| | # 2903 |
| Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 108
| Um jetzt auch noch deine Frage zu beantworten: den gesuchten Thread findest du hier. |
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| | # 2905 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
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| | # 2906 |
| Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 108
| Für die Einträge ist nicht die Prinzessin, sondern jeder einzelne von uns zuständig; bitte hier eintragen. |
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| | # 2909 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Zitat:
Rest klärt man vor Gericht, falls es jemals dazu kommen würde. Da täten sie sich sicher mit den jetzigen Kosten schwer. Aber Du solltest nicht Ordnung in deren System schaffen.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. | |
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| | # 2912 |
| Registriert seit: 01.11.2010
Beiträge: 23
| ... das war durchaus ernst gemeint! ---------- Doppelpost zusammengeführt am 02.11.2010 um 10:18 ---------- Hallo, ich kann durchaus verstehen, daß Künstler etc. ihre Produkte schützen möchten. Ich habe allerdings kein Verständnis für diese Art von Abzockerei. Und nur aufgrund dieser Form der Abzockerei bleibt es auch nicht aus, daß Unbeteiligte mit reingezogen werden, so wie in meinem Fall. Ich kann nur hoffen und wünsche es mir, daß es in meinem Falle zu einem Gerichtsverfahren kommt. Ich werde jedenfalls alles dafür tun. Das Einlesen hier kostet Zeit. Daher nochmals ein paar Fragestellungen meinerseits, die wahrscheinlich schon irgendwo hier beantwortet wurden: Wieviel Instanzen braucht es für ein Grundsatzurteil? Macht es Sinn meinen Provider anzuschreiben, ob und warum er die Daten herausgegeben hat? Wenn ich mal ein wenig „spinne“: in meinem Fall kommt es zu einem Gerichtsverfahren und ich verliere. Klar gehe ich dann in die nächste Instanz und gewinne. U+C legt keinen Einspruch ein. Damit würde aber wahrscheinlich ein Richterspruch in höchstmöglicher Instanz verwehrt bleiben. Wäre es nicht besser in die Offensive zu gehen? Kann ich U+C verklagen? Mir fehlt allerdings eine schlüssige Begründung. Oder wäre es nicht besser einen anderen Weg zu gehen und den Provider zu verklagen? Wär prima, wenn sich hier ein paar Antworten finden lassen. Ciao |
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| | # 2913 | |
| Gastposter | Zitat:
![]() 2. nein 3. Du kannst grundsätzlich jeden verklagen, in dem Fall solltest Du Dir einen gewieften AW suchen der dem Abmahnwahn ebenfalls so "aufgeschlossen" gegenübersteht wie Du/ Wir | |
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| | # 2914 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| ist jedoch technisch nicht machbar. ebenso ist die Schuldenuhranzeige auch nur eine Hochrechnung und tickert nicht den tatsächlichen Stand durch. |
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| | # 2915 | |
| Registriert seit: 01.11.2010
Beiträge: 23
| @Kersare: danke und wieder einen Schritt weiter. Haben wir diesen gewieften AW? Würde gern ein Gespräch mit ihm suchen. Meiner kann es jedenfalls nicht sein, nachdem er meinte, es wäre besser in Verhandlungen zugehen und den Preis zu drücken. Und das nachdem ich ihm mehrmals klarmachte, daß mir jegliches Schuldbewustsein fehlt und ich die Abmahnung als persönliche Beleidigung auffasse. Ciao ---------- Doppelpost zusammengeführt am 02.11.2010 um 10:51 ---------- Zitat:
Ciao | |
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| | # 2917 |
| Registriert seit: 02.11.2010
Beiträge: 4
| Hallo ihr alle. ich bin neu hier und hab mich schon halb tot gelesen. Habe letzte Woche auch eine Abmahnung bekommen. Hier im Forum steht oft, dass man nur die mod. UE abschicken sollte und weiter nichts tun. Ist das wirklich das "beste" bzw einfachste? Ich bin ein wenig skeptisch der Sache gegenüber, da die Preise von denen die schreiben mein Budget um längen überschreiten. Hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen. Mfg |
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| | # 2918 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Ich Rate zu! 1. Mod. UE und keinen Kontakt zum Abmahner, keine Briefe oder sonstiges, "Anschluss sichern!" auch keine Telefonanrufe /unterschreiben muss immer der ( AI.) Anschlussinhaber. ( Info: Die mod UE ist kein Garantieschein, dass es nicht doch mal zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann. Auch beseitigt sie das Prozessrisiko nicht gänzlich! ) 2. Nichtzahlen. Gestritten wird über die Höhe der Forderungen und Berechtigung der Abmahnung später, wenn es mal da zu kommen sollte! 3. Reaktion auf weitere Post vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren) vom Gericht: (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen. Das soll heißen, im Normalfall wird man für die ersten beiden Punkte keinen Anwalt benötigen. Wenn jemand aber absolut unsicher ist, (die meisten Haben ja nach ihren Aussagen sowieso einen Anwalt) dann sollte man einen Fachanwalt beauftragen. Einer Mod UE: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html dieses Musterschreiben einer modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) ist straf- und gerichtsbewehrt. Aber die modifizierte Unterlassungserklärung ist kein Freifahrtschein, und ehe unser Musterschreiben anwendung findet, sind die rechtlichen Belehrungen und Nutzungshinweise durchzulesen und zu verinnerlichen. Wichtig: Unterschreiben muss immer der (AI) Anschlussinhaber die mod UE! Muss die Kanzlei die mod. UE akzeptieren? Nein, aber wenn nicht, dann liegen die Vorteile doch klar bei Dir. Unsere mod. UE ist strafbewehrt, wird sie nicht angenommen, wirkt sie trotzdem einer EV entgegen und es gibt keine Vertragsstrafe im Wiederholungsfall. Versandarten einer mod. UE 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung) 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein) 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 1 Wie verhalte ich mich nach Abgabe der mod UE! „Bettelbriefe“ > lochen und abheften. Gerichtlicher Mahnbescheid > Widerspruch ankreuzen und zurück ans Gericht. Inkassoschreiben > Widerspruch einlegen, oder garnicht reagieren. Klageschrift (ist sehr selten) > jetzt erst sollte man einen guten Fach Anwalt einschalten. Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen! Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen: 1. die des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer) 2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.) Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten, wenn: 1. keine konkrete Höhe, des anwaltlichen Honorars benannt wird und 2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung! Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen. | |
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| | # 2919 | |
| Gastposter | Zitat:
Wenn der Gegner seine Abmahnungskosten möchte, muss er sie einklagen. Er wird dies in vielen Fällen nicht tun. Für die meisten Abmahnungen gilt, dass der Gegner Dein Geld will. Er will es einfach und schnell, indem Du die beigefügte Kostenrechnung des Anwalts bezahlst. Oder er möchte, dass Du in ein aussichtsloses Gerichtsverfahren verstrickt wirst. Diese grundlegenden Strategien des Gegners lassen sich hintertreiben; Ärger und eigene Kosten allerdings nicht. Wer sich für die allgm. Forenformel entschließt, muß sich bewußt sein, das mit der Abgabe der modUE und nichtzahlen, der Abmahner 3- 4 Jahre Zeit hat, um seine Forderungen, auch Gerichtlich, durchzusetzen. Das Geld wird an den Leuten verdient, die Unterschreiben und zahlen oder einen Vergleich anbieten | |
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