| | # 7222 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 41
| Zitat:
Aus den zuletzt geforderten 49x,xx € muß schon ne schöne Summe geworden sein. aber letztendlich außer ein wenig zeit und den Portokosten um den Mahnbescheid zu wiedersprechen hielt sich das "bisher" in Grenzen.Mußte heute einfach mal wieder in dem Fred hier vorbeirauschen. | |
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| | # 7223 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Wenn du allerdings schon 2008 abgemahnt wurdest, dann sollte deine Verjährung (inclusive des Mahnbescheides) Mitte dieses Jahres enden...
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 7225 |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Nöööööööö... Ich versuchs mal aufzudröseln, wie ich mir das denke (hab jetzt deine Beiträge nicht alle gelesen). Abmahnung kam im Jahr 2008, also war spätestens im Jahr 2008 dem Abmahner dein Klarname bekannt. Die Verjährung beginnt ab ende des Jahres, in welchem der Abmahner deinen Klarnamen erhalten hat, also am 31.12.2008 und läuft 3 Jahre, also bis zum 31.12.2011... eigentlich, aaaaaaber. Du erhältst im Verjährungszeitraum einen Mahnbescheid, welcher die Verjährung um 6 Monate hemmt. Das heisst, deine Verjährung endet somit am 30.6.2012... nicht erst am Ende des Jahres. Denn die eigentliche Verjährung lief immer noch 3 Jahre, wird aber durch den Mahnbescheid um 6 Monate gehemmt (pausiert). Näheres kannst du auch HIER dazu lesen... Kannst dich also früher freuen
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| | # 7226 | |
| Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 41
| Zitat:
so aber ich spam jetzt nicht weiter | |
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| | # 7228 |
| Registriert seit: 09.02.2012
Beiträge: 4
| Hab mal wieder von Infoscore ein Schreiben erhalten. Darin enthalten ist meine gewünschte Selbstauskunft und eine Erklärung, warum es unerheblich ist, dass die Datei nie auf meinem PC war. Darunter dann: "Sollte die Frist [Gesamtforderung zahlen] nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs weiterzureichen." Was ist damit gemeint und muss ich jetzt irgendwas machen oder wie immer die Füße ruhig lassen? |
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| | # 7232 | |
| Registriert seit: 31.12.2009
Beiträge: 3
| Zitat:
wobei das erste schreiben am 11.1.2008 kam, was bedeuten koennte, dass die den klarnamen schon in 2007 wussten. aber theoretisch und um ganz sicher zu gehen geh ich daher mitte 2012 von verjaehrung aus. | |
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| | # 7233 |
| Registriert seit: 30.03.2012
Beiträge: 5
| Habe ein Schreiben von Infoscore erhalten. Reicht nun der "einfache" Widerspruch: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich vollumfassend gegen die von Ihnen geltend gemachte Forderung zyx, welche nach Prüfung meinerseits als vollständig unberechtigt bezeichnet werden kann. Außerdem widerspreche ich ausdrücklich der Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten. Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden. Mit freundlichen Grüssen," Oder soll ich die Vorlage in "Wegweiser Inkasso" benützen? Muss ich eine Kopie der UE mitschicken? |
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| | # 7234 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Oder auch diese hier . Es geht einfach nur darum, der kompletten Forderung zu widersprechen... Dafür braucht es keinen Roman Die modUE musst du nur verschicken, wenn in diesem Fall vorher noch keine verschickt wurde (sollte wohl also schon erledigt sein). Das steht aber auch im Wegweiser
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| | # 7239 |
| Registriert seit: 24.05.2012
Beiträge: 1
| Ja,Hallo erstmal... bin neu im Forum und melde mich dann mal zu den vorab beschriebenen Ereignissen. Habe am 1x.11.2011 von Schutt & Waetke "Bescheid" bekommen, ich hätte "Tropico 4" zum upload angeboten - kannte das Spiel bis dato nicht mal. Am 1x.11.2011 mod UE abgeschickt und von da an in aller Regelmäßigkeit die bekannten "Bettel-Briefe" bekommen. Verfahren habe ich wie hier im Forum, zu guter Letzt kam von meinen persönlichen "Freunden" Haas & Kollegen" der MB - dem habe ich natürlich widersprochen, heute (24.05.2012) kam dann das Standard-Schreiben: "Wir erinnern an Ihr Schreiben und bitten um Erledigung bis zum xx.xx.xx Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden wir das Einzugsverfahren fortsetzen." Auch hier gilt natürlich: Welches Schreiben ? Ich hab nur dem MB gegenüber dem AG widersprochen, da scheint es in der Kanzlei wohl ein wenig Chaos zu geben - wenn man hier von Kanzlei reden kann, die sind wohl während des Schreibens anderweitig beschäftigt ![]() Aber harren wir der Dinge, ich bin ja hier nicht so ganz der Einzige... |
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| | # 7240 | |
| Registriert seit: 20.01.2011
Beiträge: 280
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