| | # 2284 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.621
| Zitat:
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| | # 2285 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
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| | # 2286 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.621
| Zitat:
*lasset mers jut sei* okay ? ich versteh schon Deine Zweifel zudem falscher Thrad hier | |
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| | # 2287 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Das ist eigentlich alles Andere als meine Absicht. Aber mit Bezug auf Deine Postings - einverstanden. Wieso? Es ging um Bakers Frage nach Beweisen, die gegen ein gewerbliches Ausmaß sprechen. Ich denke, meine Vorschläge sind angekommen (im richtigen Thread). Grüße, Frank |
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| | # 2288 | |
| Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 14
| Zitat:
D.h., um solcherlei Daten zu bekommen, müßten proMedia & Co. die fraglichen Files selber anbieten. Dabei stellt sich mir die Frage, inwiefern das rechtens sein kann, wenn z.Zt. der Einsatz jugendlicher Testkäufer schon sehr kontroverse Diskussionen auslöst, bei denen es auch darum geht, daß eine unerlaubte Handlung provoziert wird und nicht etwa um das Alter der "Spitzel"! Daß dumme an den (zu Unrecht erfolgten) Abmahnungen ist, daß der Abgemahnte in meinen Augen keine vernünftige Möglichkeit hat, sich zu entlasten oder das Gegenteil zu beweisen. Oder wie kann/soll er beweisen, daß er den Verstoß nicht begangen hat?! Selbst wenn er entlastende Logfiles vorweisen könnte (sehr unwahrscheinlich!), wird man davon ausgehen (müssen), daß auch die manipuliert sein könnten. Sollte man da nicht vom Abmahner erwarten können, oder sogar müssen, daß er hie*- und stichfeste Beweise vorlegt?! Das kann er aber de facto nicht, da es etliche Manipulationsmöglichkeiten gibt, die auch er nicht ausschließen kann: So gibt es Tools zur Vorspiegelung einer falschen IP, d.h. er kann nicht mal mit Sicherheit sagen, ob sich zum Tatzeitpunkt nicht noch jemand anderes hinter der gelogten IP "versteckt" hat oder nicht. Außerdem ist auch ein WPA-geschütztes WLAN nicht 100%ig sicher und könnte "geentert" worden sein. Und das sind bestimmt nicht die einzigen Möglichkeiten für ungerechtfertigte Abmahnungen! Daß die Abmahnung in meinem Fall nicht (völlig) zu Unrecht kam, hab' ich von Anfang an nicht(!) in Frage gestellt. Allerdings hab' ich da (immer noch) ein Riesen-Problem mit der Verhältnismäßigkeit! Ist es eigentlich so verwunderlich, daß jemand (mit halbwegs normal arbeitendem Verstand) versucht, sich zu wehren, wenn man ihm "dumm kommt"?! Ich denke nicht... Und JA!, selbstverständlich hab' ich mich bei meinem Freund für die "eingebrockte Scheiße" entschuldigt. Nicht umsonst hab' ich hier schon reichlich Zeit investiert, um so günstig wie möglich aus der Nummer raus zu kommen. Bei einer Forderung von 2 - 300,- hätten wir vielleicht ja auch schon gezahlt, um Ruhe zu haben. Schließlich ist selbst meine/unsere Zeit nicht wertlos! | |
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| | # 2289 | |
| Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 166
| Zitat:
und zur Verhältnismäßigkeit: wir sind nicht im Verwaltungsrecht und nicht in Strafrecht, es geht nicht um Strafe oder einen Eingriff des Staates, es geht um (vom Gesetzgeber vorgesehene) Kosten- und Schadensersatzansprüche. Wenn du hingehst, und im Suff drei Autos zerkratzt, das eine ist ein 14 Jahre alter Golf, das andere eine 2 Jahre alter Passat und das dritte ein neuer Mercedes SLR, was meinst Du, wie die Rechnungen aussehen, die du bekommst? schreist du dann auch "Verhältnismäßigkeit", wenn der Mercedes-Besitzer 8.431,80 EUR plus MwSt haben will, weil der Golf ja nur 273,90 gekostet hat? "dumm" kommen würde dir ja wohl nur derjenige, dessen Auto gar nicht beschädigt wurde, oder? | |
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| | # 2290 | ||
| Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 49
| Zitat:
Das willste doch nicht im Ernst mit der Abmahn-Abzocke vergleichen, oder? Zitat:
Das einzige gewerbliche Ausmaß dass hier erkennbar ist, ist die Masche von Rasch! Stupendous | ||
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| | # 2291 |
| Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 14
| Die ein oder andere Argumentation hier läßt mich sehr daran zweifeln, daß beim Verfasser "noch alles rund läuft"!? - Sorry, ist ja nur mein Eindruck! Und mir hier ständig Lügen, Betrug und Ähnliches zu unterstellen, ist ja wohl das Allerletzte! Ich hab' von Anfang an geschildert, was genau in meinem Fall zur Abmahnung geführt hat und wie ich die Dinge sehe. Wo also ist das Problem?! Glaubt hier eigentlich irgendwer, daß die Abmahnerei außer den beteiligten Anwälten & Gerichten irgendwem zu Gute kommt?! Am Ende vielleicht noch den "geschädigten" Künstlern selber? Dann träumt mal schön weiter... |
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| | # 2292 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
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| | # 2295 | ||||
| Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 166
| auch wenn es angesichts der seitenhiebe wohl vergebens ist, nochmal zum mitschreiben (obwohl wir es erst vor ein paar seiten hatten) bei vielen hier scheint es einfach den geistigen horizont zu überschreiten, dass unsere Rechtsordnung auch dann einen Schadensersatzanspruch vorsieht, wenn nicht irgendwas sichtbar "kaputt" gegangen ist: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| | # 2296 | ||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
Zitat:
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| | # 2297 | |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| Zitat:
so sieht es aber auch der gesetzentwurf vor: BT-Drucksache 16/8733 "Die Regelung soll dabei insbesondere Fallgestaltungen wie die folgenden erfassen: - öffentliches Zugaenglichmachen eines Stadtplanausschnitts bei der eigenen Wohungsumgebung auf einer privaen Homepage ohne Ermaechtigung des Rechtsinhabers; - öffentliches Zugaenglichmachen eines Liedtextes auf einer privaten Homepage ohne vom Rechtsinhaber hierzu ermaechtigt zu sein; - Verwendung eines Lichtbildes in einem privaten Angebot einer Internetversteigerung ohne vorherigen Rechtserwerb vom Rechtsinhaber." | |
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| | # 2298 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
Kannst Du mir für Deine Quelle einen offiziellen Link geben? Ich erhalte nur folgenden Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608733.pdf Danke im Voraus. Grüße, Frank | |
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| | # 2299 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| Zitat:
8783 nich 8733 | |
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| | # 2300 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat: -----Doppelpost zusammengeführt am 11.8.2009 um 18:48:58----- Die Frage ist eigentlich: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wären Abmahnungen in Fällen nicht gewerblichen Ausmaßes überhaupt berechtigt? | |
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