| | # 2907 | |
| Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 2
| Zitat:
Aus der Antwort werde ich aber trotzdem nicht schlau...Auf meinem "Schuldenkonto" stehen nun schon 1.650,- und ich laufe Gefahr bei mehreren ignorierten Mahnungen irgendwann mal ein Gerichtsverfahren am Hals zu haben. Und das dürfte wohl teurer werden. Also nochmal konkreter meine Frage: Was erhofft sich hier jeder wie sein Fall ausgeht? Verfahren eingestellt? Verjährung? Hat jemand nach ignorieren (nach UE) schon ein "positives Erlebnis" gehabt? Gruß Tom | |
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| | # 2908 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Da gibt es nix zu hoffen. Nach Abgabe einer mod.UE ist ein Fall erstmal erledigt. Sollte noch etwas kommen, wird man darauf gegebenenfalls noch reagieren, oder auch nicht. Das hat weniger etwas mit Verjährung zu tun, als mit Vernunft. |
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| | # 2909 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Wenn sich da die Abmahungen einer Kanzlei stapeln... sollte man schon mal drüber nachdenken, wie man sich ggfs. verteidigen möchte und ob das überhaupt Sinn macht. In der Tendenz ist aber ein später Vergrleich, oder gar gerichtlicher Vergleich ein überschaubares Risiko, das man sich doch einfach mal durchrechnen sollte. -----Doppelpost zusammengeführt am 29.11.2009 um 14:20:51----- Einfach mal Streitwert aus der Abmahnung angeben (beide natürlich, auch wenn sie gleich wären) und den jeweiligen Schadensersatz, der gefordert wird. Ich rechne dann mal die Möglichkeiten, dies gibt aus.(Heute Nacht, nicht jetzt.)
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 2911 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Für mich ein ökonomisches Problem. Was soll ich für 300 Verfahren "ungewissen Ausgangs" mit eventuell Drauflegecharackter Kapazitäten bündeln, wenn ich in der Zeit 10 000 bezahlte Abmahnungen schreiben kann? Wieso soll ich mir 4,5Mio durch die Lappen gehen lassen? Ich kann natürlich auch noch ein Dutzend freier Anwälte zusätzlich einbinden, aber denen kann ich ja nicht mehr zahlen, als sie verdienen dürfen. Usw... So einfach rechnet sich das nicht.
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| | # 2912 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Das ist sogar mir klar, weshalb ich auch die Klagefreudigkeit seitens Rasch mit "vernachlässigbar gering" bewerte, zumindest soweit es sich um Bagatellfälle ausserhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt (z.B. wegen eines Musikalbums). Das Verlustrisiko für Rasch scheint mir hier ausserdem besonders hoch zu sein. |
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| | # 2913 | |
| Registriert seit: 28.11.2009
Beiträge: 19
| Zitat:
Ist aber egal für Rasch, ob Dein WLAN Verbindung verschlüsselt war oder nicht, ob Deine Tochter oder Dein Nachbar etwas heruntergeaden hat. Deine IP Adresse ist da. fertig, aus. | |
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| | # 2914 |
| Registriert seit: 29.11.2009
Beiträge: 7
| Hallo, ich (bzw meine Mutter) habe diese Tage auch einen Brief von der Kanzlei Rasch erhalten. Habe mich dann direkt ein wenig informiert auch hier was mir auch sehr geholfen hat. Habe jetzt erstmal nur noch eine Frage da ich erst etwas panisch reagiert habe. Habe ich versucht mit einigen Anwälten Kontakt aufzunehmen u.a. zu *********. Dem ich auch meine Unterlagen (nur Kopie der Abmahnung) schon habe zukommen lassen und auch einmal telefoniert. Jetzt stellt sich mir die Frage solange meine Mutter keine Vollmacht o.ä. unterschrieben hat entstehen seinerseits keine Forderungen gegenüber uns? |
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| | # 2915 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 29.11.2009 um 15:56:57----- Zitat:
I Wann ensteht eine Gebühr? Das AG Musterhausen beschloß wie zu erwarten, dass bereits mit einem Anruf und einem darauf folgenden Gespräch mit einem Anwalt über die Angelegenheit eine "Vergütungspflicht" entsteht. Sobald durch einen Verbraucher an einen Rechtsanwalt eine Bitte herangetragen wird sich mit einer Rechtsangelegenheit zu befassen liegt ein vergütungspflichtiger Auftrag vor. Ob einem der Ratschlag oder das Gespräch nun gefällt oder nicht ist dabei unerheblich. Das gleiche gilt, wenn man Dokumente, wie die Abmahnung an einen Rechtsanwalt übereignet und dieser die Unterlagen überprüft. Dabei spielt keine Rolle, ob der Anwalt die Unterlagen nun sichtet oder nicht, er kann und wird eine Überprüfung geltend machen. Rechtsgrundlage für die Abrechnung sind die einschlägigen § des RVG § 34 + § 14. Nach Ansicht des Gerichts ist auch ein Gespräch über eine Mandatierung eines Anwalts, dass zu einer Nichtmandatierung führt abrechnungsfähig. Selbst wenn noch eine Mandatierung wegen einer Klageerwiederung erörtert wird ist ein Auftrag erteilt worden, nämlich der einer Beratung. Somit wäre jeder Anruf bei einer Kanzlei geeignet Kosten auszulösen. Bekommst Du eine, dann wende dich bitte an den Verein gegen den Abmahnwahn, oder an mich persönlich bei netzwelt.de.
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| | # 2916 |
| Registriert seit: 28.11.2009
Beiträge: 4
| Hallo Forum mich hat auch ein brief gestern von Rasch erreicht, in dem es um 1 album geht,das sich 60 leute bei mir geladen haben sollen und 1200 euro . nachdem ich zum glück, dieses forum gefunden habe sehe ich der ganzen sache mit weniger angst entgegen (man wird ja regelrecht erschlagen von dem schreiben beim ersten durch lesen). hab auch schon die mod.UE vorbereitet, die morgen zur post geht. eine frage habe ich noch dazu. wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, das sowas zur klage kommt ? weil ich ja doch zum erstenmal aufgefallen bin und wie ich finde, das ein bagatellfall ist. habe mich für den weg entschieden den Frank2009 geschildert hat auf seite 145 1) mod.UE per Einschreiben und Zeugen beim Eintüten 2) nix zahlen 3) kein Anwalt 4) keine Verhandlungen und keine Vergleiche 5) kein Filesharing 6) keine Sorgen machen 7) nur noch reagieren, falls jemals ein Schreiben eines Gerichtes eintreffen sollte (z.B. Mahnbescheid oder Klageschrift) 8 ) Weihnachtsgeschenke kaufen (aber nicht für die Abmahner) ![]() danke für jede antwort Mfg Govanni |
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| | # 2917 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Und dafür versenden sie vermutlich 61 Abmahnungen an 61 Leute und behaupten jedesmal, das Album sei von 60 Leuten heruntergeladen worden? Würde also bedeuten, dass sie im "Optimalfall" von insgesamt 61 Leuten für 60 mutmasslich illegale Uploads/Downloads 61 x 1200 = 73200 Euro einnehmen für einen Gesamtschaden von 61 * Albumpreis = rund 1000 Euro? Und das wird dann noch von welchen Richtern als rechtmässig bestätigt? |
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| | # 2919 | ||
| Registriert seit: 28.11.2009
Beiträge: 19
| Zitat:
Zitat:
Morgen werde ich modUE wegschicken, aber wollte noch etwas fragen - muss ich das ausdrucken oder kann ich mit Hand schreiben? | ||
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| | # 2920 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Und NEIN... man kann nicht "einfach" vor Gericht "etwas" sagen. Man muß bei der Wahrheit bleiben und das sagen was "zum Tatzeitpunkt" Sache war. Zumindestens bei mir persönlich gilt das Prinzip: "Ich und die Anwälte mit denen ich arbeite lügen nicht ein Gericht an". Es gibt bei der Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen sicherlich einen genügenden Spielraum. Man muß sich eben nicht selbst belasten. Es geht um die Entlastung. Diese ist das wichtige. Tja... und wer num mal sehr viele "entlastende" Dinge in einem Verfahren vorbringen kann, der hat gewöhnlich bessere Chancen als der, der nichts "entlastendes" beitragen kann. Damit man das aber überhaupt herstellen kann... spätestens bei Eintreffen der Klageschrift... Anwalt. (Qualifiziert, erfahren) Der weis dann schon wies weiter gehen muß.
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