So da in anderen Threats nicht vom Thema abgewichen wird mache ich nun diesen auf um sich angeregt über diese "Lücke" zu unterhalten
23.10.2007, 18:34
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2
patmvrc
Threadstarter
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
um das thema auf dem rasch threat aufzugreifen:
jetzt brauch ich mir aber definitiv noch keien gedanken zu machen?! kann trotz abgegebener UE weiter schön aufnehmen?
23.10.2007, 18:54
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3
Erfinderpferd
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
Schau her, Deine Identität versteckt sich nur hinter einer IP-Nummer.
Den Namen kennt nur der Provider. Wenn dir ein Staatsanwalt was böses will, bekommt er den Namen. Der Staatsanwalt wird nur bei Anzeige wegen etwas ganz Schlimmem aktiv.
Wer soll Dich wegen Radiohörens anzeigen?
Außerdem speichern die Radiosender nicht die IP-Nummern ihrer Hörer und andere Hörer des Webradios sehen auch nicht, welche IP's :color: sonst noch zuhören.
Was du mit den "gehörten Tönen" machst, ist dein Bier.:romeound:
Deine UE besagt, daß Du nie mehr etwas geschütztes anbietest.
23.10.2007, 23:34
#
4
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
An der Rechtslage hat sich nichts geändert. Der Download ist erlaubt, Webradio hören sowieso. Aber auch der Mitschnitt vom Webradio ist erlaubt. Der beschluss des bundesrates ist eine Empfehlung. Allerdings wird die nach meiner Einschätzung sicherlich aufgegriffen.
Ist schon lustig, daß der Download von Musik legal ist der Upload aber bestraft werden kann. Dies muß nicht geschehen, da schon mehere Staatsanwälte wohl die Verfahren einstellen weil sie sonst überlastet sind (da hat sich einer bei Stern TV geäußert). Webradio aufzeichnen wird wohl weiter legal bleiben, zumindest die offiziellen Sender. Diese durchaus professionellen aber denoch Hobby Webradiosender haben eh schon genug Auflagen, da muß in jedes Lied geredet werden etc., das ist was für die speziellen Fans und da könnte der Hammer des Gesetzes vielleicht kommen. Da das digitale Radio nun immer noch nicht Einzug gehalten hat im breiten Stil hier bei uns, wird es da auch keine Probleme geben weiterhin aufzuzeichnen, der PC löst höchstens den Kassettenrecorder ab... In diesem Sinne, nicht verrückt machen lassen...
24.10.2007, 05:38
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6
patmvrc
Threadstarter
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 27
ich denke das es an sich legal bleiben wird. nur das die programme die die sender automatisch aufzeichnen und die lieder sofort schneiden probleme kriegen könnten.
ich mein wenn man immer selber die lieder rausschneiden müsste wärs natürlich deutlich mehr arbeit
24.10.2007, 13:20
#
7
Tomcat1801
Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 17
Hallo Zusammen,
mal ne ernstgemeinte blöde Frage
1. Webradioaufzeichnen ist legal, da ich ja schließlich Gema bezahle und auch auf die diversen Aufnahmemedien (z.B. Brenner, Rohling etc.) meinen Obulus leiste.
2. Da dort kein Kopierschutzvorhanden ist, kann ich diese Aufnahmen sogar meinen 3-7 Freunden brennen.
3. Jeder, der einen PC und Internetezugang hat, kann aus dem Webradio aufnehmen. Das sind aber nunmal auch die Zugangsvoraussetzungen für einen Filesharer (PC und Internetzugang).
Jetzt Frage ich mich ernsthaft, wenn jeder, der Filesharing betreibt und damit gegen Rechte von irgendjemandem verstößt, die Möglichkeit hat, seine Songs aus dem Webradio zu bekommen und ggf. Ordner nach Interpreten, Topten etc. anlegen kann, warum ist das Filesharing (upload) von denselben Titel dann strafbar?
Die "Besitzer der Urheberrechte" sorgen doch selbst dafür, dass diese Songs über die sogenannten Webradios verbreitet werden.
Haben sie damit nicht automatisch ihre Zustimmung dazu gegeben, dass ich als Privater Nutzer mir diese Songs aus dem Netz hole?
Ob ich sie gleichzeitig anderen Nutzern wieder anbiete, ist in meinen Augen zweitrangig, da die Musikindustrie sie schon jedem Internetnutzer kostenlos über Webradio zu Verfügung gestellt hat.
Also werde ich für etwas Bestraft, was ich selbst durch Down- Upload der Datein nicht getan habe.
Der Auslöser ist eigentlich die Musikindustrie selbst, da sie durch senden im Radio und der Möglichkeit für mich, diese Songs mitzuschneiden, die Urheberrechte eigentlich für diesen Titel für alle, die I-Net haben, also alle Filesharer, aufgehoben haben.
Ich weiß, etwas bescheuerte Idee, aber was sagen denn unsere Rechtvertreter hier im Forum dazu???
24.10.2007, 13:29
#
8
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Das ist eigentlich ganz einfach. Wie Du selbst sagst, sind die Urheberrechtsansprüche beim Webradio ja mit GEMA und anderen Abgaben abgegolten.
Du darfst auch eine privatkopie anfertigen. Du darfst den Titel aus dem Webradio aber nicht öffentlich an eine unbestimmte Vielzahl von anderen Nutzern verbreiten. Dazu würdest Du wieder ein Nutzungsrecht vom Urheber oder vom Rechteinhaber erwerben müssen.
Das ist natürlich keine logische Folgerung, sondern eine Entscheidung des Gesetzgebers, die er auch anders hätte treffen können.
Warum mache ich das ganze denn über ein Filesharing Programm öffentlich?
Öffentlicher als es im Radio (inkl. Webradio) von den Rechteinhabern gemacht wird (natürlich nur, damit möglichst viele Dum.. die überteuerten Werke kaufen) kann ich es doch gar nicht machen. Ich kann nur PC-Besitzer mit I-Net Anschluß ansprechen. Die ganzen Mitbürger, welche nur Radio, aber keinen PC etc. haben, die spreche ich doch überhaupt nicht an.
Das heißt für mich doch, dass die Rechteinhaber ihre Stücke doch schon weit vor mir (die meisten Titel kommen doch erstmal im Radio, bevor sie auf CD in den Verkauf gelangen) wesentlich mehr Leuten zu Verfügung gestellt haben.
In meinen Augen hat der Rechteinhaber sein Urheberrecht für private Nutzer auf diesen Artikel bereits verwirkt, da er dieses Stück ja schon jedem Radio und PC Nutzer kostenlos zu Verfügung gestellt hat und somit selbst dafür Sorge getragen hat, das jeder das angeblich mit Urheberrecht versehende und nur käuflich zu erwerbende Stück kostenlos und ganz umsonst erhalten kann.
Daher kann ein über eine Tauschbörse verbreitetes Stück, welches nicht mal soviele Nutzer erreichen kann, wie der Rechteinhaber bereits erreicht hat, nicht mehr durch Urheberrecht für den privaten Konsumenten geschützt sein.
In diesem Augenblick hat er nur noch ein Recht darauf, das Teile oder ganze Stücke nicht von jemand anderem für kommerzielle Zwecke ohne Zustimmung genutzt werden dürfen.
So würde ich das ganze als Laie mit einem normalen rechtsempfinden sehen.
Aber über die Lobby der Musikindustrie in Deutschland braucht man sich in einem "freien" Land genauso wenig Unterhalten wie über die Tabakindustrie in den USA.
Gruß
24.10.2007, 17:38
#
10
Erfinderpferd
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
Zitat:
Zitat von Tomcat1801
.... In meinen Augen hat der Rechteinhaber sein Urheberrecht für private Nutzer auf diesen Artikel bereits verwirkt, da er dieses Stück ja schon jedem Radio und PC Nutzer kostenlos zu Verfügung gestellt hat .....
Der Betreiber eines Senders kauft die Musik auf CD o.ä. ein. Damit darf er diese - wie Ottonormalverbraucher auch - nur für sich selbst verwenden.
Wenn er diese Musik jetzt fremden Ohren "zugänglich" macht, muß er zusätzlich Nutzungsentgeld bezahlen (d.i. GEMA).
Und da wird nun unterschieden, wieviele Ohren das sein können:
- Für einen abendlichen Gaststätten-DJ mit 100 m² zahlt man weniger als für 1000 m².
- Aber für einen Sender, egal ob über Antenne oder Internet - wird es richtig teuer. Die ARD-Sender drücken richtig viel ab an die GEMA.
---------
Insofern hat der Rechteinhaber niemandem etwas kostenlos zur Verfügung gestellt, denn die GEMA muß ihre Einnahmen wieder an die Rechteinhaber ausschütten.
25.10.2007, 11:31
#
11
Tomcat1801
Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 17
Zitat:
Der Betreiber eines Senders kauft die Musik auf CD o.ä. ein. Damit darf er diese - wie Ottonormalverbraucher auch - nur für sich selbst verwenden.
Wenn er diese Musik jetzt fremden Ohren "zugänglich" macht, muß er zusätzlich Nutzungsentgeld bezahlen (d.i. GEMA).
Und da wird nun unterschieden, wieviele Ohren das sein können:
- Für einen abendlichen Gaststätten-DJ mit 100 m² zahlt man weniger als für 1000 m².
- Aber für einen Sender, egal ob über Antenne oder Internet - wird es richtig teuer. Die ARD-Sender drücken richtig viel ab an die GEMA.
---------
Insofern hat der Rechteinhaber niemandem etwas kostenlos zur Verfügung gestellt, denn die GEMA muß ihre Einnahmen wieder an die Rechteinhaber ausschütten.
Gut und schön, aber wir reden hier ja noch immer von der Privatperson.
Der Sender zahlt Gema, damit er die Stücke einer möglichst großen Anzahl von Nutzern zugänglich machen kann.
Somit ist der Titel nun allen PC-Nutzern zugänglich gemacht worden und es ist dafür bezahlt worden.
Als Beispiel:
Jemand nimmt aus den Webradio einen Song auf und stellt ihn in eine Tauschbörse ein (wissentlich oder unwissentlich sei dahingestellt).
Derjenige, der den Titel nun Downloaded, hätte den Titel genauso aus dem Webradio ziehen können, da er alle Vorausetzungen dafür erfüllt.
Für den PC und damit das Webradio zahlt er GEZ (wenn ich mich nicht irre) und zahlt damit an den Musiksender und damit auch indirekt an die Gema, welche an die Rechteinhaber zahlt.
Also zahlt er für den Song indirekt an den Rechteinhaber.
Jeder I-net fähige PC Nutzer zahlt somit ebenfalls an die Rechteinhaber.
Somit zahlt auch jeder Tauschbörsennutzer an die Rechteinhaber.
Also hat er doch an den Rechteinhaber über GEZ indirekt an die Gema und somit an den Rechtinhaber gezahlt.
Wie kann er also etwas über eine Tauschbörse angeblich illegal verbreiten, wo jeder Nutzer, egal ob Up- oder downloader indirekt doch eh bezahlt?
25.10.2007, 12:02
#
12
Gudruninge
weiss wovon sie redet
Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 475
Zitat:
Zitat von Tomcat1801
Also hat er doch an den Rechteinhaber über GEZ indirekt an die Gema und somit an den Rechtinhaber gezahlt.
GEZ und GEMA sind zwei ganz verschiedene Schuhe und haben nichts miteinander zu tun, höchstens nur dann, wenn öffentlich-rechtliche Anstalten (WEB-Radios) betroffen sind - und nur dann. Deshalb zieht diese Argumentation hier nicht.
25.10.2007, 13:24
#
13
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Tomcat1801
Als Beispiel:
Jemand nimmt aus den Webradio einen Song auf und stellt ihn in eine Tauschbörse ein (wissentlich oder unwissentlich sei dahingestellt).
Derjenige, der den Titel nun Downloaded, hätte den Titel genauso aus dem Webradio ziehen können, da er alle Vorausetzungen dafür erfüllt.
Hat er aber nicht.
Eine rechtswidrige Quelle wird ja nicht dadurch rechtmäßig, dass es zu dieser Quelle Alternativen gibt, die rechtmäßig sind.
25.10.2007, 14:48
#
14
Tomcat1801
Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 17
Zitat:
GEZ und GEMA sind zwei ganz verschiedene Schuhe und haben nichts miteinander zu tun, höchstens nur dann, wenn öffentlich-rechtliche Anstalten (WEB-Radios) betroffen sind - und nur dann. Deshalb zieht diese Argumentation hier nicht.
Sorry, sehe ich anders. Eins-Live z.B. ist öffentlich-rechtlich und div. US-Sender wohl eher in Deutschland nicht. Aber grundsätzlich spielen beide (ausgenommen vlt. Deutsch Titel) eine vielzahl der selben Lieder.
Im Umkehrschluß bekomme ich über öffentlich-rechtliche Sender (eins-Live, SWR3 etc...) sämtliche Lieder zu Verfügung gestellt.
Daher zahle ich durch meine GEZ, die ich für das öffentlich -rechtliche Programm zahle, welches unter anderem mittels dieser Beträge die Gema bezahlt, welche wiederum an die Rechteinhaber zahlt.
Also jetzt muss mir doch erstmal jemand beweisen, dass ich meine Songs nicht aus dem öffentlich-rechtlichen Pool gezogen habe.
Da eh so gut wie alle Sender grundsätzlich die gleichen Lieder spielen, ein unmögliches Unterfangen.
27.10.2007, 13:20
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15
annef
Registriert seit: 27.06.2007
Beiträge: 3
hallo zusammen
ich bin etwas begriff stutzig.
verstehe das mit dem mitschneiden leider nicht.????????????ß
habe mir denn pohnostar Player für 12,99 gekauft.
welche zeit müsste man den einstellen um eine mp3 mit zuschneiden.
oder wo wird das besser beschrieben.
annef
27.10.2007, 17:09
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16
Erfinderpferd
Registriert seit: 10.08.2007
Beiträge: 66
Zitat:
Zitat von annef
hallo zusammen
ich bin etwas begriff stutzig. verstehe das mit dem mitschneiden leider nicht.? ....
welche zeit müsste man den einstellen um eine mp3 mit zuschneiden. oder wo wird das besser beschrieben.
annef
schau mal an anderer Stelle hier im Form
keine Zeiten einstellen, nur Sender einstellen.
Die "MP3" werden anschließend nur durch Anklicken extrahiert und auf die Festplatte kopiert.