Abmahnung RAe U+C ehem. kuw Regensburg

Alt 15.10.2007, 17:33   # 1
longbrother
 
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Beiträge: 1
Hallo Allerseits,
da hier einige kompetente Juristen (volltoll, vielesmal Danke!!!) und Nicht-Juristen (euch natürlich auch vielesvielesDank!) mitlesen und mitschreiben, möchte ich hier ein neues Thema bzgl der RAe kuw aus Regensburg eröffnen.
Diese sind hier noch nicht allzustark vertreten haben sich aber m.E. auch Ihren Platz hier verdient, da sie grad hyperaktiv sind.

viele sind von denen betroffen, siehe hier:
Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt - 123recht.net
gegenwärtig 169 Seiten...

Ich bin auch im Club der Abgemahnten und lese mir seit einigen Tagen zu diesem Thema die Augen wund, bin also schon recht informiert.

kuw vertritt u.a. auch die Fa. Purzel Video, die Amateur-Stöhnfilme produzieren.

siehe hier:
5. Anwaltskanzlei Dr.Karl,Urmann & Wagner (KUW) - Die Abmahnliste: Wer? Was? - Dunkelfalkes Abmahnwahnforum, seit 15.09.2007 neu erstellt
(danke auch an dunkelfalke)

Interessant erscheint mir in diesem Zusammenhang, daß die RAe kuw die Regensburger Hausanschrift in der Ladehofstr. 26 hat.

Purzel-Video hat eine Regensburger Adresse direkt nebenan: Ladehofstr. 28
einzusehen mittles IHK-Suchfunktion hier
Willkommen zur Firmendatenbank Ihrer Bayerischen Industrie- und Handelskammern
(danke auch an die bayrische IHK)

Nutzungsbedingeungen akzeptieren - Suchbegriff Purzel eingeben und nur Regensburg anklicken - suchen und siehe da.. Ahaaaaa!

stinkt das nicht zum Himmel - auch juristisch gesehen?
liegt hier nicht eine sog. 'Gewinnerhöhung' dieser Kanzlei (oder Gewinnmaximierung oder so ähnlich) vor, vor allem, wenn man (so wie ich) gleich mehrere Briefe an einem Tag von denen erhält - mehrere verschiedener Purzel Videos betreffend? (Jeder Brief exakt gleicher Inhalt, bis auf Dateinamen, IP-Adressen, etc, 'Zahlen Sie 300,- Euro innerhalb 7 Tagen, sonst machen wir Sie fertig')
Und... könnte man den 'ehrenwerten' RAe kuw daraus nicht einen (juristischen) Strick drehen? Dann wäre doch mal einem dieser Abmahn-Wahnsinnigen RAe die Luft aus den Segeln genommen...

Ich habe jedenfalls das hier gemacht:
Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderte Unterlassungserklärung
(1000dank an steffen)


erbitte rege kompetente Diskussionen, Meinungen, Stellungnahmen...



sonnige und optimistische Grüße natürlich auch an kuw aus Regensburg, die hier sicher auch mal irgendwann auftauchen werden. Also bitte keine Beleidigungen denengegenüber, ok? Sonst ziehen die wieder irgendwelche Paragraphen raus und drohen mit der Schließung dieses Themas, so wie hier:

Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer - Seite 625 - gulli:board
(auch hier danke!)
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Alt 15.10.2007, 20:09   # 2
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von longbrother Beitrag anzeigen
..Ich bin auch im Club der Abgemahnten und lese mir seit einigen Tagen zu diesem Thema die Augen wund, bin also schon recht informiert...
Dann solltest Du ja vermutlich auch die denkwürdigen Recherchen der "Vorarbeiter", wie Z.B. Hadron und Registrator kennen.

Aber wer ist mittlerweile überhaupt noch in der Lage, die ganze Geschichte zu überblicken?
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Alt 27.10.2007, 19:32   # 3
try_it
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Bin auch betroffen, allerdings n a c h w e is b a r völlig zu Unrecht. Antworten die überhaupt, wenn man fristgerecht widerspricht ? Das muß man in jedem Fall tun, denn die Frist ist schon unverschämt
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Alt 27.10.2007, 21:12   # 4
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von try_it Beitrag anzeigen
Bin auch betroffen, allerdings n a c h w e is b a r völlig zu Unrecht. Antworten die überhaupt, wenn man fristgerecht widerspricht ? Das muß man in jedem Fall tun, denn die Frist ist schon unverschämt
Keine Panik...sofern Du nicht in Göttingen wohnst...lies Dich erst schlau!

Meine Empfehlung: Klick
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Alt 07.12.2007, 17:40   # 5
Corihexe
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Hallöchen, hier ne neue Betroffene bzgl. kuw Abzocke!
Haben ein Abmahnschreiben von kuw bzgl. Nutzung von Purzel Video erhalten, bezogen auf ein Datum, an dem nachweislich keiner von uns zuhause war (mein Mann war stationär im Krankenhaus, ich morgens bei ihm und dann 8 std. bei der Arbeit, die Kids sind ausgezogen und Oma war nicht zuhause) Wer soll da bitte über unsere IP geladen haben? Reichlich unverschämt!!!!!!!
Hat jemand schon rechtlich gegen diese Anwaltsabzocke Erfolg gehabt?Wir wollen dagegen angehen! Bitte um Erfahrungsberichte und evtl. Ratschläge...
thx im Voraus
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Alt 13.12.2007, 16:10   # 6
predator37
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hallöle........also ich gehör auch dazu.........hab auch schon rechnung bekommen......ich hab aber net eine rechnung von denen neiiiiiiin......ich hab 6 stck....gut wahren von der firma GGG......hehe....
na gut is net zum lachen....mein spruch is da selber schuld.....bezieh ich auch auf mich.so nu frage:abwarten ob weider was kommt oder zähne zusammen beisen un blechen?
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Alt 16.03.2008, 05:47   # 7
N-Traxx
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Hallo Leute,

Ich wurde im Sommer 2007 von den KUW Rechtsanwälten abgemahnt. Habe von denen 2 Abmahnungen jeweils wegen einer Datei erhalten und wurde erstmal stutzig. Wie kann ich denn etwas über eDonkey und dann über BitTorrent hochgeladen haben, wenn ich diese Netze doch garnicht genutzt habe? Nach einigen Nachforschungen meinerseits und regem telefonischen und schriftlichen Verkehr mit meinem Internetprovider habe ich mitgeteilt bekommen, dass meine IP-Adressen von den basagten Tatzeiträumen nicht mehr ermittlet werden können, da diese aufgrund einer begrenzten Speicherung mittlerweile gelöscht worden sind. Weiterhin erklärte mein Provider, dass keine personenbezogenen Daten von mir herausgegeben worden sind und dass kein gerichtlicher Beschluß zur Herausgabe deren vorliegt.
Ich habe einige Zeit mit KUW geschrieben und denen regelrecht Löcher in den Bauch mit Fragen bezüglich der Dateien (Dateigröße, Dateiformat, Hash-Werte, usw.) und der P2P Clients gebohrt. Weiterhin versuchte ich von KUW Beweismittelkopien, sowie eine Kopie eines richterlichen Beschlusses zur Datenherausgabe einzufordern. KUW sind bis dato nicht nur ansatzweise diesen Forderungen nachgekommen. Gut, das müssen sie rechtlich gesehen auch garnicht, aber ehrlich gesagt bin ich mir doch sehr sicher, dass die garnichts in der Hand haben. Ich habe weder eine UE abgegeben, noch die Abmahngebühren bezahlt. KUW hatte in jedem Schreiben an mich nur leere Drohungen ausgesprochen und keine meine Fragen zufriedenstellend beantwortet.
Eine Anfrage bei der Statsanwaltschaft I in München wegen einer mir durch KUW übermittelten Aktennummer ergab lediglich, dass die Ermittlungen gegen Unbekannt ablaufen. Eine freundliche Mitarbeiterin teilte mir mit, dass in diesem Fall der Anschlußinhaber noch garnicht ermittelt worden sei.
Was soll man denn nun daraus folgern???
Für mich sieht es so aus, dass KUW irgendwie anders an die Daten der Anschlußinhaber kommt. Daher immer die IP-Adresse aus der Abmahnung überprüfen lassen, bevor man etwas unternimmt.
Laut aktueller Rechtssprechung dürfen personenbezogene Daten nur auf richterlichen Beschluß herausgegeben werden. Gibt der Provider diese nur auf Anfrage eines Staatsanwalts, oder einfach so heraus, so verstölßt er gegen das Datenschutzgesetz. In dem Fall kann man den Provider auf Schadensersatz verklagen.

Fazit: Der letzte Schriftverkehr mit KUW fand im Dezember 2007 statt. Ich habe bis dato weder gezahlt, noch eine UE unterschrieben. An die Rechteinhaber habe ich über KUW lediglich eine schriftliche Erklärung zu den besagten Urheberrechtsverstößen abgegeben und die Sache aus meiner Sicht beschrieben: Ich habe nichts geladen, nichts zum Upload bereitgestellt und mein Heimnetzwerk mit einer zentralen Firewall gesichert, welche Portweiterleitungen an die besagten P2P-Netze unterbindet. Somit habe ich meine Pflicht als Anchlußinhaber erfüllt und kann weder als Verletzer noch als Störer haften. Da meine Anschlußmitbenutzer alle volljährig sind und daher keiner Aufsichtpflicht unterliegen, kann ich auch hier nicht haftbar gemacht werden. Da KUW auch keine Beweismittel zukommen lassen wollte, konnte ich bei der Findung des eigentlichen Verletzers nicht mitwirken, da ich diesen aufgrund fehlender Daten nicht mehr ermitteln kann.

Seit dem habe ich nichts mehr aus Regensburg gehört.
Faktisch ist, dass die Abmahnanwälte ganau das gleiche Risiko im Falle einer Verhandlung eingehen, wie die Abmahnopfer, da die Rechtssprechung nicht eindeutig ist.

Tja Leute, lasst Euch nicht aus der Ruhe bringen und informiert Euch vorher. Überprüft die IP-Adressen aus der Abmahnung, denn die Abmahner machen auch Fehler.

Grüße, N-Traxx.

PS: Schaut eich mal dazu diese Website an: Abmahnwahn.Dreipage
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Alt 30.03.2008, 19:46   # 8
Alter Esel
 
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crossposting

Ich kann allen Abgemahnten zu Informationszwecken die aktuelle Statistik zum Abmahnwahn (Klick für Download) von princess15114 nur dringend empfehlen.
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Alt 14.04.2008, 18:50   # 9
blutaar
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Hi
Ich habe mal noch eine Frage, auf welche aus dieser (dennoch sehr hilfreichen) Statistik keine Antwort hervorgeht: und zwar sind denn irgendwelche Fälle bekannt, dass ein Nichtbezahlen einer Abmahnung von kuw (mit mod. UE) zu ernsthaften Konsequenzen geführt hat? Oder ist es immer der Fall gewesen, dass entweder gar nichts mehr kam oder nach zwei drei Zahlungserrinerungen Ruhe gewesen ist?
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Alt 15.04.2008, 12:23   # 10
Bluesilver
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Keine Panik...sofern Du nicht in Göttingen wohnst...lies Dich erst schlau!

Meine Empfehlung: Klick
Hi und Hallo!!!

Ich bin neu und doch habe ich schon die zweite abmahnung von kuw bekommen. Beide wegen einem spiel. Dazu muß ich sagen das ich noch nicht lange ein inet anschluß habe und mich auch nicht so gut damit auskenne. Desweiteren habe ich auch noch nichts darüber gehört das Torrent to ins fadenkreuz geraten ist. Also habe ich mich da mal um geschaut und ein paar sachen gefunden. Spiele Musik und Filme. Nun ja habe da so einiges angeklickt und eigentlich alles wieder nach so ungefär 1 ner woche beendet da es noch wochen (8 oder mehr wochen) dauern sollte ehe ich diese datien vollständig gesaugt hatte. Kuw schreibt auch: Durch das Herunterladen dieses urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet sowie das gleichzeitige Anbiten dieses Werkes durch Freigabe auf ihrer Festplatte zum Downloaden für weitere Nutzer wurde eine strafrechtlich relevante unerlaubte Verwertung dieses Werkes im sinne des § 106 Abs.1 UrhG i.V.m. §§ 15, 16, 17, 19 Abs.2pp.UrhG begangen. Wie ich ja schon schrieb habe ich noch nicht so lange einen inet anschluß und kenne mich daher nicht so damit aus. Liegt auch daran das ich seid 10 J in haft bin und vorher auch nicht das geld dafür hatte. Abgesehen frage ich mich wie kann ich was freigeben auf meiner festplatte ohne das ich davon was weiß. Und ich habe meines erachten nichts an andere weitergegeben. So wie weiß ist es doch so das wenn ich mir was bei torrent to was sauge es doch wieder zum anbieter zurück geht und von da aus an andere die es saugen. Das heist für mich das ich doch nichts angeboten habe!!!
Abgesehen das ich in Göttingen wohne, sind
beide mahle 150€ wech!!!

Mfg: Bluesilver

PS: für fehler und schrift haftet der stift!!! LOL
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Alt 17.04.2008, 18:37   # 11
Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Bluesilver Beitrag anzeigen
...Das heist für mich das ich doch nichts angeboten habe!!!
Abgesehen das ich in Göttingen wohne, sind
beide mahle 150€ wech!!!...
Ich unterstelle, dass Deine finanzielle Situation derart schlecht ist, dass Du über eine Beratungshilfe nachdenken solltest:

Wer übernimmt die möglichen Kosten?


ansonsten...

Muster einer abgeänderten UE

Abmahn-Wiki

Abmahn-FAQ von RA Solmecke

Abmahnwahn-FAQ

lesen...lesen...lesen!
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Alt 19.04.2008, 17:58   # 12
Bluesilver
 
Benutzerbild von Bluesilver
 
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Beiträge: 2
Ich unterstelle, dass Deine finanzielle Situation derart schlecht ist, dass Du über eine Beratungshilfe nachdenken solltest:

Hi und Hallo!!!

Da bin ich wieder und habe auch gleich ein anderes schreiben von K&P bekommen wegen irgend einer cd von der Sabrina Setlur.

Dazu muß ich sagen das ich kein Kinder hiphop eher das von Frauenartz orgiepörnchen und und. Aber ich soll 150 an die firma zahlen und 250 euro für das schreiben vom anwalt. Kurz gesagt ich soll 400€ zahlen bis zum 29/04/08 welches ich mir nicht leisten kann. Ich habe nun meinen Anwalt eingeschaltet und warte jetzt ab was geschieht. ja meine finanz lage ist nicht gut da ich nur H4 bekomme ich aber noch einen kleinen sohn von fast 2 j habe. Dennoch danke für deine kleinen hilfe tips die mir gegeben hast.

Mfg Bluesilver
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Alt 20.04.2008, 20:47   # 13
Alter Esel
 
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Speziell den kuw-Geschädigten sei Folgender Artikel von RA Gulden empfohlen:

kuw Rechtsanwälte als Vertragspartner der Schufa - Keine Angst vor unzulässigen Drohkulissen!

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Alt 24.04.2008, 21:08   # 14
Sprottenboxer
Gastposter
 
Bei Rechtsstreitigkeiten mit der RAe kuw Regensburg kann ich euch nur den Rechtsanwalt Dr.Alexander Wachs aus Hamburg empfehlen. Wurde von ihm kompetent beraten und angemessen gegenüber der kuw vertreten. In der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Focus (Nr.17) ist sogar ein Artikel zu dieser Thematik erschienen. Sehr interessant...unbedingt lesen! Viel Glück...Hilfe ist in Sicht!
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Alt 06.05.2008, 22:20   # 15
matti12
Gastposter
 
Hallo N-Traxx,

und kam bis heute noch etwas zurück?

Gruß matti12
Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

Ich wurde im Sommer 2007 von den KUW Rechtsanwälten abgemahnt. Habe von denen 2 Abmahnungen jeweils wegen einer Datei erhalten und wurde erstmal stutzig. Wie kann ich denn etwas über eDonkey und dann über BitTorrent hochgeladen haben, wenn ich diese Netze doch garnicht genutzt habe? Nach einigen Nachforschungen meinerseits und regem telefonischen und schriftlichen Verkehr mit meinem Internetprovider habe ich mitgeteilt bekommen, dass meine IP-Adressen von den basagten Tatzeiträumen nicht mehr ermittlet werden können, da diese aufgrund einer begrenzten Speicherung mittlerweile gelöscht worden sind. Weiterhin erklärte mein Provider, dass keine personenbezogenen Daten von mir herausgegeben worden sind und dass kein gerichtlicher Beschluß zur Herausgabe deren vorliegt.
Ich habe einige Zeit mit KUW geschrieben und denen regelrecht Löcher in den Bauch mit Fragen bezüglich der Dateien (Dateigröße, Dateiformat, Hash-Werte, usw.) und der P2P Clients gebohrt. Weiterhin versuchte ich von KUW Beweismittelkopien, sowie eine Kopie eines richterlichen Beschlusses zur Datenherausgabe einzufordern. KUW sind bis dato nicht nur ansatzweise diesen Forderungen nachgekommen. Gut, das müssen sie rechtlich gesehen auch garnicht, aber ehrlich gesagt bin ich mir doch sehr sicher, dass die garnichts in der Hand haben. Ich habe weder eine UE abgegeben, noch die Abmahngebühren bezahlt. KUW hatte in jedem Schreiben an mich nur leere Drohungen ausgesprochen und keine meine Fragen zufriedenstellend beantwortet.
Eine Anfrage bei der Statsanwaltschaft I in München wegen einer mir durch KUW übermittelten Aktennummer ergab lediglich, dass die Ermittlungen gegen Unbekannt ablaufen. Eine freundliche Mitarbeiterin teilte mir mit, dass in diesem Fall der Anschlußinhaber noch garnicht ermittelt worden sei.
Was soll man denn nun daraus folgern???
Für mich sieht es so aus, dass KUW irgendwie anders an die Daten der Anschlußinhaber kommt. Daher immer die IP-Adresse aus der Abmahnung überprüfen lassen, bevor man etwas unternimmt.
Laut aktueller Rechtssprechung dürfen personenbezogene Daten nur auf richterlichen Beschluß herausgegeben werden. Gibt der Provider diese nur auf Anfrage eines Staatsanwalts, oder einfach so heraus, so verstölßt er gegen das Datenschutzgesetz. In dem Fall kann man den Provider auf Schadensersatz verklagen.

Fazit: Der letzte Schriftverkehr mit KUW fand im Dezember 2007 statt. Ich habe bis dato weder gezahlt, noch eine UE unterschrieben. An die Rechteinhaber habe ich über KUW lediglich eine schriftliche Erklärung zu den besagten Urheberrechtsverstößen abgegeben und die Sache aus meiner Sicht beschrieben: Ich habe nichts geladen, nichts zum Upload bereitgestellt und mein Heimnetzwerk mit einer zentralen Firewall gesichert, welche Portweiterleitungen an die besagten P2P-Netze unterbindet. Somit habe ich meine Pflicht als Anchlußinhaber erfüllt und kann weder als Verletzer noch als Störer haften. Da meine Anschlußmitbenutzer alle volljährig sind und daher keiner Aufsichtpflicht unterliegen, kann ich auch hier nicht haftbar gemacht werden. Da KUW auch keine Beweismittel zukommen lassen wollte, konnte ich bei der Findung des eigentlichen Verletzers nicht mitwirken, da ich diesen aufgrund fehlender Daten nicht mehr ermitteln kann.

Seit dem habe ich nichts mehr aus Regensburg gehört.
Faktisch ist, dass die Abmahnanwälte ganau das gleiche Risiko im Falle einer Verhandlung eingehen, wie die Abmahnopfer, da die Rechtssprechung nicht eindeutig ist.

Tja Leute, lasst Euch nicht aus der Ruhe bringen und informiert Euch vorher. Überprüft die IP-Adressen aus der Abmahnung, denn die Abmahner machen auch Fehler.

Grüße, N-Traxx.

PS: Schaut eich mal dazu diese Website an: Abmahnwahn.Dreipage
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Alt 04.07.2008, 15:42   # 16
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.631
Die neue Abmahnstatistik Juni 2008 ist da! --> Downloadlink in meiner Signatur!

Wichtige Änderungen zur vorangegangenen Ausgabe:
- Keine

Wichtige Erkenntnisse zur vorangegangenen Ausgabe:
- Erstes Auftreten des Providers Vodafon, bislang noch nicht statistisch relevant.
- Abmahner Clausbruch/Steinmeier/Cramer mit statistischer Relevanz neu in der Statistik aufgeführt (Folie 4).
- Der Abmahnwahn hält unvermindert an (Folie 5).
- Waldorf erntet nun auch im Torrent-Netzwerk (Folie 8)
- Zunahme der Pornoabmahnungen (Folie 9).
- Anteil der Zahler weiter sinkend (Folie 10).
- Zeitabstände zwischen Log und Abmahnung werden über alle Provider immer kürzer (Folie 12).
- SuW ändert seit Mai 2008 Abmahnstrategie – Werke mit (ur)altem Logdatum (2006) und üblichem Zeitabstand werden gemeinsam abgemahnt (Folie 14).

Ein superdickes Dankeschön an alle, die sich qualifiziert in Datenbanken eintragen!
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Alt 10.07.2008, 00:53   # 17
alternativ285
 
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Beiträge: 3
Hallo princess15114,

bin neu hier und habe mich aus "aktuellem Anlass" durch die vorhandenen Seiten im Netz zu "Urheberrechtsverletzungen und die Folgen" geklickt.
Daher eine Frage/Hinweis zum Organigramm "Ablauf_abmahnung.pdf":
Der Block auf der letzten Ebene (2. von rechts) "Richterliche Prüfung des Bescheides" ist meiner Meinung nach falsch. Der Pfeil müsste direkt vom Entscheider "Ich ignoriere -> nein" zum Block "warten auf ein gerichtliches Verfahren..." führen. (sieh hierzu http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de...Mahnbesch.html [letzter Satz]. Oder? Bin mir nicht ganz sicher.

Gruß

alternativ285
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Alt 10.07.2008, 09:39   # 18
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.631
@ alternativ285

Prinzipiell schon, aber die bereits bestehende Vermischung der Verfahren zur Unterlassung (von links an den Kasten „Warten auf ein ger. Verfahren“ kommend) und einem möglichen Verfahren der offenen anwaltlichen Aufwendung (von rechts an den Kasten „Warten auf ein ger. Verfahren“ kommend), rechtfertigte für den Verfasser m.M. nicht zwangsläufig alle anderen Verfahren dort mit einfließen zu lassen.

Nach einem Widerspruch zum Mahnbescheid erfolgt im Verfahren vielmehr zunächst die Erhebung entscheidungsrelevanter Tatsachen (Überprüfung des Einspruchs auf Zulässigkeit, Begründung des Anspruchs durch den Antragsteller usw.). Dafür sind Fristen/Bedingungen einzuhalten, die, wenn sie nicht eingehalten werden, das Erliegen des Verfahrens zur Folge haben (14 Tage/fehlende Einzahlung der Gerichtskosten).
Sollte es zu einem Termin kommen, weil der Antragsteller die Sache weiter verfolgt und die Anspruchsbegründung rechtzeitig eingeht, so ist im Interesse des Schuldners sein Erscheinen zwingend nötig, da anderenfalls ein Versäumnisurteil ergehen kann.

All diese Besonderheiten im Widerspruchsverfahren zum Mahnbescheid sind die Ursachen, dass die von dir beschriebene Verbindungslinie nicht gezogen wurde, da es sich vom Unterlassungsverfahren und vom Gebührenprozess bereits im Vorfeld unterscheidet.
Die Komplexität einerseits und die geringe Anzahl von Mahnverfahren andererseits, sind im Übrigen die Ursache dafür, den Bereich „Mahnbescheid“ in der Darstellung nicht noch weiter zu untersetzten.
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Alt 12.07.2008, 00:37   # 19
sf$%65
Gastposter
 
Hallo freunde des widerstands.bin neu hier,dies ist der erste beitrag,eher ne frage,und sicher keine neue.Habe auch ne abmahnung von kuw bekommen.mein w-lan war offen und irgendjemand im haus hat was gezogen über meinen pc.selbst schuld.hab die unterlassungserklärung unterschrieben aber die 250 euro zahl ich nicht.kuw droht damit,dass ich dann die entstandenen ra-kosten zahlen muß.wie sehen meine chancen aus?Gerichtsverfahren werden oft eingestellt bzw gegen 100euro maximal.aber die anwaltskosten der kläger?danke im voraus
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Alt 12.07.2008, 01:02   # 20
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von sf$%65 Beitrag anzeigen
eher ne frage,und sicher keine neue.Habe auch ne abmahnung von kuw bekommen.mein w-lan war offen und irgendjemand im haus hat was gezogen über meinen pc.selbst schuld.
Dann wäre dies für deinen Fall lesenswert!
Zitat:
hab die unterlassungserklärung unterschrieben aber die 250 euro zahl ich nicht.kuw droht damit,dass ich dann die entstandenen ra-kosten zahlen muß.wie sehen meine chancen aus?Gerichtsverfahren werden oft eingestellt bzw gegen 100euro maximal.aber die anwaltskosten der kläger?
Nicht ganz korrekt. Besser müsste es heißen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren "werden oft eingestellt bzw....". Das hat jedoch mit den zivilrechtlichen Forderungen einer Abmahnung nichts zu tun.
Bitte dazu hier erst einmal schlaulesen
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:29 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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