| | # 1181 |
| Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 3
| ich habe inzwischen auch ein kurzes schreiben von nem anwalt aufsetzen lassen. noch ist kein mahnbescheid eingeflattert. bin ja mal gespannt was als nächstes kommt... ein großes danke an Milchknilch ich bin ja mal gespannt wann die politik das thema aufnimmt... aber wir sind in deutschland... das kann dauern. -----Doppelpost zusammengeführt am 6.2.2009 um 18:50:36----- So und nun zwei Links, evt. kann jemand etwas damit anfangen: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Abzocke im Internet Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Abzocke im Internet |
|
| | # 1183 | |
| Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 6
| Zitat:
als erstes schicke ich die mod. ue raus....und lass mir schriftlich den Zahlungseingang von SuW bestätigen.. hab zwar den Kontoauszug aber doppelt hält besser... nicht das sie mich noch vergessen und ich überhaupt keine Liebesbriefe mehr von Suw bekomme ![]() Vielen dank für die Hilfe.... | |
|
| | # 1188 |
| Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 3
| so haben nun mein mahnbescheid von landgericht stuttgart im auftrag von herrn haas! da muss ich wohl in den widerspruch gehen und dann müsste ja nach 2wochen wieder was neues kommen.. dabin ich ja mal gespannt drauf.. schicke den jetzt noch eine UE und dann senke ich damit den streitwert, besser ist es oder? obwohl es nach über 1jahr ja gar nicht mehr um die UE geht sondern die kohle... naja abwarten und bockwurstwasser trinken |
|
| | # 1190 |
| Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 26
| HuHu, und Falls man wirklich vor Gericht gezogen werden sollte (eher knacke ich den Jackpott im Lotto obwohl ich nicht spiel), dann wird die Gegenseiten versuchen, den Richter mit technischen Details zuzubomben. Also: Der Angeklagte war um die Uhrzeit mit der IP mit diesen Programm gelockt, und hat die Datei.rar zum Upload anderen Useren freigegeben. Anhand des Hash-Wert konnten wir die Datei eindeutig als das originale Spiel identifizieren. (Vlt. waren es ja Urlaubsbilder von einen: Die.Römer.rar? ^^) Dies geschah durch unsereren Kooperationspartner Logisdepp der in der schönen Schweiz siedelt. (Jo Baby....) Natürlich benutzt dass Programm Methoden die völlig legal und gesetzlich korrekt sind. (hmpf, deswegen ja die Schweiz, und nicht De!) Das Programm führt einfach ein Portscann durch, von den Benutzer der die Datei zum Upload stellt. (Das is sehr schön, nor?) So konnten wir die IP ermitteln. (Gucke an!) Meint Ihr wirklich, der Richter (Wenn er ni gerade ein Computer-Freak ist) versteht was davon? So: Nun haben die Deppen also unsere IP, die technischen Freaks, die Aber ich muss hinzufügen, dass ein Portscan überall und permant durchgeführt wird, Beispiel: Du bekommst deine IP von deinen Provider Dynamisch, also nach der Zwangstrennung bekommst du um Regelfall eine neue. So, du hörst gerne einen Internet-Stream, oder besuchst gerne eine Seite, und das viel und oft (wie diese hier). Nun sendest du ja andauernt eine Anfrage: Hier, dor Alex will Musik hörn! Da "sagt" der Server, na klaro, ab gehts! Damit der Server aber weiß, dass du noch da bist, macht er in gewissen Intervallen einen Pingtest, was sich bei dir als Portscan bemerkbar macht. Ping .34.113.67 (z.B.: die IP). Nun weiß er das du da bist, und hat deine IP gelockt, für spätere Anfragen.Kommt jetzt die Zwangstrennung, und du bekommst eine neue IP, und vlt. dein Nachbar deine alte, so bekommt er die Portsscans und später auch wieder du. Zack, wir haben 2 IP Adressen, Magie, oder? ^^ (Wenn ihr eine Personal Firewall auf euren PC habt, kommt vlt. die Meldung: Angriff von der IP-Adresse xxx.xxx.xxx.xxx erfoglreich geblockt! Jaja, die FW ist gut Was ich euch damit sagen will: An eine IP heran zukommen, ist heute sowas von eifach, dass kann man sich garnicht vorstellen. Dann gehen die auf Verdacht zu Staatsanwaltschaft, sagen hier, die IP war böööse, und zack, die haben eure Adressen, nun abba mit dem Brief, und der Dummi zahlt weil er Angst hat! Haas und Freunde ausm Jungle müssen eucht erstmal beweisen das dass EURE IP zu diesen Zeitpunkt (der bei vielen, wie auch bei mir, schon bald 3 Jahre zurück liegt) war. Das können die nur durch einen deutschen Gutachter bestätigen lassen, und dass kostet glaube um die 95. Und wenn der Anbieter auch die Protokolle mit der dynamischen Zuordnung nicht mehr hat (was auch so ist Also, macht euch nicht verrückt, die Beweislast drückt ungemein auf den Ihren Schultern, dass der Prozess nicht gewonnen werden kann, außer Ihr sagt: Ja, ich wars =) Also, schlaft scheen, nor, und geht mal Lotto spielen (Soll aber jetzt keine Werbung sein ^^) IncepTer |
|
| | # 1191 |
| Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 15
| ich würde trotdem nicht zu früh jubeln Landgericht Köln, 38 OH 8/08 und http://www.digiprotect.org/html/ag_f...rt_091208.html |
|
| | # 1193 |
| Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 26
| Beim 2. ist mir folgendes aufgefallen: Am 24.08.2007 um 21:48:42 Uhr (MESZ) wurde mittels einer Filesharing-Software festgestellt, dass unter der IP-Nummer: (…) und dem Hashwert (…) der streitgegenständliche Film in einem so genannten „Peer-to-Peer-Netzwerk" zum Download verfügbar gemacht wurde. Und der Prozess war am: hat das Amtsgericht Frankfurt am Main - Abteilung 32 - durch Richterin am Amtsgericht Lankes aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13.11.2008 für Recht erkannt: Also gerade mal ein halbes Jahr, in den vermutlich diverse andere Briefe wie Vorderungen Mahnung usw. beim Angeklagten eingingen. Also die haben es ernst gemeint. Und , die Angeklagte hate auch keinen RA zur Vertretung! ****EDIT**** Die Einschaltung eines Rechtsanwalts war auch grundsätzlich erforderlich im Sinne von §670 BGB. Für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist insoweit von Bedeutung, dass der Abmahnende nicht selbst über hinreichende eigene Sachkunde und Möglichkeiten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines unschwer zu erkennenden Verstoßes verfügen darf. ****Ende**** Naja, selber schuld... Lest euch das mal durch. Er hat sich selber wiedersprochen, dass mehrmals und der größte Fehler, er hat sich selbst vertreten! |
|
| | # 1195 |
| Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 62
| schön schön da haben wir ja alle noch nen Termin vor uns, hoffentlich sehen wir auch bald ma die ersten Urteile der anderen Seite, weil Papier ist ja geduldig wie wir alle bestens wissen. Ausserdem wollen wir die aktuellen Urteile nach den Mahnbescheiden sehen und keine alten Kamellen, mit best...... Richtern. -Nur meine Meinung- |
|
| | # 1196 |
| Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 26
| Naja, bei dein ersten Link bin ich mir nicht so schlüssig. Ich kenne mich zwar nicht in dem Rechtwesen so aus, aber bei denen wo sie das Geld haben wollten, sind Sie gleich vor Gericht gegangen. Der Weg, der sich bei mir jetzt schon bald 3 Jahre zieht ist zwar rein juristisch völlig in Ordnung, aber nagt ziemlich an der Glaubwürdigkeit des Falles, und lässt Ihn immer mehr als Fall betrachten " Wenn wir mal wieder Geld brauchen, holen wir uns dass von den". Aber theoretisch hatten Sie schon 2 Wochen nach dem ERSTEN Brief die Chance das Geld einzuklagen! Und weil SuW zuviel zu tun haben (mit Kopieren und Briefmarken lecken) haben Sie es ans Inkasso abgegeben. Da aber die theoretisch keine "Macht" haben um irgendwas zu erzwingen, musste Sie es wohl oder übel wieder an einen Anwalt abgegeben. eben Haas und Kollegen. Wie gesagt, rein Juristisch ist der Werdegang völlig ok, aber Morlaisch? Ich weiß ja nicht... Ich glaube auch, dass beim ersten Link von Waage sich der Angeklagte selbst Vertreten hatte. Aber es steht ja auch keine Summe oder ähnliches wie im 2. Fall da. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege |
|
| | # 1197 | |
| Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 215
| Zitat:
Die Frage der Rechtmäßigkeit der Herausgabe der Verkehrsdaten ist derzeit umstritten (LG Krefeld, LG Wuppertal und zwei weitere hier kürzlich zitierte sehen das genau entegegengesetzt). Persönlich halte ich diesen Angriffspunkt auch zumindest auf Dauer für schwach. Im Sinne der Verteidigung der Rechte des Urheberrechtsinhabers wird man sich, voraussichtlich im anstehenden Fall einer grundsätzlichen Klärung, eine passende Begründung überlegen. Schließlich muss der RI ja irgendwie ermittteln können, wer ihn schädigt. Bei zitierten Urteilen der untersten Instanz wäre ich sehr vorsichtig, denn diese entscheiden extrem uneinheitlich. Wenn dann noch ein RI einen Link zum Urteil veröffentlicht, kann das auch das eine unter eine Vielzahl sein, das ihm gefällt. Hinzu kommt, dass an AGs auch (ich sage bewusst nicht mehrheitlich oder ausschliesslich) weniger erfahrene Richter sitzen. In dem Zusammenhang erinnere ich an das "Hehlerei-Urteil" eines Amtsgericht, das davon ausging, dass der Ebay-Käufer allein wegen des geringen Auktionspreises hätte erkennen müssen, dass er Hehlereiware (ein Navi) ersteigert habe. - Das LG hat die Entscheidung dann gekippt. Ich kenne diese Vorsitzende am AG Fft nicht, aber sie gibt sich eine Menge Mühe die Argumentation des Abgemahnten auszuhebeln und folgt dabei gleichermaßen ausnachms- wie kritiklos der dürftigen Argumentation der Abmahner. Sie war offensichtlich von Beginn an gewillt, die Gegenargumente als "Schutzbehauptungen" abzutun. Mit dieser Argumentation kann sie jeden verurteilen, gegen den jemand Vorwürfe erhebt. Allerdings ist diese Sicht der Dinge für die Juristin auch einfacher, als sich mit dem technischen Hintergrund vertraut zu machen. "Judex non calculat." - Der Jurist rechnet nicht, ist ein geflügeltes Wort unter Juristen, mit dem sie gerne ihre Distanz zu den Naturwissenschaften charakterisieren. Dass ihre ganze Argumentation hinüber ist, sobald man auch nur einen Zweifel an der "begutachteten" Logging-Software zulässt, kommt ihr offenbar nicht in den Sinn. (Wieviel mehr Aufwand treibt man da mit der Eichung von Radar-Geschwindigkeitsmessern. Da ist nichts mit ein bißchen Rumspielen eines vom Hersteller bezahlten "Sachverständigen"...). Wenn der Beklagte Geld hat, würde ich an seiner Stelle in die nächste Runde gehen und dabei insbesondere versuchen, das Gutachten auseinander nehmen zu lassen. Da es um einen Gegenstandswert von 10000,- ging, scheint keine (mod)UE abgegeben worden zu sein. Nicht ganz begriffen habe ich diese Passage aus der Begründung (Geschäftsführung ohne Auftrag): "gemäß §§683 S.1, 670 BGB. soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002,1494)." Im Interesse des Störers??? - Oder meint die Vorsitzende, dass es ohne die Tätigkeit des Abmahners für den Abgemahnten noch teuerer geworden wäre? Definitiv hat die Dame aber ein Problem mit der doppelten Negation: "Insofern ist das Bestreiten des Beklagten, er habe sich die Datei nicht heruntergeladen, auch unerheblich." Zumindest gehe ich davon aus, dass der Beklagte im Gegenteil bestritten hat, die Datei heruntergeladen zu haben... Die Dame hinterlässt bei mir, höflich ausgedrückt, keinen besonders qualifizierten Eindruck. Aber natürlich kann das passieren und diese Erkenntnis nützt dem Beklagten wenig. Bedeutung hat sie jedoch bei der Bewertung des Urteils, das ich nicht als wegweisend betrachte. Dennoch gilt der alte Satz: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand." In diesem Sinne handelte es sich hier wohl um eine Freakwave - kommt vor, ist aber eher selten. Nun noch etwas Persönliches: Nachdem ich die ersten beiden Nächte nach der überraschenden Abmahnung schlecht geschlafen hatte und merkte, dass mir das nicht gut tut, habe ich beschlossen künftig selber zu entscheiden, worüber ich mich aufrege. Schließlich geht es nicht um Leben und Tod (anders als bei meiner Krebserkrankung vor mehr als zehn Jahren - da gab es richtig schlechte Nachrichten, die ich ernst nehmen musste!). Wenn ich verlieren sollte, werde ich mich ärgern, das ist klar - aber das wird keine Auswirkungen auf meine Lebensqualität haben. (Noch mehr/länger würde ich mich vermutlich ärgern, wenn ich ohne Widerstand gezahlt hätte. Denn dann müßte ich mich über mich ärgern. So nur über ein dummes Gericht.) Denkt mal drüber nach, diese Gedanken gelten auch für Gesunde! Keep on fighting! ![]() Gerdjürgen | |
|
| | # 1198 | |||
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Dann will ich auch mal "Spielverderber" sein ![]() Zitat:
Zitat:
Per DSL-Modem wird der Portscan ja auf dem PC selber durchgeführt, bei einem Router auf dem Router halt, sprich die PC dahinter bekommt jemand von außen nicht zu Gesicht. Es sei denn Ihr habt den Router gesagt, er soll alle nicht zuordbaren Anfragen (und dazu gehören Portscans, Pings, etc) an euren PC weiterleiten. Normalerweise sollte man das nicht tun, den dann ist der PC halt wieder relativ ungeschützt ans Internet gekoppelt. Nur leider geht es halt nicht anders, wenn man bestimmte Spiele online spielen will. Zitat:
-Haben Sie Beweise, dass das nicht Ihre IP zu diesem Zeitpunkt war? -Welche Beweise haben Sie, dass die IP-Nummer vertauscht wurde? Nur weil es Einzelfälle gab, wo eine Verwechslung stattgefunden hat, gilt das nicht immer. | |||
|
| | # 1199 | ||||
| Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 26
| Zitat:
Und dies geht eben nur, wenn es durch einen Gutachter bestätigt wurde, weil die Log-Daten max. damals nur 6 Wochen gespiechert waren. Zitat:
Und selbst wenn du deine Ports versteckst bekommt der andere folgende Meldung: "Ich bin nicht da" Aber daher weiß er auch, dass du da bist, also Ports verstecken bringt nichts. Gucke dir dazu das an: PersonalFirewalls/PfwTest - Chaos Computer Club Ulm Ein Zitat daraus: Zitat:
Zitat:
Genau! Dazu: Verein gegen den Abmahnwahn Grüße | ||||
|
| | # 1200 | |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 100
| Zitat:
(Bitte nicht alle Abmahner in einen Topf werfen) | |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren: Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49642-schutt-and-waetke-karlsruhe-logistep.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Panne in der Abmahnmaschinerie: Kanzlei Schutt Waetke hatten File-sharer wegen .NFO-Datei abgemahnt Facto24 | Dieses Thema | Pingback | 10.08.2010 19:52 | |
| Panne in der Abmahnmaschinerie: Kanzlei Schutt Waetke mahnen File-sharer wegen .INFO-Datei ab | Dieses Thema | Pingback | 28.03.2010 09:21 | |
| Frage - Wer kennt die Anwälte Schutt und Waetke??? - Freesoft-Board | Dieses Thema | Pingback | 04.04.2009 19:39 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 30.07.2008 08:33 | |
| Forum - Abmahnwiki | Dieses Thema | Refback | 29.07.2008 07:12 | |
| abmahnwahn | sehr beliebt | Mister Wong | Dieses Thema | Refback | 06.06.2008 20:36 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:27 Uhr.








.34.113.67 (z.B.: die IP). Nun weiß er das du da bist, und hat deine IP gelockt, für spätere Anfragen.

