Schutt & Waetke, Karlsruhe + Logistep

Alt 18.12.2008, 22:13   # 641
princess15114
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass Du wirklich ein Freund von solchen Verschwörungstheorien bist (normalerweise!).

Wenn Deine (mit 2 Beispielen belegte) Theorie zu träfe, hättest Du inzwischen sicher eine breitere Basis erfasst.
Nein natürlich nicht. Ich versuche nur zu analysieren und in möglichst alle Richtungen auszuwerten.
Bei über 6% aller Abgemahnten, die es mit mehr als einer Abmahnung betrifft, ist das eine Hundearbeit diese Datensätze herauszufiltern.
Gewöhnlicherweise verbringe ich Adventssontage bei Kerzenschein und Stollen, aber mal sehen was das Wochenende so bringt.

Und diese "Bunkertheorie" ist nicht neu, zumal im vergangene Monat Erstabmahnungen von SuW mit Log aus dem Jahr 2005! auftauchten. Kein Provider oder StA kann dafür so lange benötigen.
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Alt 18.12.2008, 23:35   # 642
mangaa
 
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SW, CDV, Infoscore, Haas. Wer fordert was?

Im Schreiben von Infoscore heißt es:
„Schadensersatzforderung der FA CDV Software Entertainment AG aus Urheberrechtsverletzung
Sehr geehrter Herr XXX
Nachfolgend erhalten Sie einen Forderungsauflistung, da uns ihre Gläubigerin mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderung beauftragt hat: „
Infoscore vertritt nicht SW, Infoscore vertritt die Firma CDV. Infoscore fordert für CDV die gesamtkosten der Abmahnung ein.


Im Schreiben von RA Haas heißt es
„Sehr geehrter Herr xxx
Wir zeigen an, die Firma CDV Software anwaltlich zu vertreten….“
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Bilder/RA_Haas.jpg

Auch RA Haas vertritt nur CDV nicht SW. Was sollte sich auch ein RA von einem anderen RA vertreten lassen um seine Forderungen einzutreiben.
Da hätte SW direkt Zahlungsklage einreichen können. Was wohl auch geschehen in anderen Fällen geschieht. Interview mit Dr Wachs Abmahnwahn-Dreipage im
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/2008/2008.pdf

Allerdings verweist RA Haas in seinem Schreiben auf SW und die Abmahnung, aber nur im Bezug auf die UE.


Es läßt sich vermuten, das CDV SW für jede Abmahnung bezahlt hat. Egal ob der Abgemahnte gezahlt hat oder nicht. Diese Anwaltskosten zusammen mit dem Schadensersatz läß CDV nun über Infoscore und RA Haas eintreiben.
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Alt 18.12.2008, 23:47   # 643
lefty
 
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Zitat:
Zitat von Krine Beitrag anzeigen
hm verstehe ich das jetzt richtig :
am besten ich soll eine mod.UE abgeben? habe das nämlich noch nicht gemacht. und dann kann ich die forderung zurückweisen?
Der alte Esel hat recht lies wenns sein muß von Seite 1-32 und tu es mit deiner Mutter zusammen denn Schlußendlich bleibt es sowiso an ihr hängen.
Klar wird sie kotzen und sauer sein aber es geht hier immerhin um ein paar hundert Euro.
Die Forderung kannst du immer zurückweisen auch ohne mod.UE(die wird wahrscheinlich erst wieder interessant wenn sie nach Mahnung und irgendwann evtl. Prozess keine Kohle sehen).
Ich hab gestern beides in einem Aufwasch rausgeschickt (sicher ist sicher).
Ich hab auch keine Ahnung wie locker bei euch die Kohle sitzt aber ich für meinen Teil würde die Hunnis lieber vor deren Augen verbrennen(auch Strafbar) als denen damit ihre Partys zu finanzieren(auf denen sie sich evtl. noch drüber lustig machen wie blöd die Leute doch sind).
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Alt 18.12.2008, 23:52   # 644
princess15114
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Zitat:
Zitat von mangaa Beitrag anzeigen
Es läßt sich vermuten, das CDV SW für jede Abmahnung bezahlt hat.
Wie sich das auftrags- und finanztechnisch auch gehört!
Dem steht jedoch ein Fall gegenüber, der nach Erhalt des zweiten Schreibens, die ursprünglichen Forderungen der Abmahnung (erster Brief) an die Kanzlei bezahlt hat und nun in der aktuellen Inkassowelle ein Schreiben bezüglich der noch fehlenden Differenz bekommen hat.
Lesehinweis!
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Alt 19.12.2008, 00:35   # 645
gerdjürgen
 
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Zitat:
Zitat von Krine Beitrag anzeigen
hm verstehe ich das jetzt richtig :
am besten ich soll eine mod.UE abgeben? habe das nämlich noch nicht gemacht. und dann kann ich die forderung zurückweisen?
Hallo Krine,

offensichtlich wirst Du aus den Informationen hier nicht recht schlau. Ich will daher mal versuchen, Dir ein paar Dinge zu erklären, so wie ich sie glaube verstanden zu haben (also ohne Garantie!):

Niemand hier wird Dir einen juristischen Rat geben, denn das dürfen nur Anwälte. Die haben einen anderen, hoffentlich besseren, juristischen Hintergrund - und sind gegen Fehler, die sie machen versichert.
Hier kannst Du also nur persönliche Meinungen von anderen Betroffenen bekommen, deren Qualifikation darin besteht (Sorry, liebe Mit-Foristen, das soll Eure wertvolle Arbeit keinesfalls abqualifizieren!), dass sie schon länger an dem Problem sitzen und sich entsprechend mehr Gedanken gemacht und mehr Informationen gesammelt haben.
Dieses Wissen ist jedoch sehr hilfreich, wenn man sich eine eigene Meinung bilden will.

Wie die Sache im Einzelfall ausgeht, kann aber selbst ein Anwalt nicht mit Bestimmheit vorhersagen. Das hängt von der Reaktion der Gegenseite und dann, wenn sie so weit gehen sollten, von der Entscheidung des Gerichts ab. Die unterschiedlichen Gerichte haben in anderen Fällen höchst unterschiedlich geurteilt. Daher der alte Spruch, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sei.


Zu Deiner Lage äussere ich nur meine persönliche Meinung, nochmals ausdrücklich als Laie und ohne irgendeine Garantie:

Wenn ich Dich richtig verstehe, liegt das Logging-Datum rund ein Jahr zurück. Damit ist das Risiko einer teuren Einstweiligen Verfügung extrem gering (ich schreibe gering, nicht unmöglich!). Damit entfällt ein Argument für die modifizierte Unterlassungserklärung (modUE).
Ein weitere Sinn der modUE liegt aber m.E. darin, den Streitwert im Fall eines Prozesses auf den vom RA geforderten Betrag zu drücken (bei mir von rund 25.000 € Streitwert auf rund 800 €), wodurch ein Prozess wesentlich billiger werden würde.
Einen Nachteil kann ich in der modUE nicht sehen. Aber nur die modUE, niemals die UE von S&W abgeben!
Wenn hier jemand den Sinn der modUE anders sieht, kann er das gerne begründen.

Dem infoschrott-Schreiben habe ich mit dem bekannten Widerspruchsschreiben geantwortet, ergänzt um den Hinweis, dass ich die angegebene Datei nicht zugänglich gemacht habe, ebenso keine Kenntnis darüber erlängt hätte, dass das über meinen Anschluss erfolgt sei und mithin keine rechtliche und vertragliche Grundlage für die Forderung bestünde.

Beantwortet wurde das mit dem von mir weiter oben dargestellten zweiten Schreiben von infoscore, das schon etwas(?) Erstaunen über die mindere Qualität der Bearbeitung weckt.

Dieses zweite Schreiben habe ich nicht beantwortet, wahrscheinlich melden sich nun als "Resteverwerter" die RAe Haas & Pack, Pardon, Partner mit einem Neujahrsgruss der hier schon bekannten Art: Die üblichen Drohungen das zu tun, was S&W eigentlich schon von Beginn an hätten tun können.
Eine Antwort werden diese Herren nicht erhalten.

Reagieren werde ich erst auf den gerichtlichen Mahnbescheid, dem ich umgehend widersprechen werden (Achtung: unbedingt Frist einhalten!).
Ob dieser Mahnbescheid kommt, kann ich nicht vorhersehen, halte es aber für möglich, denn das Gericht prüft nicht die Voraussetzungen und der Bescheid ist noch einigermaßen kostengünstig zu bekommen.

Auf meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid können die RAe entweder Ruhe geben oder klagen. - Das hätten S&W aber auch von Beginn an tun können, ohne Geld für infoscore und die Resteverwertungs-RAe auszugeben.

Dass sie das nicht getan haben, lässt mich vermuten, dass sie nicht sicher sind, einen Prozess zu gewinnen. Daraus kann man vermuten, dass auch für Haas & Co die Aussichten nicht besonders gut sind, denn die Sachlage ist ja unverändert.

Insbesondere würde ich aus Sicht von S&W einen erfolgreichen Angriff auf die Logging-Software bzw. das sog. "Gutachten" fürchten. Denn wenn die Zuverlässigkeit der IP-Ermittlung in Frage gestellt wird, ist deren Geschäftsidee massiv gefährdet, wenn nicht zerstört.


Ich habe mich daher entschlossen, die Dinge gelassen auf mich zukommen zu lassen, zu kämpfen und sollte ich tatsächlch verlieren, dann eben die Kosten zu tragen. - Aber das ist, du ahnst es schon, nur meine persönliche Entscheidung, unter Berücksichtigung meines ziemlich stabilen Nervenkostüms und der nötigenfalls aufzubringenden finanziellen Mittel.
Diese Abwägung muss Jeder für sich treffen ud sie wird bei Jedem anders ausfallen.

Deine Frage nach dem Ausgang der Sache ist berechtigt, aber nicht zu beantworten, weil die Inkasso-Masche noch recht neu ist und m.W. niemand bis zum Prozess durchgereicht worden ist. Ob sich das ändert, muss sich erst noch zeigen.

Bei mir haben die "werten Herrschaften" nicht angerufen, laut ihrer Auskunft haben sie meine Telefonnummer auch nicht gespeichert. Da ich nicht im (aktuellen) Telefonbuch stehe, rechne ich nicht mit einem Anruf, würde sie aber ggf. ziemlich kühl und kurz, ohne Angaben zur Sache, abfertigen.

Du fragst mehrfach, ob man ihnen trauen könne?
Ich frage Dich: Warum? Die wollen Dein Geld, dafür sid sie bereit, Dich einzuschüchtern, unter Druck zu setzen. Mithin sind sie Deine Gegner. Warum solltest Du ihnen trauen, warum mit ihnen reden?

Wenn Ihr die Hilfe eines RA in Anspruch nehmt, dann achtet darauf, jemanden zu wählen, der Erfahrung in diesen Angelegenheiten hat. Dazu gibts ja im Netz einige Empfehlungen.


Ich hoffe, dass ich Dir und Deiner Mutter nun etwas Klarheit über meine Gedanken zu dem Thema (ich weiss, ich wiederhole mich) verschaffen konnte.

Keep on fighting!

Gerdjürgen
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Alt 19.12.2008, 11:33   # 646
mangaa
 
Registriert seit: 27.07.2007
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Zitat:
Zitat von gerdjürgen Beitrag anzeigen
Auf meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid können die RAe entweder Ruhe geben oder klagen. - Das hätten S&W aber auch von Beginn an tun können, ohne Geld für infoscore und die Resteverwertungs-RAe auszugeben.
Da stellt sich dann auch die Frage ob der Grundsatz der Schadensminderungsplicht greift. Der Gläubiger muß Sorge dafür tragen, die Kosten für den Schuldner so gering wie möglich zu halten.
Ich halte mich mal an CDV und SW.

CDV hatte ja bereits einen Anwalt, der für ihn eine Forderung eintreiben sollte. Diese Forderung sind die Kosten der Abmahnung. Bei Leuten, die die Abmahnung nicht bezahlt haben, hätte CDVund SW davon ausgehen können, das der Abgemahnte nicht zahlungswillig ist.
SW hätte direkt für CDV eine Mahnung bei Gericht beantragen können, oder direkt klagen. CDV hätte nicht den Weg über Inkasso und zusätzlichen Anwalt gehen müßen.
Sollte die Schadensminderungspflicht in diesem Fall greifen. So könnt in einem Prozess die Gesamtforderung schon mal um die Höhe der Inkassokosten verringert werden.

Nach ständiger Rechtsprechung sind Inkassokosten nicht erstattungsfähig, da der Gläubiger gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassoinstitut gibt.
Erstattungsfähig sind allerdings diejenigen Gebühren, die auch entstanden wären bei
Beauftragung eines Rechtsanwalts.
(AG Saarbrücken v. 11.08.1998 Az.: 36 C 44/98, nicht veröffentlicht )

Erstattung der Inkassokosten BGB §§ 286, 254
Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit
hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so
besteht gegen den Schuldner, wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt werden
mußte, im allgemeinen kein Anspruch auf Ersatz der Inkassobürokosten.
(OLG Dresden, Urteil vom 01.12.1993 - 5 U 68/93 (Quelle: NJW-RR 1994, S. 1139 ff.))
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Alt 19.12.2008, 15:14   # 647
katzenklo
 
Benutzerbild von katzenklo
 
Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 8
Hier einmal ein kleiner Gedankengang von mir.
Laut Denic ist die Domain ra-haas.de für die Anwaltskanzlei Haas bei "arvato systems GmbH" gehostet.

Interssanterweise ist der aministrative Ansprechpartner "Angelo Bonasera; InFoScore Software Service GmbH".

Folglich gehören Haas & Kollegen zu Infoscore dazu. Auch auf den Briefköpfen ist dies erkennbar. Sie sind fast gleich. Anscheinend ist die Masche der Abgabe an einen Rechtsanwalt "ohne" direkten Bezug zu Infoscore gewollt um die Leute auf eine falsche Fährte zu führen. Man könnte ja sonst direkt auf eine Zusammenarbeit beider Unternehmen schliesen.

Und das liegt nicht im Interesse beider Unternehmen.

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte....

Viele Grüße .....
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Alt 19.12.2008, 18:07   # 648
renado
 
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 72
Zitat:
Zitat von mangaa Beitrag anzeigen
Erstattung der Inkassokosten BGB §§ 286, 254
Beauftragt ein Unternehmen oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit
hinreichender Geschäftserfahrung ein Inkassobüro mit der Einziehung einer Forderung, so
besteht gegen den Schuldner, wenn nachträglich noch ein Rechtsanwalt beauftragt werden
mußte, im allgemeinen kein Anspruch auf Ersatz der Inkassobürokosten.
(OLG Dresden, Urteil vom 01.12.1993 - 5 U 68/93 (Quelle: NJW-RR 1994, S. 1139 ff.))

Ist das Urteil auch heute noch aktuell ? Sind immerhin 15 Jahre her ...
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Alt 19.12.2008, 21:21   # 649
sunlordi
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
Zitat:
Zitat von mangaa Beitrag anzeigen

Auch RA Haas vertritt nur CDV nicht SW. Was sollte sich auch ein RA von einem anderen RA vertreten lassen um seine Forderungen einzutreiben.


Allerdings verweist RA Haas in seinem Schreiben auf SW und die Abmahnung, aber nur im Bezug auf die UE.
Ja, kann so sein. Ich verfall in der Vorweihnachtszeit auch schon in die Unsitte wie infoscore Briefe nur flüchtig zu überfliegen und abzuheften. Aber bei mir nur Bettelbriefe ohne Eingangsnachweis. Allerdings gehe ich davon aus, dass S&W max. das Porto von CDV erstattet bekommen hat für Fälle die auf dem Postweg versandet sind. Denn wovon auch? Einer der Letzten der nachweisbar was von Die Römer bekommen hat, war Alerich und seine Saufkumpane :saufgela: von der Westgoten GmbH bei Eroberung Roms im Jahre des Herrn 410.

Das Prinzip zu kassieren und andere für einen Teil davon für sich arbeiten zu lassen, ist allerdings sonst Pfeiler unseres Wirtschaftsystems. :doener: Mag für das Rechtswesen nicht gelten.

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.12.2008 um 21:21:01-----

Nachtrag

bezüglich Portoerstattung,

da es um einen Streitwert bis max. 600 € gehen dürfte, die Abmahngebühren aber auf die Anwaltskosten angerechnet werden und das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit so, so kann sich auch jeder ausrechnen wieviel Schwarzes unter den Fingernäglen für Osterhasi übrig bleibt.

Aber für heute halte ich auf Anraten meines anwaltlichen Beistandes erst mal die Fr***e.
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Alt 19.12.2008, 23:42   # 650
Chalco
Gastposter
 
Mal ne Frage, falls ihr auch schon angerufen worden seid: Hat euch die freundliche Telefonstimme zwecks "Abgleichung" auch nach eurem Geburtsdatum gefragt? Ich hab leider geantwortet, bevor mir der Gedanke kam, wo die meins denn überhaupt herhaben und wozu die das eigentlich brauchen. "Das haben wir vom Auftraggeber". Soso. Und wo hat der das her? Und wozu braucht er das?! Im Zivilprozess muss man doch nur eine zustellfähige Adresse angeben (oder???). Hat hier die Staatsanwaltschaft etwa Geburtsdaten rausgegeben? Oder war das eine Fangfrage? (Wenn letzteres, sollte man das falls es zum Prozess kommt ruhig erwähnen - ersteres sollte dann vom Landesdatenschutzbeauftragten mal untersucht werden).

Wollen die nicht ihre Opf-- äh Kunden (wir haben ja alle ne Kundennummer!) von vorneherein in Altersgruppen sortieren, um mal rein statistisch da nachzubohren, wo es am meisten zu holen gibt? Und ist das nicht nur absolut unseriös, sondern auch datenschutzrechtlich höchst fragwürdig???
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Alt 20.12.2008, 00:26   # 651
katzenklo
 
Benutzerbild von katzenklo
 
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Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Chalco Beitrag anzeigen
Mal ne Frage, falls ihr auch schon angerufen worden seid: Hat euch die freundliche Telefonstimme zwecks "Abgleichung" auch nach eurem Geburtsdatum gefragt?
Hast du oder jemand anders die Klarnummer des Telefonanrufes? Kommt die evtl. aus Berlin aus einem Call-Center??? Oder wurde die Nummer unterdrückt, was ab 09 ja verboten ist.

Ansonsten zu deiner Frage; es gibt leider keinen hundertprozentigen Datenschutz. Alles was man wissen möchte, bekommt man auch heraus. Vor allem Geldeintreiber...; hier geben sogar Behörden Auskunft ohne nachzufragen ob das überhaupt korrekt oder legitim ist....

Ich sage da nur: "Gläserner Bürger"! Und Datenschutz "ADE".....
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Alt 20.12.2008, 12:59   # 652
prestigex
 
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Hallo,

habe vor einigen Tagen auch den 2. Brief von Infoscore bekommen.
Dem 1. habe ich wiedersprochen.

Bin schon auf die Neujahrsgrüße gespannt.
Einem eventuellen Mahnbescheid werde ich wiedersprechen!

Gibts eigentlich schon einen Fall mit einem Nutzer eines Mod-Esel der kein Upload hat?
Sowas war ja vor 2008 noch "legal" da nur der Upload verboten war.
Grüße
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Alt 20.12.2008, 14:11   # 653
Alter Esel
 
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von prestigex Beitrag anzeigen
Gibts eigentlich schon einen Fall mit einem Nutzer eines Mod-Esel der kein Upload hat?
Ich habe schon von mehreren Beispielen gelesen, welche trotzdem abgemahnt wurden.

Die IP erscheint auch bei Leechern - somit wurde auch deren Identität ermittelt.

Zitat:
Zitat von prestigex Beitrag anzeigen
Sowas war ja vor 2008 noch "legal" da nur der Upload verboten war.
Den Unterschied musst Du ggf. einem Richter klar machen:
"Herr Richter...ich war zwar legaler Powerdownloader...aber der Vorwurf der unlizenzierten Verbreitung trifft nicht zu."
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Alt 20.12.2008, 15:06   # 654
bree van de Camp
 
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Beiträge: 4
Hallo,
habe am 19.12. den 3. Brief von Infoscore bekommen.
Mit der Aufforderung bis zum 31.12.2008 konkret mitzuteilen, weshalb die Forderung nicht anerkannt wird. Sachdienliche Belege soll ich als Kopie beifügen.
Sollte ich die Frist nicht einhalten, sind sie verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs weiterzureichen.
:schmunze:
Ich dachte die nächste Post kommt von RA Haas und Konsorten. Haben sie scheinbar vor Weihnachten nochmal schnell die Taktik geändert.
Ich denke, ich muss dem Inkassobüro meine näheren Beweggründe nicht erläutern, oder?
Hat noch jemand die 3. Post bekommen?
Schöne Grüße
  Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2008, 16:20   # 655
homer67
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 62
Jo habe genau den selben Brief bekommen und warte jetzt auf den Mahnbescheid um ihm zu widersprechen.
Es war bei mir aber der 2 Brief von Infoscore nicht der 3.
  Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2008, 16:25   # 656
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von bree van de Camp Beitrag anzeigen
Sachdienliche Belege soll ich als Kopie beifügen...
...damit ein eventuelles Prozessrisiko leichter beurteilt werden kann.

Sicher, sicher...lege vorher Deine Trümpfe auf den Tisch, damit ich Dich leichter abzocken kann.

Vermutlich erledigt infoscore lediglich die Weihnachtsvertretung für die hauseigene Kanzlei.

Herr Lohrmann wird es schon richten.
  Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2008, 16:28   # 657
prestigex
 
Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Ich habe schon von mehreren Beispielen gelesen, welche trotzdem abgemahnt wurden.

Die IP erscheint auch bei Leechern - somit wurde auch deren Identität ermittelt.



Den Unterschied musst Du ggf. einem Richter klar machen:
"Herr Richter...ich war zwar legaler Powerdownloader...aber der Vorwurf der unlizenzierten Verbreitung trifft nicht zu."
Hallo,
die IP kann ermittelt werden, das ist korrekt. Der Esel muss ja einen möglichen Upload vorgaukeln, damit er saugen kann.
Wird interessant falls sie Klage erheben, was der Richter sagen wird.
Upload ist ja erst seit 2008 verboten, und hat 100% sicher nicht statt gefunden!
AUf meine Hinweise das kein Upload statt gefunden hat geht Infoscore nicht ein.
Von S&W habe ich allerdings nur einen Brief bekommen, letztes Jahr im Oktober. Ist das normal das die nur einen Brief schreiben und dann ein Jahr später direkt an Infoscore weitergeben?
Grüße
  Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2008, 16:44   # 658
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von prestigex Beitrag anzeigen
AUf meine Hinweise das kein Upload statt gefunden hat geht Infoscore nicht ein.
Es ist nicht vorgesehen, sich mit Deinen "Wünschen" näher auseinanderzusetzen.

Du störst damit lediglich den automatisierten Ablauf. :breitgri:

Zitat:
Zitat von prestigex Beitrag anzeigen
Ist das normal, dass die nur einen Brief schreiben und dann ein Jahr später direkt an Infoscore weitergeben?
Im Abmahnwahn ist nichts normal...

REGEL 1: "Es gelten keine Regeln."
  Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2008, 17:13   # 659
prestigex
 
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Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Es ist nicht vorgesehen, sich mit Deinen "Wünschen" näher auseinanderzusetzen.

Du störst damit lediglich den automatisierten Ablauf. :breitgri:
Dami könntes recht haben
Da bin ich mal gespannt ob eine eigenständig denkende Person mich im Vorfeld aussortiert
GLaube jedoch sowas existiert bei den 1€ Briefschreibern nicht.

Grüße
  Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2008, 20:12   # 660
gerdjürgen
 
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Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 215
Hi Bree,

Dich scheinen sie ja besonders zu schätzen, so viel Mühe wie sie in Dich investieren. Drei Schreiben, Respekt!

Boah, sollst Du konkret krasse Angaben machen, Alter...

"Sachdienliche Belege als Kopie" - sonst noch was? Weitere Wünsche und Phantasien? Es ist zwar Vorweihnachtszeit, aber Du bist doch nicht der Weihnachtsmann.

Der nächste Satz mit der Weiterleitung an den RA ist dagegen wieder Standart - hat mich auch schon erheitert: RAe S&W -> infoscore -> RAe Haase&Co. Kommt danach Moskau-Inkasso mit ein paar Drückern? Dann wieder irgendein RA???

Mangaa hat sich weiter oben interessant zum Thema Schadenminderungspflicht geäussert. Schon von der Logik her spricht einiges dafür, dass die unnötigen Kosten, die dadurch entstehen, dass S&W eine ganze Kette weiterer "Subunternehmer" beauftragen, nicht vom Abgemahnten zu tragen sind.
Schliesslich (immer dasselbe Argument) hätten die auch sofort selber klagen können, als klar wurde, dass nicht fristgerecht gezahlt wird.

Da wir ja wohl kaum davon ausgehen müssen, dass wir es mit altruistischen Philanthropen zu tun haben, fällt auf, wie sehr man versucht, dem Klageweg zu umgehen.

Wie immer lange Rede, kurzer Sinn: Antworten? Nö, wozu?
Es gibt keine neuen Fakten: Du hast bisher nicht gezahlt und hast es weiter nicht vor. Daher hast Du keinen Gesprächsbedarf - vor allem machst Du "die Freunde" so nicht unnötig schlau.

Ausserdem haben mir meine Eltern immer eingebläut, mich nicht von fremden Leuten ansprechen zu lassen!

Keep on fighting!

Frohe Festtage,
Gerdjürgen
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 19:26 # --
News Flash
 
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