Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2


Alt 08.08.2009, 20:49   # 2281
Frank2009
 
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Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
[den Rest habe ich mal entfernt]
Vielleicht... Sehr dubios.

Denn: Ob es sich um 20 oder 100000 Teilnehmer handelt, im Schnitt lädt jeder maximal soviel hoch, wie er runterlädt ((Gesamtmenge - Releaserdownload) dividiert durch die Anzahl Teilnehmer). Bei DSL-Anschlüssen in der Regel maximal 10% des Downloads im Schnitt, p2p-technisch gesehen maximal 100% des Downloads im Schnitt - systemunabhängig.

Wie Baker schon gesagt hat: Promedia hat evtl. reale Zahlen, mir genügen statistische Werte. Manch Anderem genügen offensichtlich reine Behauptungen.

Anm.:
Es gibt außerdem normalerweise immer nur einen Releaser mit Bezug zu einem bestimmten Hash - ebenfalls rein der Wahrscheinlichkeit von identischen Hashs zu (leicht) unterschiedlichen Dateien mit dem angeblich gleichen Inhalt wegen.
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Alt 08.08.2009, 21:04   # 2282
watt_ihr_volt
 
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Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Vielleicht... Sehr dubios.
Frank...warum *dubios*? Kannst Du selbst testen.
welche IP, sogar aufgelöst, im Augenblick bei Dir, mit welcher Traffic welchen Dateisplitter abholen. Mit Datum und Zeit.

Erfordert zu Beginn zwar Aufwand, aber es geht
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Alt 08.08.2009, 21:16   # 2283
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Vielleicht befindet sich unter diesen 8.000 Leecher tatsächlich wer, der diese u.a. von Dir erlangte Datei 1000-fach dupliziert und verhökert?
Vielleicht findet sich ja unter den Käufern einer Originallizenz ebenfalls tatsächlich wer (womöglich sogar ein Chinese?), der diese gekaufte Datei 1000-fach dupliziert und verhökert?

Sind das die Argumente, die die Richter bislang überzeugt haben?
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Alt 08.08.2009, 21:16   # 2284
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Anm.:
Es gibt außerdem normalerweise immer nur einen Releaser mit Bezug zu einem bestimmten Hash - ebenfalls rein der Wahrscheinlichkeit von identischen Hashs zu (leicht) unterschiedlichen Dateien mit dem angeblich gleichen Inhalt wegen.
Sobald DU deinen DL fertig hast, kannst DU als Relaiser auftreten. Mit dem selben Hash wie der Beginner. Nehme ein Dateiteil raus und setze ein gleich großes rein, schon passt´s nicht mehr.
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Alt 08.08.2009, 21:18   # 2285
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Sobald DU deinen DL fertig hast, kannst DU als Relaiser auftreten. Mit dem selben Hash wie der Beginner. Nehme ein Dateiteil raus und setze ein gleich großes rein, schon passt´s nicht mehr.
Im Einzelfall können die Abmahner es auslegen, wie es ihnen beliebt. In der Gesamtheit ändert sich statistisch gesehen überhaupt nix.
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Alt 08.08.2009, 21:20   # 2286
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Vielleicht findet sich ja unter den Käufern einer Originallizenz ebenfalls tatsächlich wer (womöglich sogar ein Chinese?), der diese gekaufte Datei 1000-fach dupliziert und verhökert?

Sind das die Argumente, die die Richter bislang überzeugt haben?
Frank, war doch nur als Beispiel gemeint. Einfach so um sich den Samstagabend zu vergrämen
*lasset mers jut sei* okay ?
ich versteh schon Deine Zweifel

zudem falscher Thrad hier
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Alt 08.08.2009, 21:23   # 2287
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
*lasset mers jut sei* okay
Das ist eigentlich alles Andere als meine Absicht. Aber mit Bezug auf Deine Postings - einverstanden.

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
zudem falscher Thrad hier
Wieso? Es ging um Bakers Frage nach Beweisen, die gegen ein gewerbliches Ausmaß sprechen. Ich denke, meine Vorschläge sind angekommen (im richtigen Thread).

Grüße,

Frank
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Alt 10.08.2009, 01:06   # 2288
T.Durden
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen

...warum *dubios*? Kannst Du selbst testen.
welche IP, sogar aufgelöst, im Augenblick bei Dir, mit welcher Traffic welchen Dateisplitter abholen. Mit Datum und Zeit.

Erfordert zu Beginn zwar Aufwand, aber es geht
Das setzt aber voraus, daß man die entsprechende(n) Datei(en) selber vollständig anbietet, also den Status eines Seeders inne hat.
D.h., um solcherlei Daten zu bekommen, müßten proMedia & Co. die fraglichen Files selber anbieten. Dabei stellt sich mir die Frage, inwiefern das rechtens sein kann, wenn z.Zt. der Einsatz jugendlicher Testkäufer schon sehr kontroverse Diskussionen auslöst, bei denen es auch darum geht, daß eine unerlaubte Handlung provoziert wird und nicht etwa um das Alter der "Spitzel"!

Daß dumme an den (zu Unrecht erfolgten) Abmahnungen ist, daß der Abgemahnte in meinen Augen keine vernünftige Möglichkeit hat, sich zu entlasten oder das Gegenteil zu beweisen. Oder wie kann/soll er beweisen, daß er den Verstoß nicht begangen hat?! Selbst wenn er entlastende Logfiles vorweisen könnte (sehr unwahrscheinlich!), wird man davon ausgehen (müssen), daß auch die manipuliert sein könnten.
Sollte man da nicht vom Abmahner erwarten können, oder sogar müssen, daß er hie*- und stichfeste Beweise vorlegt?! Das kann er aber de facto nicht, da es etliche Manipulationsmöglichkeiten gibt, die auch er nicht ausschließen kann: So gibt es Tools zur Vorspiegelung einer falschen IP, d.h. er kann nicht mal mit Sicherheit sagen, ob sich zum Tatzeitpunkt nicht noch jemand anderes hinter der gelogten IP "versteckt" hat oder nicht. Außerdem ist auch ein WPA-geschütztes WLAN nicht 100%ig sicher und könnte "geentert" worden sein. Und das sind bestimmt nicht die einzigen Möglichkeiten für ungerechtfertigte Abmahnungen!

Daß die Abmahnung in meinem Fall nicht (völlig) zu Unrecht kam, hab' ich von Anfang an nicht(!) in Frage gestellt. Allerdings hab' ich da (immer noch) ein Riesen-Problem mit der Verhältnismäßigkeit!
Ist es eigentlich so verwunderlich, daß jemand (mit halbwegs normal arbeitendem Verstand) versucht, sich zu wehren, wenn man ihm "dumm kommt"?! Ich denke nicht...

Und JA!, selbstverständlich hab' ich mich bei meinem Freund für die "eingebrockte Scheiße" entschuldigt. Nicht umsonst hab' ich hier schon reichlich Zeit investiert, um so günstig wie möglich aus der Nummer raus zu kommen.
Bei einer Forderung von 2 - 300,-€ hätten wir vielleicht ja auch schon gezahlt, um Ruhe zu haben. Schließlich ist selbst meine/unsere Zeit nicht wertlos!
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Alt 11.08.2009, 09:45   # 2289
gntl
 
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Zitat:
Zitat von T.Durden Beitrag anzeigen

Daß die Abmahnung in meinem Fall nicht (völlig) zu Unrecht kam, hab' ich von Anfang an nicht(!) in Frage gestellt. Allerdings hab' ich da (immer noch) ein Riesen-Problem mit der Verhältnismäßigkeit!
Ist es eigentlich so verwunderlich, daß jemand (mit halbwegs normal arbeitendem Verstand) versucht, sich zu wehren, wenn man ihm "dumm kommt"?! Ich denke nicht...
sorry, sieht für mich aber so aus, als ob du versuchst, hier eine erlogene Verteidigungsmöglichkeit aus den anderen Nutzern herauszulocken, damit du für den von dir verzapften Mist (doch) nicht geradestehen musst.

und zur Verhältnismäßigkeit: wir sind nicht im Verwaltungsrecht und nicht in Strafrecht, es geht nicht um Strafe oder einen Eingriff des Staates, es geht um (vom Gesetzgeber vorgesehene) Kosten- und Schadensersatzansprüche. Wenn du hingehst, und im Suff drei Autos zerkratzt, das eine ist ein 14 Jahre alter Golf, das andere eine 2 Jahre alter Passat und das dritte ein neuer Mercedes SLR, was meinst Du, wie die Rechnungen aussehen, die du bekommst?

schreist du dann auch "Verhältnismäßigkeit", wenn der Mercedes-Besitzer 8.431,80 EUR plus MwSt haben will, weil der Golf ja nur 273,90 gekostet hat?

"dumm" kommen würde dir ja wohl nur derjenige, dessen Auto gar nicht beschädigt wurde, oder?
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Alt 11.08.2009, 10:46   # 2290
Stupendous
 
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Zitat:
Zitat von gntl Beitrag anzeigen
und zur Verhältnismäßigkeit: wir sind nicht im Verwaltungsrecht und nicht in Strafrecht, es geht nicht um Strafe oder einen Eingriff des Staates, es geht um (vom Gesetzgeber vorgesehene) Kosten- und Schadensersatzansprüche. Wenn du hingehst, und im Suff drei Autos zerkratzt, das eine ist ein 14 Jahre alter Golf, das andere eine 2 Jahre alter Passat und das dritte ein neuer Mercedes SLR, was meinst Du, wie die Rechnungen aussehen, die du bekommst?

schreist du dann auch "Verhältnismäßigkeit", wenn der Mercedes-Besitzer 8.431,80 EUR plus MwSt haben will, weil der Golf ja nur 273,90 gekostet hat?
Sorry, aber bei einem Auto entsteht ein eindeutig nachweisbarer und berechenbarer Schaden, an dem ein eindeutiges Preiskärtchen hängt.

Das willste doch nicht im Ernst mit der Abmahn-Abzocke vergleichen, oder?

Zitat:
Zitat von gntl Beitrag anzeigen
"dumm" kommen würde dir ja wohl nur derjenige, dessen Auto gar nicht beschädigt wurde, oder?
"Dumm" kommt mir jeder, der sein Geschäft ausschließlich damit macht eine "Gesetzeslücke" auszunutzen (denn nichts anderes ist dieses Umgehen der gesetzlichen Deckelung der Abmahngebühren. Soviel zur Verhältnissmäßigkeit. Glaubst du etwa, diese Deckelung wäre zufällig eingeführt worden?) indem er User, die (und dies ist wirklich das höchstmöglich Vorwerfbare) Lieder klauen und Andere ermöglichen diese Lieder ebenfalls zu klauen, als "Gewerblich" abstempelt. Für ein gewerbliches Ausmaß sollte ein tatsächliches finanzielles Interesse beim User erkennbar sein, imho. (Auch wenn die aktuelle Rechtsprechung dies noch nicht so sieht.)

Das einzige gewerbliche Ausmaß dass hier erkennbar ist, ist die Masche von Rasch!

Stupendous
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Alt 11.08.2009, 12:30   # 2291
T.Durden
 
Registriert seit: 03.08.2009
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Die ein oder andere Argumentation hier läßt mich sehr daran zweifeln, daß beim Verfasser "noch alles rund läuft"!? - Sorry, ist ja nur mein Eindruck!

Und mir hier ständig Lügen, Betrug und Ähnliches zu unterstellen, ist ja wohl das Allerletzte!

Ich hab' von Anfang an geschildert, was genau in meinem Fall zur Abmahnung geführt hat und wie ich die Dinge sehe. Wo also ist das Problem?!

Glaubt hier eigentlich irgendwer, daß die Abmahnerei außer den beteiligten Anwälten & Gerichten irgendwem zu Gute kommt?!
Am Ende vielleicht noch den "geschädigten" Künstlern selber?
Dann träumt mal schön weiter...
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Alt 11.08.2009, 12:37   # 2292
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von T.Durden Beitrag anzeigen
Die ein oder andere Argumentation hier läßt mich sehr daran zweifeln, daß beim Verfasser "noch alles rund läuft"!? - Sorry, ist ja nur mein Eindruck!
Persönliche Angriffe sind immer sehr unklug, auch wenn man richtig liegt mit seiner Einschätzung, muß man nicht persönlich werden und auf jede entsprechende Provokation reagieren.
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Alt 11.08.2009, 12:43   # 2293
T.Durden
 
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Das ist schon richtig, versuch ich normal auch so zu halten und hab' hier bereits was dazu geschrieben.

Doch kam von der Seite nun schon einiges und irgendwann reicht's dann halt mal!
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Alt 11.08.2009, 12:57   # 2294
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von T.Durden Beitrag anzeigen
Doch kam von der Seite nun schon einiges und irgendwann reicht's dann halt mal!
Tja. Darauf spekulieren ja auch ganz offensichtlich einige Maulwürfe und Trolle. Klar, daß es zunehmend schwer fällt, sich da trotzdem zurückzuhalten.
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Alt 11.08.2009, 13:21   # 2295
gntl
 
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auch wenn es angesichts der seitenhiebe wohl vergebens ist, nochmal zum mitschreiben (obwohl wir es erst vor ein paar seiten hatten)

bei vielen hier scheint es einfach den geistigen horizont zu überschreiten, dass unsere Rechtsordnung auch dann einen Schadensersatzanspruch vorsieht, wenn nicht irgendwas sichtbar "kaputt" gegangen ist:

Zitat:
Zitat von Stupendous Beitrag anzeigen
Sorry, aber bei einem Auto entsteht ein eindeutig nachweisbarer und berechenbarer Schaden, an dem ein eindeutiges Preiskärtchen hängt.
Zitat:
Zitat von BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 239/06
Bei einer Verletzung von Nutzungsrechten führt bereits der Eingriff in die allein dem Rechtsinhaber zugewiesene Nutzungsmöglichkeit als solcher zu einem Schaden im Sinne des Schadensersatzrechts.

Die Klägerin kann ihren Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnen und als Schadensersatz danach eine angemessene und übliche Lizenzgebühr beanspruchen (vgl. BGH, Urt. v. 22.3.1990 - I ZR 59/88, GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie, m.w.N.). Soweit sich für das öffentliche Zugänglichmachen der Software keine übliche Lizenzgebühr ermitteln lässt, kann die angemessene Lizenzgebühr geschätzt werden.
Zitat:
Zitat von Stupendous Beitrag anzeigen
Das willste doch nicht im Ernst mit der Abmahn-Abzocke vergleichen, oder?
äh. doch, müssen wir wohl...geht ja hier um die Rechts- und nicht die Wunschlage


Zitat:
Zitat von Stupendous Beitrag anzeigen
"Dumm" kommt mir jeder, der sein Geschäft ausschließlich damit macht eine "Gesetzeslücke" auszunutzen (denn nichts anderes ist dieses Umgehen der gesetzlichen Deckelung der Abmahngebühren. Soviel zur Verhältnissmäßigkeit. Glaubst du etwa, diese Deckelung wäre zufällig eingeführt worden?)
nein, ist sie nicht. Sie sollte kleine Urheberrechtsverletzungen wie den Kartenausschnitt oder ein einzelnes Lied auf einer privaten Homepage von dem "normalen" Gang der (voll kostenpflichtigen) Abmahnung ausnehmen, und das hat sie getan. Man liest hier vermutlich nichts darüber, weil die Leute sich nicht aufregen, wenn sie eine 100EUR-Abmahnung erhalten haben, aber es gibt sie! Natürlich möchte jeder andere auch gern davon profitieren, ich bin aber überzeugt, dass der gesetzgeber nicht alle fälle, die hier diskutiert werden, erfassen wollte. Und so sehen es die gerichte offenbar auch
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Alt 11.08.2009, 17:20   # 2296
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von gntl Beitrag anzeigen
Sie sollte kleine Urheberrechtsverletzungen wie den Kartenausschnitt oder ein einzelnes Lied auf einer privaten Homepage von dem "normalen" Gang der (voll kostenpflichtigen) Abmahnung ausnehmen
Das ist aber eine äußerst eigenwillige Interpretation des §97a UrhG, um es vorsichtig zu formulieren.

Zitat:
§ 97a Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Keine Rechtsprechung zu § 97a UrhG und Filesharing? Offene Netze und Recht
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Alt 11.08.2009, 18:35   # 2297
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Das ist aber eine äußerst eigenwillige Interpretation des §97a UrhG, um es vorsichtig zu formulieren.

so sieht es aber auch der gesetzentwurf vor: BT-Drucksache 16/8733


"Die Regelung soll dabei insbesondere Fallgestaltungen wie die folgenden erfassen:

- öffentliches Zugaenglichmachen eines Stadtplanausschnitts bei der eigenen Wohungsumgebung auf einer privaen Homepage ohne Ermaechtigung des Rechtsinhabers;

- öffentliches Zugaenglichmachen eines Liedtextes auf einer privaten Homepage ohne vom Rechtsinhaber hierzu ermaechtigt zu sein;

- Verwendung eines Lichtbildes in einem privaten Angebot einer Internetversteigerung ohne vorherigen Rechtserwerb vom Rechtsinhaber."
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Alt 11.08.2009, 18:54   # 2298
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
so sieht es aber auch der gesetzentwurf vor: BT-Drucksache 16/8733


"Die Regelung soll dabei insbesondere Fallgestaltungen wie die folgenden erfassen:

- öffentliches Zugaenglichmachen eines Stadtplanausschnitts bei der eigenen Wohungsumgebung auf einer privaen Homepage ohne Ermaechtigung des Rechtsinhabers;

- öffentliches Zugaenglichmachen eines Liedtextes auf einer privaten Homepage ohne vom Rechtsinhaber hierzu ermaechtigt zu sein;

- Verwendung eines Lichtbildes in einem privaten Angebot einer Internetversteigerung ohne vorherigen Rechtserwerb vom Rechtsinhaber."

Kannst Du mir für Deine Quelle einen offiziellen Link geben? Ich erhalte nur folgenden Link:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608733.pdf

Danke im Voraus.

Grüße,

Frank
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Alt 11.08.2009, 19:06   # 2299
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Kannst Du mir für Deine Quelle einen offiziellen Link geben? Ich erhalte nur folgenden Link:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608733.pdf

Danke im Voraus.

Grüße,

Frank
Nimm lieber die hier. Auf Seite 50.

8783 nich 8733
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Alt 11.08.2009, 19:24   # 2300
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Nimm lieber die hier. Auf Seite 50.

8783 nich 8733
Danke für den Hinweis. Die Drucksache kannte ich noch nicht. Das würde ja ungünstigstenfalls für die Abmahner bedeuten, daß im Falle nicht gewerblichen Ausmaßes eine Abmahnung überhaupt nicht gerechtfertigt wäre - nicht einmal nach §97a UrhG zu 100 Euro. Oder verstehe ich da etwas falsch?

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.8.2009 um 18:48:58-----

Die Frage ist eigentlich:

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wären Abmahnungen in Fällen nicht gewerblichen Ausmaßes überhaupt berechtigt?
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Antwort


Alt 09.02.2012, 02:44 # --
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