Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2

Alt 05.12.2009, 23:37   # 3001
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von InformationAge Beitrag anzeigen
Mein Posting sollte nur aussagen, dass ich mich halt erst informiert habe und dann für mich die Entscheidung "Anwalt, ja!" getroffen habe.
Ok, ich hatte Dich dbzgl. wohl nicht richtig verstanden.
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Alt 05.12.2009, 23:40   # 3002
InformationAge
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Ok, ich hatte Dich dbzgl. wohl nicht richtig verstanden.
Ich sag's gern nochmal deutlicher...ich hätt so gern die Eier, das ohne Anwalt und ohne Zahlung durchzuziehen..aber ich hab sie einfach nicht und meine Zeilen waren für alle, denen das leider auch so geht
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Alt 06.12.2009, 17:05   # 3003
Hilfeee
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Wer behauptet denn so einen Unsinn? Der Abmahner? Dann vergiss das mal gleich ganz schnell und lies zuerst Grundlagen für Neuabgemahnte mit besonderem Augenmerk auf "mod.UE".

danke Hab mich seit gestern abend damit beschäftigt. Also, ich hab so verstanden,dass wenn man die mod.UE wegschickt, kann man ruhig schlafen und weitere Briefe ignorieren, oder? Es scheint so zu sein, dass es sich um eine primitive Abzockerei handelt. Kann mich natürlich irren. Verstehe trotz alle Info nicht den ganzen Ablauf.
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Alt 06.12.2009, 17:15   # 3004
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Hilfeee Beitrag anzeigen
Verstehe trotz alle Info nicht den ganzen Ablauf.
Dann musst Du hier mehr lesen. Durch Abgabe einer mod.UE verschaffst Du Dir erst einmal ausreichend Zeit, Dich weiter zu informieren über Risiken und Nebenwirkungen möglicher weiterer Reaktionen und über den ganzen Ablauf, bis Du ihn verstanden hast.
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Alt 06.12.2009, 17:22   # 3005
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Hilfeee Beitrag anzeigen
. Also, ich hab so verstanden,dass wenn man die mod.UE wegschickt, kann man ruhig schlafen und weitere Briefe ignorieren, oder? Es scheint so zu sein, dass es sich um eine primitive Abzockerei handelt. Kann mich natürlich irren. Verstehe trotz alle Info nicht den ganzen Ablauf.
"ruhig schlafen" ist dehnbar.
Ganz ignorieren sollte man den weiteren Schriftverkehr auch nicht. Könnte ja sein, dass da plötzlich ein gerichtlicher Mahnbescheid dazwischen ist, auf den man schon reagieren sollte.
Auch ist diese Art der "Abzocke" nicht so primitiv wie es oft in Verbraucherforen beschrieben wird. (Katja G.)
Hier handelt es sich um eine Rechtsverletzung nach dem UrhGesetz und nicht um *blose* versteckte Kostenhinweise.
Ob die Abmahnung nun rechtens ist, sei dahingestellt. Zumindest muss entsprechend reagiert werden.
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Alt 06.12.2009, 17:25   # 3006
ulrich
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Zitat:
Zitat von Hilfeee Beitrag anzeigen
danke Verstehe trotz alle Info nicht den ganzen Ablauf.
Na dann ließ mal hier etwas: Abmahnungs-FAQ: Abmahnungs-FAQ Homepage
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Alt 06.12.2009, 17:35   # 3007
Hilfeee
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
"ruhig schlafen" ist dehnbar.
Ganz ignorieren sollte man den weiteren Schriftverkehr auch nicht. Könnte ja sein, dass da plötzlich ein gerichtlicher Mahnbescheid dazwischen ist, auf den man schon reagieren sollte.
Auch ist diese Art der "Abzocke" nicht so primitiv wie es oft in Verbraucherforen beschrieben wird. (Katja G.)
Hier handelt es sich um eine Rechtsverletzung nach dem UrhGesetz und nicht um *blose* versteckte Kostenhinweise.
Ob die Abmahnung nun rechtens ist, sei dahingestellt. Zumindest muss entsprechend reagiert werden.
Und was kann man dazu sagen: Filesharing: Nutzerdaten als Beweis nicht zulässig. Ist zwar von 2008 aber klingt ja ganz gut, oder?
Gab's überhaupt jmd, der die Sache zum Ende gebracht hat, ohne zu zahlen?
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Alt 06.12.2009, 17:46   # 3008
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Hilfeee Beitrag anzeigen
Gab's überhaupt jmd, der die Sache zum Ende gebracht hat, ohne zu zahlen?
Nach Abgabe einer mod.UE ist "die Sache" erst einmal zu Ende. Sollte sich der Abmahner dann doch nochmals melden, lohnt sich eine Reaktion in der Regel nur noch, wenn es sich um ein Schreiben vom Gericht handelt. Die Frage müsste also lauten: Gab es denn überhaupt irgendwen, der nach Abgabe einer mod.UE für eine Durchschnittsabmahnung mit einer 1200-Euro-Forderung für ein Album und Logdatum ab dem 1.9.2008 einen Mahnbescheid oder Klageschrift erhalten hat? Solche Fälle sind mir nicht bekannt.
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Alt 06.12.2009, 17:48   # 3009
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Hilfeee Beitrag anzeigen
Und was kann man dazu sagen: Filesharing: Nutzerdaten als Beweis nicht zulässig. Ist zwar von 2008 aber klingt ja ganz gut, oder?
Gab's überhaupt jmd, der die Sache zum Ende gebracht hat, ohne zu zahlen?
Das hat sich seit Sep.2008 -> UrhG Reform geändert. Irgendwie müssen ja die, deren Recht verletzt wurde, an den Rechtsverletzer zwecks Schadenersatzforderungen herantreten können. z.T. läuft es auch noch über die StA´s .

....ganz "ohne zu zahlen" ist mir nichts bekannt.
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Alt 06.12.2009, 18:58   # 3010
Knüppelklaus
 
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Beiträge: 282
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Das hat sich seit Sep.2008 -> UrhG Reform geändert.
Nicht nur das Gesetz hat sich geändert, vielmehr wurde die Entscheidung des LG Frankthal schon damals vom zuständigen OLG Zweibrücken aufgehoben.

@ Hilfeee
Du wirst hier auf die verschiedensten Meinungen treffen. Frank2009 antwortet immer - scheiß egal wie der Fall im Einzelnen liegt - mit, nach der mod. UE kann man alles ignorieren. Man soll warten bis was vom Gericht kommt.

Das ist sicherlich eine mögliche Vorgehensweise.

Von mir hört man eher immer, man sollte wenigstens mal verhandeln, denn nur dann weiß man, was außergerichtlich als Vergleich möglich gewesen wäre.

Shual hat mal die Kosten(Chancen eines Gerichtsverfahrens dargestellt:

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Zu Wichtigerm - Stresskostenberechnungen

(Gilt nur für Leute, die wegen eines Albums von einer Firma und nicht mehr abgemahnt wurde + eine "korrekte" modifizierte Unterlassungserklärung abgaben. Alle Werte wie üblich ohne Gewähr.)

Variante 1: Es werden nur Rechtsanwaltsgebühren aus einem "ausreichend hohen" Streitwert von 60 000€ eingeklagt.
Variante 1a: dto. jedoch realistischerer Streitwert 50 000€
Variante 2: Es kommt ein Schadensersatz in höhe von 300€ hinzu. Es werden realistische 150€ für Ermittlung + Auskunftsverfahren draufgepackt. Wird nur für Streitwert 50.000€ angegeben.
Variante 3: Extram-Schadensersatz 500€ + unhaltbar-Auskunftskosten 300€. Wird nur für Streitwert 50.000€ angegeben.

EndWert 1: Totalverlust - Erste Instanz
EndWert 2: dto. Zweite Instanz
EndWert 3: 50%-Vergleich
Alle Werte mit Berücksichtigung der jew. Vorsteuerabzugsfähigkeit, all inclusive.

Grundwert: Eine 1,3-GeschäftsGebühr VV2300 für eine Abmahnung aus einem Streitwert von 50.000€ beträgt 1.379,80€. (Die Angabe in der Abmahnung 1.479,90€ bezieht sich auf einen Streitwert von 60.000€).

Variante 1 - Endwert 1 = 2.293,58€
Variante 1 - Endwert 2 = 3.241,24€
Variante 1 - Endwert 3 = 1.663,63€

Variante 1a - Endwert 1 = 2.193,48€
Variante 1a - Endwert 2 = 3.141,14€
Variante 1a - Endwert 3 = 1.613,63€

Variante 2 - Endwert 1 = 2.820,77€
Variante 2 - Endwert 2 = 3.972,13€
Variante 2 - Endwert 3 = 2.036,25€

Variante 3 - Endwert 1 = 3.348,08€
Variante 3 - Endwert 2 = 4.703,13€
Variante 3 - Endwert 3 = 2.458,87€

Ohne etwaige Pauschal-Verträge, Sozialrabatte mit eingenen Anwälten, aber auch exclusive Fahrtkosten und Abwesenheitspauschalen. Sonderverschiebungen möglich.

Wir lernen:

- Der aussergerichtliche Vergleich ist immer besser als der gerichtliche Vergleich, der immer besser ist als ein negatives Urteil und der ist immer besser als ein Verlust incl. der zweiten Instanz.

- Der aussergerichtliche Vergleich ist iÜ "oftmals" auch nach Eintreffen der Klageschrift möglich. Hierüber informieren Sie entsprechend qualifizierte (Fach)-Anwälte.

- In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist stets zu beachten, dass den deutschen Gerichten die Verpflichtung auferlegt ist auch im Gerichtsverfahren die Möglichkeit eines gerichtlichen Vergleichsangebots vorzubringen. Diesem müssen aber beide Seiten zustimmen. Abmahnkanzleien gelten als stets "vergleichsbereit", was natürlich keine immer gültige Regel ist, sondern nur ein Erfahrenwert. Insofern ist bei ausichtsreichen Fällen, oder dem entsprechenden Vermögen ein Gerichtsgang nicht per se abzulehnen, wenn man schon nicht gleich vergleicht 800€ mit oder ohne Anwalt sind die Hälfte eines gerichtlichen Vergleichs, aber dann kann man auch nie erfahren, ob man nicht doch gewonnen hätte.

Was macht der illegale und dubiose Rechtsberater stets?
1. Fälle ohne Aussicht haben in Gerichtssäälen nischt zu suchen. Ab zu RA He... ähm... zum Vergleichsanwalt. Sofort versuchen noch vor der Verhandlung mit einem Vergleich auszuscheiden.
2. Fälle mit Aussicht müssen a) auf die Vergleichkosten hingewiesen werden und die realistische Chancenmöglichkeit taxiert werden. Das ist jedoch unmöglich. Denn man kennt oftmals die Richter gar nicht, denen man (als Zuschauer) gegen über sitzt. (Manche ... mittlerweile schon.)
3. Fälle mit sehr großer Erfolgssaussicht sind *at all costs* zu gewinnen. Das schließt Hausanwälte, Amateure, sonstige Typen aus, die gar nichts können. Aber zum seeeehr guten Anwalt und gearbeitet das es kracht.

Viele Fälle scheiden auch beim illegalen und dubiosen Rechtsberater daher schon frühzeitig aus (75%). 12,5% vergleichen. 12,5% gewinnen. Verloren hat der nämliche illegale und dubiose Rechtsberater noch keins. Angaben für 2009 und nur Filesharing-Direkt. In anderen Verfahrensarten erzielt man gemeinhin bessere Quoten.
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Alt 06.12.2009, 19:36   # 3011
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
...
Frank2009 antwortet immer - scheiß egal wie der Fall im Einzelnen liegt - mit, nach der mod. UE kann man alles ignorieren.
...
Von mir hört man eher immer, man sollte wenigstens mal verhandeln, denn nur dann weiß man, was außergerichtlich als Vergleich möglich gewesen wäre.
Das gefällt mir sehr gut. Besser hätte ich es kaum formulieren können.

@hilfeee,

Ergänzend nur:
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man mit dubiosen Abmahnern/Firmen/Personen keine Verhandlungen führen sollte, erst recht nicht so kurz vor Weihnachten. Sollte wider Erwarten der Unwahrscheinlichste aller Fälle eintreten und der Abmahner sich trauen, für eine Filesharingabmahnung zu einem Musikalbum angeblich entstandene Aufwendungen in Höhe von 1200 Euro einzuklagen, so möchte ich die entsprechende Klageschrift zum Einen erst einmal Schwarz auf Weiss sehen, zum Anderen könnte man dann immer noch einen nicht kostenlosen Anwalt beauftragen, so es einem sinnvoll und/oder notwendig erscheinen würde. Und wenn schon einen Anwalt, so bin ich der Meinung, dass man ihn nicht in der Ferne suchen sollte, sondern in der Nähe des eigenen Wohnortes.

Und was die obige Kostenrechnung von Shual angeht, so ist die rein theoretischer Natur. In der Praxis kann es z.B. auch wie folgt laufen: Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Und das wissen die betreffenden Abmahner offensichtlich nur zu genau.
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Alt 07.12.2009, 01:29   # 3012
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
In der Praxis kann es z.B. auch wie folgt laufen
Nein.

Dort klagt kein Abmahner mehr. "Abmahnerfreier Gerichtsstand"

-----Doppelpost zusammengeführt am 7.12.2009 um 01:52:24-----

Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Ich dachte damit wäre die Diskussion vorbei. Weiß gerade eh nicht worüber Du diskutieren willst.
Da dieses Urteil im Frankfurter Adlersturzflug über die Weiten der verschiedenen Theorien zu "Vertragsstrafen", "Unterlassungsverpflichtungen" flog (und dabei eine Crashlandung nach der anderen produzierte) sollte man die Gelegenheit schon nutzen.

Erfahrungsgemäß tauchen solche "Kritzel-UEs" nämlich besonders verstärkt am Ende der Verjährungsfrist erst auf. Und wenn Du alleine die hier vorgenommenen Meldungen "Habe 'RSV-UE' abgegeben" nimmst dann wabern vielleicht 50 000 UEs der unbestimmten Art in Deutschland rum.

Und noch Vieles mehr... zudem neigen die Freunde von der Abmahnerseite dazu sowas wie das Urteil gerne als Textbaustein zu verwerten. Also... das Thema ist noch nicht abgeschlossen.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2009, 14:37   # 3013
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Erfahrungsgemäß tauchen solche "Kritzel-UEs" nämlich besonders verstärkt am Ende der Verjährungsfrist erst auf.
Wie darf man das denn verstehn?
Du willst doch jetzt nicht ernsthaft behaupten, dass der Abmahner am Ende der Verjährigsfrist (also nach ca. 3 Jahren) noch Unterlassungsansprüche geltend machen will aufgrund einer evtl. fehlerhaften UE?
  Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2009, 07:32   # 3014
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Wie darf man das denn verstehn?
Du willst doch jetzt nicht ernsthaft behaupten, dass der Abmahner am Ende der Verjährigsfrist (also nach ca. 3 Jahren) noch Unterlassungsansprüche geltend machen will aufgrund einer evtl. fehlerhaften UE?
Selbstverständlich. Kritzel-UEs führen in der Regel zum Status: "Gegen den Vorwurf kann man sich nicht mehr verteidigen." (Könnte einer der Gründe für den Frankfurter Widerkläger sein.)

Da allerdings die modUE-Zeit erst nächstes Jahr zum ersten Mal verjährt wird man ein statistisches Auge erst dann darauf haben können.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2009, 07:58   # 3015
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Selbstverständlich. Kritzel-UEs führen in der Regel zum Status: "Gegen den Vorwurf kann man sich nicht mehr verteidigen."
Bezüglich der Kostenklage geb ich dir Recht, aber die Unterlassungsgeschichte is ja dann wohl vom Tisch.

Zitat:
(Könnte einer der Gründe für den Frankfurter Widerkläger sein.)
Also den Kamikaze-Flug versteh wer will.....
Ist mMn nicht auf die Kostenklage-Fälle übertragbar, da es hier eben in erster Linie um den Unterlassungsanspruch ging. Und brauchbare allgemeingültige Aussagen liefert das Urteil auch nicht wirklich
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Alt 08.12.2009, 11:54   # 3016
Alanis
 
Benutzerbild von Alanis
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Da allerdings die modUE-Zeit erst nächstes Jahr zum ersten Mal verjährt wird man ein statistisches Auge erst dann darauf haben können.
Ist eigentlich in etwa bekannt, wie viele Fälle mit Ablauf des aktuellen Jahres verjähren werden?

Das wäre sehr aufbauend zu erfahren, denn es würde zeigen, dass modUE + Aussitzen eine funktionierende Möglichkeit sein kann, auf Abmahnungen zu reagieren.
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Alt 08.12.2009, 12:09   # 3017
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Stupendous Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich hat der gute Jan nicht mal mehr die Rechte am selbst erstellten Werk.
Das ist anzunehmen. "Die Rechte" an einem Musikwerk ist ohnehin eine sehr diffuse Formulierung. Es gibt da verschiedene Rechte. Rechte am Text, rechte des Komponisten der Musik beispielsweise.

Geltend gemacht werden in der Regel die Rechte des Tonträgerherstellers. Das ist - vereinfacht gesagt - derjenige, der eine CD "ins Leben ruft". Ein Interpret, Texter oder Komponist ist eher selten Tonträgerhersteller.

-----Doppelpost zusammengeführt am 8.12.2009 um 12:10:25-----

Zitat:
Zitat von Alanis Beitrag anzeigen
Ist eigentlich in etwa bekannt, wie viele Fälle mit Ablauf des aktuellen Jahres verjähren werden?
Nein. Woher sollte dieses Wissen kommen? Da müsste man schon Einblick in den Fistenkalender der Kanzlei Rasch haben.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
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Flugpaten gesucht
  Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2009, 12:28   # 3018
Alanis
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen

Nein. Woher sollte dieses Wissen kommen? Da müsste man schon Einblick in den Fistenkalender der Kanzlei Rasch haben.
Na vielleicht aus den hier geführten Abmahnstatistiken. So in etwa

Abmahnungen in 2005
abzüglich Fälle die erledigt wurden (Zahlung, Klage)
abzüglich Fälle, in denen Verjährungshemmung stattgefunden hat

= Fälle, die am 01.01.2010 verjähren werden.

Ich will ja gar keine genaue Zahl, das weiss natürlich niemand. Aber irgend eine Schätzung wäre hilfreich.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2009, 13:27   # 3019
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Alanis Beitrag anzeigen
Na vielleicht aus den hier geführten Abmahnstatistiken. So in etwa

Abmahnungen in 2005
abzüglich Fälle die erledigt wurden (Zahlung, Klage)
abzüglich Fälle, in denen Verjährungshemmung stattgefunden hat

= Fälle, die am 01.01.2010 verjähren werden.

Ich will ja gar keine genaue Zahl, das weiss natürlich niemand. Aber irgend eine Schätzung wäre hilfreich.
Das ist doch unter dem Strich Fischen im Trüben, weil die Zahlenwerke für eine nutzbringende Statistik nicht zur Verfügung stehen. Aber wenns Dich dann beruhigt, warum nicht.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
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Alt 08.12.2009, 13:40   # 3020
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Alanis Beitrag anzeigen
Fälle, die am 01.01.2010 verjähren werden.

Ich will ja gar keine genaue Zahl, das weiss natürlich niemand. Aber irgend eine Schätzung wäre hilfreich.
Das ist doch unter dem Strich Fischen im Trüben, weil die Zahlenwerke für eine nutzbringende Statistik nicht zur Verfügung stehen. Aber wenns Dich dann beruhigt, warum nicht.
Klar, sowas gibt es - allerdings nicht für Rasch, da erst im Verlauf dieses Jahres intern in die Statistik aufgenommen wurde.
Mit einer Veröffentlichung ist jedoch nicht vor Ende Jan. 2010 zu rechnen, da ein Mahnbescheid auch noch am 30.12.2009 beantragt werden kann und damit erst im Jan. 2010 zugestellt würde.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:34 # --
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