| | # 424 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Mod.UE-Experten sollte es hier aber viele geben. Abgesehen davon hilft evtl. die Suchfunktion, da Dein Fall soweit ich mich erinnere wohl nicht einzigartig ist - erst Recht nicht in Verbindung mit U+C. Evtl. auch mal Google verwenden bzgl. "U+C" und Folgeabmahnung. Je nachdem, wie Dein Fall insgesamt gelagert ist, solltest Du vielleicht auch eine Weiterleitung sämtlicher Abmahnunterlagen über die Polizei an die Staatsanwaltschaft in Betracht ziehen - unabhängig davon, ob Du zivilrechtlich auf die erste mod.UE reagierst (theoretisch denkbare Reaktionen, aber fallbezogen zu betrachten je nach Gegebenheiten, die ich nicht kenne und auch nicht kennen will: z.B. nur ein Verweis auf die erste mod.UE oder gar keine Antwort mehr auf Folgeabmahnungen - falls eigene Situation unklar, dann vermutlich besser über Anwalt). | |
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| | # 425 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 47
| hallo habe soeben Post von den Rechtsanwälten U+C aus regensburg bekommen. Angeblich habe ich am 26.06.09 einen Porno gezogen. Bin mir da aber keiner Schuld bewußt. Die wollen einen einmalbetrag von 650.- und eine Unterlassungserklärung. Gehe ich da genauso vor wie bei der Musik? gruß Wutz |
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| | # 427 |
| Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 5
| Hallo, ich habe im Auftrag von Digiprotect einen Brief von U+C Rechtsanwälte bekommen. Darin wird angegeben, daß ich vor 2 Monaten eine Datei hochgeladen habe und deshalb eine Unterlassungserklärung abgeben sowie innerhalb von 2 Wochen einen Abgeltungsbetrag von 650,00 Euro zahlen soll. Eine Datei habe ich zwar irgendwann über Peer-to-Peer heruntergeladen, aber zu dem Zeitpunkt, als die IP geloggt wurde, war die Datei nicht komplett und als sich herausstellte, daß es sich nicht um die erwartete Software handelt, habe ich die Datei umgehend gelöscht ! Ich habe auf jeden Fall keine komplette Datei zum Upload angeboten. Meinungen, die ich dazu gelesen haben, waren: - Benutzer, die herunterladen, können nicht belangt werden, sondern nur Betreiber des Servers, über den die Verbindung hergestellt wird. - User, die tatsächlich nur passiv an den Tauschbörsen teilnehmen, beeinträchtigen die Urheber nicht in einem unzumutbaren Ausmaß. Tatsächlich verfolgt werden überhaupt nur Großanbieter. Das sind diejenigen, die die Interessen der Urheber unzumutbar beeinträchtigen, nicht diejenigen die gelegentlich einen Song downloaden. - Kosten bei der ersten Abmahnung sollten max. 50 Euro betragen. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll man nicht bezahlen und nach Beratung durch einen Anwalt nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Hat jemand Erfahrungen gemacht, wie es nach der modifizierten Unterlassungserklärung weitergeht ? |
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| | # 428 |
| Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 8
| Hallo, hab mich grad ma hier angemeldet. Wurde auch abgemahnt, allerdings von U + C "im Auftrag" von Digiprotect. hab gleich 2 abmahnungen bekommen und soll nun 1300 bezahlen. werde denen jetzt die mod ue zuschicken mit nem schreiben dass ich dem so nicht zustimme und dann warte ichab was passiert. oder habt ihr bessere tipps? hab auch schon allerlei gelsen dazu, man o man wie manche leute geld machen wollen ey. tztztztztz gruß sven |
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| | # 429 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Zitat:
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| | # 430 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
![]() Kurzfassung: Du bekommst (meist) eine Bestätigung, dass die modUE eingegangen ist. Verbunden mit dem Hinweis, dass du doch bitte das Geld noch zahlen sollst. Sonst würden die RA ihrerm Mandant zu einer Klage raten etc. etc. etc. Dann folgen entweder weitere Bettelbriefe, eine Mahnung, Schreiben eines Inkassobüros und ab und an wird man auch verklagt. | |
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| | # 431 |
| Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 36
| Moin, heute ich habe nach einigen ruhigen Wochen wieder Post von U+C bekommen. Logg Datum auch um Pfingsten rum. Neue Datei (@prinzessin, kann ich wieder mailen) Mittlerweile reicht eine Hand zum zählen nicht mehr aus. (Alle U+C) Ich überlege mittlerweile zur Polizei zu gehen, um das Ganze Aktenkundig zu machen, da ich die amerikanische Grütze nicht selber geladen habe. Verhaltensweise wie (fast) alle hier, mod Ue und nicht zahlen. P.S: Nach der ersten freundlichen Zahlungsaufforderung habe ich meinen Speedport abgeklemmt und den alten Teledat wieder in Betrieb genommen. Hoffe in Zukunft Ruhe zu haben. Langsam nervt die Sche***e. |
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| | # 432 |
| Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 15
| Hallo Leute, ich wollte nur kurz berichten wie es bei mir aussieht. Habe am 10.08 meine mod. UE abgeschickt und auch zwei Tage später meinen Rückschein bekommen und seitdem nichts mehr gehört obwohl der Termin bis zur Abgabe der UE und der Zahlung der 17.08 war. Nicht das ich mich beschweren würde wenn ich nie wieder was hören würde aber ein wenig wundert es mich doch, da die meisten hier schreiben, sie hätten direkt eine Antwort bekommen, dass die UE angenommen oder abgelehnt wurde. Naja warten wir es mal ab, da kommt sicher noch was. Gruß Beldron |
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| | # 433 |
| Gastposter | Hallo Leute, auch ich bzw. mein Vater als Anschlussinhaber habe/hat eine Abmahnung der Rechtsanwälte U+C im Auftrag der Firma Digiprotect erhalten. Uns wird vorgeworfen wir hätten einen Porno zum Downlaod bereitgestellt. Komisch nur das an diesem Tag ich nicht zu Hause war und meine Eltern überhaupt keinen Plan haben wie man Filesharing oder ähnliches betreibt!! Auf diesen Schreiben hin habe ich den Rechner nach der angegebnen Datei durchsucht und habe nichts gefunden!!! Mein Vater soll bis zum 01.09.2009 eine Unterlassungerklärung unterschreiben und zurücksenden, sowie 650 Euro überweisen. Wir sind der Meinung das wir uns maximal auf eine mod. UE einlassen würden. Wollen heut Nachmittag noch einen Rechtsanwalt befragen. Mal eine Frage dazu hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem RA Dr. Wachs aus Hamburg, ist der zu empfehlen??? Was sollte noch beachtet werden??? Ist es sinnvoll gar nicht zu reagieren, oder sollte man es wirklich mit der mod. UE versuchen und danach nichts mehr machen, also warten bis was passiert?? Vielen Dank. Gruß the-grosser |
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| | # 434 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Bevor Du irgendetwas machst, empfiehlt es sich, hier im Board erstmal möglichst viel (auch mutmaßlichen Unsinn) zu lesen. Du hast das Wochenende dafür Zeit. Mein empfohlenes Minimum liegt bei 50 Seiten, die man mindestens gelesen haben sollte, bevor man irgendwelche Fragen stellt. |
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| | # 435 | |||||
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
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Alle anderen Fragen wurden im Forum schon zigmal ausführlich und sehr kompetent beantwortet. Also bleib/t ganz entspannt, lest und genießt den Sommer. | |||||
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| | # 437 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
Scherz beiseite. Die deutsche Sprache hat viele Feinheiten zu bieten. Wenn etwas als sicher gilt muss das nicht heißen, dass es auch sicher ist. | |
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| | # 438 |
| Registriert seit: 30.08.2008
Beiträge: 31
| Hallo, hatte im Januar eine Abmahnung von U+C wegen eines Hoppelwesterns bekommen, diese mit der mod.UE beantwortet und sonst nichts. Kurz nach dem Rückschein kam dann auch der 2. Brief mit der höheren Forderung. Den hatte ich dann komplett ignoriert. Heute habe ich dann einen 3. Brief bekommen der dann so beginnt: "Sehr geehrter .........., zunächst haben wir die späte Beantwortung Ihres Schreibens zu entschuldigen. In oben bezeichneter Angelegenheit nehmen wir nunmehr Bezug auf Ihr Schreiben vom ............... und erwidern hierauf wie folgt: ........................" Wissen die schon gar nicht mehr wieviele Briefe sie schon rausgeschickt haben? Der Rest des Briefes ist dann wieder das Allgemeine, UE wurde angenommen aber kein Geldeingang verzeichnet und soll nun innerhalb der neuen Frist 1136,80 überweisen. Werde den Brief erneut ignorieren. Habe hier noch nicht gelesen das U+C schon vor Gericht gegangen ist bzw. wie den dann sein weiteres Vorgehen wäre. Vielleicht kann ja jemand der informierteren Leute hier etwas dazu sagen. |
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| | # 439 |
| Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 3
| Hallo alle zusammen, nun kann ich mich seit Mittwoch 19.08. auch noch an meinem Geburtstag in die Liste der Abmahnempfänger von den RAe U & C einreihen. Der Brief enthält übliche Anrede ....... Sie haben am......... den Hopelwestern XYZ runtergeladen und anderen zur Verfügung gestellt. Senden Sie uns die UE unterschrieben zurück und überweisen Sie 650 €. Konnte kurzfristig einen Termin bei einer Anwältin die sich schon mehrfach mit Urheberrechtsverletzungen auseindergesetzt hat bekommen. Die hier als Word Dokument modifizierte UE mitgebracht. Modifiziert UE anstandslos so verwenden und ganz genau den Text von der UE von den RAe U & C aus ZIffer 1 ab dem Wortlaut urheberrechtlich geschütztes Werk..... eintragen, sonst könnte man Probleme bekommen. Alles rechtens und korrekt, müssen die so annehmen. Modifierte UE per Einschreiben mit Rücksschein am Fr. noch abgeschickt. Termin 01.09.09 Sie meinte man kann nicht bezahlen, doch die Chance ist immer 50:50 das es zu einer Klage kommen kann, dann wird es meistens teuer. Eine Frage an alle, hat jewals einer schon einen Cent bezahlt, oder ein Vergleichsangebot abgegeben. 50 € etc. Gruß DarkmanI |
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| | # 440 | ||
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Hallo DarkmanI Zitat:
(Meinen letzten Bettelbrief habe ich im Dezember 2007 damals nochvon K&W bekommen.) Um einen nennenswerten Prozentsatz an Nichtzahlern vor Gericht zu bekommen, hätten sie meiner Meinung nach schon längst massiv damit beginnen müssen. Ich kann mich aber nicht erinnern, irgendwo etwas dergleichen gelesen zu haben. Zitat:
Ob und wie viele von U+C Abgemahnte einen Vergleich ausgehandelt und diesen bezahlt haben, weiß ich nicht. Vielleicht weiß princess15114 darüber mehr. Selbst einfach einen Vergleich anbieten und 50 überweisen könnte nach hinten losgehen, weil das als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden könnte, und dann der Rest der Forderung leichter einklagbar wäre. Ich kann mich nicht erinnern, dass Filesharingabgemahnte von U+C, die eine modUE abgegeben und ansonsten nicht reagiert haben, bisher zur Zahlung verurteilt wurden. JG59 | ||
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