| | # 1361 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Ein Vergleich ist ein Schuldeingeständnis und der Abmahner hat Dich in der Hand. Die übliche Verfahrensweise,wie zB ich das gemacht habe, ist ModUe mit Einschreiben Rückschein und sonst nix. Keinen Kontakt zum Abmahner.Vorsicht die Ue des Abmahners beinhaltet auch ein Schuldeingeständnis! Hier findest Du das Nötige: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung MMg,Mops |
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| | # 1364 |
| Registriert seit: 12.07.2010
Beiträge: 6
| Okay, danke Mops. Die modUE ist raus und ein paar ZEugen werde ich auch auftreiben können, dabei ist es sicherlich besser wenn ich mir jemanden suche der mir nicht so nahe steht oder? von wegen Befangenheit. ---------- Doppelpost zusammengeführt am 12.07.2010 um 13:59 ---------- hab gerade auch gelesen, dass eine Zurückweisung der Abmahnung möglich ist, wenn nur eine kopie der vollmacht beigefügt ist, ist das zutreffend bzw. hat da jemand bereits erfahrungen vorzuweisen? |
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| | # 1366 | |
| Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 27
| Zitat:
fragt sich nur wielange die noch geld von den leuten bekommen. hab meinen rückschein der modue am 21.06.2010 erhalten und bis dato noch keine rückantwort,anscheinend haben die alle hände voll zu tun. | |
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| | # 1367 |
| Registriert seit: 12.07.2010
Beiträge: 6
| Habe heute die modUE per Einschreiben rausgeschickt und harre jetzt der Dinge die da kommen. Ich hab mir nochmal den angeblichen "Tattag" und die "Tatzeit" angeschaut und es sieht so aus, dass ich zum Zeitpunkt der "Tat" bei meiner DSA-RUnde war und daher 4 Zeugen dafür habe, dass ich nciht in meiner Wohnung war, wo meine Sämtlichen Elektrogeräte ausgeschaltet auf mich warteten...Saubande verdammte. |
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| | # 1368 |
| Registriert seit: 28.11.2009 Ort: Hier
Beiträge: 628
| Es mag ja sein,das du zu dem Tatzeitpunkt wirklich nicht zu Hause warst.Aber ein PC mit p2p Software kann auch laufen,ohne das du davor sitzt. Wiederlege mir das mal.Genauso werden das Abmahngeflügel vor Gericht argumentieren. |
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| | # 1369 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
MMG Mops | |
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| | # 1370 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Inkassobüros werden in der Regel nicht beschäftigt, sondern prozentual an dem was sie "eintreiben" beteiligt. Es soll auch welche geben, die "Außenstände" für´n "Abbl un en Ei" aufkaufen, um nicht mehr für % tätig zu sein. Die, in schwarzen langen Ledermäntel, Stiernacken und Glatze führe ich jetzt mal nicht auf. ---------- Doppelpost zusammengeführt am 13.07.2010 um 19:10 ---------- |
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| | # 1371 |
| Registriert seit: 10.06.2010
Beiträge: 5
| Moin zusammen ! kurze Frage: - Im Juni Schreiben (1) erhalten wegen angeblichem Download eines PC-Spieles. - innerhalb der Frist ModUE Schreiben sowohl vorab per Fax, als auch anschl. per Einschreiben mit Rückschein raus. - heute nach dem Urlaub im Briefkasten folgendes von den gleichen Anwälten,wie Erhalt von Schreiben (1) erhalten: ich zitere..... ....ich bestätige Ihnen den Eingang und die Wirksamkeit der Unterlassungserklärung. Die Angelegenheit ist damit aber nocht nicht abgeschlossen. Unsere Mandantschaft macht die Erledigung der Angelegenheit auch von der Zahlung des Pauschalabgeltungsbetrages abhängig.... die Frist war nur paar Tage, und diese ist nun verstrichen, ich war ja nicht da.... Was nun, Leute ? |
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| | # 1374 |
| Registriert seit: 24.06.2010
Beiträge: 28
| Erledigt ist das ganze nach drei Jahren (Verjährung). Ansonsten den hier vorhandenen Grundkurs lesen und abwarten wie es weiter geht. Hat mir bis jetzt auch geholfen, wobei ich nach Erhalt des Rückscheins vor 3 Wochen noch nichts gehört habe vom Abmahner. Gruss Formeleins |
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| | # 1375 |
| Registriert seit: 16.07.2010
Beiträge: 8
| Hallo zusammen, auch ich brauche jetzt mal eure Hilfe. Ich habe Anfang 2007 eine Abmahnung von Kornmeier und Kollegen erhalten. Es ging damals um eine Single. Nach Rücksprache mit einem befreundeten Anwalt, habe ich damals gar nicht reagiert, und bis heute nichts mehr gehört. Nun habe ich zwischen Ende Mai und Anfang Juli diesen Jahres insgesamt 5 weitere Abmahnungen erhalten. Darunter zwei von U+C wegen Pornos, eine von Stefan Auffenberg (Porno), eine weitere von Kornmeier und Kollegen (Single) und eine von Nürmann + Lang (Single). Ich habe diese Schreiben auch alle ignoriert. Dachte mir, was damals funktioniert hat, klappt heute auch wieder (Filesharing habe ich aber nach Zugang der ersten Mahnung sofort gestoppt.) Da kannte ich dieses Forum leider noch nicht Nun erreicht mich ein zweites Schreiben von U+C in der sie Bezug auf das erste Schreiben (Porno 650 Euro) nehmen und nunmehr mehr als den doppelten Betrag fordern. Nun habe ich zwar hier schon einiges gelesen, aber zu dieser Fallkonstellation noch nichts gefunden. Was soll ich nun tun? Einfach die modifizierte UE abschicken und auf das zweite Schreiben gar nicht eingehen? Da ich ja durch dieses Forum nun schlauer bin, frage ich mich jetzt natürlich, ob ich auch für die übrigen Abmahnungen (siehe oben) noch eine modifizierte UE abschicken soll, auch wenn die gesetzten Fristen ja schon weg sind und ggf. auch hier weitere Schreiben folgen? Zuguterletzt habe ich noch das Problem, dass ich gar nicht Anschlussinhaber bin und die Schreiben daher natürlich allesamt an diesen gegangen sind. Müssen wir jetzt beide die UE unterschreiben und dass in einem gesonderten Anschreiben begründen? Ich weiß, war jetzt viel Text und ihr dürft mich auch ruhig schlagen , wenn an anderer Stelle im Forum die Antworten bereits stehen, aber ich schaffe es nicht alles komplett zu lesen, denn in meinem Fall habe ich es ja gleich mit vier verschiedenen Kanzleien zu tun Auch für das Posten von Links zu den passenden Antworten wäre ich sehr dankbar. |
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| | # 1376 |
| Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 607
| Du machst seit 2007 kein filesharing mehr und hast jetzt bzw. der AI 5 (in Worten: FÜNF) Abmahnungen bekommen? Entweder macht ein anderer aus der Familie Filesharing oder Euer WLan in offen wie ein Scheunentor. Ich weiß nicht, ob es bei so einem Fall damit getan ist 5 modUE zu versenden. Sollen sich unsere Profis hier zu äußern - ich würde auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen, da die Gefahr von 1 bis 5 EV durch den Terminverzug riesengroß ist. Und wenn Du (AI) 5 EV bekommen würdest - na, dann gute Nacht. Tschuldige, das ich Dir nicht mehr helfen kann. |
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| | # 1377 | |
| Registriert seit: 16.07.2010
Beiträge: 8
| Zitat:
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| | # 1378 |
| Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 607
| Dann würde ich auf jeden Fall mal schnellstens eine modUE (mit oder ohne Anwalt) versenden - besser gesagt 5! Ob das nur "gelegentlich" war, möchte ich mal so dahin gestellt lassen.... Was auch immer dich da geritten hat....Filesharing nach einer Abmahnung...und dann noch einen Freund als Anwalt. Naja, vielleicht hast Du ja auch dieses Mal Glück - drück Dir die Daumen |
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| | # 1379 | ||
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Und wäre die zweite Person minderjährig würde diese Aussage evtl. als Schuldeingeständnis gewertet werden. Wenn Dein Fall sich so abgespielt hat hast Du bzw. der AI verdammt viel Dusel gehabt Zitat:
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