| | # 501 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Auszug aus den Lizenzbedingungen GPL: 1. Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden. Kommerzielle Nutzung ist hierbei ausdrücklich erlaubt. 2. Kopien des Programms dürfen kostenlos oder auch gegen Geld verteilt werden, wobei der Quellcode mitverteilt ... werden muss. Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen. 3. Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. 4. Veränderte Versionen müssen nicht veröffentlicht werden. (Quelle: Wiki) Jeder der einer GPL zustimmt, darf das Programm nach seinem Gusto ändern oder modifizieren, kann, aber muss es nicht publizieren. So wird auch der gemeine File-Sharing-Monitor noch eines der bestgehüteten Geheimnisse der Neuzeit bleiben. | |
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| | # 502 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Schade, dass die weiteren Droh-Beiträge von fs4all zu diesem Thema bereits gelöscht wurden (welche aber im "spoiler" konserviert wurden). ![]() Die Mannheimer Rechtsanwältin hat sich übrigens bereits früher einen Namen gemacht. | |
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| | # 504 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Noch einmal zum Schutz der Betroffenen, die konkrete Angaben von ihren Fällen hier posten: Bitte keine IP-Adressen und/oder sekundengenaue Zeitangaben posten! und möglichst in folgender Form: (Angaben wie im Schreiben, sonst freiwillig) Provider: Internetanbietername Abgemahnt am: Datum (TT.MM.JJ) von: Abmahnanwaltskanzlei für: Datei angeblich im Netz am: Log-Datum (TT.MM.JJ) ohne sekundengenaue Uhrzeit! Rechteinhaber: p2p-Netzwerk: Client (Edonkey/Torrent) Gegenstandswert: Abgeltungsbetrag: RA-Kosten: Gesamtkosten: (bei Pauschale, sonst frei lassen!) !!!Die IP interessiert hier keinen!!! Status: wie habe ich reagiert Bei Log-Datum nach dem 01.09.08 wäre auch noch interessant, ob die Klarnamenermittlung per Richterbeschluss oder über StAschaft gelaufen ist. Zitat:
PS. Vllt. lassen sich die Angaben von dir oben noch editieren/löschen ggf. auch über den Mod. des Forums. | |
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| | # 511 |
| Registriert seit: 05.12.2008
Beiträge: 10
| Wollte mit meinem Post auch nicht ausdrücken, dass mir dieses Schreiben angst macht. ich muss zugeben. Ich hab herzhaft gelacht ![]() Naja, ich steh finanziell zwar aufgrund von Ausbildung, nicht wirklich gut da, aber das is für mich kein Grund mich einschüchtern zu lassen. Kommt es keinem ausser mir komisch vor, dass bei mir in besagtem und für toll befundenen Abmahnschreiben das Log Datum und das Einschalten von SuW nur einen Tag auseinander liegen und dann mal eben fast 800 Tage vergehen? Ich bin mir sicher, ich hab soeben den Bereich "Fragen, die schon 500 mal beantwortet wurden" betreten, aber ich bitte dennoch um einen Link oder eine kurze auskunft. Danke =) |
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| | # 512 |
| Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 7
| Warum gibt ihr eine mod. UE ab? Eine EV zu beantragen oder zu bekommen ist doch eh aus der Welt geschaffen. Die angebliche Tatzeit war ja 2006. Eine Dringlichkeit besteht nicht. Es sind ja über 2 JAhre vorbei. Welcher Richter würde hier eine Dringlichkeit sehen und einstwe. Verfügung per Beschluss auf die Welt setzen? Letzte Woche war ja dieser Urteil, der auch hier im Forum drin ist und da steht auch, innerhalb von 100 Tagen kann eine EV beantragt und auch durchgesetzt werden, damit die Tat nicht wiederholt wird etc. Dann kann per mod. UE doch kein Streitwert runtergedrückt werden, wenn SuW sagen, es sind soviel RA-Geb. dann bleiben die dabei, bis es zum Rechtsstreit kommt. Es wundert mich aber doch, dass die in den neuen Abmahnungen 150 RA-Geb. verlangen, bei den Römer-Opfern waren das 350 . Hat einer gemerkt, dass die keine MWSt verlangen? Und keiner dieser Abmahnungen hat eine Re-Nr. (zumindest meine). Man sollte mal auf diese Formfehler achten, ob die, wenn die Rechnungs-Nr. fehlt und sogar kein MWST und die UST-Nr. nicht auf dem Schreiben ist, diese trotzdem weiterhin geltend gemacht werden können. |
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| | # 513 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Zitat:
Siehe dazu auch Abmahnung unter steuerlichem Gesichtspunkt (buchhalterische Grundkenntnisse erforderlich!) | ||
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| | # 514 |
| Registriert seit: 05.12.2008
Beiträge: 4
| Ja, nette Ansätze und Fragen die Du da aufwirfst Hüsnücük, aber genau da ist ja auch der Hund begraben. Genaues weiß man nicht. Und das ist der stärkste und einzige Trumpf den die haben. Ich habe auch so viele Fragen. Warum werde ich in meinem Brief, wie so viele andere auch, abgemahnt für das nutzen eines Cracks? Computer-Software ist teuer, es ist verständlich das ich eine Sicherheitskopie anlege um mein Original zu schützen. Um diese Sicherheitskopie nutzen zu können brauche ich aber einen Crack. Meine "Crack-Suche" ist über 2 Jahre her. Welche Festplatte wollen die "untersuchen" bei einer etwaigen Hausdurchsuchung? Die von 2006, die mittlerweile auf irgendeiner Müllhalde Deutschlands liegt oder die aktuelle, welche mittlerweile meine vierte oder fünfte neue ist seit dem Datum? Fragen über Fragen... Ich fahr jetzt zum Fußball und genieße meine vielleicht letzten Tage in Freiheit ![]() Gruß |
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| | # 515 |
| Registriert seit: 05.12.2008
Beiträge: 10
| Also ich muss zugeben, da das ganz bei mir länger als 2 Jahre her ist, schwanke ich sehr stark zwischen: - Mod UE abschicken oder - Garnichts tun Ich tendiere zwar zu Mod UE, aber bin mir dessen absolut nicht sicher. Denn der Einwand von Princess ist verständlich. Weiss grad nicht wirklich was ich machen soll... Aber es is ja erst Samstag und meine Frist geht bis zum 17.12. |
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| | # 516 |
| Registriert seit: 27.07.2007
Beiträge: 48
| @ Hüsnücük Anwalt: Euer Ehren. Der Vorgang liegt schon länger in unserer Kanzlei. Doch es ist die unbeschreiblichen Menge an Rechtsverletzungen die wir für unseren Mandanten zu bearbeite haben. Darum können wir erst jetzt kommen. Seit zwei Jahren wird diese Datei von dem Filesharer verbreitet. Wir müßen jetzt ganz schnell handeln, damit der Filesharer die Datei nicht noch länger verbreitet Richter: OK, EV wird erlassen. Das mag nicht wahrscheinlich sein, doch es ist möglich. Man kann nie sagen wie ein bestimmter Richter handeln wird. Wenn man eine mod. UE abgibt, kann die Gegenseite keine EV mehr beantragen. Da die Forderung auf Unterlassung erfüllt wurde. Dann kann die Gegenseite nur die Kosten der Abmahnung gelten machen. Sollte keine UE abgegeben werden, droht das Risiko einer EV. Und in der EV wird sehr wohl ein Streitwert festgesetzt. Der Streitwert beläuft sich dann man eben auf 15.000-30.000 Euro. Und entsprechend teuer kann es werden. Welches Urteil meinst du? @nofeature Mit einem Crack umgehst du den Kopierschutz des Programmes. Und das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Darauf beruht die Abmahnung. Ob für einen Crack, der Rechteinhaber des Programms ein Recht auf Unterlassung hat, stellt sich nicht. Es wird einfach abgemahnt. |
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| | # 517 | |
| Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 36
| Zitat:
Schönes WE PS: Ach ja, infoscore heut ist ja Nikolausi. Seid nicht traurig, ich hatte heut auch nichts im Stiefel. Hatte allerdings auch vergessen zu putzen. | |
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| | # 518 |
| Registriert seit: 26.11.2008
Beiträge: 7
| @mangaa: Ich habe irgendwo gelesen, dass alles was nach 100 Tagen ist, keine Eiligkeit mehr hat dann..ist das keine gute Ausrede, dass die soooviiieelllee Sachen haben und erst jetzt dazu kommen zu mal haben viele Anwälte vorgefertigte Klageschriften, dort wird einfach name und adressdaten geändert und inhalt wird passend gemacht, ab geht die Post das dauert höchstens eine halbe Stunde.. Dazu kommt, dass sowohl die Anwälte als auchl Richter mit Fristen arbeiten. Es gibt halt Fristen, die kann man nicht verlängern oder so.. Und dass es weiter verbreitet wird, müssen SuW ja wiederum beweisen, dass es so ist...und ich denke nicht, dass einer noch eine Datei von 2006 auf dem PC noch hat.. Ich wurde Feb. 2007 abgemahnt und habe nicht reagiert. Ich habe keine EV erhalten, die können das ja jetzt machen, aber wie gesagt, ich habe keine p2p Programme auf diesem Computer aber ein Richter würde sagen, Hallo veräppeln Sie mich? Hier das war vor gut 20 Monaten da besteht keine Dringlichkeit mehr Ich habe zwar einen Brief von Infoscore erhalten habe auch direkt widersprochen...Ich habe auch einen Ass im Ärmel, dass ich jetzt hier offenbaren möchte, falls es tatsächlich wegen diesen "Gebühren" die für Abmahnung gerichtlich geltend gemacht werden, also mahnbescheid dann gerichtliches Verfahren, dann werde ich dieses beim Gericht vortragen. Vorher erwähne ich dies auf gar keinen Fall.. |
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| | # 519 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Nun vor einigen Tagen bin ich bereits schon mal zurückgerudert mit meiner persönlichen Einstellung zum Verhalten Abgemahnter, die erst nach mehr als 600 Tagen eine Abmahnung bekommen. Ich nehme heute einen erneuten Anlauf! An Hand der Abgemahnten, die beim Provider T-COM sind (weil davon die meisten Daten vorliegen) möchte ich eine kleine Analyse zum Besten geben. Grundlage sind alle Abmahnungen der einzelnen Abmahner deren Log in 2008 war. Als Ergebnis jeweils die Zeit in Tagen zwischen Log und Abmahnung. Auffenberg: 75 Tage Bindhard/Fiedler/Rixen: 78 Tage Clausbruch/Steinmeier/Cramer: 27 Tage Gerkan&Burow: 40 Tage Kornmeier: 79 Tage U+C: 76 Tage Nümann&Lang: 67 Tage ******/Zimmel/Kremer: 126 Tage Schindler/Bolze: 79 Tage SKWW: 61 Tage Simon&Partner: 82 Tage SuW: 184 Tage Waldorf: 75 Tage Soweit die Daten. Auch ohne genaue Kenntnisse der Normalverteilung nach Gauß zu haben, sagen diese Werte aus, dass die Durchschnittsdauer zwischen Log und Abmahnung bei T-COM 74,6 Tage beträgt (Achtung, das ist nicht der Mittelwert der Zahlen, sondern die Normalverteilung nach Gauß - für den, der nachrechnen möchte!). Je größer nun der zeitliche Abstand bei der eigenen Abmahnung vom obigen Wert ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass es sich um IP-Kellerkinder handelt. Die Frage wäre nur, aus wessen Keller? Log-Firma und StAschaft (auf dem Weg zum Provider) scheiden aus, da die Daten ja innerhalb von 7 Tagen beim Provider sein müssen. Die Laufzeit vom Zeitpunkt der Strafanzeige bis zur Rückmeldung durch die StAschaft mit dem Klarnamen vom Provider kann (nach Angaben durch Akteneinsicht) auf maximal 55 Tage beziffert werden. Damit wird mit zwischen 70 und 80 Tagen ein entsprechender zeitnaher Verlauf erklärbar (Strafanzeige, Postlaufzeit usw.). Damit bleibt als einzige Bunkermöglichkeit nur noch der Keller des Abmahners. Normalerweise geht es in erster Linie um Unterlassung (finanzielle Interessen des Abmahners mal außen vor gelassen). Im Auftrag des RI muss/sollte der Abmahner hinreichend schnell handeln, da die Gefahr besteht, dass das Werk mit jedem Tag, den der verpennt, auf Millionen PCs seine neue Heimat finden könnte. Das macht er aber nicht, wenn er die Klarnamen in seinem Keller hortet und für schlechte Zeiten verwendet. Ergo kann er auch die Ernsthaftigkeit seines Auftrages (Einfordern der Unterlassung) nicht begründen. Nach 600 Tagen zwischen Log und Abmahnung (eine EV ist da sowieso nicht mehr zu erwarten) ist auch eine Unterlassungsklage wenig wahrscheinlich. Wie sehr eine zeitliche Beschleunigung des Verfahrens dem Abmahner am Herzen liegt, soll ein Zitat aus einem EV-Antrag belegen: Da der Antragsgegner nicht auf die Abmahnung reagiert hat, ist davon auszugehen, dass das streitgegenständliche Werk weiterhin im Internet verbreitet wird. Ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung ist unter diesen Bedingungen nicht zumutbar. [IRONIE]Zumutbar ist jedoch, mehr als 600 Tage mit der Abmahnung zu warten!?[/IRONIE] Ich hoffe, derjenige, der eine Klageschrift in die Hände bekommt, denkt genauso und schickt den Trollo in die Wüste seine Hausaufgaben machen. Unter diesen Aspekten würde ich auch die Notwendigkeit der Abgabe einer mod. UE in Frage stellen wohl wissentlich, mit welchem Restrisiko dies verbunden ist. |
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| | # 520 |
| Gastposter | Hallo ...auch ich habe ein Schreiben von s&w bekommen wegen call of juarez crack Streitwert : 500 Euro Das war am 14.10.2006 aber die haben die Vollmacht am 17.10.06 bekommen stimmt doch etwas net oder ? Das Problem ist aber das ich seit 2004 woanders wohne aber der anschluss wohl noch auf meinen Namen lief (Bruder). Ich weiss echt nicht was ich machen soll ![]() Habe hier alles gelesen aber bin dennoch nicht schlauer Soll ich eine Mod UE abschicken oder gar nix tun .. Ich weiss es sind immer dieselben fragen..bitte um hilfe ! Danke Euch für alles Gruss |
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" noch geloggt haben, wissen nur sie selber oder ggf. die Staatsanwaltschaft, über die sie Deine Daten erhalten haben.
" Deine Zahlungsbereitschaft testen wollten - gibst Du schnell nach, legen sie Dir die nächste Abmahnung vor. Denn nun wissen sie, daß Dein Kontostand besser ist, als Dein Nervenkostüm... 

", wo klemmt's denn?) zweite Infoscore-Schreiben mit dem dazu passenden Antwortbrief reagieren.


