Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Alt 06.02.2009, 18:41   # 1181
Philospholus
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 3
ich habe inzwischen auch ein kurzes schreiben von nem anwalt aufsetzen lassen. noch ist kein mahnbescheid eingeflattert.
bin ja mal gespannt was als nächstes kommt...

ein großes danke an Milchknilch super beitrag!!!

ich bin ja mal gespannt wann die politik das thema aufnimmt... aber wir sind in deutschland... das kann dauern.

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.2.2009 um 18:50:36-----

So und nun zwei Links, evt. kann jemand etwas damit anfangen:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Abzocke im Internet

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Abzocke im Internet
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Alt 06.02.2009, 22:59   # 1182
aucheiner
Gastposter
 
hallo,
habe bis jetzt nur mitgelesen (bin hier aber neuling) und muss mir jetzt einfach Luft machen.
Kurz zu meiner geschichte:
Wurde irgendwann 2004 abgemahnt und hab in meiner panik die "Gebühr" an Schw..b.. und Helfer abgedrückt (meine Tochter hatte eMule am laufen). Ein RA den ich eingeschaltet hatte erhielt ne menge Papier (Störerhaftung, bin Schuld usw.)
Wurde mitte 2006 erneut von den Brüdern abgemahnt (Römer). Habe alle Schreiben ignoriert (also nie erhalten) auch von Info.. und Häschen.
Habe nun heute den gelben Brief bekommen (Häschen klagt), wollen 604,82€.
Dem werde ich natürlich widersprechen.
Danke an euch und die tw. nützlichen Links
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Alt 06.02.2009, 23:22   # 1183
Project1979
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von mangaa Beitrag anzeigen
@Project1979

Nach dem zweiten Schreiben von SW hast du eine UE abgegeben. Allerdings nicht die „Original UE“ von SW. Deshalb hat SW dir noch mal extra etwas in Rechnung gestellt. Darum meine Rechungsüberlegung. Das kommt aber auch nicht hin.

Infoscore „14.08.2007/Musikalbum“, was auch das Datum der Abmahnung ist. Demnach bezieht sich die Forderung von Infoscore auf genau diese Abmahnung

Wie die auf die Forderung von €311 kommen kann ich auch nicht nachvollziehen. Vielleicht bist du ja wirklich zweimal abgemahnt worden. Noch für eine andere Datei. Und hast die zweite Abmahnung nicht bekommen.

Die für mich wahrscheinlichste Erklärung. SW haben ihre Buchhaltung nicht unter Kontrolle. Wer weiß mit welchen Datenbankprogramm die arbeiten. Wahrscheinlich nur MS Access.
Und obwohl du gezahlt hast, haben die dich einfach im Pack mit an Infoscore weitergereicht-

Infoscore interessieret sich nicht für dein Einwende. Für die ist die Forderung berechtigt und fertig.
Als nächstes wirst du ein Schreiben von RA Haas bekommen.

Wenn du nicht sicher bist ob du eine modUE abgegeben hast. Dann schick jetzt eine. Muster für modUE findest du hier Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Die modifizierte Unterlassungserklärung
@ mangaa

als erstes schicke ich die mod. ue raus....und lass mir schriftlich den Zahlungseingang von SuW bestätigen..

hab zwar den Kontoauszug aber doppelt hält besser...

nicht das sie mich noch vergessen und ich überhaupt keine Liebesbriefe mehr von Suw bekomme

Vielen dank für die Hilfe....
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Alt 06.02.2009, 23:48   # 1184
nico-tin
 
Benutzerbild von nico-tin
 
Registriert seit: 17.12.2008
Beiträge: 16
Hmmm..., irgendwie erscheinen mir hier viele wie aufgeschreckte Hühner....; bleibt doch ganz einfach cool und gelassen. Papier ist geduldig und schreiben kann man viel. Auch die heiße Luft mit dem gerichtlichen Mahnverfahren ist und bleibt nur getue..!!! Glaubt mir das ich weiss wovon ich spreche....; habe selbst mal so ein Mahnverfahren initiiert. Kostet zwar Geld, wenn auch nicht sehr viel, doch der Angeschuldigte läuft rum wie ein verschüchtertes Huhn....; und genau das ist der Zweck der Übung. Natürlich habe ich dann auf eine Klage verzichtet. Doch der Effekt war überwältigend. Mein "Gläubiger" war um Jahre gealtert und seine Nerven lagen blank...; und..., genau das wollte ich erreichen. Pychoterror nennt sich das; es verfehlt seine Wirkung garantiert nicht. Aber nur, wenn man weiss dass es sich um solch einen handelt. Also nur diesen kleinen Tipp an euch alle: "Wartet ab was kommt nund wiederuft, bzw, wiederspricht dem gerichtlichen Mahnbescheid in der festgesetzten Zeit". Glaubt mir, mehr wird in den meisten Fällen nicht kommen. Wer einen Anwalt einschaltet macht diesen nur umso reicher. Er freut sich und weiss natürlich auch bescheid! Er wir euch gerne vertreten; warum auch nicht, Bringt ihm ja letztlich Kohle! Natürlich weiss er ganz genau das ihr nichts zu befürchten habt! Aber ishr wisst ja auch:" Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus!" Und in diesem frohen Sinne lese ich gerne hier weiter und erfreue mich eurer geistigen Ergüsse!
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Alt 07.02.2009, 07:58   # 1185
Mahnopfer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von nico-tin Beitrag anzeigen
Hmmm..., irgendwie erscheinen mir hier viele wie aufgeschreckte Hühner....; bleibt doch ganz einfach cool und gelassen. Papier ist geduldig und schreiben kann man viel. Auch die heiße Luft mit dem gerichtlichen Mahnverfahren ist und bleibt nur getue..!!! Glaubt mir das ich weiss wovon ich spreche....; habe selbst mal so ein Mahnverfahren initiiert. Kostet zwar Geld, wenn auch nicht sehr viel, doch der Angeschuldigte läuft rum wie ein verschüchtertes Huhn....; und genau das ist der Zweck der Übung. Natürlich habe ich dann auf eine Klage verzichtet. Doch der Effekt war überwältigend. Mein "Gläubiger" war um Jahre gealtert und seine Nerven lagen blank...; und..., genau das wollte ich erreichen. Pychoterror nennt sich das; es verfehlt seine Wirkung garantiert nicht. Aber nur, wenn man weiss dass es sich um solch einen handelt. Also nur diesen kleinen Tipp an euch alle: "Wartet ab was kommt nund wiederuft, bzw, wiederspricht dem gerichtlichen Mahnbescheid in der festgesetzten Zeit". Glaubt mir, mehr wird in den meisten Fällen nicht kommen. Wer einen Anwalt einschaltet macht diesen nur umso reicher. Er freut sich und weiss natürlich auch bescheid! Er wir euch gerne vertreten; warum auch nicht, Bringt ihm ja letztlich Kohle! Natürlich weiss er ganz genau das ihr nichts zu befürchten habt! Aber ishr wisst ja auch:" Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus!" Und in diesem frohen Sinne lese ich gerne hier weiter und erfreue mich eurer geistigen Ergüsse!
Hallo Nico,

Du hast mit beidem Recht. Ruhe bewahren ist richtig, aber genauso der Eindruck, dass solche Verfahren, wenn Du keine Erfahrung damit hast, extrem nervig sein können und bei vielen Betroffenen tatsächlich massive Ängste und oder Wut auslösen.
Starke negative Emotionen behindern bekanntlich das Denkvermögen und machen auf die Dauer krank und bei denen die es betrifft, kann eine anwaltliche Beratung und Unterstützung Linderung verschaffen

Das mit den Krähen und dem hacken habe ich auch schon anders erlebt. Aber eins war immer gleich: Keiner hat so viel Interesse daran Deinen Fall zu gewinnen wie Du selbst! Ein Anwalt hat viele Mandanten und nicht so viel Zeit sich mit dem Fall zu beschäftigen wie Du selbst. Hätte ich mich nur auf die Anwälte verlassen, wäre ich in meinen bisherigen Verfahren weniger erfolgreich gewesen. Niemand hindert Dich eigene Recherchen an zu stellen (z.B. hier) und auf manchen Gebieten, wie bei technischen Fragen, dürfte das Wissen mancher Angemahnter dem eines Anwaltes weit überlegen sein.

Auch nach meiner Erfahrung sind die meisten dieser Verfahren Psychospielchen mit juristischem Hintergrund. Hier geht es so: Weil Du nicht artig warst, gibts Strafe und wenn Du nicht gehorchst, dann.......die Drohung mit den staatlichen Autoritäten und der Aufzählung der schrecklichen Folgen.
Einige waren nicht artig, viele sind unsicher (w-lan, aufsichtspflicht, virus), weswegen die Drohungen eine potentielle Gefahr bedeuten können, die wir nicht so richtig abschätzen können.

Deswegen wird auch mit Inkasso und zweitem Anwalt nachgelegt und Schreiben nicht beantwortet, um die Unsicherheit=Zahlungswilligkeit beim Empfänger zu verstärken. Der letzte außergerichtliche Versuch ist dann der gerichtliche Mahnbescheid. Macht einen sehr offiziellen Eindruck, wird aber jedem ausgestellt ohne das die Grundlage dafür wirklich nachgewiesen ist.
Das kann nur ein Gerichtsverfahren klären. Eine typische Verkaufssituation, denn jetzt kommt es darauf an, wer den Richter mit seiner Präsentation am besten überzeugen kann. Als Teil dieser Präsentation habt ihr nicht wenig Einfluß auf das Ergebnis.
Man setzt bei den Abzockern darauf, dass die meisten Menschen eine natürliche Hemmung haben sich gerichtlich auseinander zu setzen. Nur, bei unklaren Aussichten ziehen Anwälte noch viel weniger gerne vor Gericht als der Normalbürger.

Es ist da übrigens sehr beruhigend zu wissen, dass mein Gegner sich nicht nur mit mir angelegt hat, sondern in gleicher Weise mit vielen anderen Menschen. Die Vernetzung des Wissens und der Recherchen baut die Hürden für jeden Fall in dem sie es drauf ankommen lassen wollen etwas höher auf. Deshalb Dank noch Mal an alle, die hier ihre Infos und Gedanken ausgetauscht haben.

Die Liste der Schwachstellen auf der Gegenseite ist lang. Das Risiko zu unterliegen ist höher, weil es in einem Verfahren immer um die Masche gehen wird. Gut vorbereitet, kann man der Zukunft eher gelassen entgegen sehen. Es nervt und dauert, aber irgend wann ist Schluss mit bluffen und die Karten müssen auf den Tisch; oder die passen. Was würdet ihr tun, wenn ihr mit der Abwahnmasche auch ohne Verfahren einen Haufen Geld verdienen würdet?
Ein As aus dem Ärmel haben sie bisher nicht ziehen können, was wohl daran liegt, dass keines da ist. Die besseren Karten haben sie nicht und jetzt warte ich mal in Ruhe ab, ob sie die besseren Nerven haben.
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Alt 07.02.2009, 11:45   # 1186
Szymon
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 17
heise online - 06.02.09 - Berliner Kammergericht bestätigt Urteil gegen Abmahnanwalt
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Alt 07.02.2009, 15:38   # 1187
waage10
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 15
noch mal dazu ...
Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt muss in Haft - taz.de
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Alt 07.02.2009, 16:28   # 1188
rodney2305
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 3
so haben nun mein mahnbescheid von landgericht stuttgart im auftrag von herrn haas!

da muss ich wohl in den widerspruch gehen und dann müsste ja nach 2wochen wieder was neues kommen.. dabin ich ja mal gespannt drauf.. schicke den jetzt noch eine UE und dann senke ich damit den streitwert, besser ist es oder?

obwohl es nach über 1jahr ja gar nicht mehr um die UE geht sondern die kohle... naja abwarten und bockwurstwasser trinken
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Alt 07.02.2009, 16:45   # 1189
nichtmitmir
 
Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 75
Zitat:
noch mal dazu ...
Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt muss in Haft - taz.de
Da kommt ja einiges auf Schluck&Wasser zu.
Brüder zieht euch warm an.
Zu hoch gepokert, jetzt seid ihr dran!
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Alt 07.02.2009, 17:04   # 1190
IncepTer
 
Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 26
HuHu,

und Falls man wirklich vor Gericht gezogen werden sollte (eher knacke ich den Jackpott im Lotto obwohl ich nicht spiel), dann wird die Gegenseiten versuchen, den Richter mit technischen Details zuzubomben.

Also:

Der Angeklagte war um die Uhrzeit mit der IP mit diesen Programm gelockt, und hat die Datei.rar zum Upload anderen Useren freigegeben.
Anhand des Hash-Wert konnten wir die Datei eindeutig als das originale Spiel identifizieren. (Vlt. waren es ja Urlaubsbilder von einen: Die.Römer.rar? ^^)
Dies geschah durch unsereren Kooperationspartner Logisdepp der in der schönen Schweiz siedelt. (Jo Baby....)
Natürlich benutzt dass Programm Methoden die völlig legal und gesetzlich korrekt sind. (hmpf, deswegen ja die Schweiz, und nicht De!)
Das Programm führt einfach ein Portscann durch, von den Benutzer der die Datei zum Upload stellt. (Das is sehr schön, nor?)
So konnten wir die IP ermitteln. (Gucke an!)
Meint Ihr wirklich, der Richter (Wenn er ni gerade ein Computer-Freak ist) versteht was davon?

So:
Nun haben die Deppen also unsere IP, die technischen Freaks, die
Aber ich muss hinzufügen, dass ein Portscan überall und permant durchgeführt wird, Beispiel:

Du bekommst deine IP von deinen Provider Dynamisch, also nach der Zwangstrennung bekommst du um Regelfall eine neue.
So, du hörst gerne einen Internet-Stream, oder besuchst gerne eine Seite, und das viel und oft (wie diese hier).
Nun sendest du ja andauernt eine Anfrage:

Hier, dor Alex will Musik hörn!

Da "sagt" der Server, na klaro, ab gehts!

Damit der Server aber weiß, dass du noch da bist, macht er in gewissen Intervallen einen Pingtest, was sich bei dir als Portscan bemerkbar macht.
Ping .34.113.67 (z.B.: die IP). Nun weiß er das du da bist, und hat deine IP gelockt, für spätere Anfragen.
Kommt jetzt die Zwangstrennung, und du bekommst eine neue IP, und vlt. dein Nachbar deine alte, so bekommt er die Portsscans und später auch wieder du. Zack, wir haben 2 IP Adressen, Magie, oder? ^^
(Wenn ihr eine Personal Firewall auf euren PC habt, kommt vlt. die Meldung:
Angriff von der IP-Adresse xxx.xxx.xxx.xxx erfoglreich geblockt!
Jaja, die FW ist gut , aber das ist eine andere Sache!)

Was ich euch damit sagen will:

An eine IP heran zukommen, ist heute sowas von eifach, dass kann man sich garnicht vorstellen.
Dann gehen die auf Verdacht zu Staatsanwaltschaft, sagen hier, die IP war böööse, und zack, die haben eure Adressen, nun abba mit dem Brief, und der Dummi zahlt weil er Angst hat!

Haas und Freunde ausm Jungle müssen eucht erstmal beweisen das dass EURE IP zu diesen Zeitpunkt (der bei vielen, wie auch bei mir, schon bald 3 Jahre zurück liegt) war.
Das können die nur durch einen deutschen Gutachter bestätigen lassen, und dass kostet glaube um die 95€.
Und wenn der Anbieter auch die Protokolle mit der dynamischen Zuordnung nicht mehr hat (was auch so ist ) wird das seeehhhrrr schwer euch zu bweisen das Ihr das wart.

Also, macht euch nicht verrückt, die Beweislast drückt ungemein auf den Ihren Schultern, dass der Prozess nicht gewonnen werden kann, außer Ihr sagt: Ja, ich wars =)

Also, schlaft scheen, nor, und geht mal Lotto spielen

(Soll aber jetzt keine Werbung sein ^^)

IncepTer

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Alt 07.02.2009, 17:19   # 1191
waage10
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 15
ich würde trotdem nicht zu früh jubeln
Landgericht Köln, 38 OH 8/08

und

http://www.digiprotect.org/html/ag_f...rt_091208.html
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Alt 07.02.2009, 17:38   # 1192
nichtmitmir
 
Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 75
mensch waage10, du machst wieder unsere gute Stimmung kaputt.
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Alt 07.02.2009, 17:41   # 1193
IncepTer
 
Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 26
Beim 2. ist mir folgendes aufgefallen:

Am 24.08.2007 um 21:48:42 Uhr (MESZ) wurde mittels einer Filesharing-Software festgestellt, dass unter der IP-Nummer: (…) und dem Hashwert (…) der streitgegenständliche Film in einem so genannten „Peer-to-Peer-Netzwerk" zum Download verfügbar gemacht wurde.

Und der Prozess war am:

hat das Amtsgericht Frankfurt am Main - Abteilung 32 - durch Richterin am Amtsgericht Lankes aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13.11.2008 für Recht erkannt:

Also gerade mal ein halbes Jahr, in den vermutlich diverse andere Briefe wie Vorderungen Mahnung usw. beim Angeklagten eingingen.
Also die haben es ernst gemeint.
Und , die Angeklagte hate auch keinen RA zur Vertretung!

****EDIT****

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts war auch grundsätzlich erforderlich im Sinne von §670 BGB. Für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist insoweit von Bedeutung, dass der Abmahnende nicht selbst über hinreichende eigene Sachkunde und Möglichkeiten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines unschwer zu erkennenden Verstoßes verfügen darf.

****Ende****

Naja, selber schuld...
Lest euch das mal durch.
Er hat sich selber wiedersprochen, dass mehrmals und der größte Fehler, er hat sich selbst vertreten!
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Alt 07.02.2009, 18:12   # 1194
waage10
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 15
warscheinlich kommen daher die vielen neuen " alten " Akten wieder zum vorschein wo viele inkl. mir dachten die Sache sei gegessen
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Alt 07.02.2009, 18:15   # 1195
homer67
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 62
schön schön da haben wir ja alle noch nen Termin vor uns, hoffentlich sehen wir auch bald ma die ersten Urteile der anderen Seite, weil Papier ist ja geduldig wie wir alle bestens wissen. Ausserdem wollen wir die aktuellen Urteile nach den Mahnbescheiden sehen und keine alten Kamellen, mit best...... Richtern.

-Nur meine Meinung-
  Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2009, 18:19   # 1196
IncepTer
 
Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 26
Naja, bei dein ersten Link bin ich mir nicht so schlüssig.
Ich kenne mich zwar nicht in dem Rechtwesen so aus, aber bei denen wo sie das Geld haben wollten, sind Sie gleich vor Gericht gegangen.
Der Weg, der sich bei mir jetzt schon bald 3 Jahre zieht ist zwar rein juristisch völlig in Ordnung, aber nagt ziemlich an der Glaubwürdigkeit des Falles, und lässt Ihn immer mehr als Fall betrachten " Wenn wir mal wieder Geld brauchen, holen wir uns dass von den".
Aber theoretisch hatten Sie schon 2 Wochen nach dem ERSTEN Brief die Chance das Geld einzuklagen!
Und weil SuW zuviel zu tun haben (mit Kopieren und Briefmarken lecken) haben Sie es ans Inkasso abgegeben.
Da aber die theoretisch keine "Macht" haben um irgendwas zu erzwingen, musste Sie es wohl oder übel wieder an einen Anwalt abgegeben. eben Haas und Kollegen.
Wie gesagt, rein Juristisch ist der Werdegang völlig ok, aber Morlaisch?
Ich weiß ja nicht...
Ich glaube auch, dass beim ersten Link von Waage sich der Angeklagte selbst Vertreten hatte.
Aber es steht ja auch keine Summe oder ähnliches wie im 2. Fall da.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege
  Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2009, 18:22   # 1197
gerdjürgen
 
Benutzerbild von gerdjürgen
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 215
Zitat:
Zitat von waage10 Beitrag anzeigen
Immer langsam mit den jungen Pferden...

Die Frage der Rechtmäßigkeit der Herausgabe der Verkehrsdaten ist derzeit umstritten (LG Krefeld, LG Wuppertal und zwei weitere hier kürzlich zitierte sehen das genau entegegengesetzt).
Persönlich halte ich diesen Angriffspunkt auch zumindest auf Dauer für schwach. Im Sinne der Verteidigung der Rechte des Urheberrechtsinhabers wird man sich, voraussichtlich im anstehenden Fall einer grundsätzlichen Klärung, eine passende Begründung überlegen.
Schließlich muss der RI ja irgendwie ermittteln können, wer ihn schädigt.

Bei zitierten Urteilen der untersten Instanz wäre ich sehr vorsichtig, denn diese entscheiden extrem uneinheitlich. Wenn dann noch ein RI einen Link zum Urteil veröffentlicht, kann das auch das eine unter eine Vielzahl sein, das ihm gefällt.
Hinzu kommt, dass an AGs auch (ich sage bewusst nicht mehrheitlich oder ausschliesslich) weniger erfahrene Richter sitzen.
In dem Zusammenhang erinnere ich an das "Hehlerei-Urteil" eines Amtsgericht, das davon ausging, dass der Ebay-Käufer allein wegen des geringen Auktionspreises hätte erkennen müssen, dass er Hehlereiware (ein Navi) ersteigert habe. - Das LG hat die Entscheidung dann gekippt.

Ich kenne diese Vorsitzende am AG Fft nicht, aber sie gibt sich eine Menge Mühe die Argumentation des Abgemahnten auszuhebeln und folgt dabei gleichermaßen ausnachms- wie kritiklos der dürftigen Argumentation der Abmahner.
Sie war offensichtlich von Beginn an gewillt, die Gegenargumente als "Schutzbehauptungen" abzutun. Mit dieser Argumentation kann sie jeden verurteilen, gegen den jemand Vorwürfe erhebt.
Allerdings ist diese Sicht der Dinge für die Juristin auch einfacher, als sich mit dem technischen Hintergrund vertraut zu machen. "Judex non calculat." - Der Jurist rechnet nicht, ist ein geflügeltes Wort unter Juristen, mit dem sie gerne ihre Distanz zu den Naturwissenschaften charakterisieren.

Dass ihre ganze Argumentation hinüber ist, sobald man auch nur einen Zweifel an der "begutachteten" Logging-Software zulässt, kommt ihr offenbar nicht in den Sinn. (Wieviel mehr Aufwand treibt man da mit der Eichung von Radar-Geschwindigkeitsmessern. Da ist nichts mit ein bißchen Rumspielen eines vom Hersteller bezahlten "Sachverständigen"...).

Wenn der Beklagte Geld hat, würde ich an seiner Stelle in die nächste Runde gehen und dabei insbesondere versuchen, das Gutachten auseinander nehmen zu lassen.

Da es um einen Gegenstandswert von 10000,- € ging, scheint keine (mod)UE abgegeben worden zu sein.

Nicht ganz begriffen habe ich diese Passage aus der Begründung (Geschäftsführung ohne Auftrag): "gemäß §§683 S.1, 670 BGB. soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002,1494)."
Im Interesse des Störers??? - Oder meint die Vorsitzende, dass es ohne die Tätigkeit des Abmahners für den Abgemahnten noch teuerer geworden wäre?

Definitiv hat die Dame aber ein Problem mit der doppelten Negation: "Insofern ist das Bestreiten des Beklagten, er habe sich die Datei nicht heruntergeladen, auch unerheblich."
Zumindest gehe ich davon aus, dass der Beklagte im Gegenteil bestritten hat, die Datei heruntergeladen zu haben...

Die Dame hinterlässt bei mir, höflich ausgedrückt, keinen besonders qualifizierten Eindruck.
Aber natürlich kann das passieren und diese Erkenntnis nützt dem Beklagten wenig. Bedeutung hat sie jedoch bei der Bewertung des Urteils, das ich nicht als wegweisend betrachte.

Dennoch gilt der alte Satz: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."
In diesem Sinne handelte es sich hier wohl um eine Freakwave - kommt vor, ist aber eher selten.


Nun noch etwas Persönliches:

Nachdem ich die ersten beiden Nächte nach der überraschenden Abmahnung schlecht geschlafen hatte und merkte, dass mir das nicht gut tut, habe ich beschlossen künftig selber zu entscheiden, worüber ich mich aufrege.
Schließlich geht es nicht um Leben und Tod (anders als bei meiner Krebserkrankung vor mehr als zehn Jahren - da gab es richtig schlechte Nachrichten, die ich ernst nehmen musste!).

Wenn ich verlieren sollte, werde ich mich ärgern, das ist klar - aber das wird keine Auswirkungen auf meine Lebensqualität haben. (Noch mehr/länger würde ich mich vermutlich ärgern, wenn ich ohne Widerstand gezahlt hätte. Denn dann müßte ich mich über mich ärgern. So nur über ein dummes Gericht.)

Denkt mal drüber nach, diese Gedanken gelten auch für Gesunde!

Keep on fighting!
Gerdjürgen
  Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2009, 18:26   # 1198
korniopfer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
Dann will ich auch mal "Spielverderber" sein

Zitat:
Zitat von IncepTer Beitrag anzeigen
Meint Ihr wirklich, der Richter (Wenn er ni gerade ein Computer-Freak ist) versteht was davon?
Nein, der Richter versteht leider nichts davon. Deswegen wird Ihm ein Gutachten vorgelegt. Zum Glück gibt es ein Gegengutachten.

Zitat:
Zitat von IncepTer Beitrag anzeigen
Aber ich muss hinzufügen, dass ein Portscan überall und permant durchgeführt wird, Beispiel:...
Ein Portscan zeigt welche Ports auf der Gegenseite offen sind. Damit wird noch nicht gezeigt, welche Dateien zur Verfügung stehen. Weiterhin muss man technisch nun unterscheiden: Ging der PC per DSL-Modem ins Internet oder war ein Router dazwischen geschaltet.

Per DSL-Modem wird der Portscan ja auf dem PC selber durchgeführt, bei einem Router auf dem Router halt, sprich die PC dahinter bekommt jemand von außen nicht zu Gesicht. Es sei denn Ihr habt den Router gesagt, er soll alle nicht zuordbaren Anfragen (und dazu gehören Portscans, Pings, etc) an euren PC weiterleiten. Normalerweise sollte man das nicht tun, den dann ist der PC halt wieder relativ ungeschützt ans Internet gekoppelt. Nur leider geht es halt nicht anders, wenn man bestimmte Spiele online spielen will.


Zitat:
Zitat von IncepTer Beitrag anzeigen
Dann gehen die auf Verdacht zu Staatsanwaltschaft, sagen hier, die IP war böööse, und zack, die haben eure Adressen, nun abba mit dem Brief, und der Dummi zahlt weil er Angst hat!
Der Richter könnte auch fragen:
-Haben Sie Beweise, dass das nicht Ihre IP zu diesem Zeitpunkt war?
-Welche Beweise haben Sie, dass die IP-Nummer vertauscht wurde? Nur weil es Einzelfälle gab, wo eine Verwechslung stattgefunden hat, gilt das nicht immer.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2009, 18:44   # 1199
IncepTer
 
Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 26
Zitat:
Der Richter könnte auch fragen:
-Haben Sie Beweise, dass das nicht Ihre IP zu diesem Zeitpunkt war?
-Welche Beweise haben Sie, dass die IP-Nummer vertauscht wurde? Nur weil es Einzelfälle gab, wo eine Verwechslung stattgefunden hat, gilt das nicht immer.
Ich muss NICHT beweisen das es meine war, der Kläger MUSS es MIR beweisen.
Und dies geht eben nur, wenn es durch einen Gutachter bestätigt wurde, weil die Log-Daten max. damals nur 6 Wochen gespiechert waren.

Zitat:
Ein Portscan zeigt welche Ports auf der Gegenseite offen sind. Damit wird noch nicht gezeigt, welche Dateien zur Verfügung stehen. Weiterhin muss man technisch nun unterscheiden: Ging der PC per DSL-Modem ins Internet oder war ein Router dazwischen geschaltet.

Per DSL-Modem wird der Portscan ja auf dem PC selber durchgeführt, bei einem Router auf dem Router halt, sprich die PC dahinter bekommt jemand von außen nicht zu Gesicht. Es sei denn Ihr habt den Router gesagt, er soll alle nicht zuordbaren Anfragen (und dazu gehören Portscans, Pings, etc) an euren PC weiterleiten. Normalerweise sollte man das nicht tun, den dann ist der PC halt wieder relativ ungeschützt ans Internet gekoppelt. Nur leider geht es halt nicht anders, wenn man bestimmte Spiele online spielen will.
Es geht ja nicht um die Datei, sondern um die IP.
Und selbst wenn du deine Ports versteckst bekommt der andere folgende Meldung: "Ich bin nicht da"
Aber daher weiß er auch, dass du da bist, also Ports verstecken bringt nichts.

Gucke dir dazu das an:

PersonalFirewalls/PfwTest - Chaos Computer Club Ulm

Ein Zitat daraus:

Zitat:
Fast alle Personal Firewalls behaupten, sie können einen PC für einen Angreifer unsichtbar machen. Die dafür oft verwendete Technik, ein ICMP echo request ("ping") nicht zu beantworten, ist jedoch sinnfrei, da ein ICMP echo request an einen nicht vorhandenen PC ein ICMP destination unreachable vom letzten Router vor diesem PC erzeugen müsste. Kommt keine Antwort, so kann man in der Regel davon ausgehen, dass dort ein Rechner vorhanden ist. Es gibt prinzipbedingt keine Möglichkeit, einen Teilnehmer eines IP-Netzwerkes effektiv zu verstecken.
Zitat:
Nein, der Richter versteht leider nichts davon. Deswegen wird Ihm ein Gutachten vorgelegt. Zum Glück gibt es ein Gegengutachten.

Genau!

Dazu:

Verein gegen den Abmahnwahn

Grüße
  Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2009, 18:52   # 1200
Milchknilch
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 100
Zitat:
Zitat von nichtmitmir Beitrag anzeigen
Da kommt ja einiges auf Schluck&Wasser zu.
Brüder zieht euch warm an.
Zu hoch gepokert, jetzt seid ihr dran!
Ich will ja nicht meckern, aber das Urteil gegen den Herrn Gravenreuth hat mal so überhaupt nichts mit der Abmahnthematik zu tun. Gravenreuth ist zwar einer der abmahnenden Anwälte, wurde hier aber wegen Betruges in einem nicht vergleichbaren Fall verurteilt. Inwieweit sich da nun SuW warm anziehen sollten, erschließt sich mir nicht.

(Bitte nicht alle Abmahner in einen Topf werfen)
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:27 # --
News Flash
 
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