Wenn man sich mal Internet Radio Musik anhören und event. aufnehmen will ist das eine sehr gute Seite hier (soll keine Werbung jetzt sein): Hier klicken
Audacity ist ein schönes Programm zum mitschneiden und dann kann man die Lieder direkt in MP3 umwandeln.
Aber was ich ein wenig erschreckend finde:
Installiert auch mal "PC Inspector File Recovery" (z.B. von Chip.de).
Dann sucht mal nach Sachen die ihr mal gelöscht habt und die sich nicht mehr im Mülleimer befinden.
Ich bin fast erschrocken was da alles zum Vorschein gekommen ist. Schön mit Datum und Titel Bezeichnung. Und die Qualität ob man es wieder herstellen kann wird auch noch mit angegeben.
Will damit sagen:
Wer denkt, er könnte mal Besuch von den Kollegen in Grün (in manchen Bundesländern auch blau ) bekommen, der sollte mal seine Festplatte selber checken um zu sehen, was dort sich noch so alles eingenistet hat. Geg. die Platte formatieren und Partitionen ändern. OK, ich weiß nicht was für ein Aufwand betrieben wenn der PC mitgenommen wird. Ob der nur oberflächlich gescant wird oder ob Profiprogramme benutzt werden um gelöschte Dateien wieder herzu stellen.
Weiß das hier zufällig jemand wie die versuchen bei Mitnahme eines Rechners gelöschte Dateien wieder herzustellen und welchen Aufwand dann betrieben wird (sowas muss ja bestimmt auch vone iner Firma gemacht werden die Ahnung hat und diese sind ja nicht billig) ???
Gruß
PS: Herr Rasch sagt doch immer, dass er die Leute abschrecken will. Aber im Grunde kann er doch froh sein das gesaugt wird. Wenn nämlich nicht, dann würde er nicht so viel Kohle so einfach scheffeln und hätte auch keine 5 neuen Mitarbeiter mit ins Raschboot genommen. Also wurden doch quasi auch Arbeitsplätze geschaffen (Achtung Ironie
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21.10.2007, 12:28
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22
Lustiger Lurch
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 14
Mal noch so ne Frage:
Es gibt ja viele Leute im Forum die Beiträge schreiben das sie mal was gesaugt haben und jetzt denken, dass sie event. Post vom Kollegen Rasch und Co. bekommen könnten.
Hat so jemand wie der Rasch dann nicht die Möglichkeit, die IP desjenigen hier raus zu bekommen, dann irgendwie gesaugte Dateien (wo eine IP dahinter steht) mit dessen IP zu vergleichen und er hätte ihn dann ???
Ist sowas möglich ???
21.10.2007, 12:31
#
23
patmvrc
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
also ich weiß nicht was für aufwand betrieben wird. aber du kannst mit sicherheit davon ausgehn das sich den schon genauer angucken. denn jeder wird wohl nach diesen schreiben von rasch seine platte aus affekt sofort formatiert haben. also sind sie gezwungen sich die gelöschten sachen anzugucken. jedoch haftet man dann, soweit ich weiß, trotzdem nur für die sachen die auch angeklagt worden. es sei den es sind noch härtefälle wie kinderpornografie oder sowas drauf (was ich doch hoffe das KEINER von diesen netten leuten hier im forum hat). so war es ja auch in der usa bei der frau die diese unglaubliche rekordstrafe bekommen hat. sie haftete nur für die dateien für die sie angeklagt war.
jedoch rate ich jedem der mit einer hausdurchsuchung rechnen muss seine platte auszubauen und diese mit sämtlichen cds (seien es gebrannte filme oder musik) zu einem freund zum verwahren zu geben und sich eine kleine NEUE platte einzubauen. klar ist es dann offensichtlich aber man kann ungestört behaupten das die alte platte gefreckt ist und man sich jetzt eine übergangsplatte besorgt hat weil man sich in naher zukunft nen neuen pc oder sowas zulegen will. da bist du jedenfalls auf der sicheren seite
greetz ptmvrc
21.10.2007, 15:05
#
24
Lustiger Lurch
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 14
Ja, aber wenn man sich ne neue Platte einbaut dann muss man auch drauf achten was man dann später wieder löscht. Bringt ja nix wenn neue Platte drin ist und man sich ne Playlist (von gesaugten Liedern von einer externen Festplatte) zusammenstellt, die brennt und dann wieder in den Papierkorb schiebt.
Wann bekommt man eigentlich Besuch ??? Ab 1000 Lieder hatte ich mal irgendwo gelesen.
Ist da so richtig oder wurden schon Leute mit wenigern Dateien mit nem Blumenstrauß an der Haustür empfangen
21.10.2007, 16:34
#
25
Lustiger Lurch
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 14
Noch ein Nachtrag (nur zur Info):
Gelöschte Dateien sind nicht wirklich gelöscht, sondern werden vom Betriebssystem einfach ignoriert. Wenn der Anwender eine Datei löscht (hiermit ist nicht das Verschieben in den Windows Papierkorb gemeint), wird der erste Buchstabe eines Directory Eintrages mit einem speziellen Zeichen versehen (es ist E5 hexadezimal - d.h. 229 dezimal).
Weiter ist aber auch die Information über die Anordnung der Dateicluster beim Löschen entfernt worden. Das spielt insofern keine Rolle, wenn die Datei nicht fragmentiert war (d.h. die Cluster der Datei waren alle nacheinander abgespeichert).
Bei fragmentierten Festplatten (dies entsteht durch häufiges Löschen und Kopieren) sehen die Chancen für eine Wiederherstellung relativ schlecht aus.
21.10.2007, 17:06
#
26
patmvrc
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
ja das wenn du sachen löschst die niemals ganz von der platte sind ist hoff ich jedem klar.
ja wenn du dir ne neue platte einbaust solltest du auch schon drauf achten das du damit 0, nix illegales machst. das ist doch wohl klar. sosnt kannste dir das geld sparen.
mit den hausdurchsuchungen ist unterschiedlich.
kenn leute die mit 2000 dateien keine hatten. hängt hauptsächlich auch davon ab wieviel die örtliche polizei zu tun hat. da filesharing immernoch kein richtiges verbrechen ist wird das nicht so hoch priorisiert. jedoch kann man darauf nie zählen. geh auf nummer sicher und kauf dir ne kleine platte die du total legal hälst, dann ist doch alles super. ich hab mir auch eine gekauft, aber nicht gebraucht. werd sie über ebay weiter verticken. ist vollkommen unbenutzt. grade als ich sie mir gekauft hatte wurde das verfahren eingestellt und somit war die gefahr einer hausdurchsuchung weg.
21.10.2007, 18:24
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27
_Cracki_
Registriert seit: 31.07.2007
Beiträge: 8
Hallo Zusammen,
Vielleicht habe ich etwas nicht mitbekommen oder einfach nur ein Logik-Problem, aber wenn immer wieder gesagt wird, dass Downloaden (unabhängig vom P2P), Besitzen und natürlich Hören von mp3s rechtlich kein Problem ist, warum hat hier jeder Panik davor, dass etwas gefunden wird bei einer Durchsuchung? Wonach wird denn überhaupt gesucht? Ob man genanntes Objekt der Urheberrechtsverletzung besitzt? Der Besitz ist doch nicht strafbar oder hab ich da was falsch verstanden?
Was soll eine Durchsuchung überhaupt ergeben? Verdächtiger hat einen PC, Verdächtiger hat das Werk auf der Platte.
Aber was sagt das aus?
Irgendwie kann ich das nicht so 100%ig nachvollziehen.
Wenn ich 30000 mp3s auf einem Rechner habe von diversen Quellen wie zum Beispiel von meinen eigenen CDs, Vinylplatten (die schwarzen Dinger mit den Rillen ), Freunde die mir CDs geliehen haben, Musikmitschnitte aus dem Inet, Downloads jeglicher Art ohne es gleichzeitig anzubieten, etc. ist das denn nun illegal?
Wenn ich es richtig verstanden habe ist es nicht illegal, höchstens anrüchig bei so einer großen Anzahl, aber da es ja nicht verboten ist es downzuloaden, zu besitzen, zu sammeln und man das vielleicht schon seit 10 Jahren macht, muss man sich da graue Haare wachsen lassen?
Bitte korrigier mich jemand, wenn ich da etwas falsch verstanden habe oder wenn ich falsch liege.
Gruß,
C.
21.10.2007, 18:52
#
28
patmvrc
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
ich glaube bei der hausdurchsuchung wird nachgeguckt ob du die datein, die du angeboten hast auch auf dem rechner hast. also beweise. aber vllt werden auch deswegen nur wenige hausdurchsuchungen gemacht, weil es wenig sinn macht. ka weiß nicht wie die alle ticken
21.10.2007, 19:27
#
29
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
Das USA Urteil hat mit der Rechtslage in Deutschland wenig zu tun. Lediglich der Sachverhalt ist ähnlich, die Rechtsordnung der USA geht aber völlig andere Wege. Deshalb ist die Entscheidung hier auch nicht sehr interessant.
Bei der Diskussion hier wird die zivilrechtliche Seite mit der strafrechtlichen laufend vermischt. Das ist fatal.
Zivilrechtlich muss grundsätzlich der Verletzte beweisen, dass ein illegaler Upload stattgefunden hat, und zwar für jedes einzelne Musikstück. Dem Verletzten steht aber nur die IP zur Verfügung, einige herunter geladene Dateien auch noch. Die Strafanzeige kommt nur, weil der Verletzte selbst nicht an die Nutzerdaten zur IP herankommt. Schließlich muss der Verletzte noch darlegen und beweisen, wer genau die Daten zum Download bereit gestellt hat. Gelingt dies nicht, bleibt nur die Störerhaftung des Anschlussinhabers. Die reicht aber jedenfalls aus, um die Kosten der Abmahnung geltend zu machen.
Strafrechtlich muss die Staatsanwaltschaft ermitteln, wer genau welche Dateien in strafbarer Weise zum Download angeboten hat. Gelingt dies nicht, ist die Sache strafrechtlich gestorben. Anders als im Zivilrecht gibt es keine strafrechtliche Haftung des Anschlussinhabers als Mitstörer.
In der Regel läßt sich nicht mit der hinreichenden Sicherheit feststellen, wer Täter ist, soweit mindestens zwei Personen Zugriff auf den Anschluss haben.
Eine Hausdurchsuchung kann natürlich die gespeicherten Dateien beweissicher ans Tageslicht fördern. Im Zusammenwirken mit den zuvor vom Verletzten gesicherten Screenshots würde sich daraus für das Zivilverfahren ergeben, dass alle entdeckten Dateien Gegenstand einer Abmahnung wären. Dies würde den Streitwert deutlich erhöhen und damit die Kosten der Abmahnung.
Eine Hausdurchsuchung findet meist nur in schwereren Fällen statt, wenn also sehr viele Dateien vermutet werden, wenn der Täter einen eigenen Server für ein Angebot zum Download betreibt oder gar Dateien rechtswidrig gegen Entgelt an Dritte weiter gibt.
Eine Festplatte zu löschen bringt aus den genannten Gründen wenig. Es gab aber mal Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Tauschservern im letzten Jahr. Da haben wohl einige der Kandidaten mit verschlüsselter Festplatte gearbeitet. Mir ist nicht bekannt geworden, dass der Versuch einer Entschlüsselung funktioniert hätte.
Es ist überhaupt keine gute Idee, im Rahmen einer Hausdurchsuchung irgendwelche Angaben zur Sache zu machen. Noch weniger gut ist die Idee, eine Festplatte mit strafrechtlich relevantem Material auszubauen und einem Freund zur Aufbewahrung zu geben. Dieser Freund würde sich nämlich dann evtl. selbst strafbar machen.
Der Download ist noch legal, das Angebot an Dritte zum Download (also der sog. Upload) ist verboten. Man kann also eine Datei legal downloaden. Trotzdem darf man sie nicht Dritten zum Download anbieten.
Beispiel: wer legal eine CD erwirbt, darf sie trotzdem nicht Dritten im Internet zum download anbieten. Genauso ist es mit einem legal herunter geladenen Titel.
21.10.2007, 21:51
#
30
Baker
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
Hallo Lustiger Lurch,
Du hast oben so eine komische Frage gestellt:
Es gibt ja viele Leute im Forum Beiträge schreiben, daß sie mal was gesaugt haben und jetzt denken, dass sie eventuell Post vom Kollegen Rasch und Co. bekommen könnten.
Hat so jemand wie der Rasch nicht die Möglichkeit, die IP desjenigen hier raus zu bekommen, dann irgendwie gesaugte Dateien (wo eine IP dahinter steht) mit dessen IP zu vergleichen und er hätte ihn dann, ist so was möglich ?
Ich nehme die Antwort vorweg: Nein, es ist nicht möglich.
Rasch kann nur jemand scannen, wenn er mit demjenigen in Verbindung steht. Promedia lädt von Dir Dateien runter und saugt dabei nicht nur die Datei sondern auch Deine IP-Adresse. Der einzige, der Dich scannen kann, wären die Netzwelt-Leute. Aber die haben doch Deine Mailadresse vom Anmeldevorgang und brauchen niemanden zu scannen. Er kann Dich also gar nicht scannen.
Selbst wenn er einen Netzweltmitarbeiter bestechen würde und der Dich scannen würde, dann könnte er ja nicht gleichzeitig auf Deinen Rechner zugreifen und reinschauen. Er kann also auch nicht in Deinen Rechner eindringen.
Wenn er den bestochenen Netzweltmitarbeiter als Hacker ausbilden würde, der sich in fremde Rechner einhacken kann, ginge es dann, wirst Du fragen. Dann wüßte er zwar, daß Du mit der IP 163.234.564 unterwegs wärst und 200 mp3-Dateien auf Deinem Rechner hast, von denen er jeden Titel kennen würde, aber er wüßte doch nicht, ob Du auch die Dateien in Tauschbörsen jemals präsentiert hast. Da Dein Internetprovider Dir jeden Tag eine neue IP vergibt, könnte Rasch auch nicht durch Vergleichen der jetzigen IP mit anderen gespeicherten IP-Adressen herausfinden, ob Du jemals vorher in Tauschbörsen gewesen bist und gescannt wurdest.
Zusammenfassend will ich damit sagen, daß die Leute, die hier posten keine Angst zu haben brauchen, daß Rasch sie scannt oder hier wiedererkennt. Er kann Euch hier nichts anhaben!
Gruß Baker
21.10.2007, 22:04
#
31
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
ich sehe das ähnlich wie Baker. Es wäre allenfalls für strafrechtliche Ermittlungen denkbar, dass die Staatsanwaltschaft die IP und den Nutzer zu bestimmten Äußerungen ermittelt. Das ist aber wohl nur ein theoretischer Wert.
21.10.2007, 22:26
#
32
HIVE
Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 2
Also erstmal nochmal dank für die vielen nützlichen Informationen an alle hier.
Möchte hier auch noch Herrn RA Morbitzer empfehlen der hier wirklich kostenlos erste Hilfe leistet und auch anbietet "Geschädigte" zu vertreten (und das auch zu fairen Konditionen).
MFG und angenehme Nachtruhe.
22.10.2007, 08:49
#
33
Erfinderpferd
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
Zitat:
Zitat von Eikmeier
....
Der Download ist noch legal, das Angebot an Dritte zum Download (also der sog. Upload) ist verboten. Man kann also eine Datei legal downloaden.
Trotzdem darf man sie nicht Dritten ...... im Internet zum download anbieten. Genauso ist es mit einem legal herunter geladenen Titel.
Das heißt für alle, die es dennoch nicht bleiben lassen können:
1) "filesharing" nicht freigeben und peinlichst darauf achten in der Infozeile (z.B. Bearshare)
2) nie mehr als ein paar wenige Downloads im "freigegebenen Ordner" ansammeln. Dieser Ordner kann möglicherweise von anderen Tauschpartnern eingesehen werden.
3) den Upload-Button immer im Auge behalten und jeden Download-Versuch von Dritten manuell blockieren.
================================================== ==================================
Auf der Suche nach Hinweisen, wo die „Verluste“ der deutschen Musikindustrie wieder als „Gewinne“ auftauchen könnten, tauchte Interessantes zutage.
Ob da die international operierenden „Majors“ ab 2003 unbemerkt von der öffentlichen Diskussion etwas Produktion in das Ausland verlagert haben?
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Die Umsätze der deutschen Musikindustrie 2003-2005 betrugen im Mittel 1,75 Mrd € p.a. [ S. 11]
Die GEMA Gebühren für die deutschen Urheber hierfür betrugen ca. 0,12 Mrd €. (siehe „PHO VR“ (Vervielfältigungsrechte der Phonoindustrie) in GEMA-Jahresberichten 2004-2006. Aus abrechnungstechn. Gründen korrespondieren diese mit Einnahmen der deutschen Musikindustrie 2003-2005). [S. 29, S. 33, S. 34 ]
Vielsagend sind die Einnahmen der deutschen GEMA für die im Ausland verlegten deutschen „Künstlerwerke“. Sie stiegen kontinuierlich ab 2004 von 0,09 Mrd € auf 0,12 Mrd € in 2006 (siehe „Inkassomandate Verkaufsgebiet Ausland – zentrale Lizenzierung“ in GEMA -Jahresberichten 2004-2006).
Ich finde es bemerkenswert, daß es gelungen ist – bei gleichzeitiger Stagnation des deutschen Marktes – die Umsätze „deutscher Kunstwerke“ im Ausland 2003-2005 um ca. 0,4-0,5 Mrd € zu steigern. Ob sie als EU-Waren wieder in deutschen Verkaufsregalen landen?
22.10.2007, 21:28
#
34
Chefkruemmel
Gastposter
Hab am freitag einen brief von herrn rasch bekommen und mir jetzt nen anwalt genommen...
das ist glaube das einzige was man machen kann ... was draus wird ... abwarten
22.10.2007, 21:59
#
35
Baker
Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
(eine Antwort über die interne Mail an einen Freund)
Hallo xyzuvw,
Du hast ja eine Menge an Fragen.
Erst einmal das Wichtigste. Zu Deiner Angst vor einer Abmahnung muß ich mal was schreiben. Vergiß die Angst vorm bösen Mann. Das haben Dir Deine Eltern früher eingebleut. Wenn Du in Deinem künftigen Leben allen Problemen davon läufst, dann wird es nicht gut werden, Dein Leben. Man muß immer und bei allem, was man tut auch damit rechnen, daß mal was schief geht. Man kann sich nicht gegen alles ab- oder versichern und Versicherungen kosten über viele Jahre hinweg ein kleines Vermögen. Deshalb mußt Du jetzt Deine Angstphase überstehen. Die Wahrscheinlichkeit abgemahnt zu werden ist gering und ohne auch nur einen leisen Hinweis zu haben so eine Unterlassungserklärung abzugeben ist definitiv falsch.
So jetzt kommentiere ich in Deinen Text meine Antworten hinein und erläutere damit die Antworten zu Deinen Fragen.
Ja es gibt 2 Varianten, die nicht gleichzeitig zutreffen können. Entweder erfährst Du etwas von den Strafvollzugsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft), das entspricht Deiner Ziffer 1) oder Du bekommst direkt Post von Rasch, was Deiner Ziffer 2) entspricht.
1) Wenn man Besuch von der Polizei bekommt (und der Beamte sagt, daß der Besuch aus Anlaß einer Urheberrechtsverletzung erfolge) dann soll man dem Polizisten gegenüber jegliche Aussage verweigern. Wenn man danach gefragt wird, soll man nur sagen, wo der Rechner steht, damit die Polizisten nicht die ganze Wohnung durchwühlen müssen, um ihn zu finden. Danach, wenn sie weg sind soll man sich in Ruhe einen Anwalt raussuchen und Kontakt mit ihm aufnehmen. Der Anwalt sollte sich in Urheberrecht auskennen. Dann wird der Anwalt eine vorauseilender Unterlassungserklärung (UE) ausdrucken und unterschreiben lassen und mit einem Begleitbrief an die verschiedenen Rechteinhaberfirmen versenden. Mit dieser UE beugt man vor, dass Rasch einem später abmahnt im Auftrag der Musikindustrie und sein Honorar und Schadenersatz fordert. Man kommt Rasch quasi zuvor und mahnt sich selbst ab. Die Rechteinhaber haben dann, was sie wollen und man selbst darf 30 Jahre lang nicht mehr erwischt werden. Wenn doch noch ein Brief von Rasch kommen sollte, gibt man den dem Anwalt und der schreibt an Rasch: ätsch, ätsch, die UE ist schon seit ein paar Tagen bei den Auftraggebern von Dir, Du brauchst sie nicht noch einmal anzufordern, die Rechteinhaberfirmen haben nur vergessen, Dir Rasch Bescheid zu sagen, daß sie die Erklärung schon haben. Dumm gelaufen Herr Rasch jetzt haben Sie auch keinen Anspruch auf das schöne viele Honorar. Und den Schadenersatz müssen Sie einklagen, den zahlt den Rechteinhabern niemand. Eine solche Klage kann Rasch nicht einreichen und gewinnen, wenn man bei der Hausdurchsuchung von der Polizei nicht hemmungslos geplaudert hat. Also ist die Sache damit erledigt und man zahlt seinem Anwalt so rd. 350 bis 650,-- €. Der Spuk ist dann spätestens 3 Jahre, nachdem man erwicht wurde zum Jahresende vorbei, weil dann alle Forderungen verjähren. Es gibt aber noch Leute, die wollen vorher schriftlich eine Erklärung von den Rechteinhabern (daß diese auch wirklich nichts mehr fordern werden) und sind bereit dafür noch mal 500 - 600,-- € hinzublättern. Dann kann der Anwalt den Rechteinhabern eine vergleichsweise Einigung anbieten, in der diese schriftlich auf künftige Schadenersatzansprüche verzichten und dafür 300,-- € bekommen. Die restliche Summe bekommt der Anwalt für die Einfädelung des Deal´s. Das machen aber nur Leute, die Angst haben und die nichts vom deutschen Recht verstehen.
2) Wenn kein Besuch von der Polizei kam sondern nur irgendwann ein Brief von Rasch im Briefkasten liegt, dann sollte man sich einen Anwalt nehmen – die beiliegende UE der Anwälte beiseite legen und statt dessen eine vom Anwalt verfaßte UE unterschreiben, in der in etwa das selbe erklärt wird, wie in der Version von RA Solmecke die man runterladen kann. Im Begleitschreiben schreibt dann der Anwalt, daß die UE in der Form, wie Rasch sie geschickt hat nicht anerkannt werden kann und er deshalb von sich aus eine geänderte Erklärung beigefügt hat. Wenn man einen guten Anwalt hat, dann handelt er mit verschiedenen fadenscheinigen Argumenten (richtige Argumente gibt es manchmal nicht) die Summe, die Rasch fordert (z.B. 7.000,-- €) herunter auf 50 %. Dann zahlt man den verbliebenen Betrag von 3.500,-- € und seinen Anwalt mit 600,-- € und hat die ganze Sache für 4.100,-- € aus der Welt geschafft.
Diese zwei Fälle 1) und 2) gibt es.
Die UE gilt bei beiden für die nächsten 30 Jahre. Wenn man erneut erwischt wird (und die neue IP die einem der Provider an dem Tag des neuen Scann zugeteilt hatte muß nicht identisch mit der früheren gescannten IP von Rasch sein, lediglich der Anschlußinhaber muß die gleiche Person sein, die Rasch in seiner Datenbank findet) dann wird ein Betrag von rd. 5000 Euro pro Titel von Rasch gefordert.
2a) Es gibt noch einen dritten Fall; nämlich wenn man die UE, die bei Rasch´s Brief mit dabei liegt, einfach so ausfüllt und ihm unterschrieben zurückschickt. Dann gesteht man ihm gegenüber die Schuld ein und erklärt auch, mit der Zahlung der Gesamtsumme einverstanden zu sein. Damit hat man sich zur Zahlung der gesamten geforderten Summe von Rasch z.B. 7.000,-- € verpflichtet. Wenn man sie nicht zahlt, kommt der Gerichtsvollzieher sie bei einem holen.
Zu Deinen anderen Fragen, wie man die Tauschprogramme bedienen muß, damit man nicht gleichzeitig den Upload freigibt, kann ich Dir nicht detailliert Auskunft geben. Das können andere im Forum viel besser erklären. Ich habe im Forum von Dr. Eikmeier den tollen Hinweis auf diese Studie bekommen: heise online - US-Patentbehörde: Filesharing macht unbedarfte Nutzer zu Kriminellen
Sie ist aus den USA und beschreibt die Funktionsweise und Überrumpelungstaktik der Tauschprogramme. Ich habe sie mir mit einem Programm ins Deutsche übersetzt, weil mein Englisch nicht so gut ist, daß ich die Texte ohne Hilfe durchlesen kann.
Habe mal wieder eine Frage, weil für mich weiterhin Unklarheiten bestehen. Es heisst, dass Tauschbörsen an sich nicht illegal sind, ich mir also mitunter Musik herunterladen DARF. Legal bleibt das nach der jetzigen Gesetzeslage ja so lange, wie ich keine Files zum Upload freigebe. Jetzt heisst es wiederum, dass ich mir auch Musik von einem Freund in beliebigem Umfang auf meinen PC ziehen kann, solange diese rechtmäßig erworben wurde. ???
Jetzt höre ich allerdings heraus, dass es ja nicht Musik sein darf, die derjenige über Tauschbörsen, also entgeltlos, erworben hat - mit meiner Logik stehe ich da vor einem Widerspruch.
Kann ich nach beschlagnahmtem PC nun davon ausgehen, dass es niemanden interessiert, oder entsteht dann doch ein möglicher weiterer Schwerpunkt für die StA?
22.10.2007, 22:19
#
37
patmvrc
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
was ist eigentlich wenn mein dad anschluss inhaber war? dann gilt ja für ihn die UE. was ist wenn ich dann ausziehe und nen eigenen anschluss habe? gelten für mich diese 30 jahre auch?
22.10.2007, 22:41
#
38
Marco-TH
Registriert seit: 03.08.2007
Beiträge: 10
@patmvrc
gilt nur für Deinen Dad, den Anschlussinhaber und auch nur für den oder diejenigen, die alle eine UE abgegeben haben. Darfst also Deinen eigenen Anschluss missbrauchen - wenn Du das wirklich noch provozieren willst? Über SternTV wissen wir doch jetzt alle, wie wir legal mitschneiden, oder?
22.10.2007, 23:12
#
39
patmvrc
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
sicher sicher...aber falls ich mit jemand zusammen zieh und kinder haben werde....sowas kann IMMER passieren... kannst glauben das ich nurnoch webradio aufneheme
23.10.2007, 10:54
#
40
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 627
@Baker
Deinen langen beitrag will ich jetzt nicht zitieren, sonst schimpft der Kollege Morbitzer wieder mit mir.
Eine kurze Anmerkung zur Hausdurchsuchung habe ich jedoch: es ist dringend empfehlenswert, sofort einen Anwalt zu beauftragen, der dann auch sofort zur Durchsuchung kommt. Die Polizei ist zwar nicht verpflichtet, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen des Anwaltes zu warten. Nach meiner Erfahrung hier wird aber abgewartet, bis der Anwalt erscheint.
Warum ist das so wichtig?
Die Leute, die eine Durchsuchung veranstalten, sind da durchaus Profis. Schnell entlockt man dem Beschuldigten die ein oder andere Information in einer "informatorischen Befragung".
Der Beschuldigte kennt die Formalien nicht. Er kann zwar den Durchsuchungsbeschluß lesen, im Zweifel aber nicht richtig verstehen. Er weiß auch nicht, wer bei einer Durchsuchung was darf. Es soll durchaus Fälle geben, da kommen Mitarbeiter der ProMedia als "Sachverständige" mit ins Haus.
Das sind nur Beispiele. Nach einer Durchsuchung ist aber ohnehin mit der Notwendigkeit der Beauftragung eines Verteidigers für das weitere Verfahren zu rechnen, so dass man diesen auch sofort beauftragen kann, ohne mehrkosten befürchten zu müssen.