| | # 1624 |
| Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 52
| Hallo Leute, ich habe noch bis nächste Woche Zeit mit meiner "Begründung " fürs Inkasso. Aber o.g Verein und Inkasso müssen sich wahrscheinlich ein FAX teilen und die gleichen MA haben, da die Geschäftszeiten auch identisch sind. So kann Hasi alles schön vorbereiten. Das stinkt doch zum Himmel. |
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| | # 1625 |
| Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 8
| @Shual Schau mal hier unter Punkt 67 nach. Fast könnte man meinen, der Schreiber gehört selbst der RAK an, so detaliert versucht er Leute zu Beschwerden zu animieren. Gruß Fellbaerchen |
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| | # 1627 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Die haben nicht widersprochen. Wir haben widersprochen. | |
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| | # 1628 | |
| Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 8
| Kopfkratz. :spy: Du hast jetzt aber schon den richtigen Punkt gelesen. Zitat:
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| | # 1629 |
| Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 7
| Hallo an alle die wie ich mal Post bekommen haben und diese gerne nicht gelesen hätten.... Ich habe mich sehr lange und ausgiebig bei Euch durchgelesen und wollte das stellen von nervigen Fragen tunlichst vermeiden, aber eine Frage muss ich nun doch stellen. Ich möchte dieses Vorfall gänzlich aus der Welt räumen und habe deswegen eine mod.UE vorbereitet. Die angesetzte Summe im Vergleichsangebot ist mit 300 vergleichbar gering und ich würde auch diese zahlen RUHE ist. Diese Summe setzt sich laut schreiben zusammen aus 200 für den Geschädigten und 100 Anwaltsgebühren. -Die beigelegte originale UE ist meiner Meinung nach schon eine erweiterte UE, denn der Wortlaut: ....geschütztes Filmmaterial der Gläubigers..... -Zudem wird keine genaue Vertragsstrafe genannt Trotzdem möchte ich kein Schuldeingeständnis unterzeichnen, deswegen die mod UE. Nun meine Frage: Macht das Sinn, bringt es Vor/Nachteile die mod UE zu senden und doch die Summe zu zahlen ? P.S. Habe meine Frage wohl zuvor an falscher Stelle geschrieben...kann also gelöscht werden. |
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| | # 1631 | |
| Registriert seit: 22.08.2008
Beiträge: 9
| Zitat:
bye eandy | |
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| | # 1632 | |
| Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 7
| Zitat:
Natürlich bin ich so unschuldig wie alle anderen auch aber da stellst sich doch die Frage wie es wohl wäre wenn ich nicht so unschuldig war ? | |
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| | # 1633 |
| Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 52
| Ein bischen spitz ist schon deine Fragestellung, ich hoffe du hast dir auch die vorhergehenden Beiträge durchgelesen. Hier geht es um die Verfahrensweise (Massenbriefe, Höhe der Abmahnsummen, RA Gebühren). Wie Kallikratia schon bemerkte, morgen möchte ich auch von dir 300 Euro haben, irgendwie muss ich ja auch auf den grünen Punkt kommen. |
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| | # 1634 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Wer der Meinung ist, dass er es durchaus gewesen sein könnte, bzw. es nicht ausschließen kann, der sollte es bitte für sich behalten und nicht öffentlich "herumposaunen". Dies ist lediglich eine Frage für euer reines Gewissen. Aber nochmal zurück zu deinem Eingangspost. Ich kann es nicht oft genug predigen: Hände weg von der original mitgeschickten UE!!! Selbst wer eine mod. UE nach Muster verschickt und danach bezahlt - weil er seine Ruhe haben will - macht nichts falsch. Warum? 1. Die originale UE enthält i.d.R. ein Schuldeingeständnis. Wenn man das unterschreibt und vlt. eine zweiite oder weitere Abmahnungen bekommt, diese nicht zahlt, weil einem das dann zu viel wird und irgendwann wegen der zweiten Abmahnung eine Kostenklage am Hals hat, kann man nicht mehr so einfach sagen, dass man noch nie was von Filesharing gehört hat (nur als Bsp. gedacht!). D.h. man verbaut sich seine eigene Verteidigungsposition. 2. Die originale UE ist oft zu weit gefasst (Unterlassung für alle Werke des Gläubigers) Da die UE Vertragseigenschaften hat und man 30 Jahre daran gebunden ist, so frage ich mich ernsthaft, wie will der Unterzeichner wissen, was innerhalb der vertraglich festgelegten Laufzeit der der RI noch alles für Werke an Land zieht. Für mich wäre das wie Russisch Roulette! | |
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| | # 1635 |
| Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 7
| Na dann... Ich habe jetzt über einen Freund der im Internet-Bereich selbständig ist Hilfe durch dessen Anwalt zugesagt bekommen. Ist ein ziemlich harter Hund der auch den Freund schon einmal aus einer ähnlichen Lage geboxt hat. Begründung für den damaligen Widerspruch waren Formfehler in der Abmahnung lol Zudem werde ich Morgen das kostenlose Erstgespäch mit Dr. Wachs suchen um meine Chancen zu verbessern. Solange ich keine anwaltliche Auskunft habe werde ich auch die mod UV zurück halten. Was sagt Ihr dazu ? |
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| | # 1638 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 41
| Zitat:
Wenn man sich nur einen Bruchteil der Seiten aufmerksam(!) durchgelesen hat, sollte man wissen. Wenn UE dann NUR die mod. UE und ob du die gleich wegschickst, oder erst dann abgibst wenn es wirklich vor Gericht geht ist deinem persönli. Geschmack überlassen.(Zumindest ist das der Grundgedanke den ich aus den Seiten hier raus lese,und an den ich mich halte) | |
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| | # 1639 |
| Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 7
| Ja Sorry das ich Unterlassungs Verfügung im Sinn hatte und nicht UE bin ja auch kein Rechtsanwalt. Um mal deutlicher zu werden...nach ein paar seiten kann einem auch mal der Kopf rauchen wenn man nicht täglich damit zu tun hat. Zudem ist das ganze eh nicht wirklich nachvollziehbar....denn die Abmahnung bezieht sich auf einen angeblichen Vorfall vom 29.02.2008 Zuerst dachte ich es wäre ein Schreibfehler, aber ja...es war ein Schaltjahr und es gab den 29 wirklich. Trotzdem ist der Mist 1 Jahr alt. Nun Frage ich Dich oder mal in die Runde : Was habt Ihr heute vor einem Jahr gegessen ? Um wie viel Uhr ? Und wo ? Das ist doch alles Mist, wer soll darüber Auskunft geben können ? |
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| | # 1640 | |
| Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
| @ Noman Zitat:
Um welches "Werk" geht es bei dir? | |
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aber da stellst sich doch die Frage wie es wohl wäre wenn ich nicht so unschuldig war ?
