Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Alt 31.01.2009, 13:11   # 1001
princess15114
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Zitat:
Zitat von Singularforall Beitrag anzeigen
Ich forder jetzt die Abmahnung an, um die mod. UE abzugeben?
Die mod. UE abzugeben ist nur für einen Unterlassungsprozess wichtig, aber m.M.n. für das Inkasso unbedeutend.
Zitat:
Oder widerspreche ich dem Inkassoschreiben mit dem hinweis, dass mir der Forderungsgrund nicht bkannt ist und warte ob sie mir das schreiben von allein zu stellen?
Gründe sind m.M.n. unwichtig. Wichtig ist der Widerspruch an sich!
Leseempfehlung: Das Inkasso-Büro
Mit Vorlage eines Widerspruchs
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Alt 31.01.2009, 13:22   # 1002
Singularforall
 
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Ich weiß nicht, da mir ja eine Abmahnung fehlt, weswegen ich überhaupt von einem Inkassobüro angeschrieben wurde

Folglich kann ich in meinem Widerspruch (wie es die Vorlage vorsieht) keinen Dateinamen angeben. Auf dem Schreiben von dem Inkassobüro steht nur "Computerspiel". Ich kann doch in dem Widerspruch nicht angeben, dass ich kein "Computerspiel" auf dem Rechner habe ???

Ergo müsste ich ja die Abmahnung, um zu wissen, was mir eigentlich zur Last gelegt wird, erst einmal in den Händen halten.

Daher meine Frage, ob ich diese nun anfordern sollte (und zugleich Widerspruch gegen die Inkassoforderung einlege und später eine mod. UE hinsende plus erneuten Widerspruch gegen Inkasso - da mir ja nun der Forderungsgrund bekannt ist)?

Oder ob ich ganz im allgemeinen der Inkassoforderung widerspreche mit dem Verweis, das mir der Forderungsgrund unbekannt ist / nicht zugestellt wurde und ich arbwarte ob sie mir eine Kopie der Abmahnung von allein zu schicken?


Habe gerade in einem anderen Forum gelesen das Strafbefehl ( Einzelfall) wegen Porno-Abmahnung erlassen wurde??

Wenn die von Kinderpornografie reden, also die Abmahnung sich auf Kinderpornografie berufen sollte, könnte man dann nicht dem RI ans Bein pissen, weil ja der Vertreib von soetwas verboten ist???
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Alt 31.01.2009, 13:26   # 1003
homer67
 
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Zitat:
Zitat von Singularforall Beitrag anzeigen

Habe gerade in einem anderen Forum gelesen das Strafbefehl ( Einzelfall) wegen Porno-Abmahnung erlassen wurde??

Wenn die von Kinderpornografie reden, also die Abmahnung sich auf Kinderpornografie berufen sollte, könnte man dann nicht dem RI ans Bein pissen, weil ja der Vertreib von soetwas verboten ist???
Wegen Kinderpo. wird niemand ne Abmahnung erhalten, da kommen die Kollegen direkt alles beschlagnahmen was ich auch für richtig finde, das ist ein ganz anderes Thema und hatt hiermit überhaupt nichts zu tun.
Solchen Leute sollte man mit aller härte verfolgen und sich davon distanzieren.
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Alt 31.01.2009, 13:28   # 1004
princess15114
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Zitat:
Zitat von Singularforall Beitrag anzeigen
Folglich kann ich in meinem Widerspruch (wie es die Vorlage vorsieht) keinen Dateinamen angeben. Auf dem Schreiben von dem Inkassobüro steht nur "Computerspiel". Ich kann doch in dem Widerspruch nicht angeben, dass ich kein "Computerspiel" auf dem Rechner habe ???
Dann schreibe "das dem Aktenzeichen zugeordnete Computerspiel"!
Ergänzend weiterhin, falls dich die Abmahnung noch interessiert.
"Bitte schicken Sie mir unter Vorraussetzung des Nachweises einer korrekten Versandart, der Versandumstände, und einer unterzeichneten Kopie aus dem Postausgangsbuch der mir bislang nicht bekannten Anwaltskanzlei zum Beweis des Versandes des von Ihnen als "Abmahnung" bezeichneten Schriftstücks eine Kopie dessen zu."
(Danke Shual für die Formulierung!)

Wie bereits gesagt, der Widerspruch an sich, scheint wichtiger zu sein, als der Inhalt.
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Alt 31.01.2009, 13:51   # 1005
Singularforall
 
Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 23
Danke für diesen herrlich-schönen Satz

Ich will ja niemanden auf die Nerven fallen: aber warum kann ich nicht einfach nur einen Satz (Widerspruch weil Forderung unbekannt) schreiben?

Ich meine, wenn mir ein Inkassobüro eine unberechtigte Forderung schickt über eine Rechnung von Malermeister-Müller (den kenn ich nicht, der hat nie etwas für mich gemacht und ich hab nie Schriftverkehr von diesem erhalten), wäre meine Reaktion doch auch zu widersprechen, da mir der Forderungsgrund / -bestand nicht bekannt ist.

Wenn ich jetzt den Vorlagen-Widerspruch nehme, wüsste ich ja (Dank Internet) um was es geht...so kann ich doch mal schön dumm tun. In dem Schreiben wird mir Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel vorgewurfen - ohne Gamename, Datum, Beweismittel etc.

Warum sollt ich dann gleich mit dem vorgefertigten Widerspruch reagieren, man könnte ja vermuten, ich wüßte um welche Forderung es sich handelt und hab mir den passenden Schriftverkehr gleich mal aus dem Netz gezogen.

So bin ich der Dumme, der von nichts weiß und genauso reagiert, wie wenn das Inkassoschreiben von Maler Meister Müller kommt...

Gut ich gebe zu so schinde ich nur Zeit und mache denen eventuell Mehrarbeit aber wollen wir das nicht alle

Wenn die mir nicht von selbst eine Kopie der Abmahung zu schicken, wäre es doch nicht an mir diese zu fordern oder? Widersprochen habe ich dem Inkassoschreiben ja so oder so, nur mit einem anderen Grund (Unkenntnis der Forderung) als die meisten hier. Aber du sagst ja selbst, dass die Gründe eh uninteressant sind...
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Alt 31.01.2009, 14:18   # 1006
lefty
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 29
Morgääähn Leute

Hab grad mal meinen Briefkasten gefragt obs was neues gibt.
Heute zwar nich aber der Kaffee hat sich trotzdem die Speiseröhre hochgearbeitet.
Bin ich denn mit Blindheit geschlagen oder hab ichs unterbewußt ignoriert?
Zeitweilig Werbung von den SuWschleichern oben auf der Seite.
Big Brother is watching you oder suchen die hier nach Kunden?
Sollte mal da anrufen und fragen was die heute so im Angebot haben.


Ich wüsste wirklich gern warum Infoscore bei manchen die Sache schon nach dem ersten Bettelbrief an die RAs übergibt (bei mir warens zwei) und manche 5-6 mal zutextet.

AG Stuttgart find ich gut ich sollte eh mal wieder ins Städtle.


Zitat:
Zitat von Singularforall Beitrag anzeigen
Danke für diesen herrlich-schönen Satz

Ich will ja niemanden auf die Nerven fallen: aber warum kann ich nicht einfach nur einen Satz (Widerspruch weil Forderung unbekannt) schreiben?


Das sind gebildete Leute die Sätze wie "Euch haben sie wohl ins Gehirn gesch..." einfach nicht mehr verstehen.
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Alt 31.01.2009, 14:21   # 1007
Singularforall
 
Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 23
Zitat:
Zitat von lefty Beitrag anzeigen
Das sind gebildete Leute die Sätze wie "Euch haben sie wohl ins Gehirn gesch..." einfach nicht mehr verstehen.
Deswegen verpacke ich die Aussage ja auch ganz lieb und mit Niveau
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Alt 31.01.2009, 14:30   # 1008
paulchen2000
 
Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 52
ich sage Allen, die hier super Ratschläge geben ein großes Dankeschön für ihre Zeit und Mühe.
Ich könnte auf dieses Animationsprogramm wirklich auch verzichten.
Auf alle Fälle gehe ich in Widerspruch nach dem Inkasso Schreiben.
Zur Vollständigkeit, damals schickte die abgeänderte UE per Einschreiben.
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Alt 31.01.2009, 17:27   # 1009
T0MatE
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 51
Hi, ich bin neu hier und möchte mich erstmal bei euch bedanken, habe mir über 20 Seiten dieses threds durchgelesen, das hat mir sehr geholfen

gestern kam mein erster Brief von infoscore, ich soll bis 06.02.09 572,34€ bezahlen...

vor ca. 6 Monaten hatte ich einen Brief von SuW, hatte den einfach ignoriert...

es geht um CoJ...

infoscore werde ich einen widerruf zuschicken mit einer kopier der UE die ich noch an SuW schicken werde...
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Alt 31.01.2009, 17:36   # 1010
Singularforall
 
Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 23
Ich bedanke mich auch schon mal im voraus, wobei ich immer noch nicht genau weiß in welcher Art ich widerspreche...aber ich habe ja noch bis Montag Zeit und widersprechen tu ich definitiv.
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Alt 31.01.2009, 17:44   # 1011
Der Reverend
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 5
Hi,

hab mir leider nicht alles durchgelesen hier (is ja auch zuviel), sorry hierfür.
Will nur mal kurz meinen Fall schildern und hoffe au ein paar Tipps.

Habe gestern eine Schadensersatzvorderung aus Urheberrechtsverletzung bekommen. Der Brief ist wie bei vielen hier von "infoscore Forderungsmanagement GmbH". Es wir von einer überfälligen Forderung gesprochen: "Hauptforderung 28.08.08/Computerspiel Abmahnung Schutt, Waetke RAe 450€". Dazu kommen dann noch Verzugszins, Inkassokosten und Kontoführungsgebühr. Ich soll bis nächten Freitag bezahlen!

Das ist wohlgemerkt mein erster Brief!
Jetzt meine Fragen: warum habe ich keine Abmahnung bekommen und warum Verzugszins? Ich weiss das doch erst seit gestern?
Sollte ich in diesem Fall bis nächsten Freitag eine mod.UE an die Inkasso Firma schicken? Oder eine widerspruchserklärung? Oder sollte ich warten bis wirklich eine Abmahnung kommt?

Ich weiss ihr habt was ähnliches bestimmt schon 100mal beantwortet,
für ein paar Tipps wäre ich euch dankbar.

Der Reverend
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Alt 31.01.2009, 17:47   # 1012
homer67
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 62
Da musst du dir die Zeit nehmen und ein bischen lesen.
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Alt 31.01.2009, 17:50   # 1013
princess15114
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Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Der Reverend Beitrag anzeigen
Ich weiss ihr habt was ähnliches bestimmt schon 100mal beantwortet,
Mindestens!
Daher für dich die Leseempfehlung in komprimierter Form:
Das Inkasso-Büro
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Alt 31.01.2009, 18:30   # 1014
T0MatE
 
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Beiträge: 51
anscheinend kommt es ja sehr oft vor, dass einige das schreiben von SuW nicht bekommen und gleich eines vom inkassounternehmen...

kann es sein, dass SuW einfach die ganze datenbank ihrer fälle, ob das schreiben geschickt wurde oder nicht, an infoscore geschickt hat? Irgendwas muss da ja grundlegend schief gegangen sein...
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Alt 31.01.2009, 18:45   # 1015
Der Reverend
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 5
das hab ich auch schon durchgeschaut.
Ich versteh aber nicht, wieso ich was bezahlen soll, obwohl ich garnicht weiss für was (Computerspiel),... welches denn! Abmahnung hab ich auch keine????!
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Alt 31.01.2009, 19:05   # 1016
paulchen2000
 
Registriert seit: 22.07.2008
Beiträge: 52
Also ich werde den vorbereiteten Widerspruch aus dem Link von Dreipage nehmen und nur noch meine Daten dort hineinzirkulieren.

Was mich hier erstaunt, ist die Tatsache, dass damals nur ne rar Datei abgemahnt wurde, heute ein ganzes Spiel.

Ihr könnt ja andrerer Meinung sein, aber so langsam aber sicher glaube ich, dass alle Beteiligten (RA, logistep, Inkasso usw.) im Vorfeld sich auf nen Bier getroffen haben und ne neue Geschäftsidee auf de Plan gerufen.
Vielleicht gabs sogar Fördergelder.

Erinnert euch mal an die Masche von Mega Down Load, die für Freeware abkassieren wollten. Es gab bestimmt auch Viele, die bezahlten.
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Alt 31.01.2009, 19:17   # 1017
gerdjürgen
 
Benutzerbild von gerdjürgen
 
Registriert seit: 12.11.2008
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Zitat:
Zitat von Der Reverend Beitrag anzeigen
hab mir leider nicht alles durchgelesen hier (is ja auch zuviel), sorry hierfür.
[...]
gestern [...] "infoscore Forderungsmanagement GmbH". Es wir von einer überfälligen Forderung gesprochen: "Hauptforderung 28.08.08/Computerspiel Abmahnung Schutt, Waetke RAe 450€". Dazu kommen dann noch Verzugszins, Inkassokosten und Kontoführungsgebühr. Ich soll bis nächten Freitag bezahlen!

Das ist wohlgemerkt mein erster Brief!
Jetzt meine Fragen: warum habe ich keine Abmahnung bekommen und warum Verzugszins? Ich weiss das doch erst seit gestern?
Sollte ich in diesem Fall bis nächsten Freitag eine mod.UE an die Inkasso Firma schicken? Oder eine widerspruchserklärung? Oder sollte ich warten bis wirklich eine Abmahnung kommt?
Hallo Reverend,
da es in der Tat sehr viel Arbeit ist, sich hier komplett durchzuarbeiten, mal ein paar Tipps ins Kurzform (wie immer, auch wenn ich es schon x-mal geschrieben habe, ist dies meine persönliche Laienmeinung, keine Rechtsberatung):

Kurze Fristen sollen den Druck erhöhen und Zahlungsbereitschaft erzeugen. Außerdem kann man sich so nicht umfassend informieren (vermutlich findet nur eine Minderheit der Abgemahnten die entsprechenden Foren).
Die Abmahnung ist vermutlich untergegangen. Das nützt Dir wenig, denn ein Postausgangsbuch mit namentlicher Nennung der Adressaten der "Wunschzettel" von S&W ist ausreichend.
Verzugszinsen, weil sie davon ausgehen, dass Du die in der Abmahnung gesetzte Frist hast verstreichen lassen. Dass bei Dir nichts ankam, wissen die nicht und ist tatsächlich dafür unerheblich.

Ich würde:
  • Per Einschreiben/Rückschein der Forderung von Infoscore widersprechen.
  • Es gibt dazu ein Musterschreiben, dass ich etwas ergänzen würde:
  • Die Forderung mit der Begründung zurückweisen, dass Du keine Abmahnung erhalten hast, mithin nicht weisst, worum es geht. Ausführen, dass es an einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung zum Schadenersatz deinerseits fehlt,weil Du nie "Software" heruntergeladen oder zur Verfügung gestellt und auch keine Kenntnis darüber hast, dass das jemals über Deinen Anschluss geschehen sei.
  • Keine weiteren Angaben zu Sache, lediglich die Aufforderung, die angebliche Abmahnung in Kopie zuzusenden, mit dem Hinweis, dass Du diese benötigst um eine Unterlassungserklärung abgeben zu können. (Dass Du denen nur die modUE schicken wirst, brauchst Du ja nicht zu verraten.)
  • Die modUE würde ich nach Erhalt der Abmahnung tatsächlich abgeben (wieder Einschreiben/Rückschein), weil es dann, im m.E. unwahrscheinlichen Falle eines Prozesses, nur um die geltend gemachten Forderungen und nicht um den viel höher angesetzten Streitwert geht. Das spart RA-Gebühren und Gerichtskosten (AG statt LG).
  • Mich nicht verrückt machen lassen!

Unter Posting #643, Seite 33 habe ich mal versucht, für eine andere Abgemahnte, mein Vorgehen zu erläutern. Vielleicht hilft Dir das auch etwas.

So, ich hoffe damit Dir und den Anderen hier, die wie Du von Infoscore Post bekommen haben, ohne erst S&W kennengelernt haben "zu dürfen", etwas geholfen habe.

Keep on fighting!
Gerdjürgen
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Alt 31.01.2009, 19:19   # 1018
princess15114
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Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.631
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt ab sofort
folgende Widerspruchsmuster auf Inkasso-Schreiben zur Verfügung:


Muster - bei vorher erhaltener Abmahnung

Muster - ohne vorher eine Abmahnung erhalten zu haben
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Alt 31.01.2009, 19:27   # 1019
gerdjürgen
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt ab sofort
folgende Widerspruchsmuster auf Inkasso-Schreiben zur Verfügung:


Muster - ohne vorher eine Abmahnung erhalten zu haben
Hi Princess,

damit hat sich mein obiges Posting wohl erledigt!

Keep on fighting!
Gerdjürgen
  Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2009, 19:51   # 1020
Der Reverend
 
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Beiträge: 5
Vielen Dank für die schnellen antworten....
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Alt 26.05.2012, 19:27 # --
News Flash
 
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