Abmahnung RAe U+C ehem. kuw Regensburg


Alt 15.07.2008, 09:28   # 21
N-Traxx
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Zitat:
Zitat von matti12 Beitrag anzeigen
Hallo N-Traxx,

und kam bis heute noch etwas zurück?

Gruß matti12
Oh, hier habe ich schon längere Zeit nicht mehr reingeschaut.
Nun, mein letzter Schriftverkehr mit KUW fand im Dezember 2007 statt. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Mein letzter Brief an KUW enthielt lediglich nochmals die Beteuerung seinem Mandanten gegenüber, dass ich mit den Anschuldigungen nichts am Hut habe und aus diesem Grund weder eine UE unterschreiben werde, noch die geforderten Zahlungen an KUW tätigen werde. Dann gab ich KUW letztmalig eine Frist von 14 Tagen zur Beweisvorlage mir gegenüber und betonte, dass wenn er keine Beweise vorlegt, ich die Abmahnung als gegenstandslos betrachte. Seit dem habe ich nicht mehr von KUW gehört.
Wie ich vermutet habe, handelte es sich wohl wirklich nur um Angstmacherei und wer weiss, ob die Vorwürfe mir gegenüber überhaupt ein einziges Standbein hatten. IP-Adressen, Dateinamen und Benutzerdaten kann man sich doch wirklich aus dem Finger saugen und wenn so eine Rechtsanwaltskanzlei schon mal behauptet, erst solche Daten von der ermittelnden "Anti-Piracy-Firma" einholen zu müssen, dann Frage ich mich doch wirklich, auf Basis welcher Daten werden hier Leute abgemahnt, wenn ein RA nichts auf seinem Schreibtisch vorliegen hat!? Für mich klingt das alles nach einen grossen Betrug.

Gruß, N-Traxx.
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Alt 21.07.2008, 19:13   # 22
Alter Esel
 
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Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland haben offenbar beschlossen:
keine Ermittlungen mehr bei Filesharingnutzung von weniger als 100 Dateien



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Alt 23.07.2008, 19:37   # 23
Alter Esel
 
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Wer den gestrigen Fernseh-Beitrag mit RA Solmecke auf NRW TV verpasst hat, kann sich die Sendung auch auf KAI3-Video ansehen: (KLICK).
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Alt 03.08.2008, 02:09   # 24
princess15114
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Die neue Abmahnstatistik Juli 2008 ist da! --> Downloadlink in meiner Signatur!

Wichtige Änderungen zur vorangegangenen Ausgabe:

- Um eine möglichst zeitnahe Darstellung des Abmahnwahns abzubilden, wurde die Folie 4 „Beteiligung der aktivsten Kanzleien“ in Jahre bis 2007 und ab Jahr 2008 unterteilt.
- Zusätzliches Bild „Abmahnverteilung nach Inhalte ab 2008“ in Folie 9 „Verteilung der Abmahnung nach Inhalt“ eingefügt
- In Folie 12 „Zeitabstand zwischen Log und Abmahnung“ wurden die Jahre weiter untersetzt (2005-2006, 2007 und 2008 ) und zur besseren Übersicht, alphabetisch nach Provider sortiert.
- In Folie 15 „Betroffene Provider im Jahresvergleich“ wurden die Jahre weiter untersetzt (2005-2006, 2007 und 2008 )

Wichtige Erkenntnisse zur vorangegangenen Ausgabe:
- U+C vormals KuW haben bezüglich Aktivität im Abmahnwahn wieder aufgeholt (Folie 4 und Folie 7). Möglicherweise war die stattgefundene Umstrukturierung der Kanzlei der Grund für die bisherige „Zurückhaltung“.
- SuW mahnt erstmals Kinofilme („Khadak“) des Rechteinhabers „Farbfilm-Verleih“ ab.
- Wie bereits allgemein vermutet, geht der Trend überproportional dazu, Pornofilme abzumahnen (Folie 9). Der Anteil am gesamten Abmahnwahn für Abmahnungen im Jahr 2008 beträgt knapp 53%.
- Es zeigt sich, dass die Herausgabe der Klarnamen in immer kürzer werdenden zeitlichen Abständen erfolgt. Wenn heute noch jemand eine Abmahnung mit Log aus dem Jahr 2007 bekommt, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine beim Abmahner „gebunkerte“ IP-Adresse/Klarnamen (Folie 12)
- Im Jahr 2008 sind 95% aller Abmahnfälle Kunde bei T-COM und 1&1 (Folie 15). Ich wollte hier zwar keine persönliche Wertung abgeben, aber da stinkt etwas gewaltig!


Ein superdickes Dankeschön an alle, die sich qualifiziert in Datenbanken eintragen!
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Alt 02.09.2008, 13:41   # 25
Goreslayer
 
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Hallo erstmal, seit Freitag bin ich nun auch Kunde der KUW (Jetzt C + U),

hab erstmal eine mod. Unterlassungserklärung unterschrieben und per Einschreiben mit Rückschein hin gesand. Wie würdet Ihr weiter verfahren?

Zahlen?

abwarten und Tee trinken?

Ist schon mal jemand dann noch auf den Ihre Anwaltskosten (die 918€) verklagt wurden)

...oder Inkasso oder ist das dann im Sande verlaufen?

Hatte mit ner Anwaltskanzlei telefoniert, die wollten 500€ + MwSt für schreiben an alle Abmahner mit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung...

sie meinte ich soll nicht unter den Bedingungen bezahlen...

von Vorteil ist dann wohl:

- Mehrpersonenhaushalt

- W-LAN mit WEP-Verschlüsselung


also Antwortet bitte schnell, müßte bis 4.9. noch Reagieren


vielen Dank im voraus
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Alt 02.09.2008, 14:19   # 26
princess15114
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Zitat:
Zitat von Goreslayer Beitrag anzeigen
Wie würdet Ihr weiter verfahren?
Wie sich die Masse Abgemahnter entschieden hat, geht aus einer Statistik hervor (Downloadlink in meiner Signatur).
Zitat:
Hatte mit ner Anwaltskanzlei telefoniert, die wollten 500€ + MwSt für schreiben an alle Abmahner mit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung...
1. zu teuer! Du solltest dich an eine andere Kanzlei aus der Liste hier wenden (wenn du unbedingt einen RA brauchst!).
2. der Tipp ist schlichtweg falsch oder wurde von dir falsch wiedergegeben! Vorbeugende Unterlassungserklärungen sind an den Rechteinhaber und nicht an den Abmahner zu schicken.
Über die Gefahren pauschal abgeschickter vorbeugender UEs wird hier aufgeklärt und auch davor gewarnt. Die Darstellung hat bis heute nichts an Aktualität verloren.
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Alt 02.09.2008, 15:46   # 27
Goreslayer
 
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Tja ist halt die Frage ob man einen braucht, sicherer wärs ja schon...

Aber wenn sowieso keine weitere Gefahr ausgeht und die mit der mod. Unterlassungserklärung halbwegs friedlich gestimmt sind und keine weitere Klage erhoben wird, kann ich mir das ja auch sparen...
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Alt 03.09.2008, 20:41   # 28
Alter Esel
 
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TV-Geheimtipp für Abgemahnte:

Berechtigtes Abmahnwesen/ungerechte Abmahnwelle?


Heute 20:15 Uhr auf 3Sat

Danke für den Hinweis an princess15114.
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Alt 18.09.2008, 17:06   # 29
Baker
 
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Wir alle sollten die Aktion unterstützen, die einige engagierte Leute vom Verein gegen den Abmahnwahn erdacht haben. Sie haben einen Standard-Brief an das Bundesjustizministerium entworfen, den man spacehier downloaden kann.

Jeder, dem noch ein klein wenig an der diesem Land gelegen ist und der gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit der Abmahnindustrie etwas unternehmen möchte, sollte es unterstützen und es erst einmal mit diesem Brief oder einem privaten Brief der geändert ist, probieren, bevor er den Politikern mit dem Stimmzettel zeigt, wie unzufrieden er ist.

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Alt 26.09.2008, 23:52   # 30
Alter Esel
 
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"Ein Fall der Verletzung des Urheberrechts "in gewerblichem Ausmaß" nach § 101 Abs.1 UrhG ist erst ab einer Anzahl von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen gegeben. Nicht ausreichend ist es, wenn es sich lediglich um ein 3 Monate altes Computerspiel handelt."

Landgericht Frankenthal - Beschluss v. 15.09.2008 - Az.: 6 O 325/08

Dazu bitte auch Kommentierung von Dr. Wachs lesen: KLICK
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Alt 12.10.2008, 21:14   # 31
Alter Esel
 
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U+C alias KUW mahnen Animationsfilm Hellsing Ultimate OVA III ab

Quelle: RA Weiner, Schwäbisch Hall am 12.10.2008
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Alt 16.10.2008, 21:13   # 32
Alter Esel
 
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U+C Rechtsanwälte nun auch tätig im Auftrag der Sparschwein AG

Quelle: RA Gulden, Mainz
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Alt 21.10.2008, 00:01   # 33
Pikante Erdnuss
 
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Hallo liebes Forum Team.

Ich habe auch ein Brief von U+C Rechtsanwälte Regensburg bekommen.

ich bin Tag und nacht nur am lesen, und irgendwie komm ich nicht weiter !

Ich war sogar beim Verbraucherschutz, aber auch er konnte mir keine hundertprozentige antwort geben.

Was soll ich tuen ???

ich habe den brief am 18.10.2008 Bekommen und soll bis Mittwoch (22.10.2008 ), also fast morgen bezahlen !

Ich habe mich heute dazu entschlossen nicht auf diesen brief zu reagieren, klar Anwalt her... und wo kommt das geld her ???

Ich habe auch unzählige Sat1 Akte berichte gesehen, mir geht es echt irgendwie kacke... ich bin mir aber Hundertprozentig sicher das ich KEINE PORNOFILME geladen habe !!! Wozu auch, in der Videotheke ist es doch billiger nagut, ist nicht zum lachen.

Ich lese ich soll bezahlen und die begefügte unterlassungserklärung abgeben, und dann lese ich wieder das ich auf keinen Fall reagieren soll... och man hört das denn nie auf ???!!!

Gibt mir bitte Rat, ich Weiß nicht mehr weiter:

P.s: brief abbild, irgendwie schon komisch das genau der selbe brief ins internet kommt, steht zwar "KUW Rechtsanwälte" drauf, aber ist genau der selbe brief wie von mir mit "U+C Rechtsanwälte"...
seltsam...

http://winfuture.de/news,36204.html

Grüße

Pikante Erdnuss
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Alt 21.10.2008, 03:36   # 34
JG59
 
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Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
Ich habe auch ein Brief von U+C Rechtsanwälte Regensburg bekommen.

ich bin Tag und nacht nur am lesen, und irgendwie komm ich nicht weiter !
Das ging mir vor über einem Jahr genauso, nur dass U+C damls noch KUW war.

Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
Was soll ich tuen ???
Weiterlesen, ich würde dir als erstes F.A.Q. - Abmahnwahn-Dreipage empfehlen.

Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
ich habe den brief am 18.10.2008 Bekommen und soll bis Mittwoch (22.10.2008 ), also fast morgen bezahlen !
Die extrem kurze Frist ist Absicht. Sie wollen, dass du überhaupt nicht dazu kommst, in Ruhe zu überlegen, sondern in der ersten Panik gleich ihre UE unterschreibst und das Geld überweist.

Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
Ich habe mich heute dazu entschlossen nicht auf diesen brief zu reagieren, klar Anwalt her... und wo kommt das geld her ???
Vielleicht benötigst du nicht gleich einen Anwalt.
Mein Anwalt hatte mir empfohlen die UE zu ändern. Nach seinen Änderungsempfehlungen sah die UE dann fast so aus wie diese modifizierten Unterlassungserklärung. Daraufhin zeigte ich sie ihm, er las sie durch und meinte dann, so wäre das in Ordnung. Also schickte ich diese an KUW und zahlte nicht.
Kurz vor Weihnachten bekam ich dann noch einen Bettelbrief, in dem KUW meinte, ich müsse jetzt etwas über 1000 € bezahlen, weil ich nicht auf ihr großzügiges Angebot eingegangen wäre. Auf dieses Schreiben habe ich dann nicht reagiert.
Seitdem habe ich nichts weiter von den Abmahnanwälten bekommen.

Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
Ich habe auch unzählige Sat1 Akte berichte gesehen, mir geht es echt irgendwie kacke...
So geht es jedem der eine Abmahnung bekommt.

Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
ich bin mir aber Hundertprozentig sicher das ich KEINE PORNOFILME geladen habe !!!
Ich bin mir sogar sicher, dass ich selbst bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt niemals etwas über eine Tauschbörse geladen oder verbreitet habe. Zum Logzeitpunkt war mein Rechner war aus und ich zur Arbeit.

Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
Ich lese ich soll bezahlen und die begefügte unterlassungserklärung abgeben, und dann lese ich wieder das ich auf keinen Fall reagieren soll... och man hört das denn nie auf ???!!!
Versuche ruhiger zu werden und lies erstmal F.A.Q. - Abmahnwahn-Dreipage. Dann kannst du dich auf Abmahnwahn-Dreipage.de noch weiter umsehen.

Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
Gibt mir bitte Rat, ich Weiß nicht mehr weiter:
Einen praktischen Rat darf dir hier niemand geben, das könnte als "unzulässige Rechtsberatung" ausgelegt werden. Wir können dir nur unsere Erfahrungen mitteilen.
Du kannst auch versuchen, einen der Empfohlene Anwälte anzurufen. Einige davon geben auch eine kostenlose telefonische Erstberatung.

Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
P.s: brief abbild, irgendwie schon komisch das genau der selbe brief ins internet kommt, steht zwar "KUW Rechtsanwälte" drauf, aber ist genau der selbe brief wie von mir mit "U+C Rechtsanwälte"...
Auch mein Brief war (bis auf das abgemahnte Wert) identisch.
"KUW Rechtsanwälte" hat sich umfirmiert und der Teil der die Abmahnungen verschickt heißt jetzt "U+C Rechtsanwälte".

JG59
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Alt 21.10.2008, 14:56   # 35
Pikante Erdnuss
 
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Hallo JG59.

Also heißt das, dass die modifizierten Unterlassungserklärung die du mir gezeigt hast so rechtlich anerkannt wird?

Hat dein Anwalt die modifizierten Unterlassungserklärung nochmal abgeändert, also diese hier http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/...c.php?f=6&t=18 und warum ???

Grüße
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Alt 21.10.2008, 19:54   # 36
JG59
 
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Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
Also heißt das, dass die modifizierten Unterlassungserklärung die du mir gezeigt hast so rechtlich anerkannt wird?
Soviel ich weiß, wird sie von fast allen Abmahnern angenommen. Lies auf der Seite mit der modUE doch einfach weiter, dort steht eigentlich alles.

Zitat:
Zitat von Pikante Erdnuss Beitrag anzeigen
Hat dein Anwalt die modifizierten Unterlassungserklärung nochmal abgeändert, also diese hier http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/...c.php?f=6&t=18 und warum ???
Nein, er hat sie nicht geändert.
Handschriftlich geändert hatte er die UE, die dem Abmahnschreiben beilag, so dass sie fast genau der modUE von Abmahnwahn-Dreipage.de entsprach. Als ich ihm diese dann zeigte, las er sie genau durch und meinte dann, dass ich mir das Abtippen der durch ihn geänderten UE sparen könne und gleich die fertige modUE verwenden könne.

JG59
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Alt 22.10.2008, 18:22   # 37
Pikante Erdnuss
 
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Hallo

Okay, dann werde ich mal gucken was geschiet.
Habe erstmal ein Widerspruch gerschrieben, der natürlich überhaupt nicht sein zweck erfüllt aber immer noch besser als nix zu schreiben.

Ich bedanke mich rechtherzlich !!!

Ich melde mich dann wenn es wieder etwas Neues von U+C Rechtsanwälte Regensburg gibt.

Liebe Grüße

Pikante Erdnuss
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Alt 23.10.2008, 18:35   # 38
Ether1970
 
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Moin!

Auch ich habe heute einen Brief von U+C Rechtsanwälte erhalten.
Allerdings bezieht sich der Brief auf ein Abmahnschreiben von vor 3 Monaten, was ich nicht erhalten habe.
Man fordert mich auf, 1.136,80€ (125€ Schadensersatz, 100€ Ermittlungskosten und 911,80€ Rechtsverfolgungskosten) innerhalb der nächsten 7 Tage zu zahlen.

In diesem Brief wird nur erwähnt, das ich eine Straftat (§§ 106ff. UrhG) begangen habe, aber weder wann, noch um welche Dateien es sich handelt.

Was soll ich nun tun?

Gerne auch als PM.
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Alt 23.10.2008, 21:10   # 39
Baker
 
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Hallo Ether1970,

Straftaten werden in Deutschland von den Strafvollzugsbehörden verfolgt und nicht von Abmahnanwälten. Abmahnanwälte arbeiten angeblich für die Rechteinhaber, in Wirklichkeit aber oft auf eigene Rechnung um Geld zu machen. Das Urheberrechtsgesetz besteht aus mehreren Unterabschnitten. Bei Abmahnungen ist der Unterabschnitt 1 relevant, der bürgerlich- rechtliche Vorschriften enthält und von § 97 bis § 105 geht. Den Text findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html . Dein Abmahnanwalt hat den falschen Teil des Gesetzes zitiert um Dich einzuschüchtern.

Seit 1.09.2008 haben wir ein neues Urheberrechtsgesetz, das in § 97a Abs. 2 definiert, dass Abmahnanwälte nur noch 100,-- € (Rechtsverfolgungskosten oder Anwaltshonorar) verlangen dürfen, wenn es:

a) die erstmalige Abmahnung ist,
b) es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt
c) nur eine unerheblichen Rechtsverletzung begangen wurde,
d) und diese außerhalb des geschäftlichen Verkehrs stattfand.

Weitere Forderungen (z.B. Schadenersatz und Ermittlungskosten) darf der Abmahnanwalt nur noch stellen, wenn er nachweist, dass der Beschuldigte gemäß § 97 Abs. 2 die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat. Vorsätzlich begeht man eine Tat, wenn man gewillt ist, den Rechteinhaber damit zu schädigen und auch genau wusste, dass es verboten ist und dies in Kauf genommen hat. Fahrlässig begeht man eine Tat, wenn alle anderen an Deiner Stelle nicht so gehandelt hätten.
Den Nachweis zu erbringen, dass der Beschuldigte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, ist nahezu nicht möglich. Es gibt genügend Texte, die belegen, dass viele Menschen unwissend handeln und die Programme die Nutzer täuschen, indem Ordnerinhalte freigegeben werden, die derjenige gar nicht freigeben wollte.

a) Ob die Abmahnung erstmalig ist, musst Du selbst wissen.

b) Dass es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt, sieht man daran, dass der Abmahnanwalt sein Geschäft nicht mit individuellen Schriftsätzen führt, sondern nur Serienbriefe verschickt, die nahezu nicht auf den Einzelfall eingehen (lediglich Anschrift Datum, IP und Film- oder Hörbuchtitel sind individuell eingesetzt in den Text).

c) Die Unerheblichkeit der Rechtsverletzung ist damit zu bewerten, ob der Beschuldigte dem Rechteinhaber das eigene Geschäft gehörig vermasselt oder nur geringfügig. Im wesentlichen dürfte der Marktwert der angebotenen Dateien relevant sein.

d) im geschäftlichen Ausmaß kann man in grober Näherung mit dem Begriff „innerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ vergleichen, für den die Gerichte bereits Definitionen gefunden haben. Das ist anzunehmen, wenn:

- die Anzahl der zur Verfügung gestellten Dateien groß ist,
- die Art der zur Verfügung gestellten Dateien umfangreich ist,
- die Aktualität und damit die Nachfrage sehr hoch ist (Angebot vor dem Verkaufsstart),
- die Häufigkeit des Handelns des Betroffenen hoch ist (mehrfach gescannt und erwischt),
- die Teilnahme am Erwerbsleben gegeben ist (wenn man eine Internetfirma betreibt).

All das ist bei den meisten Leuten unzutreffend. Den Sinn der Gesetzesänderung mit der Beschränkung auf 100,-- € erkennt man am besten daran, was die SPD bei der Verabschiedung des Gesetzes für ein “nur unerhebliches Ausmaß" ansah. Sie erinnerte bei ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf daran: „.....Das bekannte Ausmaß sog. Abmahnwellen mit Gebühren im vier- bis fünfstelligen Bereich selbst in einfach gelagerten Fällen erfordere aber eine Begrenzung der Abmahngebühren. Diese Praxis verfälsche die Intention der Abmahnung, weil bei einem solch missbräuchlichen Vorgehen nicht der Rechtschutz, sondern finanzielle Erwägungen im Vordergrund stünden. Es sei richtig durch die vorgenommene Deckelung ein Zeichen zu setzen, statt die Lösung dieser Problematik dem Rechtsweg zu überlassen“. Du kannst es hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608783.pdf , Seite 27 (rechts oben), und Seite 47 (links oben, im 2. Absatz) zu § 97a und Seite 50 Zu § 101 Abs. 1. Wenn die SPD meint, mit dem Gesetz die teuren Abmahnungen unterbunden zu haben, dann können die Abmahnanwälte nicht nachher hingehen und das Gesetz ignorieren und behaupten, es sei schon ein früheres Schreiben verschickt worden (und deshalb gelte das Gesetz für den Fall nicht) oder die Abmahnung würde wegen einem erheblichen Ausmaß erfolgen. Das müssen die Abmahner beweisen und nachvollziehbar glaubhaft machen. Die Behauptung in einem Schreiben allein reicht dafür nicht aus.

Aus der Erfahrung von anderen Usern weiß ich, wie sie gehandelt haben.

User, die Hinweise darauf hatten, dass der Abmahnanwalt solche Beweise (früheres Abmahnschreiben) vorlegen und glaubhaft machen kann (z.B. mit Einschreiben verschickt), sind zum Fachanwalt gegangen und haben sich anwaltlich vertreten lassen. Die Kosten dafür betrugen rd. 400,-- €.

User, die das halbwegs ausschließen konnten, haben seit dem 1.09.2008 einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung und per Scheck 100,-- € hingesandt und einen Hinweis auf die neue Gesetzeslage sowie die fehlenden Beweise im Anschreiben erwähnt.

Ganz hartgesottene User haben teilweise nur eine modifizierte Unterlassungserklärung hingesandt und warten seitdem, was noch so kommt.

Einige m.E. dumme User haben gar nicht reagiert und riskieren damit eine einstweilige Anordnung vom Gericht zu bekommen.

Gruß Baker
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Alt 24.10.2008, 20:04   # 40
Ether1970
 
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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Um ehrlich zu sein, möchte ich nicht unbedingt 400€ für einen Anwalt ausgeben.
In den Vorlagen für eine mod. UE wird immer der der Titel des des geladenen Werkes erwähnt, jedoch ist kein bestimmter Titel in meinem Brief zu finden, weshalb mir die UE wohl nichts bringt.

Was soll ich denen den jetzt schicken?
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Alt 12.02.2012, 14:12 # --
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