| | # 43 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Erinnerungsschreiben (2.Bettelbrief) von U+C (ehemals KUW) wurden bereits mehrfach verlinkt und dürften alle die gleiche Intention beinhalten: "Wir wollen Deine Kohle" ![]() Auf eine Mahnung kann ich grundsätzlich nur reagieren, wenn mir die angemahnte Rechnung auch vorliegt. Daher habe ich Dir oben erläutert, wie ich persönlich verfahren würde. Welcher Weg für Deine Situation richtig ist, kannst nur Du selbst entscheiden, nachdem Du Dich ausführlich informiert hast. Unter anderem gilt für Dich folgende Leseempfehlung: "Das zweite Schreiben" |
|
| | # 48 | |
| Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
Theorethisch ja ... tjoa wielange die Daten gespeichert sind ist auch so eine Frage ... die "Vorratsspeicherung der Provider beträgt 6 Monate ... meines Wissens nach darf da aber nur im Ausnahmefall ( Terrorverdacht ) etc. zugegriffen werden .. die normalen Daten werden nicht solange gespeichert ... Problem an der sache ist folgendes: Abmahner läuft zur staatsanwaltschaft und beschafft sich via Urteil das Recht die Daten vom Provider abzurufen .. Provider übermittelt die daten ( aus normaler speicherung ) anwalt hat viel zu tun und arbeitet die Listen nach und nach ab .. deswegen kann es länger dauern, bis du für eine "Tat" Post erhälst -- | |
|
| | # 50 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Hier jedoch ein Fall mit zwei Abmahnungen Desweiteren User sputnik1969 (S. 293; Post 7316) Die weitere Abmahnung von ihm hat er dann im Post 7415 verewigt. Und auch hier noch ein Beispiel: User "TrauDich" Der persönliche Rekord eines Einzelnen, liegt bei 3 Abmahnungen von jenem Abmahner. | |
|
| | # 51 | |
| Registriert seit: 10.05.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
Aber: die tun nichts (die wollen nur Geld). Also: nicht zahlen! | |
|
| | # 52 |
| Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 4
| huhu ! Ich bin es wieder nach langer Zeit ! Habe "endlich" meinen heiß ersehnten 2. Breif von U+C bekommen. Muss jetzt bis 27.01. 1136,80 Euro zahlen (Schadensersatz: 125 Euro, Ermittlungskosten: 100 Euro, Rechsverfolgung: 911,80 Euro ) ![]() Da ich mit dem Letzten Brief im Oktober einen Widerspuch per Einschreiben Unterschrift geschrieben habe, werde ich auf diesen NICHT reagieren ! Ist mein verhalten jetzt richtig ? Herzlichen Dank im Vorraus ! Grüße Pikante Erdnuss |
|
| | # 53 |
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Ob es das richtige Verhalten war, kann dir niemand verbindlich sagen. Das weißt du (und jeder andere auch) erst sicher, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Als ich meine Abmahnung (Juli 07) bekam (damals noch KUW) habe ich viel gelesen. Nach reiflicher Überlegung und einem Gespräch mit meinem Anwalt habe ich dann mit der mod.UE von Abmahnwahn-Dreipage reagiert. Dann kam noch das Schreiben mit der höheren Forderung pünktlich zu Weihnachten 07 was ich ignoriert habe. Seitdem ist Ruhe. JG59 |
|
| | # 54 |
| Registriert seit: 30.08.2008
Beiträge: 31
| Hallo, wurde auch im Januar wegen eines Hoppelwersterns von U +C abgemahnt, hatte dann eine mod.UE abgegeben und hatte heute das 2. Schreiben mit der Summe von 1136,80 im Briefkasten. Werde dieses nun ignorieren. Hat schon jemand Erfahrung was da noch kommen könnte oder wie die vielleicht weiter vorgehen? Danke im vorraus. |
|
| | # 55 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Allerdings mussten Zahler auch schon eine leidvolle Erfahrung machen, dass nach dem Zahlen, weitere Abmahnungen für andere Werke aus dem Portfolio des Abmahners folgten, deren Log-Datum vor der bezahlten Erstabmahnung lagen. Zitat:
| ||
|
| | # 56 |
| Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 3
| Hallo, auf eine Abmahnung der U+C REchsanwäte aus Regensburg habe ich mich sofort schlau gemacht, wie ich zu handeln habe. Habe also eine mod-UE verfasst und per Einschreiben mit Rückschein an die Abmahnenden "Anwälte" zurück gesendet. Leider hab ich nicht damit gerechnet das mein Schreiben erst nach viertägiger Laufzeit bei U+C eintrifft, somit habe ich die Frist verpasst. Welche Folgen drohen mir jetzt? |
|
| | # 57 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ Bluter Zitat:
| |
|
| | # 58 |
| Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 3
| Ich habe die UE zwei Tage vor abkauf der Frist abgesendet. Schließlich benötigt man erst einmal etwas Zeit um sich in das Thema einzulesen und richtig zu reagieren, hinzu kommt noch ein Sonntag. Da sollte man sich echt beeilen, wenn man möchte, dass die Sendung fristgerecht zugestellt wird. Ich habe das Schreiben auch an die direkte Anschrift gesendet und nicht an das angegeben Postfach. Danke für deine Antwort. |
|
| | # 59 |
| Registriert seit: 26.03.2009
Beiträge: 2
| Hallo alle Ihr Abgemanhten. Nun tritt ein weiteres Opfer der Gemeinde bei. In 09.08 von den von den frdl. Urmann und Collegen angeschrieben. Pornofilm soll ich geladen haben. Ja klar machen ja jetzt alle!!! Angeblich über CRS in der Schweiz geloggt.(Möchte gern wissen wer der Inhaber dieser Fa. ist) Lache ich mich tot drüber. Die verwenden die Software "BLACKWIDOW" mit der man so ziemlich alles protokolieren und auch ändern kann. Was man halt möchte kommt unten raus!!! Screenshot's.HiHi ,kann man auch alles manipulieren.Gibt es einschlägige Progs für. Kann jeder überall legal erwerben. Wollten von mir 250 Pauschalabgeltung und eine strafbewehrte UE. Also in meinem Heimatort einen RA aufgesucht. Kein Experte für Uhrheberrecht. UE mod. und kleines Schreiben durch ihn an U+C abgegeben. Erst mal ruhe. Die Tage neues böses Schreiben, soll die 250 zahlen sonst weitere Schritte. Mein RA sagt auf keinen Fall bezahlen!!! Habe mich dann bei einer bekannten RA-Kanzlei in NRW nochmals erkundigt.(Dank für die schnelle und kompetente Antwort an Frau W. aus K.) Also Leute "die Abmahner" müssen alles ****- und stichfest beweisen. Wer, wann, was und womit gemacht haben soll. Lasst euch nicht von den Briefen der Abmahner ins Bockshorn jagen. Die wollen nur eins. Unser Geld mit unserer Angst machen. Wer nichts gemacht hat , zahlt auch nicht. Also in diesem Sinne "Durchhalten" und nicht's bezahlen. Gruß kabelaffe |
|
| | # 60 |
| Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 3
| Hallo Leidgenossen, auch ich habe von den Jungs aus Regensburg gehört. Ich wurde letztes Jahr wegen Filesharing von 3 Filmen abgemahnt. Bei allen drei Abmahnungen reagierte ich mit einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Danach kamen die erhöhten Zahlungsaufforderungen in allen 3 Fällen. Nun, nach 5 Monaten reagierte die Anwaltskanzlei U+C mit einem Schreiben, dass die Unterlassungserklärung zwar eingegangen wäre, das Angebot zur Pauschalabgeltung aber abgelehnt wurde und die eingeforderte Summe bzgl. Anwaltskosten und Firmenkosten (IP-Logging) noch offen wäre. Würde diese Summe nicht binnen 14 Tagen überwiesen sein, würde man dem Mandanten raten gerichtliche Schritte einzuleiten! Ist dieses Verhalten (3. Brief) der Kanzlei gängig oder muss ich jetzt doch mit weit aus unbequemeren Schritten rechnen? LG Marky34 |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren: Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
![]() |
| Stichworte |
| magma, mjp, mmv, prokino, puaka, purzel, schties, u+c, unterlassungserklärung, updown, videorama, warfighter |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49725-abmahnung-rae-u-c-ehem-kuw-regensburg.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Abmahnung U+C Regensburg - Seite 5 | Dieses Thema | Pingback | 29.09.2010 11:08 | |
| anwalt-blog.com Einstweilige Verfügung für Silwa Filmvertriebs AG: U+C machen Ernst | Dieses Thema | Pingback | 02.09.2010 04:21 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:29 Uhr.









