| | # 264 |
| Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 34
| @ulrich: Ok. D.h. ich nehme die original mod. UE und trage meine Daten wie Gläubigerin, und original Titel des Films wie im original Schreiben von U&C angegeben ein. Auch wenn diese vielleicht mit Ihrer Abmahnung im Recht sind? Geld überweisen oder nur mod UE? |
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| | # 265 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Zitat:
So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod UE & Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung mod UE) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber RI einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button. Copyright © ulrich v.h. | ||
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| | # 266 |
| Registriert seit: 22.07.2009
Beiträge: 34
| @ulrich: Vielen Dank für deine Antwort. Gerade von diesem Link Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung habe ich den Text unter "Hinweis, für Powersauger und bei Drohung von Mehrfachabmahnungen" gefunden. |
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| | # 269 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Zitat:
Du musst den Original Produktnamen nehmen.......Nur "...CD1.avi" würden "die" nicht akzeptieren. Mfg | |
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| | # 274 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
@Obiwan1973, wenn du morgen Früh zur Arbeit gehst und dein Kollege dir aller 10 Minuten mit der Zange den Kupferbolzen nachschneiden muss, weil du Angst hast, dass Gerichtspost zu Hause liegt, dann solltest du ernsthaft über einen Vergleich nachdenken. Aber ich glaube mehr als die Hälfte ist nicht drin. Ein Verfahren würdest du möglicherweise nicht überstehen, da Dixihäuschen nämlich im Gerichtsaal noch nicht zugelassen sind. (Ich schreib sonst nicht so, aber sowas kann man hier lernen!) | |
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| | # 278 |
| Gesperrt Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| @Obiwan1973: Bleib' ganz locker und behalt einfach dein Geld! Wie kommste denn überhaupt auf die Idee, daß es zu 'nem Prozess kommen wird!? Die Wette würde ich sofort einschlagen (also ich wette dagegen)! Ich hätte da aber mal 3 Fragen an dich (macht es einfacher darüber zu diskutieren): 1. Wer ist als "Rechteinhaber" angegeben? 2. Wie sind die an deinen Namen gekommen (d.h. steht in der Abmahnung so etwas wie "staatsanwaltlich" oder "per richterlichem Beschluß")? 3. Wer ist als sogenannter "IT-Dienstleister" angegeben (also welche "Firma", die angeblich deine IP Adresse gespeichert hat)? Danke und Gruß, Baxter __________________________________________________ _____ KLICK für'n paar lose Infos auch: -= Abmahnwahn 2.0 =- thread |
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| | # 279 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Angst ist in fast allen Lebenslagen ein schlechter Ratgeber, eine vernünftige Entscheidung zu treffen. Nach Abgabe der mod. UE muss diese aber getroffen werden und diese hat für die folgenden drei Jahre Bedeutung. Entweder man hält das Restrisiko des Nichtzahlens (siehe Organigramm in meiner Signatur) aus oder nicht. Wenn man sagt, man ist zu schwach dafür, dann kann man ggfls. den Preis noch etwas drücken aber mehr ist dann auch schon nicht drin. War das jetzt einfühlsamer? Meine Meinung dazu ist bekannt?! Es sind gerade Princess-Kampf-Wochen! | |
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| | # 280 | |
| Gastposter | Zitat:
die Rechtsanwälte meiner Mitabgemahnten krampfhaft nach den wahren Rechteinhabern. Bis jetzt, ohne Erfolg. Die Abmahnzellen sind seit 09/2008 bzw. seit 03/2009 nicht mehr aktiv. Warum denn nur ? ![]() Gruß Flesh_Storm | |
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