Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Alt 28.02.2009, 14:09   # 1621
m.ackva
 
Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 37
ich freu mich auch schon auf den bettelbrief wäre es möglich mir den mal zu scannen und mir zu senden ? wäre super nett !!!
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Alt 28.02.2009, 14:45   # 1622
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von m.ackva Beitrag anzeigen
So um hier wieder Licht ins Dunkle zu bringen
War heute bei meinen Eltern um den vermeindlichen Brief abzuholen .
Es hielt sich jedoch "nur" um den Rückschein
Also mein Rückschein ist hiermit eingetroffen nun warte ich wieder auf Post vom kleinen Häschen .
Hab mir heute morgen mal überlegt zum Häschen zu fahren das sind nur 80km von mir einfach so mal hin und direkt mit dem sprechen was das ganze soll.
Hätt da jemand Bock mitzukommen ? Wenn wir da alle an einem Termin aufkreuzen würden wäre sicherlich auch net schlecht ... oder was meint ihr ?
Na, jetzt bin ich aber sowas von froh, daß ich nicht meien ganzen postings zum Thema Fristverlängerung rauskramen muß.

80KM weg? Hallo Nachbar.

Zu Haas fahren? No way.
So denn mein Wochenende und die Schutzengel des Antiabmahnwahns günstig gestimmt sind werde ich morgen auch hier mein Produkt "Beschwerde bei der RAK" vorlegen und zur weidlichen Nutzung aufrufen. Ich feile noch, weil kein direkter Verstoß der RAO erkennbar ist. Ne Rüge ... vielleicht... mehr nicht.

Damit kann dann sicher jeder sein Mütchen kühlen. Alles andere wäre überzogen.
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Alt 28.02.2009, 15:00   # 1623
KampfBot
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 6
1414 bettelbrief klein

hier der Bettelbrief - natürlich situationsbedingt angepasst
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Alt 28.02.2009, 17:27   # 1624
paulchen2000
 
Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 52
Hallo Leute,

ich habe noch bis nächste Woche Zeit mit meiner "Begründung " fürs Inkasso.

Aber o.g Verein und Inkasso müssen sich wahrscheinlich ein FAX teilen und die gleichen MA haben, da die Geschäftszeiten auch identisch sind.

So kann Hasi alles schön vorbereiten.
Das stinkt doch zum Himmel.
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Alt 28.02.2009, 19:51   # 1625
Fellbaerchen
 
Benutzerbild von Fellbaerchen
 
Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 8
@Shual

Schau mal hier unter Punkt 67 nach.
Fast könnte man meinen, der Schreiber gehört selbst der RAK an, so detaliert versucht er Leute zu Beschwerden zu animieren.

Gruß Fellbaerchen
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Alt 28.02.2009, 20:20   # 1626
lefty
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 29
@ KampfBot

Is ja drollig.
Was haben die denn für den neuen Bettelbrief aufgerufen?
Aktenzeichen und Datum eingeben (den Rest macht ein Programm) ausdrucken,eintüten und fettich (Is ne sache von einer Minute).
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Alt 28.02.2009, 22:57   # 1627
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Fellbaerchen Beitrag anzeigen
@Shual

Schau mal hier unter Punkt 67 nach.
Fast könnte man meinen, der Schreiber gehört selbst der RAK an, so detaliert versucht er Leute zu Beschwerden zu animieren.

Gruß Fellbaerchen
Nö.

Die haben nicht widersprochen.

Wir haben widersprochen.
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Alt 28.02.2009, 23:53   # 1628
Fellbaerchen
 
Benutzerbild von Fellbaerchen
 
Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Nö.

Die haben nicht widersprochen.

Wir haben widersprochen.
Kopfkratz. :spy: Du hast jetzt aber schon den richtigen Punkt gelesen.

Zitat:
Liebe Schuldner,
bei aller uns als Anwälten gebotenen Zurückhaltung, haben wir sehr viel Verständnis dafür, dass man sich über teure 0180er Nummern und fehlende Resonanz auf Anrufe und Korrespondenz ärgert. Uns geht es bedauerlicherweise nicht viel anders! Das richtige und angemessene Mittel dagegen ist die Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer, für Baden-Baden ist das die RAK Freiburg. Beschwerden werden bei den Kammern immer ernst genommen, die Vorgänge geprüft, sofern die Beschwerden sachlich und in höflicher Form vorgetragen werden. Man vermeide tunlichst jeglichen persönlchen Frust dabei loszulassen; jederzeit kann man im Übrigen um Überprüfung der Berechtigung von Gebührenrechnungen nachsuchen. Wir hoffen, Ihnen damit ein wenig geholfen zu haben.
Gruß Fellbaerchen
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Alt 01.03.2009, 10:17   # 1629
Noman
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 7
Hallo an alle die wie ich mal Post bekommen haben und diese gerne nicht gelesen hätten....
Ich habe mich sehr lange und ausgiebig bei Euch durchgelesen und wollte das stellen von nervigen Fragen tunlichst vermeiden, aber eine Frage muss ich nun doch stellen.

Ich möchte dieses Vorfall gänzlich aus der Welt räumen und habe deswegen eine mod.UE vorbereitet. Die angesetzte Summe im Vergleichsangebot ist mit 300€ vergleichbar gering und ich würde auch diese zahlen RUHE ist.
Diese Summe setzt sich laut schreiben zusammen aus 200€ für den Geschädigten und 100 € Anwaltsgebühren.
-Die beigelegte originale UE ist meiner Meinung nach schon eine erweiterte UE, denn der Wortlaut: ....geschütztes Filmmaterial der Gläubigers.....
-Zudem wird keine genaue Vertragsstrafe genannt

Trotzdem möchte ich kein Schuldeingeständnis unterzeichnen, deswegen die mod UE.

Nun meine Frage:
Macht das Sinn, bringt es Vor/Nachteile die mod UE zu senden und doch die Summe zu zahlen ?


P.S. Habe meine Frage wohl zuvor an falscher Stelle geschrieben...kann also gelöscht werden.
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Alt 01.03.2009, 11:24   # 1630
Kallikratia
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 17
Na wenn das so ist, dann nerv ich dich ab Morgen mit Briefe und du zahlst mir 300 Euro, damit Ruhe ist.

Also ehrlich.Lass dich doch von diesen Affen nicht erpressen, wenn du unschuldig bist!
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Alt 01.03.2009, 11:36   # 1631
eAndy
 
Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von Noman Beitrag anzeigen


Nun meine Frage:
Macht das Sinn, bringt es Vor/Nachteile die mod UE zu senden und doch die Summe zu zahlen ?
Wenn Du zahlst ist das mEn ein Schuldeingeständnis, egal ob nun mit oder ohne mod UE. Deswegen würde ich sagen macht es keinen Unterschied. Nur wenn Du die Beschuldigung nicht anerkennst macht es Sinn eine mod Ue abzugeben, da Du dann den Streitwert auf die Abmahnkosten reduzierst und damit ebenso die Höhe des Folgekosten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

bye
eandy
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Alt 01.03.2009, 11:55   # 1632
Noman
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von Kallikratia Beitrag anzeigen
Na wenn das so ist, dann nerv ich dich ab Morgen mit Briefe und du zahlst mir 300 Euro, damit Ruhe ist.

Also ehrlich.Lass dich doch von diesen Affen nicht erpressen, wenn du unschuldig bist!
Was glaubst Du wie viele Leute die hier angeschrieben wurden wirklich "unschuldig" sind ???
Natürlich bin ich so unschuldig wie alle anderen auch aber da stellst sich doch die Frage wie es wohl wäre wenn ich nicht so unschuldig war ?
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Alt 01.03.2009, 12:12   # 1633
paulchen2000
 
Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 52
Ein bischen spitz ist schon deine Fragestellung,
ich hoffe du hast dir auch die vorhergehenden Beiträge durchgelesen.

Hier geht es um die Verfahrensweise (Massenbriefe, Höhe der Abmahnsummen, RA Gebühren).

Wie Kallikratia schon bemerkte, morgen möchte ich auch von dir 300 Euro haben, irgendwie muss ich ja auch auf den grünen Punkt kommen.
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Alt 01.03.2009, 12:34   # 1634
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Noman Beitrag anzeigen
Natürlich bin ich so unschuldig wie alle anderen auch aber da stellst sich doch die Frage wie es wohl wäre wenn ich nicht so unschuldig war ?
Die Schuldfrage steht hier nicht zur Debatte!
Wer der Meinung ist, dass er es durchaus gewesen sein könnte, bzw. es nicht ausschließen kann, der sollte es bitte für sich behalten und nicht öffentlich "herumposaunen".
Dies ist lediglich eine Frage für euer reines Gewissen.

Aber nochmal zurück zu deinem Eingangspost.
Ich kann es nicht oft genug predigen: Hände weg von der original mitgeschickten UE!!!

Selbst wer eine mod. UE nach Muster verschickt und danach bezahlt - weil er seine Ruhe haben will - macht nichts falsch.
Warum?
1. Die originale UE enthält i.d.R. ein Schuldeingeständnis.
Wenn man das unterschreibt und vlt. eine zweiite oder weitere Abmahnungen bekommt, diese nicht zahlt, weil einem das dann zu viel wird und irgendwann wegen der zweiten Abmahnung eine Kostenklage am Hals hat, kann man nicht mehr so einfach sagen, dass man noch nie was von Filesharing gehört hat (nur als Bsp. gedacht!).
D.h. man verbaut sich seine eigene Verteidigungsposition.
2. Die originale UE ist oft zu weit gefasst (Unterlassung für alle Werke des Gläubigers)
Da die UE Vertragseigenschaften hat und man 30 Jahre daran gebunden ist, so frage ich mich ernsthaft, wie will der Unterzeichner wissen, was innerhalb der vertraglich festgelegten Laufzeit der der RI noch alles für Werke an Land zieht.
Für mich wäre das wie Russisch Roulette!
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Alt 01.03.2009, 13:00   # 1635
Noman
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 7
Na dann...
Ich habe jetzt über einen Freund der im Internet-Bereich selbständig ist Hilfe durch dessen Anwalt zugesagt bekommen. Ist ein ziemlich harter Hund der auch den Freund schon einmal aus einer ähnlichen Lage geboxt hat.
Begründung für den damaligen Widerspruch waren Formfehler in der Abmahnung lol

Zudem werde ich Morgen das kostenlose Erstgespäch mit Dr. Wachs suchen um meine Chancen zu verbessern. Solange ich keine anwaltliche Auskunft habe werde ich auch die mod UV zurück halten.

Was sagt Ihr dazu ?
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Alt 01.03.2009, 13:09   # 1636
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ Noman
Ist auf jeden Fall nicht die dümmste Entscheidung, die ich hier schon gelesen habe
Was soll falsch daran sein, sich erst einmal anwaltlich beraten zu lassen???
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Alt 01.03.2009, 13:13   # 1637
Noman
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 7
Nun....wenn meine Anwaltskosten und Auslagen über 300 gehen und er keine Möglichkeit sieht daraus zu kommen dann zahle ich also 600 und habe vielleicht Glück das die Gegenseite eine mod UV akzeptiert, was aber nicht sicher ist, gell.
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Alt 01.03.2009, 13:16   # 1638
Trivial
 
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 41
Zitat:
Zitat von Noman Beitrag anzeigen
Na dann...
.... Hilfe durch dessen Anwalt zugesagt bekommen. Ist ein ziemlich harter Hund ...
Zudem werde ich Morgen das kostenlose Erstgespäch mit Dr. Wachs suchen um meine Chancen zu verbessern.

Solange ich keine anwaltliche Auskunft habe werde ich auch die mod UV zurück halten. ---> Was sagt Ihr dazu ?
Meine p.M.? Was fragst du uns bei soviel geballter Anwaltskraft... außerdem ist mir persönlich wurscht was du mit dein mod. UrlaubsVertretung machst .

Wenn man sich nur einen Bruchteil der Seiten aufmerksam(!) durchgelesen hat, sollte man wissen. Wenn UE dann NUR die mod. UE und ob du die gleich wegschickst, oder erst dann abgibst wenn es wirklich vor Gericht geht ist deinem persönli. Geschmack überlassen.(Zumindest ist das der Grundgedanke den ich aus den Seiten hier raus lese,und an den ich mich halte)
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Alt 01.03.2009, 13:35   # 1639
Noman
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 7
Ja Sorry das ich Unterlassungs Verfügung im Sinn hatte und nicht UE bin ja auch kein Rechtsanwalt. Um mal deutlicher zu werden...nach ein paar seiten kann einem auch mal der Kopf rauchen wenn man nicht täglich damit zu tun hat.
Zudem ist das ganze eh nicht wirklich nachvollziehbar....denn die Abmahnung bezieht sich auf einen angeblichen Vorfall vom 29.02.2008
Zuerst dachte ich es wäre ein Schreibfehler, aber ja...es war ein Schaltjahr und es gab den 29 wirklich. Trotzdem ist der Mist 1 Jahr alt.

Nun Frage ich Dich oder mal in die Runde :

Was habt Ihr heute vor einem Jahr gegessen ?
Um wie viel Uhr ?
Und wo ?

Das ist doch alles Mist, wer soll darüber Auskunft geben können ?
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Alt 01.03.2009, 13:40   # 1640
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ Noman
Zitat:
er keine Möglichkeit sieht daraus zu kommen
Kein Anwalt der Welt wird sagen können, ob eine Möglichkeit besteht oder nicht. Das einzige was ein Anwalt machen kann/wird, ist dir die Gefahren/Kosten/Unwägbarkeiten vor Augen zu führen. Wie sollte dir ein Anwalt sagen, dass es keine Möglichkeit gibt, wenn die Gegenseite dir auch nicht sagen kann, dass sie Möglichkeiten hat???? Ein Anwalt kann dir lediglich das finanzielle Risiko vorrechnen, die Entscheidung bleibt in jedem Fall bei dir. In der Regel wird der Anwalt auch versuchen, einen Vergleich abzuschließen, da die Sachverhalte halt für beide Seiten nicht hundertprozentig beweisbar sind...Was sollte er dir auch sonst sagen? Wohnt er in deinem PC bzw. war zum zeitpunkt des angeblichen Logs bei dir und hat "Beweise" gesammelt, die er jetzt der Gegenseite vorlegen möchte? Dann könnte er wahrscheinlich sagen, du hast keine Möglichkeiten (ich unterstelle mal, die Polizei war nicht bei und hat die Datei auf dem PC gefunden und du hast auch kein Geständnis abgelegt)....Alles andere liegt im schlimmsten Fall bei einem Richter...

Um welches "Werk" geht es bei dir?
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Alt 26.05.2012, 19:27 # --
News Flash
 
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