ich habe heute das gleiche Schreiben wie Beldron erhalten. Naja, nicht das gleiche aber das selbe
Ulrich, Du schreibst dass man Widerspruch gegen die Datenspeicherung einlegen soll, da dass ganze sonnst bei der Schufa landen kann. Leuchtet mir nicht so ganz ein. Vor allem habe ich ein paar posts davor gefragt, ob ich aufgrund des "Inkassoauftrags" einen Eintrag im Schfaverzeiniss zu befürchten habe, Die Antwort war damals NEIN!
Bin jetzt etwas verwirrt
LG
enz
17.12.2009, 22:58
#
602
Beldron
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 15
Jetzt bin ich allerdings auch ein wenig verwirrt.
Ich dachte eigentlich, dass der Widerspruch auf das 1. Schreiben bereits verhindert das die Daten bei der Schufa landen.
Gruß
Beldron
17.12.2009, 23:37
#
603
Merwa
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 12
*meld* Same here wie Beldron und enz - allerdings lese ich das "Daten könnten landen" wohl von Ulrich; das heisst ja wie immer nicht, dass sie es tatsächlich tun.
Mich irritiert allerdings der Posten "interne Schuldner-ID" in der Aufstellung der gespeicherten Daten (2. Zeile). Ich zumindest lasse mich höchst ungern als Schuldner bezeichnen von jemandem, der keinen rechtsgültigen Anspruch auf irgendetwas gegen mich hat/erhebt.
Daher kann ggf. ein Bestehen auf Löschung bzw. Widerspruch gegen die Speicherung (kommt ja im Endeffekt auf das gleiche Ergebnis) m. E. sinnvoll sein, auch wenn mich jeder Cent Porto und jede Sekunde Schreibzeit verärgert.
Gibt es auch dazu ggf. eine Musterformulierung?
Nächtliche Grüße!
17.12.2009, 23:43
#
604
Genervt
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 63
Hab den gleichen Wisch von den inkasso-knilchen, gespeichert sind blabla.... aber kein Ton zur Musterschreibenforderung das die geltend gemachten Forderungen nicht aufrecht erhalten werden noch zum nicht erfolgten Zahlungseingang.
Auch ich folgerte aus dem bisher Gelsenen Material das die wegen so nem quatsch nicht so ohne weiters nen Schufa-Eintrag machen können...
Wer weiß Rat?
Danke
Genervt
18.12.2009, 00:03
#
605
lexx
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Beiträge: 416
Zitat:
Zitat von Genervt
Hab den gleichen Wisch von den inkasso-knilchen, gespeichert sind blabla.... aber kein Ton zur Musterschreibenforderung das die geltend gemachten Forderungen nicht aufrecht erhalten werden noch zum nicht erfolgten Zahlungseingang.
Auch ich folgerte aus dem bisher Gelsenen Material das die wegen so nem quatsch nicht so ohne weiters nen Schufa-Eintrag machen können...
Naja daran hab ich mich bis jetzt ja gehalten aber das 2 Schreiben gibt keine Auskunft darüber ob die Forderung aufrecht erhalten wird oder nicht wie oben schon ausführte geben sie lediglich auskunft über die von mir gespeicherten daten...
Also wohl erstmal abwarten...
Trotzdem Danke
18.12.2009, 08:51
#
607
ulrich
Gesperrt
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Beldron
Jetzt bin ich allerdings auch ein wenig verwirrt.
Ich dachte eigentlich, dass der Widerspruch auf das 1. Schreiben bereits verhindert das die Daten bei der Schufa landen.
Wir sprechen hier von zwei Paar Unterschiedliche paar Schuhe. Ein Widerspruch auf ein erstes Schreiben der Abmahnkanzlei ist nicht nötig, warum auch? Aber wenn ein "Inkassounternehmen" eine an sie Abgetretene Abmahngebühr einfordert so werden auch die Daten des Schuldners gespeichert. Dagegen sollte man Widerspruch einlegen, denn bei einer nicht Zahlung kann es zu einem Eintrag bei der Schufa kommen. Ich hoffe mal ich habe mich in etwa verständlich ausgedrückt!
18.12.2009, 11:36
#
608
Orchid95
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Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von ulrich
Aber wenn ein "Inkassounternehmen" eine an sie Abgetretene Abmahngebühr einfordert so werden auch die Daten des Schuldners gespeichert. Dagegen sollte man Widerspruch einlegen, denn bei einer nicht Zahlung kann es zu einem Eintrag bei der Schufa kommen.
Soweit okay.
Was mir allerdings auch nicht ganz klar ist:
Lt. Musterschreiben wird ja zunächst mal nur Widerspruch gegen die Forderung - nicht gegen das Speichern der Daten - eingelegt.
Ich verstehe das so, dass das Inkasso zunächst nur die Daten speichert, aber noch kein Eintrag in der Schufa erfolgt.
Erst wenn das Verfahren eingestellt ist und die Forderung bis dato nicht beglichen wurde, kann ein Eintrag in die Schufa erfolgen. Um das zu vermeiden, sollte dann nochmal die Löschung der Daten gefordert werden.
Bitte berichtigen, wenn ich da was falsch verstanden habe!
18.12.2009, 14:29
#
609
mrsnik
Registriert seit: 10.08.2009
Beiträge: 11
Hallo
Hab heute auch das 2te schreiben von der Inkasso gekriegt. Auch mit den ganzen gespeicherten Daten usw... Langsam nervt die ganze Sache.
Hat jemand ein fertiges schreiben für den Widerspruch für die gespeicherten Daten?
Was erwartet uns danach? Was können die noch machen das die an das geforderte Geld rankommen?
Danke.
18.12.2009, 14:32
#
610
Wutz
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 47
Hallo
heute haben wir die gleiche Post wie Ihr bekommen. Wir haben auch eine Auskunft der Daten angefordert und heute bekommen.
Nun wollen wir auch Widerspruch einlegen, nur weiß ich nicht genau wie ich das formulieren soll. Auf der Abmahnwahn-dreipage habe ich auch nichts gefunden. Soll ich widersprechen das meine Daten gespeichert werden oder gegen die komplette Forderung?
steh da grad etwas auf dem schlauch.
Danke
gruß
Wutz
18.12.2009, 15:13
#
611
lexx
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 416
Zitat:
Zitat von Wutz
Hallo
heute haben wir die gleiche Post wie Ihr bekommen. Wir haben auch eine Auskunft der Daten angefordert und heute bekommen.
Nun wollen wir auch Widerspruch einlegen, nur weiß ich nicht genau wie ich das formulieren soll. Auf der Abmahnwahn-dreipage habe ich auch nichts gefunden. Soll ich widersprechen das meine Daten gespeichert werden oder gegen die komplette Forderung?
steh da grad etwas auf dem schlauch.
Danke
gruß
Wutz
hallo
in den Schreiben das wir an die Inkassofirma geschickt haben steht ja drin das wir widersprechen:
(1.) rechtsverbindlich zu erklären, dass die geltend gemachten Forderungen nicht aufrecht erhalten werden
und dann noch die Auskunft üder die gespeicherten daten. das schreiben das wir bekommen haben gibt uns Auskunft über die gespeicherten Daten.
Müssen wir nun nochmal Widersprechen und auf Punkt 1 bestehen?
Oder muß man da nochwas anderes schreiben?
gruß
Wutz
20.12.2009, 11:12
#
613
Wutz
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 47
Nochmal die Frage, müssen wir nochmal Widersprechen und wenn ja gegen was?
das unsere Daten gespeichert werden?
Schönen 4. Advent
Wutz
21.12.2009, 20:15
#
614
Beldron
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 15
Guten Abend,
das würde mich allerdings auch immer noch interessieren.
Widerspruch gegen eine Auskunft einlegen die ich selbst gefordert habe, klingt eher seltsam.
Widerspruch gegen eine Speicherung der Daten wird ebenfalls sinnlos sein, so lange die Sache für das Inkassobüro noch nicht abgeschlossen ist.
Und gegen die Forderung im 1. Schreiben des Inkassobüros haben wir ja mit dem Standardschreiben geantwortet.
Also im Moment bin ich auf dem Stand, dass ich jetzt erst mal gar nichts machen kann, sondern auf einen zweiten Brief vom Inkassounternehmen warten muss in dem dann z.B. steht, dass ich bis zum Tag X nicht gezahlt habe und ich nochmals die Chance bekomme zu bezahlen oder ähnliches.
Sollte ich völlig falsch liegen, bitte kurz antworten. Danke.
Gruß
Beldron
21.12.2009, 20:22
#
615
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Orchid95
Soweit okay.
Erst wenn das Verfahren eingestellt ist und die Forderung bis dato nicht beglichen wurde, kann ein Eintrag in die Schufa erfolgen. Um das zu vermeiden, sollte dann nochmal die Löschung der Daten gefordert werden.
Bitte berichtigen, wenn ich da was falsch verstanden habe!
Soweit ist das richtig, hatte ich auch geschrieben. Allerdings kann ich vor oder nach der Einstellung des Verfahrens um die Löschung meiner Daten bitten.
22.12.2009, 14:02
#
616
nordlicht
Registriert seit: 30.11.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 23
Zitat:
Zitat von FJ-Heizer
Hier mal ein kleines Update von meiner Sache.Heute Bettelbrief der Kameraden Ulkig und Comic.Zahlungsaufforderungmit einer kleinen Absenkung auf 450 Euronen und tatsächlich Zeit bis 31.12.Komisch,wieviel Zeit die einem auf einmal gönnen
U + C, meine Story:
Abmahnung vom 30.11. 2009
Frist für UE und Zahlung 650,- bis 14.12.2009
modUE Eingereicht per Fax am 10.12.2009
Einschreiben übergeben am 15.12.2009
Gezahlt: nichts
Antwortschreiben U+C vom 15.12.2009
mit Frist für Zahlung 29.12.2009
ansonsten Empfhlung der Klage an die Mandantschaft.
Was meint Ihr??
22.12.2009, 14:07
#
617
constantin
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von nordlicht
Was meint Ihr??
Das ist das übliche Zweitschreiben, das die "ModUe-Abgeber + Nichtzahler" konsequenterweise vollständig ignorieren. Warum sollte man die zweite Frist aufeinmal ernst nehmen, wenn man bereits die erste Frist ohne Zahlung verstreichen ließ? Das Risiko bei dieser Methode ist natürlich eine mögliche Klage. Darüber sollte sich aber jeder von Anfang an bewußt sein, auch unter der Berücksichtung, dass die Klagewahrscheinlichkeit derzeit bei den meisten Abmahnkanzleien noch recht gering ist.
22.12.2009, 14:08
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618
ulrich
Gesperrt
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von nordlicht
Antwortschreiben U+C vom 15.12.2009
mit Frist für Zahlung 29.12.2009
ansonsten Empfhlung der Klage an die Mandantschaft.
Was meint Ihr??
Das Übliche, die Drohkulisse wird verschärft. Kann ja sein das sich einige in die Hose machen und doch Zahlen.
22.12.2009, 14:22
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619
waldibrieffreund
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von nordlicht
U + C, meine Story:
Ich würde mal grundsätzlich nicht so viele detaillierte Datumsangaben machen, zumal innerhalb eines einzigen Posts. Feind liest mit!
22.12.2009, 16:12
#
620
nordlicht
Registriert seit: 30.11.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 23
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund
Ich würde mal grundsätzlich nicht so viele detaillierte Datumsangaben machen, zumal innerhalb eines einzigen Posts. Feind liest mit!
Danke - aber aus einem mir nicht bekannten Grund kann ich nix editieren...