| | # 183 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Wie soll ich eine Frage beantworten, deren Antwort ich nicht kenne? Bin ich mit dem Eintritt in dieses Forum verpflichtet worden alles zu wissen und jeden Beitrag beantworten zu müssen, damit ich nicht zur Masse der "in Nebensätzen als dämlich" und in Hauptsätzen "als mit wirrem Gelaber glänzenden Menschen" gehöre? Wie sollen andere [uA mittlerweile Dutzende Neuabgemahnte] Fragen beantworten, die sie [Neuabgemahnte] überhaupt nicht kapieren können? Wer beantwortet mir jetzt diese Fragen? Soll ich das evangelische Sorgentelefon anwählen? Oder reicht ein talmudischer Kommentar des nächstbesten Rabbi? Fragen über Fragen! [neeee... jetzt gehts nicht wieder los.. keinen Bock] -----Doppelpost zusammengeführt am 9.7.2009 um 14:57:31----- Naaaaaaaaaahaaaaiiiiiiiiiiiiiiiiin!
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| | # 184 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| crossposting: aktuelle Antwort von Frau Bundesjustizministerin: "...da der Gesetzgeber den Interserviceprovider in § 101 UrhG weder zum Stillschweigen noch zur Anzeige gegenüber dem Nutzer verpflichtet hat, richtet sich die Frage der Auskunft an den Betroffenen nach den allgemeinen Vorschriften. In Betracht kommt eine Benachrichtigung des Betroffenen im Sinne von § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). § 33 BDSG regelt allerdings nur die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Benachrichtigungspflicht besteht. Grundsätzlich hindert § 33 BDSG den Provider daher nicht, den Betroffenen von einer Auskunftserteilung nach § 101 UrhG zu benachrichtigen, obwohl die Voraussetzungen für eine gesetzliche Benachrichtigungspflicht nicht vorliegen. Ob der Provider eine danach grundsätzlich zulässige Benachrichtigung im Einzelfall ausnahmsweise unterlassen muss, weil die Tatsache der Auskunftserteilung geheimhaltungsbedürftig ist, namentlich wegen eines überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten (vgl. § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BDSG), kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und auf Grund einer sorgfältigen Abwägung der widerstreitenden Interessen beurteilt werden. Insoweit möchte ich insbesondere einer Beurteilung durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde nicht vorgreifen. Falls Ihr Provider sich rechtlich gehindert sieht, Sie über die Erteilung von Auskünften nach § 101 UrhG zu benachrichtigen, können Sie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Überprüfung bitten... Quelle: abgeordnetenwatch |
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| | # 186 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Hallo Leute.(Mein erster Beitag). Habe heute Post von U+C erhalten. Ich soll 650 Euro zahlen. + UE Bin ich die dann los wenn ich zahle? Kann ich die mod. UE hinschcken,oder drehen die mir einen Strick draus,wenn ich nicht Ihr UE unterschreibe. P.S. Ich habe hier schon ne Menge dazu gelesen. Aber ein Konkretes Verhalten für meinen Fall kann ich daraus nicht ableiten. Bin Ratlos? Was soll ich tun?? Bitte gebt mir einen Konketen Hinweis wie ich vogehen soll......Will mit denen nichts weiter zu zun haben. |
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| | # 187 | |||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Du brauchst Dir meinen Hinweis (Hilfe) nur durchzulesen, dann erübrigt sich eigentlich jede Frage. Auch Du bist das Opfer des Abmahnwahns geworden, wichtig ist es jetzt vor allem einen kühlen Kopf zu bewahren und sich mit dem Thema Eingehend zu beschäftigen. Gute Entscheidungen brauchen vor allen Dingen Ruhe und Besonnenheit. Was kann man tun?? Antwort= Entscheidungen trifft hier jeder für sich alleine mit den möglichen Konsequenzen! Einfach laufen lassen? Antwort= Nein, siehe mein Text! Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn ich nichts unternehme? Antwort= Du wirst vors Gericht zitiert, und wenn Du den Prozess verlierst, musst Du alles Zahlen. Kann sehr teuer werden ... Darum auch die mod UE!!! Das Abmahnschreiben, welches Dich erreicht hat, fordert von Dir eine Reaktion in einer sehr kurzen Zeit. So kurz, dass diese zunächst scheinbar nicht genügt, um sich ausreichend zu informieren. Lass Dich aber dadurch nicht verunsichern und zu voreiligen Entscheidungen treiben. Insbesondere solltest Du nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen. Lass Dich in der ersten Aufregung nicht überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen. Einen Auftrag solltest Du erst nach einer kurzen Überlegungsphase erteilen. Wie sagt man so schön: In der Ruhe liegt die Krafft. Denn Angst und Hektik sind schlechte Ratgeber. Zu erst solltest Du Dich hier im Forum umfassend informieren über,Verteidigungs- und Reaktionsmittel: Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab. Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung Wenn Du keine Lust oder Zeit hast Dich hier schlauzumachen, dann kannst Du natürlich auch gleich die geforderte Summe XXX, XX € zahlen…. Davon rate ich Dir aber ab, denn auch wer bezahlt hat kann weitere Abmahnungen erhalten! Du kannst auch einen spezialisierten Anwalt beauftragen, das verursacht allerdings sofort Kosten! Zu beachten ist: Versicherungen, Privathaftpflicht zahlen in diesem Fall nicht. So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser: mod UE & Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button. Copyright © ulrich v.h. Zitat:
Zitat:
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| | # 188 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Danke dir für die schnelle Antwort. D.h. also zusammengefasst,dass ich,wenn ich zu dem Schluss komme,zurecht Abgemahnt worden zu sein, die geforderten 650€ zahlen sollte,da es ansonsten teurer wird. ....teurer spaß....250€ (Wie hier auch zu lesen war) wären mir lieber gewesen. Edit: Mit "Bin ich die dann los,wenn ich zahle" meinte ich die Anwälte,falls das missverständlich geschrieben war... |
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| | # 189 |
| Gastposter | Nee, das hast Du völlig falsch verstanden. Du hast das Trinkgeld vergessen, für alle Deine Grundrechte, die sie verletzt haben, um an Deine Adresse zu kommen. Warum schreibst Du nicht einfach eine mod. UE und bezahlst garnichts ? So mache ich das und das geht schon sehr sehr lange gut. Entschuldige bitte, aber Du bist echt noch weit davon entfernt den Schoß Deiner Mutter zu verlassen und ein selbstständiges Leben zu führen. ![]() Gruß Flesh_Storm |
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| | # 190 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Ja,aber es hat wohl ein Richter gegeben,der denen Zugang zu meinen persönlichen Daten erlaubt hat... Nur ich kann es nicht riskieren,dass ich dann ein Proßess bestreiten muss,und am Ende noch 1-2 tsd. berappen muss. Also muss ich zahlen.... |
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| | # 191 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Zitat:
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| | # 192 |
| Gastposter | Na wenn 650 bei Dir so locker sitzen, dann können ja 2- 3000 Euro auf der Habenseite, nach gewonnenem Prozess, auch nicht so verkehrt sein, oder ? Was hältst Du davon, Dich für die 650 Fi**en zu lassen, dann bist Du wieder bei Null ? Ich für meinen Teil lasse mich nicht so gerne Fi**en, wie Du, deswegen zahle ich ja auch nicht. Gruß Flesh_Storm |
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| | # 193 | ||
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Zitat:
Acho,dachte nach der Zahlung wäre die Sache "Gegenstandslos". Was meinst du mit "Thema Geld"?....habs glaube ich noch nicht begriffen. Zitat:
Da werden mir ja konkrete Downloads (eine Datei) vorgeworfen, Das habe ich auch überprüfen können in meinem P2P-Programm. Wer von euch hier hat sich denn schon getraut das 2.te Mahnschreiben von "U + C" abzuwarten? | ||
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| | # 194 |
| Gastposter | Na dann hast Du auch sicherlich überprüfen können, dass da noch mehr, als die eine Datei, war ! Falls Du jetzt bezahlen solltes, bekommst Du nächste Woche sicherlich eine erneute Forderung für eine andere Datei. Was machst Du denn dann ? Wieviel mal hast Du den 650€ locker ? Weitere Fragen: Bist Du ein girl ? XXXXXX Fragen über Fragen ![]() ![]() ![]() Mit freundlichen Grüßen Flesh_Storm |
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| | # 196 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Hi. Ich Danke euch ja für eure Mühe mir etwas verstänlich zu machen. Aber die letzten beiden helfen mir nicht weiter. Woher weiß ich,dass es mit einer mod.UE getan ist? Die wollen doch ihre Kohle. Dann werden die auch Prozessieren. Wiele hier schrieben,dass sich auch ein Brief erhalten haben....aber dann hört/liest man seltsamer weise nichts mehr darüber wie die Sache ausgegangen ist. Bei mir haben sie Tag,Datei,Uhrzeit,IP und sogar das P"P-Netzwerg "geloggt". ??? P.S. Wie gesagt,ich könnte das auch nur 1x bezahlen. -----Doppelpost zusammengeführt am 10.7.2009 um 22:44:00----- ......da fällt mir auf.... Kann die Firma "Digiprotect" eigendlich überhaupt der Rechteinhaber eines geschütztes Werk sein?? ![]() Das würde mich mal interessieren.. |
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| | # 197 |
| Gastposter | Pass mal auf, Du süße Maus, die Angaben in Deinem Abmahnschreiben haben wir alle so bekommen, wie Du. Aber stell Dir doch einmal die Frage, was können die und vor allem wie in Erfahrung gebracht haben! Interessiert Dich das denn überhaupt nicht ? Mein Vorschlag wäre, dass Du die modifizierte UE fristgerecht abschickst und wir uns dann ruhig weiter unterhalten, denn dann haben wir eine ganze Weile Zeit dazu. Du behältst die Kohle so lange, bis wir für Dich eine günstige Lösung gefunden haben, ok ? And calm down ! Liebe Grüße Flesh_Storm |
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| | # 198 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 40
| Zitat:
...Das "süße Maus" darfst du weglassen.... Naja,die haben da ein paar Studenten sitzen die das P2P-Netz nach Dateien ihrer Mandanten durchsuchen. Dann nehmen sie die IP die sie da sehen,und gehen damit zur Telekom. Und die Telekom rückt die Anschrift raus. Oder wie geht das sonst.? Die mod.UE schicke ich auf jeden Fall ab....wahrscheinlich inkl. des geforderten Betrags....Da ich keine Nerven habe jeden Tag mit schlechtem Gefühl am Briefkasten stehen zu müssen. Falls die wiedererwarten keine Ruhe geben,dann ist es mir auch egal. Die bekommen kein Pfennig mehr als das geforderte. ...aber mal schauen....auf der "zahnarzt-HP" ist auch alles sehr gut erklärt. Gruß | |
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| | # 199 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Dein Beitrag dazu war vollständig richtig. Ich versuchs mal so: Strafrecht Bringts gar nichts. Denn entweder wird das Ermittlungsverfahren gegen den Anschlußinhaber "ohne Auflagen" eingestellt. Oder man erhält eine polizeiliche Vorladung, bei der man nichts beitragen muß und Unschuldsbezeugungen wertlos sind. Oder nette Beamten klopfen an die tür und dann bringts erst recht nix. Der Auftrag lautet für die Beamten: PC mitnehmen und das werden diese auch tun. Mit dem Anzeigenwisch gegen Unbekannt macht man sich nur lächerlich. Zivilrecht Richter fordern von den Beklagten zB "Beweise" das ein Dritter auf das W-LAN zugegriffen habe. Ist der Dritte unbekannt und liegt nur eine Sttrafanzeige vor ist das kein "Entlastungsbeweis". Es ist eine reine Behauptung dass ein Dritter zugegriffen habe. Dieses ist unbeachtlich. Entweder man erwischt den Dritten und schleppt ihn gleich mit vor Gericht, was man beweisen muß, was zu 99,9% nicht möglich ist. Oder man muß zusehen, dass der Richter informiert werde, dass man trotz nicht kennen des Dritten nicht haftbar sei. Dazu hat man im zivil- und Strafrecht Wochen Zeit sich was einzufallen lassen. Manche Dinge funktionieren, manche nicht. Mein Beispiel war ein funktionierendes Beispiel, allerdings nur bei einem Einzelfall.
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| | # 200 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
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| @ Shual Zitat:
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| Abmahnung U+C Regensburg - Seite 5 | Dieses Thema | Pingback | 29.09.2010 11:08 | |
| anwalt-blog.com Einstweilige Verfügung für Silwa Filmvertriebs AG: U+C machen Ernst | Dieses Thema | Pingback | 02.09.2010 04:21 | |
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