Damit "Neukunden" wissen, was auf sie zukommt und sich nicht unnötig erschrecken, gebe ich nachfolgend einen kommentierten Überblick über den Inhalt des Schreibens:
"...wir zeigen an, die Firma Brockhaus anwaltlich zu vertreten."
So, so, leider ist keine Vollmacht beigefügt. Dass man dort das Aktenzeichen kennt, ist ja wohl kaum ausreichend. Und mit dem Pluralis majestatis bin ich nicht zu beeindrucken (oder hätte ich jetzt schreiben sollen "sind wir nicht zu beeindrucken?).
Gesamtbetrag nun knapp 990,- (zur Erinnerung: Wert der Software 50,- ).
"Preisentwicklung" jeweils leicht gerundet:
Schuft und Wahnwitz: 880,- (davon nur 100,- für den RI)
Irrsinn_vor #1: 910,- (die 100,- des RI sind nicht aufgeführt, dafür 120,- Inkassokosten, 20,- Kontoführungsgebühren, 20,- Verzugszinsen)
Irrsinn_vor #2: 890,- (jetzt fehlen auch die 20,- Verzugszinsen aus #1)
Irrsinn_vor #3: 915,- (ohne Auflistung der einzelnen Posten)
Spass & Co: 990,- (darin enthalten 70,- für deren Beauftragung incl. Auslagenpauschale)
Spass & Co sind begrenzt freundlich, sie "fordern auf" bis spätestens XXXX zu überweisen. "Sollten wir bis zum genannten Termin kein Zahlung von Ihnen erhalten haben, werden wir umgehend einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen."
Na denn, viel Vergnügen!
So lange ich keine Vollmacht habe, bestehen erhebliche Zweifel, dass sie dazu überhaupt mandatiert sind.
Sind sie es nicht, stellt diese Drohung m.E. eine Täuschung dar und wäre wohl rechtswidrig. :evil2:
"Mit der Beantragung des Mahnbescheids bei Gericht fallen weitere Kosten an, die Sie tragen müssen: Rechtsanwaltsgebühren 78,- , Gerichtskosten 23,- "
Ob ich da irgendwas tragen muss, wage ich vorläufig zu bezweifeln. So lange ich den etwaigen Prozess nicht verloren habe, bezahlt immer noch derjenige die Musik, der sie bestellt hat. - Und ob die zusammenphantasierten Beträge (Streitwert, Mahnkosten, Kontoführungsgebühren) im Falle meiner Niederlage unverändert das Gericht passieren, ist auch noch eine ungeklärte Frage...
"Sollte die Forderung rechtskräftig tituliert werden, kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden und eine Lohn- und Gehaltspfändung bei Ihrem Arbeitgeber durchgeführt werden."
Jau, genau da liegt Euer Problem, liebe Absahn-Anwälte: Erst muss rechtskräftig tituliert werden!
Da ich dem Mahnbescheid aber fristgerecht per Einschreiben-Rückschein widersprechen werde, ist nichts mit Vollstreckung. Dafür müsstet Ihr klagen und gewinnen...
Und was Ihr noch nicht wisst: Eine Lohn- und Gehaltspfändung wird es auch dann nicht geben, denn "isch abe gar kein Lohn" (c) Angelo, Nescafe-Werbung. Schon Sch*** (Pardon!), wenn man versucht, Leute zu plündern, bei denen nichts zu holen ist...
"Ach wie gut, dass der nicht weiss, dass ich jeden Cent durchbeiss!" (c) Frei nach Rumpelstielzchen
Ich frage mich langsam ernsthaft, ob deren Drohungen nicht standeswidrig sind und somit ein Fall für die Anwaltskammer.
Denn zur Erinnerung: Ich habe nichts runter geladen, schon garnicht ist die Unterstellung bewiesen, S&W hatten nur eine Vollmacht für außergerichtliches Handeln, Infoscore und Haas haben gar keine Vollmacht (zumindest nicht vorgelegt).
Wenn hier jemand mitliest, der gute Beziehungen zu Juristen hat, kann er ja mal nachfragen. Ich wäre gespannt...
Keep on fighting!
Gerdjürgen
P.S.: Ach so, fast hätte ich es vergessen. Reaktion meinerseits? Nö, wieso sollte ich? :kloset:
28.01.2009, 19:55
#
902
sunlordi
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
@ gerdjürgen,
also wenn du ein Herz für Hasi hast, und es drauf anlegen willst, kannst du ihnen ja mitteilen dass zur Kostenminimierung und natürlich auf Grund der Unbegründetheit der Forderung als nächster Schritt sofort die Klageeinreichung stattfinden soll, um den Sachverhalt zu klären. Immerhin sind das 100 die der Verfahrenslooser durch Auslassung des Mahnverfahrens sparen würde ... und 100 haben oder 100 nicht haben , macht schon 200
Aber vielleicht besser du schäuchst Hasi nicht auf ... sonst kommt er noch mehr durcheinander, wenn er von seinem Verfahrensleitfaden abgeht ...
28.01.2009, 20:22
#
903
mangaa
Registriert seit: 27.07.2007
Beiträge: 48
Im Schreiben von RA Haas das ich bekommen habe heißt es nur.
Sehr geehrter Herr ….
Wir zeigen an, die Firma CDV Software Entertainment anwaltlich zu vertreten.
Sie sind den Zahlungsaufforderungen des bisher tätigen Inkassounternehmens nicht nachgekommen. Daher erhielten wir den Auftrag, die Forderung – wenn nötig auch gerichtlich – geltend zu machen.
Bestimmt ist es nicht in Ihrem Interesse, wenn Ihnen weiter Kosten entstehen. Somit fordern wir sie auf, den folgenden Gesamtbetrag bis spätestens zum 00.00.2009 zu überweisen.
Gesamtbetrag EUR 550
Der Gesamtbetrag beinhaltet auch die Gebühr für unsere Beauftragung einschließlich Auslagenpauschale gem. Nr. 2300, 7002 VV RVG in Höhe von EUR 48.60, berechnet aus dem Wert der Hauptforderung von EUR 350.00
Bitte beachten Sie, dass ab sofort jegliche Zahlung ausschließlich an uns zu erfolgen hat. Bitte verwenden Sie den beigefügten Zahlungsvordruck
Soweit Sie die geforderte Unterlassungserklärung noch nicht abgegeben haben, wird auf das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Schutt, Waetke und die diesem beigefügte Erklärung verwiesen
Mit freundlichen Grüße
Unterschiedlicher Inhalt und unterschiedliche Drohungen.
Ich habe kein UE abgegeben. Vielleicht liegt da der Unterschied in den Briefen.
Oder sie versuchen unterschiedliche Herangehensweisen. Um zu wie sich der Rücklauf unterscheidet.
28.01.2009, 20:35
#
904
Trivial
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 41
Zitat:
Zitat von mangaa
Im Schreiben von RA Haas das ich bekommen habe heißt es nur.
Gesamtbetrag EUR 550
Der Gesamtbetrag beinhaltet auch die Gebühr für unsere Beauftragung einschließlich Auslagenpauschale gem. Nr. 2300, 7002 VV RVG in Höhe von EUR 48.60, berechnet aus dem Wert der Hauptforderung von EUR 350.00
Mal zum Vergleich meine Forderungen falls interessiert:
Bin immer noch verwundert über diese unterschiedlichen Summen für ein und die selbe Sache... da fehlt völlig Hand und Fuß - bin "Panzerfahrer"
EDIT: inhaltlich gleicher Brief wie mangaa, ebenfalls ohne UE, und CDV Software als RI
28.01.2009, 23:07
#
905
doktorro
Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 2
Hi, für alle ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen, welcher natürlich sofort wiedersprochen wurde. Aber ihr seht 23 E werden vom Haasen investiert. Im Vorfeld habe ich den empfohlen Weg gewählt (mod. UE und keinen weiteren Ton).
Zitat:
Zitat von gerdjürgen
So, gestern kam auch ein Brief von Spaas & Co.
Damit "Neukunden" wissen, was auf sie zukommt und sich nicht unnötig erschrecken, gebe ich nachfolgend einen kommentierten Überblick über den Inhalt des Schreibens:
"...wir zeigen an, die Firma Brockhaus anwaltlich zu vertreten."
So, so, leider ist keine Vollmacht beigefügt. Dass man dort das Aktenzeichen kennt, ist ja wohl kaum ausreichend. Und mit dem Pluralis majestatis bin ich nicht zu beeindrucken (oder hätte ich jetzt schreiben sollen "sind wir nicht zu beeindrucken?).
Gesamtbetrag nun knapp 990,- (zur Erinnerung: Wert der Software 50,- ).
"Preisentwicklung" jeweils leicht gerundet:
Schuft und Wahnwitz: 880,- (davon nur 100,- für den RI)
Irrsinn_vor #1: 910,- (die 100,- des RI sind nicht aufgeführt, dafür 120,- Inkassokosten, 20,- Kontoführungsgebühren, 20,- Verzugszinsen)
Irrsinn_vor #2: 890,- (jetzt fehlen auch die 20,- Verzugszinsen aus #1)
Irrsinn_vor #3: 915,- (ohne Auflistung der einzelnen Posten)
Spass & Co: 990,- (darin enthalten 70,- für deren Beauftragung incl. Auslagenpauschale)
Spass & Co sind begrenzt freundlich, sie "fordern auf" bis spätestens XXXX zu überweisen. "Sollten wir bis zum genannten Termin kein Zahlung von Ihnen erhalten haben, werden wir umgehend einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen."
Na denn, viel Vergnügen!
So lange ich keine Vollmacht habe, bestehen erhebliche Zweifel, dass sie dazu überhaupt mandatiert sind.
Sind sie es nicht, stellt diese Drohung m.E. eine Täuschung dar und wäre wohl rechtswidrig. :evil2:
"Mit der Beantragung des Mahnbescheids bei Gericht fallen weitere Kosten an, die Sie tragen müssen: Rechtsanwaltsgebühren 78,- , Gerichtskosten 23,- "
Ob ich da irgendwas tragen muss, wage ich vorläufig zu bezweifeln. So lange ich den etwaigen Prozess nicht verloren habe, bezahlt immer noch derjenige die Musik, der sie bestellt hat. - Und ob die zusammenphantasierten Beträge (Streitwert, Mahnkosten, Kontoführungsgebühren) im Falle meiner Niederlage unverändert das Gericht passieren, ist auch noch eine ungeklärte Frage...
"Sollte die Forderung rechtskräftig tituliert werden, kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden und eine Lohn- und Gehaltspfändung bei Ihrem Arbeitgeber durchgeführt werden."
Jau, genau da liegt Euer Problem, liebe Absahn-Anwälte: Erst muss rechtskräftig tituliert werden!
Da ich dem Mahnbescheid aber fristgerecht per Einschreiben-Rückschein widersprechen werde, ist nichts mit Vollstreckung. Dafür müsstet Ihr klagen und gewinnen...
Und was Ihr noch nicht wisst: Eine Lohn- und Gehaltspfändung wird es auch dann nicht geben, denn "isch abe gar kein Lohn" (c) Angelo, Nescafe-Werbung. Schon Sch*** (Pardon!), wenn man versucht, Leute zu plündern, bei denen nichts zu holen ist...
"Ach wie gut, dass der nicht weiss, dass ich jeden Cent durchbeiss!" (c) Frei nach Rumpelstielzchen
Ich frage mich langsam ernsthaft, ob deren Drohungen nicht standeswidrig sind und somit ein Fall für die Anwaltskammer.
Denn zur Erinnerung: Ich habe nichts runter geladen, schon garnicht ist die Unterstellung bewiesen, S&W hatten nur eine Vollmacht für außergerichtliches Handeln, Infoscore und Haas haben gar keine Vollmacht (zumindest nicht vorgelegt).
Wenn hier jemand mitliest, der gute Beziehungen zu Juristen hat, kann er ja mal nachfragen. Ich wäre gespannt...
Keep on fighting!
Gerdjürgen
P.S.: Ach so, fast hätte ich es vergessen. Reaktion meinerseits? Nö, wieso sollte ich? :kloset:
28.01.2009, 23:13
#
906
gerdjürgen
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 215
Zitat:
Zitat von doktorro
Hi, für alle ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen, welcher natürlich sofort wiedersprochen wurde. Aber ihr seht 23 E werden vom Haasen investiert. Im Vorfeld habe ich den empfohlen Weg gewählt (mod. UE und keinen weiteren Ton).
Danke für die Info.
Demnach liegst Du zeitlich rund 2 Wochen vor mir. Hältst Du uns auf dem Laufenden, ob der Hase noch weiter rennt?
Keep on fighting!
Gerdjürgen
29.01.2009, 00:08
#
907
homer67
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 62
Wird ja auch ma zeit das die endlich ma was investieren und es wird nicht das letzte sein das sie investieren müssen die Verhandlung kostet ja auch noch paar euro.
29.01.2009, 00:39
#
908
Milchknilch
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 100
Zitat:
Zitat von doktorro
Hi, für alle ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen, welcher natürlich sofort wiedersprochen wurde. Aber ihr seht 23 E werden vom Haasen investiert. Im Vorfeld habe ich den empfohlen Weg gewählt (mod. UE und keinen weiteren Ton).
Danke für die Info.
Wäre nett, wenn Du mal ein wenig Auskunft darüber geben würdest, welchen Upload man Dir vorwirft (Produkt, Rechteinhaber etc.) und wer sich von Seiten der Abmahner bislang an Dich gewandt hat. Zudem wären ein paar Infos zum Mahnbescheid an sich interessant.
29.01.2009, 00:51
#
909
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Milchknilch
Wäre nett, wenn Du mal ein wenig Auskunft darüber geben würdest, welchen Upload man Dir vorwirft (Produkt, Rechteinhaber etc.) und wer sich von Seiten der Abmahner bislang an Dich gewandt hat.
Warum sollte Doctore das denn ausgerechnet heute tun, wenn er seit Juli 2008 dafür Zeit hatte?
PS.
Übrigens startete Korni immer mal so einen Mahnbescheidsballon, der nach Widerspruch bislang immer versandete. Das halbe Jahr Luft dazwischen wäre ja mal wieder rum.
Der Beitrag von Gerdjürgen ist wieder mal erste Sahne.
Die Sache mit dem umgehenden Mahnbescheid sprang mir förmlich ins Gesicht wie ne stinkige Katze.
Hab gleich mal mein Häschenschreiben rausgeholt und den selben Spruch gefunden (bei mir war das Zahlungsziel 25.12.08 ) und gegoogled.
Von Häschens bis zum Gericht sinds 200 Meter. Nicht mal eine Oma mit Gehhilfe braucht dazu einen ganzen Monat. Wenn ich so langsam arbeiten würde hätte ich bald keinen Job mehr.
Sind da ein paar kiffende Anwälte bei Rot über die Strasse gelaufen oder müssen die erst einen Richter finden der bei deren Forderungen keinen Lachanfall kriegt?
Welchen Zeitraum umfasst das Wort umgehend?
Wenn umgehend eine ganzer Monat sein kann wird es jetzt mein Lieblingswort (die Einsatzmöglichkeiten sind doch unbegrenzt:biglol.
Hat jemand Ahnung wie lang so ein Mahnbescheid vom Antrag bis zur Zustellung braucht?
Da ich schon mal dabei bin hab ich mir die SuW-Abmahnung nochmal durchgelesen.
SuW führt auch nur Einzelurteile von verschiedenen Landgerichten (LG Mannheim,LG Hamburg,LG München) zu verschiedenen Fällen (Sorgfallspflicht,Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen) auf.
Das können wir genauso.
"Um überhaupt an einem Peer-to-Peer Netzwerk teilnehmen zu kömnnen, müssen an der von ihrem Provider bereitgestellten Software umfangreiche Einstellungsänderungen vorgenommen werden, die nur nach Eingabe eines Kennworts möglich sind".
HÄÄÄÄÄÄ????? Ach so is ja logisch um überhaupt ins Internet zu kommen musste ich natürlich irgendwann mal meine Zugangsdaten eingeben.
"Da nur ihnen das Kennwort mitgeteilt wurde, haben Sie in jedem Falle die Änderung der Werkseinstellung bewusst veranlasst".
Wat hab ich gemacht??
SuW sollten sich lieber auf Rauchzeichen und Trommeln zurückbesinnen vom Internet haben die ja wohl gar keine Ahnung.
Die klopfen wahrscheinlich sogar morsenderweise mit dem Telefonhörer auf die Schreibtischplatte weil denen sogar das telefonieren zu hoch ist.
Kommt nur Häschen&Choleriker ich bin zum Kampf bereit.
Ihr habt die Wahl der Waffen (aber nich schuppsen).
29.01.2009, 01:11
#
911
homer67
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 62
Hihi jo genau der selbe Text steht bei mir auch, ma ehrlich so saudumm kann doch keiner sein um sowas zu schreiben, oder anscheinend doch, darüber haben wir uns schon öfters kaputtgelacht.
Aber ma ehrlich das kann ja nicht ernstgemeint sein, deshalb könnte man ja die Abmahnung als schlechten Scherz ansehen.
Sollten die wirklich so furchbar dämlich sein, man kann es sich kaum vorstellen. Aber nach paar Jahren Studiumsaufen darf sich ja anscheinend jeder Titulieren und die ganz besonders hellen werden ........ (was wohl?).
29.01.2009, 01:26
#
912
Baxter
Gesperrt
Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 168
Zitat:
Zitat von homer67
deshalb könnte man ja die Abmahnung als schlechten Scherz ansehen.
Persönliche Meinung (!): Wer 'ne "Firma" wie Logi beschäftigt. dazu noch sog. "Rechteinhaber" wie Mick Haig (Konrad Michael Rüdiger Heinz, um genau zu sein) als sog. Mandanten vertritt, den kann ich persönlich nicht ernst nehmen! NO WAY!!! "Die" sollten -meines Erachtens- lieber 'mal langsam fein aufpassen... Irgendwann kommt der Gong!
Gruß, Baxter
29.01.2009, 07:28
#
913
Garfield111
Registriert seit: 20.07.2007
Ort: Weltbürger
Beiträge: 26
Zitat:
Zitat von doktorro
Hi, für alle ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen, welcher natürlich sofort wiedersprochen wurde. Aber ihr seht 23 E werden vom Haasen investiert. Im Vorfeld habe ich den empfohlen Weg gewählt (mod. UE und keinen weiteren Ton).
Hm, ich tu mich jetzt etwas schwer das zu glauben. :bedrueck:
29.01.2009, 08:54
#
914
JohnDoe
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Garfield111
Hm, ich tu mich jetzt etwas schwer das zu glauben. :bedrueck:
Ich glaube nicht nur du tust dich schwer das zu glauben
You are not alone...*sing*
29.01.2009, 09:36
#
915
syslord
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 58
Also das Haase nen Mahnbescheid bestellt hat kann ich auch schwer glauben. Hätte erwartet, das sich dann hier mehr Leute zu Wort melden, die ebenfalls einen Mahnbescheid bekommen haben.
Das nur ein einzelner einen Mahnbescheid erhält, kann ich mir schwer vorstellen...
29.01.2009, 10:33
#
916
homer67
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 62
Von welchem Gericht soll der gekommen sein, lässt sich ja nachprüfen.
29.01.2009, 10:50
#
917
syslord
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 58
Ich habe gerade einmal durchgerechnet, komme aber irgendwie nicht so wirklich ans Ziel.
Wenn ich jetzt wirklich vor Gericht ziehen sollte und den Prozess verliere (man weiß ja nie, wie die Richter drauf sind), wie hoch wären meine max. Kosten?
Schaden wird mit 15.000 beziffert, SuW hatte damals 100 für den RI veranschlagt und 661 für Anwaltskosten...
Wenn ich jetzt nen RA nehmen würde und Haase oder SuW vor Gericht ziehen würden, was könnte mich das max kosten?
Gibts da nen Rechner oder nen max Betrag oder wie berechnet sich das ganze? Werden die Inkassokosten mit einberechnet?
29.01.2009, 11:04
#
918
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von syslord
Gibts da nen Rechner oder nen max Betrag oder wie berechnet sich das ganze? Werden die Inkassokosten mit einberechnet?
Im E-Book "Wegweiser Abmahnung" ist ab Seite 48 im Abschnitt 7 "Mögliche Varianten und Kosten einer Abmahnung an Hand eines fiktiven Falls" ein Beispiel durchgerechnet.
Du kommst über den Link in meiner Signatur "Leitfaden für Neuabgemahnte" und danach auf Pkt. 2 E-Book dahin.
nun auch
LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - Az. 9 Qs 573/08
Keine Akteneinsicht in Bagatellfällen - Wird lediglich eine Musikdatei im Wege des Filesharing bereitgehalten, handelt es sich regelmäßig um eine bagatellartige Rechtsverletzung, bei der sich die Aufdeckung der Identität des Inhabers einer IP-Adresse im Wege der Akteneinsicht nach § 406e StPO als unverhältnismäßig darstellt.