| | # 5114 | |
| Registriert seit: 15.01.2011
Beiträge: 15
| Zitat:
genau diesen Brief habe ich heute auch erhalten. Allerdings ist es bei mir der erste Brief seit der Abmahnung. Welche Summe wurde denn in deinem ersten Bettler gefordert? Bei mir wurden bei der Abmahnung 650,-€ und jetzt beim ersten Bettler 1286,80€ gefordert. Wieso haben die Collegen so unterschiedliche Vorgehensweisen bezüglich der geforderten Summen? Woran liegt das? Grüße Roda | |
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| | # 5116 |
| Registriert seit: 19.07.2011
Beiträge: 6
| ich habe auch im vergangenen Jahr (Dez. 2010) 2 solche Briefe kurz nacheinander ins Haus geflattert bekommen. Ich habe genauso einen Mega schreck bekommen und versucht der Sache auf den Grund zu gehen. Dadurch bin auch ich auf dieses Forum gestoßen und habe mich entschlossen den Weg zu gehen eine mod.UE in beiden fällen abzugeben und entsprechend "nicht" zu bezahlen. Es kahm kurz darauf auch jeweils ein schreiben das ich ja noch den Betrag von 450,00 EUro zu zahlen habe. Witziger weise habe ich in einem der Briefe eine Schreiben mit einer mir unbekannten MGF_XXXXX Nummer endeckt und habe erst beim dritten mal lesen erkannt, das dieses Schreiben gemeinsamm mit meinem Brief wohl versehentlich in den Umschlag gerutscht ist. Es handelte sich dabei um ein Schreiben an einen mir fremden Menschen. Ich habe diese Person ausfindig gemacht und angerufen. Daraufhin haben wir beschlossen das ich "sein" Schreiben auf eigene kosten an Ihn weiter leiten werde. Hab ich auch. Unvorstellbar soetwas, aber doch auch irgendwie klar, das bei diesen Mengen an Briefen, die da zu diesem Zeitpunkt verschickt wurden, das ein oder ander malör passiert. Ich habe bis heute auch nichts mehr von der Kanzlei gehört und dachte auch schon das Thema ist erledigt. Aber nein ich habe heute auch 2 solche 1.286,80 Euro Briefe ins haus bekommen. nun meine Frage was hat es damit auf sich und besteht die gefahr das die Angelegenheiten tatsächlich vor Gericht wandern? |
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| | # 5117 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Ein Restrisiko einer Klage besteht immer, so man sich für den Weg des Nichtzahlens und Aussitzens entschieden hat... Die Bettelbriefe mit erhöhter Forderung machen die Wahrscheinlichkeit aber nicht größer...
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 5118 |
| Registriert seit: 19.07.2011
Beiträge: 6
| Ich frage mich jedoch schon ob in den letzten Monaten irgendjemand tatsächlich auch ein schreiben vom Gericht oder einem Inkasso Büro erhalten hat. Oder bleibt es wirklich "immer" nur bei den Bettelbriefen. Was mich wirklich am meisten nervt ist echt die Tatsache das man machtlos ist und das ganze nur aussitzen kann. |
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| | # 5119 |
| Registriert seit: 19.07.2011
Beiträge: 4
| Ihr Lieben, jetzt haben sie mir auch so einen Brief geschickt. Sie wollen 650 Euro für einen Porno, der zwar lustig klingt, aber mir sonst gänzlich unbekannt ist. Da ich einige Tage unterwegs war, habe ich den erst heute aufgemacht und die Frist ist nun verstrichen. Welches Vorgehen ratet ihr mir? Einfach nichts tun? Wie sollte eine modUE aussehen, auch wenn sie nicht fristgerecht abgeschickt wurde? Hat eigentlich schon irgendwer tatsächliche Folgen abbekommen? Der Thread ist leider so lang und unübersichtlich, dass ich keine befriedigende Antwort finden konnte ... Danke euch schon mal! Liebe Grüße Herr Meier ---------- Doppelpost zusammengeführt ---------- Oh, ich bin natürlich dankbar, dass es diesen Thread gibt, nicht dass das missverstanden wird. Ich habe schon massiv geflucht und an meinem Verstand gezweifelt, aber ihr habt mir wieder Mut gemacht! |
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| | # 5120 |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Allgemeine Vorgehensweise: 1. modUE per ES+RS (in Deinem Fall schnellstmöglich vorab per Fax z.B. Post, Copy- Shop…) 1.1 Kopie der unterschriebenen modUE machen nicht vergessen, da Vertrag!! 2. kein Kontakt zum Abmahner 3. nicht zahlen 4. Aussitzen 5. Kein p2p mehr/ WLAN sichern außerdem GRUNDKURS lesen und Thread weiterverfolgen um „up to date“ zu bleiben. Hinweis: Die modUe ist kein Freifahrtschein. Sie senkt nur den Streitwert um ein erhebliches und erfüllt den Unterlassungsanspruch des RI. Des weiteren besteht der Abmahner weiterhin auf Bezahlung und er hat bis zur Verjährung Zeit diese Forderung durchzusetzen Sehr gefährlich, da Gefahr einer Einstweiligen Verfügung, deren Kosten Dir auferlegt werden! |
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