| | # 283 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| hallo, habe heute entdeckt, dass es einen Sportwagenhersteller namens "Lotec" gibt. Also bevor jetzt der Abmahnwahnsinn von vorne beginnt, Frage an Administrator- kannst Du bitte den Nicknamen ändern, sodass der Neue auch in älteren Beiträgen erscheint? http://www.netzwelt.de/news/71543-ab...utzername.html |
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| | # 284 |
| Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 2
| Die UE sollte man nicht in dieser Form unterschreiben!!! Für mehr Info's kann man auch im Netz vieles nachlesen. In jedem Falle sollte man ein Anwalt für Informationsrecht einschalten, meist übernimmt die Rechtschutzversicherung die ersten Beratungskosten, die von Versicherungen zwar unterschiedlich ausfallen, meist aber reichen. Zahlen muss man in jedem Fall etwas, meist nicht in der Höhe wie es von Rasch vorgegeben. Allein kommt man dort nicht heraus!! Home* - musiktausch-recht.de das ist der Link den wir benutzt haben, um Kontakt aufzunehmen, da wir in der Nähe von Düsseldorf wohnen. Bitte denkt daran, ihr kommt so nicht drumherum ohne einen Anwalt einzuschalten!! Anmerkung noch: Es ist bekannt, dass grad vor Weihnachten Herr Rasch sich bedient und diese Massenbriefe rausschleudert. U.a. auch Hochkonjunktur für die Anwälte, die sich dann damit befassen müssen. Wir haben morgen Termin beim RA, sofern weiteres sich ergibt, werde ich es hier posten |
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| | # 285 | |
| Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 18
| Zitat:
Anwalt und das beste daraus machen! CU | |
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| | # 287 |
| Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
| moin @tweenee das mit der hochkonjunktur klingt logisch, da nächste jahr die staatsanwalt sich um den dreck nicht mehr kümmern muss. das heist viele staatanwälte werden dennen was husten und sagen mach mach mal alleine und das kostet den abmahner kohle um an die adressen zu kommen,die werden dann schon etwas penibler ihre melk-kühe aussuchen. schönen advent wünsch euch niewiederinternet |
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| | # 289 | |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| Zitat:
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| | # 290 |
| Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
| moin wer nicht muss, muss nicht! die staatsanwälte haben woll besseres zutun. klar! werden es die abmahner weiter über die staatsanwalt versuchen, doch die brauchen es nicht. da das abmahnwesen ein reines wirtschafts unternehmen ist, werden die sich schon genauer überlegen ob sich der eine oder andere abmahnbrief überhaupt lohnt. bei mir am briefkasten steht:" bitte keine werbung" für die staatanwalt könnte das dernn so heissen:"bitte keine abmahn-fälle"! schönen advent wünscht euch niewiederinternet |
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| | # 291 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| ich hab zwar so schnell nicht gloßartig viel darüber gefunden, aber das neue Gesetzentwurf sieht doch vor, dass die Provider die Auskunt direkt an Plattenfirmen liefern können werden, also ohne Umweg über die Staatsanwaltschaften, oder irre ich mich? |
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| | # 292 |
| Registriert seit: 11.12.2007
Beiträge: 2
| Besuch beim RA ergab: - die UE nicht so unterschreiben wie es geschickt wurde. - eine UE sollte man unterschreiben, den der RA vorfertigt. - dass eine Strafe gezahlt werden muss, ist klar, aber sie geben sich mit weniger zufrieden, wenn man nachweisen kann, dass die finanzielle Lage es nicht zulässt, Raten werden oft zugelassen. - viele WLAN können angezapft werden, auch wenn der eigene PC nicht an ist, aber man ist mit seiner IP haftbar. - nachwievor ist es wichtig einen RA einzuschalten, der sich mit dieser Sache auskennt. Gruss twee |
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| | # 293 | |
| Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
| Zitat:
yep! aber wie gesagt, bis jetzt hat die staatanwalt dies für die erledigt und das auf kosten der steuerzahler. wenn die staatsanwalt dies dann ablehnt,müssen die abmahner und rechtinhaber aus eigener tasche arbeiten,das riskio für die liegt höher verluste zu machen. schönen advent wünscht euch niewiederinternet | |
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| | # 294 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo niewiederinternet und Lotec, Ihr seid nun schon ein paar Tagen lang dabei, die Leser des Forums mit Euren Meinungsäußerungen zu bombardieren, ohne auch nur ein einziges Zitat oder eine Quelle anzugeben, worauf Ihr Eure Meinung oder Einschätzung stützt, deshalb will ich mal etwas zu Eurem Monolog beitragen. In dem verfassungswidrigen neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung steht lediglich drin, daß Verbindungsdaten von Telefonverbindungen ab Januar 2008 und von e-mail und Internetverbindungen ab Januar 2009 für die Dauer eines halben Jahres zu speichern sind. Die Gründe, wann die Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutzbehörden an die Daten rankönnen sind in § 113b angegeben mit: 1. zur Verfolgung von Straftaten, 2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder 3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden der Länder und des BND sowie des MAD Eine gute Informationsübersicht darüber, warum das Gesetz verfassungswidrig ist und von einer Vielzahl engagierter Leute in Deutschland angegriffen wird findet man hier: ver.di: Vorratsdatenspeicherung von Internetdaten ab 2008 heise online - Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat sorgt weiter für Unmut http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeits...tenspeicherung Wenn Ihr Euch der Klage beim Bundesverfassungsgericht anschließen wollt, könnt Ihr das hier tun: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Startseite Die Unterstützung der Aktion ist für Euch kostenlos. Ich habe es auch getan und finde, jeder Bürger, der noch was auf sich hält, sollte da mitmachen. Die Gründe findet Ihr in dem offenen Brief des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung an den Bundespräsident Horst Köhler, den Ihr hier nachlesen könnt: http://wiki.vorratsdatenspeicherung....2007-12-01.pdf Zugriff auf die gespeicherten Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen sie in der Regel einen Richterbeschluß. So und wenn jetzt einer mitdiskutieren will, dann bitte keine Sprüche sondern Fakten (wo steht was!) Gruß Baker |
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| | # 295 |
| Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 92
| moin @baker ich tue das nur ungern aber ein jurist denk anscheint genau so wie ich hier der link Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Medienrecht, Erbrecht, Forderungseinziehung hätte nicht gedacht das wachs so denkt Oo ob dir meine denk-schreibweise nicht gefällt ist deine sache,ich werde weiter so schreiben wie ich es für richtig halte. schönen advent wünsch euch niewiederinternet |
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| | # 296 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo niewiederinternet, leider hast Du da was verwechselt. Der Jurist denkt und Du verweist auf ihn, ihr denkt nicht etwa beide das gleiche. Ich werde mal Dr. Wachs fragen, wie er seinen Betitrag auf seiner Homepage gemeint hat; denn trotz Deines Hinweises komme ich noch nicht dahinter, was er damit sagen will. Vielleicht muß ich auch noch mal seine früheren Beiträge im Forum lesen um es zu verstehen. Erst mal danke für die Quellenangabe niewiederinternet, jetzt kann ich wenigstens weiter nach dem Grund Deiner Bemerkungen suchen und vielleicht irgendwann auch den Hintergrund verstehen. Gruß Baker |
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| | # 297 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Die Sache mit den Auskunfstansprüchen dürfte auf die Kosten der Auskunft hinauslaufen. Im Moment trägt die Kosten die StA und teilt das Ergebnis dem Verletzten mit. Nehmen wir an, der zukünftige Auskunftsanspruch gegen den Provider wäre ebenfalls kostenpflichtig, dann müßte diese Kosten der Verletzte tragen. Bei 1000 Abmahnungen und Auskunftskosten von 35,00 pro Fall wären das 35.000,00 , die vorgelegt werden müssen. Daraus entnimmt der Kollege Wachs die Vermutung - mehr ist es an dieser Stelle nicht, dass die Anzahl der Abmahnungen zurück gehen könnte. Es kann aber genauso gut sein, dass die Finanzierung der neuen Abmahnungen durch die Zahlungen der vorhergehenden getragen wird. Schließlich wird man die Kosten vom Verletzer auch zurück fordern. Es kann auch sein, dass der Weg der Strafanzeige weiter beschritten wird, denn eine Straftat liegt ja vor. Und allein der Hinweis auf die Möglichkeit der Auskunftsbeschaffung auf anderem Wege ist letztlich für die Behandlung der Strafanzeige und des Ermittlungsverfahrens nicht entscheidend. Wie es sich letztlich entwickeln wird, ist ungewiss und mit hinreichender Sicherheit wohl nicht zu prognostizieren. Warten wir´s ab. |
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| | # 298 |
| Gastposter | Hallo liebe Netzwelt-Community, habe nun ebenfalls einen Brief bekommen in dem mir vorgeworfen wird illegales Filesharing betrieben zu haben. Ich habe vor das Schreiben einfach komplett zu ignorieren, inklusive eventueller Nachfolgeschreiben. Da es sich nur um eine Datei handelt wird ja sicherlich keine Staatsanwaltschaft deswegen ein Faß aufmachen und ohne gerichtliche Beschlüsse können die mir ja nichts. Oder seh ich das falsch? |
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| | # 299 |
| Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 545
| Hallo Equalize, leider siehst Du da etwas falsch. Wenn Du geschrieben hättest: Ich habe die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung so abgeändert, daß ein Schuldanerkenntnis von meiner Seite nicht mehr daraus hervorgeht, dann habe ich die an den Abmahnanwalt geschickt und dabei geschrieben, wenn er mehr will, soll er es sich gerichtlich einklagen", dann hätte ich gesagt, der Mann hat aber Mut und er ist nicht gerade auf dem falschen Weg. Da Du das aber nicht geschrieben hast, habe ich hier mal ein paar Link´s rausgesucht, die Dir aufzeigen sollen, was Dir so blühen kann: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 Lese auch den nachfolgenden Text ab dem 4. Absatz: Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 1 Wenn Du daraufhin Fragen hast, dann frag uns hier bitte, wir helfen Dir gerne. Du mußt aber ein klein wenig mehr an Informationen rüberbringen (z.B wieso meinst Du, es ginge nur um eine Datei, welche Anwaltskanzlei hat Dich abgemahnt, was für einen Betrag haben die gefordert, hast Du vorher was von der Polizei gehört, wie lange ist die Frist für die Rücksendung der erklärung schon überschritten). Gruß Baker |
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| | # 300 | |
| Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 30
| Zitat:
Es ist keine Strafe, sondern ein Angebot der Raubanwälte. Du finanzierst damit die nächste Leasingrate für den Porsche des Herrn R. Falls du nicht selbst als Täter in Frage kommst, bist du nur für deine IP als Störer "haftbar", wenn die Gegenseite dir nachweisen kann, dass du deine Prüfungs- und Sorgfaltspflichten verletzt hast. Dafür müssen sie einen Zivilprozess anstrengen, was für sie auch erstmal mit gehörigem Aufwand verbunden ist. Wenn ich Anwalt wäre, würde ich meinen Mandanten auch raten, einen Teilbetrag oder Ratenzahlung auszuhandeln. Es ist der Weg des geringsten Widerstandes, beide Anwälte verdienen ihr Geld und der Mandant kann dem Anwalt nicht an die Karre fahren, wenn der Zivilprozess doch verloren wird. Also für alle, die als "Täter" nicht in Frage kommen und auch gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gegenseite nichts zugegeben haben: Zeigt ein bisschen "A.... in der Hose", gebt eine modifizierte Unterlassungserklärung (u.U. mit Hilfe eines spezialisierten Anwaltes) ab. Spart das Geld, fahrt dafür mit eurer Familie in den Urlaub oder kauft euch etwas schönes (bitte keine CD oder DVD). Das ist keine Beratung, nur meine persönliche Meinung. | |
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