| | # 3762 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Der neue Anschlussinhaber würde im Wiederholungsfall außerdem nur eine Abmahnung erhalten können, d.h. der Abmahner kann ihn zu keiner Vertragsstrafe verdonnern. Nach 6 Monaten sind die Kriterien für das "gewerbliche Ausmass" auch nicht mehr gegeben, so dass es mit der Klarnamenermittlung schon eng wird. Außerdem hat der neue AI die UE ja nicht unterschrieben und sich zu nichts verpflichtet. Vor einem Gericht kann dieser Fall also schon mal gar nicht landen, zumindest nicht wg. der Vertragsstrafe, so dass Spekulationen darüber, ob ein Richter diese Ummeldung als Trick bewerten würde, nicht weiterführen. | |
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| | # 3763 |
| Gastposter | servus leute, hab heute post von U+C bekommen, zahlen soll ich schon bis zum XX.X2. (650€) was jetzt ? einfach mod UE abgeben und hoffen das die mich deswegen nict mehr belangen ? also schema f? 1. modUE abgeben per Einschreiben mit Rückschein 2. kein weiterer Kontakt zum Abmahner 3. nicht zahlen 4. nicht vergleichen 5. Netzwerk absichern und von P2P Software säubern 6. Aussitzen und auf Verjährung hoffen wenn ja --> ist diese hier noch aktuell ? Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung sorry wenn das alles schon x fach in genau der selben form durchgekaut wurde, aber ich hab am montag ne wichtige abschluss prüfung und hab "eigentlich" keine zeit um mich am WE darum zu kümmern, nur wird mir die zeit davon laufen vielen dank für eure hilfe, nachdem was ich in den letzten 2h gelesen hab muss ich sagen super leute hier |
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| | # 3768 |
| Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 15
| Laut princess Statistik, gab es im Jahr 2010 575.800 Abmahnungen, gegenüber stehen 150 Klagen. Die Wahrscheinlichkeit liegt somit im Jahr 2010 bei 0,026% verklagt zu werden. Tendenz ist zwar steigend, jedoch immer noch sehr unwahrscheinlich, dass es dich erwischt. Die 150 sind wenn ich das Forum hier richtig interpretiere diejenigen, die irgendwelche Fehler bei der modUE machen, sich noch einmal erwischen lassen, garnicht reagiert haben, oder die Schuld sonstwie irgendwann mal eingeräumt haben. Also alle wo klar war, dass die Abmahner gewinnen. |
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| | # 3769 | |
| Registriert seit: 29.01.2011
Beiträge: 4
| Ersteinmal vielen Dank für die Antworten, auch wenn der Stein im Magen immer schwerer wird, da ich langsam begreife das ich nicht so einfach aus dieser Nummer rauskomme und sie einfach als Unsinn abtun kann, so wird er zumindest leichter verdaulich durch die kompetente Hilfe von hier. Vielen Dank dafür. Zitat:
Ich habe beide Filme mal gegoogelt und bin mir sicher das ich diese nie bei mir auf der Platte hatte. Ich habe sogar ein Spezialtool über meine Festplatte rödeln lassen das alle gelöschten Dateien von bis zu 3 Jahren anzeigt. Kann es sein das solche Filme eventuell unter anderem Namen bereitgestellt werden, sodass man gar nicht weiß das es ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist? | |
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| | # 3773 |
| Registriert seit: 28.12.2010
Beiträge: 12
| HAllo superdicker, TrueLovecraft und die Anderen alles, die glauben das sie über eine Fake Datei verarscht worden sind. Stellt doch entlich mal Anzeige wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Indizien gibt es genug bei denen wie ihr ja selbst sagt, und nur wenn bei den Staatsanwaltschaften die Anzeigen nur so reinhageln wachen die vielleicht mal auf. Von den anderen seltsamen Sachen die bei denen scheinbar laufen mal ganz abzusehen. Der geneigte Forumsleser wird wissen was gemeint ist. Man kann den Leuten ja nicht alles vorkauen. MfG ) |
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| | # 3775 |
| Registriert seit: 28.12.2010
Beiträge: 12
| Ja, das wird nichts wenn das nur einige Machen. Ich kann die Leute nicht verstehen, vielleicht mal eine Liste machen, die Aktenzeichen untereinander austauschen und mit angeben als Verweis. Dann sollte man hier locker 100 Stück zusammen bekommen. Die Aktenzeichenkann man dann nacher noch ergänzen. Also ST-Liste-Ergänzung. 100 Aktzenzeichenpro Strafanzeige, mal sehen ob das nicht wirkt. |
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| | # 3777 |
| Registriert seit: 30.01.2011
Beiträge: 274
| Hallo, in den letzten Tag sind bei mir auch 2 Abmahnungen "aufgelaufen". Habe in den letzten Tagen viel in diesem Forum gelesen und auch den Grundkurs intensiv studiert. Wie schon viele vor mir, bin ich wirklich beeindruckt 1. über die Qualität der Beiträge und 2. das große Engagement der Teilnehmer hier. Hier für schon einmal ein großes Danke schön. Mein Beschluss ist auch schon gefallen: Schema f! Also modUE und fertig. Eine Frage bleibt mir: Die Abmahnung ging persönlich an mich. Der Anschlussinhaber sind allerdings mehrere Personen. Gibt es diesbezüglich etwas zu beachten? ![]() Vielen Dank. |
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| | # 3779 |
| Registriert seit: 28.12.2010
Beiträge: 12
| Hallo superdicker. Geht ja auch nicht um Sammelklage(wären aber schön), nur soll die Staatsanwaltschaft sehen das es weiter Starftanzeigen gegen die gibt mit AZ. Sammelklagen ware ja immer schon nicht zugelassen in Deutschland, damit der kleine Mann sich nicht wehren kann gegen die Großen, zB Versicherungen( die haben das immer verhindert in der Gesetzgebung), große AGs oder eben finanzstarke Gegner. Lobbygesetze haben wir doch mitlerweile überall, Vorratsdatenspeicherung, Störerhaftung (Telekom nein, Accessprovider, Internetcafe,Tor JA!!), von den großen Sachen wie Trips, Wipo und etc mal abgesehen. |
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