| | # 2761 |
| Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 82
| Sammelklagen bei P2P jetzt möglich! http://abmahnwahn-dreipage.de/ Was ist nun davon zu halten? Hat da jemand Erfahrungen mit? |
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| | # 2762 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
Gruß,Mops | |
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| | # 2763 |
| Registriert seit: 07.10.2010
Beiträge: 9
| Ein ziemlich interessanter Artikel über eine Firma, die nicht die (abmahnwürdige) Impressumspflicht kennt aber zweifelhaft Rechte gelten macht. Digiprotect Admits It Shares Files Just To Find People To Demand Settlement Money From | Techdirt Interessant vor allem, dass es offensichtlich und (ungeschickt) zugegeben nur um Geld und nicht um Schutz von Rechten geht. Und äußerst bemerkenstwert ist auch, dass es grenzwertig ist, Werke autorisiert anzubieten, die Nutzung des autorisierten Angebotes dann aber als "illegal" zu bezeichnen. |
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| | # 2765 |
| Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 108
| Ich würd mal den Link Anfang dieser Seite klicken und dort die 5 Punkte durchlesen, die auflisten, wer dafür in Frage kommt. Wenn du alle mit 'ja' beantworten kannst (was ich bezweifle, da du selber gesagt hast, dass dir keine Kosten entstanden sind), kannst du dich einklinken. |
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| | # 2767 |
| Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 15
| Hallo Leute, heute habe ich habe heute einen Brief Bekommen auf meine ModUE: „...Sie haben eine Unterlassungserklärung ohne Kostenersatzverpflichtung in angegebener Höhe übersandt und dadurch die Übernahme der Kosten meiner Inanspruchnahme sowie den Schadenersatzanspruch meiner Mandantschaft im geltend gemachten Umfang abgelehnt. Dies ist aufgrund der zutreffenden Ausführungen in meinem Abmahnungsschreiben nicht zu akzeptieren. Ich fordere Sie daher letztmalig im Namen im Auftrag meiner Mandantschaft auf die geltend gemachten Ansprüche vollständig bis zum ... zu erfüllen.“ Ist es sogenannter Bettelbrief? ![]() Wenn Ja dann weis ich was ich damit machen soll. Vielen Dank schon einmal |
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| | # 2769 | ||
| Registriert seit: 13.05.2010
Beiträge: 11
| Zitat:
zwei Abmahner, zwei modUEs, nur ein Bettelbrief. Nur ein Problemchen mit U+C, weil deren Fax nicht immer funktioniert und das Vorabfax am meisten Nerven gekostet hat. Eine Abmahnung lässt mich inzwischen kalt, habe nur Angst dass es mal einige Hundert werden könnten und mich das Porto für die modUEs in den Ruin treibt... An alle Betroffenen und erst mal Schockierten: Ruhe bewahren!!! Einfach der Anleitung im Forum folgen und alles ist gut! Dank an alle Helfer in diesem Forum für die grossartige Arbeit hier ---------- Doppelpost zusammengeführt am 15.10.2010 um 20:27 ---------- Zitat:
U+C die Spucke weg und die haben sich den Bettelbrief gespart. :aetsch: | ||
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| | # 2770 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 416
| ---------- Doppelpost zusammengeführt am 15.10.2010 um 20:27 ---------- [/COLOR] Ich hab zwei modUEs an beide Adressen geschickt, da blieb U+C die Spucke weg und die haben sich den Bettelbrief gespart. :aetsch:[/QUOTE] Das glaubst aber auch nur DU, deine Zeit ist noch lange nicht abgelaufen(Verjährung)
__________________ Lesen schadet der DUMMHEIT Da ich nicht weiss, wie unser Rechtssystem funktioniert, sind meine Antworten keine Rechtsberatung |
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| | # 2771 |
| Registriert seit: 16.10.2010
Beiträge: 5
| Bin diese Woche auch von U+C abgemahnt worden, nach dem ersten Schreck im Netz gesucht und die modUE gemacht, per Fax (ging sofort) und per Brief an U+C und Digiprotect. Es geht um den Titel "Asian Booty" ein Porn der mir gar nichts sagt, komplett geladen habe ich den Film auch nicht, möglicherweise einen anderen Porno angeklickt (es geht um Torrent) aber dann wieder gelöscht. Sehe dem ganzen gelassen entgegen, außerdem geht es ja nur um Geld. Zahlen werde ich auf jeden Fall nicht. Die Abmahnung kam übrigens in einem normalen Brief zu mir, nichts mit Einschreiben. Mal schaun.. |
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| | # 2772 | ||||
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Dann würde ich Dir nur noch raten, den Grundkurs (und hier im Thread) ebenfalls zu lesen Außerdem solltest Du Dich mit den möglichen Konsequenzen dieser Vorgehensweise auseinander setzen (nicht das die Gelassenheit einmal in etwas anderes umschlägt) | ||||
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| | # 2773 |
| Registriert seit: 16.10.2010
Beiträge: 3
| Moin, bin aus allseits bekannten Gründen auch hier gelandet. Schon mal vorab danke an die vielen Teilnehmer und ihre konstruktiven beiträge hier! Habe zwei Briefe in zwei Tagen von diesen "Anwälten" (dafür studieren manche Jura? Großartig.) bekommen und nach Lektüre des Grundkurses und der letzten etwa 50 Seiten dieses Threads (puh!) tendiere ich zum hier üblichen Vorgehen. Zwei Fragen hätte ich erstmal dennoch: - Mag sein dass ich an den besagten Tagen BT genutzt habe, ich tue das ansonsten in der Tat sehr selten (trust me - Zwei Abmahnungen: Langt da ein Einschreiben mit 2 modUE? Denke mal schon, oder? Danke schonmal! |
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| | # 2774 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Für jedes Werk 1 ModUe,also 2. Und wegschicken mit einschreiben Rückschein und Den Grundkurs noch mal lesen.Dort bekommst Du Antwort auf Deine Frage. 10 Gebote Das mal lesen und dann werden Sie geholfen! Gruß,Mops |
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| | # 2777 |
| Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 82
| Was machen die eigentlich nach dem Versand des ersten Bettelbriefes wenn nix zurück kommt? Noch einen schicken? Hier hat mal jemand geschrieben (hab den Beitrag auf die Schnelle nicht gefunden), er hat 8 Bettelbriefe von denen bekommen? |
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| | # 2779 |
| Registriert seit: 16.10.2010
Beiträge: 3
| Tag, danke für den Hinweis mit dem Umschlag. Hätte ich wahrscheinlich vergessen Noch eine andere Frage, habe in den allg. Infos (v.a. Punkt II.6 des Grundkurses) und hier auf den letzten Seiten nix gefunden: - In dem Standardschreiben wird im ersten Absatz geschrieben: "Unsere Mandantin ist Inhaberin...an dem Werk "My first orgy" " - Weiter unten auf S.1. wurde "beweissicher" dokumentiert dass es sich um die Datei "Asstounding 2" handelt. - Das mitgeschickte Muster der UE bezieht sich auf "My first orgy". Daher: 1. Kenne ich beide Werke nicht. 2. Liegt ja offensichtlich für das Werk an dem die Advokaten hier Rechte vertreten kein Beweis vor? 3. Spricht das ja für die tolle Beweislage und die super Software zur Ermittlung vermeintlicher Verstösse. 4. Für was sollte man denn wenn überhaupt eine modUE unterschreiben - für die Datei deren Rechte die vertreten aber für die sie keinen Nachweis haben oder für die Datei die mir zur Last gelegt wird aber von der nicht klar ist ob die Rechte von U+C vertreten werden? 5. Kann man von anwaltlicher Sorgfaltspflicht sprechen wenn die nicht mal fähig sind einen Serienbrief korrekt zu erstellen, immerhin hat ja auch einer der Leute seinen Kringel als Unterschrift drunter gesetzt? Dankeschön für jeden sachdienlichen Hinweis! |
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