Abmahnung RAe U+C ehem. kuw Regensburg

Alt 03.02.2012, 19:00   # 6121
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von doka Beitrag anzeigen
Das Problem: ich bin gerade ca. 600 Km von meinem Wohnort entfernt.
Ist das wirklich so groß das Problem?
Sei doch froh, dass du es schon erfahren hast.
- Schreiben kannst du ja schonmal
- Widerspruchsvorlagen gibts zuhauf und sind recht simpel auszufüllen
- lass dir die entsprechenden einzusetzenden Daten durchgeben, füll den Widerspruch aus und raus damit... sollte also Morgen erledigt sein, wenn du dich ranhältst... Einschreiben mit Rückschein und nen Faxgerät findest du auch vielleicht
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 03.02.2012, 21:21   # 6122
surabaya jim
 
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von Lilly155 Beitrag anzeigen
Also ich möchte nur mal sagen das mich dieses Forum wunderbar beruhigt ... ich weiß ich bin nicht alleine und mache das was andere empfehlen bzw. auch tun ... Ich finde es Super mit den Links und lese mir fast alles durch ...nur um auf den laufenden zu bleiben ...
wenn es dieses Forum nicht gegeben hätte dann hätte ich mir auch in die Hosen gemacht als ich von Debcon Post bekam ... aber so wusste ich schon vorher was ich zu tun habe ...

Ich freu mich das es Euch hier gibt ....Danke

darauf ein buddhistisches: ommmmm

du bist nicht allein

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von doka Beitrag anzeigen
So, nun ist bei mir auch soweit - ein "netter" Brief von debcon. Das Problem: ich bin gerade ca. 600 Km von meinem Wohnort entfernt. Vom Brief habe ich von meinen Eltern erfahren. Die Frist ist schon abgelaufen
Ist es nicht gefährlich, wenn ich den Widerspruch erst in 2 Wochen abschicke?

leg dennoch einen widerspruch ein. ich denke nicht das die bei der flut von widersprüchen jedes einzelne datum kontrollieren können/werden.

auf seite 293 post#5845 von daytrader findest du eine vorlage wie man den widerspruch am besten formuliert. einfach die erforderlichen lücken mit deinem namen und datum + inkassonummer (die steht auf der mahnung von debcon auf der rechten seite, unter der geldforderung, musst deine eltern anrufen und danach fragen) versehen und zur post gehen und denen sagen das du diesen brief per einschreiben mit rückschein versenden willst. die geben dir dann so ein rückscheinformular wo du dann auf die vorderseite den namen und die anschrift von debcon eintragen musst und auf die rückseite deinen namen mit anschrift. beleg nicht vergessen.

auch heisst es hier, dass man den widerspruch vorab als email senden soll. da schreibst du den exakten widerspruch (seite 293 post#5845 daytrader) als email mit dem zusatz: "widerspruch vorab als email" und sendest es debcon. auch hier die inkassonr. nicht vergessen. ich habe es als email und als pdf-datei versendet, da man an der email manipulationen vornehmen kann und an der pdf-datei nicht.

die anschrift von debcon lautet:

Debcon GmbH
Steinstraße 4
D-58452 Witten

(lass dir die anschrift, von deinen eltern zu sicherheit auch telefonisch durchgeben, da anscheinend bei einigen die postfachnr. unterschiedlich ist, sprich zwei postfachnr. vorhanden sind.)

p.s. wie gesagt es ist nie zu spät. besser handeln als nichts tun. und vergiß nicht den rückschein auszufüllen (den rückschein kleben die von der post auf das einschreiben-widerspruch von dir) denn wenn der empfänger dein widerspruch erhält, muss er den rückschein unterschreiben. den unterschriebenen rückschein von debcon bekommst du mit der post zurückversandt, musst du gut aufbewahren. und vergiss auch nicht die quittung/rechnung von der post für das einschreiben mit rückschein. auch das aufbewahren.

viel glück, surabaya jim
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Alt 03.02.2012, 22:33   # 6123
pepe100
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 4
Zitat aus der Zahlungsvereinbarung: "Sie haben auf das Abmahnanschreiben der Rechtsanwälte Urmann und Collegen nicht reagiert".
Das ist natürlich glatt gelogen, denn die modUE wurde von mir abgegeben und von den Collegen akzeptiert.
Vielen Dank an alle die sich hier einbringen!
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Alt 04.02.2012, 09:43   # 6124
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von pepe100 Beitrag anzeigen
Zitat aus der Zahlungsvereinbarung: "Sie haben auf das Abmahnanschreiben der Rechtsanwälte Urmann und Collegen nicht reagiert".
Das ist natürlich glatt gelogen, denn die modUE wurde von mir abgegeben und von den Collegen akzeptiert.
Vielen Dank an alle die sich hier einbringen!
Zahlungsvereinbarung...welche?

solltest Du den Info-Brief von Debcon meinen, so kann ich aus diesem nichts von einer solchen herauslesen.
  Spoiler:
2530 debconaus


Mit dem Schreiben werden die Abgemahnten davon in Kenntnis gesetzt (Informiert, sonst wäre es nämlich kein Infobrief/Infopost)dass, diese eben nicht mit Zahlung reagiert hätten.
Merkst Du den Unterschied?

Und dieses Schreiben ist Inhaltlich, bis auf die Adresse, bei jedem Angeschriebenen gleich.
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Alt 04.02.2012, 10:07   # 6125
pepe100
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Zahlungsvereinbarung...welche?

solltest Du den Info-Brief von Debcon meinen, so kann ich aus diesem nichts von einer solchen herauslesen.
  Spoiler:
2530 debconaus


Mit dem Schreiben werden die Abgemahnten davon in Kenntnis gesetzt (Informiert, sonst wäre es nämlich kein Infobrief/Infopost)dass, diese eben nicht mit Zahlung reagiert hätten.
Merkst Du den Unterschied?

Und dieses Schreiben ist Inhaltlich, bis auf die Adresse, bei jedem Angeschriebenen gleich.
Beigelegt war bei mir außer dem Anschreiben, eine Zahlungsvereinbarung, die drei Vorschläge enthält um mich zum zahlen zu bewegen.
1. sofortige Zahlung mit 50 % Rabatt
2. monatliche Raten von 250 Euro mit 25 % Rabatt
3. monatliche Raten von 100 Euro mit null Rabatt

Mein obiger Satz steht dann als Hinweis (kleingedruckt) mit unten dran.
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Alt 04.02.2012, 10:20   # 6126
Barbar
 
Registriert seit: 05.02.2010
Beiträge: 25
da gibts Rabatt ?
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Alt 04.02.2012, 10:45   # 6127
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Barbar Beitrag anzeigen
da gibts Rabatt ?
aber nur in Form von Prepaidpunkte für ADAC-Clubsmartcardinhaber

@pepe100 mit dem Satz "nicht reagiert" meinten sie sicher das Cash. Unterlassungserklärungen interessiert die nicht. Nur wenn Du das zahlen unterlässt.

Der User @Eledin hat auch mal was von einem "lustigen Zusatz" erwähnt.
Zitat:
ein "Infobrief" von Debcon in dem es heißt "Schulden aus 2 Erstattungsansprüchen zu tilgen... bis zum 3.2"
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Alt 04.02.2012, 11:00   # 6128
pepe100
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 4
@watt_ihr_volt
Gehe auch davon aus, dass sie meine mangelnde Zahlungsbereitschaft meinten.
Aber so als dahingeschriebener Satz, stimmt er natürlich nicht.
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Alt 04.02.2012, 12:59   # 6129
doka
 
Registriert seit: 25.09.2010
Beiträge: 19
Mein Widerspruch ist unterwegs, danke!
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Alt 04.02.2012, 13:45   # 6130
Darkpapa
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 5
Hallo
Auch ich bin stolzer besitzer eines Debcon Schreibens,Widerspruch ist raus.Nun meine Frage: habe den Widerspruch nur als Einwurf Einschreiben gemacht,reicht das so oder muss ich noch eins mit Rückschein nachliefern.

Danke scon mal
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Alt 04.02.2012, 14:02   # 6131
Willi789
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 25
Zitat:
Zitat von pepe100 Beitrag anzeigen
1. sofortige Zahlung mit 50 % Rabatt
Da scheint es doch Unterschiede zu geben, denn das Rabatt-Angebot hatte ich nicht dabei. 1286,60 und fertig.

Weiterhin ist mir noch ein komischer Satz auf diesem Formular aufgefallen:
"...verzichte auf die Einrede der Verjährung..."?

Kann das jemand erklären?
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Alt 04.02.2012, 14:21   # 6132
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Willi789 Beitrag anzeigen
"...verzichte auf die Einrede der Verjährung..."?
nur da nicht den Karl-August drunter setzen.

Damit wäre nämlich die 3 Jährige Verjährungsfrist aufgehoben und auf 30 Jahre verlängert.
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Alt 04.02.2012, 14:22   # 6133
Daytrader
 
Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 499
Zitat:
Zitat von Willi789 Beitrag anzeigen
Kann das jemand erklären?
Du verzichtest auf die Verjährung- sprich die Forderung bleibt bestehen.
Also Finger von die Dinger
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Alt 04.02.2012, 14:35   # 6134
Hercs
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 82
Zitat:
Zitat von Darkpapa Beitrag anzeigen
Hallo
Auch ich bin stolzer besitzer eines Debcon Schreibens,Widerspruch ist raus.Nun meine Frage: habe den Widerspruch nur als Einwurf Einschreiben gemacht,reicht das so oder muss ich noch eins mit Rückschein nachliefern.

Danke scon mal
Also wie immer ist ein Rückschein Deine Versicherung, den Widerspruch abgeschickt zu haben.
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Alt 04.02.2012, 14:45   # 6135
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Hercs Beitrag anzeigen
Also wie immer ist ein Rückschein Deine Versicherung, den Widerspruch abgeschickt zu haben.
Einschreiben Einwurf
Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde.


zur Not könnte ja die Sendungsverfolgung aufrufen und den Auslieferungsbeleg ausdrucken.
Zitat:
In der Regel können Sie bereits einen Tag nach Einlieferung den aktuellen Sendungsstatus online abrufen. Dies gilt sowohl für einzelne als auch für bis zu zehn Sendungsnummern gleichzeitig. Wurde Ihre Sendung zugestellt, so können Sie sich im Internet darüber hinaus auch den Auslieferungsbeleg für das Produkt EINSCHREIBEN (inkl. Zusatzleistungen Rückschein und Eigenhändig) anzeigen lassen.
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Alt 04.02.2012, 15:35   # 6136
uclone
 
Registriert seit: 26.01.2011
Beiträge: 14
habe zwe stück (andresse mit strasse und adresse mit postfach, da Fax ging nicht) per einschreiben verschickt, aber ohne rückschein..
onlinestatus: Die Sendung wurde am 01.02.2012 ausgeliefert. Habe screenshot gemacht und beleg om ordner abgelegt.

good luck friends.
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Alt 05.02.2012, 09:00   # 6137
Willi789
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 25
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Damit wäre nämlich die 3 Jährige Verjährungsfrist aufgehoben und auf 30 Jahre verlängert.
Danke. Auch an @Daytrayder.

Aber wo kommt das auf einmal her? Das war doch vorher noch auf keinem Schreiben enthalten.

Außerdem verstehe ich die Logik nicht ganz. Wenn man das Ding samt den Passus unterschreibt (Gott bewahre), dann ist doch die "Angelegenheit erledigt". Aber hintendrum nehmen sie die Verjährungsfrist weg.

Das ist doch nicht nur höchst unseriös sondern im Grunde schon (gefühlt) annähernd kriminelle Vorgehensweisen. Zumal es ja wie gesagt absolut unnötig und zum alleinigen Vorteil des "Rechteinhabers" ist.

Schon alleine deswegen gehört denen kein Cent!
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Alt 05.02.2012, 09:09   # 6138
Cyb3rpunk
 
Registriert seit: 05.02.2012
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
...vollbezahlte Briefe ohne Nachweis für den Abmahner (ausser Postausgangsbuch)

Ein Infobrief kostet übrigens auch Geld... Ist nur in der Masse (Mindestmenge 50 Stk.) günstiger, wenn es die deutsche Post als Infobrief anerkennt.
Vielleicht sollte man die Deutsche Post daraufhinweisen, dass die Deppen keine inhaltsgleiche Infopost zum Sonderpreis verschicken, sondern individuelle Forderungen. Evtl werden die Deppen dann zur Nachzahlung aufgefordert.
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Alt 05.02.2012, 09:25   # 6139
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Cyb3rpunk Beitrag anzeigen
sondern individuelle Forderungen.
ich bin zwar nicht betroffen, war aber die ganze Zeit der Meinung dass es sich immer um den Betrag 1.286,80 für z.B. Gläubigerin Puaka Video Produktion GmbH. oder auch SILWA Filmvertrieb GmbH. handele.
(Menge vllt. 250 Stck. PLZ 87000 - 87500 und Menge 250 Stck. PLZ 90000 - 93000) usw.
Innerhalb der georderten Menge immer gleich.

Anderer RI kann auch anderer Betrag sein. Dann wird eben eine andere Menge u. Sortierung in Auftrag gegeben.
(wird ja alles über ein Programm [Infopost-manager] gesteuert)
Du verstehst?
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Alt 05.02.2012, 09:54   # 6140
Cyb3rpunk
 
Registriert seit: 05.02.2012
Beiträge: 2
@ watt_ihr_volt Ja ist klar, hab da gerade nochmal nachgeschaut, es reicht ja auch ein inhaltsgleicher beigelegter Prospekt, in diesem Fall wohl die Zahlungsvereinbarung im Anhang. Das Anschreiben darf dann auch individuell sein. Schade. Trotzdem ist deren Aufwand für die Katz. Geld gibts nicht! :-D
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Alt 26.05.2012, 19:30 # --
News Flash
 
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