier alle auf das eigentliche Ziel konzentrieren, nämlich denjenigen zu helfen, die von der unsäglichen Furcht- Angst und Verklagestrategie der Musikindustrie betroffen sind. Manchmal fühle ich mich fast in Zeiten zurückversetzt, wo man seinen Feinden die Köpfe abschlug, um diese dann - auf Lanzen aufgespießt - rechts und links der Wege der Öffentlichkeit zur Abschreckung zu präsentieren. "Jeder soll jemanden kennen, den es schon mal erwischt hat" ist ja dann auch das zentrale Motto bei der Filesharer-Verfolgung. Finsterstes Mittelalter, wenn ihr mich fragt.
Zitat:
Zitat von Lilalaunebär
[...] RA Rasch hat 3 Jahre Zeit, den Schadensersatz durchzusetzen. Sie haben einige zusätzliche Anwälte eingestellt, um die ganzen Klagen vorzubereiten, sagte man meinem Anwalt. Und die Gerichte werden ihm Recht geben. Das Vorgehen der Musikindustrie ist grundsätzlich gerechtfertigt, [...]
Findest Du das Vorgehen tatsächlich gerechtfertigt? Ich nicht, ich finde es zum Kotzen, um es mal deutlich zu sagen. Erwischt und geschröpft werden nämlich keine Schwerverbrecher oder Dauersauger, sondern eher die unbedarften und ahnungslosen Menschen. User, die vergessen, ihren Incoming-Ordner ab und zu mal zu leeren, weil sie oft nicht einmal wissen, was das ist. Einige mehr oder weniger zufällig ausgewählte Verbraucher werden förmlich in den Ruin getrieben, nur um unter den Übriggebliebenen Furcht und Angst zu verbreiten. Was soll das? Musik ist eine "freundliche" Angelegenheit, die ich mit Wärme, emotionaler Ruhe, Entspannung usw. verbinde. Schon das Wort "Musikindustrie" führt bei mir aber zu exakt entgegengesetzten Gefühlen.
Es ist ja prinzipiell verständlich, wenn die Contentindustrie gegen illegale Downloads vorgeht, die Art und Weise kann ich persönlich jedoch nicht tolerieren. Es gibt ganz andere Möglichkeiten, den schwindenden Profiten entgegenzuwirken, da wird seitens der Musikindustrie viel zu wenig getan. Man ist einfach gierig und verwöhnt vom alten Dukatenscheisser "Schallplattenverkauf". Weshalb war denn AllofMP3 so erfolgreich? Warum macht man sich nicht darüber mal Gedanken? Nichts dergleichen, stattdessen Kontrolle, Kriminalisierung, Bestrafung.
Ich halte diese ganze schreckliche "Verklage-den-Kunden-Strategie" noch nicht einmal für sonderlich wirksam, um eine Verbesserung herbeizuführen, der Schuss könnte durchaus auch nach hinten losgehen. Immer mehr Menschen haben die herkömmliche Musikindustrie und ihre Erfüllungsgehilfen gründlich satt, Künstler suchen nach neuen, freieren Vertriebs- und Lizenzmodellen und haben keinen Bock mehr auf Knebelverträge bei den großen Majors. "Netlabels" ist hier das Zauberwort, ein Konzept mit Zukunft. Als Einstieg möchte ich mal auf jamendo verweisen, ein Portal, auf dem ausschließlich freie Musik unter der Creative Commons-Lizenz zum Download angeboten wird.
Hat einem die herkömmliche Musikindustrie auch erstmal den Spaß an der Musik gründlich versaut, dann können diese neuen Formen dabei helfen, die verlorene Freude wieder zurückzugewinnen. Es ist ja nicht strafbar, zum Konsumverzicht aufzurufen, deshalb mache ich das hiermit: Hört auf, euch Musik von den großen Labels zu kaufen! In meinen Augen ruinieren sie Menschen, behandeln ihre potentiellen Kunden schäbig, möchten sich nicht an geänderte Bedingungen anpassen. Sie sind teuer. Sie verkaufen schlechte Produkte.
Mein persönlicher Wunsch für das Jahr 2008: Jeder soll jemanden kennen, der ihm von den unerträglichen Machenschaften der Musikindustrie berichtet. Jeder soll jemanden kennen, der ihm Alternativen zeigt. Erst verklagt werden und dann wieder reumütig in den Hintern der Majors kriechen? Pah, wohl kaum! Schließlich haben wir unseren Stolz. Umso besser, dass sowohl Künstler als auch Verbraucher immer weniger auf diese kapitalistischen Gesäße angewiesen sind.
Unterstützt neue Vertriebs- und Lizenzmodelle, habt wieder Spaß an der Musik! Wartet nicht darauf, bis die Lobby der Musikindustrie den Gesetzgeber dazu bringt, mit dem 3. Korb der Urheberrechtsnovelle auch noch Web-Radio-Aufnahmen zu verbieten und zu kriminalisieren, macht euch vorher auf die Suche nach Alternativen, umso eher ist keiner mehr auf die Musikindustrie angewiesen, umso eher sind die Tage des geldgierigen Molochs gezählt.
Wenn überhaupt werden nämlich nur weitere Umsatzeinbrüche bei der Musikindustrie zur Einsicht führen. Die Anzahl der illegalen Downloads mag zurückgegangen sein, die Umsätze sind aber keineswegs gestiegen! Ganz im Gegenteil, die sind weiter rückläufig. Ich bin ziemlich sicher: daran wird sich auch so bald nicht viel ändern. Die können munter weiter klagen und vielleicht sogar die Anzahl der (messbaren) illegalen Downloads auf Null pressen. Dann werden sie sich verwundert anschauen und nicht begreifen, weshalb sie trotzdem keine neue finanzielle Blüte erleben.
Möglicherweise und hoffentlich ist die Musikindustrie, wie wir sie kennen, in 10 bis 15 Jahren völlig überflüssig. Wenn die Künstler dann auf andere Art und Weise ausreichend und gerecht vergütet werden können, dann kann man sich über den Tod der Musikindustrie nur freuen.
08.01.2008, 16:59
#
415
Zeltinger
Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 3
Hallo
Neues Urteil bzg Störerhaftung. Heise online. OLG Frankfurt AZ 11 W 58/07
Gruß an alle Mitstreiter
08.01.2008, 18:35
#
416
RA Dr. Alexander Wachs
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
Sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
2008 wird ein hartes Jahr für die Abmahnkanzleien. Das steht bereits jetzt fest. Nach dem Urteil des Amtsgericht Altona ( 316 C 127/07) nunmehr eine weitere diesmal obergerichtliche Schlappe.
Das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss (Az. 11 W 58/07) vom Dezember letzten Jahres festgestellt, dass die Störerhaftung nicht über Gebühr ausgedehnt werden darf:
„Die Klägerin hat aber auch nicht glaubhaft gemacht, dass der Beklagte in sonstiger Weise als Störer für die Urheberrechtsverletzung haftet. Zwar kann als Störer für eine Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt. Ein solcher Beitrag kann vom Beklagten dadurch geleistet worden sein, dass er dem Täter seinen Computer und damit den Zugang zum Internet zur Verfügung gestellt hat. Allerdings setzt die Haftung desjenigen, der selbst weder Täter noch Teilnehmer der Verletzung ist, voraus, dass er Prüfungspflichten verletzt hat. Andernfalls würde die Störerhaftung in nicht hinnehmbarer Weise auf Dritte erstreckt, die die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben […]“
Insbesondere - und hier gibt es einen Schulterschluss zu der Rechtsprechung des LG Mannheims - müssten Kinder nicht ohne Verdacht rund um die Uhr überwacht werden. Wörtlich heißt es:
„Nach dem oben Ausgeführten kann zwar nicht ausgeschlossen werden, sondern liegt es vielmehr nahe, dass sich eines der Familienmitglieder des Beklagten an dem streitgegenständlichen urheberrechtswidrigen Filesharing beteiligt hat. Da die Klägerin jedoch keine derartigen oder ähnlichen Rechtsverstöße vortragen kann, die vor dem 18.09.2006 mit Hilfe des Computers des Beklagten begangen wurden, traf den Beklagten bezüglich keines seiner Familienmitglieder eine Überwachungspflicht“
Diese Urteil ist wohl als echter Durchbruch zu bezeichnen. Während nämlich bisher lediglich das LG Mannheim die Störerhaftung beschränkt wissen wollte, geht das OLG Frankfurt sogar noch einen Schritt weiter, in dem es scheinbar sogar geringere Anforderungen an den Anschlussinhaber stellt.
Ebenso wichtig wie der Inhalt ist aber, dass endlich die „geografische Trennung“ (auf der einen Seite das LG Mannheim und auf der anderen Seite alle anderen Gerichte wie Köln, Hamburg, München, Frankfurt usw.) durchbrochen ist.
Sicherlich bleibt der Wehrmutstropfen, dass die Abmahnkanzleien nur einen Bogen um Frankfurt machen müssen und weiterhin bei den anderen Gerichten Ihre Ansprüche durchsetzen können, aber es wird nun für die Abmahnkanzleien deutlich schwerer, die Rechtsprechung des LG Mannheim als Mindermeinung zu verkaufen. Dass es bei den Amtsgerichten brodelt, hat bereits die Entscheidung des AG Altona gezeigt. Dies könnte der Beginn einer Kehrtwende in der Rechtsprechung sein.
Ich werde versuchen noch heute Abend etwas mehr über die genannten Urteilen auf meiner Internetpräsenz Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Home zu berichten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundliche Grüße aus der Hansestadt Hamburg wünscht
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
08.01.2008, 22:25
#
417
Baker
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Lila-schlechte-Launebär,
Du bist am 19.11.2007 zum zweiten mal hier in das Forum gekommen und hast geschrieben, daß man Rasch auf 1.500 bzw. 1.800 runterhandeln könne und das mit Anwaltskosten von 400,-- . Am 24.11.2007 hast Du dann Angelika44 ein paar Tips gegeben, indem Du ihr gesagt hast, wenn sie nachweise, daß ihr Kind minderjährig sei, könne sie statt der geforderten 4.000,-- nur 1.500,-- in Raten je 100,-- zahlen und eine UE könne sie selbst abgeben, dafür brauche sie keinen Anwalt.
Ich hatte ihr daraufhin erklärt, daß Deine Beratung für sie viel zu kompliziert sei und Ihr empfohlen, doch zu dem Anwalt zu gehen, den sie sich ausgesucht hatte, was Dich wiederum zu der Äußerung veranlaßte: Statt dessen empfiehlst Du (Baker) dauernd RA Solmecke.
Heute mußt Du erneut hier herumpoltern: Baker hört doch bitte endlich auf mit Deinen - zum Teil sehr falschen - Rechtsberatungen. Ich werde mir jetzt beim Boardbetreiber Deine IP besorgen und dem Einhalt gebieten. Dasselbe gilt für die Rechtsanwälte, die hier rechtswidrig Einzelfallwerbung machen. Das kann alles nicht wahr sein.
Vor lauter Angst vor Dir rät RA Morbitzer sodann schon all seinen Mandanten sämtliche Posts zu löschen, was TINA63 auch brav gemacht hat. Selbst ich habe meine Antwort an TINA63 gelöscht, weil die Antwort auf einmal ohne die Frage von ihr im Thread stand. Dabei hatte ich ihr nur gepostet, der Anwalt, den sie sich ausgesucht habe, sei gut, schnell und ideenreich.
Ob RA Morbitzer noch mehr Mandanten überzeugt hat, alles zu löschen, muß ich in Ruhe mal zurückverfolgen.
Jetzt steht noch Lotecs Post alleine da mit dem Zitat aus meinem gelöschten Text.
@ Lotec lösche ihn bitte auch noch!
Das Dumme ist nur, daß es diesen Thread bald nicht mehr gibt, wenn wir alle die Löschungen durchführen, die Du Dir vielleicht wünschst.
Willst Du das eigentlich wirklich?
Warum lobst Du statt dessen nicht einfach Deinen Anwalt hier auch mal? Die Leute suchen immer einem guten Anwalt der Rasch auf weniger als die Hälfte runterhandeln kann und ordentlichen Rat gibt und das für 400,-- . Das ist doch ein Top-Angebot!
Gruß Baker
09.01.2008, 08:57
#
418
niewiederinternet
Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
moin
@Lilalaunebär was soll das denn? es bleibt woll jeden selber überlassen ob er die tipps umsetzt.
die meisten ziehen selber ihr ding durch und holen sich hier nur ein paar info´s um zuwissen was es mit der abmahner-rei aufsicht hat.
ich stehe der sache auch kritisch gegenüber, aber hier leute mundtot zumachen finde ich mehr als für überzogen.
deine aussage "ich hol mir deine ip.... "! ist übel, da die leute ja schiesslich über eine geloggte ip adresse verdonnert worden sind.
also,ich würde keine drohnungen von mir geben,sondern meinen standpunkt darlegen und warten was kommt.
gruss
niewiederinternet
09.01.2008, 09:54
#
419
earligor
Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
Zitat:
Zitat von Baker
Hallo Lila-schlechte-Launebär,
Du bist am 19.11.2007 zum zweiten mal hier in das Forum gekommen und hast geschrieben, daß man Rasch auf 1.500 bzw. 1.800 runterhandeln könne und das mit Anwaltskosten von 400,-- . Am 24.11.2007 hast Du dann Angelika44 ein paar Tips gegeben, indem Du ihr gesagt hast, wenn sie nachweise, daß ihr Kind minderjährig sei, könne sie statt der geforderten 4.000,-- nur 1.500,-- in Raten je 100,-- zahlen und eine UE könne sie selbst abgeben, dafür brauche sie keinen Anwalt.
Ich hatte ihr daraufhin erklärt, daß Deine Beratung für sie viel zu kompliziert sei und Ihr empfohlen, doch zu dem Anwalt zu gehen, den sie sich ausgesucht hatte, was Dich wiederum zu der Äußerung veranlaßte: Statt dessen empfiehlst Du (Baker) dauernd RA Solmecke.
Heute mußt Du erneut hier herumpoltern: Baker hört doch bitte endlich auf mit Deinen - zum Teil sehr falschen - Rechtsberatungen. Ich werde mir jetzt beim Boardbetreiber Deine IP besorgen und dem Einhalt gebieten. Dasselbe gilt für die Rechtsanwälte, die hier rechtswidrig Einzelfallwerbung machen. Das kann alles nicht wahr sein.
Vor lauter Angst vor Dir rät RA Morbitzer sodann schon all seinen Mandanten sämtliche Posts zu löschen, was TINA63 auch brav gemacht hat. Selbst ich habe meine Antwort an TINA63 gelöscht, weil die Antwort auf einmal ohne die Frage von ihr im Thread stand. Dabei hatte ich ihr nur gepostet, der Anwalt, den sie sich ausgesucht habe, sei gut, schnell und ideenreich.
Ob RA Morbitzer noch mehr Mandanten überzeugt hat, alles zu löschen, muß ich in Ruhe mal zurückverfolgen.
Jetzt steht noch Lotecs Post alleine da mit dem Zitat aus meinem gelöschten Text.
@ Lotec lösche ihn bitte auch noch!
Das Dumme ist nur, daß es diesen Thread bald nicht mehr gibt, wenn wir alle die Löschungen durchführen, die Du Dir vielleicht wünschst.
Willst Du das eigentlich wirklich?
Warum lobst Du statt dessen nicht einfach Deinen Anwalt hier auch mal? Die Leute suchen immer einem guten Anwalt der Rasch auf weniger als die Hälfte runterhandeln kann und ordentlichen Rat gibt und das für 400,-- . Das ist doch ein Top-Angebot!
Gruß Baker
Oder gibst selber dieses "freie" Board, mit freier Meinungsäusserung .... blabla
aus dem wege. Musst ja nichts hier lesen.
MfG
09.01.2008, 15:06
#
420
jay1975
Registriert seit: 22.06.2007
Beiträge: 48
mir fällt da grade was Nettes ein:
Wie wäre es eigentlich, wenn der Internet-Provider den Nutzer unverzüglich von der Anforderung der IP-Adresse und den dazugehörigen Daten informiert?
Natürlich nur im Zuge des Vorwurfes der Urheberrechtsverletzung durch Tauschbörsennutzung?
Macht er sich damit strafbar???
Denn in so einem Falle wäre der Zeitgewinn zum Handeln enorm und Rasch hätte garnichts mehr zu tun.
Ist nur eine Idee, dem Wahnsinn hier Einhalt zu gebieten.