Abmahnung RAe U+C ehem. kuw Regensburg

Alt 26.09.2010, 12:03   # 2421
brauchehilfe133
 
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Hallo ich bin neu hier und bräuchte wirklich eure HILFE!!

habe am Donnerstag eine Abmahnung von Urmann u Collegen bekommen. Filesharing (Film) Frist läuft am 28.09 aus (soll ich am21.08.2010 gezogen haben)!!
Am Freitag hatte ich 2 weitere Briefe im Briefkasten... einmal weider Urmann u Collegen (anderer Film) (Frist 29.09) (am 14.08.2010 gezogen haben) und dann einen von BaumgartenBrandt (Film) Frist 3.10 und (am 1.05.2010 urheberrechsverletzug)!! (alles auf den Anschluss/Anschrift meiner Eltern)

Bin momentan unglaublich unter Stress und weis garnicht was ich machen soll! Habe schon mit einigen Anwälten telefoniert. Die würden allesamt die Sache übernehmen und haben mir zu einer ModUE geraten!
Ich weis wirklich nciht was ich machen soll! Ich stecke momentan mitten in der Ausbildung und habe wenig Geld zur verfügung! Da es sich hier ja dann auf einige tausend Euro beläuft, macht mir das Kopfschmerzen ohne Ende!!

Kann man da nichts anderes machen?! Eine eigene ModUE schreiben oder einen Widerspruch einlegen um die Kosten zu umgehen?! ( es aussitzen ) oder ratet ihr davon ab?! Ich brauche echt einige Unterstützung und Hilfe!
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Alt 26.09.2010, 12:05   # 2422
ulrich
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Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen

Kann man da nichts anderes machen?! Eine eigene ModUE schreiben oder einen Widerspruch einlegen um die Kosten zu umgehen?! ( es aussitzen ) oder ratet ihr davon ab?! Ich brauche echt einige Unterstützung und Hilfe!
Bitte Lesen: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 Alles, dann beruhigen und handeln.

Reagieren mit unserer mod UE: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html
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Alt 26.09.2010, 12:07   # 2423
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Hilfe
Die hier übliche Vorgehensweise:

"unsere" mod.UE (aus dem Grundkurs inkl. Ausfüllanleitung), für jede Abmahnung eine, anstelle der Original-UE verschicken und sonst nix (nix zahlen, kein Anwalt und auch sonst keinen Unsinn).

Dazu musst Du aber den Grundkurs für Neuabgemahnte lesen (blaue Texte = Links zum Anklicken).
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Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
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Alt 26.09.2010, 12:38   # 2424
Hercs
 
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Zitat:
Zitat von grave Beitrag anzeigen

mögl. Konsequenzen bei modUE und Nichtzahlung:

- weitere sog. „Bettelbriefe“ > lochen und zur passenden Abmahnung abheften
- Inkassoschreiben > Widerspruch einlegen (Wegweiser Inkasso S.8 )
- gerichtlicher Mahnbescheid > Widerspruch ankreuzen
- Klageschrift (sehr selten) > jetzt sollte man einen „guten“ Anwalt einschalten (Vergleich)
Okay, aber wie so ein Widerspruch auszusehen hat verstehe ich nicht....
Den Wegweiser Inkasso kenne ich.
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Alt 26.09.2010, 12:52   # 2425
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Hercs Beitrag anzeigen
Okay, aber wie so ein Widerspruch auszusehen hat verstehe ich nicht....
Den Wegweiser Inkasso kenne ich.
Seite 8 / mögliche Antwortschreiben / (normalerweise Abmahnung bekannt)
UND DA IST SOGAR NEN VORDRUCK ANZUKLICKEN

Sollte dich aber erst interessieren, falls du ein Inkassoschreiben erhältst, bevor du hierzu noch weitere Fragen stellst
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Alt 26.09.2010, 12:57   # 2426
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Hercs Beitrag anzeigen
Den Wegweiser Inkasso kenne ich.
Dann kennst Du doch auch das Beispiel für einen Widerspruch?! Was gibt es daran nicht zu verstehen?

Ein anderes Beispiel für einen Widerspruch wäre z.B.:


Mein Wohnort, Datum 26.09.2010

An
Inkasso XYZ



Betreff: vollständig unberechtigte Forderung zyx



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich vollumfassend gegen die von Ihnen geltend gemachte Forderung zyx, welche nach Prüfung meinerseits als vollständig unberechtigt bezeichnet werden kann.

Mit freundlichen Grüssen,

Frank2009
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Alt 26.09.2010, 13:13   # 2427
brauchehilfe133
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Die hier übliche Vorgehensweise:

"unsere" mod.UE (aus dem Grundkurs inkl. Ausfüllanleitung), für jede Abmahnung eine, anstelle der Original-UE verschicken und sonst nix (nix zahlen, kein Anwalt und auch sonst keinen Unsinn).

Dazu musst Du aber den Grundkurs für Neuabgemahnte lesen (blaue Texte = Links zum Anklicken).

Also verstehe ich euch richtig, das ich erstmal die modUE schreibe.. und keinen Anwalt einschalte! Nichts bezahle! ?? (Soll ich darin auch die Schuld von mir abweisen und widersprechen??)

Auch nicht versuchen mit der Gegenseite die mich angreift versuchen zu telefonieren!?

Wie sieht es denn aus.. wenn ich zu Recht beschuldigt werde.. und garnicht zahle sondern nur ModUE.. womit muss ich dann rechnen?! Habe gehört das einer dann auf 15000eu verklagt wurde.. weis aber nicht ob er die ModUE abgegeben hat!!

Ich hab echt schiss mir eine Menge Schulden einzuhandeln.. ich will es einfach umgehen was zahlen zu müssen ohne weiter Probleme zu haben!! Dann ist schluss mit dem P2P!!
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Alt 26.09.2010, 13:27   # 2428
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Also verstehe ich euch richtig, das ich erstmal die modUE schreibe.. und keinen Anwalt einschalte! Nichts bezahle!
So sieht die hier übliche Vorgehensweise aus.

Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Soll ich darin auch die Schuld von mir abweisen und widersprechen??)
Üblicherweise werden der mod.UE keine weiteren Begleitschreiben beigefügt, da es dann in der Masse sicherlich zu vielen unnötigen Fehlformulierungen kommen würde.


Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Auch nicht versuchen mit der Gegenseite die mich angreift versuchen zu telefonieren!?
Das halte ich für völlig unsinnig und indiskutabel.


Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn aus.. wenn ich zu Recht beschuldigt werde.. und garnicht zahle sondern nur ModUE.. womit muss ich dann rechnen?!
Mit rund 4,50 Euro für ES+RS zzgl. Zeit, Papier und Toner/Tinte.

Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Habe gehört das einer dann auf 15000eu verklagt wurde.. weis aber nicht ob er die ModUE abgegeben hat!!
Evtl. einen Ohrenarzt aufsuchen (oder zukünftig erst vage Vermutungen verifizieren und ohne konkrete Kenntnis der Details keine haarespaltenden Spekulationen mehr beginnen).

Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Ich hab echt schiss mir eine Menge Schulden einzuhandeln
Dann solltest Du eine "unserer" mod.UEs (auf Deine Abmahnung angepasst) fristgerecht auf den Weg bringen und Deinen Internetanschluss gegen mögliche illegale Aktivitäten absichern, soweit noch nicht geschehen, damit nicht irgendwann eine wirklich üble Vertragsstrafe fällig wird wegen Verstosses gegen das abgegebene Unterlassungsversprechen.

Grundkurs bitte lesen, da offensichtlich noch nicht geschehen!
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Alt 26.09.2010, 13:28   # 2429
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Also verstehe ich euch richtig, das ich erstmal die modUE schreibe.. und keinen Anwalt einschalte! Nichts bezahle! ?? (Soll ich darin auch die Schuld von mir abweisen und widersprechen??)
Richtig... und keine Veränderungen an der modUE vornehmen, ausser den farblichen Text durch deine Angaben zu ersetzen... und keine Zusatzschreiben
Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Auch nicht versuchen mit der Gegenseite die mich angreift versuchen zu telefonieren!?
kein Kontakt zu Abmahner heisst auch nicht telefonieren.
Jede Information über dich nützt nur dem Abmahner... nicht dir
Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
womit muss ich dann rechnen?! Habe gehört das einer dann auf 15000eu verklagt wurde.. weis aber nicht ob er die ModUE abgegeben hat!!
Mit Bettelbriefen inklusive verstärkter Drohungen (werden ignoriert und abgeheftet)
Möglichen Inkassoschreiben ist zu widersprechen... ansonsten ist nur bei gerichtlichen Schreiben zu reagieren:
- gerichtlicher Mahnbescheid... Kreuz bei Widerspruch und zurück ans gericht innerhalb von 14 Tagen
- Klageschrift (ein recht seltener Fall und bei U&C iat mir da garnix bewusst)... hier ist dann ein eigener Anwalt einzuschalten
Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Ich hab echt schiss mir eine Menge Schulden einzuhandeln.. ich will es einfach umgehen was zahlen zu müssen ohne weiter Probleme zu haben!! Dann ist schluss mit dem P2P!!
... also modUE und gut is
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Alt 26.09.2010, 13:28   # 2430
Kersare
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Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Also verstehe ich euch richtig,

Nehmt jede Abmahnung ernst!

Wer eine Abmahnung ausspricht, meint es in der Regel bitterernst. Auch wenn der Vorwurf, der Euch gemacht wird, eine absolute Bagatelle ist, heißt das nicht, dass auch die Abmahnung eine Bagatellsache ist. Bei den Abmahnungen geht es nicht bloß um den Rechtsverstoß, sondern um Geld.
Nehmt die genannte Frist ernst!
Die Frist verstreichen zu lassen oder zu versuchen, in einem freundlichen Gespräch mit dem Gegner eine Fristverlängerung zu bekommen, ist äußerst gefährlich. Wenn Sie keine schriftliche Fristverlängerung vorliegen haben, kann der Gegner mit Ablauf der Frist jederzeit eine einstweilige Verfügung beantragen. Das ist oftmals genau das, was er möchte.
Vermeidet unklare Reaktionen auf eine Abmahnung!
Gemeint ist hier, dass Ihr nicht selbst ein Rechtfertigungsschreiben aufsetzen solltet. Rechtlich sind laienhaft vorgebrachte Gründe meistens irrelevant. Wer Euch abmahnt, wird sich nicht überzeugen lassen; er möchte Euer Geld. Laienhafte Rechtfertigungsschreiben sind für den Gegner geradezu eine Einladung, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Trefft eine Entscheidung!
Im Umgang mit einer Abmahnung gibt es (wie oft im Leben) zwei grundlegende Möglichkeiten. Man kann sich um eine Auseinandersetzung einlassen oder nicht. Wenn nein, dann solltet Ihr eine Unterlassungserklärung abgeben. Die defensive Strategie macht immer Sinn, wenn man die Kostenrisiken eindämmen möchte und an einer rechtlichen Klärung kein Interesse hat.
Vermeidet Fehler bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung!
Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, möchte das Risiko begrenzen und den Streit vermeiden. Selbst kleine Fehler in der Unterlassungserklärung bewirken meist das Gegenteil; sie sind für den Gegner eine Einladung, gerichtliche Schritte einzuleiten.
Gibt dem Gegner niemals recht!
Gemeint ist hier, dass Ihr, wenn Ihr eine Unterlassungserklärung abgebt, dies nur zur Streitvermeidung tut. Wenn der Gegner seine Abmahnungskosten möchte, muss er sie einklagen. Er wird dies in vielen Fällen nicht tun.



Für die meisten Abmahnungen gilt, dass der Gegner Euer Geld will. Er will es einfach und schnell, indem Ihr die beigefügte Kostenrechnung des Anwalts bezahlen. Oder er möchte, dass Ihr in ein aussichtsloses Gerichtsverfahren verstrickt werdet. Diese grundlegenden Strategien des Gegners lassen sich hintertreiben.

Für viele Empfänger ist die Abmahnung erstmal ein Schock. Ein übereilter Griff zum Telefon oder ein Brief an die Kanzlei, um selbst nach einer Fristverlängerung zu bitten, kann dabei mitunter zum Problem werden, da der Laie sich hier schnell verplappert oder ihm Zugeständnisse bzw. gar Anerkenntnisse herausrutschen. Insbesondere dann, wenn man Details preisgibt. WLAN, Kinder, Wohngemeinschaft etc.
Da die Fristen zur Abgabe der UE relativ kurz sind (gewollt), sollte man sich trotz allem Ärger, Unmut und Angst eine Stunde Zeit nehmen und

2214 user240981 pic2195 1271840233

lesen.
Viele der Fragen, die unweigerlich auftreten werden, sind hier verständlich aufgearbeitet. Weitere Fragen werden selbstverständlich beantwortet.
Wer sich für die allgm. Forenformel entschließt,

modUE, nichts hinzufügen/ verändern
keine Zahlung an den Abmahner
keine eigenständigen Vergleichsangebote an den Abmahner
keinen Kontakt zum Abmahner
Bettelbriefe abheften
Inkasso/ Mahnbescheid mit x bei Widerspruch zurücksenden
Bei Klageschrift Anwalt kontaktieren

muß sich bewußt sein, das mit der Abgabe der modUE und nichtzahlen, der Abmahner 3- 4 Jahre Zeit hat, um seine Forderungen, auch Gerichtlich, durchzusetzen.
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Alt 26.09.2010, 14:45   # 2431
Fuchs & Hase
 
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Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Also verstehe ich euch richtig, das ich erstmal die modUE schreibe.. und keinen Anwalt einschalte! Nichts bezahle! ?? (Soll ich darin auch die Schuld von mir abweisen und widersprechen??)....
Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Hallo ich bin neu hier und bräuchte wirklich eure HILFE!!

habe am Donnerstag eine Abmahnung von Urmann u Collegen bekommen. Filesharing (Film) ......
Am Freitag hatte ich 2 weitere Briefe im Briefkasten... einmal weider Urmann u Collegen (anderer Film) (Frist 29.09) (am 14.08.2010 gezogen haben) und dann einen von BaumgartenBrandt (Film) Frist 3.10 und (am 1.05.2010 urheberrechsverletzug)!! (alles auf den Anschluss/Anschrift meiner Eltern)

[/B]
Das heißt, dass deine Eltern als Anschlussinhaber angeschrieben wurden und somit auch diese die modUE abzugeben haben.
Du kannst es vorbereiten aber handeln müssen sie.
(ich geh mal davon aus,dass deinen Eltern dir die Schreiben ausgehändigt haben und somit überden Vorfall unterrichtet sind).

Gruß F&H
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Alt 26.09.2010, 15:51   # 2432
Hercs
 
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Seite 8 / mögliche Antwortschreiben / (normalerweise Abmahnung bekannt)
UND DA IST SOGAR NEN VORDRUCK ANZUKLICKEN

Sollte dich aber erst interessieren, falls du ein Inkassoschreiben erhältst, bevor du hierzu noch weitere Fragen stellst
Okay, jetzt hab ich verstanden...
danke ...
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Alt 26.09.2010, 16:43   # 2433
brauchehilfe133
 
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Hello nochmal
und vielen Dank für eure schnellen Antworten!

ich habe mich jetzt unter "Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2" usw durchgelesen.

Ebenso die pdf Datei "Entscheidungshilfe zur Abmahnung - Organigramm zum Download" gründlich durchgeschaut.. der letzte Punkt auf den es hinausläuft (warten auf ein gerichtliches Verfahren, welches kommen kann)

Nun wäre meine Frage an euch.. Habe ich bei Urmann & Collegen sowie BaumgartenBrandt mit einem solchen Verfahren zu rechnen (Kosten)? Hat da jemand schon was gehört?! Kann dazu leider nichts finden!

Musste jemand von euch schon so weit gehen?! Wie groß ist meine Chance, bei 3 Abmahnungen von zwei Anwälten, ohne Kosten herauszukommen??
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Alt 26.09.2010, 16:50   # 2434
ulrich
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Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Wie groß ist meine Chance, bei 3 Abmahnungen von zwei Anwälten, ohne Kosten herauszukommen??
Das kann Dir nur ein Wahrsager sagen! Und den habe ich hier noch nicht gesehen.....
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Alt 26.09.2010, 17:21   # 2435
superdicker
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@brauchehilfe133
Ganz im Regen wollen wir Dich nicht stehen lassen und so habe ich Montes Kugel befragt und die sagt

Gruß,Mops
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Alt 26.09.2010, 17:53   # 2436
brauchehilfe133
 
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also ich habe mich durch die netzwelt beiträge durchgelesen..

und es sieht wohl so aus das die meisten hier.. modUE abschicken + NICHTS ZAHLEN!

könnt ihr mir sagen wie es bei euch abgelaufen ist?! Habt ihr euch erfolgreich dagegen gewehrt?! oder lief es auf die Zahlung hinaus?! Es widerstrebt mir einfach solchen abzockern zu bezahlen!

Nur die Angst und die Ungewissheit sind halt da!
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Alt 26.09.2010, 18:02   # 2437
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von brauchehilfe133 Beitrag anzeigen
Habt ihr euch erfolgreich dagegen gewehrt?!
Wenn Du so viel gelesen hast, solltest Du wissen, dass wir uns wehren, indem wir nur eine modifizierte (und nicht die Wunsch-UE) Unterlassungserklärung an die dubiosen Herrschaften verschicken und NICHT ZAHLEN.

Fehlender Geldeingang auf deren Konto reicht dann völlig aus.

Alle die sich daran halten, hat es bisher 4,40 € gekostet.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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Alt 26.09.2010, 18:06   # 2438
damaged
 
Benutzerbild von damaged
 
Registriert seit: 20.09.2010
Beiträge: 42
Zitat:
Zitat von stanley667 Beitrag anzeigen
@ulrich

ja, danke...das thema hat sich erledigt, hatte diese info wohl "überlesen", danke für die link....sorry nochmals

finde den umstand sehr interessant dass die von u+c anscheinend mit einer schweizer loggerbude namens copyright solutions zusammenarbeiten (ist das richtig??)....gesellschafter der firma kommen, wie u+c, aus regensburg!!

hhhmmmm....interessant, aber vielleicht ja nur zufall....

Habe mir mal die Seite von copyright solutions angeschaut,
wie wahrscheinlich viele hier....

.:: Copy Right Solutions GmbH ::.

Dort werben die damit das die mit BlackWidow, der scharzen Witwe arbeiten....

BlackWidow - die schwarze Witwe
Mit dieser bisher einzigarten Software sammeln wir Informationen über die in unser Netz geratenen Piraten die sich am illegalen Tausch und der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Produkte beteiligen
.

Der Name kam mir irgendwie bekannt vor, vorallem das mit der schwarzen Witwe...suche...gefunden !

BlackWidow - Download - CHIP Online

30 Tage Testversion
oder
Vollversion zu kaufen bei

Ladet Webseiten herunter. BlackWidow Webseiten Downloader, Offline Browser, Seitenzerleger, downloadet Webseiten, Webmastertool.

Ist es das Programm...runzel...oder hat sich da
jemand den Namen eines Softwareherstellers
aus den USA geklaut ???
Upppsss...da sind die Amis aber ziemlich empfindlich.

:saufgela:
  Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2010, 18:08   # 2439
Woody1988
 
Registriert seit: 25.09.2010
Beiträge: 6
--------------------------------------------------------------------------------

tagschen meld mich jetzt mal nach dem ich seit tagen nur am lesen bin
als erstes BEDANK ich mich an alle hier
zur zeit besitze ich 3 abmahnungen die in 2 wochen hier auf geschlagen sind mal sehen was noch kommt mod.eu
  Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2010, 18:09   # 2440
brauchehilfe133
 
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Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von Revoluzzer Beitrag anzeigen
Wenn Du so viel gelesen hast, solltest Du wissen, dass wir uns wehren, indem wir nur eine modifizierte (und nicht die Wunsch-UE) Unterlassungserklärung an die dubiosen Herrschaften verschicken und NICHT ZAHLEN.

Fehlender Geldeingang auf deren Konto reicht dann völlig aus.

Alle die sich daran halten, hat es bisher 4,40 € gekostet.


Tut mir leid wenn ich euch damit schon nerve! Für mich ist sowas das erste mal und direkt 3 Briefe mit mehr als 2000eu Zahlungsaufforderung! Das ist ein heftiger Schock! Deshalb will ich mich einfach nur vergewissern das es der richtige Weg ist sich dagegen zu wehren!



nun eine Frage zum ModUE! Da es ja auf den Anschluss/Anschrift meiner Eltern ist.. sollten nur Sie unterschreiben oder soll ich diesen auch unterschreiben?! (bin volljährig!)
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Alt 26.05.2012, 19:29 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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